kann mir mal jemand erklären wieso ein Anwalt neutral sein soll den er vertritt doch nur die rechte seines Mandanten
weil für mich gibt es da nichts was einem Erfolgshonora im wege stehen sollte
kann natürlich auch eine dumme frage sein aber ich bin nunmal kein jurist
dak meint:
(27.4.2008 um 11:30) Antworten
der welt-artikel ist an absurdität ja nicht zu überbieten. hat sich lawblog verpflichtet, eine mindestquote an komplettem stuss einzuhalten?
harl3quin meint:
(27.4.2008 um 12:00) Antworten
@1: Im Artikel steht nicht einmal das Wort neutral. Natürlich ist der Anwalt nicht neutral, sondern Parteivertreter.
Gründe gegen ein Erfolgshonorar:
Zumindest im Zivilrecht wird im Regelfall lediglich der real entstandene Schaden sowie die Gebühren des Anwalts nach RVG erstattet. Nimmt der Anwalt jetzt aber ein Erfolgshonorar, so kürzt er damit den Schadensersatzanspruch des Mandanten. (gilt aber ebenso bei normalen Honorarvereinbarungen).
Es scheint Angst davor zu geben, dass in diesem Fall "einfache Bürger" hohe Teile ihrer SE-Ansprüche u.ä. abtreten müssen, um zu ihrem Recht zu gelangen.
tja… und damit hat es sich, was mir so einfällt.
nils meint:
(27.4.2008 um 12:01) Antworten
@welt-artikel: ja sicher. Wenn er erzählt hätte, dass er einmal ums Wohnheim geflogen ist wäre das auch glaubwürdiger, weil er anerkannter Wissenschaftler ist? Gequirlte Sch*** auf Bild-Niveau…
nils
Hootch meint:
(27.4.2008 um 12:16) Antworten
Bzgl. Seele:
"Der Dualismus zwischen Körper und Seele ist für ihn ebenso real wie der Welle-Korpuskel-Dualismus kleinster Teilchen, also die Tatsache, dass Licht beide scheinbar gegensätzlichen Formen annehmen kann: elektromagnetische Welle und „handfestes Teilchen“."
Aha. Welle- Teilchen- Dualismus des Lichts. Sehr seriös, der gute Herr Professor Dürr.
Gemäß der Quantenelektrodynamik (die wohl am besten experimentell beweisbare Theorie im Bereich der Quantenphysik, die es gibt), besteht Licht aus Photonen und ist keine Welle. Alle Effekte, die sich auf den Wellencharakter von Licht hinweisen, lassen sich mit der QED sehr genau erklären.
Das haben Feynman et al. allerdings schon in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts erforscht, es hätte sich zwischenzeitlich also durchaus bis nach München rumsprechen können.
"Seiner Auffassung nach existiert auch ein universeller Quantencode, in den die gesamte lebende und tote Materie eingebunden ist. Dieser Quantencode soll sich seit dem Urknall über den gesamten Kosmos erstrecken."
Pseudophysikalisches, religiöses Gefasel.
"Konsequenterweise glaubt Dürr an eine Existenz nach dem Tode. „Was wir Diesseits nennen, ist im Grunde die Schlacke, die Materie, also das, was greifbar ist. Das Jenseits ist alles Übrige, die umfassende Wirklichkeit, das viel Größere“, zeigt er sich überzeugt. Insofern sei unser gegenwärtiges Leben bereits vom Jenseits umfangen."
S. o.
Grüße!
corax meint:
(27.4.2008 um 12:48) Antworten
Erfolgshonorar: Dann müsste aber imho bei einer von der GO abweichenden Individualvereinbarung immer als Ausgleich eine Risikobeteiligung des Anwalts mit rein. Sprich, entsprechende Beteiligung an den Kosten bei Niederlage.
Anders als bei Banken, die immer kassieren, egal wohin sich das Depot bewegt.
Axel John meint:
(27.4.2008 um 12:56) Antworten
Ist die Seele physikalisch beschreibbar?
Nur Augenblicke später scheint sich eine Art Tunnel zu öffnen. In ihn fühlt sich der Betroffene „hineingezogen“ und schwebt bis zu einem hellen, nicht blendenden Licht an dessen Ende.
"It's like there's a Light at the End of the Tunnel." "That's Hellfire, Dean."
Dialog aus der US-Serie "Supernatural"
Don meint:
(27.4.2008 um 14:10) Antworten
Man schaue bei Erfolgshonorar einfach nach Amerika.
harl3quin meint:
(27.4.2008 um 15:10) Antworten
Meiner Ansicht nach sind die amerikanischen Honorarsysteme kaum auf Deutschland übertragbar. Aufgrund der bedeutend höheren "Schadensersatz"zahlungen, bedeutet eine Beteiligung des RA an dem "Gewinn" auch keine Minderung der Vermögenslage des Mandanten.
Das US-System ersetzt nämlich nicht nur den real entstandenen Vermögensschaden, sondern verwendet auch erhöhte Zahlungen – auch abseites der punitive damages – als Präventivfunktion. Soweit das Erfolgshonorar maximal die den Schaden übersteigende Summe "auffressen" kann, wird der Mandanten daher auch keine Rechtsgutsverkürzung (mangels vollständigen Schadensausgleichs) erleiden.
Zumal das US-System auch immaterielle Schäden bedeutend besser ersetzt, was die "Schadensersatz"höhe zugleich weiter nach oben treibt. Gerade die völlige Untergewichtung der immateriellen Schäden im deutschen Recht, sorgt mE sehr stark dafür, dass sich Rechtsbrüche immer noch sehr stark lohnen. Sehr anschaulich ist diese unsinnige Ungleichbehandlung im aktuellen Diskussionsentwurf zu einem Arbeitsvertragsgesetz in der aktuellen NZA hinsichtlich der Entschädigung für immaterielle Schäden – grausig.
Kaputnik meint:
(27.4.2008 um 19:16) Antworten
Auf Nahtod-Erlebnisse und Welt-Artikel gebe ich in der Regel nicht viel. Ich empfehle aber sehr wohl, sich einmal mit der Quantenphysik zu beschäftigen und die damit verbundenen Implikationen auf unser aller Weltbild. Wir sind nämlich offensichtlich alle auf dem falschen Dampfer.
Sehr gut ist:
Shimon Malin: Dr. Bertlmanns Socken – Wie die Quantenphysik unser Weltbild verändert.
(Bescheuerter Titel, im Original: "Nature Loves to Hide")
Aus dem Klappentext, besser könnte ich es nicht sagen: "Das Thema des Buches ist ohne falsche Bescheidenheit das Leben, das Universum und der ganze Rest" (FAZ)
desp meint:
(28.4.2008 um 03:51) Antworten
bei nahtoderfahrungen gibt der körper alles was an chemie da ist, die komplette palette. adrenalin, noradrenalin, endorphine, seratonin, dopamin, acetylcholin, endovalium, und und und… selbst drüsen, von denen wir heute nicht einmal genau wissen wozu sie da sind, geben ihr letztes.
auf deutsch: man erlebt den trip seines lebens!
also gar kein wunder das man da lichter sieht und durch die gegend fliegt.
Don meint:
(28.4.2008 um 11:25) Antworten
OT: Zu was könnte man den 73 jährigen Vater, der in Österreich festgenommen wurde (Fall 24 Jahre Tochter eingesperrt + Inzest), eigentlich sinnvoll verdonnert werden? Lebenslänglich?
Würde eigentlich bei sowas wie Freiheitsberaubung, bei einem so langen Zeitpunkt und einer so langen Dauer, Jahre vom Anfang verfallen? Z.b: wenn die Verjährung von solchen Straftaten 20 Jahre beträgt, so dass ihm quasi nur 20 Jahre angehängt werden können?
(Alles, wenns in Deutschland passiert wäre)
harl3quin meint:
(28.4.2008 um 11:35) Antworten
Hm, Die Verfolgungsverjährung beginnt doch erst ab Beendigung / Vollendung des Delikts. Als Dauerdelikt ist Freiheitsberaubung erst mit der Freilassung / Beendigung der Freiheitsentziehung vollendet. Daher dürfte dahingehend nichts verjährt sein.
Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs dürfte das eher problematisch sein, wenn man die "Fälle" einzeln betrachtet und jeden Übergriff als eigenen Fall ansieht.
Ne Antwort von einem Strafrechtler dürfte aber mehr Licht ins Dunkel bringen :)
martin meint:
(28.4.2008 um 12:15) Antworten
@14, 15:
also ich glaube nicht, dass die strafe höher ausfallen würde, wenn die ersten 4 jahre nicht verjährt werden. will sagen: die strafe für eine 20jährige freiheitsberaubung wird sich nicht groß von der strafe für eine 24jährige unterscheiden.
das gleiche wird wohl für die einzelnen fälle der vergewaltigung gelten; ob er die frau nun vorwerfbar 1000 oder 5000 mal vergewaltigt hat.
wir sind hier ja nicht in amerika, wo dann sowas wie 71mal lebenslänglich rauskommen könnte.
Michael Schöfer meint:
(28.4.2008 um 12:15) Antworten
Der Artikel in der WELT ist wirklich pseudowissenschaftliches Geschwafel. Ein Beispiel: die spukhafte Fernwirkung. Sie beruht, kurz gesagt, darauf, dass es offenbar sogar über große Distanzen hinweg einen sofortigen (d.h. überlichtschnellen) Informationsaustausch gibt: Die Verschränkung von Teilchen. Etwas, das der Relativitätstheorie von Einstein grundlegend widerspricht, aber dennoch in quantenphysikalischen Experimenten vielfach nachgewiesen wurde. siehe hierzu etwa: http://de.wikipedia.org/wiki/Spukhafte_Fernwirkung
Über den Rest des Artikels braucht man sich daher nicht weiter zu äußern. Bloß PR für ein Buch. Nicht mehr.
Klaus Graf meint:
(28.4.2008 um 12:15) Antworten
http://archiv.twoday.net/stories/4892085/ Die Bremer Kunsthalle macht gemeinsame Sache mit einem Beutekunst-Verkäufer, dem in Belgien (!) das Eigentum an einem geraubten Hasen-Bild zugesprochen wurde und teilt sich mit ihm den Versteigerungserlös in Köln. Laut der Vereinssatzung wäre das Bild unveräußerlich.
dak meint:
(28.4.2008 um 13:33) Antworten
@17: ähm, informationen werden nun eben nicht übertragen, der relativitätstheorie wird nicht widersprochen. lesen sie am besten dazu den von ihnen verlinkten artikel. ansonsten gebe ich ihnen natürlich vollumfänglich recht.
Asz meint:
(28.4.2008 um 16:25) Antworten
welt-artikel – Nie passiert MIR sowas.
Ich fühle mich gemobbt – durch das Universum!
Michael Schöfer meint:
(28.4.2008 um 20:46) Antworten
@dak (#18)
Aber der Effekt reicht offenbar dazu aus, dass sich zwei verschränkte Teilchen praktisch ohne Zeitverlust über Zustände austauschen. Die Lokalität der Relativitätstheorie wird hierdurch eindeutig verletzt. Ob für Menschen nutzbare Informationen übertragen werden können, ist m.E. zweitrangig. Vor allem, solange gar nicht klar ist, worauf diese Verschränkung eigentlich beruht.
Ausgangspunkt war außerdem der Welt-Artikel. Und was darin über die "Spukhafte Fernwirkung" geschrieben wurde, ist m.E. falsch. Es wird darin nämlich gar nicht klar, was die tatsächlich vorhandene "Spukhafte Fernwirkung" mit der Seele zu tun hat. Jedenfalls mir nicht. Der Autor wirft sie nur mal so in den Raum. Von der Verschränkung auf das Vorhandensein einer Seele zu schließen, würde ich als äußerst gewagt bezeichnen.
dak meint:
(28.4.2008 um 22:35) Antworten
@21: was den ausgangspunkt anbelangt, sind wir uns ganz einig. der artikel ist einfach hanebüchen, es wird ja nicht mal klar gestellt, was überhaupt unter "seele" zu verstehen ist. einfach arm.
was information anbelangt, ist vermutlich wieder mal die frage, was man genau darunter versteht.
Michael Schöfer meint:
(29.4.2008 um 11:03) Antworten
@dak (#22)
Ja, man sollte erst die Begriffe definieren (wobei jemand mal behauptet hat, das gehe nicht und man solle deshalb schweigen). Soweit ich das Ganze begriffen habe, schließlich bin ich kein Physiker, sondern bloß blutiger Laie, tauschen die verschränkten Teilchen irgendwie Informationen über ihren jeweiligen Zustand aus. Das eine Teilchen richtet sich dann nach dem anderen. Information im Sinne von menschlich nutzbaren Daten sind das wohl nicht. Wie dem auch sei, ein interessantes Gebiet.
kann mir mal jemand erklären wieso ein Anwalt neutral sein soll den er vertritt doch nur die rechte seines Mandanten
weil für mich gibt es da nichts was einem Erfolgshonora im wege stehen sollte
kann natürlich auch eine dumme frage sein aber ich bin nunmal kein jurist
der welt-artikel ist an absurdität ja nicht zu überbieten. hat sich lawblog verpflichtet, eine mindestquote an komplettem stuss einzuhalten?
@1: Im Artikel steht nicht einmal das Wort neutral. Natürlich ist der Anwalt nicht neutral, sondern Parteivertreter.
Gründe gegen ein Erfolgshonorar:
Zumindest im Zivilrecht wird im Regelfall lediglich der real entstandene Schaden sowie die Gebühren des Anwalts nach RVG erstattet. Nimmt der Anwalt jetzt aber ein Erfolgshonorar, so kürzt er damit den Schadensersatzanspruch des Mandanten. (gilt aber ebenso bei normalen Honorarvereinbarungen).
Es scheint Angst davor zu geben, dass in diesem Fall "einfache Bürger" hohe Teile ihrer SE-Ansprüche u.ä. abtreten müssen, um zu ihrem Recht zu gelangen.
tja… und damit hat es sich, was mir so einfällt.
@welt-artikel: ja sicher. Wenn er erzählt hätte, dass er einmal ums Wohnheim geflogen ist wäre das auch glaubwürdiger, weil er anerkannter Wissenschaftler ist? Gequirlte Sch*** auf Bild-Niveau…
nils
Bzgl. Seele:
"Der Dualismus zwischen Körper und Seele ist für ihn ebenso real wie der Welle-Korpuskel-Dualismus kleinster Teilchen, also die Tatsache, dass Licht beide scheinbar gegensätzlichen Formen annehmen kann: elektromagnetische Welle und „handfestes Teilchen“."
Aha. Welle- Teilchen- Dualismus des Lichts. Sehr seriös, der gute Herr Professor Dürr.
Gemäß der Quantenelektrodynamik (die wohl am besten experimentell beweisbare Theorie im Bereich der Quantenphysik, die es gibt), besteht Licht aus Photonen und ist keine Welle. Alle Effekte, die sich auf den Wellencharakter von Licht hinweisen, lassen sich mit der QED sehr genau erklären.
Das haben Feynman et al. allerdings schon in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts erforscht, es hätte sich zwischenzeitlich also durchaus bis nach München rumsprechen können.
"Seiner Auffassung nach existiert auch ein universeller Quantencode, in den die gesamte lebende und tote Materie eingebunden ist. Dieser Quantencode soll sich seit dem Urknall über den gesamten Kosmos erstrecken."
Pseudophysikalisches, religiöses Gefasel.
"Konsequenterweise glaubt Dürr an eine Existenz nach dem Tode. „Was wir Diesseits nennen, ist im Grunde die Schlacke, die Materie, also das, was greifbar ist. Das Jenseits ist alles Übrige, die umfassende Wirklichkeit, das viel Größere“, zeigt er sich überzeugt. Insofern sei unser gegenwärtiges Leben bereits vom Jenseits umfangen."
S. o.
Grüße!
Erfolgshonorar: Dann müsste aber imho bei einer von der GO abweichenden Individualvereinbarung immer als Ausgleich eine Risikobeteiligung des Anwalts mit rein. Sprich, entsprechende Beteiligung an den Kosten bei Niederlage.
Anders als bei Banken, die immer kassieren, egal wohin sich das Depot bewegt.
Ist die Seele physikalisch beschreibbar?
Nur Augenblicke später scheint sich eine Art Tunnel zu öffnen. In ihn fühlt sich der Betroffene „hineingezogen“ und schwebt bis zu einem hellen, nicht blendenden Licht an dessen Ende.
"It's like there's a Light at the End of the Tunnel." "That's Hellfire, Dean."
Dialog aus der US-Serie "Supernatural"
Man schaue bei Erfolgshonorar einfach nach Amerika.
Meiner Ansicht nach sind die amerikanischen Honorarsysteme kaum auf Deutschland übertragbar. Aufgrund der bedeutend höheren "Schadensersatz"zahlungen, bedeutet eine Beteiligung des RA an dem "Gewinn" auch keine Minderung der Vermögenslage des Mandanten.
Das US-System ersetzt nämlich nicht nur den real entstandenen Vermögensschaden, sondern verwendet auch erhöhte Zahlungen – auch abseites der punitive damages – als Präventivfunktion. Soweit das Erfolgshonorar maximal die den Schaden übersteigende Summe "auffressen" kann, wird der Mandanten daher auch keine Rechtsgutsverkürzung (mangels vollständigen Schadensausgleichs) erleiden.
Zumal das US-System auch immaterielle Schäden bedeutend besser ersetzt, was die "Schadensersatz"höhe zugleich weiter nach oben treibt. Gerade die völlige Untergewichtung der immateriellen Schäden im deutschen Recht, sorgt mE sehr stark dafür, dass sich Rechtsbrüche immer noch sehr stark lohnen. Sehr anschaulich ist diese unsinnige Ungleichbehandlung im aktuellen Diskussionsentwurf zu einem Arbeitsvertragsgesetz in der aktuellen NZA hinsichtlich der Entschädigung für immaterielle Schäden – grausig.
Auf Nahtod-Erlebnisse und Welt-Artikel gebe ich in der Regel nicht viel. Ich empfehle aber sehr wohl, sich einmal mit der Quantenphysik zu beschäftigen und die damit verbundenen Implikationen auf unser aller Weltbild. Wir sind nämlich offensichtlich alle auf dem falschen Dampfer.
Sehr gut ist:
Shimon Malin: Dr. Bertlmanns Socken – Wie die Quantenphysik unser Weltbild verändert.
(Bescheuerter Titel, im Original: "Nature Loves to Hide")
Aus dem Klappentext, besser könnte ich es nicht sagen: "Das Thema des Buches ist ohne falsche Bescheidenheit das Leben, das Universum und der ganze Rest" (FAZ)
bei nahtoderfahrungen gibt der körper alles was an chemie da ist, die komplette palette. adrenalin, noradrenalin, endorphine, seratonin, dopamin, acetylcholin, endovalium, und und und… selbst drüsen, von denen wir heute nicht einmal genau wissen wozu sie da sind, geben ihr letztes.
auf deutsch: man erlebt den trip seines lebens!
also gar kein wunder das man da lichter sieht und durch die gegend fliegt.
OT: Zu was könnte man den 73 jährigen Vater, der in Österreich festgenommen wurde (Fall 24 Jahre Tochter eingesperrt + Inzest), eigentlich sinnvoll verdonnert werden? Lebenslänglich?
Würde eigentlich bei sowas wie Freiheitsberaubung, bei einem so langen Zeitpunkt und einer so langen Dauer, Jahre vom Anfang verfallen? Z.b: wenn die Verjährung von solchen Straftaten 20 Jahre beträgt, so dass ihm quasi nur 20 Jahre angehängt werden können?
(Alles, wenns in Deutschland passiert wäre)
Hm, Die Verfolgungsverjährung beginnt doch erst ab Beendigung / Vollendung des Delikts. Als Dauerdelikt ist Freiheitsberaubung erst mit der Freilassung / Beendigung der Freiheitsentziehung vollendet. Daher dürfte dahingehend nichts verjährt sein.
Hinsichtlich des sexuellen Mißbrauchs dürfte das eher problematisch sein, wenn man die "Fälle" einzeln betrachtet und jeden Übergriff als eigenen Fall ansieht.
Ne Antwort von einem Strafrechtler dürfte aber mehr Licht ins Dunkel bringen :)
@14, 15:
also ich glaube nicht, dass die strafe höher ausfallen würde, wenn die ersten 4 jahre nicht verjährt werden. will sagen: die strafe für eine 20jährige freiheitsberaubung wird sich nicht groß von der strafe für eine 24jährige unterscheiden.
das gleiche wird wohl für die einzelnen fälle der vergewaltigung gelten; ob er die frau nun vorwerfbar 1000 oder 5000 mal vergewaltigt hat.
wir sind hier ja nicht in amerika, wo dann sowas wie 71mal lebenslänglich rauskommen könnte.
Der Artikel in der WELT ist wirklich pseudowissenschaftliches Geschwafel. Ein Beispiel: die spukhafte Fernwirkung. Sie beruht, kurz gesagt, darauf, dass es offenbar sogar über große Distanzen hinweg einen sofortigen (d.h. überlichtschnellen) Informationsaustausch gibt: Die Verschränkung von Teilchen. Etwas, das der Relativitätstheorie von Einstein grundlegend widerspricht, aber dennoch in quantenphysikalischen Experimenten vielfach nachgewiesen wurde. siehe hierzu etwa: http://de.wikipedia.org/wiki/Spukhafte_Fernwirkung
Über den Rest des Artikels braucht man sich daher nicht weiter zu äußern. Bloß PR für ein Buch. Nicht mehr.
http://archiv.twoday.net/stories/4892085/ Die Bremer Kunsthalle macht gemeinsame Sache mit einem Beutekunst-Verkäufer, dem in Belgien (!) das Eigentum an einem geraubten Hasen-Bild zugesprochen wurde und teilt sich mit ihm den Versteigerungserlös in Köln. Laut der Vereinssatzung wäre das Bild unveräußerlich.
@17: ähm, informationen werden nun eben nicht übertragen, der relativitätstheorie wird nicht widersprochen. lesen sie am besten dazu den von ihnen verlinkten artikel. ansonsten gebe ich ihnen natürlich vollumfänglich recht.
welt-artikel – Nie passiert MIR sowas.
Ich fühle mich gemobbt – durch das Universum!
@dak (#18)
Aber der Effekt reicht offenbar dazu aus, dass sich zwei verschränkte Teilchen praktisch ohne Zeitverlust über Zustände austauschen. Die Lokalität der Relativitätstheorie wird hierdurch eindeutig verletzt. Ob für Menschen nutzbare Informationen übertragen werden können, ist m.E. zweitrangig. Vor allem, solange gar nicht klar ist, worauf diese Verschränkung eigentlich beruht.
Ausgangspunkt war außerdem der Welt-Artikel. Und was darin über die "Spukhafte Fernwirkung" geschrieben wurde, ist m.E. falsch. Es wird darin nämlich gar nicht klar, was die tatsächlich vorhandene "Spukhafte Fernwirkung" mit der Seele zu tun hat. Jedenfalls mir nicht. Der Autor wirft sie nur mal so in den Raum. Von der Verschränkung auf das Vorhandensein einer Seele zu schließen, würde ich als äußerst gewagt bezeichnen.
@21: was den ausgangspunkt anbelangt, sind wir uns ganz einig. der artikel ist einfach hanebüchen, es wird ja nicht mal klar gestellt, was überhaupt unter "seele" zu verstehen ist. einfach arm.
was information anbelangt, ist vermutlich wieder mal die frage, was man genau darunter versteht.
@dak (#22)
Ja, man sollte erst die Begriffe definieren (wobei jemand mal behauptet hat, das gehe nicht und man solle deshalb schweigen). Soweit ich das Ganze begriffen habe, schließlich bin ich kein Physiker, sondern bloß blutiger Laie, tauschen die verschränkten Teilchen irgendwie Informationen über ihren jeweiligen Zustand aus. Das eine Teilchen richtet sich dann nach dem anderen. Information im Sinne von menschlich nutzbaren Daten sind das wohl nicht. Wie dem auch sei, ein interessantes Gebiet.