Eigene Sachkunde
“Haben Sie schon mal ein Kaninchen gehalten?” fragte die Richterin den gegnerischen Anwalt. “Nö”, sagte der. Die Juristin hatte ihm da wohl was voraus. Für sie war jedenfalls nicht zweifelhaft, dass die von der Vermieterin vorgelegten Fotos ramponierter Wände und Türzargen Schäden zeigen, die für unartige Kaninchen in Wohnungen “typisch” sind.
Der Kollege blieb an dieser Stelle still. Wahrscheinlich wollte er nicht über seine Kindheit reden. Das hat mich für meine Mandantin gefreut, tat mir aber auch ein wenig leid. Wenn da ein weniger domestiziertes Exemplar seiner Art gesessen hätte, wäre ein witziger Dialog denkbar gewesen. Für den hätte ich mir gleich die Filmrechte gesichert.
Pffft…Herr Vetter bitte ein bisschen vorsichtiger: Rechte sichern ist unfein und wird mit verbalen Bösartigkeiten nicht unter 30 pro Stunde geahndet.
Wenn man die gesicherten Rechte dann auch noch aktiv schützt, verdoppelt sich die Schlagzahl aufgrund schuldhaften Verhaltens auf das Doppelte ;)
Ohh, Kaninchen können recht aktiv sein. Wir hatten mal eines frei in der Wohnung laufen, dass einen Biber mit im Stammbaum gehabt haben muss… :O
Karnickel sind die beste Art Salat zu sich zu nehmen! ;-)
Oha! Wie wird man eigentlich Sachverständige für Karnickelschäden? Das ist doch sicher ein zweimonatiger Extrakurs. Vielleicht hat die Richterin den ja online durchgeackert, um ihre 10 Pflichtstunden der Weiterbildung voll zu bekommen ;-)
In meiner Kindheit besaß ich auch mal so ein Exemplar, das mit Vorliebe die Raufasertapete von dem Wänden knabberte. Das zweitliebste Knabberobjekt – das Stromkabel des Staubsaugers – mochte es aber eines Tages aus unverständlichen Gründen nicht mehr anrühren …
Vielleicht war es das Killerkaninchen von Caerbannog.
Gruß, Kristine