23.6.2008

Reisen und rechnen

Wem der Urlaub nicht gefallen hat, der kann beim Rechtsschutzversicherer Arag gleich mal so überschlägig berechnen, wie viel Minderungsanspruch herausspringen könnte – und zwar mit dem Reisekostenminderungsrechner.
Es kann aber nur jeweils ein Mangeltyp, basierend auf der Frankfurter Tabelle, berechnet werden. Also nur mieses Zimmer oder mieses Essen. Wer gleich beides hatte, der fragt besser seinen Anwalt. Einfach addieren jedenfalls, darauf weist die Arag hin, klappt nicht. Logisch, denn mehr als 100 Prozent gibt es garantiert nicht.

(Autor: AK)

11 Kommentare zu “Reisen und rechnen”

  1. ichbins meint: (23.6.2008 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    meines Wissen gibt es aber u.U. Schadenersatz fuer entgangene Urlaubszeit, somit kann man u.U. mehr Geld bekommen als man fuer den Urlaub bezahlt hat.

  2. Malte S. meint: (23.6.2008 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Das ist allerdings Schadensersatz und nicht die (rückwirkende) Minderung.
    Laut meinem ehemaligen Repetitor soll es in HH einen Richter gegeben haben, der Beweisanträge zu den Mängeln bei einem best. Reiseunternehmen häufiger abgelehnt hat. Grund: Gerichtsbekannte Tatsachen ;)

  3. Troy McLure meint: (23.6.2008 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Oh hat es denn dem Udo im Urlaub nicht gefallen?

  4. ichbins meint: (23.6.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    @2:
    das stimmt natuerlich.

  5. gkts meint: (23.6.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Hm, wenn es gar kein Essen gibt bekommt man also mehr (das doppelte) zurück, als wenn es verdorben gewesen wäre.
    Ich persönlich würde ja lieber nichts essen, anstatt schimmliges…

  6. Lionel Hutz meint: (23.6.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Also ich wundere mich ja schon seit langem, was die durchschnittliche Rechtsschutzversicherung so alles an Schwachsinnsprozessen finanziert. Dass eine Versicherung aber so einen Rechner zur Verfügung stellt, der manchen vielleicht erst dazu anstiftet, Ansprüche geltend zu machen, finde ich schon erstaunlich …

  7. RuS meint: (23.6.2008 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @5(gkts): Und warum essen Sie dann nicht einfach nichts, wenn es nur was "schimmliges" gibt? Somit ist wohl klar, dass es bei verdorbenen Essen kaum mehr zurückgeben kann, als bei keinem Essen.
    Wenn das Essen so verdurben ist, dass man davon krank wird, hat man natürlich eventuell zusätzlich einen Anspruch auf Schandensersatz, aber darum geht es ja da nicht.

  8. ruth meint: (24.6.2008 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Wieso denn nur 100% Minderung auch bei Durchfall infolge vergifteten Essens ?

  9. tiggr meint: (24.6.2008 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Um nicht immer den Weg vor das Gericht gehen zu müssen, haben sich einige Reiseportale zusammengeschlossene und eine Reiseschiedsstelle eingerichtet. An diese können sich Kunden mit einem Problemfall richten und haben so die Chance auf eine aussergerichtliche Einigung.

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