2.6.2008

Entstaubt

Am 27. Mai 2005 habe ich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Neuwied Berufung eingelegt. Heute, also nach gut drei Jahren, fragt das Landgericht Koblenz, ob die Sache am 5. August 2008 verhandelt werden kann. Ich habe erst mal geguckt, ob da vielleicht 2018 steht.

Dann habe ich meine Sekretärin ins Archiv geschickt, die Akte entstauben. Die Akte war nämlich schon abgelegt.

22 Kommentare zu “Entstaubt”

  1. Thomas meint: (2.6.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    In Neu Weed läuft eben alles chilliger B)

  2. gryphiswaldensius meint: (2.6.2008 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Wie war das mit der "angemessenen Frist" gem. Art. 6 I 1 EMRK?

  3. Der Idiot meint: (2.6.2008 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Wie kann eine laufende Akte abgelegt werden?

  4. Lukas meint: (2.6.2008 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @2
    Da haste aber Art. 6 III 3b EMRK vergessen ^^

  5. Don meint: (2.6.2008 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Gings um den Diebstahl eines Labellos?

  6. Der Jan meint: (2.6.2008 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Udo mag zwar vorwiegend Strafrecht machen… aber nicht nur. Hier hat er uns nun im Dunkeln gelassen aus welchem Gebiet der Fall kommt. Ich möchte das Strafrecht nahezu ausschließen.
    Sicher, auch anderswo ist ein schnelles Verfahren wünschenswert und angezeigt. Aber es fehlt doch wohl in der Regel die menschenrechtliche Dringlichkeit. Das das auch hier der Fall gewesen sein dürfte, dafür spricht auch, dass Udo die Akte eben ins Archiv hat bringen lassen. Bei einer Berufung hinsichtlich einer Freiheitsstrafe hätte die Akte sicher einen anderen Gang erfahren..

  7. der echte n.n. meint: (2.6.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @ 6

    warum sollte man im strafrecht als verteidiger die justiz zum jagen tragen!? solange die berufung läuft, ist nichts rechtskräfig. und da verhält man sich als verteidiger lieber ruhig und still …

  8. Referendar meint: (2.6.2008 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    wer sagt denn, dass es um strafrecht geht.

  9. Moxy meint: (2.6.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Nun ist die Berufung zurückzuweisen: Der Vertretung der Berufungsklägerin fehlt die notwendige Ernsthaftigkeit der Rechtsverfolgung…

    :-)

  10. bureauvorsteher meint: (2.6.2008 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    Egal, ob Strafrecht oder Zivilrecht: Eine Kanzleiorganisation, bei der es möglich ist, dass Akten bei selbst eingelegtem Rechtsmittel auf Nimmerwiedersehen "abgelegt" werden, gehört gründlich auf den Prüfstand.

  11. Udo Vetter meint: (2.6.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Akte auf Nimmerwiedersehen abgelegt wäre, hätten wir sie wohl kaum aus dem Keller holen können. Da bei Strafurteilen der Berufungsführer ja nichts erreichen muss (keine Rechtskraft des Urteils erster Instanz), kann man durchaus aufs Vergessen hoffen.

    Wäre übrigens nicht das erste Mal…

  12. Völligbaff meint: (2.6.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    "…nicht das erste Mal…" ?
    Da bin ich als Laie aber völlig baff.

  13. dante meint: (2.6.2008 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @1, Thomas:
    :-)))))))))))))

  14. AlterEgo meint: (2.6.2008 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    "warum sollte man im strafrecht als verteidiger die justiz zum jagen tragen!? solange die berufung läuft, ist nichts rechtskräfig. und da verhält man sich als verteidiger lieber ruhig und still …"

    Das mag ja fürs Zivilrecht gelten, aber zumindest im Strafrecht würde ich es für meine Lebensplanung und ruhigem Schlaf extrem belastend finden ein jahreslanges Berufungsverfahren an der Backe zu haben.

    Erinnert ihr euch noch an die Posse im Weimar-Prozess?

  15. bureauvorsteher meint: (2.6.2008 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @11: Eine interessante Bemerkung. Vielleicht liest das ja zufällig ein Staatsanwalt, der sie Ihnen entgegenhalten wird, wenn Sie das nächste Mal für Ihren Mandanten auf Strafmilderung wegen der Belastung des Angeklagten durch überlange Verfahrensdauer plädieren.

  16. Bronco meint: (2.6.2008 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @1 (thomas) & 13 (dante)
    etwa noch mehr "New Weeder" hier auf dem Blog unterwegs…?

  17. Referendar meint: (2.6.2008 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    "Erinnert ihr euch noch an die Posse im Weimar-Prozess?"

    da gings dann auch irgendwann um Revision und Wiederaufnahme.

  18. dante meint: (2.6.2008 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @16: Bronco.

    New? Nee, eher nicht. Aber die Erinnerung (20 years ago) will ich nicht missen !!!

  19. Fluegeladjutant meint: (3.6.2008 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    @3:
    Meine Rede.

    Eine nicht abgeschlossene Akte ist niemals (!) abzulegen. Was ist mit Rechtskraft, Kostenfestsetzung, -erstattung, -endabrechnung, Abschlussbericht an den Mandanten ? Nur weil das Gericht sich nicht bewegt, kann doch nicht einfach die Akte abgelegt werden. Sonst passiert genau das, was jetzt passiert ist:

    Das Gericht meldet sich, die Kanzlei ist nicht in der Lage, sofort zu reagieren, weil die Akte nicht da ist, wo sie hingehört.

    Tipp an U.V.: Dringend klare Anweisung an das Personal ;-)

  20. Andreas Bergkirchen meint: (3.6.2008 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    O-Ton Udo Vetter: "Dann habe ich meine Sekretärin ins Archiv geschickt".

    Verräterisch.

    M e i n e ist ein Possesivpronomen, mithin ein besitzanzeigendes Fürwort.

    Ich folgere: Leibeigenschaft.

    Und im "geschickt" steckt ein Imperativ, mithin ein: Befehl.

    Die arme, bedauenswerte Sklavin in der Kanzlei Vetter & Mertens.

    Der entlarvte Arbeit"geber" Udo Vetter.

  21. Michael meint: (9.6.2008 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    …wen wunderts?

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