Operation Yeti
Bislang hatte ich noch nicht von der “Operation Yeti” gehört. Aber da bin ich in guter Gesellschaft; die Suchmaschinen sind auch nicht schlauer. Fest steht aber, dass im Rahmen der Operation Yeti derzeit Wohnungen von Kreditkarteninhabern durchsucht werden. Wegen des Verdachts, dass diese Personen Kinderpornos besitzen.
Hergeleitet wird dieser Verdacht aus angeblichen Online-Zahlungen in US-Dollar. Diese Zahlungen sollen über Kreditkarten an kommerzielle Webseiten geflossen sein. Auf den Seiten war angeblich verbotenes Material erhältlich. Um was für Seiten es sich handelt, bleibt zunächst offen. In einem mir vorliegenden Durchsuchungsbeschluss ist von der “kommerziellen Webseite OP Yeti” die Rede. Das spricht entweder gegen die Kompetenz des Richters, der den Beschluss erlassen hat. Oder für den Wunsch, Einzelheiten erst mal unter der Decke zu halten.
Mulmig wird mir, wenn ich zum Beispiel lese, dass die Zahlung im betreffenden Fall am 13. April 2004 erfolgt sein soll. Das ist vier (!) Jahre her und liegt in einem Zeitraum, in dem es dokumentierte Fälle von hunderttausendfachem Kreditkartendiebstahl (1) (2) und anschließendem Online-Missbrauch gegeben hat. Es sind damals auch unzählige deutsche Kreditkarten umgetauscht worden, weil sich betrügerische Abbuchungen, vor allem aus den USA, häuften.
Bemerkenswerterweise haben sich die Polizeibeamten in dem mir bekannten Fall nicht vorher erkundigt, ob der Verdächtige vielleicht damals sogar der Zahlung widersprochen hat. Sollte dies der Ermittlungsstandard sein, dürfen wir uns auf einiges gefasst machen.
Na jetzt bloss nicht auf die Idee kommen im Internet nach Operation Yeti zu suche.
Schließlich entspricht es der kriminalistischen Erfahrung dass sich Straftäter über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden halten wollen…
Wer seine Kreditkarte nach "Mikado" noch immer nicht zurückgegeben hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen.
@2:
Wer seine Kreditkarte ca. 3 Jahre vor "Mikado" zurückgegeben hat, der ist ein Hellseher.
Yeti, Mikado, Himmel – bei all den anti-Raubmordkopiererkinderpornoterroristen-Aktionen kann man schon durcheinander geraten. Hauptsache Aktion. Oder "action!".
#k.
wow, war das nicht dieser tolle Fall der Rasterfahndung? "Wer hat denn da irgendwann mal im Laufe von 2 Jahren oder so, vielleicht doch besser 5 Jahren, 39.99USD an bigcompany.com überwiesen?"
Wie ich so etwas liebe.
Könnte noch jemand etwas zu Mikado sagen? Manche Leser waren dafür vielleicht noch zu jung…
Und morgen gibt es dann Schlagzeilen wie:
SCHWERER SCHLAG GEGEN KINDERPORNORING: ÜBER 37.000 VERDÄCHTIGE ALLEINE IN DEUTSCHLAND
Ich werde den Verdacht nicht los, dass da manche der ermittelnden Beamten nur Quote machen wollen.
Also letztens hatte ich gehört (nicht hören-sagen, sondern aus erster hand sozusagen), dass einem Lehrer der "Ermittlungs"prozess gemacht wurde. der Typ hatte leider zugegeben, auf besagtem Server aktiv gewesen zu sein. Jetzt sind natürlich alle Ehemaligen aus dem Häuschen.
Ich hätte eine Wette abschliessen wollen, dass trotz "Geständnis" das Verfahren eingestellt wird oder sonstwas harmloses passieren wird. Ich wäre reich geworden…schon schlimm, wie bei solchen Ermittlungen grundsätzliches Recht ausser kraft gesetzt wird überdies noch von ansonsten völlig besonnenen Zeitgenossen!
"Wer seine Kreditkarte nach “Mikado” noch immer nicht zurückgegeben hat, dem ist auch nicht mehr zu helfen." haha, X, du hast völlig recht. Das einzige, was man damit erreicht, ist das grundsätzliche Misstrauen gegenüber neuen Verfahren und Techniken. Vielleicht will das ja jemand auch. Und zur Quotengeschichte kann ich nur sagen, dass das in der Schweiz auch angekommen ist. Hoffentlich geht jetzt mehr Bürgern ein Licht auf!
Übrigens: Kinderporno-Konsumenten werden, legt man die Daten-Auswahlkriterien für den Aufbau der Anti-Terror-Datei zugrunde, mit Terroristen gleichgesetzt:
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/85995
Vielleicht stehen diejenigen, gegen die jetzt ermittelt wird, schon in der Anit-Terror-Datei.
Dort eventuelle Ansprüche auf Löschung und/oder Korrektur durchzusetzen dürfte ja mal spannend werden.
Vielleicht auch schon die Anfrage, ob ein Mandant dort bereits geführt wird.
Immerhin ist die Bezeichnung sehr treffend gewählt, denn den Yeti gibt ja bekanntlich nicht.
Damit dürfte auch schon der Name für die nächste derartige Aktion feststehen: "Operation Nessi".
Weitere Kandidaten wären "Operation Heiliger Grahl", "Operation Bundeslade", "Operation Wolpertinger", usw.
Sorry, da ist ein "h" in den "Gral" gerutscht. Das darf Herr Vetter gerne behalten.
Bin mal gespannt, wann die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung von den Politikern in die Tonne gekloppt wird. Meine Prognose: es dauert unter Umständen nicht mehr allzu lange.
Ich sollte meine Fähigkeiten vielleicht doch außerhalb der Juristerei suchen ^^ Hab meine im Januar 04 zurückgehen lassen ^^
Hoffentlich sind sich zumindest die Ermittlungsbehörden diesmal vorher einig gewesen, in wie weit es sich bei den Bildern und Filmen um Kinderpornographie gehandelt hat. Nicht das da wieder ein Desaster a la "Operation Himmel" draus wird.
Ist die Bezeichnung "OP Yeti" nicht etwas zu weitläufig für einen Durchsuchungsbeschluss? Immerhin ist dem Verdächtigen ja daraus in keiner Form ersichtlich, welches Verhalten im vorgeworfen wird.
@12 Hobbyjurist
Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, "Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können", stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde "uns nicht erspart bleiben".
<a href="http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-lobt-Entwurf-zu-Online-Razzien-als-notwendig-und-richtig–/meldung/107942" rel="nofollow">Quelle vom 15.05.2008 </a>
Wie steht es eigentlich um Ihre Bemühungen vor dem Bundesverfassungsgericht?
ist denn in diesem fall noch nicht verjaehrung eingetreten? zum damaligen zeipunkt duerfte die strafandrohung noch bei 1 jahr gelegen haben und damit waere bereits mit 13. April 2007 verjaehrung eingetreten.
Ist das überhaupt "Rasterfahndung" im genauen juristischen Sinne gewesen? Die Frage ist vielleicht dämlich, aber sie ist erst gemeint, ich bin rechtsunkundig.
Mir kommt es so vor, als ob diese Kreditkarten-Aktionen nicht den Voraussetzungen für Rasterfahndung entsprechen.
Falls dem so ist, als was sind sie denn dann im juristischen Sinne zu definieren, und vor allem: wie legitimieren sie sich?
Und selbst Rasterfahndung darf doch nur nach deutschen rechtsstaatlichen Maßstäben durchgeführt werden, oder wünsch mir das nur?
Das Datenschutzgrundrecht scheint jedenfalls de facto abgeschafft zu sein.
Nur gut, daß ich mich nicht für Kreditkarten und anderen Schweinekram interessiere. Dann kann mir ja nichts passieren, ich habe nichts zu verbergen…*erbrech*
ich habe mich geirrt, die entsprechende aenderung der strafandrohung trat zum 01.04.04 in kraft, damit ist die verjaehrungsfrist 5 jahre.
@Herrn Vetter: Was heißt denn eigentlich, fest steht, daß Wohnungen durchsucht werden. Wenn ich das richtig verstehe, berichten Sie doch von einem Einzelfall. Und wenn tatsächlich in dem Beschluss von einer Webseite OP Yeti die Rede ist, dürfte der Beschluss doch tatsächlich kritisch zu betrachten sein. Meiner Meinung nach rechtfertigt ein Ermittlungsvorwurf, mit der Kreditkarte strafrechtlich relevante Dinge getan zu haben, keinen Durchsuchungsbeschluss, wenn nicht die Kreditkartenzahlung seitens der Kreditkartengesellschaft bestätigt worden ist. Ist doch kein Problem das vorher abzuklären.
@ Hans (21): ich vermute, daß Herr Vetter genau das damit sagen wollte – daß es kein problem darstellt, sich vorher kundig zu machen, heißt bei den deutschen Behörden eben noch lange nicht, daß sie es deshalb auch tun, bevor sie die schweren Geschütze auffahren.
Beispiele dazu gibts ja wie Sand am Meer, auch in diesem blog hier.
Scheinbar muss sich da mal wieder jemand profilieren. Da kann man nur hoffen, dass es nicht wieder zig Unschuldige erwischt. Aus dem "Himmel"-Desaster sollten die Ermittler zumindest genug gelernt haben, um nicht gleich jede Person auf der schwarzen Liste vor den Augen der Kinder abzuführen und anschließend gleich noch den Chef zu befragen….
Das ist leider genau das, was mich hier immer wieder stört: Durchsuchungen ist Plural. Und wenn man einen Einzelfall eines Mandanten schildert, läßt sich doch daraus keine generelle Aussagen herleiten. Nehmen wir mal an, in dem einen Fall ist ein Durchsuchungsbeschluss ergangen, in 999 anderen nicht. Was beweist denn dann der Einzelfall? Der gerne gezogene Schluss aus einem Einzelfall auf das Nichtfunktionieren des Systems ist meiner Ansicht nach unzulässig. Es gibt sicher auch Beispiele wie Sand am Meer für korrektes Verhalten der Justiz, die tauchen nur selten hier auf.
@24
Die traurige Erfahrung lehrt uns leider das "Pumpguns" zwar mit der Novelle des Waffengesetzes verboten wurden, die Exekutive aber in "Schrotflinten" mit denen man dann auf Mücken schießt, eine verhältnismäßige Maßnahme sieht, da man wieder propagieren kann wie kriminalitätsdurchsetzt das Internet doch ist, und wie rührig man ist gegen diesen Sumpf etwas zu unternehmen.
Allein die Tatsache das es ausreicht das "Kreditkartenzahlungen in USD" an irgendwelche Webseiten als ein Durchsuchungen rechtfertigender Tatbestand angesehen wird, legt den Schluß nahe das Herr Vetters Mandant kein Einzelfall ist. Je nachdem ob es sich im Falle der "kommerziellen Webseite" wieder über ein "Mischangebot" aus legalen und illegalen Inhalten handelt (siehe OP Himmel) wird hier sicher wieder die Schrotflinte ausgepackt mit der dreisten Rechtfertigung das es ja um KiPo geht und damit jedes Mittel gerechtfertigt ist.
Wer glaubt das etwas das "Operation Yeti" heißt, Ermittlungen gegen lediglich einen "Einzeltäter" beinhaltet, dem muß ich leider eine gewisse Naivität, zumindest aber Zweckoptimismus unterstellen.
Sicher treten hier im Lawblog (wie überall in anderen Medien auch) die "Unregelmäßigkeiten" in den Vordergrund und die tausende gut und sachlich korrekt bearbeiteten Fälle werden hier nicht erwähnt, das kann aber leider nichts daran ändern das solch plakative "Operationen" der Exekutive die letzten Jahre grundsätzlich den faden Beigeschmack der "Schrotflinten auf Spatzen" hatten und der sogenannte "Kollateralschaden" die operativen Ergebnisse dieser Unternehmungen bei weitem in den Schatten stellte.
Braucht ne Behörde mal wieder ein paar Computerbildschirme oder was ist los?
Die Perversen sollen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden, aber bei dieser Arbeitsqualität habe ich ernste Zweifel, dass sie das überhaupt zustande bringen.
Wer in einer Chemiefabrik mit Gefahrstoffen umgeht, wird ja auch nicht so arbeiten. Nur, dass dann ein materieller Schaden entsteht. Ideelle, psychische und soziale Schäden sind halt nicht so leicht messbar.
und damit zukünftig solche Aktionen nicht solche Fehlschläge wie die Aktion Himmel werden, wo Bilder unterschiedlich eingestuft wurden, wird das Gesetz geändert vgl. "Spätes Zurückrudern beim Sexualstrafrecht" http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27938/1.html wobei die sog. Posingbilder im Gesetzesentwurf noch vorhanden sind.
Damit ist gesorgt, daß die Zahl der Fälle ansteigt, was zur Begründung für weitere Maßnahmen und Verschärfungen hergenommen wird und daß zukünftig solche Aktionen wie Yeti von Erfolg gekrönt sind…..
bombjack
@13 etc.
Was veranlasst sie denn ihre CC zurückzugeben?
Gegen eine Neue? Vermutlich nicht?!
Sind sie nie im Ausland? Haben sie etwas gegen den Vorteil der zeitversetzten Abbuchung?
@29
öhm, weils einfach nicht not tut, dass meine Einkäufe öffentlich werden. nennt mich Paranoid, wer zuletzt lacht…
@29:
wer paypal besitzt braucht es tatsächlich nur noch im ausland, wenn er sich dort dann nicht ein mal im jahr im uralub anderer methoden bedienen will.
Na großartig! Letztes Jahr wurden mit meiner Kreditkarte mehrere Zahlungen zu einem kommerziellen Anbieter in der Karibik getätigt. Ich habe den Zahlungen sofort widersprochen und mein Geld auch zurückbekommen. Aber wenn ich das hier lese, kann ich mich schon einmal auf Besuch in grün in etwa drei Jahren einstellen.
paypal? Da, dort sind deine Daten BESTIMMT sicher wie in Abrahams Schoß (ROFL)….
@32: In drei Jahren wird dieser Besuch eher in blau daherkommen, schätze ich. ;-) Und wenn die BMJ mit ihrem Gesetzentwurf durchkommt, wird sicher auch etwas strafrechtlich relevantes gefunden werden – und wenn es nur eine alte BRAVO ist.
@Topic: Jetzt ist also die "Mikado-Methode" von der Ausnahme zur Regel geworden. Wieso überrascht mich das nicht?
Ja ja Herr Vetter. Bauen Sie wieder eine rießengroße Blase hei(s)ße Luft auf, so wie es damals bei Mikado und Himmel und was weis ich noch war, da warten wir ja immernoch auf zumindest einen Zwischenstand. Anscheinend hat das aber nicht gefruchtet, weswegen Sie die Blase nicht platzen lassen wollen.
So wird es hier wohl auch sein: Nach dem Beschluss des LG erscheint hier nie wieder was von Yeti und Konsorten.
Macht die Bild ja auch nicht anders.
@35: Genau die Operationen HABEN nichts gefruchtet und waren nichts als heiße Luft.
@34: Nicht zu vergessen der Umstand das man ein paar Strandfotos seiner Kinder im Album hat… wenn etwas pervers ist dann ist es unsere Regierung die derartiges kriminalisiert und die URHEBER von wirklicher KiPo unbehelligt läßt weil Ermittlungsarbeiten im Ausland zu aufwendig sind.
@36:
Auch dumme Wähler sind Wähler, deren Stimme zählt, und aus Sicht der Politik(er(innen)) sogar die besseren, denn sie lassen sich leicht von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen beeindrucken und wählen einen dann eher.
Herr Langweilig, wie ich schon schrieb, ist die Verfassungsbeschwerde in der Sache Mikado eingereicht. Soll ich das jetzt täglich wiederholen?
Sie können sich aber darauf verlassen, dass ich die Entscheidung des Gerichts mitteilen werde. Bis dahin müssen wir uns gedulden.
Wir Mörder bleiben gern anonym.
Herr Vetter: Dann werde auch ich mich gedulden.
Zu der Aktion von Herrn Spormann aus Berlin hat man hier übrigens auch nichts mehr gehört, obwohl Ihre vorherigen Beiträge seinen vermeintlichen Sieg schon feierten ;-)
Ich schreibe derzeit auch was sehr interessantes zu soetwas. Wobei ich etwas international werde. ;o)
Im Endeffekt bleibt für mich bei soetwas aber nur die Erkenntnis, dass die Ermittlungsmethoden zumindest sehr unangemessen sind. Bevor man in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift sollte man schon mal überprüfen, ob die betreffende Personen gegen die Zahlungen Einspruch erhoben haben. Folglich muss man aber feststellen, dass es doch nur um Quote geht.
@43 (Christian Unger):
Wenn ich die Geschichten höre, die Udo Vetter zu erzählen hat, habe ich manchmal den Eindruck, dass die Bedeutung von "Unverletzlichkeit der Wohnung" nicht von allen Ermittlern begriffen wird.
Was den Einspruch gegen die Zahlung betrifft:
Einerseits kann ein Staatsanwalt den Standpunkt haben, dass ja auch ein wirklicher Täter diesen eingelegt haben könnte. Sei es, dass es ihm nachträglich schade ums Geld war, sei es, um eben nicht in einen solchen Verdacht zu kommen.
Andererseits muss auch einmal fragen, ob der StA für eine solche Information über eine konkrete(!) Person nicht einen richterlichen Beschluss benötigen würde. Das würde dann aus seiner Sicht den "Vorteil" der Methode MIKADO wieder zunichte machen, bei der man ja gerade ohne so etwas auskommt.
@ x #2:
Ich verursache z. Zt. pro Monat doppelt so viel Reisekosten, wie ich netto als Gehalt ausgezahlt bekomme. Reisekostenvorschüsse zahlt die Firma nicht, dafür gibt es ja Kreditkarten… :-(
Nicht jeder ist in allen Entscheidungen immer frei.