Entstaubt
Am 27. Mai 2005 habe ich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neuwied Berufung eingelegt. Heute, also nach gut drei Jahren, fragt das Landgericht Koblenz, ob die Sache am 5. August 2008 verhandelt werden kann. Ich habe erst mal geguckt, ob da vielleicht 2018 steht.
Dann habe ich meine Sekretärin ins Archiv geschickt, die Akte entstauben. Die Akte war nämlich schon abgelegt.
In Neu Weed läuft eben alles chilliger B)
Wie war das mit der "angemessenen Frist" gem. Art. 6 I 1 EMRK?
Wie kann eine laufende Akte abgelegt werden?
@2
Da haste aber Art. 6 III 3b EMRK vergessen ^^
Gings um den Diebstahl eines Labellos?
Udo mag zwar vorwiegend Strafrecht machen… aber nicht nur. Hier hat er uns nun im Dunkeln gelassen aus welchem Gebiet der Fall kommt. Ich möchte das Strafrecht nahezu ausschließen.
Sicher, auch anderswo ist ein schnelles Verfahren wünschenswert und angezeigt. Aber es fehlt doch wohl in der Regel die menschenrechtliche Dringlichkeit. Das das auch hier der Fall gewesen sein dürfte, dafür spricht auch, dass Udo die Akte eben ins Archiv hat bringen lassen. Bei einer Berufung hinsichtlich einer Freiheitsstrafe hätte die Akte sicher einen anderen Gang erfahren..
@ 6
warum sollte man im strafrecht als verteidiger die justiz zum jagen tragen!? solange die berufung läuft, ist nichts rechtskräfig. und da verhält man sich als verteidiger lieber ruhig und still …
wer sagt denn, dass es um strafrecht geht.
Nun ist die Berufung zurückzuweisen: Der Vertretung der Berufungsklägerin fehlt die notwendige Ernsthaftigkeit der Rechtsverfolgung…
:-)
Egal, ob Strafrecht oder Zivilrecht: Eine Kanzleiorganisation, bei der es möglich ist, dass Akten bei selbst eingelegtem Rechtsmittel auf Nimmerwiedersehen "abgelegt" werden, gehört gründlich auf den Prüfstand.
Wenn die Akte auf Nimmerwiedersehen abgelegt wäre, hätten wir sie wohl kaum aus dem Keller holen können. Da bei Strafurteilen der Berufungsführer ja nichts erreichen muss (keine Rechtskraft des Urteils erster Instanz), kann man durchaus aufs Vergessen hoffen.
Wäre übrigens nicht das erste Mal…
"…nicht das erste Mal…" ?
Da bin ich als Laie aber völlig baff.
@1, Thomas:
:-)))))))))))))
"warum sollte man im strafrecht als verteidiger die justiz zum jagen tragen!? solange die berufung läuft, ist nichts rechtskräfig. und da verhält man sich als verteidiger lieber ruhig und still …"
Das mag ja fürs Zivilrecht gelten, aber zumindest im Strafrecht würde ich es für meine Lebensplanung und ruhigem Schlaf extrem belastend finden ein jahreslanges Berufungsverfahren an der Backe zu haben.
Erinnert ihr euch noch an die Posse im Weimar-Prozess?
@11: Eine interessante Bemerkung. Vielleicht liest das ja zufällig ein Staatsanwalt, der sie Ihnen entgegenhalten wird, wenn Sie das nächste Mal für Ihren Mandanten auf Strafmilderung wegen der Belastung des Angeklagten durch überlange Verfahrensdauer plädieren.
@1 (thomas) & 13 (dante)
etwa noch mehr "New Weeder" hier auf dem Blog unterwegs…?
"Erinnert ihr euch noch an die Posse im Weimar-Prozess?"
da gings dann auch irgendwann um Revision und Wiederaufnahme.
@16: Bronco.
New? Nee, eher nicht. Aber die Erinnerung (20 years ago) will ich nicht missen !!!
@3:
Meine Rede.
Eine nicht abgeschlossene Akte ist niemals (!) abzulegen. Was ist mit Rechtskraft, Kostenfestsetzung, -erstattung, -endabrechnung, Abschlussbericht an den Mandanten ? Nur weil das Gericht sich nicht bewegt, kann doch nicht einfach die Akte abgelegt werden. Sonst passiert genau das, was jetzt passiert ist:
Das Gericht meldet sich, die Kanzlei ist nicht in der Lage, sofort zu reagieren, weil die Akte nicht da ist, wo sie hingehört.
Tipp an U.V.: Dringend klare Anweisung an das Personal ;-)
O-Ton Udo Vetter: "Dann habe ich meine Sekretärin ins Archiv geschickt".
Verräterisch.
M e i n e ist ein Possesivpronomen, mithin ein besitzanzeigendes Fürwort.
Ich folgere: Leibeigenschaft.
Und im "geschickt" steckt ein Imperativ, mithin ein: Befehl.
Die arme, bedauenswerte Sklavin in der Kanzlei Vetter & Mertens.
Der entlarvte Arbeit"geber" Udo Vetter.
…wen wunderts?