16.5.2008

Staatsanwälte ermitteln gegen Staatsanwälte

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen den Chef der Staatsanwaltschaft Wuppertal. Wie berichtet hatte Helmut Schoß angeordnet, nicht mehr zu ermitteln, wenn die Pornoindustrie Tauschbörsen-Teilnehmer anzeigt, die sich illegal Filme aus dem Internet holen. Begründung: Es geht der Pornoindustrie gar nicht um Straftaten. Es geht ihr nur darum, die meist jungen Täter durch Anwälte teuer abmahnen zu lassen.

Die Generalstaatsanwaltschaft prüft nun, ob Schoß’ Verhalten eine Strafverteitelung sein kann. Eine entsprechende Anzeige hat die Ermittlungen ausgelöst. (pbd)

75 Kommentare zu “Staatsanwälte ermitteln gegen Staatsanwälte”

  1. theblackflash meint: (16.5.2008 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Tja da sagt einer mal die Wahrheit, sagt wie es ist…
    aber das ist ja vielleicht nicht nach dem Gesetzt
    dann lieber die Jugendlichen teuer ausnehmen.
    Wen wunderts, bei Politikern die nen Computer nichtmal alleine anbekommen würden.

  2. Stefan meint: (16.5.2008 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @1: tja, aber dafür leben wir in einer Demokratie und jeder darf (ungestraft?) seine Meinung sagen.

  3. SoWhy (Link) meint: (16.5.2008 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Dass die Anweisung, rechtsmissbräuchliches Verhalten der Industrie nicht zu unterstützen, eine Strafvereitelung sein soll, ist natürlich eine interessante Auslegung des Straftatbestands. Folgt daraus dann, dass ein Staatsanwalt, obwohl er klar erkennt, dass die Anzeige allein dazu dienen soll, den Beschuldigten zu ermitteln, sehenden Auges mithelfen muss?

  4. Tell Mars to Stop Deadly Animal Tests (Link) meint: (16.5.2008 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @1, wer entscheidet denn was die Wahrheit ist?
    Ich bin froh über so etwas und das wir einen wunderbaren Rechtsstaat haben. Sicherlich wird es eingestellt, aber ermitteln muss man.

  5. GB meint: (16.5.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    In unserem System geht es um Recht nicht um Gerechtigkeit.

  6. Jeff L. meint: (16.5.2008 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Falsch, in unserem System geht es um Geld=Macht, und wer davon am meisten hat, hat Recht.

  7. polizeijurist meint: (16.5.2008 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    MAN MUSS DIE KIRCHE AUCH MAL IM DORF LASSEN

  8. Axel John (Link) meint: (16.5.2008 um 21:49) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Dass die Anweisung, rechtsmissbräuchliches Verhalten der Industrie nicht zu unterstützen, eine Strafvereitelung sein soll, ist natürlich eine interessante Auslegung des Straftatbestands.
    Hier geht es nicht um Strafvereitelung, sondern um eine PR-Show.
    Ähnlich, wie der Versuch die Marke Linux zu löschen
    heise.de/newsticker/Recht...land–/meldung/35876

    Oder der Versuch, SuSE ins Knie zu schießen:
    heise.de/newsticker/Grave...SuSE–/meldung/23807

    Manche Leute sind offenbar zu allem fähig. Erst recht, wenn es auf Kosten anderer geht.

  9. runatthesun meint: (16.5.2008 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @1,6
    es gibt ganz interessante studien die belegen das kooperation, also auf das tägliche zusammenleben bezogen, nur in staaten mit funktionierendem rechtsstaat ausserhalb einer geschlossenen gruppe/sippe möglich ist.

  10. Hobbyjurist meint: (16.5.2008 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Ich kann den Chef der Staatsanwaltschaft Wuppertal sehr gut verstehen. Wer dient schon gerne als eifriger Büttel der Pornoindustrie? Würde mir genauso gegen den Strich gehen, zumal durch das Schießen mit Kanonen auf Spatzen bei der Staatsanwaltschaft wertvolle Ressourcen verschleudet werden, für die letztendlich der Steuerzahler aufkommen muß.

  11. Stefan B. meint: (16.5.2008 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es schon ein wenig bedenklich, wenn ein StA sagt, dass er grundsaetzlich keine Anzeigen von einer Gruppe A gegen eine Gruppe B mehr annimmt. Aber in diesem Fall fiebere ich natuerlich mit ihm.

  12. Stefan B. meint: (16.5.2008 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Nach nochmaligem Lesen des Ursprugsartikels aendere ich meine Meinung ab zu: nein, nicht bedenklich. Die Anzeigen werden ja angenommen, nur nicht weiter bearbeitet… Sorry!

  13. Jack meint: (16.5.2008 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Wer will raten woher die "entsprechende Anzeige" kam?
    Aber mal ganz am Rande:
    Laut Strafgesetzbuch geht es darum zu verhindern, dass jemand die Bestrafung vereitelt. Aber nach allem was ich gelesen habe, geht bzw. ging es um Fälle die eingestellt worden sind bzw. werden würden. Somit geht es also um Fälle bei denen es ohnehin keine Strafe gibt. Was soll also vereitelt werden?

  14. RC meint: (16.5.2008 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    Hier geht es wohl darum zu zeigen wo der Hammer hängt. Bisher hat ja niemand sonst der abmahnenden Branche nennenswerte Steine in den Weg gelegt. Also sofort zum Angriff blasen, bevor das noch Schule macht.

    Ich kann nur hoffen das diese Anzeige keinen Erfolg hat. Es ist hier einfach schon viel zu weit gegangen, man darf echt für jede Person dankbar sein, die da nicht mitspielt.

  15. Mart meint: (16.5.2008 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf kann man da nur dankbar sein: Somit kommt das Thema auf die nächst-höhere Ebene.

    Sehr gut.

  16. Stefan meint: (17.5.2008 um 00:35) AntwortenReply to this comment

    @8: deine Links gehen nicht, ich würde das aber trotzdem gerne lesen!

  17. McDough meint: (17.5.2008 um 00:49) AntwortenReply to this comment
  18. McDough meint: (17.5.2008 um 00:51) AntwortenReply to this comment

    Ach verdammt, irgendwie werden die Links automatisch umgewandelt. Ersetz im Browser einfach diese kryptische Zeichenfolge vor /meldungen/[Nummer] durch ein "–", dann funktioniert's

  19. McDough meint: (17.5.2008 um 00:52) AntwortenReply to this comment

    langsam bekomme ich zuviel. nicht durch ein "-" sondern durch zwei von diesen Strichen hintereinander. Verdammte Autokorrektur (Oder was mir da auch immer zwischenfunkt…) ;)

  20. Links meint: (17.5.2008 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    @16

    wenn Du die Links in die Adresszeile eingegeben hat, lösche bitte die Zeichenfolge >%E2%80%93–<.

    Alternativ:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/35876
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/23807

  21. Links meint: (17.5.2008 um 00:59) AntwortenReply to this comment

    grml.

    sollte "Zeichenfolge "%E2%80%93" und ersetze sie durch "–".

  22. jj meint: (17.5.2008 um 01:24) AntwortenReply to this comment

    pauschalierungen sind immer schlecht.

  23. Christian (Link) meint: (17.5.2008 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    Endlich einmal jemand, der keine Steuergelder sinnlos bei der Jagd nach 14jährigen Britney-Spears-Downloadern mehr verschwenden und das Erziehungsorgan der Musikindustrie spielen möchte – und was passiert? War ja eigentlich abzusehen…

  24. Christian (Link) meint: (17.5.2008 um 01:31) AntwortenReply to this comment

    @23: …Pornoindustrie muss dass natürlich heißen. Den Rest kann man vermutlich leider schon so stehen lassen….

  25. hansdieter meint: (17.5.2008 um 02:19) AntwortenReply to this comment

    na endlich, ich hatte schon gedacht Abmahnungen wie folgende würden bald nicht mehr möglich sein:

    logistepag.com/Urteile/EVMickHaig300408a.pdf

    Ein Glück für die US-Pornoindustrie!

  26. dot tilde dot meint: (17.5.2008 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    @offtopic (löschungsantrag marke linux):

    na, da sollte der noch-kollege mit der schludrigen faxablage mal die kassen bei meinem reformhaus, einer großen discounterkette, und [deine beispiele hier] ansehen, bevor er so große töne spuckt.

    löschanlagen werden sich finden lassen.

    .~.

  27. Anon123 meint: (17.5.2008 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    In seinen Träumen sieht er sich als missverstandener Retter des Rechtsstaats..

  28. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (17.5.2008 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @ 20 Diese Marke LINUX ist zwischenzeitig "fast freiwillig" gelöscht worden. Es gab nun mal keine "LINUX-Feuerlöscher" – wofür die Marke u. a. angemeldet war.

  29. M. Boettcher meint: (17.5.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @ 20 Diese Marke LINUX ist zwischenzeitig “fast freiwillig” gelöscht worden. Es gab nun mal keine “LINUX-Feuerlöscher” – wofür die Marke u. a. angemeldet war.

    Eine wahre Großtat und bestimmt ein sehr wichtiges Ereignis im Leben eines Anwalts.

  30. Frank (Link) meint: (17.5.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Neues aus Absurdistan?

  31. Hugo Habicht meint: (17.5.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal wieder ein bischen Publicity für den armen Gravi. Von dem stammt die Anzeige nämlich. Allerdings wage ich zu bezweifeln, daß für den LOSTa Wuppertal mehr als 11 Monate zur Bewährung raus kommen ;-)

  32. calypso meint: (17.5.2008 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Ähm,_was_ist_denn_eine_"StrafverTeitelung"?_Sorry_
    meine_Leertaste_will_grade_nicht.

  33. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (17.5.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    @ 13: Wie will man (wenn zumindest ein Anfangsverdacht besteht) bevor man überhaupt ermittelt hat, feststellen können, dass es Fälle sind die eingestellt werden würden.

    Wenn man nichts ermittelt kann man das Ergebnis möglicher Ermittlungen nicht vorhersehen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  34. Hans meint: (17.5.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Wer sagt denn, daß das ein Anfangsverdacht besteht? Wenn man bei Heise.de die einschlägigen Nachrichten verfolgt, ist doch wohl eher das Gegenteil der Fall. Eine Strafanzeige begründet mit nicht beweiskräftigen Internetprotokollen irgendwelcher Softwarefirmen, bei denen kein vernehmbarer Zeuge für die Richtigkeit der Feststellungen benannt wird, dürfte kaum in der Lage sein, einen Anfangsverdacht zu begründen.

  35. Leser meint: (17.5.2008 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Herr von Gravenreuth, was ist denn der Anfangsverdacht und welches die Beweise? Irgendwelche IP's auf Screenshots oder Listen? Wieviele Seiten mit IP's soll ich ihnen faxen?

  36. corax meint: (17.5.2008 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Faxen?

  37. Axel John (Link) meint: (17.5.2008 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @ 36: Herr von Gravenreuth, was ist denn der Anfangsverdacht und welches die Beweise?
    board.gulli.com/thread/10...-strafvereitelung/19/#475
    Zitat:
    Mich hat das Gerede des StA a.d. CeBIT bei der Diskussion auf dem HEISE-Stand geärgert.

    @ 37: :-)))

  38. Hmmmm meint: (18.5.2008 um 01:53) AntwortenReply to this comment

    Warum verwendet die Pornoindustrie nicht einfach einen *wirksamen* Kopierschutz? Damit wäre die Verbreitung über Tauschbörsen doch ausgeschlossen, weil unmöglich und dazu noch verboten…

    Fragen über Fragen :-)

  39. x meint: (18.5.2008 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    OT:

    express.de/nachrichten/re...rtikel_1210237894117.html

    Wie liebevoll sich der deutsche Staat demnächst um seine Bürger kümmert ;-)

  40. zu 40 meint: (18.5.2008 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    Aus dem Express-Artikel:
    "Das Bundesverwaltungsamt ist bislang der „zentrale Dienstleister des Bundes“. In Riehl kümmern sich die Mitarbeiter etwa um Angelegenheiten wie Staatsangehörigkeiten, Auslandschulwesen, Bezüge und Beihilfen nach Bundesgesetzen, beispielsweise BAföG."

    Wahrscheinlich wird dann dort ein Waschsalon eröffnet um die Abhörzentrale noch besser zu tarnen.
    … Großartig Bafög-Antrag mit Bundestrojaner.

  41. Noby meint: (18.5.2008 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    OT:

    "Göttingen betrügt arbeitslose Diabetiker

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 31. Januar entschieden, dass bei Diabetes und zwei weiteren Krankheiten für EmpfängerInnen von Sozialleistungen ein Mehrbedarf für Ernährung anzuerkennen sei.
    In einem internen Schreiben, dass der taz vorliegt, informiert die Stadt ihre Mitarbeiter über die Entscheidung und weist sie an, sie zu ignorieren. "

    Sozialdarwinismus per Dienstanweisung.

    taz.de/nc/1/archiv/print-...ig=2008%2F05%2F13%2Fa0061

  42. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @ 38: Das war nicht der Anfangsverdacht. Dieser hat sich aus den erfreulich klaren Aussagen bei heise.de. Die konnten ausgedruckt und vorgelegt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  43. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @ 42: Das ist kein Betrug!

    a)
    Wirken Urteile grundsätzlich nur für den konkreten Rechtstreit.
    b)
    Liegt in diesem Fall (noch) keine Entscheidung des Bundessozialgerichts vor. Die Stadt Göttingen mit ihrer Rot/GRÜNEN-Stadtratskoalition kann daher sehr wohl bei ihrer Rechtsauffassung bleiben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  44. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @GvG: Natürlich kein Betrug – zumindest nicht im strafrechtlichen Sinne. Allerdings ist es meines Erachtens nach kalkulierter Rechtsbruch. Das ist ebenso wie mein werter Vermieter weiterhin Quotenabgeltungsklauseln verwendet, obwohl er sich im klaren darüber ist, wie ein Urteil ausfallen würde…
    Das Bundesfinanzministerium soll sich in einigen Dingen aber ebenso verhalten wie die Stadt Göttingen. Was solls. Sind ja nur arme Schlucker, die meisten trauen sich nicht zum Anwalt, also ich das Kosten-Nutzen-Verhältnis gewahrt.
    Sicherlich kein Betrug i.S.d. StGB, aber ein Bruch der staatlichen Fürsorgepflicht sowie der Bindung an Recht und Gesetz.

  45. SvenC meint: (18.5.2008 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Lobbyismustum oder was kann ich mir darunter vorstellen? Wurde da Druck gemacht seitens XXX-Industrie?

  46. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @ 45 Die "Bindung an Recht und Gesetz" bedeutet nicht, dass man eine begründete eigene Rechtsmeinung aufgeben muss. Dies gilt zumindest solange bis eine Rechtsfrage nicht höchstrichterlich entschieden ist.

    Bezüglich "Bindung an Recht und Gesetz" darf ich im übrigen z.B. an die gegensätzlichen Rechts-Positionen zwischen dem BGH und dem BVerfG zur "Schockwerbung" de.wikipedia.org/wiki/Benetton-Entscheidungen verweisen. Wenn dem BGH eine begründete eigene Rechtsmeinung, die anders ist als die des BVerfG, zusteht, dann steht das auch der Rot/GRÜNEN-Stadtratskoalition in Göttingen zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  47. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Die materielle Bindungskraft wirkt nur für die Prozessparteien. Soweit klar. Es steht auch jedem Bürger zu, eine andere Rechtauffassung zu vertreten, insofern diese nicht völlig außerhalb der rechtlich vertretbaren Prinzipien liegt.
    Jedoch handelt es sich bei der Stadt Göttingen nicht um einen Grundrechtsträger sondern um einen Grundrechtsverpflichteten. Sie ist in dieser Funktion – auch wenn dies in der Realität leider selten erfolgt – verpflichtet, möglichst weitgehend die Rechte ihrer Bürger zu respektieren und zu stärken. Denn lediglich der Schutz der Bürger und die Realisierung des Zusammenlebens ist Aufgabe des Staates. Wenn aber ein Hoheitsträger sich im Grunde darauf verlassen kann, dass sein Verhalten von den zuständigen Gerichten für rechtswidrig befunden wird, dann ist er aufgrund seines hoheitlichen Auftrags verpflichtet, dieses Verhalten zu unterlassen.

    Im Zivilrecht gibt es für derartig konsequentes (Fehl)Verhalten die Möglichkeit, dass (anerkannte) Verbraucherverbände eine Unterlassungsklage gegen den Rechtsverletzer erheben und dieser daher (nach positivem Urteil) bei jeder Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu zahlen hat. Dies ist – leider – im Bereich des öffentlichen Rechts nicht möglich, wenngleich dringend erforderlich.

  48. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @ 48: "Jedoch handelt es sich bei der Stadt Göttingen nicht um einen Grundrechtsträger sondern um einen Grundrechtsverpflichteten."

    Wie kommt man zu der Ansicht, dass der Stadt Göttingen als Gebietskörperschaft keine Grundrechte zustehen?

    Ich darf Art. 28 II GG zitieren:
    "2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  49. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Hoheitsträger sind per se keine Grundrechtsträger, wenn man von Kirchen, Rundfunkanstalten sowie Hochschulen absieht (Grundrechtsträger kann nicht Grundrechtsverpflichteter sein). Es handelt sich bei Art. 28 II GG im Übrigen auch nicht um ein Grundrecht, sondern um die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie. Es wäre mir auch nicht ersichtlich, die die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie den hoheitlichen Auftrag zur Rechtswahrung brechen könnte.

  50. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @ 50: Mag ja alles sein, nur und woraus ergibt sich dieser "hoheitlichen Auftrag zur Rechtswahrung", wenn noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt?

    Könnte es nicht sein, dass das Bundessozialgericht anderes entscheidet als das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen? Dann hätte – rückblickend betrachtet – Göttingen eben keine "Rechtswahrung", sondern einen Rechtsbruch zu Lasten der Steuerzahler getätigt. Das wäre sicherlich nicht mit dem "hoheitlichen Auftrag zur Rechtswahrung" zu vereinbaren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  51. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Soweit – auch das habe ich explizit geschrieben – für die Stadt Göttingen (oder jede ähnlich verfahrende Institution) ersichtlich ist, dass die zuständigen Gerichte auch weiterhin so entscheiden werden, muss diese sich an das dort aufgestellte Postulat halten. Aus dem Artikel geht auch leider nicht hervor, dass die Stadt Göttingen Revision zum BSG eingelegt hat. Hätte sie dies getan, könnte sie sich tatsächlich zumindest auch noch darauf berufen.

    Aber selbst in diesem Fall ist der Staat meines Erachtens nach in weit höherem Maße zur Rücksicht auf die Betroffenen verpflichtet und sollte sein Verhalten entsprechend aufbauen.

    Mag ja alles sein, nur und woraus ergibt sich dieser “hoheitlichen Auftrag zur Rechtswahrung”, wenn noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt?

    ähhhhmm… er ist einzige Existenzberechtigung – weitergehend als Freiheitswahrung – des Staates? Gehört so ungefähr in die Kategorie Rechtstheorie / Staatstheorie im 1. Semester? Und Recht existiert auch unabhängig von der gerichtlichen Feststellung. Deshalb besteht ja auch aus einem Vertrag unmittelbar ein Anspruch und nicht erst, wenn dieser eingeklagt wird.
    Lediglich Entscheidungen des BVerfG können einen echten Gesetzescharakter annehmen, während auch sonstige höchstrichterliche Entscheidungen letztlich lediglich die Feststellung einer Rechtslage bewirken können.

  52. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Anhang:

    Erst wenn ein Widerspruch gegen die Ablehnung bei der Behörde eingeht, sollen die Mehrbedarfskosten an die Kranken ausgezahlt werden.

    Auch damit zeigt die Stadt selbst, dass sie die vom LSG befundene Rechtslage anerkennt, sich aber nicht daran halt möchte. Soweit sie nicht noch Revision eingelegt hat, stellt sich dies für mich als rechtswidriges Verhalten dar.

  53. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @ 52: …. und die Steuerzahler sind nicht betroffen, wenn

    a)
    die Gemeinde zahlt und
    b)
    das BSG dann entscheidet, dass sie nicht hätte zahlen müssen.

    Rückforderungsansprüche der Gemeinde stehen in solchen Fällen wohl meist nur noch "auf dem Papier", sodass der Steuerzahler für voreilige Zahlungen der Gemeinde letztlich haftet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  54. Ziffer 8 meint: (18.5.2008 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Da sich hier alle nur über die Stadt Göttingen aufregen und nicht über den Landkreis gehe ich mal davon aus, dass ausser mir niemand den ganzen Artikel gelesen hat.

  55. Malte S. (Link) meint: (18.5.2008 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Immer dieses wunderschöne "die armen Steuerzahler"-Argument. Erklären Sie doch bitte, welches subjektiv-öffentliche Recht des Steuerzahlers betroffen ist. Die haben nämlich keins, dass durch eine erhöhte Auszahlung betroffen sein könnte.
    Zumal auch die Betroffenheit eines einzelnen Steuerzahlers bedeutend geringer sein dürfte als die des betroffenen Hartz-IV-Empfängers.
    Ich erinnere mal an die Viagra-Rechtssprechung, bei der ebenfalls das Argument der Kostenersparnis verwandt wurde. Auch hier – und das dürften weit höhere Kosten gewesen sein – hat das BSG klar einen Rechtsanspruch auf Leistung angenommen (ok, es ist taktisch auch unklug gegenüber Richtern im mittleren Alter zu behaupten, dass man ab 50 ja eh kaum noch ein Sexualleben hat).
    Fraglos ist das fiskalische Interesse des Verwaltung nicht unbeachtlich. Es kann aber nur in absoluten Ausnahmefällen einziges Entscheidungskriterium sein. Ein solcher ist hier nach der Faktenlage, die aus dem Artikel hervorgeht, nicht ersichtlich.
    btw: Woher wissen Sie denn, dass eine Revision eingelegt ist? Oder warum sollte das BSG entscheiden? Ohne eine solche Revision hat das Land wohl die Rechtslage anerkannt. Zumal es sich nach kurzer Googlerecherche (juris- und Beck hätten vermutlich noch mehr gezeigt) schon zeigt, dass es zur ständigen Rechtssprechung des LSG NSB gehört.

    @Ziffer 8: Stimmt wohl. Aber es geht ja auch nicht konkret um Göttingen, sondern um ein solches Verhalten durch einen Hoheitsträger.

  56. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (18.5.2008 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @ 56:
    Ich habe nicht behauptet, dass der Steuerzahler in (s)einem (einklagbarem) "subjektiv-öffentliche Recht" betroffen ist. Die Verschwendung von Steuermitteln ist jedoch allgemein ärgerlich.

    VIAGRA brauche ich (noch) nicht, sodass ich hierzu nur sagen möchte, dass diese wieder eine der viele IMHO verfehlten Entscheidungen des BSG ist. Mit einer ähnlichen Begründung könnte man einem Alkoholsüchtigem auch seinen Schnaps zusprechen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  57. Peter G. meint: (18.5.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @GvG: Seit wann können Gemeinden eigentlich Grundrechte geltend machen? Habe ich da etwas verpasst?

    rsw.beck.de/rsw/shop/defa...ite=jus&from=JuS.root

  58. Der Rächer mit dem Becher meint: (18.5.2008 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    @54: Seit wann liegt Ihnen eigentlich das Interesse des Steuerzahlers so am Herzen?
    Nur um noch mal auf den eigentlichen Fall zurückzukommen: Werden Ermittlungen aufgenommen und die IP-Adressen bei den Providern nachgefragt, so entstehen hierfür Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens circa 20 Euro bis 50 Euro PRO überprüfter IP-Adresse (meistens werden seitenlange Listen eingereicht), die durch die Justiz bezahlt werden müssen. In der Regel werden die Verfahren eingestellt. Zudem werden durch das Ausmaß der durch die MI angezeigten Fälle Resourcen gebunden, die bei der Ermittlungsarbeit in anderen Gebieten fehlen. Und Sie sorgen sich darum, dass der Staat 3,50 Euro, die an einen Sozialhilfeempfänger gezahlt werden nicht wieder eingetrieben werden können?

  59. Christopher Kunz (Link) meint: (18.5.2008 um 23:32) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mal gespannt, wie die Erwachsenenunterhaltungsbranche weiter vorgehen wird. Da dort in den letzten Jahrzehnten ein Gutteil des Entscheidungspotentials für technologische und sonstige Veränderungen zu finden war (VHS vs. Betamax, DVD vs. Laserdisc oder so, Internet vs. AOL ;-) ), dürfte ihnen ein solches auch bei der kreativen Durchsetzung von Regreßansprüchen zukommen. Vielleicht Abmahnungen gegen Trackerbetreiber wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz?
    Man darf gespannt bleiben…

  60. Jim (Link) meint: (19.5.2008 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    So viel zur Meinungsfreiheit.

  61. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (19.5.2008 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    @ 58 Ob die Verfahren eingestellt werden liegt allein im Ermessen der Staatsanwälte. Würden diese mehr Anklagen erheben oder zumindest gem. § 153a StPO in Verbindung mit einer angemessenen Geldzahlung einstellen, dann käme auch Geld in die Staatskassen. Wer das nicht macht sollte nicht über die Ausgaben jammern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  62. Axel John (Link) meint: (19.5.2008 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @ 61: Würden diese mehr Anklagen erheben oder zumindest gem. § 153a StPO in Verbindung mit einer angemessenen Geldzahlung einstellen
    Ich glaube nicht, dass sich Staatsanwälte besonders beliebt machen, wenn sich ohnehin schon überlastete Richter mit Pipifax-Anzeigen befassen müssen, die nur aus persönlichem Interesse angezettelt wurden.
    In solchen Fällen machen Richter i.d.R. ohnehin sehr kurzen keinen Prozess.
    Es kann ja wohl nicht sein, dass Querulanten und Abzocker teure Ressourcen der Justiz nach Belieben für ihre grenzwertigen Spielchen missbrauchen.

  63. Kai K. meint: (19.5.2008 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    hier hat offensichtlich eine höchst erfolgreiche Intervention an höherer politischer Stelle stattgefunden.
    Sprich der NRW-Justizminister hat seinem Untergebenen dem GEneralstaatsanwalt die Weisung erteilt, gegen den Kollegen vorzugehen……

  64. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (19.5.2008 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @ 52 Dass Sie das von Art. 14 GG geschützte Eigentum als "grenzwertigen Spielchen" ansehen verwundert mich nicht. Haben Sie schon Ihren Ortsverein der "Kommunistischen Plattform " der LINKEN in Taufkirchen eröffnet?

    @ 63
    Ich habe ja wahrheitsgemäß die im Zivilrecht(!) hervorragende Position von NRW in der Strafanzeige ausreichend dargelegt, so dass die StA Wuppertal IMHO ja wohl auch nur ein lokaler Ausrutscher ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  65. Der Rächer mit dem Becher meint: (19.5.2008 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ 62 Eines muss man Ihnen lassen- sie stellen sich trotz teilweise erdrückender (und manchmal auch unsachlicher) Kritik immer der Diskussion. Hut ab, Herr von Gravenreuth!

    Diese Möglichkeit besteht nur, sofern sich der jeweilige Teilnehmer eindeutig zuordnen lässt. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige Person zahlungsunfähig ist. Eine Gebühr für die Zuordnung der Daten sowie ein personeller Aufwand entsteht aber in jedem Fall…

  66. Günter Frhr.v.Gravenreuth (Link) meint: (19.5.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @ 66 Danke für die "Blumen"! ;-)

    Dieses Problem stellt sich aber bei jeder Strafanzeige gegen Unbekannt. Soll deswegen z.B. bei einer Unfallflucht, bei der nur ein Blinkerglas zerstört wurde und ein Verdacht gegen den Nachbarn X besteht, erst gar nicht erst ermittelt werden?

    Wieviele Ladendiebe bei ALDI sind obj. "arme Teufel", die auch oft zahlungsunfähig sind und deswegen stehlen? Diese soziale Komponente MUSS im Strafmaß eine Berücksichtigung finden! Ein echter "Mundraub", weil ein obj. "armer Teufel" Hunger und am Monatsende kein Geld mehr hatte ist in meinen Augen nicht zu vergleichen mit einem Kosmetik-Diebstahl einer gut situtierten Frau, die nur mal "einen Kick" brauchte.

    Letztere soll ihren "Kick" bekommen – im Wiederholungsfall ggf. auch in Form einer Haftstrafe. Bei den obj. "arme Teufel" sollte man dagegen Milde walten lassen.

    Ist nur meine Meinung!

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr. v. Gravenreuth

  67. Mike meint: (19.5.2008 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Einmal eine Rechtliche Frage bezüglich dieses Programms was die IP´s ermittelt.
    Habe gelesen, dass es für dieses Programm wohl ein Gutachten mit 100% genauigkeit gibt.
    Wieso nehmen sich die Anwälte aber das Recht heraus zu behaupten, dass die IP richtig ist ?
    Dazu müsste es ja auch ein Gutachten von den entprechenden Torrent Seiten geben. Genauso ein Gutachten von den entsprechenden Provider.
    Ich kann auch nicht behaupten, dass zum Beispiel dieser Blog 100% richtig programmiert wurde, wenn ich den quelltext nichtmal kenne.
    Das kann unmöglich die Pornoindustrie und auch die Vertrettenen Anwälte haben.

    Nach meiner persönlichen Meinung kann doch überhaupt keine Sichere Beweisslast vorhanden sein.

  68. Malte S. (Link) meint: (19.5.2008 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    @Mike: Das ist relativ einfach. Unternehmen wie z.B. LogiStep lassen ein Programm entwickeln, welches in den jeweiligen Netzwerken die Nutzer, insb. die Anbieter, bestimmter Filme / Lieder / Hörbücher aufgrund ihrer IP identifizieren.
    Grundsätzlich ist fraglich, ob ein von einem solchen Programm erstellter Screenshot bzw. ein Log ausreichend Beweiskraft haben kann, um eine Verurteilung – im zivilrechtlichen Bereich – zu erreichen. Dieses Programm wird jedoch von einem Gutachter – der im Falle von LogiStep zudem gerichtlich anerkannt ist – "auf Herz und Nieren" getestet. Will heißen, dass mögliche Fehlerquellen ausgereizt werden.
    Damit sind Fehlerquellen aus dem Programm selbst ausgeschlossen (zumindest soweit das Gutachten wirklich zutrifft).
    Keine Aussage enthält dieses Gutachten über die recht einfache Fälschbarkeit eines Screenshots oder eines Logs. Daher zweifeln auch weiterhin viele an der Beweisverwertbarkeit.

    Ein Gutachten der torrent-Seiten ist nicht erforderlich, da diese bei dem eigentlichen Download- bzw. Uploadprozess keine Rolle spielen. Aufgrund jüngerer Ereignisse – auch im lawblog dokumentiert – darf aber mit Recht nach der Qualität der "Beweissicherung" der Provider gezweifelt werden. Hier könnte ein extern kontrolliertes QM-System Abhilfe schaffen… Aber an sowas sind die Initiatoren meist nicht interessiert. Getreu dem Motto "Wenn wir sagen, dass das stimmt, dann kann man uns auch vertrauen".

  69. Axel John (Link) meint: (19.5.2008 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    @ 67: Diese soziale Komponente MUSS im Strafmaß eine Berücksichtigung finden!
    Ja, z.B. durch Gewährung der Ratenzahlung bei der Geldstrafe…

    Letztere soll ihren “Kick” bekommen – im Wiederholungsfall ggf. auch in Form einer Haftstrafe.
    In dem Fall braucht der Täter ja auch nicht mehr ermittelt werden.
    Wenn ein Supermarkt jeden Tag 50 Anzeigen gegen unbekannte, flüchtige Ladendiebe erstattet, wird ihm die StA irgendwann mal empfehlen, einen Ladendetektiv einzustellen und sie in Ruhe zu lassen.

  70. Malte S. (Link) meint: (19.5.2008 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @70: Mit dem Problem, dass ein "Ladendetektiv" im Bereich der Rechtsverletzungen im Internet keine Festnahme nach § 127 II StPO durchführen kann. Eben weil ihm keine Auskunftsrechte gegenüber den Providern zustehen. Die Ebene ist aber usus.
    Es geht nur um die Frage – die letztlich aufgrund des demnächst in KRaft tretenden neuen Auskunftsanspruch -, ob die StA hier Hilfsladendetektiv spielen darf / muss. Ich lehne dies grundsätzlich ab. GvG hält dies grundsätzlich für die Pflicht der StA. Beides absolut vertretbare Punkte.

  71. Birgit meint: (20.5.2008 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    "aufgrund des demnächst in KRaft tretenden neuen Auskunftsanspruch"
    Entschuldigung, um welchen Auskunftsanspruch handelt es sich denn da? Mag bitte kurz jemand etwas Erläuterndes dazu sagen?

    Ist noch nicht zu den "gemeinen Bürgern", wie das so schön unter dem Link vom 16.05 (Ohne Robe) von @13 formuliert wurde, durchgedrungen.

  72. corax meint: (20.5.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @ Birgit
    <a href="http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verabschiedet-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-geistigen-Eigentums–/meldung/106380" rel="nofollow">Es geht um diesen hier.</a>
    .
    .
    <a href="http://www.heise.de/newsticker/Kein-Einspruch-gegen-Gesetz-zur-besseren-Durchsetzung-geistigen-Eigentums–/meldung/107904/from/rss09" rel="nofollow">Siehe auch hier</a>

  73. Birgit meint: (21.5.2008 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank, corax.

  74. Rotkäppchen (Link) meint: (26.5.2008 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    wie Heise berichtet, "zeichnet sich eine Einstellung des Verfahrens ab".
    Die entsprechende Mitteilung der StA dürfte den Anzeigensteller dann bald erreichen.

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