Das Geständnis – und dann?
Der mutmaßliche Holzklotz-Werfer Nikolai H. soll mittels einer Finte überführt worden sein. Obgleich die Polizei gar keine aussagefähigen Genspuren besaß, soll sie einen Massengentest angekündigt haben. Dies habe den Verdächtigen zu einer Art “Flucht nach vorn” bewegt. So berichtet es Spiegel online.
Wie wäre die Angelegenheit wohl verlaufen, wenn Nikolai H. mit einem Anwalt geredet hätte – statt mit RTL? Interessant wäre auch, ob und wie oft Polizisten mit Nikolai H. in den letzten Wochen gesprochen haben. Ob sie ihm eröffnet haben, dass er längst verdächtigt wird, er als Beschuldigter gilt, er deshalb schweigen und einen Anwalt fragen darf?
Ebenso interessant wäre, wie es letztlich zum Geständnis kam. Eine stundenlange Vernehmung soll es gewesen sein. Allerdings eine mit bemerkenswerten Begleitumständen:
Während der Aussage habe der von harten Drogen abhängige Mann Entzugserscheinungen gehabt und sei von einem Polizeiarzt behandelt worden.
Ich wage eine Prognose. Der Widerruf des Geständnisses kommt. Kurz nachdem Nikolai H. einen Anwalt hat.
Und darauf folgend der Aufschrei der Moralischen, dass man jemanden, der "erwiesenermaßen" die Tat begangen hat, doch nicht wegen solchen Lapallien wie seinen Rechten freikommen lassen dürfte. Und da wird die
wertePolitik unisono einstimmen und hat ein weiteres Argument zum Rechtsabbau…Es haben schon Unschuldige ganz andere Sachen "gestanden". Ein Geständnis bedeutet jedenfalls nicht, dass es tatsächlich so gewesen ist.
Ansonsten kann man nur die (veröffentlichten) Umstände zur Kenntnis nehmen und sich seine Gedanken machen.
Hallo, "Schuld" das es im Zweifel zu keiner Bestrafung kommt, ist weder der Werfer noch sein Anwalt, sondern allein die Polizeibeamten die dann sehr medial interessiert wohl alles für eine Strafvereitelung unternommen haben. Hätten die ihren Job gemacht, auf die Einhaltung von Gesetzen zu achten, wäre dies wohl nicht passiert.
Ich denke auch, dass ein Süchtiger auf Turkey alles gesteht, nur um "von einem Polizeiarzt behandelt zu werden". Für mich ist die Sache noch längst nicht geklärt. Und natürlich braucht er jetzt anwaltlichen Beistand.
Massengentests werden zur Plage. Ich würde ja nicht teilnehmen. Begründung, falls jemand meint ich muss das echt Begründen: Dadurch dass man 1000 Unschuldige testet (wovon ja mindestens 999 auch Unschuldig sind) findet man den Schuldigen nicht. Denn der wird sich nicht testen lassen, aber nur weil sich jemand nicht testen lässt, ist er nicht automatisch schuldig.
Nun, das Täterprofil ist jedenfalls perfekt. Spätaussiedler, drogenabhängig und am Leben gescheitert. Das allein sollte für eine (Vor-)Verurteilung schon genügen. Wichtig für die Ermittler war und ist ein Fahndungserfolg. Den haben sie ja jetzt. Alles weitere lässt sich mit leichter Hand arrangieren. Die Mitwirkung der schreibenden Zunft ist jedenfalls gewiss. Das Ganze soll ja auch eine abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter haben. Ich wage auch mal eine Prognose. Schuldig im Sinne der Anklage.
Naja, andererseits gibt es ja neben dem Geständnis auch noch andere Indizien, wie z. B. dem Holzblock, der anscheinend (laut KTU) vom Grundstück des Beschuldigten stammt.
jetzt warte ich noch auf das argument mit der verkorksten kindheit.
hat von den herren rechtsgelehrten auch nur einer an die opfer gedacht?
warten wir es ab .dieser fall birgt sicher noch einige überraschungen
Von Blättern wie BILD & CO. wird er ja schon als "Monster" bezeichnet. Auch ein Foto wurde veröffentlich, natürlich ohne schwärzung der Augen, wozu auch.
Man kann vermuten, dass die Beamten in eine ziemlich billige Trickkiste gegriffen haben. Hoffentlich findet er einen guten Verteidiger und keinen "Geständnisvermittler oder Verurteilungsbegleiter" :-)
"Ich wage eine Prognose. Der Widerruf des Geständnisses kommt." Genau das habe ich heute morgen auch gedacht. Was mir aber auch sehr aufgestoßen ist, war die Begründung, weshalb die Polizei ihn verdächtigt hätte: Weil nämlich eine Person, die auf dem Weg zu ihrem Dealer sei, auf keinen Fall einen Holzklotz von der Straße räumen würde. Das hätte ihn verdächtig gemacht". Tolle polizeiliche Logik!
@ 6 und co:
Frei nach dem Motto: "Jeder Mensch pauschalisiert außer ich".
Da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll mit dem Kommentieren. Beim Betreiber dieses Blogs, der den gerissenen Anwalt zu deutlich raushängen lässt a la 'hätte der sich an mich gewandt, hätten sie ihn nie gekriegt'? Bei dem Typen, der natürlich der perfekte Täter für die Präsentation in der Öffentlichkeit ist ('Ausländer' und Drogenabhängig)? Bei der angeblich megacleveren Polizeistrategie, die vermutlich im Nachhinein erfunden wird? Bei den TV-Sendern, die dadurch irgendwie mitverantwortlich für die Überführung werden?
@6:
eigentlich ja "..außer mir" :-)
..@11 natürlich, nicht @6
@13
Schande über mein Haupt.
@10
Volle Zustimmung! Wenn jemand behauptet eventuelle Spuren auf der Tatwaffe die auf ihn hinweißen könnten, kämen dadurch zustande, dass er wenige Stunde von der Tat ausgerechnet diesen Holzklotz auf dem Weg zu seinem Drogendealer von Straße räumte, dann klingt das für mich völlig plausibel und wahrscheinlich. Nur das verdrehte Gehirn, eines vorverurteilenden Polizisten kann an dieser Erklärung etwas suspekt finden.
Das Geständnis – und dann gibt es ja noch ein paar vermutlich recht brauchbare Indizien, s. #7.
Dürfte jedenfalls spannend werden.
@9
Wer sein Bild freiwillig in die Kameras von RTL hält, ist medienbekannt. Wozu sollten andere Medien dann noch Augenbalken zur Verfremdung des Gesichts zeigen?
Holzklotz stammte vom Grundstück des Täters
http://nachrichten.aol.de/nachrichten-panorama/holzklotz-stammte-vom-grundstuck-des-taters/artikel/2008052204011807832224
@17
Das er bei RTL vor der Kamera stand, war mir nicht bekannt.
Bei Robert Basic sind alle Kommentatoren bis auf eine einzige Ausnahme sehr zufrieden mit dem Vorgehen der Polizei und warten jetzt nur noch auf eine richtig harte Strafe…
http://www.basicthinking.de/blog/2008/05/21/holzklotz-moerder-gefasst/
Der Klotz stammt „wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich“ vom Grundstück des 30-Jährigen.
@ 8 Es ist ja schon hundertmal erklärt worden, daß und warum in einem Rechtsstaat jeder, wirklich auch jeder eine angemessene Verteidigung verdient. Und jedesmal muß sich mindestens ein Kommentator melden, der dokumentieren möchte oder muß, daß er es nicht verstanden hat. Es ist fast wie ein Naturgesetz.
@8 u. 21
Jedenfalls aber muss man sich auch fragen, was die Frage "denkt denn jemand auch an die Opfer?" überhaupt soll. Das Opfer ist im vorliegenden Fall TOT; jegliche Maßnahmen machen es nicht mehr lebendig. Ebenso wie man jede andere Straftat nicht rückgängig machen kann.
Aus den Zeiten der Selbstjustiz sind wir ja Gott sei Dank größtenteils raus, nicht wahr Herr Willi? Ab, zurück zum Bild lesen!
Wie sieht das mit dem von Bild & Co verbreiteten Mordvorwurf dann aus?
Nach den Beschreibungen hat der Beschuldigte einen Holzklotz auf dem Radweg gefunden, den er dann über das Geländer geschmissen hat. Dass er tatsächlich das Auto treffen oder gar jemanden töten wollte, habe ich nicht gelesen.
Dann kommt die große Frage: Wie kommt ein so schwerer Holzklotz auf den Radweg?
@21 welche Verteidigung ist denn angemessen?
Ich versteh das nicht, tut mir echt leid.
Dass ist auch der Grund warum ich kein Jura studieren könnte, ich könnte keinen verteidigen von dem ich wüsste dass er schuldig ist.
Wie leb ich damit wenn ich den Kinderschänder, der mir kleinlichst genau schildert dass er die Tat begangen hat, durch Lügen vor dem Gefängnis bewahre und der frohlich weitermacht?
@24: Ich studiere Jura und habe auch nicht vor als Strafverteidiger zu arbeiten, auch wenn es ein hochinteressantes Gebiet ist.
Wenn ein gut verteidigter Mörder / Vergewaltiger / Steuersünder / Salatsaußendieb danach erneut eine Tat begeht, dann ist dies im Einzelfall sicherlich bedauerlich, aber das immanente Risiko einees jeden Rechtsstaats – was die Herren
VolksVertreter aktuell ja nicht verstehen wollen.Ich versteh schon, dass die Verteidigung notwendig ist und ebenso das Vertrauensverhältnis zwischen Täter und Anwalt.
Aber ich versteh nicht wie man persönlich damit klarkommen kann.
@21
Wer weiß schon wer es war?
Bei Robert Basic sind alle Kommentatoren bis auf eine Ausnahme glücklich mit den polizeilichen Ermittlungen, man fordert harte Strafen, weil der Täter ja schon feststeht…
http://www.basicthinking.de/blog/2008/05/21/holzklotz-moerder-gefasst/#comment-824226
@25: "Salatsaußendieb"? Ist das sowas wie ein Rechtsaußenverteidiger?
… wohl eher ein Zeichen von zu vielen Buchstaben vor der Nase ;) Sauce und Soße ergibt sauße – Logik nach dem Lesen mietrechtlicher Aufsätze…
@ 29
ist vom gleich niedrigen niveau wie die kommentare hier:
sich das maul zu zerreißen über fakten, die man von sensationsgeilen medien aufgedrängt bekommt. arm sowas.
@12 (r3lite): Ich denke, man kann den Post auch sehr gut so lesen, dass es sehr bedauerlich ist, dass die Polizei so handelt, dass jeder etwas bessere Anwalt die "Ermittlungsergebnisse" zunichte machen kann, die Ermittlungen also eben nicht zu einer Verurteilung fuehren koennen, selbst, falls der Beschuldigte tatsaechlich schuldig sein sollte, und moeglicherweise selbst dann, wenn dies belegbar ist.
komisch, nachdem ich gestern abend die ersten Beiträge zum Thema im Fernsehen sah war meine erste Reaktion auch Skepsis, weil alle DERMASSEN von der Überführung des Täters überzeugt waren – selbst ohne dass mir das Detail mit "stundenlang auf Entzug" bekannt war.
Unklar ist mir das mit der Herkunft des Holzklotzes, angeblich "wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich" vom Grundstück des Beschuldigten; aus dem Bauch heraus vermute ich aber mal, dass das Brennholz der meisten Leute in der Gegend aus dem selben Wald stammt – wie also soll man unterscheiden, ob's nicht auch vom Nachbarn sein könnte?
Zum Thema "Geständnis" und wie es zu so etwas kommen kann, empfehle ich übrigens dringend das Buch "Der Gefangene" von John Grisham. Eine absolut erschütternde Geschichte über einen Justizskandal, der sehr deutlich zeigt, wie schlimme Folgen vorschnelle Meinungen bei den Ermittelnden haben können und was Menschen unter Ermittlungs(erfolgs-)druck vielleicht auch tun, um diesem standzuhalten.
Ein Buch über Verhörtechniken im Stalinismus ist auch hilfreich zu verstehen, wie " absolut freiwillige, umfassende Geständnisse" so zustandekommen:
http://www.amazon.de/Verh%C3%B6r-%C3%9Cberlebender-stalinistischen-S%C3%A4uberungen-berichtet/dp/3203511886/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1211464404&sr=8-2
Ich kann in bei den Ermittlern kein Fehlverhalten sehen. Vielleicht liegt das daran, dass ich kein Rechtsanwalt bin.
1) Laut SPIEGEL war die Frage nach den Genspuren ebenso hypothetisch wie die Antwort. (Was die Zeitung anschließend daraus macht, ist eine ganz andere Geschichte.) Hätte der Ermittler denn das Fehlen einer brauchbaren genetischen Spur erwähnen und so den noch unbekannten Täter in Sicherheit wiegen sollen? Das Zurückhalten von Ermittlungsergebnissen gegenüber der Presse ist doch nicht verwerflich, schon gar nicht, wenn anderenfalls die Ermittlung erschwert wird.
2) Es kommt sicher häufiger vor, dass eine ursprünglich als Zeuge vernommene Person zum Verdächtigen wird. Das ändert natürlich die rechtliche Situation (z.B. generelles Aussageverweigerungsrecht). Daher muss diese Tatsache dem Verdächtigen natürlich mitgeteilt werden. Laut IVZ war der Mann jedoch vor(!) dem Verhör festgenommen worden, seine Stellung als Beschuldigter also deutlich erkennbar. (oder werden neuerdings auch Zeugen festgenommen?)
3) Wie soll man einen Drogenabhängigen den anders verhören als unter ärztlicher Kontrolle? Wäre nicht vielmehr die Verweigerung eines Arztes verwerflich gewesen, wenn er unter Entzugserscheinungen leidet? Oder hätte man dem Mann seine Drogen beschaffen sollen (schon einmal rechtlich bedenklich) und ihn dann unter Drogeneinfluss verhören sollen? Was würde ein Anwalt denn dazu sagen?
@22, n.k.r., Opfer sind hier 2 Kinder und ein Vater, eine komplette Familie.
Noch ist er ja nicht verurteilt, was jucken die Justiz die Medien und der Pöbel. An der Finte an sich kann ich nichts verwerfliches finden. Soll sich die Polizei hinhocken und warten, bis sich jemand freiwillig meldet?
@36(Detlev): Noch ist ja nicht alles gesichert, aber die Meldungen sind schon einigermaßen besorgniserregend. Gerade wenn man die manchmal etwas übereifrige Art diverser Hoheitsträger kennt und dementsprechend nicht mehr vom generellen rechtstreuen Verhalten ausgehen mag.
Der Mann war bereits nach seiner ersten Vernehmung als Verdächtiger eingestuft worden. Er wurde dennoch bei weiteren Vernehmungen nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht informiert. Er wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass er sich rechtlichen Beistand suchen könne. Stattdessen wurde ihm vorgespiegelt, dass er ein wichtiger Zeuge sei.
Zudem wird ein stark drogenabhängiger nahezu alles sagen, wenn man ihm mit dem – zumindest bedingt – rettenden Methadon winkt. Hier ist natürlich fraglich, wie die Situation aussah, wenn er aber "starke Entzugserscheinungen" hatte, dann deutet dies doch daraufhin, dass er erst nach dem Verhör die "Drogen" (ich tippe einfach auf Methadon) erhielt.
Na und, soll er doch das Geständnis widerrufen. Dann wird eben der Vernehmungsbeamte befragt. Zudem gibt es nach SPON offenbar eindeutige Faserspuren.
Einzig und allein § 136 a StPO könnten ihn vielleicht noch retten. Aber dafür wird es nicht reichen, wenn es selbst bei Gäfgen nicht bejaht wurde. In so einer Konstellation nimmt kein Richter § 136a an, auch nicht der BGH.
Den Dreckbär werden sie "hängen" und das ist gut so.
@36: Monatelang wird per Phantombild nach verdächtigen Jugendlichen gefahndet. Dann wird, nachdem massive Verstimmungen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft bezüglich der Ermittlungen öffentlich wurden, plötlich ein geständiger Alleintäter präsentiert. Der ist zufällig drogenabhängig und mußte während der Vernehmungen "ärztlich behandelt" werden. Die Jugendlichen spielten da plötzlich gar keine Rolle mehr. Da ist schon die eine oder andere Nachfrage nach dem Ermittlungsniveau mal angebracht. Und heute erfahren wir nun, daß die Jugendlichen doch wieder im Spiel sind. Als Zeugen…
Und in neuesten Artikeln ist von Ermittlungen im Umfeld der Tat die Rede, die noch angestellt werden müßten. Und davon, daß man auch Umstände ermitteln müsse, die den Verdächtigen entlasten könnten siehe http://www.rnz-online.de/zusammen3/00_20080522155346_Holzklotz_Attacke_Fahnder_wollen_Tatumfeld_klaer.html
Rudern die vielleicht zurück, weil intern der Beschuldigte schon widerrufen hat? Sich vielleicht einen Anwalt erbeten hat? Die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft vermittelt einen üblen Eindruck.
@39 : Das ist ja das Schlimme, ein Geständnis wird meist trotz Widerruf als Beweismittel gewertet. Führt durchaus zur Verurteilung von Unschuldigen, siehe
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1996/0808/lokales/0026/index.html
Zitat:
Am folgenschwersten aber wog für Mager ein Geständnis, das er in den stundenlangen Vernehmungen abgelegt hatte. In seinem letzten Prozeß beteuerte der Angeklagte zwar: "Ich bin unschuldig." Doch niemand glaubte ihm.
@ 39, Richter Mittendrin:
Ich hoffe, der Nickname ist nur aus Jux und Dollerei gewählt… :-|
Grüße!
@38 (Malte):
"Der Mann war bereits nach seiner ersten Vernehmung als Verdächtiger eingestuft worden. Er wurde dennoch bei weiteren Vernehmungen nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht informiert. Er wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass er sich rechtlichen Beistand suchen könne. Stattdessen wurde ihm vorgespiegelt, dass er ein wichtiger Zeuge sei."
Wo hast du das her? Das steht in keinem der beiden von Udo Vetter angegebenen Artikel.
"Hier ist natürlich fraglich, wie die Situation aussah, wenn er aber “starke Entzugserscheinungen” hatte, dann deutet dies doch daraufhin, dass er erst nach dem Verhör die “Drogen” (ich tippe einfach auf Methadon) erhielt."
Das ist rein spekulativ. Laut IVZ-Artikel wurde er während(!) des Verhörs ärztlich behandelt. Wie die konkrete Behandlung aussah, wissen wir beide nicht.
@24: Lügen darf der Anwalt nicht als Organ der Rechtspflege!!
Es ist schon erstaunlich, dass die Ermittlungsbehörden monatelang ergebnislos nach "den Tätern" gefahndet haben, dessen angeblich einziger Zeuge der jetzt präsentierte "geständige Täter" war, dessen Aussagen in verschiedenen Medien sich zudem in Details offenkundig widersprachen. Auf seinem Anwesen befand sich im übrigen frei zugänglich das gleiche Holz, wie das für den Anschlag benutzte; es gibt aber bekanntlich Gentest auch für Pflanzen. Fehlt nur noch, dass jetzt irgendein Polizeioberer verkündet, mit Onlinedurchsuchungen wäre man schneller ans Ziel gelangt, weil er sich übers Internet mit seiner Tat gebrüstet haben könnte.
@ 42
ich arbeite seit mehreren Jahren als Richter im Bereich der Strafrechtspflege und bin daher wirklich in der Materie "mittendrin" – anders als die vielen Studenten und Referendare hier, welche die Fälle überwiegend aus dem theoretischen Blickwinkel sehen.
Zu Geschehnissen, für die ich theoretisch zuständig werden könnte, würde ich mich nicht äußern
Ich glaub, ich krieg jedesmal hochstehende Nackenhaare, wenn ich diesen unsäglichen Spruch von "denkt denn niemand an die Opfer" höre.
Was bitte, nutzt dem Opfer bzw. dessen Hinterbliebenen ein Placebo eines falschen Täters?
Was bitte, ist das für ein Signal an den sehr offensichtlich vom geraden Weg abgekommenen, wenn er scih permanent von der Staatsmacht verfolgt sieht?
Wem bitte, ist denn geholfen, wenn der falsche im Knast sitzt für eine Tat, die er nicht begangen hat?
Denken manche Leute eigentlich nach, bevor sie rummaulen?
Ha, das ist alles nur eine Finte um die Jugendlichen zu finden! Die sollen sich nämlich in Sicherheit wiegen, und als "Zeugen" aussagen. Ganz klar ein abgekartetes Spiel.
@ 22
die opfer sind in diesem fall die kinder und der ehemann.habe ich etwas von selbstjustiz geschrieben.?bitte genau lesen oder können sie das auch nicht ?
Der Mann braucht nicht nur einen Anwalt, sondern vor allem eine gute PR-Kampagne. Sonst wird er gelyncht. :-(
erstaunlich viele dampfblasenwissenschaftler und gutmenschen heute hier vertreten.
ich jedenfalls wünsche dem beschuldigten einen exellenten strafverteidiger
Natürlich kommt der Widerruf des Geständnisses. Das ist doch heute schon die klassische Verteidigertaktik – strategie will ich das nicht nennen – und zwar auch in solchen Fällen, in denen es von vorneherein aussichtslos ist. Schön ist immer die Erklärung, mein Mandant wollte aus der Haft entlassen werden und hat deshalb alles gestanden.
Daß im übrigen viele Beschuldigten sich um Kopf und Kragen reden anstatt zu schweigen und ein guter Verteidiger dies hätte verhindern können, auch bekannt. Allerdings liegt schon die Betonung auf guter Verteidiger. Das schlimmste sind aus meiner Sicht die schlechten Verteidiger, die sich für schlau halten.
Und zu dem Fall selbst: ich habe im Internet nicht alles nachgelesen, was veröffentlicht ist. Aber insgesamt wäre ich mit Aussagen da sehr vorsichtig, solange man nicht die Akten kennt. Denn nach meiner Erfahrung verlasse ich mich weder auf Spiegel-Artikel, noch auf die öffentlich-rechtlichen, deren Niveau sich kaum noch von den Privaten unterscheidet. Bei "OP-Himmel" z.B. haben die alle von einander abgeschrieben und der einzige qualitativ gute Artikel stand bei heise.de.
ach so, wenn es sich um einen drogensüchtigen aussenseiter handelt, kann er es natürlich nicht gewesen sein. das sind ja alles von der gemeinschaft im stich gelassene herzensgute menschen. im gegensatz zu den grundsätzlich durch und durch schlechten polizisten, die in deutschland tagtäglich falsche geständnisse erpressen, um die gefängnisse mit unschuldigen zu füllen. geständnis, genspuren, bodenreste, widersprüchliche aussagen, nachweislicher aufenthalt am tatort – ein guter anwalt kann das alles ausbügeln.
damit will ich nicht sagen, dass er nicht unschuldig sein KANN. aber es spricht scheinbar einiges dagegen. und die logik so umzudrehen, dass einige hier schon seine unschuld behaupten, ist mal wieder typisch. ich hoffe er bekommt einen verantwortungsvollen anwalt. damit meine ich einen, der seine unschuld beweist, wenn er es nicht gewesen ist, und der ihn nicht mit tricks und mätzchen freibekommt, wenn er es gewesen ist. und bei dem, was hier so von sich gegeben wird, ist die frage nach den opfern schon erlaubt.
@ 39, 46: Wenn Sie wirklich Richter sind, dann sollten Sie sich einfach schämen für "Den Dreckbär werden sie “hängen” und das ist gut so." Ich glaube Ihnen, dass Sie Richter sind. Diese durchklinende Überheblichkeit, Referendare und Studenten seien alle Deppen und die verbale Verrohung, die ich (als Referendar) von Staatsanwälten, Strafrichtern und Verteidigern kenne, passt ins Schema.
Machen Sie sich ruhig weiter mit Straftätern gemein. Wieviel würden Sie jemandem "einschenken" der einen anderen "Dreckbär" nennt und hofft, er werde gehängt? 30 Ts? Gefällt Ihnen die Anonymität des Internet? Ist das Verfassen der Postings der Höhepunnkt Ihres Tages?
@46 "Den Dreckbär werden sie “hängen” und das ist gut so."
Nun, ich hoffe in den von Ihnen verhandelten Fällen, sind Sie weniger voreingenommen ;-)
@43(Detlev):
Wenn er während des Verhörs unter Entzugserscheinungen litt kann er zumindest bis zu diesem Zeitpunkt und einen größeren Zeitraum davor nicht mit Drogen oder Methadon versorgt worden sein.
@53:
Ein Verteidiger, der nicht jeden zulässigen Kniff ausnutzt, ist nicht verantwortungsvoll, sondern schlicht und ergreifend schlecht. Es ist nicht Aufgabe des Verteidigers, nur Unschuldige vor einer Verurteilung zu bewahren, sondern jeden Mandanten – egal ob schuldig oder unschuldig.
Vielleicht verbirft sich hinter " Richter Mittendrin" ein bekannter Berliner Strafrichter, der gerade durch ein fehlerhaftes lebenslanges Urteil aufgefallen ist…
vielleicht werden sie ja "den" dreckbär irgendwann auch mal hängen. props @ 55. ;)
@57(Malte):
Zur Erinnerung, du hattest behauptet: "Er wurde dennoch bei weiteren Vernehmungen nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht informiert. Er wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass er sich rechtlichen Beistand suchen könne. Stattdessen wurde ihm vorgespiegelt, dass er ein wichtiger Zeuge sei"
Das geht auch aus dem n-tv Artikel nicht hervor.
@53
"und die logik so umzudrehen, dass einige hier schon seine unschuld behaupten, ist mal wieder typisch."
"In dubio pro reo". In einem Rechtsstaat gilt (sollte) man eigentlich so lange als unschuldig gelten, bis die Schuld festgestellt ist. Dieses Feststellen geschieht dann auch im Gericht und die entsprechenden Beweise sollten auch noch da sein.
Ganz genrell finde ich, dass man aus der Darstellung der Medien nie ein vollkommenes Bild einer Situation geliefert bekommt. – Trotzdem macht es Spaß sich in Foren darüber zu unterhalten. :)
Stimmt. Ich gehe allerdings davon aus, dass dies nicht geschehen ist. Das ist fraglos Spekulation – vlt. ein wenig zu viel. Aber warum sollte jemand, dem eröffnet wird, dass er Tatverdächtiger ist, locker selbst bezichtigen und keinen Anwalt hinzuziehen? Das geschieht sicher oft genug, aber bei einem solchen Fall?
Andere Theorie: Er wars wirklich nicht, sieht aber die Möglichkeit in staatlicher Verwahrung besser mit Methadon versorgt zu werden… ok, sehr schwachsinnig. Klingt so nach CSI:[beliebigeStadteinfügen] oder anderen Derivaten.
@42
Genau. Ein Geständnis ist wertlos, wenn es widerrufen wird und nicht die Tat weiter aufgeklärt hat ("das blutige Tatwerkzeug liegt in der .."). Beim Junkie unter Entzug ganz bestimmt.
"Obgleich die Polizei gar keine aussagefähigen Genspuren besaß, soll sie einen Massengentest angekündigt haben."
Laut Spiegel war es folgendermaßen: "Journalisten hätten den Chef der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt, Johann Kühne, am 2. April gefragt, was denn geschehe, wenn Genspuren am Holzscheit gefunden würden, so Polizeisprecher Sascha Weiß am Donnerstag gegenüber SPIEGEL ONLINE. Darauf habe Kühne geantwortet, man werde diese dann mit der Polizeidatenbank vergleichen und – sollte das nichts ergeben – anschließend über einen Massengentest nachdenken."
Da antwortet jemand auf eine "wenn-dann Frage" mit "sollte das nichts ergeben, werden wir darüber nachdenken" und das ist dann eine Ankündigung eines Massengentests? Ich bitte sie, das ist eine offene Antwort, die ermittlungstaktisch begründet ist.
Wenn ich gefragt werde, ob ich bei einem Lottogewinn von 15 Mios nach Amerika umziehe und dann antworte "dann denke ich darüber nach" dann kann man doch auch nicht schreiben "Obgleich PW noch keine 15 Mios im Lotto gewonnen hat soll er Umzug nach Amerika angekündigt haben."
@42 – die Hoffnung stirbt zuletzt
Sehr geehrter Herr Vetter,
bisher waren sie mir wirklich symphatisch, aber nun einen blogger abzumahnen wegen dem namen "law blog", nein sorry, dass geht gar nicht… muss man sich so etwas schützen um ua gegen andere blogger vorzugehen? ruhen die sich auf ihrem namen aus? kopieren die ihre texte.. ich sage nein… sorry aber das kratzt extremst an ihrem bisher für mich perfekten image des guten anwaltes.
lg patrick
@U.V.
>Wie wäre die Angelegenheit wohl verlaufen, wenn Nikolai H. mit einem Anwalt geredet hätte
Sehr interessant wäre, wie denn die Antwort des Anwaltes aussähe.
Zur Polizei gehen und gestehen (natürlich mit Anwalt, Reue und guten Ausreden)?
Bloss nicht auf Finten der Polizei hereinfallen?
Unauffällig die Holzreste im Garten und einen Teil des Erdreichs entsorgen?
Ebenso interessant wäre, wieviele solche Mandaten beim Lawblogger vorstellig werden.
auch wenn das geständnis widerrufen wird; die pappel stammte nunmal wohl aus seinem garten, das haben offenbar die erdproben ergeben.
das ist zumindest ein indiz.
aber udo hat recht: unbegreiflich, dass da nicht von anfang an ein anwalt hinzugezogen wurde.
Dieser Kasache Nikolai H. hat sich hereinlegen lassen. Selbst schuld. Der deutsche Staat wird sich mit einer beheizten Unterkunft für mehrere Jahre und einer Drogenenziehungskur bedanken.
@66:
Sie sehen die Welt ist nicht schwarz-weiß. Wir alle müssen von etwas leben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Na da antwortet ja der Richtige…
Naja, ich würde mich eher dafür interessieren, was vorher vorgefallen wird. Es würde mich verwundern, wenn nicht vorher wenigstens eine Email mit einer Bitte auf Namensänderung ins Hausgeflattert ist. Wenn man darauf nicht reagiert hat, kann ich eine Abmahnung mehr als nur nachvollziehen. Vor allem würden mich mal die Kosten interessieren, ich finde das Abmahnungen, solange sie nicht massenhaft erfolgen durvchaus ihr Geld kosten dürfen. Vor allem scheint hier ja tatsächlich definitiv ein Verstoß vorzuliegen, der nicht leicht zu übersehen ist.
Mfg,
Hecky
@ 55, 56, 58, 59
Was wollt Ihr, Ihr kleinen Referendare und Studenten? Ich bin Richter, Ihr nicht und deshalb habe ich Recht.
Außerdem bin ich nur 1,70 groß und habe ein kurzes Glied. Das kompensiere ich hier. Lasst mich doch.
ganz ehrlich, ich find das okay wie die Polizisten das gemacht haben.
Sie haben mit nem Massen-Gentest gedroht und er ist drauf reingefallen. Was in dem Verhör passiert ist wissen wir schlicht nicht. Interessant sind höchstens die Kommentare… die hier völlig unbekannten Ermittlungsbeamten werden gleich in der Luft zerrissen… etwa Vorurteile gegen Polizisten?
@74: Und was im Verhör passiert ist, interessiert auch nicht?
Nehmen wir mal an, seine Angaben, den Holzklotz weggeräumt zu haben, entsprachen der Wahrheit. Da war doch ein Kontakt zur Polizei angesagt, nur hätte der eben am besten über einen Anwalt laufen sollen.
Zu den Ermittlungsbeamten: der schlechte Eindruck bekäftigt sich, siehe http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/frustration-als-motiv/
Zitat: "Der Chef der Sonderkommission "Brücke", Reiner Gerke, sagt einem Fernsehsender, die Kollegen der Soko würden sich "zusammensetzen und feiern". Nüchterne Ermittler stellt man sich anders vor, aber vielleicht läuft das so im Polizistenalltag: den Mörder gefasst, dann wird gefeiert. Fraglich nur, ob man darüber reden muss"
Und fraglich, ob man solchen Ermittlern bedingungslos glauben sollte…
Robert Basic sind wohl seine eigenen Tiraden inzwischen peinlich, deshalb hat er die Kommentare auf seinem Blog geschlossen.
Für mich scheint das alles n Fake zu sein. ;)
Gut, daß der Täter endlich gefaßt wurde. Ich hoffe er wird entsprechend hart bestraft. An so jemandem muß ein Exempel statuiert werden, damit alle potentiellen Nachahmungstäter wirksam abgeschreckt werden. Die Polizei hat hier gute Arbeit geleistet – und das ganz ohne den leidigen Massengentest.
Die deutsche Polizei hat kaum was in der Hand und findet den Täter, dank einer genialen List, trotzdem. Drauf kann man aufbauen, Gratulation!
Ich finde es sehr interessant, wie Medien als objektive Informationsquelle missverstanden werden können. Wird sicherlich schon stimmen, wenn es oft genug wiederholt wird.
Es zeigt sich mal wieder, wie stark Druck auf Menschen wirken kann. Die Polizisten, die zu Fahndungserfolgen genötigt werden. Der Beschuldigte, der einfach nur ja sagen muss, um was auch immer zu bekommen. Als Staatsbürger würde ich mir wünschen, das da Profis sitzen, die objektiv bleiben können.
Schlimm, das es solche Taten gibt. Ich bin auch für angemessene Strafen zur Abschreckung. Und wäre ich persönlich betroffen wäre keine Strafe hart genug. Trotzdem gut zu wissen, dass man im Rechtsstaat noch Chancen hat, wenn auch kleine.
@76, 81:
Die dort tätigen Polizisten sind "auch nur Menschen", und ich glaube nicht, dass die einfach irgendwen als Täter präsentieren, weil sie dazu genötigt wurden. Ich denke eher, sie sind aufgrund ihrer Erkenntnisse von der Schuld des Mannes überzeugt. Ob das alles (v.a. in Anbetracht der jetzt bekannten Umstände) zu einer Verurteilung reichen wird, liegt ja zum Glück auch nicht in deren Hand.
Aber sich hinzustellen und zu sagen "Alles falsch, von oben und medial ferngelenkt, wer einen (Fahndungs)Erfolg nach sicher intensiver und persönlich belastender Arbeit feiert (das würden doch wohl alle tun!), ist unglaubwürdig und subjektiv" halte ich für sehr schwach und den Beamten gegenüber unfair. Da sitzen auch Leute "wie du und ich", die ihren Job machen, und das sicher besser, als der ein oder andere Schreiberling hier…
@70
|Wir alle müssen von etwas leben.
Beim Lawblogger vermuten wir da ehrliche Arbeit.
@82: Jemand der unter Druck steht, wird sicherlich eher ein paar lose Enden übersehen, als jemand der objektiv auf Grundlage von Fakten entscheiden kann. BTW; Ich möchte nicht in dem Job unter diesem Druck arbeiten müssen.
Aber jeder kann ja selbst für sich entscheiden.
OT
@69 (Günter Frhr.v.Gravenreuth)
Sollte das Witzig sein, Herr von Gravenreuth?
BTW: Herr Vetter, was ist denn das für ein ominöses Ding mit der Abmahnung? Ich bin einigermaßen verwirrt.
@ 55 u.a.
wer jahrelang in der Praxis Strafrecht macht, gewöhnt sich einen gewissen Chargon an. Das ist nicht nur bei Richter und Staatsanwälten so, sondern auch bei Verteidigern und Sachverständigen. Wem das nicht passt, möge sich auf Gesellschafts- oder Wertpapierrecht spezialisieren, dort wird mit feinsteem Florett gefochten, im Strafrecht dominiert dagegen der Säbel. Den Begriff "hängen" als plaktive Bezeichnung des Schuldspruchs habe ich btw. von einem Strafverteidiger übernommen.
Natürlich ist das, was ich hier schreibe, eine vorläufige Meinung. Ich kenne weder die Akten noch die näheren Umstände. Aber es gehört gerade im Strafrecht dazu, dass man sich auf der Basis des bislang bekannten Sachverhalts eine Meinung bildet und ohne 25 "wenn" und "aber" zu einem vorläufigen Ergebnis kommt. Das ist bei fast jedem Ermittlungsverfahren so und eben auch hier. Ansonsten gäbe es weder Durchsuchungsbeschlüsse noch Haftbefehle oder andere Ermittlungsmaßnahmen. Wenn ich mir die von SPON (einem bekanntermaßen relativ seriösem Presseorgan) recherchierten Fakten anschaue, reicht es nach vorläufiger Beurteilung (zumindest) für einen Schuldspruch nach § 227. Das sieht offenbar auch der zuständige Ermittlungsrichter so, ansonsten wäre der Täter nicht in Haft. Ein rechtsverbindlicher Schuldspruch ist das dennoch noch lange nicht, das wissen alle die in der Praxis tätig sind und nicht nur theoretisieren.
@ 82: Aber sich hinzustellen und zu sagen “Alles falsch, von oben und medial ferngelenkt, wer einen (Fahndungs)Erfolg nach sicher intensiver und persönlich belastender Arbeit feiert (das würden doch wohl alle tun!), ist unglaubwürdig und subjektiv”
Bei solchen Fällen trifft man in den Diskussionen immer wieder auf diese extremen Gegensätze:
Auf der einen Seite die Kopf-ab-Fraktion, die ihn am liebsten sofort und ohne viel Federlesen am ersten Laternenpfahl vor dem Polizeirevier aufknüpfen würde.
Auf der anderen Seite die Rechtsdogmatiker, die in sektirischem Fanatismus das Mantra der Unschuldsvermutung beschwören, egal, wie erdrückend die Beweislage auch sein mag.
@ 47: Ich glaub, ich krieg jedesmal hochstehende Nackenhaare, wenn ich diesen unsäglichen Spruch von “denkt denn niemand an die Opfer” höre.
Das ändert sich schlagartig, sobald man selbst Opfer wird.
Gerade die, die Zerstörung einer Familie als unangenehme Nebensächlichkeit darstellen sind es, die sofort Zeter und Mordrio schreien, wenn mal jemand vor der EIGENEN Einfaht parkt.
@79 Hobbyjurist
Danke, Herr Hobbyblockwart. Reichen Deiner Meinung nach Eier ab? Oder sollte es doch die Todesstrafe sein?
Alle, die "vor allem an die Opfer denken", sei gesagt: Die Gesetze, nach denen die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren laufen sollten, sind deshalb so streng, damit der menschliche Faktor minimiert wird. Und das ist enorm wichtig:
Die Beamten stehen unter Erfolgsdruck, da wird das Denken eindimensional. Und wenn man einen präsentablen Verdächtigen hat, benutzt man noch ein paar Kniffe zum scheinbaren Überführen. Die Medien stürzen sich drauf und bewirken eine Vorverurteilung. Der Verdächtige bricht unter dem Druck zusammen und gesteht was auch immer. Alles einfach menschlich.
Das hilft aber nicht, um den wahren Täter dingfest zu machen. Man findet höchstens einen, an dem man mediengerecht ein Exempel statuieren kann. Und dafür braucht man den echten Täter ja auch gar nicht…
Da hilft nur eins: eine Fruit-of-the-poison-tree-Regelung! Denn wenn aufgrund schäbiger Polizeikniffe tatsächliche Täter freigelassen werden müssen, erst dann werden unsere Ermittlungsbeamte sich am Riemen reissen und sauber ermitteln.
also über die schwere dieser tat brauchen wir hier ja nun nicht diskutieren. was ich allerdings interessant finde, (ohne juristisches fachwissen) ist, dass – wie ja auch von der staatsanwaltschaft oldenburg kritisiert – medialer druck ausgeübt wurde, der einen massengentest ankündigte, (die lokale zeitschrift nwz berichtete) an dem . wie oben bereits erwähnt – keine eindeutigen spuren festgestellt werden konnten. auf diesen bericht hin, meldete sich der täter und "verhederte" sich in widersprüchen. NACHTRÄGLICH konnten dann am baumstumpf spuren festgestellt werden, die den erdspuren an dem holzstamm EINDEUTIG – so zumindest ein befreundeter polizist aus oldenburg – dem grundstück des vermeintlichen täters zugewiesen werden konnten. nun frage ich mich, wie es mit einem solchem indiz steht, schließlich weiß ich nicht, ob der entsprechende boden nicht auch eventuell in meinem oder zumindest dem meines nachbarn zu finden wäre…
Mal logisch nachdenken. Nur mal angenommen, die Polizei hätte IRGENDWAS verwertbares in der Hand, wieso dann die Finte mit dem Massengentest? Zudem bezweifle ich, dass – man entschuldige das Bild – zwischen den vermutlich vorhandenen Blut- und Fleischspuren des Opfers ein Haar des Täters oder eine Hautschuppe überhaupt gefunden werden könnte.
Und zusammengebrochen im Verhör? Vom Polizeiarzt behandelt? Hat er gestanden, bevor oder nachdem man ihm den Becher mit dem ersehnten Stoff gegeben hat?
Fragen über Fragen, und die einzig sicheren Fakten sind: ein Drogensüchtiger Spätaussiedler der unsere Sprache so lala beherrscht und Holz im Garten liegen hat, hat nach stundenlangem Verhör unter Entzugserscheinungen schliesslich das gesagt, was wir alle gerne hören wollen – dass wir den Richtigen erwischt haben, und nun wieder zur Routine übergehen können.
Polizei = böse
drogenabhängiger Abschaum = unschuldig
Opfer = selber Schuld, wer ist auch so naiv und rechnet nicht mit einem Holzklotz der durch die Scheibe fliegt
@86 Axel John
> Auf der anderen Seite die Rechtsdogmatiker, die
> in sektirischem Fanatismus das Mantra der Unschuldsvermutung
> beschwören, egal, wie erdrückend die Beweislage auch sein
> mag.
Nein, denn ein guter Anwalt holt für den Mandanten das beste heraus, was in der Lage noch möglich ist. Das schließt oft genug ein Geständnis ein. Es wird also sicher nicht blind gegen eine erdrückende Beweislast angekämpft. Und die gibt es im vorliegenden Fall ja auch gar nicht, sondern nur viel Fragwürdiges und Grenzwertiges. Das hat keinen guten Beigeschmack.
Die Unschuldsvermutung muß man übrigens nicht beschwören. Sie gilt automatisch bis zu einem rechtskräftigen Urteil und keine Sekunde kürzer. Und das auch bei Taten, die so häßlich sind wie in diesem Fall.
> Das ändert sich schlagartig, sobald man selbst Opfer wird.
> Gerade die, die Zerstörung einer Familie als unangenehme
> Nebensächlichkeit darstellen sind es, die sofort Zeter und
> Mordrio schreien, wenn mal jemand vor der EIGENEN Einfaht
> parkt.
Deshalb wären Opfer und deren Angehörige auch ganz schlechte Richter. Die Tat ist keine Nebensächlichkeit, sondern der Grund für Ermittlung und Bestrafung des Täters. Das Leid der Opfer kann allerdings nicht als Maßstab für die Strafe gelten, weil diese ja nicht den Rachedurst der Opfer besänftigen, sondern die Rechtsordnung festigen soll.
Sonst gäbs für Steuerhinterziehung einen Klaps und für ein kinderpornographisches Bild auf dem Rechner die Eier ab. Die Höhe einer Strafe korrespondiert sehr oft NICHT mit dem Volksempfinden. Und das ist auch gut so.
Ich versteh' das einfach nicht. Wie kann man aus Frust einen Holzklotz auf die Autobahn werfen? Was macht so ein Mensch erst, wenn er wütend ist?
@69
ist das ihre rechtfertigung um mit erheblicher krimineller energie mandantengelder zu unterschlagen?
aber demnächst geht es ja in den knast.
Damit wir uns bewußt sind, wozu voreingenommene Ermittlungsarbeit führen kann:
http://www.rudimarion.de/
Nach der Ansicht eines "Experten für Körpersprache" im RTL Morgenmagazin reicht schon das Verhalten des Beschuldigten während des RTL Interviews ("An die Nase fassen" "In die Haare greifen") um ihn "dingfest" zu machen. Die Jugendlichen (ich persönlich tippe auf die "TKKG – Bande", die sich nur deshalb nicht gemeldet hat weil sie selbst ermittelt) werden im übrigen nur noch gesucht um die Anklage "wasserdicht" zu machen. Wahrscheinlich wird auch RTL vorsorglich selbst Anklage bei "Richtern Salesch" erheben um auf Nummer sicher zu gehen.
Auch Kriminologe Christian Pfeiffer mischt kräftig mit, kennt schon genau die Motivlage des präsentierten Täters.
Wir erinnern uns: im Sebnitz-Fall bezeugte er die Glaubwürdigkeit einer hysterischen Mutter, bis sich dann herausstellte, daß der " Mord" in Wirklichkeit ein Unglücksfall war.Das scheint mir überhaupt eine Zeiterscheinung: sofort nach einem Fall mit Erregungswirkung in der Öffentlichkeit treten inflationär Experten aller Art auf, die alles ganz genau erklären können. Wenn man denen genau zuhört, geben sie meist Binsenweisheiten oder sogar völligen Schwachsinn von sich. Scheinbar ist aber ein größerer Teil unserer Bevölkerung begierig auf derartige Interpretationen.
@Nr.7 Thomas,
den Holzklotz kann auch jeder andere vom Grundstück genommen haben. Ich sah dort keinen Zaun drum…
Gruß
Ich finde es erschreckend, was hier alles den Ermittlern unterstellt wird, OHNE(!) dass davon irgendetwas durch Zeitungsberichte oder anderes belegt werden kann.
1) Sie sollen die Entzugserscheinungen des Verdächtigen brutal ausgenutzt haben. (obwohl er ärztlich betreut wurde.)
2) Sie sollen ihm seinen Status als Verdächtiger nicht mitgeteilt haben, um ihm das Aussageverweigerungsrecht zu entziehen.
3) Sie sollen diesen ungelernten, drogenabhängigen Spätaussiedler nur ausgewählt haben, weil er leicht zu einem Geständnis zu bringen ist – selbst wenn er unschuldig ist.
Sicher gibt es auch unter Ermittlern Leute, die zu viele US-amerikanische Serien gesehen haben, sich das als Vorbild nehmen und dann bei ihrer Arbeit den gesetzlichen Rahmen übertreten. Aber auch in diesem Fall gilt: Wer einer bestimmten Person so etwas unterstellt, muss das auch belegen. Und das hat hier keiner getan!
@78 (Hobbyjurist): "An so jemandem muß ein Exempel statuiert werden"
Ein Rechtsstaat setzt Recht um, mehr nicht. In dem Moment, in dem er "ein Exempel statuiert", ist er kein Rechtsstaat mehr, denn "ein Exempel" statuieren ist nichts anderes als Staatsterrorismus (einem Menschen Gewalt antun, damit alle anderen Menschen Angst haben und tun, was man will).
@96 (carlo): Hat Pfeiffer schon "Killerspiele" erwähnt? Das ist doch sein Steckenpferd.
Gruß,
Kristine
Zumindest der Verdacht, daß mit den Ermittlungen etwas nicht in Ordnung sein könnte, wurde belegt durch
-Verdächtige auf einem Phantombild, die jetzt plötzlich nur noch Zeugen sein sollen
-Abwesenheit von Informationen über eine anwaltliche Vertretung des Beschuldigten
- den Fall Mager, der auch ohne Anwalt ein Geständnis abgelegt hatte und nach Absitzen seiner 6-jährigen Haft für unschuldig befunden wurde
-Abwesenheit von überzeugenden Indizien
-speziell die Information der ärztlichen Betreuung des Vernommenen. Jeder Justizkenner weiß, daß diese Angabe durchaus der Euphemismus für eine Drohung mit Nichtbehandlung der Entzugserscheinungen bei Nichtgeständnis sein kann.
Zu diesen Ermittlungsdetails hört man nichts seitens der Vernehmer, man hört stattdessen, daß gefeiert wird.Scheinbar interessiert das alles auch niemanden in der breiten Öffentlichkeit, denn von Mainstreammedien bis Robert Basic ist jede kritische Nachfrage unerwünscht.
@98: Es liegt zumindest nahe, dass die Ermittlungsbehörden den Effekt der Entzugserscheinungen ausgenutzt haben. Andernfalls wäre die Beschreibung starker Entzugserscheinungen wohl kaum zu erklären. Gerade in ärztlicher Obhut wartet man mit der Methadoninjektion nicht bis die Entzugserscheinungen wirklich stark geworden sind…
@ Christine: die Killerspiele werden als Totschlagsargument in der Regel nur bei geistig fitten Angeschuldigten benötigt. Sollten die Phantombild-Jugendlichen irgendwann mal doch wieder von Zeugen zu Verdächtigen mutieren: ich bin mir sicher, Herr Pfeiffer wird sie dann ins Spiel bringen.
"Wahrscheinlich wird auch RTL vorsorglich selbst Anklage bei “Richtern Salesch” erheben um auf Nummer sicher zu gehen."
Wieso? Kann die auch Todesurteile aussprechen?
((… und manchmal tobt der Mob))
@ 87 (Matt): von einer körperlichen Bestrafung war nicht die Rede!
@ 99 (Kristine): Das sehe ich anders.
Ich hätte auch schreiben können "bei so jemandem muß der Strafrahmen voll ausgeschöpft werden".
So besser?
Wer ernsthaft glaubt, dass man mit harten Strafen potentielle Täter abschrecken kann lügt sich selbst in die Tasche. Wenn ein potentieller Täter drogenabhängig ist und unter Drogen steht bzw. auf Entzug ist, denkt dieser an so manchens ganz bestimmt aber nicht an die strafrechtlichen Konsequenzen.
Um aber die Vorverurteiler erst recht auf die Palme zu bringen hier ein weiterer Stein den man ins Wasser werfen kann. Wie sieht es mit § 20 bzw. § 21 StGB aus? Zum Tatzeitpunkt selbstverständlich.
An all jene, die hier fordern, man müsse auch mal an die Opfer denken, und jene, die anderen hier vorwerfen, sie würden den Ermittlern irgendwas "Böses" unterstellen oder gar den Beschuldigten als zu unrecht beschuldigt annehmen, ohne dass dafür irgendein Indiz vorliegt.
1. An die Opfer denke ich jedes Mal, wenn ich von sowas höre/lese/sehe. Und bin erschüttert, wie Menschen es fertig bringen, anderen soviel Leid anzutun. Davon lasse ich mich aber nicht leiten, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob jemand Verdächtiges (!!! nicht Schuldiges) nun schuldig ist oder nicht. Sollte dieses persönliche "an-die-Opfer-denken" in euren Augen nicht ausreichen, so wendet euch an die Medien, denen ein Bild vom "Täter" (eigentlich ists ja immernoch nur ein Verdächtiger, aber wolln wir mal nicht kleinlich werden) lieber ist, als eine Reportage über Opferbetreuung.
2. Es ist mir völlig schleierhaft, wie jemand mit gesundem Menschenverstand aus einer Aussage "es ist schon merkwürdig, das aus unzusammenhängenden/fragwürdigen Indizien A, B und C Schlussfolgererung D hergeleitet wird" herauslesen kann "es ist falsch aus gegebenen Fakten A, B, C und F zu folgern, das D wahr ist". Niemand hier im Forum hat behauptet, dass der Verdächtige tatsächlich unschuldig sei. Sondern dass bis zur Verurteilung niemandem zusteht, ihn als schuldig zu bezeichnen.
Niemand hat behauptet, dass die Polizisten die Sucht des Verdächtigen ausgenutzt haben. Sondern es wird versucht, klar zu machen, dass anhand der uns vorliegenden dürftigen und einseitigen Informationen soetwas nicht auszuschließen ist. Was (unabhängig davon, ob ers nun war oder nicht) einem guten Anwalt ausreichen könnte, um die Anklage vom Tisch zu wischen. Nichts anderes hat im übrigen auch Herr Vetter in seinem Blogeintrag formuliert.
Und ansonsten: ist ein womöglich unschuldig Verurteilter etwa kein Opfer (desselben Täters!), dessen gedacht werden sollte?
André
Und selbst wenn der Verdächtige schon mal vor einer RTL-Kamera*
geredet hat, so ist uns über das Motiv dazu- vielleicht Geld? – nichts bekannt. Ich hab mal für einen sehr guten Freund anlässlich seines Geburtstages eine "Reportage" mit ihm gemacht, die anschließend so zurecht geschnitten würde, daß er sich eigentlich nur noch hätte aufhängen können. Dazu wurden zwei Kameras verwendet, die jeweils den Frager und den Antwortenden filmten. in keiner Sequenz waren beide Personen gleichzeitig im Bild. Ideal also zum Schneiden. Gesagt, getan. Die Antworten blieben und die harmlosen Fragen wurden ausgetauscht. Beispiel Frage: "Was ist Du am liebsten?" Antwort: "Rinderroulade" Die Frage wurde ersetzt durch: "Wofür würdest Du töten?" Der hat das nie so gesagt, aber es kam nach dem Zusammenschnitt so rüber. Und RTL sowie der "Blöd-Zeitung" traue ich persönlich für eine auflagensteigernde Schlagzeile ALLES zu, wirklich ALLES.
Ich glaube im übrigen nach wie vor, das dieser drogenabhängige Aussiedler gerade recht kam, um nicht weiter nach dieser pubertierenden Jugendgang suchen zu müssen. Ich bin seit 23 Jahren Fahrer eines Schulbusses und weiß daher sehr genau, was da so abgeht und wie um Machtverhältnisse gekämpft wird, wenn da 5 Jugendliche auf einem Haufen zusammen sind. Einer will es allen anderen zeigen, wie genial er ist und vielleicht ist gerade das Mädel mit dabei, das er gerne mal f***** würde. Also tut er etwas, was er vielleicht sonst nicht tut. Und jetzt wurde ein "Schuldiger" gefunden und die Erkenntnis setzt sich bei diesen Jugendlichen Tätern fest, daß "wir zwar Scheiße gebaut haben", aber dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Also tun sie es demnächst wieder.
Ist nur meine ganz persönliche Meinung dazu
*RTL für Retuschieren-Lügen-Täuschen
Du meine Güte, jetzt lässt man nicht mal mehr Herrn Vetter seine Meinung. Das ist nurein blog. Für alle ein Wort zum Trost: Bei diesem spektakulären Fall könnten ja mal Anwälte die Richter sein und umgekehrt. Bin gespannt, was dann rauskommt… (im Namen der Gerechtigkeit…)
@ 98: Ich finde es erschreckend, was hier alles den Ermittlern unterstellt wird, OHNE(!) dass davon irgendetwas durch Zeitungsberichte oder anderes belegt werden kann.
In der Tat ist es auffällig, wie gerade diejenigen, die sich am heftigsten über eine angebliche Vorverurteilung echauffieren, den Ermittlern übelstes Fehlverhalten als Tatsache unterstellen.
@ 91: Das Leid der Opfer kann allerdings nicht als Maßstab für die Strafe gelten
Warum nicht? Demnach dürfte es auch keine Rolle spielen, ob ich jemandem ein paar Ohrfeigen verpasse, oder ihn in den Rollstuhl prügele. Körperverletzung ist Körperverletzung.
Wenn man bei der Bewertung von Straftaten menschliche Empfindungen komplett abschaltet, kann man die Rechtsfindung auch Computerprogrammen überlassen. Genug Formalien, die als Konstanten eingesetzt werden können, gibt es ja.
Um die Diskussion etwas anzufüttern:
Bild.de schreibt aktuell unter der Überschrift "Das Verhör stand er nur mit Drogen durch":
Er hatte Schwierigkeiten, das Verhör durchzustehen. Staatsanwalt Stefan Schmidt: „Die Polizeiärzte waren dabei. Und einmal mussten wir auch helfen. Mit der Ersatzdroge Methadon.“
@ 99: Ein Rechtsstaat setzt Recht um, mehr nicht. In dem Moment, in dem er “ein Exempel statuiert”, ist er kein Rechtsstaat mehr
Wenn ein Staat "Exempel statuieren" als geltendes Recht definiert, handelt er nach seinem Verständnis rechtsstaatlich.
Länder, in denen die Schari'a geltendes Recht ist, nehmen auch für sich in Anspruch, rechtsstaatlich zu sein.
Was rechtsstaatlich ist oder nicht, unterliegt immer der Bewertung des Anwenders der jeweils gültigen Rechtsordnung.
Man kann über den Begriff lange und heftig streiten. Für sich in Anspruch zu nehmen, im Besitz der allein gültigen Wahrheit zu sein, halte ich aber für reichlich vermessen.
unterliegt immer der Bewertung des Anwenders
Sorry, es muss natürlich heißen "der Bewertung durch den Anwender".
@ 110: “Das Verhör stand er nur mit Drogen durch”
Ich unterstelle der "BLÖD" bis zum Beweis des Gegenteils, dass sie lügt.
Aber selbst wenn (in diesem Fall) nicht, hat die Polizei ein Problem:
Hat sie die Drogen verweigert, wird man ihr Folter vorwerfen.
Hat sie die Drogen nicht verweigert, wird man ihr vorwerfen den Beschuldigten zur Erlangung einer "passenden" Aussage unter Drogen gesetzt zu haben.
Laut Bild hat der Polizeiarzt Methadon gespritzt. Nun ja.
@97 skobo: Das wäre aber schon sehr unwahrscheinlich: Irgendjemand klaut von meinem Grundstück einen Holzblock, schleppt ihn 2 bis 3 km zur übernächsten Brücke, schmeißt ihn da runter… und ich renne dann zwei Wochen später zur Polizei weil ich den Holzblock in Fernsehen als meinen wiedererkannt haben?
@37,49
Ursprünglich wollte ich die Antwort auf die beiden Beiträge, die absolut klischeehaft und berechenbar sind, direkt in meinen ersten Beitrag Nr. 22 mit hineinpacken. Habe darauf aber aus Gründen der Belustigung verzichtet.
Nein, das sind keine Opfer. Jeder Mensch verliert Verwandte und Bekannte durch Tornados, Tsunamis, Autounfälle, Bungeejumping, Fallschirmspringen, Verbrechen und Geschlechtskrankheiten. Das nennt man allgemeines Lebensrisiko, es kann jedem passieren, wir leben nicht in Watte. Wer mit dieser Tatsache nicht klar kommt, dem steht es jederzeit frei vorzeitig zu gehen. Selbst wenn sie Opfern wären, stellt sich immer noch die selbe Frage: das Opfer ist tot, wie macht man es wieder lebendig? (das war rhetorisch und bedarf keiner Antwort)
IMHO gibt es doch einige Indizien, die dafür sprechen, daß er es war. Klar kann man sich die irgendwie zurechtbiegen.
Wenn ich bei einer Straftat Fotografiert werde, kann es auch jemand gewesen sein, der genauso aussieht, wie ich. Der hat vorher ein Messer gefunden, daß ich mal irgendwann angefaßt habe. Daß der Getötete mit meiner Ex-Freundin zusammen ist, ist Zufall. Und den Altar mit den Bildern meiner Freundin, den muß ein Einbrecher in meinem Wohnzimmer aufgebaut haben.
In meinem Wohnort wurde vor geraumer Zeit ein Autohändler ermordet, der Tatverdächtige gab an, nicht er hätte den Mord begangen und eins der Autos gestohlen, sondern ein anderer Täter.
Den habe er den ganzen Tag verfolgt, bis der Täter irgendwann anhielt. Dann habe er das gestohlene Auto samt Täter angezündet. Dabei müsse dieser wohl entkommen sein. Bei der Polizei hätte er sich nicht gemeldet, weil er befürchtet hat, daß man ihm die Geschichte nicht glaubt…
@114 thomas:
Dennoch traue ich einer Gruppe übermütiger Jugendliche, die sich extrem stark fühlen und einander beweisen wollen, eher zu, so einen Klotz soweit zu tragen, als einem einzelnen Mann. Die hatten vielleicht noch gar nichts konkretes damit geplant, bei dem Aussiedler wäre Vorsatz nötig. Wie dem auch sei, ich bezweifle seine Täterschaft.
@ 115: Das nennt man allgemeines Lebensrisiko, es kann jedem passieren, wir leben nicht in Watte. Wer mit dieser Tatsache nicht klar kommt, dem steht es jederzeit frei vorzeitig zu gehen.
Sie kennen offensichtlich den Unterschied zwischen höherer Gewalt und mutwilligem Handeln nicht.
Wenn sie mir mal über den Weg laufen, schlage ich ihnen den Schädel ein. Das ist dann ihr allgemeines Lebensrisiko. Wenn sie damit nicht klar kommen, springen sie halt vor die S-Bahn. Aber bitte nicht im Berufsverkehr!
@109 A. John
>> @ 91: Das Leid der Opfer kann allerdings nicht als Maßstab
>> die Strafe gelten
> Warum nicht? Demnach dürfte es auch keine Rolle spielen, ob
> ich jemandem ein paar Ohrfeigen verpasse, oder ihn in den
> Rollstuhl prügele. Körperverletzung ist Körperverletzung.
Willst Du mich mißverstehen? Die Schwere der Tat spielt sehr wohl eine entscheidende Rolle, nicht aber das Leid der Opfer. Denn erstens das ist nicht objektiv meßbar.
Und zweitens wäre dann ein Mord an einem jungen Familienvater, der großes Leid über viele Angehörige bringt, strafrechtlich sehr viel schlimmer zu bewerten als der Mord einem älteren, alleinstehenden Opa. Und das ist blanker Unsinn.
Das Leid des Opfers einer Vergewaltigung kann leicht das Leid eines Opfers eines Raubüberfalls mit Körperverletzung übersteigen. Oder auch nicht. Da gibt es noch viele Beispiele. Und deshalb kann das Leiden kein Maßstab für eine Strafe sein.
> Wenn man bei der Bewertung von Straftaten menschliche
> Empfindungen komplett abschaltet, kann man die Rechtsfindung
> auch Computerprogrammen überlassen.
Das wäre vielleicht gar nicht schlecht. Emotionen sind bei Ermittlungen und Verhandlungen jedenfalls fehl am Platz. Du hast da eine völlig falsche Einstellung. Und ich wünsche Dir, daß Dich beispielsweise niemals jemand verdächtigt, Kinderpornos zu besitzen – denn da schlagen die von Dir gewollten Emotionen frühzeitig sehr hoch.
@ 46, 85 Daß Sie im Hauptberuf Richter sind, wie Sie es behaupten, wage ich zu bezweifeln. Wer Fremdwörter benutzt und sie nicht schreiben kann, erweckt leider automatisch keinen sonderlich seriösen und glaubwürdigen Eindruck. Und Ihre zuvor veröffentlichte Meinung und deren Diktion sowie Ihr Nickname passen ebenfalls nicht recht zur Berufsangabe. Falls Sie dennoch tatsächlich Richter sein sollten: um so schlimmer, denn das spricht nicht gerade für die Verhältnisse im Land.
@ 85: Frotzeleien in der Gerichtskantine, gegenüber Kollegen, Strafvereidigern, Staatsanwälten und ein bestimmter "Jargon" – alles okay.
Aber in einem öffentlichen Forum die Staatsmacht geben und diesen Jargon verwenden, das ist Meilen daneben. Und statt es zu rechtfertigen, lassen Sie es künftig einfach. Und sehen Sie auch mal Fehler ein.
Und wenn Sie darauf abstellen, dass Sie den Begriff "hängen" von einem Verteidiger haben (die Beleidigung "Drecksbär" auch?), dann überlegen Sie mal, welches unterschiedliche Ansehen Strafverteidiger und Richter in der Öffentlichkeit haben. (Sorry an die anwesenden Strafverteidiger – reality bites). Und überlegen Sie, warum es wohl einen Unterschied gibt. Weil nämlich die meisten Richter sich öffentlich anders benehmen als Sie.
@121: ich glaube aber, da sind Sie reingefallen. Nach dem Jargon und auch den rechtlichen Ausführungen ist der Richter hier zwar mittendrin, aber im echten Leben kaum ein Richter.
Ich wage auch mal eine Prognose: Es soll tatsächlich Leute geben, die zu der Scheiße, die sie aus was für Gründen auch immer gebaut haben, stehen und mit einem Geständnis zur vollständigen Aufklärung beitragen.
@ 122: Ich weiß nicht, wieviele Strafrichter Sie kennen. Ich kann nur auf die Erfahrung als Sitzungsvertreter zurückgreifen, also sind es vielleicht 20 oder 30. Größenwahn, Voreingenommenheit, Rechthaberei und Schmutzigkeit im Ausdruck stimmen mit meinem Bild von einigen von diesen überein. Gibt aber mehr andere!
Interessant, dass nicht ein einziger der hier anwesenden gerissenen Winkeladvokaten auf eine ganz naheliegende Vermutung kommt: nämlich, dass der Beschuldigte gestanden hat, um zu seiner Tat zu stehen und nach allem so ehrlich und aufrichtig ist, die Konsequenzen seines unrechten Handelns zu tragen! Statt dessen lese ich hier nur diffuse Mutmaßungen, die böse Polizei habe ihn unter Qualen zum Geständnis benötigt.
P.S. ich nehme die vorstehende Aussage mit einem Ausdruck tiefsten Bedauerns wieder zurück, wenn dieses Stück menschlicher Abfall sein Geständnis wirklich widerrufen sollte.
@ Steuerberater Otto: die Vermutung, daß hier ein bequemer Täter produziert wird wie in den 80er Jahren im Fall Mager liegt genauso nahe. Wenn die zuständigen Behörden keine Distanz zu den eigenen Ermittlungsmethoden erkennen lassen, ist es Aufgabe einer kritischen Öffentlichkeit, Fragwürdigkeiten bei der Vernehmung aufzuzeigen.
Und die Fragwürdigkeiten sind unter anderem:
- kein Anwalt
- Methadon, damit die Vernehmung-mit dem erwünschten Resultat?- "durchgestanden" wird
- eine Tatnachstellung ist geplant, weil noch " Einzelheiten unklar" sind.
Sowas kommt bei " geführten Vernehmungen" schonmal vor, woher soll der Geständige auch die Einzelheiten kennen, wenn er gar nicht der Täter war? Nach der Tatnachstellung werden keine Einzelheiten mehr ungeklärt sein,und zur Belohnung gibt es statt eines Anwalts wieder die Methadonspritze.
@101: Methadon wird NICHT injeziert, mal ganz abgesehen davon daß man bei Entzug solche Medis tunlichst Oral verabreicht. Suchen sie mal bei einem Schwerstabhängigen eine funktionsfähige Vene, viel Spaß.
Keine Angst, der TV wird das Medikament erst NACH dem Geständnis bekommen haben, die Polizei wäre ja dämlich gewesen das anders zu machen. In wie weit der TV überhaupt vernehmungsfähig war interessiert hinterher keinen mehr.
Ein Gefangener kann total dicht sein zb. von Benzodiazepinen, so lange er zumindest ein "Ja" blubbern kann und nen "X" unter die Aussage schmieren kann reicht das allemal. In seiner Zelle kann er dann immernoch zur Ruhe kommen. In wie weit dies dann vor Gericht gewürdigt wird sei mal dahingestellt, im Zweifelsfalls sind Poleimittel doch immer gerechtfertigt, das wissen wir nicht erst seit dem Gäffgen-Fall.
@127, Lord:
"Methadon wird NICHT injeziert, mal ganz abgesehen davon daß man bei Entzug solche Medis tunlichst Oral verabreicht. Suchen sie mal bei einem Schwerstabhängigen eine funktionsfähige Vene, viel Spaß."
Methadon i. v. kann schon kicken. Vor allem, wenn man eine Valium dazu nimmt. Das ist sicherlich nicht lege artis, aber dennoch wirksam und möglich. Die funktionsfähige Vene findet der Betroffene in der Regel selbst. Für einen Entzügigen mit Sicherheit ein verlockendes Angebot.
Das hätte jedoch selbstverständlich nichts mit einer Heroinsubstitution zu tun. Sondern eher mit dealen.
@ Topic:
"Während der Aussage habe der von harten Drogen abhängige Mann Entzugserscheinungen gehabt und sei von einem Polizeiarzt behandelt worden."
Nur mal so gefragt:
Ist ein Polizeiarzt ein unabhängiger, "normaler" Arzt der von der Polizei beauftragt wird oder ein Polizeibeamter, der auch Arzt ist?
Grüße!
@127 Lord
> Methadon wird NICHT injeziert
Doch, man KANN es auch injizieren. Dann flutet es schnell an und hat eine heroin-ähnliche Wirkung. Das ist im Entzug nicht erwünscht, aber im vorliegenden Fall möglicherweise schon.
> Suchen sie mal bei einem Schwerstabhängigen eine
> funktionsfähige Vene, viel Spaß.
Der Junkie findet doch auch immer eine…
Ein ganz anderer Punkt:
Die Polizei feiert sich für ihre geniale Finte, mit der sie evtl. den "Zeugen" ohne Belehrung zur Selbstbelastung gebracht hat und ihm jedenfalls "den Kittel angezündet hat".
Gleichzeitig bittet sie die Jugendlichen, sich doch zu melden – sie würden ja nur als "Zeugen" gebraucht.
Mal ganz ehrlich:
Wer ist angesichts einer derart unwahrhaftigen Polizei noch gewillt, ihnen ein Wort zu glauben? Das mag zwar sogar stimmen – den Jugendlichen würde ich aber dringend raten, sich sehr still zu verhalten und der Polizei noch nicht einmal den kleinen Finger zu reichen.
Geniale Finte, die Herren Ermittler.
@121 Matt
Aufgrund Deiner Beiträge schätze ich Dich sehr. Und deswegen widerspreche ich Dir jetzt in einem Punkt:
"Emotionen sind bei Ermittlungen und Verhandlungen jedenfalls fehl am Platz."
Eine ebenso weitverbreitete wie vollkommen illusorische Wunschvorstellung; emotionsfreie Menschen sind inexistent. Kognitive und emotionale Prozesse lassen sich zudem gar nicht so trennscharf auseinanderhalten, wie unsere Sprachregelung dies nahelegt. Ganz gut kann man das an einer bestimmten Art von Schwerbehinderten studieren: da, bedingt durch eine Hirnverletzung, ihr Gefühlsleben verflacht ist – bei gleichzeitig vollkommen intakt gebliebenen analytischen Fähigkeiten – sind sie zu selbständiger Lebensführung nicht mehr im Stande. Diese Patientengruppe ist in bestimmter Weise retardiert, uncharmant umgangssprachlich gesagt "verblödet", bei gleichzeitiger theoretischer Befähigung, noch einen Nobelpreis in Quantenphysik erringen zu können.
Nein, es gibt keine emotions"befreiten" Menschen, und auch die laienhaft gefälschten Menschenimitate, die hier in voller Bandbreite ihre emotionale Verrohung vorgeführt haben (
@23 (n.k.r.) "Was soll die Frage “denkt denn jemand auch an die Opfer?” überhaupt?" – @48(Kerstin) "Ich krieg jedesmal hochstehende Nackenhaare, wenn ich diesen unsäglichen Spruch von “denkt denn niemand an die Opfer” höre." – @117(n.k.r.) "Nein, das sind keine Opfer.[...]Das nennt man allgemeines Lebensrisiko,[...] Wer mit dieser Tatsache nicht klar kommt, dem steht es jederzeit frei vorzeitig zu gehen.") ändern nichts an dieser Tatsache.
Mitgefühl und Anteilnahme (die sicherlich jedes Opfer verdient hat, gewiß auch die eines sein Machtmonopol mißbrauchenden Staates) sind ganz rare, zwischenmenschliche Qualitäten. Es sind Stärken. Stärken, die den "tobenden Mob", den "Pöbel" und das "gesunde Volksempfinden" entgegen den hier getroffenen Aussagen ganz gewiß nicht auszeichnen. Und den hier herumpöbelnden Nachwuchs, der schon überraschend früh im Leben zur innerlich abgestorbenen Hülle geronnen scheint, die nur noch im physikalischen Sinne Wärme abstrahlt, schon gar nicht.
Nein, nach den Opfern zu fragen, ist wichtig, richtig und gut. Es tut eh kaum jemand.
Außerdem kollidieren nicht-juristische Themen wie beispielsweise "Mitgefühl", "Gerechtigkeit" doch auch nicht notwendigerweise mit Fragen unseres Rechtsordnung, beides läßt sich doch mitunter durchaus verbinden. Ich vermute nicht nur, ich weiß, daß es zu Mitgefühl fähige und für Gerechtigkeit engagierte Richter und RAs gibt. Und die wirst Du deshalb doch auch nicht "tobenden Mob" nennen, oder etwa verdächtigen, daß sie "sowas" halt nötig hätten, weil sie ihr (unter dieser Voraussetzung fürchterliches?) Juristenhandwerk nicht richtig beherrschten und die ihm zugrundeliegende Rechtsordnung nicht begriffen hätten.
Ferner:
an einer weiteren Erosion unseres Rechtstaates kann und wird bestimmt kein Demokrat Interesse haben, auch schon aus reinem Eigennutz heraus. Jeder von uns könnte als Nächster dran sein. Wir sind doch schon alle dran, in gewisser Weise, und die ohne Jurastudium (die Majorität also) müssen da noch viel mehr Angst kriegen als die anderen.
"Die Höhe einer Strafe korrespondiert sehr oft NICHT mit dem Volksempfinden."
Ach, Matt, ich hoffe mal, daß das stimmt. Manchmal korrespondiert sogar die Gesetzgebung damit. Denk mal an den mittlerweile abgeschafften §175. Ganze Generationen von Schwulen hat der Staat damit vernichtet.
Ferner dürfte es einen Grund haben, weshalb Gesetzesrahmen oft so unterschiedlich ausgeschöpft werden. Dürfte wohl an dem liegen, was Du hartnäckig als das "gesunde Volksempfinden" bezeichnest. Am gesunden Volksempfinden des zuständigen Richters also in dem Falle.
Nichts für ungut, Matt.
Ich habe Dir wirklich nur widersprochen, weil Du es mir sozusagen wert bist.
@133 Birgit
Danke für die Blumen. :-) Ich fühle mich gar nicht so richtig widersprochen… Natürlich läßt sich das Gefühl bei einem Menschen nicht ausschalten, daher auch der Hinweis mit der "Richtersoftware".
ABER: Ermittlungsbeamte müssen sich streng an die Vorschriften und Gesetze halten und – idealerweise mit professioneller Hilfe – ihre eigenen Emotionen erkennen und versuchen, sie nicht mit ihrer Arbeit zu vermischen. Falls sie das nicht schaffen, werde ich sie kritisieren. Damit will ich keine Opfer verhöhnen. Oder gar Täter schützen, sondern schlicht uns alle.
Das Mitleid mit den Opfern gehört NICHT in den Ermittlungsprozess, weil es einen objektiven Blick auf die Realität verschleiern kann. Um die Opfer sollte sich selbstverständlich gekümmert werden, keine Frage, und das passiert in Deutschland zu wenig. Aber doch bitte nicht von den Ermittlern und anderen Beteiligten am Strafverfahren!
Zum Thema Strafhöhe: Natürlich sind nicht alle Gesetze sinnvoll oder gerecht. Aber ich bin froh, daß der Strafrahmen nicht von den Stammtischen festgesetzt wird! Vielleicht möchte man sich öfter einen Richter wünschen, der sich mehr an der Gerechtigkeit orientern als am Buchstaben des Gesetzes, aber das birgt dann wieder neue Gefahren.
Es gibt ja gar keinen objektiven Blick auf irgendwelche Tatsachen (Unser Gehirn suggeriert uns, dass die [angenommenen] Fotonen, die von einen Blatt Papier zu unseren Sehzellen gelangen, irgendetwas mit einer [von uns so angenommenen] objektiven Realität korrespondieren…).
Natürlich kannman seine Emotionen nicht ausschalten; man sollte sich ihrer bewusst sein und seine Schlüsse ziehen / Urteile fällen unter Berücksichtigung eines gewissen "Augenmaßes" und "gesunden Menschenverstandes".
Diese zwei Dinge laufen bei verschiedenen Menschen – bei verschiedenen Richtern – gerne einmal völlig konträr.
Was der eine als Lappalie / Bagatellfall sieht, ist beim anderen die Höchststrafe wert (man vergleiche nur die Strafanzeigen wegen Urhberrechtsverletzungen, die ja der eine Sttatsanwalt grundsätzlich nicht verfolgen will, und dafür von anderen Staatsanwälten angeklagt werden soll).
Dagegen können wir nichts anderes tun, als uns dessen bewusst zu sein.
Und dessen, dass die Ergebnisse, zu denen wir kommen, trotzdem völlig falsch sein können.
Zum vorliegenden Fall: Mein innerer Stammtischbruder will solche Leute erschossen sehen. So etwas ist einfach hochgradig asozial, sagt er.
Aber rational betrachtet sehe ich es auch so, dass man von einem stichhaltigen Beweis der Schuld wohl nicht sprechen kann.
Aber man kann einen Ermittlungserfolg doch mal feiern…
…vorausgesetzt, man hat nicht noch "lose Enden" im Ermittlungsfortlauf, um die man sich doch noch kümmern sollte, alleine um sich nicht dem Vorwurf einseitiger Ermittlung und Vorverurteilung aussetzen zu müssen, wie das ja hier schon geschieht…
Mit seiner Prognose liegt Herr Vetter daneben. Denn der Holzklotz-Verdächtige hat einen Geständnishelfer als Anwalt. Der hatte schon nach dem Erstgespräch am letzten Freitag nichts besseres zu tun, als- ich hoffe, wenigstens mit Zustimmung seines Mandanten- vor der Presse das Geständnis zu wiederholen. http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_spezial_holzklotzanschlag_artikel.php?id=1673238&offset=
Herr Vetter <a href="http://www.n-tv.de/HolzklotzWurf_Mann_widerruft_Gestaendnis/070620084009/975859.html" rel="nofollow">hatte Recht</a>. Das Geständnis wurde widerrufen.