Unsere Mandantschaft
“Da unsere Mandatschaft nun in die Situation gesetzt ist, sich anderweitig bewerben zu müssen, wird der Erteilung eines Zeugnisses bis zum 11. Juni 2008 entgegengesehen.”
In solchen Fällen schlage ich vor, die Mandantschaft möge einen Entwurf übermitteln, wie das zu erteilende Zeugnis gestaltet sein sollte. Dadurch lässt sich nämlich vermeiden, einem unerquicklichen Streit entgegenzusehen.
Unabhängig vom Inhalt ist der zitierte Satz ein super Beispiel für schlimmstes Deutsch: Verklausuliert und passiv formuliert. Wer schreibt so? Was soll das bringen? Einfach gruselig…
Das lustige ist, dass wirklich massig solcher Blödsinn geschrieben wird.. aber das ist noch garnichts gegen die Thüringische Verordnung die ich kürzlich überflogen habe, da wurde erstmal auf reichlich ner ganzen Seite definiert wie der Buchstabe "Ü" auf einem Symbol aussieht…
Nicht dass das schon in der Überschrifft in der steht um welches Zeichen es geht oder noch naheliegender im namen des Staates vorkommen würde.
Ich glaube behaupten zu können dass JEDER der diese Seite liest auch vorher schon ne gewisse Ahnung hat wie ein Ü aussieht.
Hauptsache man hat erstmal großspurig einen Satz gebaut. Könnte ja Eindruck schinden bei der Gegenseite. Das mag funktionieren, wenn man sich dem Gegner selbst als Privatperson gegenüber sieht, der noch nicht beim Anwalt war. Aber unter Juristen kommt man damit nicht weit. Die können das auch…
Zu den Zeugnissen insgesamt: Bei allen Arbeitgebern, mit denen ich bisher zu tun hatte, war das, was sich am längsten hinzog, die Zeugniserteilung.
Nicht für hochtrabende Zeugnisse, in die man Arbeit investiert hat, nein, nur für gängige Standardformulierungen.
Das geht doch mit copy and paste in 3 Minuten. Und dann kann man sich evtl. auch noch für 20 Pfennig selber anstrengen und einen Briefkopf darüber und eine Unterschrift darunter einfügen. Das ist doch nicht zu viel verlangt und sollte nicht mehr als 14 Tage dauern (und das ist schon äußerst großzügig bemessen)
Das vorherige Entwerfen durch den Mandanten, bzw. ausscheidenden Arbeitnehmer spart zwar Arbeit, ist aber auch wieder Anlass zu Diskussionen. Man hat halt doch immer einen recht subjektiven EIndruck von der eigenen Leistung.
@U.V. Tippfehler: "Mandatschaft" ist in der Überschrift noch richtig, im Text selbst dann aber falsch ;)
@1
aber lustig ist es schon…
Der exakte Wortlaut für ein Zeugnis dürfte IMO kaum einklagbar sein.
Ein Zeugnis z.B., welches die Arbeit des Mitarbeiters über den grünen Klee lobt, aber in der Schlussformel die "guten Wünsche" für den weiteren Berufsweg unterlässt, wird bei der Bewerbung ziemlich sicher ein klärendes Telefonat mit der alten Firma nach sich ziehen.
Wenns schon soweit ist, daß Anwälte mit Anwälten kommunizeren, dann dürfte eine Schlichtung vorhergegangen sein.
Und da kann man, sofern man den Einigung erzielt, bereits vereinbaren, daß ein Zeugnis der Gesamtnote X bis zum Datum XY dem Anwalt zur Prüfung vorzulegen ist. Und dann zahlt die Rechtsschutz auch die Zeugnisprüfung – ist ja Auflage des Gerichts.
Es ist zu offensichtlich, der oben genannte Unterzeichnende hat hier gestöbert:
http://ml.42.org/nick-fun/msg00408.html
Und was Zeugnisse angeht: Viele Unternehmen vergessen, dass sie mit jedem Zeugnis auch Ihr Unternehmen repräsentieren.
Hatte neulich eins auf dem Tisch, da reihte sich ein Rechtschreibfehler an den anderen! Unterzeichnet vom Inhaber!
Wenn das Standard – nebenbei: nicht Standard! – werden sollte, müsste man den Mitarbeitern die Vorformulierung sogar vorschreiben, um den Ruf des Unternehmens zu schützen!
;-))
http://www.kleinebroetchen.de/spruchklopf/f067-aufruf-klopfomat101audio.htm
auch nicht so schlecht ….
Arbeitszeugnisse sind m.E. eh recht witzlos. Kommasetzung gefällt dem Arbeitnehmer nicht? -> Arbeitsgericht
Nicht genügend Lobhudelei -> Arbeitsgericht
Als Arbeitgeber kann man recht wenig auf Arbeitszeugnisse geben… ein Anruf beim vorhergehenden Vorgesetzten ist oft sehr viel klärender
Traurig, dass ein Arbeitnehmer erst ein Anwalt hinzuziehen muss um ein Arbeitszeugnis zu bekommen.
Mein letzter Arbeitgeber hält mich auch schon seit Februar hin, nur kann ich mir keinen Anwalt leisten :-( Nach 3 Monaten Betteln habe ich jetzt eine Zeugnisversion bekommen, da stand noch nicht mal mein Arbeitgeber drauf. Und sowas nach 1,5 Jahren Tätigkeit im Unternehmen.
Wie Moxy schon schrieb: ein Zeugnis repräsentiert auch den Arbeitgeber!
@janina: auf ans Arbeitsgericht die stellen man kann sich a) selbst vertreten und b) einen Anwalt gestellt bekommen wenn man mittellos ist…
"b) einen Anwalt gestellt bekommen wenn man mittellos ist…"
Das stimmt beim Arbeitsgericht erster Instanz nicht.
Doch, dank Prozesskostenhilfe. Zumindest wenn der Gegner auch einen Anwalt hat.
@ #3 Darkstalker
Rechtschreibfehler: "Standard" wird hinten mit 'weichem T' geschrieben…
12+13. Wie gehe ich da vor? Ich wohne mittlerweile 700km von meinem ehemaligen Arbeitgeber entfernt. Muss ich persönlich irgendwo hinfahren?
Weshalb eigentlich gleich die ganze Mandantschaft?
@14: Danke, ich hatte mich schon so dran gewöhnt. Ich habs mit Standarde verwechselt ;) Obwohl … man sollte Anwalts-Banner einführen, wieso nicht .. zum Einmarsch in die Verhandlung sicher nett
Dazu dann Trommler, Tänzer, Troubadoure, Knappen und Claquere.
Die Parteien treffen sich auf dem Marsfeld und regeln die Angelegenheit nach Wahl durch Münzwurf oder blutiges Gefecht, Degen, Lanze oder Fäuste – das wäre wieder pane et circenses.
Man könnte Eintritt verlangen…
;-))
Dafür!
Es gab doch mal diese ominöse Postsendung. Ich weiß zwar nicht was daraus geworden ist, aber soviel sei mal zu dem Handy gesagt: für 10 Euro bei Quelle, inkl. 7,50 Euro STARTGUTHABEN!
http://www.quelle.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Quelle-quelle_de-Site/de_DE/-/EUR/Q_DisplayProductInformation-Start?CategoryName=298761&AAID=200002451175&ProductID=qp_200003686149&PromoShopID=285945&Linktype=M