22.4.2008

Verfassungsrecht für Dummies

Unionspolitiker und ihre Ansichten. So soll das “heimliche Betreten” einer Wohnung, um dort einen Bundestrojaner zu installieren, keine Durchsuchung und deshalb mit Artikel 13 Grundgesetz vereinbar sein.

Dabei steht in Artikel 13 Absatz 1 Grundgesetz unmissverständlich:

Die Wohnung ist unverletzlich.

Richtig ist, dass in den folgenden Absätzen Durchsuchungen und Lauschangriffe unter gewissen Umständen erlaubt werden. Dass es für Durchsuchungen Ausnahmen gibt, bedeutet aber noch nicht, dass jede andere Verletzung des Grundrechts, die womöglich keine Durchsuchung ist, zulässig wäre.

Denn auch für niederschwelligere (?) Eingriffe müsste das Grundgesetz eine Schranke definieren und sie ausdrücklich für zulässig erklären.

Aber das steht ja eigentlich schon in Artikel 13 Absatz 1.

51 Kommentare zu “Verfassungsrecht für Dummies”

  1. gesegneter meint: (22.4.2008 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    *sigh*

    Wie ist das eigentlich Rechtlich, wenn ich den Staatsbeamten mit allen Mitteln den Zugang zu meiner Wohnung (zusätzliche Riegel, Schloss mit PIN oder gar Fingerabdruckscanner (oder für ganz Reiche mit Irisscanner)) und meinem Computer (Verschlüsselung der Daten oder der ganzen Festplatte + Virus der alles löscht, sobald das Originalpasswort umgangen wird (selbst wenn es mit Masterpasswort umgangen wird)) verwehre. Können die mich dann wegen "Behinderung von Ermittlungsarbeiten" dran kriegen?
    Und was darf ich jetzt mit in meiner Wohnung gefundenen Überwachungsgeräten machen, und was nicht? Verkaufen und Zerstören ist ja verboten. Oder mach ich mich schon Straffällig, wenn ich mir ein Gerät zum aufspüren von Wanzen besorge? ^^

  2. Detlev T. (Link) meint: (22.4.2008 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Das wirklich Erschreckende ist, dass diese Personen in den meisten Fällen ausgebildete Juristen sind. Dabei hat der BGH im Urteil zur "Online-Durchsuchung" im Februar 2007 doch eigentlich klar gemacht, dass man sich aus zwei Gesetzen nicht einfach ein neues, drittes backen darf.

  3. Banane meint: (22.4.2008 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Als ich das las mußte ich auch erstmal grübeln wie man auf solch hahnebüchene Interpretationen kommt. Die Verletzung meiner Wohnung besteht darin das jemand die Wohnung BETRITT von dem ich das nicht will, und nicht das er sie durchsucht. Aber paradoxe Denkweisen zur Durchsetzung nebulöser Ziele sind bei unseren Politikern ja nichts neues.
    Selbige "Zurechbiegen wie mans gerade braucht" Methoden beobachten wir beim BKA Gesetz generell. Die Behauptung "Terroristen würden nicht in ihrer eigenen Wohnung konspirieren" und daher müßte es zulässig werden Wohnungen von Unbeteiligten zu überwachen ist ein Konstrukt das wieder einmal beweist für wie geistig minderbemittelt die Herrschaften den Durchschnittsbürger halten.
    Ich hatte zumindest noch keine Terroristen zu Gast und stellte diesen einen Kasten Bier hin damit sie besser konspirieren können – ohne zu wissen das sie eine Bombe basteln wollen.
    Habe ich (wissentlich) Terroristen in meiner Bude ist nicht davon auszugehen das ich ein "Unbeteiligter" bin und lasse ich Fremde allein in meiner Wohnung damit sie Bomben bauen können bin ich kein "Unbeteiligter" sondern höchstens ein "Unzurechnungsfähiger".
    Die Argumentation ist demzufolge völlig hohl und am Thema vorbei und zielt nur darauf ab den Befugnisraum maßlos und möglichst unspezifisch zu erweitern.
    Der Endausbau dieser Argumentation wäre doch ALLE Wohnungen zu überwachen weil Terroristen auf die Idee kommen könnten sich illegal Zutritt zu der Wohnung eines "Unbeteiligten" zu verschaffen um dort ungestört ihre Bummrucksäcke zu basteln.
    Wieder einmal mehr ist offensichtlich das der Terrorismus nichts weiter als ein Vorwand ist faschistoide Überwachungsfantasien in die Tat umzusetzen und daher wird sich Herr Schäuble auch weiterhin derartige, wie er so schön sagt, "Verleumdungen" gefallen lassen müssen. Der Rechtsstaat wird entgegen seiner Auffassung von keinem der Überwachungskritiker diffamiert… sondern lediglich das Konstrukt was er und seine Mitstreiter daraus machen wollen.

  4. S. Grumml meint: (22.4.2008 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Moment, wie ist es denn mit Art. 13 Abs 7?
    Die Nachschau beispielsweise im Gewerberecht ist doch auch keine Durchsuchung und gleichwohl zulässig…da gabs doch einige BVerfG-Entscheidungen dazu – kennt sich jemand aus? Mein VerfR ist leider zu lange her…

  5. Oscar meint: (22.4.2008 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @5
    Das Grundgesetz spricht auch von der "Wohnung", die unverletzlich ist. Zwar wird in der einen oder anderen Wohnung auch ein "Gewerbe" ausgeübt, aber das fällt wohl nicht unter das klassische Gewerberecht :-)

  6. harl3quin (Link) meint: (22.4.2008 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Restriktiv ausgelegt ergibt sich aus Art. 13 GG auch, dass ein Bruch der Unverletzlichkeit der Wohnung nur zur (offenen) Durchsuchung zulässig ist. Würde man konsequent in der methodischen Anwendung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sein, so muss der Eingriffsvorbehalt der Absätze 2ff. auch restriktiv ausgelegt werden – aber Methoden sind ja nie allgemeingültig ;)

    Aber ich bin ja schon länger der Ansicht, dass unsere wehrten Herren VolksLobbyvertreter kein wirklich ausgeprägtes Rechtsverständnis <a href="http://www.legalthoughts.de/?p=26" rel="nofollow">haben</a>.

    @6: Warum? Ich kenne diverse Juristen, die ihre "Kanzlei" in ihrer Wohnung betreiben – und da gibt es keinen gesonderten Raum.

  7. meint: (22.4.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Nr. 5 S. Grummel meint bestimmt die Betretungs- und Besichtigungsbefugnisse von Ordnungsbehörden. Das BVerfG lässt auch Geschäfts- und Betriebsräume in den Schutzbereich des Art. 13 I GG fallen. Jedoch fallen diese Räume auf Grund minderer Schutzbedürftigkeit nicht unter die Schranke des Art. 13 VII GG, sondern nur unter folgende Voraussetzungen:
    - besondere gesetzliche Vorschrift, die das erlaubt
    - Betretung = erlaubter Zweck und für Erreichung desselben erforderlich
    - Gesetz muss Zweck des Betretens, Gegenstand und Umfang deutlich erkennen lassen.
    - Betreten nur zu Zeiten statthaft, zu denen normalerweise geschäftliche oder betriebliche Nutzung vorliegt
    Nachzulesen etwa in Pieroth/Schlink (Rn. 871 ff., insbes. 889), woher ich das jetzt mal genommen habe. ;-)

  8. jonas meint: (22.4.2008 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Ach das würde meine Professorin in Verfassungsrecht freuen lesen zu können.
    Sowas hier ist auch super, heute früh bei Radio Eins gehört. So darf man als Politiker nicht mehr auftreten: radioeins.de/programm/pro...ues_bka_gesetz_sorgt.html

  9. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (22.4.2008 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Schäuble befindet sich mit diesem Argument in "bester Gesellschaft" ;-)

    Der HEISE-Verlag tätigte vor eingen Wochen über eine externe Anwaltskanzlei (trotz eigener Rechtsanteilung) ein Abmahnung, wonach ich es zu unterlassen hätte zu behaupten, dass es bei HEISE eine polizeiliche Durchsuchung gab. Ich lehnt die Abgabe einer solchen Unterlassungerklärung natürlich ab, da es solche polizeilichen Durchsuchungen gab. heise.de/newsticker/foren...127402/msg-13902869/read/

    Man war bei HEISE der Ansicht, dass die "fast freiwillige" Herausgabe der Daten, nachdem die Poilzei mit einem Druchsuchungsbeschluß erschienen war, (noch) keine Durchsuchung gewesen wäre. Dumm nur,dass es Gerichtsentscheidungen dazu gibt, dass eine Durchsuchung dann beendet ist, wenn die geforderten Unterlagen auf Anfrage sofort herausgegeben werden. Was "beendet" ist, muss logischerweise auch mal angefangen haben.

    Am 14.09.06 gab es eine „… Durchsuchung der Geschäftsräume und sonstigen umfriedeten Besitztums der betreffenden Firma Heise Zeitschriften Verlag GmbH & Co. KG, Helstorfer Straße 7, 30625 Hannover“. Hierbei wurde dem Geschäftsführer der Durchsungsbeschluss übergeben. Dies steht zumindest so in dem mir vorliegenden Ermittlungsbericht der Polizei.

    Möge HEISE (mal wieder) klagen. :-)

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  10. A. meint: (22.4.2008 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    Hätten wir doch hier bloß die wunderbaren Regierungen aus Arabien oder China, dann müßten wir uns vor dem Staat nicht so sehr fürchten.

  11. Frank (Link) meint: (22.4.2008 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Das Problem in diesem Land ist doch, daß die Terroristen ganz woanders herumlungern und sich ganz anderer Methoden bedienen, als von offizieller Seite dauernd gemutmaßt und verbreitet wird. Aber wie heißt es so schön: man sieht den Wald vor lauten Bäumen nicht.

  12. Martin_mb meint: (22.4.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Aus dem Artikel, Lord Sauron Schäuble himself:

    "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden."

    Sonst passiert…was? Ticket nach Gitmo?

    "Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert", sagte Schäuble.

    Ähm, kann mal einer dem Typen klarmachen, daß nicht der Rechtsstaat, sondern das, was er draus machen will, diffamiert wird?

  13. harl3quin (Link) meint: (22.4.2008 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    @GvG: Den Heise-Verlag – mit dem Sie eine persönliche Fehde austragen – mit den rechtsstaatswidrigen Maßnahmen der Regierung zu vergleichen zeigt eigentlich schon zur Genüge, wie lange ihr Studium der Rechtswissenschaften her ist.
    Von dem Unterschied der fehlerhaften Rechtsanwendung oder einem fehlerhaften Rechtsverständnisses bei konkreten Normen – soll Ihnen ja auch passiert sein – eine Verbindung zu einer völlig unhaltbaren, verfassungsfeindlichen Argumentation eines Teil der Administrative und Legislative herzustellen… naja man muss wohl nichts dazu sagen. Wo ist eigentlich die Unterschrift mit RA geblieben?

  14. F… mich, ich bin der Frühling (Link) meint: (22.4.2008 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Äh, Moment mal, es kann doch nicht sein, dass in der Wohnung …. äh Terroristen Bomben bauen und so…. Also ist das alles verfassungsgemäß! Wir müssen doch auf Augenhöhe mit den Terroristen sein!

  15. Cross meint: (22.4.2008 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Drohung von Herrn §cheuble besorgniserregend: "Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden." … was will er uns damit sagen? § 187 StGB?

    … Übrigens, Herr §cheuble: Verleumden <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumden" rel="nofollow">bedeutet</a>, dass jemand eine ehrenverletzende Behauptung aufstellt, obwohl er weiss dass sie unwahr ist. Vielleicht sollte man eher mal darüber nachdenken, ob es hier jemanden gibt, der unser Grundgesetzt verleumdet.

  16. Wolfgang Pries (Link) meint: (22.4.2008 um 21:30) AntwortenReply to this comment
  17. F… mich, ich bin der Frühling (Link) meint: (22.4.2008 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    …und Richtervorbehalt und so …! Ausserdem schreiben Terroristen kein Liebesbriefe

    Ach so, und Frfren. v. Trollenreuth soll man nicht … äh … füttern!

  18. Mümmelmann meint: (22.4.2008 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    @18: …nee, ist eher ein Indiz für § 20 StGB… bei Wolfgang. So oder so, Verfassungsgefährder wie er gehören weder in die Regierung, noch überhaupt in irgendeine staatstragende Position, sondern in die Geschlossene.

  19. dot tilde dot meint: (22.4.2008 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    ähm, wobei, vielleicht…

    wenn die nix kaputt machen und man wirklich nix märkt… die wohnung, die wirt dan doch gahr nich ferlätzt.

    faschtee ich nich.

    ääh.

    .~.

  20. ceclux meint: (22.4.2008 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    Und was steht noch gleich in dem Artikel unmittelbar vor Artikel 13 GG:

    "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen."

  21. McDough meint: (23.4.2008 um 00:45) AntwortenReply to this comment

    Schön, dass du es ansprichst. Genau dieser Gedanke war der erste, der mir durch den Kopf geschossen ist als ich gehört habe, das Betreten sei erlaubt weil es keine Durchsuchung darstelle.
    Um genau zu sein hatte ich etwa folgenden Gedanken: "Welcher Idiot hat sich denn da wieder geäußert, ohne irgendeine Ahnung vom Grundgesetz zu haben?"

    Es ist teilweise schon traurig, wie einige Politiker das Grundgesetz vergewaltigen und diese Vergewaltigung mit Aussagen rechtfertigen die davon zeugen, dass sie im Grunde genommen überhaupt keine Ahnung haben.

  22. TheDoctor meint: (23.4.2008 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    Es stellt sich insgesamt schon die Frage, ob nicht Innen- und Justizministerium den Boden des Grundgesetzes komplett verlassen haben.

    Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes die Onlinedurchsuchung nicht komplett zu verbieten, sondern an Auflagen zu knüpfen ging ja von der Annahme das die Legislative gewillt ist, sich an diese Auflagen zu halten.

    Liest man den aktuellen Entwurf des BKA-Gesetzes (und besichtigt die Auswürfe Schäubles) scheint das nicht der Fall zu sein.

    Jetzt erkläre mir nur einer hier aus dem Forum:

    Was bezwecken die Politiker damit ? Damit gewinnen sie doch keine Stimmen, weder die CDU/CSU noch erst recht die SPD ?

    Wirklich alle Leute die ich kenne äussern ob diesen Amoklaufes:
    - Fassungsloses Unverständnis
    - Offene Empörung
    - Zynischen Fatalismus

    Wirklich keiner glaubt das das auch nur ansatzweise nötig oder gerechtfertigt wäre

    Was soll das ?

  23. Anon123 meint: (23.4.2008 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Es ist doch im Grunde völlig egal, mit welchen Argumenten die ankommen oder? Die Mehrheit des Volkes legt keinen Wert auf Bürgerrechte, deswegen müssen die Punkte die zur teilweisen Abschaffung führen, auch nicht vernünftig und nachvollziehbar sein.

  24. harl3quin (Link) meint: (23.4.2008 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Wenn sich die Administrative und die meistens folgsam gehorchende Legislative als eigenständiges Rechtssubjekt begreifen, welches losgelöst vom Willen des Volkes agiert, dann ergibt dieses Handeln schon einen Sinn.
    Sie haben zwar das Ziel, "das Volk" und "den Staat" zu schützen. Um dieses Ziel aber zu erreichen muss bei einem solchen Empfinden nicht auf den Willen des Volkes abgestellt werden. Vielmehr kann sich der Wille des Volkes als Hinderniss darstellen. Dieser Logik weiter folgend müsste der Wille des Volkes soweit es geht ignoriert, andernfalls angepasst werden.
    Das Volk kann sich daher auch als Feind darstellen, weil es seinen eigenen Schutz zu vereiteln sucht.

    Dies setzt natürlich voraus, dass Administrative und Legislative Interessen haben, die dem Willen des Volkes im schlimmsten Fall diametral gegenüberstehen. Sofern die Administrative sich natürlich nur als Exekutive des Willens des Volkes versteht, kann eine solche Opposition keinesfalls eintreten – wenn sie das dagegen nicht tut und damit von ihrem verfassungsmäßigen Auftrag abweicht, ist eine solche Konstellation problemlos denkbar.

  25. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (23.4.2008 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    @ 15
    Ich sehe keinen Unterschied zwischen dem Rechtsverständnis vom Schäuble und HEISE zu der Frage "Was ist eine Durchsuchung?". Beide verneinen die Verwendung des Begriffs, wenn nicht die Polizei aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses "die Bude auf den Kopf gestellt" hat – was auch bei HEISE nicht der Fall war.

    HEISE ist da nicht besser als der Schäuble!

    "Wo ist eigentlich die Unterschrift mit RA geblieben?"
    Nachdem mir in einem Äußerungsrechtlichen Prozess entgegengehalten wurde, dass ich das Posting mit "RA" signiert habe, lasse ich es weg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  26. alter mann meint: (23.4.2008 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @23 dies tut er auch nicht, da man den wehrdienst auf 23 monate ausdehnen kann, und zudem der wehrersatzdienst auch nur 9 monate beträgt

  27. harl3quin (Link) meint: (23.4.2008 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    Nur dass Schäuble behauptet, dass mit dem Betreten der Wohnung zum Zwecke der Installation von Überwachungseinrichtungen kein Eingriff in Art. 13 GG vorliege. Ob es sich dabei um eine Durchsuchung handelt ist dagegen nur dann interessant, wenn man eine Rechtfertigungsgrundlage benötigt – die liefern wiederum Art. 13 Abs. 2ff. GG. Geht man aber mit Schäuble ist eine solche Rechtfertigung wohl gar nicht benötigt.
    Der Heise-Verlag hat dagegen scheinbar ein anderes Verständnis von Durchsuchung, nicht dagegen vom Schutzbereich des Art. 13 GG. Deshalb ist der Vergleich absolut unpassend. Einmal ganz davon abgesehen, dass Art. 13 GG nicht unmittelbar gegen Private wirkt und daher auch eine grundlegend andere Rechtsstellung der als gleich behaupteten Rechtssubjekte besteht.
    Fazit:
    Schäuble verkennt den Schutzbereich von Art. 13 GG, während Heise lediglich ein abweichendes Verständnis einer Durchsuchung hat und nicht den Schutzbereich von Art. 13 GG mißversteht (sie hätten wohl kaum die Daten herausgegeben, wenn kein Durchsuchungsbefehl vorgelegen hätte).

  28. R.A. meint: (23.4.2008 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    “Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.”
    Also da hat Schäuble wohl auch recht.
    "permanent" wird er das gar nicht machen können, irgendwann muß jeder Mensch auch mal schlafen.

  29. dot tilde dot meint: (23.4.2008 um 12:23) AntwortenReply to this comment

    herr gravenreuth,

    ich spreche sicherlich im namen vieler, wenn ich verständnis dafür äußere, dass die strafrechtlichen ereignisse in ihrem leben eine recht dramatische rolle spielen dürften. vielleicht sollten sie aber leidenschaftsarm und professionell genug sein, um die diskussion um die drohende abschaffung grundlegender strafrechtlicher prinzipien nicht mit details ihres dagegen doch eher überschaubaren laufenden verfahrens zu vermengen.

    mich stößt das eher ab und hilft ihrem bedürfnis, ernst genommen zu werden, von meiner seite nicht weiter.

    ich habe wirklich verständnis dafür, dass es ihnen offensichtlich um ihre berufliche zukunft als wenig bescholtener anwalt geht. wie gesagt ist das für sie bestimmt sehr wichtig. den meisten von uns geht es hier aber um die zukunft unseres demokratischen rechtsstaats.

    wenn es unbedingt sein muss, hijacken sie doch bitte einen anderen thread. im zusammenhang mit dem hier diskutierten thema sind solche offensichtlichen versuche schwer erträglich.

    .~.

  30. g.h. meint: (23.4.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    Durchsuchungen führen zu Abnahme der Straftaten durch Anwälte. Der Nachweis Mehrfacher Urkundenfälschung durch Abmahnanwälte kann leichter geführt werden. Die Zulässigkeit der Rechnerüberwachung auch zur Kleinkriminellenbekämpfung ist dringend nötig.

  31. Th. Koch meint: (23.4.2008 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Nachdem viele Kommentaren erst einmal ihrer Empörung Luft gemacht haben, können wir vielleicht noch einmal sine ira et studio ins GG schauen: Art. 13 Abs. 7 erlaubt Eingriffe und Beschränkungen der Unverletztlichkeit der Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um Durchsuchungen im Rechtssinne handelt (Vgl. z. B. BVerwG, NJW 1975, S. 130). Man kann über die Vorschläge von Schäuble rechtspolitisch geteilter Meinung sein (ich lehne sie ab), sollte aber von arroganten Sentenzen wie "Verfassungsrecht für Dummies" absehen, da die Vorschläge jedenfalls nicht offenkundig verfassungswidrig sind.

  32. harl3quin (Link) meint: (23.4.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @34: Nur geht es hier nicht um die Frage, ob Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung grundsätzlich möglich sind, sondern darum, dass die zuständigen Administrativorgane offensichtlich nicht erfasst haben, dass Art. 13 GG nicht nur vor Durchsuchungen schützt. Es handelt sich nicht um einen Erkenntnisfehler auf der Rechtfertigungsebene des Eingriffs, sondern um ein grobes Mißverständnis des Schutzbereichs.
    Wer einen Doktor jur. trägt sollte zumindest in der Lage sein, die Eingriffsqualität zu erkennen.

  33. Axel John (Link) meint: (23.4.2008 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @ 25: Liest man den aktuellen Entwurf des BKA-Gesetzes (und besichtigt die Auswürfe Schäubles) scheint das nicht der Fall zu sein.
    Etwas anderes war IMO auch nicht zu erwarten.

    Was bezwecken die Politiker damit ? Damit gewinnen sie doch keine Stimmen, weder die CDU/CSU noch erst recht die SPD ?
    Es geht nicht um Stimmen, es geht um Macht.
    Eine derart weitreichende Beschneidung von Bürgerrechten gab es IMO nur unter dem NS-Regime.
    Nur, das heute nicht der Bolschewismus, sondern der Terrorismus als Feigenblatt herhalten muss.
    Tatsächlich ist es jedoch in der immer instabiler werdenden Gesellschaft die Angst vor Unruhen und Revolten, welche die Politik dazu treibt, das Land nach und nach unter Kriegsrecht zu stellen.

    Würde Mielke das noch erleben, er würde weinen vor Freude. Auf diese Art Wiedervereinigung hat er sicher nicht in seinen kühnsten Träumen zu hoffen gewagt.

    @ 32: mich stößt das eher ab und hilft ihrem bedürfnis, ernst genommen zu werden, von meiner seite nicht weiter.
    Die haben beide ihr Trauma. Der eine sieht sich von 82 Mio Terroristen verfolgt, der andere von Heise.

  34. sebastian meint: (23.4.2008 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    @ .~.

    danke

    @ a john: thrauma… + falsche schlussfolgerung.

    gruß seb

  35. sebastian meint: (23.4.2008 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    sorry. -h

  36. TheDoctor meint: (23.4.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    @37: Das ist eben mein Problem, ich glaube noch nicht an den kalten Staatsstreich. (nach der Methode Thilo Baum: Wie man eine Staat zerstört)

    Warum?
    - So wie die das abziehen fällt es jedem Simpel auf, das läuft einfach zu inkompetent
    - Es sind zuviele verschiedene Kräfte beteiligt
    - Sie müssen immer noch gewählt werden und wenn ihre Erbhöfe abbröckeln geraten sie in Panik (CSU->Kommunalwahl->Rauchverbot lockern)

    Auf die Idee mit den Vorbereitungshandlungen für die kommenden Volksaufstände bin ich auch schon gekommen, aber dann erscheint es unlogisch das gleichzeitig die Polizeikräfte angebaut werden.
    Und mit der Bundeswehr im Inneren wird das auch nicht gelöst, dazu ist der überwiegende Teil der Soldaten zusehr in der Bevölkerung verankert und auch nicht privilegiert genug.

    Und die Leute haben nichtmal wirklich Angst vor den Terroristen, egal was die handgepfückten Typen sagen, die im Fernsehen interviewt werden. KEIN einziger Mensch den ich kenne hat im Alltag ernsthaft Angst vor einem Terroranschlag.

  37. TheDoctor meint: (23.4.2008 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Ups, handgepflückten statt handgepfückten

  38. harl3quin (Link) meint: (23.4.2008 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @40: Man benötigt keine großen Einsatzkräfte für einen Putsch oder eine Machtübernahme, wenn man nur jedem Bürger vorgaukelt, er könnte individuell von Maßnahmen betroffen werden. Genau dies wird aber mit einem solchen Instrumentarium und der Propaganda erreicht – mehr noch: Es kann tatsächlich jeder betroffen sein.
    Und die Aufstockung von Einsatzkräften ist bei anständiger Organisation in relativ kurzer Zeit möglich – im Gegensatz zum Gewöhnen der Bevölkerung an allgegenwärtige Überwachung. Im Zweifelsfall gäbe es da ja auch Blackwater ;) (nicht ganz ernstnehmen)

  39. Axel John (Link) meint: (23.4.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @ 40: - So wie die das abziehen fällt es jedem Simpel auf, das läuft einfach zu inkompetent
    So wie die das abziehen, läuft es eigentlich immer:
    Bedrohungsszenario aufbauen, den "Fürsorglichen" heraushängen, das Volk systematisch verblöden.
    Abgesehen davon: Niemand, der sozial gefestigt- und einigermaßen kompetent ist, verdingt sich in der Politik.

    - Es sind zuviele verschiedene Kräfte beteiligt
    Die letztendlich gebündelt werden.

    - Sie müssen immer noch gewählt werden
    Die Volkskammer wurde auch "gewählt".

    aber dann erscheint es unlogisch das gleichzeitig die Polizeikräfte angebaut werden.
    Da muss man sehen, in welchem Bereich abgebaut wird. SE-Kräfte, die Demonstrationen aufmischen, gibt es offenbar genügend.

    Und mit der Bundeswehr im Inneren wird das auch nicht gelöst
    Das "Problem" ist, wir sind in die EU eingebunden. Da käme es schlecht, würde die BW nach chinesischem Vorbild Demonstranten mit Panzern plattwalzen.
    Das hebt man sich auf, bis es tatsächlich zu Volksaufständen kommt. Dann dient es zur Aufrechterhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
    So, jetzt gehe ich kotzen.

  40. TheDoctor meint: (23.4.2008 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @43, Axel John:
    Das mit der EU ist auch eine interessante Frage: Selbst wenn die ihrerseits vollständig autoritäre Regime hätten würden sie ein Blutsturz kriegen wenn die Deutschen das gleiche machen.

    Und wenn Sachen a'la Heiligendamm abgesichert werden müssen, dann müssen aus dem halben Bundesgebiet Leute zusammengezogen werden -> das passt nicht.

    Für Söldner gilt: nur mit richtig viel Geld machen diese richtig schmutziges Handwerk.

    Und was machen die reichen Bonzen, die angeblich hinter all dem stehen, wenn niemand mehr ihre Waren kauft, weil er sich aus Angst vor der Polizei nicht mehr auf die Strasse traut ?

  41. harl3quin (Link) meint: (23.4.2008 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    @44 (TheDoctor): Die Leute trauen sich ja durchaus noch auf die Straße (siehe China). Sie trauen sich nur nicht mehr, gegen die "Obrigkeit" (das preussische Denken ist noch viel zu verbreitet) aufzumucken oder abweichende Meinungen auch nur zu äußern.
    Und nochmal: Es sind keine großen Polizeikräfte erforderlich bei einer "leisen" Machtübernahme. Und selbst wenn ein Putsch das Ziel sein sollte, lassen sich recht zügig größere Mengen an Kampfpersonal beschaffen. Zumindest in bedeutend kürzerer Zeit, als für die Verunsicherung der Bevölkerung erforderlich ist. Daher fängt man mit Maßnahme A an und wartet mit der bedeutend kostenintensiveren Maßnahme B, bis sie erforderlich ist.

  42. TheDoctor meint: (23.4.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @45, harl3quin: …im Prinzip ja, aber selbst bei den Chinesen weicht die Bereitschaft zum Kuschen in dem Maße auf, wie eine Mittelschicht entsteht.

    Hier würde das gesammte Wählerpotenzial von FDP, Grünen und Linke geschlossen Amok laufen…

    Als vorläufiges Fazit bleiben mir nur drei Möglichkeiten:
    - Die Illuminaten (oder eine andere Geheimorganisation nach Wahl) haben CDU und SPD übernommen.

    - Die Regierung kennt eine geheime Wahrheit die die Maßnahmen rechtfertigt, diese ist aber so schrecklich, das wir alle geschlossen schreiend wegrennen wenn wir es müssten.

    - An Wahnsinn grenzende Inkompetenz der gesammten Regierungsmannschaft

    Und meine Berufserfahrung lehrt mich das man keine Verschwörung annehmen soll wenn Inkompetenz reicht (frei nach Ockham)

  43. Axel John (Link) meint: (23.4.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @ 44: Und was machen die reichen Bonzen, die angeblich hinter all dem stehen, wenn niemand mehr ihre Waren kauft, weil er sich aus Angst vor der Polizei nicht mehr auf die Strasse traut ?
    Im Kopf haben die Deutschland eh längst abgeschrieben. Die sehen ihre künftigen Absatzchancen und Märkte dort, wo sie bereits jetzt produzieren.

    @ 46: selbst bei den Chinesen weicht die Bereitschaft zum Kuschen in dem Maße auf, wie eine Mittelschicht entsteht.
    Kaum ein Volk fügt sich so ergeben in eine alles ertragende Duldungsstarre, wie die Deutschen. Abgesehen davon, das bei uns gerade die Mittelschicht mehr und mehr bröckelt und ins Prekariat verfällt. Die dadurch entstehenden Sorgen und Angste schaffen ganz andere Prioritäten.

  44. Joey meint: (25.4.2008 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Wie so eine Wohnungs-Überwachungs-Installation aussieht, hat der Radiosender SWR3 ganz hübsch dargestellt: http://www.swr3.de/wraps/fun/bilderwitz/?nr=2
    Wir sind gleich wieder weg! — Oh, was kochen Sie denn da. Jungs, bleiben wir noch aufn Bier und die Sportschau?

  45. J. Kraus meint: (14.8.2008 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    Verfassungsrecht für Dummies etwas anders gelagert!

    Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis?

    Wie eine Grundrechtsregelung auf dem Ausnahmeweg unregelmäßig gemacht wird um Unternehmen und Arbeitgeber ohne ein mehr an Personalkosten des gesetzwidrigen Verhaltens zu überführen.

    Die Übertragung von Rechten und Pflichten, der Bundesanstalt f ü r Arbeit durch gute Leistungen zu helfen, ihre hoheitsrechtlichen Aufgaben zur Durchsetzung staatliche Normen zu realisieren!

    Wie pervers muss jemand in staatlicher Verantwortung oder eine Behörde sein, die einen zeitlich begrenzt (befristet) angestellten Arbeitnehmer u.a. zur strafrechtlichen Verfolgung (illegale Ausländerbeschäftigung, -verleih) auf diese Firmen und Arbeitgebern ansetzt, auf die er nach Fristablauf unbedingt zur Findung einer neuen Arbeitsstelle angewiesen ist, um seinen Lebensweg weiter gestalten und seine Existenz aus Eigeninitiative sichern zu können?

    Ist es nicht ekelhaft, wenn so etwas durch einen Mann gerechtfertigt wird, der als Politkader daran beteiligt war, den Menschen in der DDR demokratische Grundsätze zu verwehren und hier nun wieder legitimiert ist, dem Bürger persönliche Freiheiten nehmen zu dürfen?

    Widerlich ist, wenn die Volkspartei SPD dieses Vorgehen durch ihren Staatsminister, jetzt parlamentarischen Staatssekretär Rolf Schwanitz stützt, der anfänglich aber mit ganz gegenteiliger Meinung auftrat, die lautete: “In der Sache selbst ist mir die Reaktion des Arbeitsamtes unverständlich. Ich habe deshalb in Ihrer Angelegenheit einen erneuten Vorstoß gegenüber dem Landesarbeitsamt Sachsen vorgenommen“. Dann aber mitteilen lässt: “Leider komme ich zu keinem anderen Bewertungsergebnis”. Ein Jenachdemer?

    Liebe Grüße

    P.S. Bei eventueller Unklarheit nochmals kurzum und konkret:

    Warum ist es in unserem Land möglich, Aufgaben und Befugnisse aus dem Gewaltmonopol des Staates, hier z.B. von Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht freier Bürger (Arbeitgeber und alle anderen Personen in Betrieben), an zeitlich begrenzte/befristete Aushilfsangestellte in privaten Rechtsverhältnissen zu übertragen. Noch dazu, wenn diese Aushilfen dann daraus nachhaltige persönliche Schädigungen erleiden?

    Können Sie sich vorstellen, dass ein Wurstwarenfabrikant jemanden einstellt, der vorher unter Preisgabe seiner Person durch Kontrollen bei ihm Gammelfleisch entdeckt hat, was dann zum weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft vorgelegt ist?

    (Text editiert. U.V.)

  46. iokone meint: (30.11.2008 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das Betretungsrecht bei nachfolgendem Sachverhalt aus?

    Die Polizei will zur Eigreifung eines wegen einer Ordnungswirdigkeit dringend Verdächtigen ein Restaurant/Wirtshaus zur Öffnungszeit betreten, weil tatsächliche Anhaltspunkte für einen Aufenthalt des Betroffenen im Restaurant vorliegen.

    Die Polizei will das Restaurant nur zur Nachschau/Besichtigung betreten,jedenfalls nicht durchsuchen.

    Liegt damit ein Eingriff in einem Raum minderen Schutzes nach Art.13GG vor? Und – sofern dies bejaht wird – weil keine besondere gesetzliche Ermächtigung (inklusive der weiteren Vorraussetzungen) für das Betreten vorliegt, ist ein solcher Eingriff dann ausschließlich an § 103 StPO bzw. Polizeiordnungsgesetzen zu messen, deren Befugnis zum Betreten dann aus Verhältnismäßigkeitsgründen ausscheiden dürften?

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