PC-Durchsuchung: Vier Jahre Wartezeit
Ich habe vorhin mit einem Berliner Polizisten gesprochen. Nach seinen Angaben dauert es derzeit in der Bundeshauptstadt vier Jahre, bis ein beschlagnahmter Computer überprüft wird. Vor allem dann, wenn die Sache “nicht eilig” sei.
Wenn diese Information stimmt, dann wird hier auf den Nerven vieler Menschen ganz schön rumgeritten. So eine Verfahrensdauer ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr zu vereinbaren. In Art. 6 heißt es:
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Zwischen eilig und nicht eilig unterscheidet die Konvention nicht.
Vielleicht sollten die Behörden einfach mal damit anfangen, nicht bei jeder Durchsuchung die Hardware einzukassieren. Mittlerweile wird ja sogar bei Haschrauchern der PC mitgenommen, weil man auf der Festplatte vielleicht “Anhaltspunkte für Handeltreiben” finden könnte (um nur mal einen Durchsuchungsbeschluss zu zitieren).
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, Daten gerichtsfest zu sichern. Damit könnten dramatische Situationen im privaten und, vor allem, im beruflichen Bereich vermieden werden. Die Beschlagnahme der Hardware ist heute für manchen, der nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, schlicht existenzbedrohend.
Trotzdem gibt es offenbar kein Interesse daran, die Polizei entsprechend auszustatten und auszubilden. Berliner Verhältnisse sind die Folge.
Und dann beantragt man gegen die Beschlagnahme- bzw. Sicherstellungsanordnung die richterliche Entscheidung und geht noch in die Beschwerde, bekommt aber kein Recht, weil ja "alsbald mit einer Auswertung zu rechnen und daher die Verhältnismäßigkeit derzeit noch gewahrt sei". Da würde sich der Gang nach Karlsruhe mal wieder lohnen.
in einer größeren stadt im norden deutschlands ist das nicht anders…ich warte seit über vier jahren auf meinen rechner…
Na, vielleicht braucht die Polizei Karlsruhe wieder ein paar… ähmm, ja. Der Fall mit dem 3 Jahre alten Aldi-"Multimedia"-PC dürfte unter Experten hinreichend bekannt sein :D
Es ist eigentlich sehr einfach, die Daten zu sichern. Es gibt spezielle Koffer für Forensiker, die mal eben an den PC angeklemmt werden und dann flugs sämtliche Daten rüberkopieren.
Was macht der Polizist eigentlich, wenn er ein Linux mit verschlüsselter Festplatte vorfindet. Wird der Besitzer dann in Erzwingungshaft genommen, weil er nach vier Jahren das Passwort vergessen hat?
Möglicherweise hilft ja ein Aufkleber: "Festplatte mit Truecrypt gesichert". Dann können sich die Beamten die Arbeit sparen.
@ 5 (Tim)
Deinen Vorschlag habe ich sogleich in die Tat umgesetzt.
@4: Hat es den Fall eigentlich in Deutschland schon mal gegeben? Wäre interessant, wie hier entschieden wird, in den USA wurde ja vor nicht allzu langer Zeit entschieden, dass ein Benutzer seinen Key nicht preisgeben müsse.
@5
Dann sparen sich die Beamten die Arbeit aber auch erst nach 4 Jahren Wartezeit. Denn wohlgemerkt geht es hier ja um die Wartezeit bis zum Beginn der forensischen Untersuchung.
Die haben doch bestimmt noch irgendwo in der Ecke einen Zuse-Apparat stehen..
Und solche Aufkleber bewirken sowieso nichts. Und falls doch, möchte ich auf meinen "wir müssen draußen bleiben" und den "ich bin unschuldig"-Aufkleber an der Haustür verweisen ;-)
Muss man den uralten Elektronikschrott dann annehmen, oder kann man die Entsorgung der Polizie überlassen?
Ist doch ganz klar:
Man wartet mit der Auswertung 4 Jahre, in der Hoffnung das in der Zeit genug Bugs/Schwachstellen gefunden werden, die den Zugriff auf verschlüsselte Daten ermöglichen bzw. Angriffe auf die Verschlüsselung praktikabel machen. Sicherheitskritische Software ist ja vor solchen Fehlern nicht gefeit, wie das Debian/SSL Debakel oder auch verschiedene Updates von z.B. Truecrypt (z.B. Wechsel von SHA-1 auf SHA-512) zeigen.
Falls der Festplatteninhalt nicht entschlüsselt werden kann, wartet man halt bis man es kann (was, wie wir wissen, sehr sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird). Solange bleibt der Rechner beschlagnahmt.
"nicht entsprechend drauf vorbereitet"? Wie soll man sich drauf vorbereiten, dass _sämtliche_ Hardware mitgenommen wird, inklusive aller Original-CDs, aller Backups (auch die aus den Bankschließfächern), …? Man kann sich nicht darauf vorbereiten, daß man schlicht _keinen_ Zugriff mehr auf _sämtliche_ wichtigen Daten hat.
Backups auf Rootservern sind im Zweifelsfall auch weg, weil deren Festplatten auch einkassiert wurden.
Solche Maßnahmen sind schlicht existenzvernichtend.
@ 12 (legens): "Solche Maßnahmen sind schlicht existenzvernichtend"
Von mir aus sollen sie das auch ruhig sein. Wenn die Polizei ne Hausdurchsuchung macht, wird das schon seinen Sinn haben. Strafe muss sein!
4 Jahre. Auf was wartet man da derzeit? Dass man einen Pentium 4 / 512MB mit ner GeForce 4 zurück bekommt?
@alpha
Du hast ja scheinbar kaum etwas mit der Realität zu tun oder?
Bei mir ist die Kripo einmarschiert, da war ich noch 14. Grund war eine Anzeige von einem Klassenkameraden. Gefunden wurde:
1 PC ohne Festplatte, 3 CD's und eine Festplatte die ich von einem Händler als "defekt" überlassen bekommen habe um diese zu zerlegen.
Es hat 1 Jahr gedauert bis der PC wieder da war (alles wurde mitgenommen, Monitor, Drucker usw. – laut Aussage der Polizei hätten die mir damals die ISDN Anlage sogar abschrauben können).
Jetzt erklär DU mir nochmal das alles einen Sinn haben muss!
Gib mir Deine Adresse, ich zeig dich an und behaupte du verkaufst Waffen/Drogen/Kinderpornos – Na, merkst Du was…?
@13
Ach wie schön. Und wieder hat sich ein Bild-Leser hierher verirrt .
@13
Es gäbe ja Alternativen der Existenzvernichtung. Z.B. wie es in Israel praktiziert wird: Einfach das Haus mit dem Bulldozer zusammenschieben.
@13: Ich denke (und hoffe) zwar, dass das zynisch gemeint war, aber dennoch würde ich das gerne mit einem nicht sehr alten LawBlog-Eintrag kommentieren:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/26/ohne-bescheid/
Dieser war anscheinend ohne Ergebniss. Hätten sie jetzt noch den PC beschlagnahmt und dieser wäre existenziell wichtig gewesen, na super!
"… wird schon seinen Sinn haben"
(ohne weiter Worte)
@13
Seh ich auch so. Immer wieder kommt es in Deutschland vor dass Gerichte Beschuldigte freisprechen. Das ist ein Skandal. So ist wenigstens für eine gewisse Strafe gesorgt.
Blöde Frage:
Wer zahlt eigentlich den Wertverfall für die 4 Jahre? Oder die Verluste die man durch Fehlen seiner Daten hat?
In Anbetracht der Durchsuchungs- und Beschlagnahmewut der Ermittlungsbehörden würde es sich vlt. lohnen, in jedem Rechner eine gespiegelte Platte zu haben, die man rausgeben kann… nur wär der durchschnittliche Ermittlungsbeamte wohl nicht in der Lage, das zu verstehen.
Und dann natürlich die Festplatte auch von der Steuer absetzen. Grund: Schutz des Betriebes vor den Folgen überlanger Ermittlungsarbeiten. Ebenso wie man sich einen Offline-Rechner anschaffen sollte, als Schutz vor dem Bundestrojaner.
Ein enger Freund von mir wartet seit 2 Jahren auf sein Notebook. Festgenommen wurde er "versehentlich", daß Verfahren ist längst Geschichte. Nur auf das Notebook, welches vor 2 Jahren gerade neu und High-End war, wartet er noch immer.
Selbst, wenn er es jetzt wieder zurück hätte: Es ist so gut wie nichts mehr Wert. Hinzu kommen die beschlagnahmten Gegenstände, von denen jetzt auf einmal niemand mehr etwas weiss (Fotokamera etc. …), die angeblich nie beschlagnahmt wurden.
Weiß eigentlich jemand ob man im Falle einer Untersuchung Daten sichern/kopieren darf? Im vielen Fällen werden da ja Daten mitgenommen die man schlichtweg braucht.
Und wie ist es wenn wie bei Poster 22 das Verfahren eingestellt wird, bekommt man dann einen Ersatz (den man in den meisten Fällen benötigen wird) erstattet?
@19
Ja, das erregt auch eine gewisse Besorgnis bei mir. Zum Glück sind die Ermittlungsrichter da etwas praktischer veranlagt, so dass zumindest in aller Regel die Wohnung des Beschuldigten durchsucht werden kann.
Die Nutzung von Telekommunikation wird ja immerhin auch unterstützend auch von den Diensteanbietern überwacht und ausgewertet, das hilft den Behörden.
Schon Luhmann schrieb ja von der "Legitimation durch Verfahren"; so kann ein rechtsstaatliches Verfahren den Beschuldigten immerhin auch faktisch bestrafen, wenn letztlich eine Verurteilung leider nicht immer erfolgen kann.
Bei einer Konferenz des ChaosComputerClubs (ccc) hielt vor 2 (?) Jahren ein Strafverteidiger eine sehr gute Rede in Bezug auf Hausdurchsuchungen mit dem Titel "Sie haben das Recht zu schweigen". Das Video davon findet man eh allerorts, zB hier:
http://chaosradio.ccc.de/23c3_m4v_1346.html
Eine sehr zentrale Aussage von ihm war, dass dieses Recht zu schweigen auch (oder gerade) die Herausgabe von Passwörtern umfasst.
Seine Ausführung sind durchaus die Stunde wert. :-)
LG, E.
… und erst jetzt erkenne ich, dass der nette Redner von damals unser U.V. war…
Peinlich, peinlich :-D
Ich denke ein geheimes Onlinebackup (Truecrypt-Verschlüsselt) wäre da hilfreich. Es gibt einige anbieter die das ermöglichen. Auch dass Automatisch Backups erstellt werden. Und bis die Beamten nach 4 Jahren sich mal an den Rechner setzen und sehen "Ohh, der hat ja in den Bookmarks ein Backupdienst in Irland" nagt man zumindest nicht am Hungertuch weil einem alle Daten gestohlen(!) wurden.
@12: Im letzten Tatort haben die gezeigt wie man das manchen kann. Einfach die WLAN Festplatte in die Wand einbetonieren. Noch besser wäre natürlich eine Verschlüsselte UWB Verbindung die kann man dann nicht mal mehr Orten.
Meine verschlüsselte Festplatte steht im Gemeinschaftskeller hinter den Waschmaschinen versteckt [Name und Ort von der Redaktion geändert] und ist per WLAN und Richtantenne 2 Stockwerke höher ins Netzwerk eingebunden. HAHA!
In einem Aufsatz von Michalke, der vor einiger Zeit erschien (NJW 2008, 1490 ff.) steht, dass man aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ggf. Daten auch kopieren kann. Das entspräche dem Rechtsstaatsprinzip, aber wie sieht es in der Praxis aus? Der Aufsatz von Michalke scheint sich eher auf white-collar-crime zu beziehen. Ist die Polizei bei "kleinen Fischen" weniger kooperativ bzw. achtet sie dann weniger auf Rechtsstaatstandards?
@13
Erfolgreicher Troll war erfolgreich!
@20: Du kannst versuchen, gegen das Land auf Schadenersatz zu klagen…
Einfach einen Online-Dienst nutzen. Die funktionieren heute einfach und simpel und kosten weniger als 5 x Kino im Jahr.
Moderne Beschaffungskriminalität. Mehr nicht. Wenn die Posizei/StA und Co. keine neuen Rechner vom Land erhalten, beschaffen sie sich halt selber neue.
"Hey Frank. Hab' hier nen Kiffer mit DSL 16MBit Zugang. Kannste da morgen mal vorbeischauen und die Hardware einkassieren? Der hat bestimmt den neuen ALDI"
"Sicher dat! Soll ich Dir auf dem Rückweg wie immer ein belegtes Mohnbrötchen mitbringen?"
"Klar doch!"
Mir würde sonst kein schlüssiger Grund einfallen warum man die gesamte Peripherie mitnehmen sollte. Es wäre weitaus weniger problematisch jemanden zu organisieren, der sich etwas mit der Hardware auskennt (ein handelsüblicher FiSi würde locker reichen) und man nur das mitnimmt, was tatsächlich forensisch notwendig ist (externe und interne Datenträger, ggf. Netzwerkdrucker, Netzwerkkarte zwecks MAC, etc) ohne einen Schaden von mehreren Tausend EUR zu hinterlassen weil man PC samit Peripherie, Datenträger, ISDN Anlage, den Hund und die Katze (könnten ja WLAN festplatten implantiert sein!) etc pp. mitgenommen hat.
Aber warum SICH selbst etwas Mühe machen, wenn man dem Bürger… äh.. Täter weitaus mehr Stress machen und ihn so an die Existenzgefährdung bringen kann? Das die Hardware 4 Jahre irgendwo vergammelt und man die Existenz einer Person bedroht oder bereits zerstört hat interessiert doch nicht wirklich…
Wenn sich nach 4 Jahren herausstellt, dass an den Anschuldigungen nichts dran war, man in der Zwischenzeit aufgrund fehlender Hardware, die nicht sofort ersetzt werden konnte, und der Daten pleite ist – wen kann man verklagen? Das Land oder denjenigen, der die Klage angestrengt hat? Oder niemanden?
Immewerhin wäre sowas ein einfacher und schneller Weg unliebsame Konkurrenten auszubremsen.
@35: Also meiner Erfahrung nach nehmen die gar nicht _alles_ mit. Drucker und Monitore haben sie da gelassen und von den routern nur den, der grad angeschlossen war und alles was nach beschreibbaren Datenträgern aussah.
Btw.: Falls die entsprechenden Beamten zufaellig hier mitlesen, möchten sie doch bitte ihre zwei neuen Umzugskartons abholen, die sie hier vergessen haben. Die stören doch ein wenig beim Aufräumen.
@31 (kleiner Zwerg): Danke für den Hinweis auf den Aufsatz. BeckOnline hinkt hier in der Uni mit Heft 20 noch ganz schön hinterher.
Hoppla, da fehlt ein "mitgenommen" nach "aussah". ;)
Natürlich könnten Beamte technisch gesehen nur Wichtiges kopieren. Aber dazu sind sie einfach nicht fähig. Was mir die spätere Aussage des Beamten "Ich bin ja froh, wenn ich meinen Bericht in Word zusammengekämpft kriege" bestätigt.
Da kann man nur froh sein, wenn die selektiv vorgehen, bgl. Drucker usw. Logisch ist es auf keinen Fall.
Meine Erfahrung:
- alle analogen Telefone werden mitgenommen. "Um Telefonnummern und Anrufe zu ermitteln." Die Fritzbox mit eingestecktem USB-Stick bleibt da.
- Eine alte Festplatte wird mitgenommen. Eine Umzugskiste mit CDs bleibt da. Entweder weil ich auf nachfrage sagte, das sind nur Backups der Rechner und dies nicht verstanden wurde, oder weil die Kiste wirklich verdammt schwer war und sicher viel Arbeit gemacht hätte.
Von diesen "Experten" möchte ich eigentlich niemanden meine Daten vor Ort untersuchen lassen.
wie war das doch gleich, seit neulich?
BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
die folgenden absätze beziehen sich zwar auf die "heimliche infiltration", aber unabhängig davon wird eine abwägung "beweissicherung cannabis / urheberrechtsverstoß" zu "aller wahrscheinlichkeit nach tagebücher/privatpornos/sonstige sensible individuelle daten auf dem pc" wohl zugunsten einer nichtbeschlagnahme ausfallen müssen, um dem grundrecht geltung zu verleihen. denn gefahren für überragend wichtige rechtsgüter begründen diese tatbestände nicht.
ein anderes rechtsverständnis würde die lange schon notwendige erkenntnis eines schutzbedürfnisses privater daten obsolet machen.
Eine Sicherung per wlan auf einen PC, der beim Nachbarn steht, ist ein probates Mittel. ;)
@42 (wlan): Aber auch nur solange, bis das einigermaßen verbreitet ist. Dann wird die Hausdurchsuchung endlich mal ihrem Namen gerecht werden… :-D
@42:
Das nützt doch nur was für Backups, da kannste auch ne DVD dem Nachbarn geben.
Solltest du beim Nachbarn Daten speichern, die du "privat" und geheim wissen möchtest, hat er doch die gleiche Wahrscheinlichkeit unschuldig durchsucht zu werden wie du. Also ist die Chance, dass die Daten in unberechtigte Hände gelangen, doppelt so hoch, da 2 Wohnungen das Durchsuchungsrisiko tragen.
@44: Verschlüsselung ist dein Freund und Helfer. ;-)
Wahre Hacker bevorzugen aber eh das dezentrale Backup im P2P-Netzwerk. Britney.Spears.nude.avi.rar :-) Allerdings weiß ich nciht mehr, welche der 500 Dateien meine war …
@12: WLAN zum netten Nachbarn, dort steht eine ältere Kiste mit verschlüsselter Platte, auf der wird regelmäßig ein Image abgelegt, Nachbar bekommt 10 EUR im Monat für Strom und Logis.
Wenn die Existenz wirklich gefährdet ist, sollte man halt mal über Datenauslagerung nachdenken…
Was hat denn Verschlüsselung damit zu tun? Verschlüsselung mag helfen, wenn man rechtswidrige oder gern auch private Daten hat, die keiner sehen soll.
Aber weg ist der Datenträger dennoch.
Externe Backups – und damit meine ich richtig extern, also außer Haus – sind die Lösung.
Einfach mal googlen, es gibt viele preiswerte Anbieter.
Wer auf seine Daten angewiesen ist, sollte heutzutage entsprechende Vorkehrungen treffen.
Wenn die Bullerei mir morgen früh mein Büro leerräumt, arbeite ich morgen Abend bereits wieder mit den Daten, die auf der beschlagnahmten Kiste drauf sind. Und auch mit denen, die nicht drauf sind…
@31 (Der kleine Zwerg)
"In einem Aufsatz von Michalke, der vor einiger Zeit erschien (NJW 2008, 1490 ff.) steht, dass man aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ggf. Daten auch kopieren kann. Das entspräche dem Rechtsstaatsprinzip, aber wie sieht es in der Praxis aus?"
In der Praxis in Brandenburg sieht das nach meiner eigenen Erfahrung so aus: "Kann ich noch schnell ein paar Sachen abspeichern?"
"Sie machen das jetzt mal schleunigst alles aus geben das her!"
Meinen PC bekäme ich nach etwa 1200 Jahren wieder, wenn die Rechner zwischenzeitlich keinen Quantensprung machen. Ich glaube, dann ist er veraltet und sie können ihn behalten. Mein Daten-Backup ist für deutsche Behörden nicht erreich- und die Verbindung dahin für sie nicht sichtbar.
@48:
Die Infrastruktur deines Providers ist sicher?
Dein Provider führt eine Datensicherung durch?
Du legst deine Daten unerschlüsselt ab?
Ein Multimedia PC, der wie eine CD Player aussieht, mit zusätzlicher Datensicherungseinheit ist eine weitere Alternative – zumal bei den "gutausgebildeten Beamten", die die Durchsuchung durchführen.
Zukünftig werden wohl alle Mediageräte beschlagnahmt werden…
Nun, habe nach 6 Monaten bei mir als ZEUGEN beschlagnahmte Datenträger zurückerhalten.
Die verschlüsselten Daten würde wohl noch untersucht. Eine Kopie wurde nicht herausgegeben.
Bemerke: Es wird nicht gegen mich ermittelt, was extra nochmal nachgefragt wurde.
Schade, der EU-§ schützt nur Beschuldigte und nicht die Zeugen :(
Das beste ist nur noch über Terminal Software zu arbeiten und seine Server
im Ausland zu haben.
Weiter möchte ich in diesem Zusammenhang einmal erwähnen das viele IT Projekte nicht mehr an Deutsche Entwickler Firmen vergeben werden weil die Auftraggeber befürchten das ihre Projekte beschlagnahmt werden. Insbesonders asiatische IT Firmen vergeben gar keine Aufträge mehr nach Deutschland nach dem Auftritt Deutscher Behörden bei der CeBit.
@ Mark: da ich jeden Tag mit UWB als Ortungssystem arbeite, kann ich nur sagen, dass deine Aussage UWB betreffend nicht stimmt.
Ne Frechheit ! 4 Jahre … eine wichtige Datei , evtl sogar essentiel und man kann sich, je nach job, vom berufsleben verabschieden…
Na, dann ist doch alles klar:
Sämtliche Datenträger sind so zu sichern, dass nach 500 Tagen ohne Strom / aktualisierung eines zeitstempels an bestimmter position eine selbsttätige löschung erfolgt.
Damit erledigt sich das Problem bei 1,5jähriger Standzeit.
Großflächig eingesetzt, würde das den Ermittlungsbehörden dann evtl. auch ein wenig Druck machen (ob das dann nicht einfach kriminalisiert wird, anstatt für adäquate Perosnaldecken zu sorgen?)
Erfordert natürlich ein wenig Frickelei, als PCI-Karte mit ordentlichen Kondensatorbatterien, die mit der 12V-Schiene verbunden sind, und bei der beim ordnungsgemäßen hochfahren des PCs die zeitschaltuhr wieder zurückgesetzt wird, sollte sich zumindest eine Stufe der Sicherung implementieren lassen, die auch noch ein relativ großes gebiet von eventualitäten abdeckt.
@58: na, auf Anfrage werden gegen Kostenerstattung dir einzelne Dateien auch überspielt. Bei verschlüsselten Datenträgern natürlich etwas unpraktisch.
Es wird nicht nur auf den Nerven der Betroffenen rumgeritten, sondern die Leute werden auch ruiniert. Wenn z.b. in einer Videothek alle Filme beschlagnahmt werden, der Inhaber die nach 2-3 Jahren zurückbekommt, da er unschuldig ist, wird ihm daß auch nichts mehr nützen.
Für den Schaden kommt niemand auf. Da die Betroffenen ruiniert sind, werden sie ihn auch nicht mehr einklagen können, was ohnehin fast unmöglich ist. Wenn die Ermittlungsstellen nicht in der Lage sind, das Material innerhalb von 3 Monaten auszuwerten, dann sollten sie ihre HD und Beschlagnahmungen erst einmal drastisch zurückfahren.
Die Staatsanwälte fühlen sich aber von der "Öffentlichkeit" so unter Druck gesetzt, daß sie den an die Richter und Ermmittlungsbehörden weitergeben. Die Richter unterschreiben – gerade bei Straftaten gegen § 184 – jeden HD Beschluss, ohne ihn zu prüfen. Wenn jetzt schon bis zu 4 Jahre Wartezeit bestehen, dann wird diese nach der Reform bei 40 Jahren liegen, oder die Wartezeit wird ganz kurz, weil eh niemand etwas
wiederbekommt. Auch wenn mein Vater Rechtsanwalt ist, sorry, aber für mich ist daß nur noch eine Parodie eines Rechtsstaates…..
Fährt jetzt eigentlich eine Kolonne Tieflader in Bonn vor, und holt das Rechenzentrum der Telekom ab?
Das ganze zeigt doch mal wieder, das der "Staat" völlig hilflos ist. Da wird einfach alles Mitgenommen, was irgendwie nach "Technik" aussieht.
Falls wir mal Toaster und Kühlschränke mit Netzwerkanschluss haben, werden die sich auch noch eingepackt.
Wofür die das brauchen, sieht man ja an dem Fall mit den ALDI PC ;-)
Wie hier auch schon erwähnt, wäre es kein Problem – einen "Experten" vorausgesetzt, entsprechende Images anzufertigen und nicht (besonders bei Selbstständigen und Freiberuflern) ganze Existenzen zu ruinieren.
Aber egal, wir wissen ja "wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten" ;-)
Dürfen die Ermittler eigentlich Rechner ohne Festplatten mitnehmen?
Wenn nein, wäre das eine echte Alternative:
Rechner hat keine Festplatte und bootet mit einer beliebigen Linux-Live-CD (z. B. Knoppix) und die täglich benötigten Daten liegen auf irgendeiner Online-Festplatte verschlüsselt irgendwo im Netz …
Eine PC Beschlagnahme ist nichts anderes, als ein legalisierter Diebstahl, denn in den seltensten Fällen bekommen die Besitzer ihr Eigentum wieder. Einen "Tatmittelbestand" kann man auf einem PC immer finden. Ein ehemaliger Staatsanwalt behauptete neulich in einer TV Reportage, dass sich Behörden so mit neuer Hardware für den Eigengebrauch versorgen!!! Jetzt soll der Gesetzgeber endlich mal diesem treiben entgegensteuern, sonst dürfte n die Worte "beschaffungskriminalität" und "legaler Diebstahl" bald völlig anders in den Wörterbüchern stehen!
Nach kleinen Recherchen im Internet scheint es vielen Behörden nicht zu passen, wenn man über das obige Thema berichtet….
blöde frage was suchen die ordungshüter auf meinen pc, wenn sie ihn mitnehmen?
angeblich hab ich nen email addy gehackt und daten verändert.
sollte das 4 jahre dauern sollte dürfen sie ihn großzügig behalten.
Ist das nochimmer so? Ich meine vier Jahre, das ist doch schon eine sehr lange Zeit?
Angeblich habe ich eine Website erstellt die eine üble Nachrede beinhaltet. Für soetwas 4 Jahre auf meinen PC zu warten das ist schon ein starkes Stück, ich benötige ihn zum Arbeiten. Die Beschwerde bei Gericht gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahme hat allein sieben Wochen gedauert! Ist das noch rechtsstaatlich?