Geheist, ähm gelawbloggt? Oder warum lädt die Seite partout nicht?
H.B. meint:
(30.6.2008 um 18:09) Antworten
So leid mir das tut Kollege Vetter, meine Stimme ist bei "JA" und zwar ganz eindeutig. Die Meinung ist dabei aber selbstverständlich rein fachlicher Natur und ist auf keinen Fall persönlich gemeint.
Schade finde ich eher diesen Blog-Eintrag, den man wohl als "Stimmenfang" für die urplötzlich überschiessenden Neins werten kann. Damit hat die Umfrage ihre Aussagekraft verloren.
:-(
Anonym meint:
(30.6.2008 um 18:17) Antworten
Vor allem ist es schade, dass der Betreiber dieses Blogs offenbar beschlossen hat, seinen Ruf für ein paar lausige Abmahnungen (Euro?) zu ruinieren.
Dabei waren hier doch immer Stimmen zu hören, dass dieses ganze Abmahnwesen totaler Unsinn sei und völlig missbraucht werde.
Plötzlich die Meinung geändert?
evo meint:
(30.6.2008 um 18:22) Antworten
@3 Anonym: Nicht so voreilig. Ich glaube mich richtig zu erinnern, dass Udo Vetter dazu bereits mal Stellung bezog. Und zwar hatte er es vorher wohl "im Guten" versucht und erst als man ihm den "Stinkefinger" zeigte, hat er dann den Brief eingetütet. Ich weiß zwar nicht ob das jetzt den von dir genannten Fall betrifft, glaube aber schon.
Anonym meint:
(30.6.2008 um 18:23) Antworten
Ganz davon abgesehen:
Warum sollte Law Blog eigentlich schutzfähig sein?
"Law Blog" ist auch nicht mehr als "Tomatensuppe".
@evo:
Ok – dann sähe die Sache natürlich etwas anders aus.
Die beiden Kommentare in dem markenblog und der zeitliche Abstand zwischen ihnen, spricht allerdings eine etwas andere Sprache – oder?
Dominik Boecker meint:
(30.6.2008 um 18:26) Antworten
Grüße
Dominik Boecker, der seine fachliche Meinung in der Abstimmung mit einem klaren Nein zum Ausdruck gebracht hat…
evo meint:
(30.6.2008 um 18:29) Antworten
@6: Da liegen 2 Wochen dazwischen. Ich hatte gelesen, dass er zuerst wie ein Mensch auf die Marke aufmerksam machte, woraufhin man ihm wohl doof kam und erst dann beauftragte er einen Rechtsanwalt. Ich meine das bei Robert Basic gelesen zu haben.
Law-Blog wurde nicht abgemahnt, weil das schon existierte bevor die Marke eingetragen wurde. Aber nagel mich nicht darauf fest. Ich fand es damals nur auch mies von U.V. und hatte mich sicherheitshalber belesen, bevor ich meine Meinung ändern wollte. Aber soll er halt selbst was dazu sagen ;)
Dominik Boecker meint:
(30.6.2008 um 18:34) Antworten
Der "Internetpionier", der allerdings zumindest vor bald 10 Jahren, als er sich so gerierte, von IT nicht allzuviel verstand, und sich danach als selbsternannter Rechtsspezialist ("IAAL") mit angelerntem Jargon daran machte, mal diese, mal jene Mailingliste aufzumischen, Netzteilnehmer mit den abstrusesten Begründungen abzumahnen oder das Anschwärzen bei echten oder vermeintlichen Arbeitgebern, Vorgesetzten o.ä. anzudrohen? Der sich dadurch unsterblich gemacht hat, weil er die Zivilkammer eines Landgerichts in öffentlicher Verhandlung abgemahnt hat, weil sie seinen lichtvollen Ausführungen zum Thema "Was ist ein Link?", die er als Zuhörer zur kostenlosen Aufklärung des Gerichts halten wollte, nicht zu folgen gedachte, so dass am Ende ein Gerichtswachtmeister verständigt werden und einschreiten mußte? Der u.a. behauptete, den Heise-Verlag, dessen Justitiar und Gott-weiß-wen-alles abgemahnt zu haben, bis er es übertrieben hat und dann schließlich seinerseits vom Heise-Verlag abgemahnt wurde? Der vor seinem letzten Verschwinden in der Versenkung angebliche Kanzleien in verschiedenen Staaten, namentlich in den USA, zu betreiben behauptete?
*Dieser* Rob?
Oh ja, der ist ganz bestimmt "mit dem Markenrecht gut vertraut". Und mit dem Internet. Und auch mit sonst allem, was es auf Gottes Erdboden so gibt. Zumindest der eigenen Einschätzung nach. :-)
(Im Netz geht offenbar niemand dauerhaft verloren. Hachja.)
Dominik Boecker meint:
(30.6.2008 um 18:59) Antworten
-thh: Ja, ich denke, genau der.
Herzliche Grüße aus K
Dominik, der gespannt wartet, ob es dieser Beitrag durch den SPAM-Filter schafft.
@2 meint:
(30.6.2008 um 19:05) Antworten
Es geht um Herrn Vetter und er soll nicht darauf verlinken können? Das ist ja großartig. Vielleicht sollten Beschuldigte auch nicht aussagen dürfen. Die würden sich ja sowieso nur parteiisch äußern.
Inhaltlich stimme ich allerdings zu, die Marke halte ich für problematisch.
HamsterDesTodes meint:
(30.6.2008 um 19:53) Antworten
Lawblog hat ja mitunter durchaus einen nationalen Bekanntheitsgrad erreicht (CCC Kongress usw. usw.), insofern finde ich die Marke durchaus schutzwürdig.
Lieber ist mir ein verantwortungsvoller Rechtsinhaber allemal!
Rrabbit meint:
(30.6.2008 um 21:54) Antworten
@10: könnte tatsaechlich *der* Rob L. sein. *prust*
Kerstin meint:
(30.6.2008 um 22:17) Antworten
Wozu das aufgerege? Nicht jede Abmahnung erfolgt ja unberechtigt. Manche Leute, die wirklich bewusst Urheberrecht verletzen, lernen es halt nicht anders, dann muss abgemahnt werden.
Und dass Udo Vetter sich vor Trittbrettfahrern mittels eines Markeneintrags schützen will, ist auch nicht mehr wie richtig.
Auch wenn viele meinen, dass Urheberrechtsschutz etwas sittenwidriges ist: Ist es nicht, die unzähligen Abmahnungen, auch eines bekannten Münchner Anwalts haben nur dazu beigetragen, dass inzwischen jede Abmahnung als Abzocke und jeder Abmahner als Abzocker gesehen wird.
Danke übrigens noch dafür, Herr von und zu.
Sam0815 meint:
(1.7.2008 um 09:37) Antworten
Interessant finde ich in erster Linie, dass sich ab Kommentar Nummer drei (mit ein oder zwei löblichen Ausnahmen) die Gemüter über einen Kommentar aus dem Jahr 2006 zu einem Blogeintrag aus 2005 auf dem Markenblog erhitzen und das Thema schon vor einiger Zeit ausführlich auf diesem Blog diskutiert wurde (siehe auch 9 Roland, danke übrigens!).
Wenn man den Links in Kommentaren folgt, dann kann man auch mal aufs Datum sehen, dann soll man Zusammenhänge zumindest zeitlich besser einordnen können.
Zum Thema – keine Ahnung, ist nicht mein Fachgebiet!
H.B. meint:
(1.7.2008 um 10:00) Antworten
@18; 13; 8;
Grob gefasst geht es bei law blog geht es nach meiner Ansicht um absolute Schutzhindernisse (§8 MarkenG). Bei "law blog" handelt es sich schlicht um eine Gattungsbezeichnung bzw. um Begriffe die im Verkehr zur Bezeichnung des jeweiligen Produktes verwendet werden (§ 8 Abs.II Nr. 2 MarkenG) nämlich "Jura Blog" wenn man so will. Und nur weil man die Intelligenz besitzt, dass in eine andere Sprache zu übersetzten wird es nicht eintragungswürdiger. Genau genommen hätte der Begriff niemals eingetragen werden dürfen. Ansonsten trage ich jetzt "tomato soup" ein und verklage jeden der Campbell's Dosen verkauft. Zudem greift nach meiner Ansicht ebenfalls § 8 Abs.II Nr. 1;3 MarkenG, den law blog hat keinerlei Unterscheidungskraft. Davon, dass hier die Ausnahme des § 8 Abs. II MarkenG greift sind wir imho sehr weit weg.
Glücklicherweise kann man absolute Eintragungshindernisse auch im normalen Zivilprozeß als Einrede geltend machen und so kann man auf einen entsprechenden Rechtsstreit warten, sich zurücklehnen, Popcorn holen und sobald ein Urteil vorliegt diesen Kommentar genüsslich googeln.
@12: Hier geht es ja nicht um eine Aussage vom Kollegen Vetter, dessen juristische Meinung oder sonstiges, sondern darum, dass der Markenblog neutrale Meinungen von Markenkennern sammelt. Wenn man mit Ihrer Einstellung und der vom Kollegen Vetter an die Sache herangeht ist Umfrage manipulirt und die Aussagekraft schlicht weg. Darum hätte er nach meiner Ansicht nicht auf den Markenblog verlinken dürfen. Aber das ist natürlich nicht im Interesse vom Kollegen Vetter, so dass ich reinen Eigennutz bei diesem Blogeintrag vermute. Schliesslich wäre es ziemlich peinlich, wenn die anfänglichen, deutlich überwiegenden, "Ja" bis zum Ende so gestanden hätten. Wie gesagt, aus fachlicher Sicht finde ich diesen Eintrag und den damit zusammenhängenden Stimmenfang mehr als Schade.
Dominik Boecker meint:
(1.7.2008 um 10:35) Antworten
"Glücklicherweise kann man absolute Eintragungshindernisse auch im normalen Zivilprozeß als Einrede geltend machen (…)"
Anbei ein kleines Zitat aus einem BGH-Urteil: "Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es als Verletzungsgericht an die erfolgte Eintragung der eingetragenen Marke gebunden ist. Die Bindung bezieht sich auf alle Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungshindernisse, die im Eintragungsverfahren geprüft worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 – I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 = WRP 2000, 631 – MAG-LITE; Urt. v. 7.10.2004 – I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 – Lila-Schokolade; Urt. v. 3.2.2005 – I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 416 = WRP 2005, 610 – Russisches Schaumgebäck)."
Und geprüft wird die Marke auf absolute Schutzhindernisse (vgl. § 37 MarkenG) – und in der drei-Scherkopf-Entscheidung sind wir nicht drin.
Der von der Marke angesprochene Verkehrskreis sind nicht nur markenrechtlich vorgebildete Personen, sondern alle. Insoweit habe ich bei dem Link und dem sich daraus ergebenden Stimmungsbild keine Bedenken…
Nobody meint:
(1.7.2008 um 10:41) Antworten
Ich lese bei Dir zwar immer wieder gerne, halte aber fachlich die Löschung für geboten und finde auch, daß ein anderes Ergebnis rechtspolitisch untragbar wäre. Nicht persönlich nehmen.
@5: ich bin schon seit Usenet-Zeiten überhaupt kein Fan von Rob Liebwein.
H.B. meint:
(1.7.2008 um 11:55) Antworten
@21: Korrekt, mein Fehler. Ich war bei § 95 GMVO der hier ja nichts zu suchen hat.
Bezüglich der Links:
Selbst unter der Prämisse, dass sich die Marke an alle Verkehrskreise richtet, dürften viele Leser des Blogs aus Sympathie für "Nein" stimmen ohne auch nur den geringsten Gedanken an die rechtliche Fragestellung "Löschungsreif?" zu verschwenden. Der angesprochene Verkehrskreis ist aus diesem Grunde irrelevant, es geht um die Fragestellung. Ansonsten hätte man eine Umfrage mit unjuristischen Fragen und entsprechenden Erörterungen stellen müssen. Das bestätigt sich im übrigen auch darin, dass ich noch bevor sich dieser Eintrag in law blog befand selber beim Markenblog mitgestimmt habe und zum damaligen Zeitpunkt die "Ja" überwiegten. Kaum stehts bei law blog stimmen plötzlich überragend viele gegen eine Löschungsreife. Korrekterweise Sagen Sie selber, dass Sie es als "Stimmungsbild" einstufen, danach fragte hier nur niemand. Von daher bleibe ich dabei, dass der Link reiner Stimmenfang ist, der seine Zwecke aller Voraussicht nach erreicht hat, und der die Umfrage, welches die Intention einer rechtlichen Fragestellung hat, verfälscht.
@20 meint:
(1.7.2008 um 12:50) Antworten
Die Aussagekraft einer anonymem Abstimmung in einem öffentlichen Forum? Ist klar, das hat der böse Herr Vetter sich natürlich einer ganz schlimmen Verfälschung schuldig gemacht. Das grenzt ja Betrug…
Leute gibt's…
H.B. meint:
(1.7.2008 um 13:35) Antworten
@24: Es ging darum, dass die Umfrage aus fachlicher Sicht trotzdem interessant gewesen wäre und dass das Ergebnis nun verfälscht ist. Mehr habe ich nicht gesagt. Also gaaaaaaaaanz ruuuuuhig!
tr meint:
(1.7.2008 um 14:01) Antworten
ich kann mich #22 nur anschließen
27 meint:
(1.7.2008 um 14:36) Antworten
Bei meinem Kommentar Nr. 27 sollte "@24" natürlich "@26" heissen.
Finder meint:
(1.7.2008 um 15:59) Antworten
Wenn "law blog" eine eingetragene Marke ist, warum wird das dann nicht kenntlich gemacht?
Dominik Boecker meint:
(1.7.2008 um 16:41) Antworten
Zweigeteilte – unverbindliche – Antwort von meiner Seite: Weil es a) nicht kenntlich gemacht werden muß und b) gleichwohl ein Hinweis im Impressum steht: http://www.lawblog.de/index.php/impressum/
Geheist, ähm gelawbloggt? Oder warum lädt die Seite partout nicht?
So leid mir das tut Kollege Vetter, meine Stimme ist bei "JA" und zwar ganz eindeutig. Die Meinung ist dabei aber selbstverständlich rein fachlicher Natur und ist auf keinen Fall persönlich gemeint.
Schade finde ich eher diesen Blog-Eintrag, den man wohl als "Stimmenfang" für die urplötzlich überschiessenden Neins werten kann. Damit hat die Umfrage ihre Aussagekraft verloren.
:-(
Vor allem ist es schade, dass der Betreiber dieses Blogs offenbar beschlossen hat, seinen Ruf für ein paar lausige Abmahnungen (Euro?) zu ruinieren.
http://www.markenblog.de/2005/10/23/marke-law-blog-eingetragen/#comment-103059
Dabei waren hier doch immer Stimmen zu hören, dass dieses ganze Abmahnwesen totaler Unsinn sei und völlig missbraucht werde.
Plötzlich die Meinung geändert?
@3 Anonym: Nicht so voreilig. Ich glaube mich richtig zu erinnern, dass Udo Vetter dazu bereits mal Stellung bezog. Und zwar hatte er es vorher wohl "im Guten" versucht und erst als man ihm den "Stinkefinger" zeigte, hat er dann den Brief eingetütet. Ich weiß zwar nicht ob das jetzt den von dir genannten Fall betrifft, glaube aber schon.
Ganz davon abgesehen:
Warum sollte Law Blog eigentlich schutzfähig sein?
"Law Blog" ist auch nicht mehr als "Tomatensuppe".
Die folgenden Ausführungen von Rob (offenbar mit dem Markenrecht gut vertraut) lesen sich dazu jedenfalls ganz interessant:
http://www.markenblog.de/2005/10/23/marke-law-blog-eingetragen/#comment-1297
@evo:
Ok – dann sähe die Sache natürlich etwas anders aus.
Die beiden Kommentare in dem markenblog und der zeitliche Abstand zwischen ihnen, spricht allerdings eine etwas andere Sprache – oder?
Hallo Anonym,
die Story findet sich auch hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/23/mitunter-geht-es-nicht-anders/
Sei so gut und lies den Beitrag einmal durch.
Grüße
Dominik Boecker, der seine fachliche Meinung in der Abstimmung mit einem klaren Nein zum Ausdruck gebracht hat…
@6: Da liegen 2 Wochen dazwischen. Ich hatte gelesen, dass er zuerst wie ein Mensch auf die Marke aufmerksam machte, woraufhin man ihm wohl doof kam und erst dann beauftragte er einen Rechtsanwalt. Ich meine das bei Robert Basic gelesen zu haben.
Law-Blog wurde nicht abgemahnt, weil das schon existierte bevor die Marke eingetragen wurde. Aber nagel mich nicht darauf fest. Ich fand es damals nur auch mies von U.V. und hatte mich sicherheitshalber belesen, bevor ich meine Meinung ändern wollte. Aber soll er halt selbst was dazu sagen ;)
Hier der Link dazu: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/23/mitunter-geht-es-nicht-anders/
Grüße aus K
Dominik Boecker
@ Anonym:
wenn du zeigst, dass der Begriff "law" zum deutschen Sprachraum zählt wie der Begriff Tomate und Suppe, dann stimme ich dir zu …
lest
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/05/23/mitunter-geht-es-nicht-anders/
da gibt's schon genug zu dem Thema …
@5: Rob L.? *prust*
Der "Internetpionier", der allerdings zumindest vor bald 10 Jahren, als er sich so gerierte, von IT nicht allzuviel verstand, und sich danach als selbsternannter Rechtsspezialist ("IAAL") mit angelerntem Jargon daran machte, mal diese, mal jene Mailingliste aufzumischen, Netzteilnehmer mit den abstrusesten Begründungen abzumahnen oder das Anschwärzen bei echten oder vermeintlichen Arbeitgebern, Vorgesetzten o.ä. anzudrohen? Der sich dadurch unsterblich gemacht hat, weil er die Zivilkammer eines Landgerichts in öffentlicher Verhandlung abgemahnt hat, weil sie seinen lichtvollen Ausführungen zum Thema "Was ist ein Link?", die er als Zuhörer zur kostenlosen Aufklärung des Gerichts halten wollte, nicht zu folgen gedachte, so dass am Ende ein Gerichtswachtmeister verständigt werden und einschreiten mußte? Der u.a. behauptete, den Heise-Verlag, dessen Justitiar und Gott-weiß-wen-alles abgemahnt zu haben, bis er es übertrieben hat und dann schließlich seinerseits vom Heise-Verlag abgemahnt wurde? Der vor seinem letzten Verschwinden in der Versenkung angebliche Kanzleien in verschiedenen Staaten, namentlich in den USA, zu betreiben behauptete?
*Dieser* Rob?
Oh ja, der ist ganz bestimmt "mit dem Markenrecht gut vertraut". Und mit dem Internet. Und auch mit sonst allem, was es auf Gottes Erdboden so gibt. Zumindest der eigenen Einschätzung nach. :-)
(Im Netz geht offenbar niemand dauerhaft verloren. Hachja.)
-thh: Ja, ich denke, genau der.
Herzliche Grüße aus K
Dominik, der gespannt wartet, ob es dieser Beitrag durch den SPAM-Filter schafft.
Es geht um Herrn Vetter und er soll nicht darauf verlinken können? Das ist ja großartig. Vielleicht sollten Beschuldigte auch nicht aussagen dürfen. Die würden sich ja sowieso nur parteiisch äußern.
Inhaltlich stimme ich allerdings zu, die Marke halte ich für problematisch.
Lawblog hat ja mitunter durchaus einen nationalen Bekanntheitsgrad erreicht (CCC Kongress usw. usw.), insofern finde ich die Marke durchaus schutzwürdig.
@10: Robert B. ist weg.
@ Roland |#8
Hier mal eine Auswahl von <a href="http://www.jurablogs.com/blogs/ranking/" rel="nofollow">Tomatensuppen/deutschsprachigen juristischen Blogs</a>
Lieber ist mir ein verantwortungsvoller Rechtsinhaber allemal!
@10: könnte tatsaechlich *der* Rob L. sein. *prust*
Wozu das aufgerege? Nicht jede Abmahnung erfolgt ja unberechtigt. Manche Leute, die wirklich bewusst Urheberrecht verletzen, lernen es halt nicht anders, dann muss abgemahnt werden.
Und dass Udo Vetter sich vor Trittbrettfahrern mittels eines Markeneintrags schützen will, ist auch nicht mehr wie richtig.
Auch wenn viele meinen, dass Urheberrechtsschutz etwas sittenwidriges ist: Ist es nicht, die unzähligen Abmahnungen, auch eines bekannten Münchner Anwalts haben nur dazu beigetragen, dass inzwischen jede Abmahnung als Abzocke und jeder Abmahner als Abzocker gesehen wird.
Danke übrigens noch dafür, Herr von und zu.
Interessant finde ich in erster Linie, dass sich ab Kommentar Nummer drei (mit ein oder zwei löblichen Ausnahmen) die Gemüter über einen Kommentar aus dem Jahr 2006 zu einem Blogeintrag aus 2005 auf dem Markenblog erhitzen und das Thema schon vor einiger Zeit ausführlich auf diesem Blog diskutiert wurde (siehe auch 9 Roland, danke übrigens!).
Wenn man den Links in Kommentaren folgt, dann kann man auch mal aufs Datum sehen, dann soll man Zusammenhänge zumindest zeitlich besser einordnen können.
Zum Thema – keine Ahnung, ist nicht mein Fachgebiet!
@18; 13; 8;
Grob gefasst geht es bei law blog geht es nach meiner Ansicht um absolute Schutzhindernisse (§8 MarkenG). Bei "law blog" handelt es sich schlicht um eine Gattungsbezeichnung bzw. um Begriffe die im Verkehr zur Bezeichnung des jeweiligen Produktes verwendet werden (§ 8 Abs.II Nr. 2 MarkenG) nämlich "Jura Blog" wenn man so will. Und nur weil man die Intelligenz besitzt, dass in eine andere Sprache zu übersetzten wird es nicht eintragungswürdiger. Genau genommen hätte der Begriff niemals eingetragen werden dürfen. Ansonsten trage ich jetzt "tomato soup" ein und verklage jeden der Campbell's Dosen verkauft. Zudem greift nach meiner Ansicht ebenfalls § 8 Abs.II Nr. 1;3 MarkenG, den law blog hat keinerlei Unterscheidungskraft. Davon, dass hier die Ausnahme des § 8 Abs. II MarkenG greift sind wir imho sehr weit weg.
Glücklicherweise kann man absolute Eintragungshindernisse auch im normalen Zivilprozeß als Einrede geltend machen und so kann man auf einen entsprechenden Rechtsstreit warten, sich zurücklehnen, Popcorn holen und sobald ein Urteil vorliegt diesen Kommentar genüsslich googeln.
@12: Hier geht es ja nicht um eine Aussage vom Kollegen Vetter, dessen juristische Meinung oder sonstiges, sondern darum, dass der Markenblog neutrale Meinungen von Markenkennern sammelt. Wenn man mit Ihrer Einstellung und der vom Kollegen Vetter an die Sache herangeht ist Umfrage manipulirt und die Aussagekraft schlicht weg. Darum hätte er nach meiner Ansicht nicht auf den Markenblog verlinken dürfen. Aber das ist natürlich nicht im Interesse vom Kollegen Vetter, so dass ich reinen Eigennutz bei diesem Blogeintrag vermute. Schliesslich wäre es ziemlich peinlich, wenn die anfänglichen, deutlich überwiegenden, "Ja" bis zum Ende so gestanden hätten. Wie gesagt, aus fachlicher Sicht finde ich diesen Eintrag und den damit zusammenhängenden Stimmenfang mehr als Schade.
"Glücklicherweise kann man absolute Eintragungshindernisse auch im normalen Zivilprozeß als Einrede geltend machen (…)"
Anbei ein kleines Zitat aus einem BGH-Urteil: "Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es als Verletzungsgericht an die erfolgte Eintragung der eingetragenen Marke gebunden ist. Die Bindung bezieht sich auf alle Eintragungsvoraussetzungen und Eintragungshindernisse, die im Eintragungsverfahren geprüft worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.1999 – I ZR 136/97, GRUR 2000, 888, 889 = WRP 2000, 631 – MAG-LITE; Urt. v. 7.10.2004 – I ZR 91/02, GRUR 2005, 427, 428 = WRP 2005, 616 – Lila-Schokolade; Urt. v. 3.2.2005 – I ZR 45/03, GRUR 2005, 414, 416 = WRP 2005, 610 – Russisches Schaumgebäck)."
Und geprüft wird die Marke auf absolute Schutzhindernisse (vgl. § 37 MarkenG) – und in der drei-Scherkopf-Entscheidung sind wir nicht drin.
Der von der Marke angesprochene Verkehrskreis sind nicht nur markenrechtlich vorgebildete Personen, sondern alle. Insoweit habe ich bei dem Link und dem sich daraus ergebenden Stimmungsbild keine Bedenken…
Ich lese bei Dir zwar immer wieder gerne, halte aber fachlich die Löschung für geboten und finde auch, daß ein anderes Ergebnis rechtspolitisch untragbar wäre. Nicht persönlich nehmen.
@5: ich bin schon seit Usenet-Zeiten überhaupt kein Fan von Rob Liebwein.
@21: Korrekt, mein Fehler. Ich war bei § 95 GMVO der hier ja nichts zu suchen hat.
Bezüglich der Links:
Selbst unter der Prämisse, dass sich die Marke an alle Verkehrskreise richtet, dürften viele Leser des Blogs aus Sympathie für "Nein" stimmen ohne auch nur den geringsten Gedanken an die rechtliche Fragestellung "Löschungsreif?" zu verschwenden. Der angesprochene Verkehrskreis ist aus diesem Grunde irrelevant, es geht um die Fragestellung. Ansonsten hätte man eine Umfrage mit unjuristischen Fragen und entsprechenden Erörterungen stellen müssen. Das bestätigt sich im übrigen auch darin, dass ich noch bevor sich dieser Eintrag in law blog befand selber beim Markenblog mitgestimmt habe und zum damaligen Zeitpunkt die "Ja" überwiegten. Kaum stehts bei law blog stimmen plötzlich überragend viele gegen eine Löschungsreife. Korrekterweise Sagen Sie selber, dass Sie es als "Stimmungsbild" einstufen, danach fragte hier nur niemand. Von daher bleibe ich dabei, dass der Link reiner Stimmenfang ist, der seine Zwecke aller Voraussicht nach erreicht hat, und der die Umfrage, welches die Intention einer rechtlichen Fragestellung hat, verfälscht.
Die Aussagekraft einer anonymem Abstimmung in einem öffentlichen Forum? Ist klar, das hat der böse Herr Vetter sich natürlich einer ganz schlimmen Verfälschung schuldig gemacht. Das grenzt ja Betrug…
Leute gibt's…
@24: Es ging darum, dass die Umfrage aus fachlicher Sicht trotzdem interessant gewesen wäre und dass das Ergebnis nun verfälscht ist. Mehr habe ich nicht gesagt. Also gaaaaaaaaanz ruuuuuhig!
ich kann mich #22 nur anschließen
Bei meinem Kommentar Nr. 27 sollte "@24" natürlich "@26" heissen.
Wenn "law blog" eine eingetragene Marke ist, warum wird das dann nicht kenntlich gemacht?
Zweigeteilte – unverbindliche – Antwort von meiner Seite: Weil es a) nicht kenntlich gemacht werden muß und b) gleichwohl ein Hinweis im Impressum steht: http://www.lawblog.de/index.php/impressum/