16.5.2008

Links zwei – vier – vier

Straff organisiertes Schlägerkommando

Stillhalten erspart den Wehrdienst

Undefinierbare Verkrustung

Kleiner Polizist fühlte sich beleidigt

Wir gegen Bushido u.a.

Notruf bei der Polizei erheitert das Netz

28 Kommentare zu “Links zwei – vier – vier”

  1. M. meint: (16.5.2008 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Undefinierbare Verkrustung… "meine Mutter, vielmehr, was von Ihr übrig blieb":

    http://www.messiemother.com/film

    Nach dem Film hab ich erstmal mein Büro aufgeräumt.

  2. Kauli meint: (16.5.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Aus Wir gegen Bushido u.a.
    "…wettbewerbsrechtliche, uhrheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung…"

    Da stellt sich mir dir Frage, wer das Recht hat, die Uhr zu heben :D

  3. Ziffer 8 meint: (16.5.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    I. Straff organisiertes Schlägerkommando

    Wenigstens kann sich der Beklagte über den Erfolg seiner Werbeslogans freuen. Trotz Anonymisierung ist es wohl für kaum jemanden problematisch gewesen herauszufinden, welches Team gemeint war.

    II. Stillhalten erspart den Wehrdienst

    Das wird in regelmäßigen Abständen immer wieder verbreitet, aber meiner Erfahrung nach wurden alle aus meiner damaligen Jahrgangsstufe in der Schule gezogen. Und die Kameraden beim Bund berichteten ähnliches.

    Vielleicht – so unbestätigte Vermutungen – bevorzugen die Kreiswehrersatzämter halt auch einfach Gymnasiasten.

    III. Kleiner Polizist fühlte sich beleidigt

    Ist es ein Anzeichen von Paranoia, wenn in mir bei "Doch der 25-Jährige und seine Kollegen konnten ihn sofort identifizieren." ein leichtes Unwohlsein aufkommt?

  4. Torsten meint: (16.5.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    *Grübel* Ging nicht durchd ie Medien, dass das zuständige Gericht für den Bereich Köln die Wehrpflicht wegen erheblicher Bedenken u.a. bei der Wehrgerechtigkeit (es werden eben nicht mehr alle eingezogen/sehr viele untauglich gemustert) von der Wehrpflicht befreite?

  5. corax meint: (16.5.2008 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    War die Mindestgröße für männliche Polizeianwärter nicht mal 172cm? Folgen des AGG? Und dann kein dickeres Fell zu haben.
    Schön auch, dass Blöd.de den Notruf noch ungekürzt verbreitet, die sind sich echt für nix zu schade.

  6. Mumpakl meint: (16.5.2008 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Ähm und was bedeutet das mit der vermüllten Wohnung nun konkret? Macht sich der Vermieter nicht wegen jedem Furz wegen Hausfriedensbruch schuldig? Und hier soll er die komplette Wohnung leer räumen (wird ja nichts mehr erhaltenswertes vorhanden sein)? Was dann? Den Mietvertrag wird er dadurch wohl nicht vom Hals also muss er sie wieder rein lassen und das Spielchen beginnt jedes Jahr wieder..?

    Und gab es hier im konkreten Fall schon mal Versuche des Vermieters die Mieter (legal) vor die Tür zu setzen? Bevor sich das Ordnungsamt für sowas interessiert muss er ja bereits entweder direkt oder indirekt über die Störung seiner anderen Mieter betroffen gewesen sein.

  7. Ralf meint: (16.5.2008 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Da kann man mal sehen, was passiert wenn der Staat die Daten von Bürgern in die Finger bekommt.

  8. angelus.merker meint: (16.5.2008 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Kleiner Polizist?

    Ich bin knapp 1,90 und kein Polizist.

    Ich unterscheide generell zwischen KörperLänge und Größe.

    Ich bin lang.

    Einstein, Goethe, Schiller…

  9. Klaro meint: (16.5.2008 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    @3
    Kenne auch keinen aus meinem Gymnaisumsjahrgang, der "vergessen" wurde, einzuziehen.
    Bei anderen Schulformen scheint man dagegen sehr großzügig vorzugehen. Bei einem Freund war es sogar so, dass er ja wollte, sie wohl ihn nicht. Immer wieder kamen Briefe nicht oder erst sehr spät an, Termine wurden verschoben, etc…

  10. Axel John meint: (16.5.2008 um 21:55) AntwortenReply to this comment

    Straff organisiertes Schlägerkommando

    Dieses Urteil müsste sich IMO auch auf die Arbeitsweise der GEZ-***** anwenden lassen.

  11. Jens meint: (16.5.2008 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    "werden Mitschnitte von Notrufen nur sechs bis acht Wochen lang auf CDs gesichert und dann überschrieben."

    Komische Aufbewahrungsart.

  12. dot tilde dot meint: (17.5.2008 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @8:

    napoleon!

    .~.

  13. daRONN meint: (17.5.2008 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    Da haben Nowosibirsk-Inkasso endlich mal das bekommen, was sie verdienen. Mit wirklichem Inkasso haben diese Methoden nur noch rudimentär etwas zu tun. Nach meiner Meinung tummeln sich eh viel zu viele Schuldeneintreiber auf dem deutschen Markt. Ich habe beruflich mit vielen dieser selbsternannten Weltverbesserer zu tun. Allein die Gebühren, die sich fernab jeder Realität bewegen, wären ein Grund dafür, weitere Inkassounternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen.

  14. Torsten meint: (17.5.2008 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Der vorletzte Link zeigt eigentlich nur eins: Internetrecht-rostock schaltet Google-Anzeigen auf das Wort "Abmahnung".

  15. Axel John meint: (17.5.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Da haben Nowosibirsk-Inkasso endlich mal das bekommen, was sie verdienen.
    Man sollte das auch mal aus der Sicht der Gläubiger sehen:
    Ein Großteil der Handwerkerpleiten geht darauf zurück, dass die Auftraggeber ihre Rechnungen einfach nicht bezahlen.
    Die Gerichtliche Beitreibung lässt sich mühelos mehrere Jahre hinziehen.
    Damit steht nicht nur der Betriebsinhaber vor dem Ruin, (die meisten haften auch mit mit ihrem Privatvermögen), sondern auch dessen Mitarbeiter, die ihren Job verlieren.
    Es ist nicht sehr prickelnd, wenn man die eigene Existenz und die seiner Mitarbeiter die Bachgasse herunterlaufen sieht, während der Verursacher täglich mit dem Cayenne seiner Lebensgefährtin am Betriebshof vorbeibrettert.

  16. gant meint: (17.5.2008 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @8
    so viel Bescheidenheit sieht man selten. Schön, dass auch jemand mal das Format hat, bei sich eindeutlich zwischen Körper- und Geistesgröße zu unterscheiden und sich insbesondere von geistigen Größen wie Einstein, Goethe, Schiller.. zu distanzieren.

    ;-)

  17. kilo meint: (17.5.2008 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    http://www.youtube.com/watch?v=eJZypxK4LDc&feature=user
    Da wird rückständige Miete eingefordert und das Verschwindenlassen des Mieterautos zugegeben.

  18. C.D. meint: (17.5.2008 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @17.

    ohohoh in yt-videos staatsanwälte als korrupt zu bezeichnen (mit Personenbezug) kommt nicht gut.

    Zudem, soll Ihnen oder jmd. eine alter Renault abhanden gekommen sein, der ca. 10 Jahre+ alt ist und jmd. fordert dafür 10.000 Euro? Klingt komisch…

  19. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (17.5.2008 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    LG Köln: Streitwert: € 100.000,– in einer UWG-Sache ist Spitze! Danke für das Urteil.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  20. kilo meint: (17.5.2008 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Dieses Video ist nicht von mir. Die Lösegeldforderung im 2. Teil des Videos ist eigentlich viel interessanter. Das da strafrechtlich nichts von kommt, ist mir wirklich rätselhaft. Der Betroffene hat ja sehr viele Videos eingestellt.
    In einem behauptet er, sein Ex-Vermieter wäre ein persönlicher Freund des Moskau-Inkasso-Gründers. Sie wären beide in der CDU und im gleichen Rotarierklub in Bielefeld.

    Die Sache mit dem Auto ist folgenlose Selbstjustiz. Forderungen bestanden und der Vermieter hatte Vermieterpfandrecht.

  21. C.D. meint: (17.5.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Vermieterpfandrecht -> Pfändung des Kfz? Habe da etwas verpasst?

  22. Ziffer 8 meint: (17.5.2008 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    20/kilo:

    Wie kommen Sie auf Vermieterpfandrecht? Das ergibt sich für mich aus dem Video nämlich nicht.

  23. kilo meint: (17.5.2008 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    In einem seiner vielen Videos behauptet der Betroffene, sein Fahrzeug habe im Wege gestanden, also auf dem Vermietergrundstück. Das passt allerdings nicht zu diesem Video, in dem ein leerer Parkplatz auf der Strasse gezeigt wird.
    Die Webseiten des Ex-Mieters wurden gelöscht. Er meint ja, schon bei mehreren Anbietern. Ich weiss eben nicht genau, was alles passiert ist. Der Ex-Mieter ist/war Altkleiderhändler und sein Vermieter wollte ihn hauptsächlich loswerden, weil in der Halle noch andere Mieter waren, die sich über Dreck beschwert haben.
    In den aufgezeichneten Telefongesprächen gibt der Vermieter das Rumwühlen in den Altkleidern usw. zu und das er den Fahrzeugbrief hat.
    Wie schon erwähnt wundert es mich wirklich, dass so etwas strafrechtlich folgenlos für den Vermieter bleibt. Wenn allerdings selbst der Ex-Mieter nicht behauptet, das seine Sachen waren als die rückständige Miete…

  24. Jim meint: (19.5.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    @8 – Agree

  25. keiner meint: (19.5.2008 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Öhhmmm… der Vermieter darf den S..stall jetzt auf seine Kosten aufräumen und die Sc…e dürfen dann alles wieder verwüsten? Darf der Vermieter auch neue Matratzen bezahlen? Oder muss er nur den Herd ersetzen, der vorsätzlich kaputtgewohnt wurde? Fragen über Fragen… Sowas gibt es sicher nur in Deutschland…

  26. @Wehrdienstartikel meint: (19.5.2008 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    "Einen Trend abzuleiten, hält der Jurastudent, der auch Verweigerer vor Gericht verteidigt, für falsch."

    ?? Bitte. Ich will auch Leute vor Gericht vertreten, dafür dann Geld bekommen und keinen Abschluss brauchen.

  27. Vogtraider meint: (19.5.2008 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @26: Für die Verteidigung vorm AG ist kein RA notwendig, es können auch andere Personen zur Verteidgung bestimmt werden

  28. @Wehrdienstartikel meint: (22.5.2008 um 00:23) AntwortenReply to this comment

    @ 27 und dafür darf man dann auch Geld verlangen? Und somit Rechtsberatung übernehmen. Wohl kaum.

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