Verstehe ich das richtig, dass man in Deutschland alle Gäste in einer Disco festhalten, ausziehen, anal und vaginal durchsuchen, mit Nummer fotografieren und deren Handy-Daten kopieren darf?!
Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Günter Frhr.v.Gravenreuth meint:
(9.6.2008 um 18:12) Antworten
@ Öffentlich-rechtliches Internet:
Das best Zitat hieraus ist:
Richtig Freude empfindet der Vorsitzende der als "Rundfunkkommission" fungierenden Länder-Runde, der SPD-Chef Kurt Beck, dabei. Er ist vermutlich der Einzige, der sich freut.
Der Mann ist untragbar!!!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Fincut meint:
(9.6.2008 um 18:18) Antworten
@Günni:
Der Mann? Welcher Mann? Kurt Beck?! Das ist doch kein Mann. das ist ein unrasierter, androgyner Landstreicher. In jeder Kleinstadt würde der nach 23:00 am Bahnhof verhaftet werden.
Ein Mann ist das sicher nicht.
RN meint:
(9.6.2008 um 18:38) Antworten
@3
Ich hoffe er bleibt zumindest ein Mensch.
abc meint:
(9.6.2008 um 18:46) Antworten
Zu "Bargeld bei Überbuchung": Ich finde, da werden die Fluggesellschaften zu Unrecht kritisiert. Die Regelung mit der Entschädigung ist zwar sinnvoll, denn es geht ja um den Fall, in dem man gezwungen ist, einen späteren Flug zu nehmen. Es steht meines Erachtens den Fluggesellschaften aber doch vollkommen frei, jemanden zu finden, der für eine geringere oder sogar ohne Entschädigung länger bleibt. Diesem steht es doch frei, die geringere Entschädigung abzulehnen, dann fliegt er halt vermutlich doch, und die Fluggesellschaft sucht sich jemand anderen. Es ist doch für alle Beteiligten wesentlich besser: Jemand kann kostenlos länger bleiben, die Fluggesellschaft muss weniger Entschädigung bezahlen, und jemand, der dringend zurückwill kommt zurück.
abc meint:
(9.6.2008 um 18:47) Antworten
@3(Fincut): Und wieso ist Ihrer Meinung nach ein "unrasierter, androgyner Landstreicher" kein Mann?
Günter Frhr.v.Gravenreuth meint:
(9.6.2008 um 19:00) Antworten
@ 6 Stimmt – Immerhin könnten ihn (um bei den Zitaten zu bleiben) andere “unrasierte, androgyne LandstreicherInnen” ihn nett finden und wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Sinnfrei meint:
(9.6.2008 um 19:03) Antworten
zu “Treu ergebener Genosse”: Eine gewisse FDJ-Sekretärin für Propaganda und Agitation wurde nach der Wende auch zur Bundeskanzlerin. Wen wundert's also?
Agadius meint:
(9.6.2008 um 19:18) Antworten
@ Ausziehen, umdrehen, Klappe halten
Heisst das, das wenn ich mich an bestimmten Orten aufhalte meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sind? Wer deklariert einen Ort so? Gibt es eine Karte mit No Go-Zonen?
Wie sieht es mit dem Bahnhof aus? Da sind immer zwielichtige Personen.
Es ist traurig, was aus Deutschland gemacht wird. Bei jedem Jungen mit Luftgewehr im Wald kommt das SEK und bei einem Discobesuch wird man anal auf Drogen untersucht. Abber alles nur zu deinem eigenen Schutz.
Also kann man es wirklich nur noch so wie Schäuble halten. Nach dem Motto: "Steh auf, wenn du für Freiheit bist"
Was kotzt mich das hier mittlerweile an. Ist das anderswo auch so?
bernd meint:
(9.6.2008 um 19:43) Antworten
Unglaublich die Sache mit der Disco…
Welche Rechte habe ich denn mich in diesem moment zu wehren?
Ich sehe es nicht ein, das ich mein Handy hergeben soll, nur weil irgendwer dort angeblich Drogen verkauft.
Das Problem bereitet aber auch das Anrufen eines Anwalts.. wo soll man Samstag Nachts um 4 einen Anwalt herbekommen?
Es wäre schön wenn Herr Vetter hier einmal eine kleine Anleiung bereitstellen könnte :-)
M.K.D meint:
(9.6.2008 um 19:45) Antworten
Geschrieben steht:
"Wir wissen natürlich um die Sensibilität der Situation und wir bedauern es, wenn sich einige Gäste im Einzelfall entwürdigend behandelt fühlten", sagt der Polizeisprecher.
Ich verstehe die Antwort der Polizei so:
"Wir bedauern, dass sich hier eine Vielzahl von Gästen beschwert hat und die Öffentlichkeit informiert wurde. Normalerweise wagt sich niemand gegen unsere angewandte Gewalt Fürsorge zu beschweren. Im Regelfall laufen unsere Razzien diskreter ab…"
Wer kontrolliert diese StaatsGEWALT?
Lord meint:
(9.6.2008 um 19:46) Antworten
@1: Durchsuchungen von Körperöffnungen darf nur ein Arzt, und nicht die Kripo. Ausziehen ist normal, die Sache mit der Nummer wird gerne mal gemacht um Personendaten einem Bild zuzuordnen, ED-Behandlung light gewissermaßen.
Die Besucher und MA hatten halt Pech (man ist auch nicht in ner Drogen-Disko), die Polizei hingegen kann sich auf EV's wegen KV im Amt gefasst machen.
Axel John meint:
(9.6.2008 um 19:49) Antworten
Öffentlich-rechtliches Internet: Gegen die Wucht der digitalen Pressefreiheit
So mancher bekennende Fan der Zensurkammer Hamburg müsste beim lesen dieses Artikels einen gewaltigen Testosteronschub bekommen.
@ 1: Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Warum? Das ist noch harmlos. Du hast einen Internetanschluss? Betreibst gar eine eigene Website? Da genügt ein anonymer Hinweis bei der StA, Du hättest Kinderpornos auf dem Rechner, damit ein SEK deine Wohnung in Trümmer legt.
Wenn Du Glück hast, erschießen sie Deine Haustiere und prügeln Dich und Deine Familie ins Koma. Wenn Du Pech hast, machen sie es umgekehrt.
Alles schon da gewesen.
Fincut meint:
(9.6.2008 um 21:16) Antworten
@13:
Ich würde lieber erschossen werden als im Rahmen einer Disco-Razzia meinen Arsch aufzureissen, damit da mal jemand reinfingern kann.
Bauer vom Dreigestirn meint:
(9.6.2008 um 21:28) Antworten
Na dann würd' ich doch glatt sagen: Trolle ab in die Disco.
Hobbyjurist meint:
(9.6.2008 um 22:08) Antworten
@ Fincut:
Ist doch alles nicht so schlimm. Wie heißt es noch so schön: wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Oder alternativ: lieber einen Finger im Arsch als gleich eine Kugel im Arsch. ;-))
(Ja, ich weiß, das ist nicht lustig und ich hoffe doch sehr, daß die Art und Weise, wie dort die Razzia durchgeführt worden ist, nicht symptomatisch ist für den Umgang der Staatsgewalt mit den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger.)
GxS meint:
(9.6.2008 um 22:43) Antworten
@10 und @UV
>Das Problem bereitet aber auch das Anrufen eines Anwalts.. wo soll man Samstag Nachts um 4 einen Anwalt herbekommen?
>Es wäre schön wenn Herr Vetter hier einmal eine kleine Anleiung bereitstellen könnte :-)
Das wäre wirklich schön…
Ich hab zwar das Video von Herrn Vetter gesehen: Sie haben das Recht zu schweigen…
aber, wenn ich mir vorstelle, ich bin in einer solchen Situation und verlange eine Anwalt und der Beamte gibt mir mein Handy zurück und sagt, bitte telefonieren Sie… (ich kenne keine Anwälte in der Gegend, eigentlich kenne ich überhaupt keine Anwälte…) oder ein SEK stürmt meine Wohnung wie finde ich den besten Anwalt innerhalb der nächste fünf Minuten? (etwa in den gelben Seiten?) Wenn jemand blutüberströmt auf der Straße liegt, wähle ich 110 oder 112, dann kann ich sicher sein, dass zumindest die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden…
Sollte man vorsorglich den Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen?
(was kostet das?) Und warum (ohne konkretes Problem)?
Weil wir inzwischen in einem Überwachungsstaat leben?
Viele Grüße
…
Hobbyjurist meint:
(9.6.2008 um 22:54) Antworten
Es gibt einen telefonischen Notdienst für strafrechtliche Angelegenheiten. Ich fürchte aber fast, im Falle eines Falles tritt dann eine der folgenden Möglichkeiten ein:
- man hat kein Handy dabei
- der Akku des Handys ist leer
- das Handy wurde vorher von einem Polizisten eingezogen/beschlagnahmt
- das Telefonieren mit dem Handy wird von einem Polizisten untersagt
- der Notdienst ist gerade besetzt (zumindest bei einer Massenrazzia nicht ganz unwahrscheinlich)
Hobbyjurist meint:
(9.6.2008 um 23:08) Antworten
Nachtrag zu Kommentar Nr. 18:
Im Zweifelsfalle ist wohl die Inanspruchnahme des Schweigerechtes das Mittel der Wahl. Aber mal ganz ehrlich, mit einem Beamtenfinger im Allerwertesten könnte selbst ein einfaches Schweigen schon zu einer echten Herausforderung werden. Ich weiß jedenfalls nicht, ob ich da noch so ruhig bleiben könnte – zumal, wenn ich genau wüßte, daß ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen.
Konrad meint:
(9.6.2008 um 23:26) Antworten
@19: Ganz offen… einfach auf die Finger scheissen und ganz trocken leise "t'schuldigung" sagen.
Drogendisko hin- oder her… Es reicht doch nun wirklich bei einer Razzia einen Suchköter durch die Reihen laufen zu lassen. Da muss man doch nicht 400 Leuten im Arsch poppeln. Ich vermute eher, dass dies gar nicht dem Auffinden von Drogen dienen sollte, sondern einfach die Leute abschrecken soll.
Vorschlag: Jedes Mädel aus der Disko sollte dem StA und Polizeichef einen Brief mit benutzter Binde als Dankeschön schicken. Die Herren der Schöpfung können ja alternativ einen Gruß im Schuhkarton hinterlassen und per Paketdienst auf der Polizeidienststelle anliefern.
Ich bin auf 180, wenn ich lese, welche Scheisse in diesem Staat möglich ist und welche Willkür man seitens der Polizei an den Tag legt.
Mein Freund und Helfer… müsste lachen, aber ist doch eher ein Trauerspiel.
GxS meint:
(9.6.2008 um 23:44) Antworten
@20 (Konrad)
>Ich bin auf 180, wenn ich lese, welche Scheisse in diesem Staat möglich ist und welche Willkür man seitens der Polizei an den Tag legt.
>Mein Freund und Helfer… müsste lachen, aber ist doch eher ein Trauerspiel.
Ja, es soll die Leute abschrecken…
aber nein, Mein Freund und Helfer ist richtig (wenn ich 110 wähle)
Man sollte sich klar machen, der normale Polizist kann nichts dafür… Beim G8 Einsatz z.B. ist es falsch, den Polizisten dafür verantwortlich zu machen. Voll verantwortlich dafür sind die Innnenminster und die Parlamentarierer, die in vollem Wissen um die Missbrauchsmöglichkeiten, entsprechende Verordnungen (oder Gesetze) erlassen…
Viele Grüße
…
Hobbyjurist meint:
(9.6.2008 um 23:57) Antworten
@ 21 (GxS):
Grundsätzlich richtig aber auch eine nicht ganz unproblematische Angelegenheit. Noch vor ein paar Jahrzehnten war es ja eine beliebte Argumentation, sich auf den "Befehl von oben" zu berufen, um sich damit von jeglicher Verantwortung reinwaschen zu wollen. Wo das letztendlich geendet hat, wissen wir.
GxS meint:
(10.6.2008 um 00:06) Antworten
@Hobbyjurist (22)
O.K…
Grüße
me meint:
(10.6.2008 um 00:23) Antworten
@20:
> Ich vermute eher, dass dies gar nicht dem Auffinden von Drogen dienen sollte, sondern einfach die Leute abschrecken soll.
Das haben sie doch offiziell zugegeben, oder nicht?
"Es sei bei der Aktion aber auch darum gegangen, zu zeigen, dass man keine offene Drogenszene in Konstanz dulde."
Arnomane meint:
(10.6.2008 um 01:11) Antworten
Zu: Ausziehen, umdrehen, Klappe halten:
Starke Geschichte, aber leider schon seit Anbeginn der Technoszene der Fall, dass bei elektronischer Musik die Polizei zuerst an Extasy, Crystal, Speed usw. denkt, statt an ausgelassen feiernde zumeist friedliche Menschen die im Gegensatz zu sagen wir mal den Besuchern einer Rockdisco oder oder noch besser eines Möchtegern-Outlaw-Rapper-Schuppen höchst selten gewalttätig werden (P.S.: Ich mag HipHop, nur nicht wie sich viele Rapper aufführen).
Zumal in aller Regel die Anzahl der mit Drogen erwischten Personen sich im einstelligen Prozentbereich und somit leider Gottes im "normalen" Rahmen der gesamtem deutschen Bevölkerung bewegt (aber das werden die Hardliner am Stammtisch mit Alkohol + Rauchproblemen niemals kapieren).
Was mich persönlich aber wirklich mal interessiert: Warum ist meines Wissens noch nie eine Celebrityparty, Galaveranstaltung oder andere "gehobene" Festivität bspw. in einem Landschlosshotel von der Polizei mittels einer Drogenrazzia gesprengt worden? Ich bin mir sicher, dass bei 5% der Besucher beim Drogentest Kokain festgestellt werden würde. Es geht mir nicht um Sozialneid (sowas wäre zu primitiv, zumal Techno ja nun auch keine Hart-IV-Szene ist), sondern nur um die Frage, warum das löbliche Vorgehen gegen Drogen nicht mit Augenmaß und vor allem ausgewogen angegangen wird. Naja vermutlich müsste man dann bspw. in Bayern auch den politischen Aschermittwoch gerechterweise polizeilich auflösen…
P.S.: Ich will hier keinesfalls Amphetamine verharmlosen. Das ist gefährliches Zeugs was zurecht verboten ist.
Hobbyjurist meint:
(10.6.2008 um 01:32) Antworten
@ 26 (Arnomane):
Auf der Bundestagstoilette sollen angeblich auch schon Kokainspuren gefunden worden sein. So gesehen müßte man im Parlament auch einmal eine Drogenrazzia durchführen. ;-)
n0ne meint:
(10.6.2008 um 01:41) Antworten
"…und auch nachdem dieser (Drogenspürhund ) nichts gefunden hatte, sich zu einer weiteren Untersuchung in einen Bus begeben, sich dort komplett ausziehen und sämtliche Körperöffnungen untersuchen lassen. Einige weibliche Gäste mussten demnach sogar ihren Tampon entfernen."
-> also… drogendelikte und arsch und anderes aufreissen. hör mal. wer da nicht von evidenter rechtswidrigkeit bedingt evidenter unverhältnismäßigkeit spricht gehört so oft geschlagen, bis er es versteht oder die pumpe null schlägt. irgendwann geht das echt nicht mehr klar. jeder normale mensch muss doch, wenn derart in seine intimsphäre eingegriffen wird, abdrehen. so weit isses schon mit der obrigkeitsdoktrin, dass man sich… nenene. als jurist sollte man sachlich bleiben und und und. wenn man aber nur auf taube ohren und dumme idioten trifft, die elementare staatsprinzipien nicht verstehen und dann noch auf staatlicher seite stehen, muss man doch irgendwann austicken. oder muss man wieder warten wie 1933?
aber ne warte. sone dienstaufsichtsbeschwerde und ne feststellungsklage – die lassen die seelischen schmerzen schnell vergessen machen! und man kann ja über alles sachlich und ruhig diskutieren!
wir brauchen endlich ein staatshaftungsrecht, das seinen namen verdient und ein notwehrrecht gegen staatliches unrecht, das nicht erst in der fiktion des art 20 gg greift. des weiteren ist eine zentralstelle zur anprangerung staatlichen unrechts angezeigt.
markus meint:
(10.6.2008 um 04:20) Antworten
zu "Ausziehen, umdrehen, Klappe halten" fällt mir nichts ein, das meinen ekel vor diesem staat zum ausdruck bringen könnte. es bleibt nur die hoffnung, dass so eine unfassbare präsentation staatlicher willkür weitreichende persönliche konsequenzen für verantwortliche und ausdrücklich auch für ausführende nach sich zieht. und dass diese konsequenzen ihnen und ihren und deren vorgesetzten die warnung sein werden, die sie wohl bezweckten, offensichtlich aber in erster linie selbst dringend benötigen. ich habe es schon häufig gelesen oder gehört und habe bislang immer eher ein wenig darüber geschmunzelt, aber seit heute glaube ich es auch: es wird wohl in Deutschland in nicht allzu ferner zukunft sehr laut knallen, sollten solche und andere menschen-/bürgerfeinde nicht in anderer form in gesellschaftlich verträgliche und vermittelbare schranken gewiesen werden.
ich muss an einem öffentlichen ort jederzeit damit rechnen, fünf oder mehr stunden ohne jegliche versorgung zusammengepfercht, eingesperrt und festgehalten zu werden, mit waffen bedroht und evtl. verprügelt zu werden, mich inkl. "verbrecherfoto" erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, mich nackt ausziehen und "in sämtlichen körperöffnungen untersuchen" zu lassen, mir schliesslich ohne jegliches vergehen den aufenthalt an diesem ort verbieten lassen? und das gleiche gilt auch für private orte, gilt also immer und überall, wo auch immer ich mich in diesem land aufhalte? das ist drittes reich. das ist erst dann wieder mein land, wenn das nicht mehr der fall ist.
Siggi meint:
(10.6.2008 um 08:32) Antworten
Natürlich schmuggeln ALLE Discobesucher Drogen in Ihren Vaginas, Popos und Ohren. Deswegen muß man da auch mal reingucken. Ist eben so. Vielleicht sollte man das mal bei der nächsten Sitzung zur Erhöhung der Diäten machen lassen, da sind bestimmt ganz viele MdB zugegen.
keiner meint:
(10.6.2008 um 08:35) Antworten
Zur Beruhigung: Konschdanz ist Badewürddebrg, nicht Deutschland! ;-) Da ist auch noch Kehrwoch'…
Rolf Schälike meint:
(10.6.2008 um 08:35) Antworten
Bei Günter Frhr. v. Gravenreuth kommt man nicht aus dem Staunen. Sieht er doch dem Beck, was den Bart betrifft, äußerlich ähnlich. Auf den ersten Blick würde ich die nicht unterscheiden können. Auch das Haar ist bei beiden liederlich.
Na und!
Was deren inneren Werte und Handkungen betrifft, so musss ich mich bei beiden auf deren Auftritte und die Meinungen anderer verlassen.
General Eric meint:
(10.6.2008 um 08:42) Antworten
Rein interessehalber, was können die Freunde und Helfer eigentlich machen wenn man sich weigert? Prügeln die einen zu Boden und reissen einem die Klamotten vom Leib, oder wird man "nur" verhaftet und auf die Wache mitgenommen? Wenn ja, können die einen da doch sicher nicht ewig festhalten, oder wird man dann per richterlichem Schnellbeschluss dazu gezwungen sich auszuziehen?
Oder hat man gleich ne fette Geldstrafe am Hals wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so?
Sprich, wieviel muss man sich gefallen lassen? Hat da wer Infos zu?
x meint:
(10.6.2008 um 09:00) Antworten
@ 30 (siggi):
Richtig! Deswegen wäre ich auch dafür, dass jeder Bundesbürger morgens einen Bluttest machen muss, dessen Ergebnis direkt über eine Datenfernleitung ans Innenministerium weitergeleitet wird.
Rolf Schälike meint:
(10.6.2008 um 09:37) Antworten
Die Bundespolzei übt bei der Bahn. Bürger werden auf Wunsch von krankhaften Schaffnern bzw. Zugchefs einfach aus dem Zug genommen. Persönlich beobachtet am 06.02.08 im Zug kurz vor Köln.
Bahnchef Mehdorn und Bundfespilzeipräsident West halten das für richtig. Die untergeordneten Polizisten und Chefs erst recht.
Zu den Vrejaltensregeln bei solchen willkürlichen Übergriffen habe ich auf Anfrage von der Bundespolizei Köln den folgenden wichtigen hinweis erhalten:
"Das erscheinend der Bundespolizei war in kekner Weise rechtswidrig und erfüllt selbst keinerlei Strafbestände ("Nötigung"). Ebenso war das Erscheinen der Beamten verhältnismäßig, da ihnen die Lage vor Eintreffen des Zuges in Duisburg unklar war.
Hierbei weise ich auf die polizeilichen Erfahrungswerte im Umgang mit zunächst unklaren Situationen hin und bitte Sie dafür um Verständnis."
Der deutsche Michel schaut den Ordnungshütern begeistert zu, schafft Ordnung in der ganzen Welt nach seinem Vorbild bis ihn die anderen wieder Mal das Land kaputt schlagen.
Meerjungfraumann meint:
(10.6.2008 um 09:38) Antworten
Wenn ich mir vorstelle, wie einer der Tanzlokaldrogenhändler (a.k.a Terrorist) mit seiner Kundschaft in eine dunkle Ecke verschwindet um z.B. eine Ecstasypille aus dem Allerwertesten abzuseilen, bin ich froh, dass ich mit dem Sch*** nichts am Hut habe…
Werden die erzielten Einnahmen eigentlich auch im "Tresor" verstaut? Ist das dann Schwarzgeld?!
Sorry dafür, aber wenn ich so einen Bericht lese wird mir einfach schlecht und ich bekomme Albträume wie den obigen…
DerTyp meint:
(10.6.2008 um 10:43) Antworten
Zu: Öffentlich-rechtliches Internet: Gegen die Wucht der digitalen Pressefreiheit
Also ich verstehe das nicht ganz. Soll sich dieses "Zensurrecht" jetzt lediglich auf alle Internetangebote der öffentlich-rechtlichen beziehen oder wirklich auf (in Deutschland gehosteten) online-Medien?
Bei solchen Dingen frage ich mich als nicht-Jurist auch immer, wie das was in solch einem Vertrag, mag er noch so einen hohen juristischen Wert haben, einfach Grundrechte außer Kraft setzen kann.
Kristine meint:
(10.6.2008 um 10:47) Antworten
@21 (Gx5): "Man sollte sich klar machen, der normale Polizist kann nichts dafür… Beim G8 Einsatz z.B. ist es falsch, den Polizisten dafür verantwortlich zu machen."
Sehe ich anders. Sie sind mitverantwortlich. Bildlich gesprochen sind sie die Hand, die den Schwachsinn des Kopfs Wirklichkeit werden läßt. Es ist lediglich falsch, sie *allein* verantwortlich zu machen.
Gruß,
Kristine
Sinnfrei meint:
(10.6.2008 um 10:56) Antworten
@33: Die Polizei bekommt bestimmt bald Taser.
Und allgemein: Das wir mit großen Schritten auf das nächste totalitäre System zugehen, wird hoffentlich nicht erst nach dieser Massenkörperöffnungsdurchsuchung klar? Ich gebe daran aber nicht der Polizei die Schuld, sondern der Mehrheit der Bürger, welchen das scheinbar am Arsch vorbei geht.
Rolf Schälke meint:
(10.6.2008 um 10:57) Antworten
In Russland gab es vor kurzem einen Gesetzesentwurf, nach dem Domain-Betreiber mit einem täglichen Zugriff von über 1000 Besuchern, nur mit eine staatliche Lizenz hätten die Domain weiter betreiben dürfen.
Das Gesetz überstand die erste Lesung in der Duma nicht.
Wir Deutschen sind da besser. Können Vorreiter in Fragen der Demokratie und Pressefreiheit werden. Gerhard Schröder wird das nach Russland rüberbringen können. Merkel wird ihn unterstützen. Schäuble soundso. Das russische Honorar unseres Bundeskanzlers a.D. hat seinen Preis.
Von Deutschland lernen, heißt Siegen lernen.
Ratlos meint:
(10.6.2008 um 11:29) Antworten
> sondern der Mehrheit der Bürger, welchen das scheinbar am Arsch vorbei geht.
Früher ging es dem Bürger am Arsch vorbei. Heutzutage heißt es eher "tief rein und es stört wohl auch nicht".
In diesem Staat heißt es für den "freien" Bürger: Immer schön tief bücken, damit jeder mal gucken kann.
@20
200 stinkende Schuhkartons auf dem Weg zum Polizeichef, der gerade 200 Briefe mit benutzten Tampons öffnet. Wäre das schön. *träum*
@29
> das ist erst dann wieder mein land, wenn das nicht mehr der fall ist.
Das ist dein Land. Unser Land. Nur das Volk wird immer dummer, ist immer mehr ohne eigene Meinung, völlig kritiklos, kleine Zombies, die ihren Dienst machen und nur noch ihre 3m Radius beobachten. Schöne neue Welt.
Soviel kann ich gar nicht fressen wie ich kotzen müsste.
Axel John meint:
(10.6.2008 um 11:30) Antworten
@ 26: Warum ist meines Wissens noch nie eine Celebrityparty, Galaveranstaltung oder andere “gehobene” Festivität bspw. in einem Landschlosshotel von der Polizei mittels einer Drogenrazzia gesprengt worden?
Deren Besucher haben i.d.R. mehrere "490 EUR/Std. Anwälte" auf stand by. Die halten sich erst garnicht mit den Polizisten von der Razzia auf, sondern nehmen sich gleich den Polizeipräsidenten zur Brust. Man kann davon ausgehen, dass die Beziehungen in solchen Kreisen dafür ausreichen, den umgehend in Frühpension zu schicken.
@ 28: jeder normale mensch muss doch, wenn derart in seine intimsphäre eingegriffen wird, abdrehen.
Das ist der Sinn der Übung. Funktioniert bei Demos genauso.
Man sucht ein paar harmlose Sitzblokierer und lässt einige wenige Polizisten auf sie eindreschen. Kommen andere Demonstranten zu Hilfe, rückt sofort Verstärkung an und dann kracht es richtig.
wir brauchen endlich ein staatshaftungsrecht, das seinen namen verdient
Hätten wir das, wäre der Staat praktisch führungslos. Der überwiegende Teil der Staatsbediensteten ist auf Grund seiner sozialen- und charakterlichen Ausprägung für ein öffentliches Amt absolut ungeeignet.
@ 29: es wird wohl in Deutschland in nicht allzu ferner zukunft sehr laut knallen, sollten solche und andere menschen-/bürgerfeinde nicht in anderer form in gesellschaftlich verträgliche und vermittelbare schranken gewiesen werden.
Warum wohl will Schäuble die Bundeswehr im Inneren einsetzen? Der wird schließlich von 80 Mio Terroristen umzingelt.
@ 33: Oder hat man gleich ne fette Geldstrafe am Hals wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so?
Plus Schadenersatzforderung für die kaputte Zelleneinrichtung, die Du mit Deinem Schädel zertrümmert hast.
Rolf Schälike meint:
(10.6.2008 um 11:32) Antworten
Was die einfachen Polizisten nd deren Kopf betrfitt, so waren die Beobachtungen der DDR Ende 1989 wichtig. Von einem auf den anderen Tag wurden die DDR-Verkehrspolzisten ungemein höflich, Radarfallen verschwanden, die Verkehrskontrollen dienten nicht mehr der Auffüllng des staatlichen Budgets.
Die Distanz der Bevölkerung zur Polizei verschwand. Die Polizei schützte die Stasiauflöser vor den Stasi-Hardlinern.
Inzwischen sind die DDR-Köpfe in den Sicherheitssystemen der deutschen Republik untergetaucht, verschwenden, haben sich an die Spitze gearbeitet. Wir haben in Deutschland Heute die DDR-Polizei-Verhälnisse.
Es soll nicht heißen, dass die Polizei vor 1989 in Westdeutschland immer und überall o.k. war.
Die damaligen Polizei-Widersacher à la Joschka Fischer und Otto Schilly haben jedoch wesentlich dazu beigetragen, dass noch mehr sanktionierte Willkür seitens der Polizei nun in ganz Deutschland zu beobachten ist.
Kristine meint:
(10.6.2008 um 12:18) Antworten
Zur Disco: Schätze mal, was die "Unantastbarkeit der Menschenwürde" anbelangt, wird in Deutschland einen auf (Bill) Clinton gemacht: "Das kommt darauf an, wie Sie 'Unantastbarkeit' definieren".
Gruß,
Kristine
P.S: Nicht daß das nicht schon längst klar gewesen wäre
Rüdiger meint:
(10.6.2008 um 12:51) Antworten
Ich zitiere mal aus den dortigen Kommentaren bezüglich der Analkontrolle vom Polizeichef:
Zitat von mistamilla:
- dass man Euch, so wie es einem ergangen ist, zu fünft mit Knüppeln auf den Boden prügelt, bis ihr heult, weil ihr deutlich gemacht habt, dass ihr keinen Bock mehr habt, was zu trinken wollt und aufs Klo müsst
- dass ihr, so wie es z.B. einem Schweizer erging, gezwungen werdet, "gefälligst deutsch" zu sprechen, indem man Euch erst beleidigt, man Euch sagt, dass ihr sonst daheim in Eurem Land bleiben sollt und danach mit dem Ellenbogen auf Eurer Brust gegen die Wand gedrückt werdet
- dass man Euch, wenn ihr nach stundenlangem Stehen nicht mehr könnt und an den Rand der Podeste sitzen wollt mit Tritten ins Kreuz weggekickt werdet
Weitere Worte sind nicht nötig. Hier kann sich jeder sein eigenes Bild malen.
Axel John meint:
(10.6.2008 um 13:22) Antworten
@ 44: Wir haben in Deutschland Heute die DDR-Polizei-Verhälnisse.
Allerdings mit Methoden, wie sie vor 70 Jahren üblich waren.
Die Geschichte wiederholt sich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gestapo#Entwicklung_seit_1936 1939 erfolgte die nächste Änderung: Gestapo und Kriminalpolizei wurden als Teile der Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengeschlossen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Ersetze "Reich" durch "Bund", dann passt es.
Kristine meint:
(11.6.2008 um 08:13) Antworten
@Disko: Hier wird sich mal wieder völlig unnötig aufgeregt. Ihr versteht das alles nicht:
Natürlich ist die Menschenwürde unantastbar. Aber es ist nicht menschenwürdig, drogensüchtig zu sein. Insofern muß man hier verrechnen. Fragt irgendeinen BWLer: Man muß Geld investieren, um Geld zu machen; man muß also Menschenwürde investieren, um Menschenwürde zu schützen. Natürlich haben die Polizisten die Menschenwürde der Besucher verletzt, aber sie haben damit auch deren Menschenwürde geschützt. Und da sie sie mehr geschützt als verletzt haben, ergibt sich ein Menschenwürde-Schutz-Überschuß, also im Endeffekt keine Verletzung mehr.
Ihr müßt einfach das Große Ganze sehen!
Gruß, Kristine
P.S: Ich schicke jetzt meine Bewerbung für einen Richterplatz am BVerfG ab
sabotage meint:
(11.6.2008 um 09:22) Antworten
@kristine
in dem text werden nirgendwo drogensuechtige erwaehnt.
aber es passt ja ganz gut in unsere gesellschaft, in solchen
faellen von drogensuechtigen zu sprechen, die scheinbar zu sich
menschenunwuerdig sind, waehrend man fett und chips fressend mit einem bier oder einem glas wein zu hause in seinem eigenen zigarettenrauch vor sich hin vegetiert.
dann setzt man noch ein killerargument (um was zu bekommen muss ich was geben) darunter und schon haben wir den traurigen kommentar einer person, die sich mit dieser stammtischeinstellung beim bverfg bewirbt.
Wieso gab es keine toten Polizisten und "Ärzte"? Ich hätte dem ersten bewaffneten Menschen, der mich schlägt, entführt, foltert oder vergewaltigt, den Kehlkopf zerquetscht. nil inultum remanebit – Art. 20(4) GG.
Man ist immer zu 50% das, was man mit sich machen lässt, und man muss keine Handlungen über sich ergehen lassen, die auf verfassungwidrigen Gesetzen fußen. Sowas nennt sich "Bindung des Gesetzgebers an die verfassungsmäßige Grundordnung". Da keines der Grundrechte in seinem Wesensgehalt beseitigt werden darf, war die Aktion offensichtlich verfassungswidrig. Mir ist schon klar dass ich gut reden habe. Nur: wenn ich tatsächlich mal von einem solchen Pissen und Scheißen auf die menschliche Würde betroffen sein sollte, würde ich es höchstwahrscheinlich nicht überleben, da muss ich es ja schon vorher mal gesagt haben…
Übrigens ist der Ausschluss von jeder Form von Gewalt- und Willkürherrschaft ist ein Verfassungsgrundsatz, siehe z.B. http://bundesrecht.juris.de/stgb/__92.html
Nur so nebenbei. Also von wegen Befehl und Gehorsam und so. Wollte es mal erwähnen…
we are germany – resistance is futile!
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 10:45) Antworten
@48 and Disco:
Aufgrund Deiner vorherigen Äußerungen gehe ich mal stark davon aus, dass dieser Beitrag blanker Zynismus ist.
Ich habe mich zu diesem Thema bereits ausgiebigst und mehr als deutlich im Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion in Saarbrücken zu Wort gemeldet. Allerdings muss ich feststellen, dass dieser Vorfall, der ja nunmehr durch das Saarländische OVG für rechtwidrig erklärt wurde, im Verhältnis zu den Vorgängen in Konstanz eine Lappalie war. Wie hier mit eine großen Anzahle junger Menschen umgesprungen wurde, sprengt jede Dimension.
Die Polizei will mit den für die Betroffenen stets entwürdigenden Maßnahmen einen Denkzettel verpassen. Da ich selbst als Vertreter der Staatsanwaltschaft einer deutschen Großstadt bereits vor 12 Jahren an derartigen Aktionen mitgewirkt habe, kenne ich die Argumente sehr gut. Eine Razzia diesen Umfangs mit all den beschriebenen Maßnahmen hat drei Ziele:
1. Repression – Auffinden von Drogen und Zuordnung zu einer bestimmten Person bzw. das Aufdecken sonstiger Straftaten
2. Prävention – Die Unberechenbarkeit solcher Aktionen soll künftige Straftaten verhindern. Die Angst vor Entdeckung soll mögliche Täter von der Absicht, künftig Straftaten zu begehen, abbringen.
3. Demonstration – Die Demonstration von staatlicher Härte und Unerbittlichkeit im Übermaß hat ebenfalls einerseits präventiven Charakter, denn sie soll abschrecken. Sie erfüllt andererseits aber auch eine Genugtungsfunktion bei den beteiligten Beamten. Diese fühlen sich häufig durch die Justiz "verraten" und versuchen auf diesem Wege, indem sie bewußt die rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zumindest billigend in Kauf nehmen, den ihrer Meinung nach zu laschen Umgang der Justiz mit Straftätern zu kompensieren.
Eine weitere hierunter zu zählende Erscheinung ist psychologischer Natur. Die Fähigkeit Macht auszuüben, kann einen Menschen in seiner Persönlichkeit verändern. Machtbefugnisse werden überschritten, Machtmittel mißbraucht um eine persönliche Befriedigung zu erreichen. Es ist eine Art Spirale, die sich immer weiter abwärts dreht. Beispiele hierfür gibt es mehr als genug, sie sind geradezu kennzeichnend für diese Gesellschaft. Dies ist auch wissenschaftlich nachgewiesen. Ich empfehle hierzu die Filme "Das Experiment" oder – noch aktueller – "Die Welle", welche beide auf realen Begebenheiten basieren.
Ich selbst gehe davon aus, dass in der Mehrzahl der Fälle von Machtmissbrauch individuelle Beweggründe eine Rolle spielen. Diese können ebenso sexueller Natur sein, wie sie einem Instinktverhalten entsprechen können. Ich bin kein Psychologe, daher fehlt mir die wissenschaftliche Basis zur Beurteilung, allerdings glaube ich, dass die Forschung hier noch nicht in allen Bereichen zu endgültigen Ergebnissen gekommen ist. Abschließend nur noch soviel: Nahezu sämtliche BDSM-Praktiken basieren auf dem Zusammenspiel von Macht und Unterwerfung, ähneln also stark der Realität bei der Anwendung staatlichen Zwangs.
Ungeachtet der individuellen Beweggründe und der kollektiven Argumentation durch die staatlichen Organe führt das Vorgehen des Staates in deratigen Einzelaktionen ebenso wie in groß angelegten Maßnahmen wie etwa Gesetzesänderungen im Ergebnis zu immer massiveren Eingriffen in die Grundrechte, die wir jedenfalls bislang allzu willfährig hingenommen haben. Trotz offensichtlicher Rechts- bzw. Verfassungswidrigkeit macht der Staat und machen seine Beamten weiterhin was sie wollen. Gegen Entscheidungen der Verfassungsgerichte zeigt man sich resistent, man provoziert gar im Parlament ablehnende Entscheidungen des BVerfG um sodann ein weiteres verfassungswidriges Gesetz auf den Weg zu bringen. Zu den hinlänglich ausgewälzten Themen "Vorratsdatenspeicherung" und "Online-Durchsuchung" muss man wohl nichts mehr hinzufügen.
Aber auch die Gesellschaft und die Medien zeigen sich nahezu uninteressiert daran, wie unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden. Die immer weitergehenden Befugnisse der Finanzbehörden (einschließlich des Zolls) werden – wenn überhaupt – nur noch am Rande wahrgenommen, geschweige denn angegriffen. Was früher noch zu einem kollektiven Aufschrei und massiven Konsequenzen führte, wird heute nur noch achselzuckend abgetan. Ein Beispiel: Während einer Razzia in der Bonner Diskothek "Ysabeau" in 1996 wurden die Gäste ebenfalls einer Durchsuchung unterzogen. Hierbei wurden sie jedoch lediglich abgetastet, niemand musste auch nur ein Kleidungsstück ablegen. Nachdem sich einige Gäste, darunter auch einige farbige Gäste – massiv darüber beschwert hatten, dass sie von Polizisten an den Genitalien und an den Brüsten angefasst worden seien, kam es zu einem Skandal bei der Bonner Polizei. Der für die Aktion verantwortliche Beamte wurde entlassen, Rücktritte bis hin zum Landesinnenministerium gefordert. Die Bonner Polizei bekam von ganz oben massiven Druck, bei derartigen Maßnahmen doch bitteschön mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl vorzugehen.
Mal abgesehen davon, dass man bei einer oberflächlichen Tast-Durchsuchung gezwungenermaßen auch den Genital- und Brustbereich abtasten muss, will man wirklich etwas finden; heutzutage ist jede Kontrolle vor dem Besteigen eines Flugzeugs strenger.
Körperliche Durchsuchungen sind und bleiben massive Eingriffe in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Auch im Hinblick auf die immer zu achtende Würde des Menschen sind solche Eingriffe stets nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind und auch dann muss immer noch in jedem Einzelfall Rücksicht auf die besonderen Umstände genommen werden. Dies ist in Konstanz in ganz großem Rahmen und m.E. nach vorsätzlich nicht beachtet worden, vielmehr dürfte die Rechtmäßigkeit der gesamten Aktion zu bezweifeln sein. Bedenkt man, dass hiervon 400(!) Menschen unmittelbar betroffen waren, ist dies eigentlich ein riesiger Skandal, der Konsequenzen und ein nachhaltiges Umdenken in der ganzen Republik nach sich ziehen muss. Geschieht dies nicht, werden wir alle künftig viel häufiger als bisher derart massivem staatlichen Zwang ausgesetzt sein.
In vielen Bereichen ist dies bereits der Fall.
Auf Wiedersehen Grundrechte!
Kristine meint:
(11.6.2008 um 11:17) Antworten
@50 (RA-RR): "Der für die Aktion verantwortliche Beamte wurde entlassen, Rücktritte bis hin zum Landesinnenministerium gefordert."
Kein Schmerzensgeld oder so? Kein Gefängnis wegen sexueller Nötigung? Wenn ein Polizist seine Macht mißbraucht, handelt er nicht mehr im Auftrag des Volkes und sollte wie ein gewöhnlicher Bürger behandelt werden.
Ansonsten stimme ich dir zu, bis auf: "Auch im Hinblick auf die immer zu achtende Würde des Menschen sind solche Eingriffe stets nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind"
Wenn Menschenwürde tatsächlich unantastbar sein soll, dann darf es an dieser Stelle keine Verhältnismäßigkeit geben.
Gruß, Kristine
P.S: Natürlich war 48 Zynismus.
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 11:43) Antworten
@51: Nein, alle Verfahren gegen die beteiligten Beamten wurden eingestellt, weil keine rechtswidrigen Maßnahmen nachgewiesen werden konnten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang lediglich die Reation damals (vor 12 Jahren) und heute:
Der Aufschrei damals war groß, der Polizeipräsident kündigte harte Konsequenzen an, Polizeibeamte wurden auf den Straßen Bonns angepöbelt, Klagen wurden eingereicht, es kam sogar zu einer Demonstration von beachtlichem Ausmass. Auch wenn später alle Strafverfahren gegen die beteiligten Beamten eingestellt wurden, zeigt es doch deutlich wie groß die Unterschiede zwischen den Ereignissen sind. Konsequenterweise müsste man auf die Konstanzer Vorfälle aus der Bevölkerung und der Presse mindestens ebenso massiv reagieren.
Soweit ein polizeiliches Vorgehen rechtswidrig ist, besteht durchaus die Möglichkeit das Straftatbestände erfüllt sind. Schwierig ist in der Praxis allerdings die Beweisführung. Neben dem Vorsatz muss im Falle eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs gem. § 174b StGB oder der sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB dem Polizeibeamten auch nachgewiesen werden, dass die Handlung einen sexuellen Charakter hatte, also primär oder sekundär der sexuellen Befriedigung diente. Das ist einem Fall wie dem vorliegenden quasi unmöglich, da die Durchsuchungen zwingend durch gleichgeschlechtliche Personen durchgeführt werden müssen. In Betracht kommen jedoch Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung und Körperverletzung im Amt.
Du hast im Übrigen völlig Recht, die Menschenwürde unterliegt keiner Schranke, insofern stellt sich bei einer Verletzung der selben auch nie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das habe ich allerdings auch mit meiner Aussage gemeint, nämlich, dass die Menschenwürde immer zu achten ist. Wenn das geschieht, muss im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Gruß RA-RR
Kristine meint:
(11.6.2008 um 12:27) Antworten
@52 (RA-RR): "Neben dem Vorsatz muss im Falle eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs gem. § 174b StGB oder der sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB dem Polizeibeamten auch nachgewiesen werden, dass die Handlung einen sexuellen Charakter hatte"
Wobei es mir persönlich da erstmal ziemlich egal wäre, ob mir eine Polizistin an die Brust/in den Schritt greift, weil sie meint, ich könnte da etwas versteckt haben, oder weil sie sich daran aufgeilt. In jedem Fall wurde meine körperliche Autonomie auf demütigende Weise verletzt. Lediglich könnte ich ersteren Fall im Nachhinein besser verstehen.
"Du hast im Übrigen völlig Recht, die Menschenwürde unterliegt keiner Schranke, insofern stellt sich bei einer Verletzung der selben auch nie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit."
Wie ist dann überhaupt so etwas wie eine Leibesvisitation möglich? Ich denke (habe da zum Glück keine Erfahrung), ich würde eine Leibesvisitation (gegen meinen Willen) durch eine Beamtin immer als Verletzung meiner Menschenwürde empfinden.
Gruß,
Kristine
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 13:51) Antworten
Na ja, das subjektive Empfinden, was einem die persönliche Menschenwürde ist hat nichts mit der Legaldefiniton der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu tun. Würde man für die Feststellung, ob die Menschenwürde verletzt ist, auf die Empfingungen eines Einzelnen zurückgreifen, käme man nie zu einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Grenze zieht da jeder individuell anders. Ob im Einzelfall die Menschenwürde verletzt wurde oder nicht, hängt zwar miunter auch vom subjektiven Empfinden, mehr aber von den objektiven Umständen des Einzelfalls ab.
Es ist höchstrichterlich festgestellt und wohl auch in der Rechtswissenschaft überwiegend herrschende Meinung, dass eine körperliche Durchsuchung stets ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt. Das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG kann aber im Gegensatz zu Art. 1 GG unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Grundsätzlich gilt: Ist das Rechtsgut, dessen Bedrohung durch die Maßnahme (Durchsuchung) abgewendet werden soll, höherwertig als der Eingriff in das Recht des Betroffenen, ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zulässig. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt, d.h. sie muss ob ihres hohen Eingriffcharakters auf das unerlässliche Minimum beschränkt werden. Würde man dies bejahen, müssten weitere Prüfungen vorgenommen werden, die je nach der Ermächigungsgrundlage (Landespolizeigesetze oder StPO) unterschiedlich sind.
Unabhängig ob ein Verstoß gegen Art. 2 GG vorliegt oder nicht, kann eine körperliche Durchsuchung dennoch die Menschenwürde im Einzelfall verletzen, nämlich dann, wenn besonders unwürdige Umstände hinzutreten, wie z.B. das Einnehmen entwürdigender Haltungen, das Beiwohnen durch Personen des jeweils anderen Geschlechts, abfällige Bemerkungen, Spott oder ähnliches. In diesem Fall kann auch eine eigentlich rechtmäßige Maßnahme durch Hinzutreten weiterer Umstände wiederum rechtswidrig werden.
Kompliziert, nicht?
Im Fall Konstanz gab es mehrere polizeiliche Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit überaus zweifelhaft ist. Die Anordnung der Durchsuchung aller Personen ist hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Soweit die Maßnahme der Strafverfolgung diente, richtet sie sich nach der StPO, in diesem Fall nach § 102 StPO. Hierzu sind jedoch bestimmte Verdachtsmomente erforderlich, an denen es bei einer Massendurchsuchung ohne weitere Einschränkungskriterien definitiv fehlt. Die bloße Anwesenheit an einem Ort, an dem die Polizei Drogendelikte vermutet, reicht hierfür nicht aus. Eine erforderliche richterliche Anordnung liegt ebenfalls nicht vor, für Gefahr im Verzug, bei deren Vorliegen die Anordnung auch durch die Polizei erfolgen kann, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Erfolgte die Maßnahme präventiv, wäre ihre Ermächtigungsgrundlage im Landespolizeigesetz BaWü zu suchen.
Wie bereits oben dargelegt, muss aufgrund des damit verbundenen massiven Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, woran es hier ganz offensichtlich aufgrund nicht vorhandener Kriterien zur Einschränkung der Eingriffe auf das absolute Minimum fehlt.
Die Durchsuchungsmaßnahmen waren daher nach meiner Auffassung in jedem Fall ebenso wie die vermutlich zugrundeliegende Anordnung der Maßnahme rechtswidrig. In der Konsequenz kann dies den Betroffenen die Möglichkeit zivilrechtlicher Ansprüche eröffnen, auch besteht die Möglichkeit, dass sich die Beamten selbst strafbar gemacht haben. Dies durchzuprüfen sprengt allerdings den Rahmen in diesem Blog.
Abschließend sei nur am Rande angemerkt, dass die Rechtswidrigkeit ggf. auch zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann, was bedeutete, dass man auch die Funde, welche die Polizei als Erfolge verbucht, möglicherweise nicht strafrechtlich ahnden kann.
Alles in allem also wieder mal eine teure Aktion, die zu nichts führte, den Steuerzahler enorm belastete und fast 400 verärgerte bis traumatisierte Staatsbürger hinterlässt.
Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?
Gruß RA-RR
Kristine meint:
(11.6.2008 um 14:36) Antworten
@54 (RA-RR): "Na ja, das subjektive Empfinden, was einem die persönliche Menschenwürde ist hat nichts mit der Legaldefiniton der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu tun."
Das habe ich befürchtet. Dann korrigiere ich mein Posting 45: "Das kommt darauf an, wie 'Menschenwürde' definiert wird." Und ich streiche den darin enthaltenen Sarkasmus.
"Würde man für die Feststellung, ob die Menschenwürde verletzt ist, auf die Empfingungen eines Einzelnen zurückgreifen, käme man nie zu einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Grenze zieht da jeder individuell anders."
Eben. Und es ist *meine* Menschenwürde, also entscheide *ich*, ob die verletzt worden ist, nicht jemand anderes.
Und umgekehrt: *Ich* entscheide, wann sie *nicht* verletzt wurde. Es soll also z.B. keiner daherkommen und mir BDSM verbieten, weil er der Ansicht ist, daß BDSM "meine Menschenwürde verletze".
Subjektiv ist die Definition von Menschenwürde so oder so, egal ob meine oder die Legaldefinition.
"Ob im Einzelfall die Menschenwürde verletzt wurde oder nicht, hängt zwar miunter auch vom subjektiven Empfinden, mehr aber von den objektiven Umständen des Einzelfalls ab."
Artikel 1 GG definiert also Menschenwürde über den Kopf der Menschen hinweg zu einem Etwas, das nicht unbedingt etwas mit der konkret empfundenen Menschenwürde zu tun hat.
Gruß,
Kristine
P.S: Danke für deine ausführlichen Erklärungen!
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 15:02) Antworten
Das liegt ja am Charakter eines Gesetzes, welches ja nicht nur für jeden Einzelnen sondern für die Gesamtheit derer gilt, zu deren Zweck oder Schutz es erlassen wurde. Insofern kann ein Gesetz nur abstrakt sein. Die Klärung der Frage, ob es denn im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommt oder verletzt ist, obliegt dann eben im Einzelfall der Rechtsprechung, die gleichwohl Grundsätze aufstellen kann, die für alle gleichgelagerten Fälle gelten können.
Gruß RA-RR
P.S.: Gerne! Ich mache das aber auch aus "präventiven" Gründen. Einerseits, damit die Leser hier einen ungefähren Eindruck bekommen, was Polizei und Staat dürfen und was nicht. Andererseits hoffe ich, dass ich wenigstens einen minimalen Beitrag dafür leisten kann, dass unsere Freiheit nicht noch weiter eingeschränkt wird, vielleicht bringt das ja einen Stein ins Rollen, wer weiß?
n0ne meint:
(11.6.2008 um 15:02) Antworten
"Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?"
- unterzeichne -
wahrscheinlich, weil es nichts mit promis, nichts mit kinderschändern, nichts mit brückenwerfen, nichts mit klimaschwarzmalerei, nichts mit umweltdramakatasrophen in usa wegen eines wirbelsturmes/etc, nichts mit werbung, nichts mit fussball, nichts mit knut/wolke/etc, nichts mit "normaler alltag" (deine chance, so leben wir deutschen, frauentausch etc), nichts mit "superstars", nichts mit dem neusten i-irgendwas, nichts mit der (armen) geschädigten musikindustrie, nichts mit "GEZ ist gut", nichts mit staatsreisen der bk, nichts mit "anti" terror, nichts mit islam/mittlerer osten, nichts mit (geheuchelten) auszeichnungen von bk/bpräs/sonstige (volksverräter), nichts mit "verschwörungstheorien sind unsinn", nichts mit bösen nikotin/haschspritzgiftrauchern, nichts mit "großen gefahren für die öffentliche sicherheit" (1 gramm gras wurde bei otto normal im handschuhfach gefunden – 10.000 kiffer spielen jetzt endlich wieder mit barbie, weil ihr dealer keinen stoff hat), nichts mit diätenerhöhung, nichts mit der ddrstasikommunismusspitzellinken, nichts mit porno, nichts mit pisa, nichts mit pendlerpauschale, nichts mit pro europa und nicht nur mit wenig realität zu tun hat. (auszug ;))
es handelt sich nur um die menschenwürde und staatliche willkür und gewalt. das ist halt langweilig… solange man selbst nicht betroffen ist.
bernd meint:
(11.6.2008 um 15:13) Antworten
Sehe ich das also richtig?
Wenn ich in einer solchen Situation bin kann ich versuchen die Beamten einzuschüchtern indem ich zu ihnen sage sie sollen aufpassen bezüglich
- Körperverletzung im Amt
- Beleidigung
- Verletzung der Menschenwürde
- darauf folgernd überlege ich ob ich mich auf Artikel 20 des GG berufe und die Verletzung der Menschenwürde als Angriff auf Deutschland verstehe und somit im Recht bin wenn ich mich wehre?
Das Problem der Sache ist nur.. es kann durchaus sein das man angetrunken/besoffen ist und dem entsprechend nicht wirklich das rüberbringen kann was man will und vor allem nicht wirklich Respekt erwirkt…
sabbotage meint:
(11.6.2008 um 15:38) Antworten
>> 2. Prävention – Die Unberechenbarkeit solcher Aktionen soll künftige Straftaten verhindern. Die Angst vor Entdeckung soll mögliche Täter von der Absicht, künftig Straftaten zu begehen, abbringen.
ich verstehe diese art praevention irgendwie nicht. der grossteil der besucher war unschuldig. aber in wie weit schreckt mich eine solche aktion davon ab, in zukunft etwas illegales zu tun, wenn es doch voellig egal ist ob ich schuldig bin oder nicht, da ja schlisslich alle in den zweiffelhaften genuss dieser erniedrigung gekommen sind? die folgen bei der entdeckung eventuell vorhandenen eigenbedarfs haetten ja kaum schlimmer sein koennen als das, was ohnehin schon jeder durchmachen musste.
tunicht meint:
(11.6.2008 um 16:29) Antworten
Schäuble ist anständig und hat nichts zu befürchten. Auch du bist anständig und hast nihts zu befürchten. Den meisten kann so eine Durchsuchung nicht passieren, denn sie sind anständig.
tunicht meint:
(11.6.2008 um 16:47) Antworten
Gegen Richter wird nichtöffentlich verhandelt , denn auch sie sind anständig.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat inzwischen Beschwerde gegen die Entscheidung zur Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 19:01) Antworten
@58: ob es was nützt, wenn Du einmal in einer solchen Situation bist, wage ich zu bezweifeln. Eine Anwältin aus Köln ist einmal rechtswidrig vollumfänglich körperlich durchsucht worden, weil sie bei der Durchsuchung bei einem Mandanten anwesend sein wollte und der anwesende Staatsanwalt sie abführen ließ. Trotz aller lautstark vorgetragenen juristisch fundierten Einwände bekam sie die gesamte staatliche Härte zu spüren. Aber vielleicht lässt sich mal jemand beeindrucken, es sind ja häufig noch andere Personen in der Nähe und könnten irgendwann einmal lästige Zeugen sein. Also: Nichts gefallen lassen, sondern protestieren, wenn eine polizeiliche Maßnahme nicht wirklich sinn- und maßvoll erscheint. Je sachlicher und substantiierter der Protest, umso größer die Chance, dass ein Sinneswandel bewirkt werden kann.
Übrigens: amnesty international stuft rechtswidrige "strip searches" als Folter ein. Die Erniedrigung sowie das Gefühl der Machtlosigkeit und des Ausgeliefertsein können bei dem Opfer schwere seelische Störungen bewirken. Man spricht auch von "weißer Folter". Warum dies in Deutschland weder von der Exekutive, noch von der Gesellschaft wirklich ernst genommen wird, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Die Erläuterungen, Kommentierungen und auch die Rechtsprechung zu den einschlägigen Ermächtigungsnormen und den Grundrechten ist ebenso eindeutig wie transparent: Zulässig nur in engsten Grenzen und unter besonderen Voraussetzungen! Das hindert die Exekutive und die Legislative (Hallo Herr Schäuble!) scheinbar nicht, die Gesetze und Rechtsprechungen nach ihren Wünschen extensiv auszulegen oder gar ganz zu ignorieren. Was allerdings ob der geringen Konsequenzen, so denn solche überhaupt zu befürchten sind, auch keinen der Verantwortlichen wirklich interessieren dürfte.
Wie ich schon sagte: Der Aufschrei müsste erheblich lauter und anhaltender sein. Aber hierzu hat "nOne"@57 die Erklärung schon gegeben.
@59: Prävention dieser Art ist abstrakt, sie richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person sondern gegen alle, die eine Straftat, welche die präventive Maßnahme verhindern soll, irgendwann einmal zu begehen beabsichtigen. Eine solche Aktion hat quasi Symbolcharakter.
Vorliegend glaube ich, die Polizei Konstanz wünscht sich alles, was auch nur annähernd nach Ärger riecht, raus aus ihrer schönen Stadt (Discos, Drogensüchtige, Alkoholkranke, junge Menschen etc.).
mein name meint:
(11.6.2008 um 19:05) Antworten
jo, nochma zu der razzia in der disko,
das vorgehen zur indentitätsfestsellung ist m.E. gerechtfertigt,
aber hey wieso rücken die da mit schlagstöcken und schilden ein?
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 19:06) Antworten
Das perverse an den ganzen rechtswidrigen Grundrechtseingriffen, die wir in der letzten Zeit erdulden mussten oder beobachten konnten, ist, dass sie stets unter dem Deckmäntelchen der Rechtsstaatlichkeit erfolgen.
"Wir sind doch in einem freien und demokratischen Rechtsstaat, alles was wir machen, hat schon seine Ordnung und Richtigkeit. Wer böses dabei denkt, hat wohl selber was zu verbergen. Der Anständige hat ja nichts zu befürchten".
Und wir lassen uns einlullen…
RA-RR meint:
(11.6.2008 um 19:15) Antworten
@63: Was rechtfertigt denn, einen völlig Unschuldigen und Unverdächtigen erkennungsdienstlich zu behandeln? Wo soll die Ermächtigungsgrundlage sein? Was würden Sie denn sagen, wenn Ihnen bei der nächsten Verkehrskontrolle Fingerabdrücke abgenommen werden und ein hübsche Foto von Ihnen mit Ihrem Namensschild vor der Brust gemacht würde? Wäre Ihnen so etwas egal? Würden Sie nicht fragen, was macht der Staat mit diesen Daten? Haben Sie keine Angst, aufgrund der ganzen Datenflut einmal wegen eines Irrtums in die Mühlen der Justiz zu gelangen, auch wenn Sie ja eigentlich anständig sind? Sie würden sich wundern, wie viele Fehlurteile es in der Geschichte der Strafjustiz gibt.
Schlagstock und Schild sind zunächst einmal Mittel zum Eigenschutz. Solange diese nicht ungerechtfertigt eingesetzt werden, ist gegen ein Mitführen grundsätzlich nichts einzuwenden. Ich teile jedoch ihre Auffassung insoweit, als dass dieses martialische Auftreten lediglich beeindrucken sollte, es passt daher ins Gesamtbild der Aktion.
ODB meint:
(11.6.2008 um 23:15) Antworten
Niemand mag die Polizei. Offenbar völlig zu Recht.
freeburma meint:
(11.6.2008 um 23:50) Antworten
@RA-RR Vielen Dank soweit für ihre Erläuterungen. Als jemand, der es gewöhnt ist von der Polizei ungerecht behandelt zu werden( hat man eigentlich eine Chance, wenn man dazu gezwungen wird sich nachts ein Taxi zu rufen um nach Hause zu kommen anstatt zu Fuß weiter zu gehen ohne das es einen tatsächlichen Grund dafür gibt, einem als Grund von den Beamten Beschwerde der Nachbarn genannt wird und bei späterem nachfragen bei der Polizeiwache als Grund ein "erheblich alkoholisierter Zustand" meinerseits festgestellt wurde, und das ohne irgendwelche Tests etc. dagegen gerichtlich o.ä. vorzugehen?) gibt das einem wieder etwas handfestes, was man den Beamten entgegensetzen kann. Nicht, das sie sich davon beeindrucken lassen würden. Aber vielleicht ist es doch ein kleines Zeichen.
Haben Sie vielleicht auch eine Quelle zu der Meinung von ai zu den "strip searches"?
Und es wird der Tag kommen, da werden wir uns nicht mehr einlullen lassen, denn die da oben machen den Fehler, das sie 90% der Menschen zuviel wegnehmen, und wenn der ehemalige Mittelstand auch kein Geld mehr hat wird er schon aufstehen, das hoffe und glaube ich!
RA-RR meint:
(12.6.2008 um 10:18) Antworten
@67: Die von Ihnen geschilderten Umstände zu der "Taximaßnahme" kann ich so nicht beurteilen. Soweit Sie tatsächlich ein "Störer" im polizeirechtlichen Sinne waren, kann und muss die Polizei gegen Sie tätig werden. Mir scheint das Rufen eines Taxis gegenüber einem Platzverweis oder einer Nacht in Polizeigewahrsam das mildere Mittel, also mag das durchaus gerechtfertigt gewesen sein. Aber um das zu beurteilen, müsste ich nähere Angaben haben. Das würde dann aber zu weit führen, dieses Blog dient ja nicht der Rechtsberatung.
Lesen Sie mal die Jahresberichte von ai. Ansonsten fällt mir nur einschlägige Fachliteratur ein.
Kristine meint:
(12.6.2008 um 10:33) Antworten
@56 (RA-RR): "Das liegt ja am Charakter eines Gesetzes, welches ja nicht nur für jeden Einzelnen sondern für die Gesamtheit derer gilt, zu deren Zweck oder Schutz es erlassen wurde. Insofern kann ein Gesetz nur abstrakt sein."
Aber das Gesetz ist doch durch die Legaldefinition von "Menschenwürde" gerade *nicht* mehr abstrakt, sondern "Menschenwürde" wird mit einer konkreten Definition gefüllt. Und dadurch schützt es meine Menschenwürde nur dann, wenn diese und meine Definition von "Menschenwürde" übereinstimmen.
Ich wollte jetzt eine Analogie mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit versuchen, aber Art 2 (1) GG ist mit seinem "Sittengesetz" so schwammig … Sonst hätte ich gesagt, daß dieses Grundrecht ja auch abstrakt formuliert ist und erst vom einzelnen Menschen mit Inhalt gefüllt wird. Meine freie Entfaltung der Persönlichkeit dürfte sich von deiner unterscheiden (einfach weil Menschen verschieden sind), aber beide Weisen sind durch Art 2 GG geschützt.
Vermutlich hätte Art 1 GG einfach noch einen vierten Absatz bekommen müssen:
(4) Den Begriff der Menschenwürde regelt ein Gesetz.
Das wäre ehrlicher. Und ein Gesetz mit dem Namen "Menschenwürdedefinitionsgrundgesetzergänzungsgesetz" wäre doch hübsch ;-)
Was ich noch vergessen hatte:
@50 (RA-RR): "Ich empfehle hierzu die Filme “Das Experiment” oder – noch aktueller – “Die Welle”, welche beide auf realen Begebenheiten basieren."
"Nahezu sämtliche BDSM-Praktiken basieren auf dem Zusammenspiel von Macht und Unterwerfung, ähneln also stark der Realität bei der Anwendung staatlichen Zwangs."
Sie ähneln, aber der wesentliche Unterschied ist, daß BDSM freiwillig und zwischen Menschen stattfinden, die sich im klaren sind, worauf sie sich einlassen. Es ist bloß ein Spiel, das jederzeit abgebrochen werden kann.
Zudem ist das Machtverhältnis bei BDSM längst nicht so eindeutig: Ist der, der scheinbar "oben" ist, tatsächlich der mächtige? Oder ist es der, der "unten" ist, weil der "Oben" nur mit dem Einverständnis des "Unten" handelt?
Der Unterschied zwischen staatlichem Zwang und BDSM ist so wie der Unterschied zwischen Vergewaltigung und Vergewaltigungsphantasien. Ersteres ist — vornehm formuliert — ein Verbrechen übelster Sorte, letzteres eine i.d.R. harmlose Phantasie.
Kontrolle ist der Knackpunkt.
@59 (RA-RR): "Prävention dieser Art ist abstrakt, sie richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person sondern gegen alle, die eine Straftat, welche die präventive Maßnahme verhindern soll, irgendwann einmal zu begehen beabsichtigen. Eine solche Aktion hat quasi Symbolcharakter."
Hört sich irgendwie nach der Vorgehensweise von Terroristen an: Einigen Gewalt antun, damit nicht nur die, sondern auch alle anderen schön brav tun, was von ihnen verlangt wird.
Gruß, Kristine
svarni meint:
(12.6.2008 um 13:23) Antworten
Bezüglich Razzia: Was dem Faß den Boden ausschlägt, ist die totale Verwirklichung des Prinzips der gezielt verweigerten Beweisbarkeit. Das ist eines der Kernprinzipien zur Verbreitung faschistischer Ideologie. Damit meine ich die Tatsache, dass Photographen ein Platzverweis erteilt wurde. Ich tippe, dass jeder einzelne Platzverweis vollständig rechtswidrig war. Es zielte nur darauf ab, Menschen foltern zu können, ohne dass Zivilisten dafür Beweise sammeln konnten. Hätte es Photographen gegeben, die die Folterung wehrloser Zivilisten (Zitat: "zu fünft eingeprügelt", Rettung einer Verletzten verhindert, Grundrecht auf Trinkwasser verwehrt, Stehfolter) dokumentiert hätten, und hätten diese Menschen sich (natürlich mit Gewalt) geweigert, die Photos auszuhändigen (damit sie im rahmen allgemeiner Strafvereitelung) vernichtet worden wären, so könnte sich die gesamte Welt wenigstens einen Eindruck davon schaffen, wie vorsätzlich und wie schwer mal wieder auf die Würde des Menschen gepisst und geschissen wurde. Aber es existieren keine Photos, die als Beweis dienen könnten. Die Beweisbarkeit wurde gezielt verweigert. Jetzt kann jeder Staatsanwalt jede Strafanzeige von Rechtsbeugung wegen einstellen, weil diejenigen Verbrecher ja nicht indentifiziert werden könnten (in Ermangelung von Namensschildern oder sonstiger Codierung). Die Aufnahmen der Polizei werden 100%ig und definitiv entweder so geschnitten, dass keine Verbrechen seitens der Schäuble-Staffel sichtbar sind, oder sie werden gar nicht erst herausgegeben.
Wenn ein Polizist, egal ob bei einer Razzia oder auf Streife, egal ob um 11 Uhr morgens oder um 3 Uhr Nachts, fremde Menschen treten, schlagen, entführen oder gar foltern kann, mit der 100%igen Gewißheit auf absolute Straffreiheit, dann ist selbstverständlich jedes Mittel legitim, diesem Verrat ein sofortiges und nachhaltiges Ende zu setzen. Ich verstehe gar nicht, wie erwachsene Menschen herumstehen können, während ein anderer auf dem boden liegend und vor Schmerzen heulend von einem halben Dutzend Menschen verprügelt wird. Ist das die Verhaltensänderung, die durch totale Überwachung (-> Polizei hat alles gefilmt) entsteht? Muss ich das nachvollziehen können? Hat hier niemand mehr Zivilcourage? Hallo, ist da wer? Ich verstehe ziemlich genau, warum niemand dazwischen geht: weil die Leute Sicherheit wollen. Sicherheit, nicht selbst angezeigt zu werden, Sicherheit, sich nicht anstrengen zu müssen. Unsere Gesellschaft ist wie der Cantorsche Staub.
"Willkommen! Willkommen in City Seventeen. In Sicherheit!"
Mich würde mal interessieren, was mir ein Rechtsanwalt rät: ich möchte /nicht/ von der Waffen-Schäuble-Staffel gefoltert oder exekutiert werden, aber trotztdem sämtliche meine Grundrechte wahrnehmen, einschliesslich das Recht auf Freizügigkeit. Ich will mich also auch nicht dazu nötigen lassen, mit irgendwelchen verblendeten Extremisten zu diskutieren. Wie gehe ich vor, so dass ich weder gefoltert, noch getötet werde, und ohne dass ich danach für den rest meines Lebens von einem faschistischen Regime ge*ckt werde? Drohung mit Gewalt wäre nicht adäquat, weil ich dann als Gewaltbereit gelte und mit sicherheit draufgehe. Also muss ich direkt Gewalt ausüben. Wie tue ich das am geschicktesten? Ich kann ja schlecht 200 Polizisten vorläufig festnehmen?!? Auch bin ich Brillenträger. Was kann, was darf ich tun, wenn irgend ein Verbrecher in Uniform mir meine Sehhilfe wegnimmt (was in solchen Fällen definitiv passieren wird, denn das ist eine effiziennte, stark entwürdigende Behandlung)? Ich frage das übrigens nicht, weil ich Sicherheit oder eine Rechtsberatung will, sondern um intelligent Handeln zu können.
@70: Sie /wollen/ kein Gesetz, das den Begriff "Menschenwürde" regelt. Harte Grenzen werden hart Ausgenutzt.
hugo meint:
(12.6.2008 um 14:47) Antworten
Artikel 1: Die Würde ist unantastbar.
Drogenspuren wurden auf den Toiletten des Bundestages gefunden.
Wann werden die Abgeordneten so behandelt ?
plautze meint:
(12.6.2008 um 15:00) Antworten
Das Ganze ist die Fortsetzung eines Prinzips, das wir bei der Diskussion über die Namensschilder der Polizei besprochen hatten: In den USA kontrollieren sich die Staatsorgane nicht nur gegenseitig, sondern werden auch so engmaschig wie möglich direkt vom Bürger überwacht.
Kristine meint:
(13.6.2008 um 10:16) Antworten
@71: "Sie /wollen/ kein Gesetz, das den Begriff “Menschenwürde” regelt. Harte Grenzen werden hart Ausgenutzt."
@55: "Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?"
Wie man an den Kommentaren zu dem Artikel sowie den verwandten Artikeln sieht, sind viele Menschen der Ansicht, daß der Zweck die Mittel heiligt. Grundrechte sind denen wurst. Vermutlich kommt da auch noch oft Obrigkeitshörigkeit dazu: Der Staat als säkularer Gott, der keine Fehler macht.
(Dieses "der Zweck heiligt die Mittel" ist in abgeschwächter Form ja auch Basis der Doktrin der Verhältnismäßigkeit.)
Davon abschweifend: Menschenrechte sind ein zu neues Konzept, das sich gegen jahrhundertelange Traditionen, die mit Menschenrechten (IMO) nicht vereinbar sind, stemmen muß:
- Todesstrafe (USA).
- Prügelstrafe (bis 1998/2000 auch hier erlaubt).
- Genitalverstümmelung (bei Jungen und Intersexuellen auch hier
erlaubt).
- Verdammung von Homosexualität (laut BVerfGE 6, 389 ein
"Verstoß gegen das Sittengesetz" und einiges mehr, bis 1969
für Männer verboten).
- Verbot von allen Drogen außer Nikotin und Alkohol.
- …
Im Zweifelsfall werden Menschenrechte so ausgelegt, daß derartige Traditionen beibehalten werden können (weil die Ausleger diesen Traditionen anhängen).
Gruß, Kristine
RA-RR meint:
(15.6.2008 um 16:21) Antworten
@Kristine: Sie haben völlig Recht, leider höre ich oft genug in den "Stammtischrunden", dass man hart gegen "die" Verbrecher vorgehen müsse. "Wer halt nix zu verbergen hat, hat auch nix zu befürchten".
Ich frage mich nur, hatten die Juden seinerzeit etwas zu Wverbergen?
Mit dieser Parole lässt sich nun wirklich nicht jedes staatliche Handeln rechtfertigen. Aber für 80 % unsere Bevölkerung ist unsere Argumentation einfach nicht nachvollziehbar.
Was die Obrigkeitshörigkeit anbetrifft bin ich ebenfalls ganz Ihrer Meinung. Schon Stalin sprach den Deutschen die Fähigkeit zur Revolution ab, denn dazu, so meint er, müssten die Deutschen den Rasen betreten.
Ausziehen, umdrehen, Klappe halten.
Verstehe ich das richtig, dass man in Deutschland alle Gäste in einer Disco festhalten, ausziehen, anal und vaginal durchsuchen, mit Nummer fotografieren und deren Handy-Daten kopieren darf?!
Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.
@ Öffentlich-rechtliches Internet:
Das best Zitat hieraus ist:
Richtig Freude empfindet der Vorsitzende der als "Rundfunkkommission" fungierenden Länder-Runde, der SPD-Chef Kurt Beck, dabei. Er ist vermutlich der Einzige, der sich freut.
Der Mann ist untragbar!!!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
@Günni:
Der Mann? Welcher Mann? Kurt Beck?! Das ist doch kein Mann. das ist ein unrasierter, androgyner Landstreicher. In jeder Kleinstadt würde der nach 23:00 am Bahnhof verhaftet werden.
Ein Mann ist das sicher nicht.
@3
Ich hoffe er bleibt zumindest ein Mensch.
Zu "Bargeld bei Überbuchung": Ich finde, da werden die Fluggesellschaften zu Unrecht kritisiert. Die Regelung mit der Entschädigung ist zwar sinnvoll, denn es geht ja um den Fall, in dem man gezwungen ist, einen späteren Flug zu nehmen. Es steht meines Erachtens den Fluggesellschaften aber doch vollkommen frei, jemanden zu finden, der für eine geringere oder sogar ohne Entschädigung länger bleibt. Diesem steht es doch frei, die geringere Entschädigung abzulehnen, dann fliegt er halt vermutlich doch, und die Fluggesellschaft sucht sich jemand anderen. Es ist doch für alle Beteiligten wesentlich besser: Jemand kann kostenlos länger bleiben, die Fluggesellschaft muss weniger Entschädigung bezahlen, und jemand, der dringend zurückwill kommt zurück.
@3(Fincut): Und wieso ist Ihrer Meinung nach ein "unrasierter, androgyner Landstreicher" kein Mann?
@ 6 Stimmt – Immerhin könnten ihn (um bei den Zitaten zu bleiben) andere “unrasierte, androgyne LandstreicherInnen” ihn nett finden und wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
zu “Treu ergebener Genosse”: Eine gewisse FDJ-Sekretärin für Propaganda und Agitation wurde nach der Wende auch zur Bundeskanzlerin. Wen wundert's also?
@ Ausziehen, umdrehen, Klappe halten
Heisst das, das wenn ich mich an bestimmten Orten aufhalte meine Persönlichkeitsrechte eingeschränkt sind? Wer deklariert einen Ort so? Gibt es eine Karte mit No Go-Zonen?
Wie sieht es mit dem Bahnhof aus? Da sind immer zwielichtige Personen.
Es ist traurig, was aus Deutschland gemacht wird. Bei jedem Jungen mit Luftgewehr im Wald kommt das SEK und bei einem Discobesuch wird man anal auf Drogen untersucht. Abber alles nur zu deinem eigenen Schutz.
Also kann man es wirklich nur noch so wie Schäuble halten. Nach dem Motto: "Steh auf, wenn du für Freiheit bist"
Was kotzt mich das hier mittlerweile an. Ist das anderswo auch so?
Unglaublich die Sache mit der Disco…
Welche Rechte habe ich denn mich in diesem moment zu wehren?
Ich sehe es nicht ein, das ich mein Handy hergeben soll, nur weil irgendwer dort angeblich Drogen verkauft.
Das Problem bereitet aber auch das Anrufen eines Anwalts.. wo soll man Samstag Nachts um 4 einen Anwalt herbekommen?
Es wäre schön wenn Herr Vetter hier einmal eine kleine Anleiung bereitstellen könnte :-)
Geschrieben steht:
"Wir wissen natürlich um die Sensibilität der Situation und wir bedauern es, wenn sich einige Gäste im Einzelfall entwürdigend behandelt fühlten", sagt der Polizeisprecher.
Ich verstehe die Antwort der Polizei so:
"Wir bedauern, dass sich hier eine Vielzahl von Gästen beschwert hat und die Öffentlichkeit informiert wurde. Normalerweise wagt sich niemand gegen unsere angewandte
GewaltFürsorge zu beschweren. Im Regelfall laufen unsere Razzien diskreter ab…"Wer kontrolliert diese StaatsGEWALT?
@1: Durchsuchungen von Körperöffnungen darf nur ein Arzt, und nicht die Kripo. Ausziehen ist normal, die Sache mit der Nummer wird gerne mal gemacht um Personendaten einem Bild zuzuordnen, ED-Behandlung light gewissermaßen.
Die Besucher und MA hatten halt Pech (man ist auch nicht in ner Drogen-Disko), die Polizei hingegen kann sich auf EV's wegen KV im Amt gefasst machen.
Öffentlich-rechtliches Internet: Gegen die Wucht der digitalen Pressefreiheit
So mancher bekennende Fan der Zensurkammer Hamburg müsste beim lesen dieses Artikels einen gewaltigen Testosteronschub bekommen.
@ 1: Ich komme aus dem Staunen nicht mehr heraus.
Warum? Das ist noch harmlos. Du hast einen Internetanschluss? Betreibst gar eine eigene Website? Da genügt ein anonymer Hinweis bei der StA, Du hättest Kinderpornos auf dem Rechner, damit ein SEK deine Wohnung in Trümmer legt.
Wenn Du Glück hast, erschießen sie Deine Haustiere und prügeln Dich und Deine Familie ins Koma. Wenn Du Pech hast, machen sie es umgekehrt.
Alles schon da gewesen.
@13:
Ich würde lieber erschossen werden als im Rahmen einer Disco-Razzia meinen Arsch aufzureissen, damit da mal jemand reinfingern kann.
Na dann würd' ich doch glatt sagen: Trolle ab in die Disco.
@ Fincut:
Ist doch alles nicht so schlimm. Wie heißt es noch so schön: wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Oder alternativ: lieber einen Finger im Arsch als gleich eine Kugel im Arsch. ;-))
(Ja, ich weiß, das ist nicht lustig und ich hoffe doch sehr, daß die Art und Weise, wie dort die Razzia durchgeführt worden ist, nicht symptomatisch ist für den Umgang der Staatsgewalt mit den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger.)
@10 und @UV
>Das Problem bereitet aber auch das Anrufen eines Anwalts.. wo soll man Samstag Nachts um 4 einen Anwalt herbekommen?
>Es wäre schön wenn Herr Vetter hier einmal eine kleine Anleiung bereitstellen könnte :-)
Das wäre wirklich schön…
Ich hab zwar das Video von Herrn Vetter gesehen: Sie haben das Recht zu schweigen…
aber, wenn ich mir vorstelle, ich bin in einer solchen Situation und verlange eine Anwalt und der Beamte gibt mir mein Handy zurück und sagt, bitte telefonieren Sie… (ich kenne keine Anwälte in der Gegend, eigentlich kenne ich überhaupt keine Anwälte…) oder ein SEK stürmt meine Wohnung wie finde ich den besten Anwalt innerhalb der nächste fünf Minuten? (etwa in den gelben Seiten?) Wenn jemand blutüberströmt auf der Straße liegt, wähle ich 110 oder 112, dann kann ich sicher sein, dass zumindest die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden…
Sollte man vorsorglich den Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen?
(was kostet das?) Und warum (ohne konkretes Problem)?
Weil wir inzwischen in einem Überwachungsstaat leben?
Viele Grüße
…
Es gibt einen telefonischen Notdienst für strafrechtliche Angelegenheiten. Ich fürchte aber fast, im Falle eines Falles tritt dann eine der folgenden Möglichkeiten ein:
- man hat kein Handy dabei
- der Akku des Handys ist leer
- das Handy wurde vorher von einem Polizisten eingezogen/beschlagnahmt
- das Telefonieren mit dem Handy wird von einem Polizisten untersagt
- der Notdienst ist gerade besetzt (zumindest bei einer Massenrazzia nicht ganz unwahrscheinlich)
Nachtrag zu Kommentar Nr. 18:
Im Zweifelsfalle ist wohl die Inanspruchnahme des Schweigerechtes das Mittel der Wahl. Aber mal ganz ehrlich, mit einem Beamtenfinger im Allerwertesten könnte selbst ein einfaches Schweigen schon zu einer echten Herausforderung werden. Ich weiß jedenfalls nicht, ob ich da noch so ruhig bleiben könnte – zumal, wenn ich genau wüßte, daß ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen.
@19: Ganz offen… einfach auf die Finger scheissen und ganz trocken leise "t'schuldigung" sagen.
Drogendisko hin- oder her… Es reicht doch nun wirklich bei einer Razzia einen Suchköter durch die Reihen laufen zu lassen. Da muss man doch nicht 400 Leuten im Arsch poppeln. Ich vermute eher, dass dies gar nicht dem Auffinden von Drogen dienen sollte, sondern einfach die Leute abschrecken soll.
Vorschlag: Jedes Mädel aus der Disko sollte dem StA und Polizeichef einen Brief mit benutzter Binde als Dankeschön schicken. Die Herren der Schöpfung können ja alternativ einen Gruß im Schuhkarton hinterlassen und per Paketdienst auf der Polizeidienststelle anliefern.
Ich bin auf 180, wenn ich lese, welche Scheisse in diesem Staat möglich ist und welche Willkür man seitens der Polizei an den Tag legt.
Mein Freund und Helfer… müsste lachen, aber ist doch eher ein Trauerspiel.
@20 (Konrad)
>Ich bin auf 180, wenn ich lese, welche Scheisse in diesem Staat möglich ist und welche Willkür man seitens der Polizei an den Tag legt.
>Mein Freund und Helfer… müsste lachen, aber ist doch eher ein Trauerspiel.
Ja, es soll die Leute abschrecken…
aber nein, Mein Freund und Helfer ist richtig (wenn ich 110 wähle)
Man sollte sich klar machen, der normale Polizist kann nichts dafür… Beim G8 Einsatz z.B. ist es falsch, den Polizisten dafür verantwortlich zu machen. Voll verantwortlich dafür sind die Innnenminster und die Parlamentarierer, die in vollem Wissen um die Missbrauchsmöglichkeiten, entsprechende Verordnungen (oder Gesetze) erlassen…
Viele Grüße
…
@ 21 (GxS):
Grundsätzlich richtig aber auch eine nicht ganz unproblematische Angelegenheit. Noch vor ein paar Jahrzehnten war es ja eine beliebte Argumentation, sich auf den "Befehl von oben" zu berufen, um sich damit von jeglicher Verantwortung reinwaschen zu wollen. Wo das letztendlich geendet hat, wissen wir.
@Hobbyjurist (22)
O.K…
Grüße
@20:
> Ich vermute eher, dass dies gar nicht dem Auffinden von Drogen dienen sollte, sondern einfach die Leute abschrecken soll.
Das haben sie doch offiziell zugegeben, oder nicht?
"Es sei bei der Aktion aber auch darum gegangen, zu zeigen, dass man keine offene Drogenszene in Konstanz dulde."
Zu: Ausziehen, umdrehen, Klappe halten:
Starke Geschichte, aber leider schon seit Anbeginn der Technoszene der Fall, dass bei elektronischer Musik die Polizei zuerst an Extasy, Crystal, Speed usw. denkt, statt an ausgelassen feiernde zumeist friedliche Menschen die im Gegensatz zu sagen wir mal den Besuchern einer Rockdisco oder oder noch besser eines Möchtegern-Outlaw-Rapper-Schuppen höchst selten gewalttätig werden (P.S.: Ich mag HipHop, nur nicht wie sich viele Rapper aufführen).
Zumal in aller Regel die Anzahl der mit Drogen erwischten Personen sich im einstelligen Prozentbereich und somit leider Gottes im "normalen" Rahmen der gesamtem deutschen Bevölkerung bewegt (aber das werden die Hardliner am Stammtisch mit Alkohol + Rauchproblemen niemals kapieren).
Was mich persönlich aber wirklich mal interessiert: Warum ist meines Wissens noch nie eine Celebrityparty, Galaveranstaltung oder andere "gehobene" Festivität bspw. in einem Landschlosshotel von der Polizei mittels einer Drogenrazzia gesprengt worden? Ich bin mir sicher, dass bei 5% der Besucher beim Drogentest Kokain festgestellt werden würde. Es geht mir nicht um Sozialneid (sowas wäre zu primitiv, zumal Techno ja nun auch keine Hart-IV-Szene ist), sondern nur um die Frage, warum das löbliche Vorgehen gegen Drogen nicht mit Augenmaß und vor allem ausgewogen angegangen wird. Naja vermutlich müsste man dann bspw. in Bayern auch den politischen Aschermittwoch gerechterweise polizeilich auflösen…
P.S.: Ich will hier keinesfalls Amphetamine verharmlosen. Das ist gefährliches Zeugs was zurecht verboten ist.
@ 26 (Arnomane):
Auf der Bundestagstoilette sollen angeblich auch schon Kokainspuren gefunden worden sein. So gesehen müßte man im Parlament auch einmal eine Drogenrazzia durchführen. ;-)
"…und auch nachdem dieser (Drogenspürhund ) nichts gefunden hatte, sich zu einer weiteren Untersuchung in einen Bus begeben, sich dort komplett ausziehen und sämtliche Körperöffnungen untersuchen lassen. Einige weibliche Gäste mussten demnach sogar ihren Tampon entfernen."
-> also… drogendelikte und arsch und anderes aufreissen. hör mal. wer da nicht von evidenter rechtswidrigkeit bedingt evidenter unverhältnismäßigkeit spricht gehört so oft geschlagen, bis er es versteht oder die pumpe null schlägt. irgendwann geht das echt nicht mehr klar. jeder normale mensch muss doch, wenn derart in seine intimsphäre eingegriffen wird, abdrehen. so weit isses schon mit der obrigkeitsdoktrin, dass man sich… nenene. als jurist sollte man sachlich bleiben und und und. wenn man aber nur auf taube ohren und dumme idioten trifft, die elementare staatsprinzipien nicht verstehen und dann noch auf staatlicher seite stehen, muss man doch irgendwann austicken. oder muss man wieder warten wie 1933?
aber ne warte. sone dienstaufsichtsbeschwerde und ne feststellungsklage – die lassen die seelischen schmerzen schnell vergessen machen! und man kann ja über alles sachlich und ruhig diskutieren!
wir brauchen endlich ein staatshaftungsrecht, das seinen namen verdient und ein notwehrrecht gegen staatliches unrecht, das nicht erst in der fiktion des art 20 gg greift. des weiteren ist eine zentralstelle zur anprangerung staatlichen unrechts angezeigt.
zu "Ausziehen, umdrehen, Klappe halten" fällt mir nichts ein, das meinen ekel vor diesem staat zum ausdruck bringen könnte. es bleibt nur die hoffnung, dass so eine unfassbare präsentation staatlicher willkür weitreichende persönliche konsequenzen für verantwortliche und ausdrücklich auch für ausführende nach sich zieht. und dass diese konsequenzen ihnen und ihren und deren vorgesetzten die warnung sein werden, die sie wohl bezweckten, offensichtlich aber in erster linie selbst dringend benötigen. ich habe es schon häufig gelesen oder gehört und habe bislang immer eher ein wenig darüber geschmunzelt, aber seit heute glaube ich es auch: es wird wohl in Deutschland in nicht allzu ferner zukunft sehr laut knallen, sollten solche und andere menschen-/bürgerfeinde nicht in anderer form in gesellschaftlich verträgliche und vermittelbare schranken gewiesen werden.
ich muss an einem öffentlichen ort jederzeit damit rechnen, fünf oder mehr stunden ohne jegliche versorgung zusammengepfercht, eingesperrt und festgehalten zu werden, mit waffen bedroht und evtl. verprügelt zu werden, mich inkl. "verbrecherfoto" erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, mich nackt ausziehen und "in sämtlichen körperöffnungen untersuchen" zu lassen, mir schliesslich ohne jegliches vergehen den aufenthalt an diesem ort verbieten lassen? und das gleiche gilt auch für private orte, gilt also immer und überall, wo auch immer ich mich in diesem land aufhalte? das ist drittes reich. das ist erst dann wieder mein land, wenn das nicht mehr der fall ist.
Natürlich schmuggeln ALLE Discobesucher Drogen in Ihren Vaginas, Popos und Ohren. Deswegen muß man da auch mal reingucken. Ist eben so. Vielleicht sollte man das mal bei der nächsten Sitzung zur Erhöhung der Diäten machen lassen, da sind bestimmt ganz viele MdB zugegen.
Zur Beruhigung: Konschdanz ist Badewürddebrg, nicht Deutschland! ;-) Da ist auch noch Kehrwoch'…
Bei Günter Frhr. v. Gravenreuth kommt man nicht aus dem Staunen. Sieht er doch dem Beck, was den Bart betrifft, äußerlich ähnlich. Auf den ersten Blick würde ich die nicht unterscheiden können. Auch das Haar ist bei beiden liederlich.
Na und!
Was deren inneren Werte und Handkungen betrifft, so musss ich mich bei beiden auf deren Auftritte und die Meinungen anderer verlassen.
Rein interessehalber, was können die Freunde und Helfer eigentlich machen wenn man sich weigert? Prügeln die einen zu Boden und reissen einem die Klamotten vom Leib, oder wird man "nur" verhaftet und auf die Wache mitgenommen? Wenn ja, können die einen da doch sicher nicht ewig festhalten, oder wird man dann per richterlichem Schnellbeschluss dazu gezwungen sich auszuziehen?
Oder hat man gleich ne fette Geldstrafe am Hals wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so?
Sprich, wieviel muss man sich gefallen lassen? Hat da wer Infos zu?
@ 30 (siggi):
Richtig! Deswegen wäre ich auch dafür, dass jeder Bundesbürger morgens einen Bluttest machen muss, dessen Ergebnis direkt über eine Datenfernleitung ans Innenministerium weitergeleitet wird.
Die Bundespolzei übt bei der Bahn. Bürger werden auf Wunsch von krankhaften Schaffnern bzw. Zugchefs einfach aus dem Zug genommen. Persönlich beobachtet am 06.02.08 im Zug kurz vor Köln.
Bahnchef Mehdorn und Bundfespilzeipräsident West halten das für richtig. Die untergeordneten Polizisten und Chefs erst recht.
Zu den Vrejaltensregeln bei solchen willkürlichen Übergriffen habe ich auf Anfrage von der Bundespolizei Köln den folgenden wichtigen hinweis erhalten:
"Das erscheinend der Bundespolizei war in kekner Weise rechtswidrig und erfüllt selbst keinerlei Strafbestände ("Nötigung"). Ebenso war das Erscheinen der Beamten verhältnismäßig, da ihnen die Lage vor Eintreffen des Zuges in Duisburg unklar war.
Hierbei weise ich auf die polizeilichen Erfahrungswerte im Umgang mit zunächst unklaren Situationen hin und bitte Sie dafür um Verständnis."
Der deutsche Michel schaut den Ordnungshütern begeistert zu, schafft Ordnung in der ganzen Welt nach seinem Vorbild bis ihn die anderen wieder Mal das Land kaputt schlagen.
Wenn ich mir vorstelle, wie einer der Tanzlokaldrogenhändler (a.k.a Terrorist) mit seiner Kundschaft in eine dunkle Ecke verschwindet um z.B. eine Ecstasypille aus dem Allerwertesten abzuseilen, bin ich froh, dass ich mit dem Sch*** nichts am Hut habe…
Werden die erzielten Einnahmen eigentlich auch im "Tresor" verstaut? Ist das dann Schwarzgeld?!
Sorry dafür, aber wenn ich so einen Bericht lese wird mir einfach schlecht und ich bekomme Albträume wie den obigen…
Zu: Öffentlich-rechtliches Internet: Gegen die Wucht der digitalen Pressefreiheit
Also ich verstehe das nicht ganz. Soll sich dieses "Zensurrecht" jetzt lediglich auf alle Internetangebote der öffentlich-rechtlichen beziehen oder wirklich auf (in Deutschland gehosteten) online-Medien?
Bei solchen Dingen frage ich mich als nicht-Jurist auch immer, wie das was in solch einem Vertrag, mag er noch so einen hohen juristischen Wert haben, einfach Grundrechte außer Kraft setzen kann.
@21 (Gx5): "Man sollte sich klar machen, der normale Polizist kann nichts dafür… Beim G8 Einsatz z.B. ist es falsch, den Polizisten dafür verantwortlich zu machen."
Sehe ich anders. Sie sind mitverantwortlich. Bildlich gesprochen sind sie die Hand, die den Schwachsinn des Kopfs Wirklichkeit werden läßt. Es ist lediglich falsch, sie *allein* verantwortlich zu machen.
Gruß,
Kristine
@33: Die Polizei bekommt bestimmt bald Taser.
Und allgemein: Das wir mit großen Schritten auf das nächste totalitäre System zugehen, wird hoffentlich nicht erst nach dieser Massenkörperöffnungsdurchsuchung klar? Ich gebe daran aber nicht der Polizei die Schuld, sondern der Mehrheit der Bürger, welchen das scheinbar am Arsch vorbei geht.
In Russland gab es vor kurzem einen Gesetzesentwurf, nach dem Domain-Betreiber mit einem täglichen Zugriff von über 1000 Besuchern, nur mit eine staatliche Lizenz hätten die Domain weiter betreiben dürfen.
Das Gesetz überstand die erste Lesung in der Duma nicht.
Wir Deutschen sind da besser. Können Vorreiter in Fragen der Demokratie und Pressefreiheit werden. Gerhard Schröder wird das nach Russland rüberbringen können. Merkel wird ihn unterstützen. Schäuble soundso. Das russische Honorar unseres Bundeskanzlers a.D. hat seinen Preis.
Von Deutschland lernen, heißt Siegen lernen.
> sondern der Mehrheit der Bürger, welchen das scheinbar am Arsch vorbei geht.
Früher ging es dem Bürger am Arsch vorbei. Heutzutage heißt es eher "tief rein und es stört wohl auch nicht".
In diesem Staat heißt es für den "freien" Bürger: Immer schön tief bücken, damit jeder mal gucken kann.
@20
200 stinkende Schuhkartons auf dem Weg zum Polizeichef, der gerade 200 Briefe mit benutzten Tampons öffnet. Wäre das schön. *träum*
@29
> das ist erst dann wieder mein land, wenn das nicht mehr der fall ist.
Das ist dein Land. Unser Land. Nur das Volk wird immer dummer, ist immer mehr ohne eigene Meinung, völlig kritiklos, kleine Zombies, die ihren Dienst machen und nur noch ihre 3m Radius beobachten. Schöne neue Welt.
Soviel kann ich gar nicht fressen wie ich kotzen müsste.
@ 26: Warum ist meines Wissens noch nie eine Celebrityparty, Galaveranstaltung oder andere “gehobene” Festivität bspw. in einem Landschlosshotel von der Polizei mittels einer Drogenrazzia gesprengt worden?
Deren Besucher haben i.d.R. mehrere "490 EUR/Std. Anwälte" auf stand by. Die halten sich erst garnicht mit den Polizisten von der Razzia auf, sondern nehmen sich gleich den Polizeipräsidenten zur Brust. Man kann davon ausgehen, dass die Beziehungen in solchen Kreisen dafür ausreichen, den umgehend in Frühpension zu schicken.
@ 28: jeder normale mensch muss doch, wenn derart in seine intimsphäre eingegriffen wird, abdrehen.
Das ist der Sinn der Übung. Funktioniert bei Demos genauso.
Man sucht ein paar harmlose Sitzblokierer und lässt einige wenige Polizisten auf sie eindreschen. Kommen andere Demonstranten zu Hilfe, rückt sofort Verstärkung an und dann kracht es richtig.
wir brauchen endlich ein staatshaftungsrecht, das seinen namen verdient
Hätten wir das, wäre der Staat praktisch führungslos. Der überwiegende Teil der Staatsbediensteten ist auf Grund seiner sozialen- und charakterlichen Ausprägung für ein öffentliches Amt absolut ungeeignet.
@ 29: es wird wohl in Deutschland in nicht allzu ferner zukunft sehr laut knallen, sollten solche und andere menschen-/bürgerfeinde nicht in anderer form in gesellschaftlich verträgliche und vermittelbare schranken gewiesen werden.
Warum wohl will Schäuble die Bundeswehr im Inneren einsetzen? Der wird schließlich von 80 Mio Terroristen umzingelt.
@ 33: Oder hat man gleich ne fette Geldstrafe am Hals wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt oder so?
Plus Schadenersatzforderung für die kaputte Zelleneinrichtung, die Du mit Deinem Schädel zertrümmert hast.
Was die einfachen Polizisten nd deren Kopf betrfitt, so waren die Beobachtungen der DDR Ende 1989 wichtig. Von einem auf den anderen Tag wurden die DDR-Verkehrspolzisten ungemein höflich, Radarfallen verschwanden, die Verkehrskontrollen dienten nicht mehr der Auffüllng des staatlichen Budgets.
Die Distanz der Bevölkerung zur Polizei verschwand. Die Polizei schützte die Stasiauflöser vor den Stasi-Hardlinern.
Inzwischen sind die DDR-Köpfe in den Sicherheitssystemen der deutschen Republik untergetaucht, verschwenden, haben sich an die Spitze gearbeitet. Wir haben in Deutschland Heute die DDR-Polizei-Verhälnisse.
Es soll nicht heißen, dass die Polizei vor 1989 in Westdeutschland immer und überall o.k. war.
Die damaligen Polizei-Widersacher à la Joschka Fischer und Otto Schilly haben jedoch wesentlich dazu beigetragen, dass noch mehr sanktionierte Willkür seitens der Polizei nun in ganz Deutschland zu beobachten ist.
Zur Disco: Schätze mal, was die "Unantastbarkeit der Menschenwürde" anbelangt, wird in Deutschland einen auf (Bill) Clinton gemacht: "Das kommt darauf an, wie Sie 'Unantastbarkeit' definieren".
Gruß,
Kristine
P.S: Nicht daß das nicht schon längst klar gewesen wäre
Ich zitiere mal aus den dortigen Kommentaren bezüglich der Analkontrolle vom Polizeichef:
Zitat von mistamilla:
- dass man Euch, so wie es einem ergangen ist, zu fünft mit Knüppeln auf den Boden prügelt, bis ihr heult, weil ihr deutlich gemacht habt, dass ihr keinen Bock mehr habt, was zu trinken wollt und aufs Klo müsst
- dass ihr, so wie es z.B. einem Schweizer erging, gezwungen werdet, "gefälligst deutsch" zu sprechen, indem man Euch erst beleidigt, man Euch sagt, dass ihr sonst daheim in Eurem Land bleiben sollt und danach mit dem Ellenbogen auf Eurer Brust gegen die Wand gedrückt werdet
- dass man Euch, wenn ihr nach stundenlangem Stehen nicht mehr könnt und an den Rand der Podeste sitzen wollt mit Tritten ins Kreuz weggekickt werdet
Weitere Worte sind nicht nötig. Hier kann sich jeder sein eigenes Bild malen.
@ 44: Wir haben in Deutschland Heute die DDR-Polizei-Verhälnisse.
Allerdings mit Methoden, wie sie vor 70 Jahren üblich waren.
Die Geschichte wiederholt sich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gestapo#Entwicklung_seit_1936
1939 erfolgte die nächste Änderung: Gestapo und Kriminalpolizei wurden als Teile der Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengeschlossen.
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Ersetze "Reich" durch "Bund", dann passt es.
@Disko: Hier wird sich mal wieder völlig unnötig aufgeregt. Ihr versteht das alles nicht:
Natürlich ist die Menschenwürde unantastbar. Aber es ist nicht menschenwürdig, drogensüchtig zu sein. Insofern muß man hier verrechnen. Fragt irgendeinen BWLer: Man muß Geld investieren, um Geld zu machen; man muß also Menschenwürde investieren, um Menschenwürde zu schützen. Natürlich haben die Polizisten die Menschenwürde der Besucher verletzt, aber sie haben damit auch deren Menschenwürde geschützt. Und da sie sie mehr geschützt als verletzt haben, ergibt sich ein Menschenwürde-Schutz-Überschuß, also im Endeffekt keine Verletzung mehr.
Ihr müßt einfach das Große Ganze sehen!
Gruß, Kristine
P.S: Ich schicke jetzt meine Bewerbung für einen Richterplatz am BVerfG ab
@kristine
in dem text werden nirgendwo drogensuechtige erwaehnt.
aber es passt ja ganz gut in unsere gesellschaft, in solchen
faellen von drogensuechtigen zu sprechen, die scheinbar zu sich
menschenunwuerdig sind, waehrend man fett und chips fressend mit einem bier oder einem glas wein zu hause in seinem eigenen zigarettenrauch vor sich hin vegetiert.
dann setzt man noch ein killerargument (um was zu bekommen muss ich was geben) darunter und schon haben wir den traurigen kommentar einer person, die sich mit dieser stammtischeinstellung beim bverfg bewirbt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip
Wieso gab es keine toten Polizisten und "Ärzte"? Ich hätte dem ersten bewaffneten Menschen, der mich schlägt, entführt, foltert oder vergewaltigt, den Kehlkopf zerquetscht. nil inultum remanebit – Art. 20(4) GG.
Man ist immer zu 50% das, was man mit sich machen lässt, und man muss keine Handlungen über sich ergehen lassen, die auf verfassungwidrigen Gesetzen fußen. Sowas nennt sich "Bindung des Gesetzgebers an die verfassungsmäßige Grundordnung". Da keines der Grundrechte in seinem Wesensgehalt beseitigt werden darf, war die Aktion offensichtlich verfassungswidrig. Mir ist schon klar dass ich gut reden habe. Nur: wenn ich tatsächlich mal von einem solchen Pissen und Scheißen auf die menschliche Würde betroffen sein sollte, würde ich es höchstwahrscheinlich nicht überleben, da muss ich es ja schon vorher mal gesagt haben…
Übrigens ist der Ausschluss von jeder Form von Gewalt- und Willkürherrschaft ist ein Verfassungsgrundsatz, siehe z.B.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__92.html
Nur so nebenbei. Also von wegen Befehl und Gehorsam und so. Wollte es mal erwähnen…
we are germany – resistance is futile!
@48 and Disco:
Aufgrund Deiner vorherigen Äußerungen gehe ich mal stark davon aus, dass dieser Beitrag blanker Zynismus ist.
Ich habe mich zu diesem Thema bereits ausgiebigst und mehr als deutlich im Zusammenhang mit der Durchsuchungsaktion in Saarbrücken zu Wort gemeldet. Allerdings muss ich feststellen, dass dieser Vorfall, der ja nunmehr durch das Saarländische OVG für rechtwidrig erklärt wurde, im Verhältnis zu den Vorgängen in Konstanz eine Lappalie war. Wie hier mit eine großen Anzahle junger Menschen umgesprungen wurde, sprengt jede Dimension.
Die Polizei will mit den für die Betroffenen stets entwürdigenden Maßnahmen einen Denkzettel verpassen. Da ich selbst als Vertreter der Staatsanwaltschaft einer deutschen Großstadt bereits vor 12 Jahren an derartigen Aktionen mitgewirkt habe, kenne ich die Argumente sehr gut. Eine Razzia diesen Umfangs mit all den beschriebenen Maßnahmen hat drei Ziele:
1. Repression – Auffinden von Drogen und Zuordnung zu einer bestimmten Person bzw. das Aufdecken sonstiger Straftaten
2. Prävention – Die Unberechenbarkeit solcher Aktionen soll künftige Straftaten verhindern. Die Angst vor Entdeckung soll mögliche Täter von der Absicht, künftig Straftaten zu begehen, abbringen.
3. Demonstration – Die Demonstration von staatlicher Härte und Unerbittlichkeit im Übermaß hat ebenfalls einerseits präventiven Charakter, denn sie soll abschrecken. Sie erfüllt andererseits aber auch eine Genugtungsfunktion bei den beteiligten Beamten. Diese fühlen sich häufig durch die Justiz "verraten" und versuchen auf diesem Wege, indem sie bewußt die rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zumindest billigend in Kauf nehmen, den ihrer Meinung nach zu laschen Umgang der Justiz mit Straftätern zu kompensieren.
Eine weitere hierunter zu zählende Erscheinung ist psychologischer Natur. Die Fähigkeit Macht auszuüben, kann einen Menschen in seiner Persönlichkeit verändern. Machtbefugnisse werden überschritten, Machtmittel mißbraucht um eine persönliche Befriedigung zu erreichen. Es ist eine Art Spirale, die sich immer weiter abwärts dreht. Beispiele hierfür gibt es mehr als genug, sie sind geradezu kennzeichnend für diese Gesellschaft. Dies ist auch wissenschaftlich nachgewiesen. Ich empfehle hierzu die Filme "Das Experiment" oder – noch aktueller – "Die Welle", welche beide auf realen Begebenheiten basieren.
Ich selbst gehe davon aus, dass in der Mehrzahl der Fälle von Machtmissbrauch individuelle Beweggründe eine Rolle spielen. Diese können ebenso sexueller Natur sein, wie sie einem Instinktverhalten entsprechen können. Ich bin kein Psychologe, daher fehlt mir die wissenschaftliche Basis zur Beurteilung, allerdings glaube ich, dass die Forschung hier noch nicht in allen Bereichen zu endgültigen Ergebnissen gekommen ist. Abschließend nur noch soviel: Nahezu sämtliche BDSM-Praktiken basieren auf dem Zusammenspiel von Macht und Unterwerfung, ähneln also stark der Realität bei der Anwendung staatlichen Zwangs.
Ungeachtet der individuellen Beweggründe und der kollektiven Argumentation durch die staatlichen Organe führt das Vorgehen des Staates in deratigen Einzelaktionen ebenso wie in groß angelegten Maßnahmen wie etwa Gesetzesänderungen im Ergebnis zu immer massiveren Eingriffen in die Grundrechte, die wir jedenfalls bislang allzu willfährig hingenommen haben. Trotz offensichtlicher Rechts- bzw. Verfassungswidrigkeit macht der Staat und machen seine Beamten weiterhin was sie wollen. Gegen Entscheidungen der Verfassungsgerichte zeigt man sich resistent, man provoziert gar im Parlament ablehnende Entscheidungen des BVerfG um sodann ein weiteres verfassungswidriges Gesetz auf den Weg zu bringen. Zu den hinlänglich ausgewälzten Themen "Vorratsdatenspeicherung" und "Online-Durchsuchung" muss man wohl nichts mehr hinzufügen.
Aber auch die Gesellschaft und die Medien zeigen sich nahezu uninteressiert daran, wie unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden. Die immer weitergehenden Befugnisse der Finanzbehörden (einschließlich des Zolls) werden – wenn überhaupt – nur noch am Rande wahrgenommen, geschweige denn angegriffen. Was früher noch zu einem kollektiven Aufschrei und massiven Konsequenzen führte, wird heute nur noch achselzuckend abgetan. Ein Beispiel: Während einer Razzia in der Bonner Diskothek "Ysabeau" in 1996 wurden die Gäste ebenfalls einer Durchsuchung unterzogen. Hierbei wurden sie jedoch lediglich abgetastet, niemand musste auch nur ein Kleidungsstück ablegen. Nachdem sich einige Gäste, darunter auch einige farbige Gäste – massiv darüber beschwert hatten, dass sie von Polizisten an den Genitalien und an den Brüsten angefasst worden seien, kam es zu einem Skandal bei der Bonner Polizei. Der für die Aktion verantwortliche Beamte wurde entlassen, Rücktritte bis hin zum Landesinnenministerium gefordert. Die Bonner Polizei bekam von ganz oben massiven Druck, bei derartigen Maßnahmen doch bitteschön mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl vorzugehen.
Mal abgesehen davon, dass man bei einer oberflächlichen Tast-Durchsuchung gezwungenermaßen auch den Genital- und Brustbereich abtasten muss, will man wirklich etwas finden; heutzutage ist jede Kontrolle vor dem Besteigen eines Flugzeugs strenger.
Körperliche Durchsuchungen sind und bleiben massive Eingriffe in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Auch im Hinblick auf die immer zu achtende Würde des Menschen sind solche Eingriffe stets nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind und auch dann muss immer noch in jedem Einzelfall Rücksicht auf die besonderen Umstände genommen werden. Dies ist in Konstanz in ganz großem Rahmen und m.E. nach vorsätzlich nicht beachtet worden, vielmehr dürfte die Rechtmäßigkeit der gesamten Aktion zu bezweifeln sein. Bedenkt man, dass hiervon 400(!) Menschen unmittelbar betroffen waren, ist dies eigentlich ein riesiger Skandal, der Konsequenzen und ein nachhaltiges Umdenken in der ganzen Republik nach sich ziehen muss. Geschieht dies nicht, werden wir alle künftig viel häufiger als bisher derart massivem staatlichen Zwang ausgesetzt sein.
In vielen Bereichen ist dies bereits der Fall.
Auf Wiedersehen Grundrechte!
@50 (RA-RR): "Der für die Aktion verantwortliche Beamte wurde entlassen, Rücktritte bis hin zum Landesinnenministerium gefordert."
Kein Schmerzensgeld oder so? Kein Gefängnis wegen sexueller Nötigung? Wenn ein Polizist seine Macht mißbraucht, handelt er nicht mehr im Auftrag des Volkes und sollte wie ein gewöhnlicher Bürger behandelt werden.
Ansonsten stimme ich dir zu, bis auf: "Auch im Hinblick auf die immer zu achtende Würde des Menschen sind solche Eingriffe stets nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind"
Wenn Menschenwürde tatsächlich unantastbar sein soll, dann darf es an dieser Stelle keine Verhältnismäßigkeit geben.
Gruß, Kristine
P.S: Natürlich war 48 Zynismus.
@51: Nein, alle Verfahren gegen die beteiligten Beamten wurden eingestellt, weil keine rechtswidrigen Maßnahmen nachgewiesen werden konnten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang lediglich die Reation damals (vor 12 Jahren) und heute:
Der Aufschrei damals war groß, der Polizeipräsident kündigte harte Konsequenzen an, Polizeibeamte wurden auf den Straßen Bonns angepöbelt, Klagen wurden eingereicht, es kam sogar zu einer Demonstration von beachtlichem Ausmass. Auch wenn später alle Strafverfahren gegen die beteiligten Beamten eingestellt wurden, zeigt es doch deutlich wie groß die Unterschiede zwischen den Ereignissen sind. Konsequenterweise müsste man auf die Konstanzer Vorfälle aus der Bevölkerung und der Presse mindestens ebenso massiv reagieren.
Soweit ein polizeiliches Vorgehen rechtswidrig ist, besteht durchaus die Möglichkeit das Straftatbestände erfüllt sind. Schwierig ist in der Praxis allerdings die Beweisführung. Neben dem Vorsatz muss im Falle eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs gem. § 174b StGB oder der sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB dem Polizeibeamten auch nachgewiesen werden, dass die Handlung einen sexuellen Charakter hatte, also primär oder sekundär der sexuellen Befriedigung diente. Das ist einem Fall wie dem vorliegenden quasi unmöglich, da die Durchsuchungen zwingend durch gleichgeschlechtliche Personen durchgeführt werden müssen. In Betracht kommen jedoch Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung und Körperverletzung im Amt.
Du hast im Übrigen völlig Recht, die Menschenwürde unterliegt keiner Schranke, insofern stellt sich bei einer Verletzung der selben auch nie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das habe ich allerdings auch mit meiner Aussage gemeint, nämlich, dass die Menschenwürde immer zu achten ist. Wenn das geschieht, muss im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Gruß RA-RR
@52 (RA-RR): "Neben dem Vorsatz muss im Falle eines Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs gem. § 174b StGB oder der sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB dem Polizeibeamten auch nachgewiesen werden, dass die Handlung einen sexuellen Charakter hatte"
Wobei es mir persönlich da erstmal ziemlich egal wäre, ob mir eine Polizistin an die Brust/in den Schritt greift, weil sie meint, ich könnte da etwas versteckt haben, oder weil sie sich daran aufgeilt. In jedem Fall wurde meine körperliche Autonomie auf demütigende Weise verletzt. Lediglich könnte ich ersteren Fall im Nachhinein besser verstehen.
"Du hast im Übrigen völlig Recht, die Menschenwürde unterliegt keiner Schranke, insofern stellt sich bei einer Verletzung der selben auch nie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit."
Wie ist dann überhaupt so etwas wie eine Leibesvisitation möglich? Ich denke (habe da zum Glück keine Erfahrung), ich würde eine Leibesvisitation (gegen meinen Willen) durch eine Beamtin immer als Verletzung meiner Menschenwürde empfinden.
Gruß,
Kristine
Na ja, das subjektive Empfinden, was einem die persönliche Menschenwürde ist hat nichts mit der Legaldefiniton der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu tun. Würde man für die Feststellung, ob die Menschenwürde verletzt ist, auf die Empfingungen eines Einzelnen zurückgreifen, käme man nie zu einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Grenze zieht da jeder individuell anders. Ob im Einzelfall die Menschenwürde verletzt wurde oder nicht, hängt zwar miunter auch vom subjektiven Empfinden, mehr aber von den objektiven Umständen des Einzelfalls ab.
Es ist höchstrichterlich festgestellt und wohl auch in der Rechtswissenschaft überwiegend herrschende Meinung, dass eine körperliche Durchsuchung stets ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt. Das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG kann aber im Gegensatz zu Art. 1 GG unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Grundsätzlich gilt: Ist das Rechtsgut, dessen Bedrohung durch die Maßnahme (Durchsuchung) abgewendet werden soll, höherwertig als der Eingriff in das Recht des Betroffenen, ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zulässig. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt, d.h. sie muss ob ihres hohen Eingriffcharakters auf das unerlässliche Minimum beschränkt werden. Würde man dies bejahen, müssten weitere Prüfungen vorgenommen werden, die je nach der Ermächigungsgrundlage (Landespolizeigesetze oder StPO) unterschiedlich sind.
Unabhängig ob ein Verstoß gegen Art. 2 GG vorliegt oder nicht, kann eine körperliche Durchsuchung dennoch die Menschenwürde im Einzelfall verletzen, nämlich dann, wenn besonders unwürdige Umstände hinzutreten, wie z.B. das Einnehmen entwürdigender Haltungen, das Beiwohnen durch Personen des jeweils anderen Geschlechts, abfällige Bemerkungen, Spott oder ähnliches. In diesem Fall kann auch eine eigentlich rechtmäßige Maßnahme durch Hinzutreten weiterer Umstände wiederum rechtswidrig werden.
Kompliziert, nicht?
Im Fall Konstanz gab es mehrere polizeiliche Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit überaus zweifelhaft ist. Die Anordnung der Durchsuchung aller Personen ist hingegen mit großer Wahrscheinlichkeit rechtswidrig. Soweit die Maßnahme der Strafverfolgung diente, richtet sie sich nach der StPO, in diesem Fall nach § 102 StPO. Hierzu sind jedoch bestimmte Verdachtsmomente erforderlich, an denen es bei einer Massendurchsuchung ohne weitere Einschränkungskriterien definitiv fehlt. Die bloße Anwesenheit an einem Ort, an dem die Polizei Drogendelikte vermutet, reicht hierfür nicht aus. Eine erforderliche richterliche Anordnung liegt ebenfalls nicht vor, für Gefahr im Verzug, bei deren Vorliegen die Anordnung auch durch die Polizei erfolgen kann, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Erfolgte die Maßnahme präventiv, wäre ihre Ermächtigungsgrundlage im Landespolizeigesetz BaWü zu suchen.
Wie bereits oben dargelegt, muss aufgrund des damit verbundenen massiven Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, woran es hier ganz offensichtlich aufgrund nicht vorhandener Kriterien zur Einschränkung der Eingriffe auf das absolute Minimum fehlt.
Die Durchsuchungsmaßnahmen waren daher nach meiner Auffassung in jedem Fall ebenso wie die vermutlich zugrundeliegende Anordnung der Maßnahme rechtswidrig. In der Konsequenz kann dies den Betroffenen die Möglichkeit zivilrechtlicher Ansprüche eröffnen, auch besteht die Möglichkeit, dass sich die Beamten selbst strafbar gemacht haben. Dies durchzuprüfen sprengt allerdings den Rahmen in diesem Blog.
Abschließend sei nur am Rande angemerkt, dass die Rechtswidrigkeit ggf. auch zu einem Beweisverwertungsverbot führen kann, was bedeutete, dass man auch die Funde, welche die Polizei als Erfolge verbucht, möglicherweise nicht strafrechtlich ahnden kann.
Alles in allem also wieder mal eine teure Aktion, die zu nichts führte, den Steuerzahler enorm belastete und fast 400 verärgerte bis traumatisierte Staatsbürger hinterlässt.
Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?
Gruß RA-RR
@54 (RA-RR): "Na ja, das subjektive Empfinden, was einem die persönliche Menschenwürde ist hat nichts mit der Legaldefiniton der Menschenwürde aus Art. 1 GG zu tun."
Das habe ich befürchtet. Dann korrigiere ich mein Posting 45: "Das kommt darauf an, wie 'Menschenwürde' definiert wird." Und ich streiche den darin enthaltenen Sarkasmus.
"Würde man für die Feststellung, ob die Menschenwürde verletzt ist, auf die Empfingungen eines Einzelnen zurückgreifen, käme man nie zu einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Grenze zieht da jeder individuell anders."
Eben. Und es ist *meine* Menschenwürde, also entscheide *ich*, ob die verletzt worden ist, nicht jemand anderes.
Und umgekehrt: *Ich* entscheide, wann sie *nicht* verletzt wurde. Es soll also z.B. keiner daherkommen und mir BDSM verbieten, weil er der Ansicht ist, daß BDSM "meine Menschenwürde verletze".
Subjektiv ist die Definition von Menschenwürde so oder so, egal ob meine oder die Legaldefinition.
"Ob im Einzelfall die Menschenwürde verletzt wurde oder nicht, hängt zwar miunter auch vom subjektiven Empfinden, mehr aber von den objektiven Umständen des Einzelfalls ab."
Artikel 1 GG definiert also Menschenwürde über den Kopf der Menschen hinweg zu einem Etwas, das nicht unbedingt etwas mit der konkret empfundenen Menschenwürde zu tun hat.
Gruß,
Kristine
P.S: Danke für deine ausführlichen Erklärungen!
Das liegt ja am Charakter eines Gesetzes, welches ja nicht nur für jeden Einzelnen sondern für die Gesamtheit derer gilt, zu deren Zweck oder Schutz es erlassen wurde. Insofern kann ein Gesetz nur abstrakt sein. Die Klärung der Frage, ob es denn im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommt oder verletzt ist, obliegt dann eben im Einzelfall der Rechtsprechung, die gleichwohl Grundsätze aufstellen kann, die für alle gleichgelagerten Fälle gelten können.
Gruß RA-RR
P.S.: Gerne! Ich mache das aber auch aus "präventiven" Gründen. Einerseits, damit die Leser hier einen ungefähren Eindruck bekommen, was Polizei und Staat dürfen und was nicht. Andererseits hoffe ich, dass ich wenigstens einen minimalen Beitrag dafür leisten kann, dass unsere Freiheit nicht noch weiter eingeschränkt wird, vielleicht bringt das ja einen Stein ins Rollen, wer weiß?
"Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?"
- unterzeichne -
wahrscheinlich, weil es nichts mit promis, nichts mit kinderschändern, nichts mit brückenwerfen, nichts mit klimaschwarzmalerei, nichts mit umweltdramakatasrophen in usa wegen eines wirbelsturmes/etc, nichts mit werbung, nichts mit fussball, nichts mit knut/wolke/etc, nichts mit "normaler alltag" (deine chance, so leben wir deutschen, frauentausch etc), nichts mit "superstars", nichts mit dem neusten i-irgendwas, nichts mit der (armen) geschädigten musikindustrie, nichts mit "GEZ ist gut", nichts mit staatsreisen der bk, nichts mit "anti" terror, nichts mit islam/mittlerer osten, nichts mit (geheuchelten) auszeichnungen von bk/bpräs/sonstige (volksverräter), nichts mit "verschwörungstheorien sind unsinn", nichts mit bösen nikotin/haschspritzgiftrauchern, nichts mit "großen gefahren für die öffentliche sicherheit" (1 gramm gras wurde bei otto normal im handschuhfach gefunden – 10.000 kiffer spielen jetzt endlich wieder mit barbie, weil ihr dealer keinen stoff hat), nichts mit diätenerhöhung, nichts mit der ddrstasikommunismusspitzellinken, nichts mit porno, nichts mit pisa, nichts mit pendlerpauschale, nichts mit pro europa und nicht nur mit wenig realität zu tun hat. (auszug ;))
es handelt sich nur um die menschenwürde und staatliche willkür und gewalt. das ist halt langweilig… solange man selbst nicht betroffen ist.
Sehe ich das also richtig?
Wenn ich in einer solchen Situation bin kann ich versuchen die Beamten einzuschüchtern indem ich zu ihnen sage sie sollen aufpassen bezüglich
- Körperverletzung im Amt
- Beleidigung
- Verletzung der Menschenwürde
- darauf folgernd überlege ich ob ich mich auf Artikel 20 des GG berufe und die Verletzung der Menschenwürde als Angriff auf Deutschland verstehe und somit im Recht bin wenn ich mich wehre?
Das Problem der Sache ist nur.. es kann durchaus sein das man angetrunken/besoffen ist und dem entsprechend nicht wirklich das rüberbringen kann was man will und vor allem nicht wirklich Respekt erwirkt…
>> 2. Prävention – Die Unberechenbarkeit solcher Aktionen soll künftige Straftaten verhindern. Die Angst vor Entdeckung soll mögliche Täter von der Absicht, künftig Straftaten zu begehen, abbringen.
ich verstehe diese art praevention irgendwie nicht. der grossteil der besucher war unschuldig. aber in wie weit schreckt mich eine solche aktion davon ab, in zukunft etwas illegales zu tun, wenn es doch voellig egal ist ob ich schuldig bin oder nicht, da ja schlisslich alle in den zweiffelhaften genuss dieser erniedrigung gekommen sind? die folgen bei der entdeckung eventuell vorhandenen eigenbedarfs haetten ja kaum schlimmer sein koennen als das, was ohnehin schon jeder durchmachen musste.
Schäuble ist anständig und hat nichts zu befürchten. Auch du bist anständig und hast nihts zu befürchten. Den meisten kann so eine Durchsuchung nicht passieren, denn sie sind anständig.
Gegen Richter wird nichtöffentlich verhandelt , denn auch sie sind anständig.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat inzwischen Beschwerde gegen die Entscheidung zur Nichteröffnung des Verfahrens eingelegt. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Oldenburg entscheiden.
@58: ob es was nützt, wenn Du einmal in einer solchen Situation bist, wage ich zu bezweifeln. Eine Anwältin aus Köln ist einmal rechtswidrig vollumfänglich körperlich durchsucht worden, weil sie bei der Durchsuchung bei einem Mandanten anwesend sein wollte und der anwesende Staatsanwalt sie abführen ließ. Trotz aller lautstark vorgetragenen juristisch fundierten Einwände bekam sie die gesamte staatliche Härte zu spüren. Aber vielleicht lässt sich mal jemand beeindrucken, es sind ja häufig noch andere Personen in der Nähe und könnten irgendwann einmal lästige Zeugen sein. Also: Nichts gefallen lassen, sondern protestieren, wenn eine polizeiliche Maßnahme nicht wirklich sinn- und maßvoll erscheint. Je sachlicher und substantiierter der Protest, umso größer die Chance, dass ein Sinneswandel bewirkt werden kann.
Übrigens: amnesty international stuft rechtswidrige "strip searches" als Folter ein. Die Erniedrigung sowie das Gefühl der Machtlosigkeit und des Ausgeliefertsein können bei dem Opfer schwere seelische Störungen bewirken. Man spricht auch von "weißer Folter". Warum dies in Deutschland weder von der Exekutive, noch von der Gesellschaft wirklich ernst genommen wird, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar. Die Erläuterungen, Kommentierungen und auch die Rechtsprechung zu den einschlägigen Ermächtigungsnormen und den Grundrechten ist ebenso eindeutig wie transparent: Zulässig nur in engsten Grenzen und unter besonderen Voraussetzungen! Das hindert die Exekutive und die Legislative (Hallo Herr Schäuble!) scheinbar nicht, die Gesetze und Rechtsprechungen nach ihren Wünschen extensiv auszulegen oder gar ganz zu ignorieren. Was allerdings ob der geringen Konsequenzen, so denn solche überhaupt zu befürchten sind, auch keinen der Verantwortlichen wirklich interessieren dürfte.
Wie ich schon sagte: Der Aufschrei müsste erheblich lauter und anhaltender sein. Aber hierzu hat "nOne"@57 die Erklärung schon gegeben.
@59: Prävention dieser Art ist abstrakt, sie richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person sondern gegen alle, die eine Straftat, welche die präventive Maßnahme verhindern soll, irgendwann einmal zu begehen beabsichtigen. Eine solche Aktion hat quasi Symbolcharakter.
Vorliegend glaube ich, die Polizei Konstanz wünscht sich alles, was auch nur annähernd nach Ärger riecht, raus aus ihrer schönen Stadt (Discos, Drogensüchtige, Alkoholkranke, junge Menschen etc.).
jo, nochma zu der razzia in der disko,
das vorgehen zur indentitätsfestsellung ist m.E. gerechtfertigt,
aber hey wieso rücken die da mit schlagstöcken und schilden ein?
Das perverse an den ganzen rechtswidrigen Grundrechtseingriffen, die wir in der letzten Zeit erdulden mussten oder beobachten konnten, ist, dass sie stets unter dem Deckmäntelchen der Rechtsstaatlichkeit erfolgen.
"Wir sind doch in einem freien und demokratischen Rechtsstaat, alles was wir machen, hat schon seine Ordnung und Richtigkeit. Wer böses dabei denkt, hat wohl selber was zu verbergen. Der Anständige hat ja nichts zu befürchten".
Und wir lassen uns einlullen…
@63: Was rechtfertigt denn, einen völlig Unschuldigen und Unverdächtigen erkennungsdienstlich zu behandeln? Wo soll die Ermächtigungsgrundlage sein? Was würden Sie denn sagen, wenn Ihnen bei der nächsten Verkehrskontrolle Fingerabdrücke abgenommen werden und ein hübsche Foto von Ihnen mit Ihrem Namensschild vor der Brust gemacht würde? Wäre Ihnen so etwas egal? Würden Sie nicht fragen, was macht der Staat mit diesen Daten? Haben Sie keine Angst, aufgrund der ganzen Datenflut einmal wegen eines Irrtums in die Mühlen der Justiz zu gelangen, auch wenn Sie ja eigentlich anständig sind? Sie würden sich wundern, wie viele Fehlurteile es in der Geschichte der Strafjustiz gibt.
Schlagstock und Schild sind zunächst einmal Mittel zum Eigenschutz. Solange diese nicht ungerechtfertigt eingesetzt werden, ist gegen ein Mitführen grundsätzlich nichts einzuwenden. Ich teile jedoch ihre Auffassung insoweit, als dass dieses martialische Auftreten lediglich beeindrucken sollte, es passt daher ins Gesamtbild der Aktion.
Niemand mag die Polizei. Offenbar völlig zu Recht.
@RA-RR Vielen Dank soweit für ihre Erläuterungen. Als jemand, der es gewöhnt ist von der Polizei ungerecht behandelt zu werden( hat man eigentlich eine Chance, wenn man dazu gezwungen wird sich nachts ein Taxi zu rufen um nach Hause zu kommen anstatt zu Fuß weiter zu gehen ohne das es einen tatsächlichen Grund dafür gibt, einem als Grund von den Beamten Beschwerde der Nachbarn genannt wird und bei späterem nachfragen bei der Polizeiwache als Grund ein "erheblich alkoholisierter Zustand" meinerseits festgestellt wurde, und das ohne irgendwelche Tests etc. dagegen gerichtlich o.ä. vorzugehen?) gibt das einem wieder etwas handfestes, was man den Beamten entgegensetzen kann. Nicht, das sie sich davon beeindrucken lassen würden. Aber vielleicht ist es doch ein kleines Zeichen.
Haben Sie vielleicht auch eine Quelle zu der Meinung von ai zu den "strip searches"?
Und es wird der Tag kommen, da werden wir uns nicht mehr einlullen lassen, denn die da oben machen den Fehler, das sie 90% der Menschen zuviel wegnehmen, und wenn der ehemalige Mittelstand auch kein Geld mehr hat wird er schon aufstehen, das hoffe und glaube ich!
@67: Die von Ihnen geschilderten Umstände zu der "Taximaßnahme" kann ich so nicht beurteilen. Soweit Sie tatsächlich ein "Störer" im polizeirechtlichen Sinne waren, kann und muss die Polizei gegen Sie tätig werden. Mir scheint das Rufen eines Taxis gegenüber einem Platzverweis oder einer Nacht in Polizeigewahrsam das mildere Mittel, also mag das durchaus gerechtfertigt gewesen sein. Aber um das zu beurteilen, müsste ich nähere Angaben haben. Das würde dann aber zu weit führen, dieses Blog dient ja nicht der Rechtsberatung.
Lesen Sie mal die Jahresberichte von ai. Ansonsten fällt mir nur einschlägige Fachliteratur ein.
@56 (RA-RR): "Das liegt ja am Charakter eines Gesetzes, welches ja nicht nur für jeden Einzelnen sondern für die Gesamtheit derer gilt, zu deren Zweck oder Schutz es erlassen wurde. Insofern kann ein Gesetz nur abstrakt sein."
Aber das Gesetz ist doch durch die Legaldefinition von "Menschenwürde" gerade *nicht* mehr abstrakt, sondern "Menschenwürde" wird mit einer konkreten Definition gefüllt. Und dadurch schützt es meine Menschenwürde nur dann, wenn diese und meine Definition von "Menschenwürde" übereinstimmen.
Ich wollte jetzt eine Analogie mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit versuchen, aber Art 2 (1) GG ist mit seinem "Sittengesetz" so schwammig … Sonst hätte ich gesagt, daß dieses Grundrecht ja auch abstrakt formuliert ist und erst vom einzelnen Menschen mit Inhalt gefüllt wird. Meine freie Entfaltung der Persönlichkeit dürfte sich von deiner unterscheiden (einfach weil Menschen verschieden sind), aber beide Weisen sind durch Art 2 GG geschützt.
Vermutlich hätte Art 1 GG einfach noch einen vierten Absatz bekommen müssen:
(4) Den Begriff der Menschenwürde regelt ein Gesetz.
Das wäre ehrlicher. Und ein Gesetz mit dem Namen "Menschenwürdedefinitionsgrundgesetzergänzungsgesetz" wäre doch hübsch ;-)
Was ich noch vergessen hatte:
@50 (RA-RR): "Ich empfehle hierzu die Filme “Das Experiment” oder – noch aktueller – “Die Welle”, welche beide auf realen Begebenheiten basieren."
Oder das Experiment, auf dem "Das Experiment" basiert: http://en.wikipedia.org/wiki/Stanford_prison_experiment (real in Abu Ghraib geschehen).
"Nahezu sämtliche BDSM-Praktiken basieren auf dem Zusammenspiel von Macht und Unterwerfung, ähneln also stark der Realität bei der Anwendung staatlichen Zwangs."
Sie ähneln, aber der wesentliche Unterschied ist, daß BDSM freiwillig und zwischen Menschen stattfinden, die sich im klaren sind, worauf sie sich einlassen. Es ist bloß ein Spiel, das jederzeit abgebrochen werden kann.
Zudem ist das Machtverhältnis bei BDSM längst nicht so eindeutig: Ist der, der scheinbar "oben" ist, tatsächlich der mächtige? Oder ist es der, der "unten" ist, weil der "Oben" nur mit dem Einverständnis des "Unten" handelt?
Der Unterschied zwischen staatlichem Zwang und BDSM ist so wie der Unterschied zwischen Vergewaltigung und Vergewaltigungsphantasien. Ersteres ist — vornehm formuliert — ein Verbrechen übelster Sorte, letzteres eine i.d.R. harmlose Phantasie.
Kontrolle ist der Knackpunkt.
@59 (RA-RR): "Prävention dieser Art ist abstrakt, sie richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person sondern gegen alle, die eine Straftat, welche die präventive Maßnahme verhindern soll, irgendwann einmal zu begehen beabsichtigen. Eine solche Aktion hat quasi Symbolcharakter."
Hört sich irgendwie nach der Vorgehensweise von Terroristen an: Einigen Gewalt antun, damit nicht nur die, sondern auch alle anderen schön brav tun, was von ihnen verlangt wird.
Gruß, Kristine
Bezüglich Razzia: Was dem Faß den Boden ausschlägt, ist die totale Verwirklichung des Prinzips der gezielt verweigerten Beweisbarkeit. Das ist eines der Kernprinzipien zur Verbreitung faschistischer Ideologie. Damit meine ich die Tatsache, dass Photographen ein Platzverweis erteilt wurde. Ich tippe, dass jeder einzelne Platzverweis vollständig rechtswidrig war. Es zielte nur darauf ab, Menschen foltern zu können, ohne dass Zivilisten dafür Beweise sammeln konnten. Hätte es Photographen gegeben, die die Folterung wehrloser Zivilisten (Zitat: "zu fünft eingeprügelt", Rettung einer Verletzten verhindert, Grundrecht auf Trinkwasser verwehrt, Stehfolter) dokumentiert hätten, und hätten diese Menschen sich (natürlich mit Gewalt) geweigert, die Photos auszuhändigen (damit sie im rahmen allgemeiner Strafvereitelung) vernichtet worden wären, so könnte sich die gesamte Welt wenigstens einen Eindruck davon schaffen, wie vorsätzlich und wie schwer mal wieder auf die Würde des Menschen gepisst und geschissen wurde. Aber es existieren keine Photos, die als Beweis dienen könnten. Die Beweisbarkeit wurde gezielt verweigert. Jetzt kann jeder Staatsanwalt jede Strafanzeige von Rechtsbeugung wegen einstellen, weil diejenigen Verbrecher ja nicht indentifiziert werden könnten (in Ermangelung von Namensschildern oder sonstiger Codierung). Die Aufnahmen der Polizei werden 100%ig und definitiv entweder so geschnitten, dass keine Verbrechen seitens der Schäuble-Staffel sichtbar sind, oder sie werden gar nicht erst herausgegeben.
Wenn ein Polizist, egal ob bei einer Razzia oder auf Streife, egal ob um 11 Uhr morgens oder um 3 Uhr Nachts, fremde Menschen treten, schlagen, entführen oder gar foltern kann, mit der 100%igen Gewißheit auf absolute Straffreiheit, dann ist selbstverständlich jedes Mittel legitim, diesem Verrat ein sofortiges und nachhaltiges Ende zu setzen. Ich verstehe gar nicht, wie erwachsene Menschen herumstehen können, während ein anderer auf dem boden liegend und vor Schmerzen heulend von einem halben Dutzend Menschen verprügelt wird. Ist das die Verhaltensänderung, die durch totale Überwachung (-> Polizei hat alles gefilmt) entsteht? Muss ich das nachvollziehen können? Hat hier niemand mehr Zivilcourage? Hallo, ist da wer? Ich verstehe ziemlich genau, warum niemand dazwischen geht: weil die Leute Sicherheit wollen. Sicherheit, nicht selbst angezeigt zu werden, Sicherheit, sich nicht anstrengen zu müssen. Unsere Gesellschaft ist wie der Cantorsche Staub.
"Willkommen! Willkommen in City Seventeen. In Sicherheit!"
Mich würde mal interessieren, was mir ein Rechtsanwalt rät: ich möchte /nicht/ von der Waffen-Schäuble-Staffel gefoltert oder exekutiert werden, aber trotztdem sämtliche meine Grundrechte wahrnehmen, einschliesslich das Recht auf Freizügigkeit. Ich will mich also auch nicht dazu nötigen lassen, mit irgendwelchen verblendeten Extremisten zu diskutieren. Wie gehe ich vor, so dass ich weder gefoltert, noch getötet werde, und ohne dass ich danach für den rest meines Lebens von einem faschistischen Regime ge*ckt werde? Drohung mit Gewalt wäre nicht adäquat, weil ich dann als Gewaltbereit gelte und mit sicherheit draufgehe. Also muss ich direkt Gewalt ausüben. Wie tue ich das am geschicktesten? Ich kann ja schlecht 200 Polizisten vorläufig festnehmen?!? Auch bin ich Brillenträger. Was kann, was darf ich tun, wenn irgend ein Verbrecher in Uniform mir meine Sehhilfe wegnimmt (was in solchen Fällen definitiv passieren wird, denn das ist eine effiziennte, stark entwürdigende Behandlung)? Ich frage das übrigens nicht, weil ich Sicherheit oder eine Rechtsberatung will, sondern um intelligent Handeln zu können.
@70: Sie /wollen/ kein Gesetz, das den Begriff "Menschenwürde" regelt. Harte Grenzen werden hart Ausgenutzt.
Artikel 1: Die Würde ist unantastbar.
Drogenspuren wurden auf den Toiletten des Bundestages gefunden.
Wann werden die Abgeordneten so behandelt ?
Das Ganze ist die Fortsetzung eines Prinzips, das wir bei der Diskussion über die Namensschilder der Polizei besprochen hatten: In den USA kontrollieren sich die Staatsorgane nicht nur gegenseitig, sondern werden auch so engmaschig wie möglich direkt vom Bürger überwacht.
@71: "Sie /wollen/ kein Gesetz, das den Begriff “Menschenwürde” regelt. Harte Grenzen werden hart Ausgenutzt."
Aber es *gibt* eine Regelung des Begriffs der Menschenwürde, über die sogenannte "Objektformel", erklärt z.B. hier:
http://www.bundestag.de/dasparlament/2004/23-24/beilage/002.html
@55: "Warum nur passiert nichts? Wo sind RTL, Bild und all die anderen? Wo sind die Demonstanten und amnesty international?"
Wie man an den Kommentaren zu dem Artikel sowie den verwandten Artikeln sieht, sind viele Menschen der Ansicht, daß der Zweck die Mittel heiligt. Grundrechte sind denen wurst. Vermutlich kommt da auch noch oft Obrigkeitshörigkeit dazu: Der Staat als säkularer Gott, der keine Fehler macht.
(Dieses "der Zweck heiligt die Mittel" ist in abgeschwächter Form ja auch Basis der Doktrin der Verhältnismäßigkeit.)
Davon abschweifend: Menschenrechte sind ein zu neues Konzept, das sich gegen jahrhundertelange Traditionen, die mit Menschenrechten (IMO) nicht vereinbar sind, stemmen muß:
- Todesstrafe (USA).
- Prügelstrafe (bis 1998/2000 auch hier erlaubt).
- Genitalverstümmelung (bei Jungen und Intersexuellen auch hier
erlaubt).
- Verdammung von Homosexualität (laut BVerfGE 6, 389 ein
"Verstoß gegen das Sittengesetz" und einiges mehr, bis 1969
für Männer verboten).
- Verbot von allen Drogen außer Nikotin und Alkohol.
- …
Im Zweifelsfall werden Menschenrechte so ausgelegt, daß derartige Traditionen beibehalten werden können (weil die Ausleger diesen Traditionen anhängen).
Gruß, Kristine
@Kristine: Sie haben völlig Recht, leider höre ich oft genug in den "Stammtischrunden", dass man hart gegen "die" Verbrecher vorgehen müsse. "Wer halt nix zu verbergen hat, hat auch nix zu befürchten".
Ich frage mich nur, hatten die Juden seinerzeit etwas zu Wverbergen?
Mit dieser Parole lässt sich nun wirklich nicht jedes staatliche Handeln rechtfertigen. Aber für 80 % unsere Bevölkerung ist unsere Argumentation einfach nicht nachvollziehbar.
Was die Obrigkeitshörigkeit anbetrifft bin ich ebenfalls ganz Ihrer Meinung. Schon Stalin sprach den Deutschen die Fähigkeit zur Revolution ab, denn dazu, so meint er, müssten die Deutschen den Rasen betreten.