25.6.2008

Sedlmayr-Mörder blitzt in Hamburg ab

Mit einer Prozesswelle überschwappt seit einiger Zeit einer der verurteilten Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr die Gerichte. Der Mann bzw. seine Anwälte durchkämmen Internetarchive und prüfen, ob der Name des Täters in Berichten über Sedlmayr noch genannt wird. Der Mann ist seit einiger Zeit auf freiem Fuß.

Unter Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Resozialisierungsinteresse des Täters wird sofort abgemahnt, eine fette Anwaltsrechnung inklusive. Auch Frau Neuro hatte in einem Uraltbeitrag den Namen des Mörders erwähnt. Der Blogprovider twoday.net erhielt die Abmahnung und bat Neuro, den Namen zu löschen. Was auch geschah. Eine Unterlassungserklärung lehnte twoday ab; man habe unverzüglich reagiert.

Das reichte dem Betreffenden aber nicht. Seine Anwälte beantragten beim Landgericht Hamburg, dem Mann Prozesskostenhilfe für eine Unterlassungsklage gegen die hinter twoday stehende Firma knallgrau zu gewähren.

Doch dieses Ansinnen ging selbst der als nicht sehr forenfreundlich bekannten Pressekammer zu weit. Nicht einmal die Hamburger Richter konnten erkennen, wieso ausgerechnet der Blogprovider “Störer” gewesen sein soll. Knallgrau habe den Namen sofort nach der Beanstandung entfernen lassen. Eine weitergehende Pflichtverletzung des Providers sei nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.

Ein Beispiel dafür, dass man nicht jede Abmahnung Hand und Fuß hat.

Beschluss des LG Hamburg

Urteil zur Namensnennung verurteilter Straftäter

28 Kommentare zu “Sedlmayr-Mörder blitzt in Hamburg ab”

  1. Rastloser meint: (25.6.2008 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich hier richtig, dass die Namen verurteilter Straftäter nach der Verbüßung der Strafe nicht mehr im Zusammenhang mit der Tat genannt werden dürfen?

  2. Chris meint: (25.6.2008 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Handelt es sich hierbei um (Text editiert. U.V.) oder seinen Halbbruder (Text editiert. U.V.)?

  3. Arne Klempert meint: (25.6.2008 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    So langsam wird mir das LG Hamburg richtig sympathisch. Erst vor einigen Wochen haben sie ein ebenfalls sehr erfreuliches Urteil zum Thema Prüfpflichten gesprochen:
    http://recentchanges.de/blog/2008/05/neues-urteil-aus-hamburg-praedikat-lesenswert/

    @1: Es kommt darauf an, aber im Regelfall ist es so. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Lebach-Urteil

  4. kleiner grüner Zwerg meint: (25.6.2008 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @Rastloser: ja, das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG in seiner Ausprägung als "Recht auf Resozialisierung". Es dürfen z.B. im Vorfeld einer Haftentlassung keine TV-Berichte mehr über den Straftäter gesendet werden.
    Allerdings ist fraglich, ob sich der Täter hier durch die Aktionen seiner Rechtsanwälte (die ihn offenbar schlecht beraten haben bzw. nur aufs Geldverdienen aus sind) nicht selbst in die Öffentlichkeit katapultiert und so den Schutz seiner Privatsphäre selbst aufgibt.
    Ganz abgesehen davon: es verlangt ja auch niemand, dass Berichte aus alten Printausgaben entfernt werden. Das wäre das Pendant zu Online-Archiven. Verboten werden könnten meines Erachtens nur aktuelle Beiträge und aktuell verlinkte Archivbeiträge. Aber gut, bei den Hamburger Richtern weiß man ja nie…

  5. Zensur? meint: (25.6.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Warum soll in Gottes Namen die Geschichte ausradiert werden? Zumal es doch der Wahrheit entspricht, dass dieser die Tat begann.

    Sry, aber solchen Anwälten sollte sofort die Zulassung entzogen werden. Solche Anwälte sind der Untergang eines jeden Rechtsstaats.

  6. Chris meint: (25.6.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Darf ich hier im Blog den kompletten Familiennamen nennen?

  7. cosmo meint: (25.6.2008 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    @5
    Wie würde es dir denn gefallen, nach vollständiger Verbüßung einer rechtskräftigen Strafe weiterhin von der Presse als (ehemaliger) Straftäter hingestellt zu werden?
    Oder wird dir niemals eine solche Strafe passieren, weil du ja anständig bist?

  8. Axel John meint: (25.6.2008 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Nicht einmal die Hamburger Richter konnten erkennen, wieso ausgerechnet der Blogprovider “Störer” gewesen sein soll.

    Es geschehen Zeichen und Wunder.
    Denen wird doch nicht jemand von ganz oben auf die keineswegs unabhängigen Füße getreten sein?

  9. Christian meint: (25.6.2008 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @7
    Naja, habe ich die Tat denn durch verbüssen einer Strafe
    plötzlich nicht mehr begangen?
    Wenn ich irgendetwas verbrochen habe, muss ich aus meiner Sicht auch mit den Folgen leben, und die sind nicht mit Absitzen der Strafe beendet. Und ja, ich müsste wohl mit diesem Stigma leben!

    Ich wusste nicht, dass es so etwas wie einen "Ex-Täter" gibt…

  10. Huck meint: (25.6.2008 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    "Wie würde es dir denn gefallen, nach vollständiger Verbüßung einer rechtskräftigen Strafe weiterhin von der Presse als (ehemaliger) Straftäter hingestellt zu werden?"

    Das darf die Presse weiterhin, wenn es einen aktuellen Anlass gibt, über den früheren Straftäter zu berichten. Sie muss dann keineswegs verschweigen, dass z.B. der ehemalige bayrische Minister und jetzige Bahnvorstand jemanden betrunken totgefahren hat und deswegen verurteilt wurde, auch wenn das schon 20 Jahre her ist. Es ist wahr.

    Nur wenn es keinen aktuellen Anlass gibt, sondern nur die alte Straftat, greift der Resozialisierungsgedanke.

  11. Pascal meint: (25.6.2008 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    @4. kleiner grüner Zwerg:
    Und wie ist das dann mit Herrn K. und Frau M., die in den 1970ern einige Morde begangen haben?

  12. Bochumer meint: (25.6.2008 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @10: Ist die Abmahnung von Webseiten-Betreibern als aktueller Anlass zu verstehen?

  13. Tribble meint: (25.6.2008 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Die PDF-Datei sollte vielleicht noch etwas überarbeitet werden. Einen langsamen/ausgelasteten Rechner vorausgesetzt, wird zuerst da Urteil dargestellt und erst später die Schwärzung darübergelegt. Nicht, daß der Herr Datscher (Name geändert) oder seine Rechtsanwälte Vorfahrtbeachten (Name auch geändert) sich auch hieran noch stören.

  14. Muldoni meint: (25.6.2008 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Ist denn die Nachricht, dass Herr X Abmahnungen an Websites etc verschickt, nicht eine nigelnagelneue Nachricht, so dass man im Zusammenhang mit dieser neuen Nachricht den Namen nennen duerfte?

    Also: "Herr HANS MEIER verschickt Abmahnungen an Websites, die ueber die kriminelle Vergangenheit einer _namenlosen Person_ berichten."

    Das muesste doch korrekt sein, oder wie oder was. Hm?

  15. ich meint: (25.6.2008 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Also ist ja schon interessant. (Text editiert. U.V.)

  16. GB meint: (25.6.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es denn aus, wenn das Opfer den Täter in der Öffentlichkeit nennt? Mir ist bewusst das es in dem vorliegenden Fall nicht mehr möglich ist, aber was ist mit Taten ohne Todesfolge. Konkretes Beispiel: X begeht eine Körperverletzung an Y und wird rechtskräftig verurteilt. Darf Ydann, nachdem X seine Haftstrafe verbüsst hat, diesen z.B. in einem Blogeintrag erwähnen?

  17. ich meint: (25.6.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @13: Man kann den Beschluss auch ohne die schwarzen Balken ausdrucken. Aber das will UV nicht beheben, geschweige denn lesen. Lieber löscht er Kommentare…

  18. Lionel Hutz meint: (25.6.2008 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Hey, die Jungs sind ja mehr als gründlich! Wenn man die Namen der Verurteilten mit "" in Google eingibt, findet man nur 6 Treffer, einen u.a. auf die Zeit wo der Artikel selbst weg ist, im Google-Cache aber noch nachgelesen werden kann (wer ein gutes Zeit-Archiv hat, wird in Ausgabe 48 im Jahr 1992 fündig), selbst in der Wikipedia-Versionengeschichte sieht man nur noch die Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

    Das nenne ich mal eine erfolgreiche Kampagne (anders als bei Tron)!

  19. Kand.in.Sky meint: (25.6.2008 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    juristischer Gegenvorschlag: Nächstens eine nicht-prominente Persönlichkeit umbringen (bestenfalls erst keinen Mord begehen) und man erhält garantiert keinen Wikipedia-Eintrag.

    #k.

  20. Zensur? meint: (25.6.2008 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @7

    Naja, habe ich die Tat begangen oder nicht?

    Wo ich es noch verstehen kann ist bei aktuellen Meldungen darauf zu verzichten, soweit dieser nicht in irgendeiner Weise negativ aufgefallen ist. Aber doch nicht in Archiven.

  21. Zensur? meint: (25.6.2008 um 16:50) AntwortenReply to this comment

    Apropos Hamburg: ist Buske (straf)versetzt worden?

  22. Rolf Schälike meint: (26.6.2008 um 06:34) AntwortenReply to this comment

    Über alle mit bekannten Verfahren verurteilter Mörder gegen internet-Archive habe ich eine Übersicht ins Internet gestellt. Diese wird laufend aktualisiert.

    http://www.buskeismus.de/Archive/archivverfahren_uebersicht.htm

    In meinem Fall hat Buske am 11.06.08 PKH für die volle Namnesnnennung des Sedlmayr-Mörder [der die Tat abstreitet, inzwischen seit August 2007 frei ist ] abgelehnt, weil von mir nicht erfolgte. Jedoch bei vollem Nachnamen die Zustimmung für PKH in Aussischt gestellt.

    Buske schreibt an den Klägeranwalt am 11.06.0ß8: Für den Hilfsantrag (Nennung desd Namens Wxxxx) wäre im Hinblick auf das neue tatsachenvorbringen nach dem Verfahren sstand imj Beschwerdebverfahren Prozesskostehilfe zu gewähren.

  23. Rolf Schälike meint: (26.6.2008 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Im veröffentlichten, vom UV verlinktem Beschluss wird der volle Name des Klägers genannt (Mxxxxxx Lxxxxx. Das kann zum Erfolg bei einer Abmahnung führen, denn nun weiß der Störer, dass er stört.
    Der Kläger ist seit Januar 2008 ein freier Mann, streitet zusammen mit seinem Halbbruder Wxxxx die Tat (Mord an Sedlmayr) ab. Die im Beschluss angegebene Adresse stimmt ebenfalls nicht. Dass weiß Buske. Diese falschen Angaben in offiziellen Dokumenten sind allerdings zulässig.

  24. Rolf Schälke meint: (26.6.2008 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    Buske ist nicht versezt. Außeredem bringt die Versetzung nichts. Sein Partner Dr. Korte ist nicht besser. Allediunmgs gibt es inzwischen auch andere erstaunliche Urtreile zugunsten der Meinungsfreiheit.

    http://www.buskeismus.de/urteile/324O58507_Kapitalist.pdf

    Es lohnt sich, dieses Urteil genau zu lesen.

    Absolut daneben argumentierte allerdinmgs Richter Dr. Korte von der Zensurkamme Hamurg am letzten Freeitag gegen die Namennennung von Seeniorenheimen, in denen es zu schlimmen Vorfällen kam,:
    http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080620_Pflegeheime.htm

  25. Abmahnerhasser meint: (26.6.2008 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    Das entspricht ja fast einer Bücherverbrennung, wenn der Name aus den Geschicktsbüchern entfernt werden muss. Soetwas hatten wir glaube ich schonmal. War auch nicht so gut.

  26. Falk L. meint: (26.6.2008 um 10:12) AntwortenReply to this comment

    Warum wird hier zwischen klassischen Print-Medien und dem Internet unterschieden?

    Die alten Zeitungsausgaben werden ja auch nicht nachträglich verändert und sind auch in vielen Bibliotheken verfügbar.
    Es erscheint mir unlogisch, auch wenn die Realität mal wieder anders aussieht, dass Veröffentlichungen im Internet anders behandelt werden.

    Für mich ist das auch eine Art Zensur, schließlich scheint hier der einzige Unterschied zu sein, dass es bei elektronischen Veröffentlichungen wesentlich einfacher ist, diese im Nachhinein zu verändern.

  27. cosmo meint: (26.6.2008 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @20
    "Naja, habe ich die Tat begangen oder nicht?"

    Aber naja, haben Sie die Strafe dafür verbüßt oder nicht?
    (Oder gehört sozusagen eine "Brandmarkung" durch die Presse dann mit zur Strafe? Und falls ja, wie gewährleisten Sie – schließlich soll das hier ein Rechtsstaat sein -, dass dieser Teil der Strafe auch für alle gleich aussieht?)

    (Davon abgesehen: Es sollen schon Menschen für Taten ins Gefängnis gekommen sein, die sie nicht begangen haben. In dem Fall ist natürlich *alles*, was abläuft, noch ein bisschen mehr zuviel…)

  28. Klaus meint: (26.6.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    @27: Nun ja, der Staat geht sowieso davon aus, dass ein rechtskräftig Verurteilter auch schuldig ist.
    Wer unschuldig im Gefängnis landet, muss trotzdem seine Tat einsehen und bereuen. Ansonsten wird Ihm eine negative Sozialprognose ausgestellt. Damit wird dann auch noch eine vorzeitige Haftentlassung oder die Lockerungen im Strafvollzug verweigert.
    Aufgrund unserer "unfehlbaren" Justiz kann man wohl kaum mit einem u.U. unschuldig Verurteilten argumentieren.
    Nur die Resozialisierung des Straftäters spricht dafür, diesem neben der Hafterfahrung noch andere Hürden in den Weg zu legen.

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