29.5.2008

Man kann es ja mal probieren

Die Entlohnung von Rechtsanwälten geht mit der Zeit. Das Vergütungsverzeichnis nimmt nicht mehr an, dass Dokumente grundsätzlich auf Papier kopiert werden. Für die Überlassung elektronisch gespeicherter Dateien gibt es deshalb 2,50 Euro – pro Datei.

Am Buchstaben des Gesetzes orientierte sich jetzt ein Anwalt. Er war als Pflichtverteidiger in einem umfangreichen Strafverfahren tätig. Später bestellte das Gericht einen weiteren Pflichtverteidiger. Dem Kollegen stellte der erste Anwalt, in Absprache mit dem Vorsitzenden, die Gerichtsakte zur Verfügung. Die Akte war auf DVD gespeichert. Insgesamt handelte es sich um rund 23.000 Seiten und sonstige Dokumente, aufgeteilt auf 3.348 Dateien. Der erste Anwalt kopierte die DVD und schickte sie dem neu bestellten Pflichtverteidiger zu.

Für diese Tätigkeit stellte er 8.370,00 € (3.348 Daten á 2,50 €) zuzüglich 1.339,20 € Euro Umsatzsteuer in Rechnung.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ihm dieses Honorar verweigert:

Bei der Bestimmung der Dokumentenpauschale von 2,50 Euro je Datei hatte der Gesetzgeber keinesfalls die Vorstellung, dass in einem Umfangsverfahren mit geringem tatsächlichen Aufwand große Mengen Dateien auf eine DVD kopiert werden und der Rechtsanwalt nach Maßgabe von VV 7000 Nr. 2 hierfür das Hundert- oder gar Tausendfache des tatsächlichen Aufwands vergütet erhält. Ein derartige Bereicherung wäre ungerechtfertigt und mit dem Zweck der gesetzlichen Regelung auch unter Berücksichtigung der mit einer Pauschalierung stets verbundenen Spielräume schlechterdings nicht vereinbar.

Stattdessen billigt es dem Anwalt nur den tatsächlichen Aufwand zu. Diesen hatte das Landgericht auf 2,90 € geschätzt. Ein Betrag, an dem das Oberlandesgericht nichts auszusetzen hatte.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2008 – III-3 Ws 72/08)

46 Kommentare zu “Man kann es ja mal probieren”

  1. Variante meint: (29.5.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    …vieleicht hätte der Kollege der einfachheit halber jeden Datensatz von einem 400-€ Jobber einfach auf eine CD (=3.348 CD's) kopieren sollen. Dann wäre zumindest das Honorar verdient. :~D

  2. Nobody meint: (29.5.2008 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    Da wird wohl zukünftig wieder die Geschäftsstelle kopieren müssen. Für 2,90 wird niemand seine Reno mit DVD-Kauf, Akte raussuchen, DVD-kopieren, Akte weglegen, Verpackung und Versand einer DVD quälen.

  3. yves meint: (29.5.2008 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Ich muss zugeben: verstehe ich nicht. Wenn da steht, 2,50 EUR/Datei steht das halt so da. Ob das gut ist oder nicht, ist doch ne andere Sache. 2,50 EUR kostet schon ein guter DVD-Rohling.

  4. TheDoctor meint: (29.5.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Das war bestimmt eine Regel aus dem Hause Zypries:

    Die sagt auch bei jedem Gesetz das ihr Ministerium verbrochen hat:
    "Ja so wie sie das jetzt sehen war das aber nicht gemeint !"

    Unbestimmtheit, Dein Name ist Zypries.

  5. mrg’ meint: (29.5.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    ihr bericht erfüllt mich mit genugtuung. so dermaßen dreisten leuten gehört mal kräftig vor den bug geschossen. meine güte, wo ist das problem dabei, paar daten auf ne dvd zu brennen?
    der ra ist ein menschliches armutszeugnis.

  6. JDS meint: (29.5.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Wenn man sich der Ansicht des OLG anschliesst, heisst das auf deutsch: der Gesetzgeber war mal wieder zu blöde, ein ordentliches Gesetz zu machen.
    Seltsam nur, dass solche handwerklichen groben Fehler bei Beschlüssen zur Diätenerhöhung nie passieren!

  7. Marco meint: (29.5.2008 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    In meinem home Verzeichnis befinden sich 670000 Dateien. Das backup kostet mich Millionen!!!

  8. Numanoid meint: (29.5.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    @4: Wo kaufen sie denn ihre DVD-Rohlinge? Selbst in Deutschland kostet ein Rohling ca. 50ct, wenn an im benachbarten EU-Ausland kauft, sogar nur 25ct.

  9. Matthias meint: (29.5.2008 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    An seiner Stelle haette ich jede einzelne Seite als eigenes pdf gespeichert. 23.0000 x 2,50 = 58.5000 (netto). Wenn schon, dann richtig.
    Schoen zu sehen, dass mancher RA sogar zum gierig sein zu bloed ist. Noch schoener, das ein Gericht dieser Gier einen Riegel vorschiebt. Wuenschenswert, dass andere Gerichte diesem Beispiel folgen und analog dazu den Streitwert eines Obst-jpgs oder Tralala-mp3 entsprechend reduzieren.

  10. JetztSagIchAuchMalWas meint: (29.5.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Und ich dachte ein Gesetz ist praktisch die festgeschriebene Vorstellung des Gesetzgebers…
    Wieso sagt dann denn keiner, daß man sich zuerst auf seine Vernunft, und erst dann auf den Gesetzestext beziehen kann?
    Soviel zum Thema Rechtssicherheit!

  11. dot tilde dot meint: (29.5.2008 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    "herr obärr, zahlen bittä!"

    "das macht dann … ganz viel geld."

    "wie, so viel? das kann doch nicht sein."

    "doch, steht hier auf der speisekarte, von der sie bestellt haben."

    "jaja, sehe ich auch. aber das können sie doch nicht ernst gemeint haben!"

    .~.

  12. piratenpartei-sympathisant meint: (29.5.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    merke: kopieren von immaterialgütern hat nicht den gleichen wert wie das kopieren von materialgütern.
    wenn doch bloß die bundesregierung auch endlich mal so einsichtig wäre…

  13. Klaus meint: (29.5.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Hmmm, ist eine "Datei" vom rechtlichen Sinn her nicht sowieso etwas anderes als eine normale Datei auf einer Festplatte oder DVD?
    Der Begriff taucht doch anderswo eher als "Datensammlung" auf. Somit dürfte die komplette DVD doch eigentlich nur 2,50€ kosten.

  14. Schwarzmaler meint: (29.5.2008 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    Wär ja noch schöner, würde sich das Gericht an den Gesetzestext halten.

  15. meint: (29.5.2008 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Wann geschah der Fall denn? Es wurde eine Umsatzsteuer von 16% zu Grunde gelegt. Entweder haben also die Gerichte mindestens knapp 1,5 Jahre gebraucht, um das zu entscheiden, oder der RA hängt seiner Zeit etwas zurück.

  16. Klaus meint: (29.5.2008 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    Ahhh, die Umsatzsteuer habe ich vergessen. Das würde dann ja passen: Eine Datei (Datensammlung = DVD) für 2,50€ + 16% USt = 2,90€.

  17. 16érBlechle meint: (29.5.2008 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @12

    Wer gibt noch was auf Gesetze? Helmut Kohl, Wolfgang Schäuble und Konsorten müssten dann schon längst in Beugehaft sitzen. Und unser gesetzliches Rauchverbot? Wer hält sich schon daran?

  18. corax meint: (29.5.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Wieso feiern hier eigentlich einige, dass ein OLG darüber entscheidet was der Gesetzgeber wohl gemeint haben könnte?
    Wenn das so im Gestz steht, dann steht ihm die Summe auch zu, dann lernt der Gesetzgeber vielleicht auch mal Gesetze sorgfältig zu formulieren so dass man als Staatsbürger versteht was gemeint ist. Ansonsten haben wir bald Willkür.
    Gerichte sind nicht dazu da Gesetze zu interpretieren sondern sie anzuwenden.

  19. Skoll meint: (29.5.2008 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig verschieden Dinge. genauso wie Rechtsprechung und Gerechtigkeit,
    Das eine ist nur der Versuch der bestmöglichen Annäherung ans zweite.

  20. tr meint: (29.5.2008 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    #20
    das ist zu stark in deutscher tradition gedacht:

    "Gerichte sind nicht dazu da Gesetze zu interpretieren sondern sie anzuwenden."

  21. TheDoctor meint: (29.5.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @20: Eben das meinte ich ja in #2.

    Dieses ständige Verstoßen gegen den Bestimmtheitsgrundsatz von Seiten des Gesetzgebers ist wirklich nervig.

    Aber böswillige Menschen (z.B. ich) könnten dann sagen das das Absicht ist. Denn an klare Gesetze kann man sich halten, wenn man sie aber erstmal besprechen muss wie Warzen, dann kann man im Zweifel jeden drann kriegen.

    Das es hier die Gebührenordnung erwischt hat ist nur Folge der Gewohnheit.

  22. TheDoctor meint: (29.5.2008 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Ups, ich meinte natürlich #5.

  23. TheDoctor meint: (29.5.2008 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @22: Wie soll das laufen ?
    Wie damals in Florenz ?
    "Für den Totschlag an einem Priester gibt es eine mindere Geldstrafe weil wir gerade mit dem Vatikan im Streit liegen"

    Natürlich interpretieren Gerichte die Gesetze, aber im besten Falle so, das sie auf das Wesen der Rechtsordnung zurückgeführt werden, wenn sie deren Normen nicht entsprechen.

    In diesem Fall war klar das die Schnarchnase, die in die Gebührenordnung pro Datei geschrieben hat, enfach inkompetent war, also Rückführung auf tatsächlichen Aufwand.

  24. Banane meint: (29.5.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @20: Schlimm genug das ein Gericht den gesunden Menschenverstand des Gesetzgebers ersetzen, und wieder einmal offenbaren muß wie technisch inkompetent der Gesetzgeber ist.
    Der "Gesetzgeber" sprich jene Volksverk…vertreter die uns in den letzten Jahren mit einem Gummiparagrafen nach dem nächsten beglücken um jeden beliebig kriminalisieren zu können, werden aus so einem Fall sicher NICHTS lernen ehe sie die RA Honorare die auf diese Art errechnet werden aus ihren eigenen "Nebeneinkünften" berappen müssen. Der Steuerzahler zahlt die Zeche. Daher einen Lernerfolg durch solche Fälle zu erwarten ist leider… sehr optimistisch.

  25. JCL meint: (29.5.2008 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    … hat eigentlich schon mal jemand eine mp3-Datei als HEX-Code ausgedurckt? Quasi als Beweismittel für die Akte und in Courier 12pt? Da mag ich bei manchen Anschuldigungen gar nicht an die Papierstapel denken… ;o)

  26. tr meint: (29.5.2008 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    #25
    sie meinen ihre frage nicht ernst oder? kennen sie die argumente unserer braven deutschen befehlsempfänger aus dem dritten reich und der justiz aus dieser zeit?

    es ist wünschenswert, daß sich ein gericht mit dem gesetz auseinandersetzt und dabei auch den willen des gesetzgebers (sowie andere gesichtspunkte) mit berücksichtigt.

    meine kritik richtete sich nur gegen den zitierten satz, den #20 gebracht hat. alleine die buchstabengetreue anwendung von gesetzen ist gerade nicht ausreichend und ist auch keine grundlage für einen funktionierenden rechtsstaat.

  27. Moxy meint: (29.5.2008 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Mal kurz nachgerechnet, nur so zum Vergleich:
    23'000 Seiten (sonstige mal aussen vor gelassen); für die ersten 50 S. je 0,50, für jede weitere je 0,15.
    Macht mal eben Euro 3'467,50 zzgl. MwSt.

    Ohne fundierten Nachweis Materialkosten, kalkulatorischer Stundenlohn und Versand schätze ich, darf jedem RA dem OLG folgend empfohlen werden, lieber ein kleines Plus im Ausdruck, als ein Minus bei digitaler Zusammenarbeit einzuplanen.

    Vorschlag an den Rechtsetzer: vllt. 2,50 für's Medium, 5,- für den Aufwand macht also pauschal 7,50 (und sorgt für tendenziell saubere digitale Aktenführung)

    ;-))

  28. Peter Döpfner meint: (29.5.2008 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Ich wusste nicht, wo ich den Link am besten posten könnte, also dachte ich mir versuch es doch mal hier:
    http://futurezone.orf.at/it/stories/281171/

  29. corax meint: (29.5.2008 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    @ tr #28

    Den 3. Reich-Hammer kann man natürlich bringen, aber dann ist eh alles vorbei.
    Was aber passiert wenn Gerichte Gesetze interpretieren kann man sehr schön <a href="http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/das-geht-doch-nicht&quot; rel="nofollow">hier nachlesen.</a>
    Ich halte das für Willkürjustiz. Was nicht sein kann darf nicht sein.
    Wenn dem Gesetzgeber Fehler passieren dann muss der Gesetzgeber das korrigieren und nicht ein Gericht, außer das BVerfG. Wie soll er das denn sonst lernen?

  30. Matthias Sch. meint: (29.5.2008 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    könnte dieser Anwalt gewesen sein:

    Ein Mann ruft einen Anwalt an und fragt: “Was kostet es, wenn ich Ihnen drei Fragen stelle?” “1.000 Euro”, erwidert der Anwalt. “Ist das nicht verdammt teuer?” fragt der Mann. “Nein, ich finde das angemessen” erwidert der Anwalt. “Wie lautet Ihre dritte Frage?"

  31. Euripides meint: (29.5.2008 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde, einen von beiden sollte man jedenfalls feuern: entweder den Gesetzgeber, weil er nicht imstande ist, seinen Willen klar genug festzuhalten, oder das Gericht, weil es den klaren Willen des Gesetzgebers mißachtet.

    Wenn irgendwelche Leute glauben, den Willen anderer Leute interpretieren zu müssen, dann wird aus "Du sollst nicht töten" irgendwann: "Tötet alle, Gott kennt die seinen schon!"

  32. Jan meint: (29.5.2008 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn Gesetze immer unzweifelhaft und klar und auf jeden Einzelfall zugeschnitten wären, könnte man Gerichte auch ganz abschaffen. Insofern ist das vielleicht ein besonders bizarrer, aber im Prinzip nicht zu kritisierender Vorgang.

  33. tr meint: (29.5.2008 um 20:29) AntwortenReply to this comment

    #corax, man sollte die geschichte dazu nicht zu leicht abtun, nach dem motto, ist eh schon vorbei. drum mein protest. denn mit der geäußerten einstellung kann sich eine solche willkür jederzeit wiederholen.

    wenn sie die frage der auslegung von gesetzen und den methoden, die dabei angewendet werden, interessiert, wäre hier ein erster einstieg:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29

    das inhaltsverzeichnis dort läßt schon erahnen, daß es nicht nur auf den gesetzestext ankommt. unter punkt neun sind dann auch die grenzen der richter genannt. aber man sieht, es ist nicht so einfach wie man sich das manchmal wünscht.

    snip/
    Inhaltsverzeichnis
    [Verbergen]

    * 1 Allgemeines
    * 2 Geschichte
    o 2.1 Aufklärung und Naturrecht
    o 2.2 Historische Rechtsschule
    o 2.3 Begriffsjurisprudenz
    o 2.4 Neuere Entwicklungen
    o 2.5 Rechtsvergleichung
    * 3 Auslegungsziel
    * 4 Die Canones nach Savigny
    o 4.1 Grammatische Auslegung
    o 4.2 Historische Auslegung
    o 4.3 Systematische Auslegung
    o 4.4 Teleologische Auslegung
    * 5 Weitere Auslegungsmittel
    o 5.1 Verfassungskonforme Auslegung
    o 5.2 Gemeinschafts- oder richtlinienkonforme Auslegung
    o 5.3 Rechtsvergleichende Auslegung
    o 5.4 Authentische Auslegung
    * 6 Verhältnis der Auslegungsmethoden
    * 7 Auslegungsgegenstand
    o 7.1 Rechtsgeschäfte
    o 7.2 Gesetze
    o 7.3 Verfassungsrecht
    o 7.4 Europarecht
    o 7.5 Völkerrecht
    * 8 Ergänzende Auslegung und Rechtsfortbildung
    o 8.1 Analogie
    o 8.2 Teleologische Reduktion
    o 8.3 Beispiele
    * 9 Grenzen der Auslegung
    o 9.1 für den Richter
    o 9.2 für den Gesetzgeber
    * 10 Einzelnachweise
    * 11 Literatur
    /snap

  34. Jens meint: (29.5.2008 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt man als Jurist auf die abwegige Idee, daß ein (sehr moderner!) technischer Dateibegriff aus dem Systems-Bereich zugrundezulegen sei?

    @33: Deinen Einwand kapiere ich nicht.

  35. Jens meint: (29.5.2008 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    Btw: Die Begründung des OLG gefällt mir nicht. Statt ohne jeden Rückhalt darüber zu schwadronieren, was der Gesetzgeber im Auge hatte, hätte man lieber methodisch sauber den Begriff der Datei auslegen sollen.

  36. Euripides meint: (29.5.2008 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @Jens: In der Bibel ist an sich ganz klar festgelegt, daß man nicht töten darf, seinen Nächsten lieben soll, seine Feinde lieben soll, usw. Also viel klarer kann man das kaum noch formulieren. Trotzdem hat ein päpstlicher Legat im Albigenserkreuzzug auf die Frage, wie man die Katharer in Beziers von den Katholiken unterscheiden soll, geantwortet: "Tötet sie alle! Gott kennt die seinen schon!" Er hat sich also nicht strikt an das Wort des (göttlichen) Gesetzgebers gehalten, sondern das, was der Gesetzgeber seiner Meinung nach gemeint hatte.

    Also entweder ich gehe davon aus, daß der Gesetzgeber zurechnungsfähig ist und das, was er in das Gesetz schreibt, auch tatsächlich meint, dann sind Dateien halt wirklich Dateien, und der Anwalt, der 8.370,00 € verlangt hat, war durchaus im Recht, oder wir gehen davon aus, daß er vielleicht Seiten gemeint hat, oder DVDs oder nicht Euro, sondern Cent oder vielleicht nicht kopieren, sondern vernichten oder, oder, oder… Dann können wir uns den Gesetzgeber aber gleich sparen, denn dann entscheiden ohnehin die Richter, was der Gesetzgeber eigentlich gemeint hat.

  37. corax meint: (29.5.2008 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    Schön wenn man nicht ganz alleine ist mit seiner Meinung.

  38. Proxy meint: (29.5.2008 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Ich lach mich kaputt. Da hat wieder mal so ein Anwalt, der wohl ein paar US Serien zu viel gesehen hat, gemeint, er habe eine Gesetzeslücke entdeckt und könnte jetzt groß absahnen. Wahrscheinlich hat es sich beim Schreiben der Rechnung schon als Deutschland cleversten Anwalt gesehen.

    Wurde leider nichts draus, er ist halt nur ein kleiner Anwalt und kein großer Richter. So ein Pech aber auch, hätte er für das Staatsexamen nur mehr gelernt ;-)

  39. Stefan D. Christoph meint: (30.5.2008 um 07:23) AntwortenReply to this comment

    Da steht wirklich "pro Datei"? Ich mein da hat man dann natürlich auch die Wahl, 3000 Seiten Prozessakte entweder in einer Word-Datei oder in 3000 Dateien zu schicken…
    Aber das war ja sicher auch nicht "so gemeint" ;)

  40. TheDoctor meint: (30.5.2008 um 08:50) AntwortenReply to this comment

    @28 tr: Die Antwort ist natürlich trivial.
    Ist die Rechtsordnung in sich illegal/unmenschlich etc. dann sich es auch die Entscheidungen eines Richters der sich an diese (insbesondere buchstabengetreu) hält.
    Handelt er anders ist das mutig und tapfer aber keine Antwort auf die Frage ob Richter Gesetze weit und eventuell gegen den Wortlaut auslegen sollten.

    Im Angloamerikanischen Case Law ist das anders.

    Wenn Richter die Gesetze auslegen können wie es ihnen passt, dann brauche ich kein BGB.

    BTW #31 und #33/38 haben auch schöne Argumente gebracht.

  41. Max meint: (30.5.2008 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Konkrete Normenkontrolle anyone? ;)

    Abgesehen davon hat er sicher "That's DVD-R for Master" benutzt für 10 Euro das Stück. Die sind aber auch geil, mit Abziehschutzfolie auf der Schreibseite.

  42. horst meint: (31.5.2008 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Da die ganzen kleinen Dateien rein technisch bei der DVD-Erstellung erstmal in ein großes Iso-Image geschrieben werden das dann auf den Rohling geschrieben wird sind 2,50 absolut gerechtfertigt. Ein Image ist _eine_ Datei. ;-)
    Getreu dem guten alten *NIX-Motto: Alles ist eine Datei.

  43. Prozessbeobachter meint: (8.6.2008 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    Interessanter ist der Nachsatz des OLG, wenn Mann die Entscheidung liest: Im Anhörungsverfahren hat der gute Mann nicht die Gelegenheit ergriffen, die tatsächlichen Herstellungskosten zu spezifizieren – Zeitaufwand, Materialkosten, Anteil an Fixkosten etc., also wären wohl auch mehr als 2,90 € möglich gewesen … Tscha, Pech gehabt.

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