Wegfall von Sachen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf informiert:
Nach der Terminslage des Senats steht ein früherer Verhandlungstermin als der 27. Februar 2009 nicht zur Verfügung. Die Prozessbevollmächtigten werden deshalb gebeten, von überflüssigen Anträgen auf Vorverlegung des Termins abzusehen. Sollte sich durch den Wegfall von bereits früher terminierten Sachen die Möglichkeit zu einer Vorverlegung ergeben, wird der Vorsitzende sich mit den Prozessbevollmächtigten in Verbindung setzen.
Super!
(Wir vertreten die Beklagte.)
Wegfall von Sachen klingt nach Diebstahl.
Aber terminierte Termine klingt ja auch nicht gut, schwere Sache sowas…
Der gewinnende Kläger bekommt doch einen super Zinssatz.
In Ansehung der gesetzlichen Zinssätze ist das auch für den Beklagten nicht so wahnsinnig erfreulich, wenn ein gewisses Risiko besteht, daß an der Forderung doch etwas dran sein könnte.
Hier wird es "natürliche Auslese" genannt und bezweckt die Verfahrensbeendigung durch den Tod einer Partei.
:-)
27.2.2009? Das ist doch der Jahrestag des Urteils zur Online-Durchsuchung, oder? Würde ich mal als gutes Omen nehmen. :-))
MfG
dingsX
Sollte sich durch den Wegfall von bereits früher terminierten Sachen…
Soll heißen würden uns gewisse Industriezweige nicht mit sinnlos Klagen vollmüllen könnten wir sie auch noch 2008 unterbringen, oder wie jetzt?!
;-)
hört sich so an, als ob man da vielleicht zu einem (aus Sicht des Beklagten) günstigen Vergleich kommen könnte…. wobei OLG andeutet, dass die Parteien eher unvereinbar zu sein scheinen.
aber der kläger darf erst einmal gerichtskostenVORSCHUSS zahlen ….
@7, Matthias Sch.:
So hab' ich das noch nie gesehen: Überlastete Gerichte treiben streitende Parteien durch lange Wartezeiten zum Vergleich und entlasten sich somit selber. ;-)