Einmal vergleichen, doppelt zahlen

Vor fünf, sechs Jahren hatte unsere Mandantin mächtig Ärger. Man hatte ihr nicht nur eine Schrottimmobilie in bester Duisburger Kraftwerkslage angedreht, sondern auch noch den Aufteilungsplan getürkt. Der als abgeschlossene Einheit mitverkaufte „Spitzboden“ floss voll ins Hausgeld ein, dabei ist er nicht nutzbar – außer zum Wäsche aufhängen.

Es gab viel Gerangel, Gerichtsverfahren inklusive. Schließlich wurde dann ein Vergleich geschlossen und der Abrechnungsmaßstab endlich so umgestellt, dass der Spitzboden nicht mehr als beheizte Wohnfläche gilt. Mit knapp viertausend Euro Nachzahlung für eine ganze Reihe von Jahren kam unsere Mandantin gut weg. Sie überwies den Vergleichsbetrag vollständig, und dann war erst mal lange Zeit Ruhe.

Bis kürzlich eine neue Verwaltung anfing, Mahnungen zu schicken. Angeblich sind Hausgelder rückständig, und zwar in Höhe der Vergleichssumme. Jetzt meldete sich auch noch ein frisch ins Rennen geschickter Anwalt, der die Kosten ebenfalls geltend macht, natürlich zuzüglich seiner Gebühren.

Vielleicht sollten die erst mal mal beim früheren Verwalter nachfragen. Oder beim ehemaligen Anwalt der Eigentümergemeinschaft, der die ersten Raten entgegengenommen hat. Ich fürchte nämlich, dass dort was versickert ist. Jedenfalls ist meine Mandantin froh, dass sie noch ihre alten Kontoauszüge hat. Die belegen nämlich, dass der Vergleichsbetrag bis auf den letzten Cent geflossen ist.