Kurz vorm Wochenende
Der Salatsaucenfall wird am Freitag um 15 Uhr verhandelt. Das erfuhr ich heute vom Richter. Meinem Mandanten wird vorgeworfen, Salatsauce für 3,95 Euro aus einem Supermarkt entwendet zu haben.
Allerdings hat die Staatsanwaltschaft wohl noch nicht auf meinen mit reichlich guten Gründen garnierten Vorschlag reagiert, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Meine letzte Hoffnung ist dann die Uhrzeit des Termins.
Soll das heißen, wenn man immer nur für einen geringen Wert klaut, bleibt das generell straffrei?
Sofern man zusätzlich auch immer brav auf "Herkunft und Prägung" des Angeklagten rücksicht nimmt, ja ;)
Wehre den Anfängen! ;-)
Allerdings würde ich einfach 10 Euro bezahlen, mich entschuldigen und gut ist es. War ja sicher ein Versehen. Dafür Prozesskosten, Anwalt etc… ich weiß ja nicht.
Kann denn die StA in diesem Fall so einfach einstellen? Immerhin handelt es sich hier um ein Antragsdelikt (wegen der Geringfügigkeit). Und wenn sie einstellen, kann dann der Antragssteller noch auf dem Wege der Privatklage vorgehen?
Fragen über Fragen…
liegt denn überhaupt ein unterschriebener Strafantrag vor? Oder hat die StA ernsthaft das öffentliche Interesse bejaht.
"Immer"?
Sie klingen aber erfahren.
Oder wißbegierig?
Natürlich muß auch ein Salatsaucenräuber seiner gerechten Strafe zugeführt werden, sonst ist seines Bleibens in unserer Mitte nicht länger.
Mal sachlich: wie man noch darauf reagieren kann, dazu sind doch schon jede Menge ebenso fundierter wie ernstzunehmender Vorschläge gekommen.
Das Gesagte bezog sich auf #1 R.A.
Zum Thema Ladendiebstahl empfehle ich die Lektüre des http://www.shopblogger.de . Der, und ich persönlich auch, findet das überhaupt nicht lustig wie wenig den Ladendieben geschieht.
Bestrafe einen, erziehe 100.
Was bewegt einen Menschen dazu, sich wegen 3,95€ strafbar zu machen? Salatsauce ist kein Produkt, von dem man sagen könnte, dass man es zum überleben benötigt (wie z.B: Brot).
Der Shopblogger ist nach einer Woche wieder aus meinem RSS geflogen. Der gute Mann vorverurteilt Leute die sich in seinem Laden nicht wie Roboter bewegen (ohoh! Jemand hat die Gummibärchen ins Nudelfach gelegt! Ohoh! Jemand ist auf Umwegen zum Wein gegangen! Wollte der mann da gerade an der Vitrine etwa stehlen? Er tat es nicht. Doch sicherlich hätte er getan, ne?) und pöbelt wie ne Oma mit erhobenem Stock wenn man zu schnell geht. Aber wens interessiert…
ob die uhrzeit den referendar, der sitzungsvertreter der sta spielen darf, wirklich beeindrucken wird?
Jedem, der sich hier über die Salatsauce von 3,95 EUR echauffiert wünsche ich aufrecht und von ganzem Herzen, dass ihm mal ein Asi Marke "Türsteher-Tier" mit dem Stiefel ins Gesicht tritt, und dann das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt wird. Dies geschieht nämlich oft genug in Deutschland.
Bei der Vorstufe, Pöbelei, Beleidigung und Bedrohung sind die Chance auf ein Verfahren ohnehin nahe null.
@11
Die meisten Leute werden im Leben mal Opfer eines Diebstahls. Mir wurde mal mein Fahrrad geklaut. War ärgerlich, wenns auch schon ein paar Jahre auf dem Buckel hätte. Aber wenn ich mir vorstelle sowas würe mir nicht nur alle 20 Jahre einmal sonder täglich passieren…
Ich glaube jemand der nahezu täglich bestohlen wird – manchmal sogar mehrmals täglich – hat ein Recht auf ein bischen Paranoia.
Ich frage mich, was Björn der Shopblogger wohl dazu sagen würde zu dem Vorschlag, den Vorfall wegen Geringfügigkeit einzustellen.
@13 Ben.
Schön, dass du uns dran erinnerst. Hatte es schon fast wieder vergessen.
Nicht ärgern lassen – das Wetter ist schön. Ich geh jetzt zum Audi-Händler und kauf mir was schönes…..
@13: Wegen Pöbelei und Beleidigung habe ich mich bisher nicht genötigt gesehen überhaupt auch nur Anzeige zu erheben sondern den Pöbelnden/Beleidigen lediglich mit einem kühlen müden Lächeln bedacht. Etwas mehr Gelassenheit und "Über den Dingen zu stehen" täte hier sowohl dem Justizapparat als auch den eigenen Nerven gut.
Dann bliebe vielleicht auch ein wenig mehr Raum für Verfahren wegen Bedrohung und eventuell nachfolgenden tätlichen Angriffen.
@11: Der Shopblogger ist halt ziemlich einfach gestrickt. Auch seine regelmäßige Hetze gegen die Schwächsten der Gesellschaft und die zeitweise Verlinkung von »Politically Incorrect« zeigen, wes Geistes Kind dieser Mann ist.
Tja, das müsste man alles wie auf der Scheibenwelt regeln: Da gibt es eine Diebesgilde, die eine bestimmte Quote an Diebstählen nicht überschreiten darf. Außerdem hat man dann Anrecht darauf nicht mehrmals hintereinander beklaut zu werden und bekommt eine ordentliche Quittung …
Wegen Gerinfügigkeit gem. § 153 StPO werden allenfalls Verleumdungen und Beleidigungen gewisser Blogger eingestellt. Da müsste ein StA sich ja auch mit den Tatbestandmerkmalen der §§ 185 bzw. 187 StGB und dessen Abgrenzung zu Art. 5 GG auseinandersetzen. Ein Diebstahl gem. § 242 StGB ist dagegen viel einfacher: "…. fremde, bewegliche Sache …" – das war´s dann.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
@20: Ja und? Immer noch keine Parkuhr gefunden? Oder das Geld ausgegangen, als Sie auf Antwort gewartet haben?
@Jakob: Wer täglich mit Ladendieben und anderen Gestalten aus dem unteren Ende unserer Gesellschaft zu kämpfen hat, wird im Laufe der Jahre einiges an Menschenkenntnis gesammelt haben.
Du meidest hoffentlich auch jegliche Discotheken. Ich kenne keinen Laden, in dem die Türsteher nicht "vorverurteilen" und Anhand der Kleidung oder Nationalität der Leute ausmachen, ob sie jemanden hereinlassen oder nicht – und das, ohne zu wissen, ob die Besucher nur tanzen oder tatsächlich Stress machen wollen.
Nein, (Laden-)diebstahl ist ganz bestimmt nicht "lustig".
Aber Klaus' Beitrag (#19)! *lach*
Jetzt muß ich aber mal sofort Scheibenwelt googlen…
Scheibenwelt…
also, mit Salatsaucenklau ist man dort anscheinend nicht befaßt.
Aber gottlob findet sich auch dort genügend, worüber zu hyperventilieren sich lohnt: "es gibt [dort] weibliche Zwerge, die von den traditionellen Zwergen diskriminiert werden (die darauf beharren, es gäbe nur männliche Zwerge)." DAS. IST. NICHT. LUSTIG! *schnaub* *lächel*
Tja – es gibt schon Dinge im Leben, die man ohne Humor nicht ernst nehmen kann! (Dieser Spruch ist nicht von mir, schade).
Ernsthaftmodus an/
Es ist diese "Und trotzdem"-Haltung, die mir gefällt.
Trotzdem lachen, obwohl Weinen durchaus nahe läge.
/Ernsthaftmodus aus
@19: Gibt es hier auch. Der Verein nennt sich "Finanzamt".
Völlig frei nach Pratchett:“Multiple "Mit freundlichen Grüßen" are a sure sign for a diseased mind!”
Nicht zu vergessen: "Gottesurteile wurden hier [Uberwald] erst vor zehn Jahren durch Gerichtsverfahren abgelöst, nachdem man herausfand, dass Anwälte viel scheußlicher sein können." (Aus: Der 5. Elefant)
Der Mann braucht viel "Und trotzdem", da er an Alzheimer erkrankt ist.
@17 Banane:
> @13: Wegen Pöbelei und Beleidigung habe
> ich mich bisher nicht genötigt gesehen
> überhaupt auch nur Anzeige zu erheben
> sondern den Pöbelnden/Beleidigen lediglich
> mit einem kühlen müden Lächeln bedacht.
Und diese Souveränität behältst du auch bei, wenn der Typ dich anspuckt, oder mit einem "Was glotzt du so, willst du eins in die Fresse?" anmacht, nicht wahr? Immer schön alles gefallen lassen, gerne auch die Asozialen-Ansage "Nachts gehört die U-Bahn uns!" lächelnd akzeptieren (man ist ja cool, bleibt immer jung, oder fährt wahlweise eh den eigenen sportlichen Schlitten in der gated community, kann mithin den Verlust des öffentlichen Raums ignorieren), ABER DANN (!) bei der Salatsauce für 3,95 Euro hyperventilieren. Das ist es, was ich hier kritisiere. Dass etlichen Leuten jeglicher Sinn für Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen scheint.
Auch wenn mir ein industriell hergestelltes Salatgleitmittel zu rund 4 Euro überteuert erscheint, finde ich es bemerkenswert, daß unsere Gesellschaft bereit ist, mit dessen Entwendung mehrere Akademiker zu beschäftigen, während der mutmaßliche Straftäter womöglich aus Kostengründen gezwungen war, zwischen Kopf- und Eisbergsalat zu entscheiden.
Lesen bildet! Wie aus dem Originalposting deutlich ersichtlich ist, liebe "Die Soße ist doch überteuert"-Mitkommentatoren, handelt es sich um den Plural, d.h. 'Salatsaucen'.
Selbst im Akkord-Wachdienst tätiges Proletariat kennt Salatsaucen und regt sich auf.
Wobei beamtete Wachdiener sich nicht mit ihren freiberuflichen Kollegen vergleichen sondern sich an den überhöhten Juristeneinkommen orientieren. Sie meinen, statt Pommes mit Ketchup muss es Salat mit Luxussosse sein.
@6, Birgit:
> wie man noch darauf reagieren kann, dazu
> sind doch schon jede Menge ebenso
> fundierter wie ernstzunehmender Vorschläge
> gekommen.
Wo?
Bisher nicht in dieser Diskussion.
Einstellen wegen Geringfügigkeit bedeutet de facto, bis zu einer gewissen Grenze darf man straflos klauen.
Und ich habe schon meine Zweifel, ob eine Gesellschaft so funktionieren kann.
Wer eine Salatsoße für 3,95 € kauft gehört geschlagen. Wer eine solche klaut, ist schon bestraft genung…
@32:
so und nicht anders gehört dieser fall beurteilt. :)
Na, wie schön, daß dann der gute Herr Pierer lediglich Ordnungswidrigkeiten begeht…
Ich bin keineswegs dafür, jemanden nicht zu belangen, weil sein Delikt ein "kleines" ist. Ich bin aber dafür, alle zu belangen, und nicht nur die, die sich nicht wehren können bzw. nicht über die nötige Kohle und die nötigen Proteges verfügen, um davonzukommen mit läppischen Geldstrafen (Hartz, Lambsdorff u.a. mal so als Beispiel genannt)
Ja, an solche Stützen der Gesellschaft wie beispielsweise den Herrn Pierer mußte ich auch sofort denken, als ich das hier gelesen habe.
Klar, hier geht's um Recht, und nicht etwa um fiebrige Wunschträume, aber ich hab einfach trotzdem mal zum Begriff "Gerechtigkeit" recherchiert und dabei unter http://www.lexexakt.de folgenden Eintrag gefunden:
"Die verteilende Gerechtigkeit ist eine, den unterschiedlichen Verhältnissen angepasste, Gleichheit, die bei Rechten und Pflichten jeden so behandelt wie es ihm entspricht. D.h. bei Pflichten nach Leistungsfähigkeit und bei Rechten nach Bedürftigkeit."
klauen dürfen auf diesem planeten nur die,die
sich diesen diebstahl hart erarbeiten !
Genau, die "harte Arbeit". ;-) In dieser Neidgesellschaft hat ja kaum einer eine Vorstellung davon geschweige denn Verständnis dafür, wie anstrengend die Bordellbesuche in Brasilien gewesen sein müssen. Aber unsere VW-Elite hat dennoch stillschweigend ihre Pflicht getan. Und dann dieser Undank, irgendwie unangenehm.
Sachlich: Unter uns scheint doch Konsens darüber zu herrschen, daß Diebstahl falsch ist.
Genau deswegen wirkt es ja so irritierend, daß unbedarfte Langfinger die volle Härte des Gesetzes trifft, während kreativere Formen der Eigentumsübertragung und Gesetzesumgehung gerne mal mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes enden. Und selbst, wenn's mal nicht so rund laufen sollte (Stichwort: Siemens-Soldaten), wirds wohl immer noch für den legalen Erwerb von so viel Salatsauce reichen, wie das Herz begehrt.
Weil ich das Produkt einer altmodisch-überkommenen Mittelstandserziehung bin, tut mir das weh, aber es stimmt trotzdem, was der von mir ansonsten nur sehr eingeschränkt geschätzte Ludwig Thoma zu dem Thema zu sagen hatte: "Moral ist [nur] für die kleinen Leute." Traurig, aber zeitlos zutreffend.
37, Birgit:
> Unter uns scheint doch Konsens darüber
> zu herrschen, daß Diebstahl falsch ist.
Genau diesen Konsens kann ich nicht entdecken.
Im Gegenteil scheinen die meisten Diskussionsteilnehmer den Standpunkt zu vertreten, "kleine" Diebstähle wären keiner Reaktion wert, d.h. problemlos.
> daß unbedarfte Langfinger …
Langfinger vielleicht, unbedarft wohl nicht.
Selbst wenn es nur um Salatsoße geht dürfte dem Betreffenden klar gewesen sein, daß klauen eigentlich verboten ist.
> die volle Härte des Gesetzes trifft,
Eben nicht. Wenn eingestellt wird, trifft überhaupt nichts, nicht einmal eine ganz kleine Härte.
> während kreativere Formen der
> Eigentumsübertragung und Gesetzesumgehung
> gerne mal mit der Verleihung des
> Bundesverdienstkreuzes enden.
Ein völlig anderes Thema.
Nach meiner Meinung sollte auch Klauen im großen Maßstab bestraft werden (und natürlich deutlich härter).
Ich sehe aber keine konkreten Fälle, wo das nicht so wäre – die Stammtischbeispiele weiter oben überzeugen nicht.
Auf jeden Fall wäre "der ist aber auch straffrei davongekommen" noch nie eine Entschuldigung für anderes Fehlverhalten gewesen.
… wie im wahren Leben, für 3,95 € soviele Einträge, kostbare Lebens- und Freizeit, … das Prinzip …
Bitte, mein lieber Herr Vetter, enthüllen Sie doch, falls es irgend möglich ist, ob es sich um eine oder mehrere Gebinde handelte, deren Entwendung Ihrem Mandanten vorgeworfen wurde.