Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt Onlinedurchsuchung und Erweiterung des großen Lauschangriffs ab. Der Bundesrat befasst sich heute mit der BKA-Novelle. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhält das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden.
„Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. „Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf“, so Kilger Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden.
„Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz ,in dubio pro libertate’ gelten“, fordert Kilger.
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dies könne man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen.
Pressemitteilung des DAV
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt Onlinedurchsuchung und Erweiterung des großen Lauschangriffs ab. Der Bundesrat befasst sich heute mit der BKA-Novelle. Nach dem am 4. Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf erhält das Bundeskriminalamt Befugnisse, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zustanden. Der Lauschangriff soll nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden.
„Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV. „Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gibt, in den der Staat nicht eingreifen darf“, so Kilger Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden.
„Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz ,in dubio pro libertate' gelten“, fordert Kilger.
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Dies könne man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen.
Pressemitteilung des DAV
ENDLICH AUCH EINE POSITIVE NACHRICHT ZU DIESEM THEMA ^^
… die aber direkt wieder davon überschattet wird: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,563821,00.html
Ich höre immer "in Zeiten der Bedrohung durch internationalen Terrorismus". Es gab mal eine Zeit, da wurde Deutschland ganz aktiv bedroht durch Terrorismus. Zu der Zeit tobte selbiger auch in Spanien und Großbritannien, um sich gerade dort auch nicht nur gegen bestimmte Amts- und Würdenträger zu richten.
Bereits damals fühlte ich mich nicht unmittelbar bedroht, war aber durchaus bereit, eine gewisse allgemeine Gefährdung anzuerkennen.
Aber heute?
2001 gab es in den USA einen vorgeblichen, dafür sehr medienwirksamen Anschlag mit angeblich islamistischem Hintergrund und nachfolgendem Ölkrieg. Davor gab es 1994 einen nicht ganz so medienwirksamen Anschlag mit ebenfalls islamistischem Hintergrund.
Offenkundig sind das derart schwerwiegende internationale Bedrohungen, daß man derer nur mit weltweiter Totalüberwachung und kollektiver Schuldvermutung begegnen kann.
Allein die Frage bleibt, wie diese Maßnahmen 1994 und 2001 hätten verhindern können?
Na also, noch darf man sich wenigsten offen gegen den Überwachungswahn stellen! Das ist doch ein gutes Zeichen.
Ich finde das BKA Gesetz übrigens ziemlich schei")AOJSD?)/("?!(= CARRIER LOST
Auch wenn ich diese Ausweitung der Befugnisse ebenfalls ablehne, der Argumentation des DAV kann ich mich nicht anschließen. Eine dauerhafte Regelung, die in den Kernbereich eingreift, kann es ohnehin nicht geben, weil sie vor dem BVerfG scheitern würde. Eine Lösung, die diesen Kernbereich achtet, ist zudem technisch möglich. Der Senkung der Hemmschwelle, illegale Dinge zu tun, könnte man durch konsequentere Strafverfolgung derselben entgegenwirken – wenn es diesen Effekt überhaupt gibt. Ein Argument ist das nicht. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, selbst Leute einzusperren, allein nur weil der Staat Gefängnisse unterhält.
Politisch dürfte diese Aktion ohnehin keine Auswirkung haben, da eine Ausweitung von Ermittlungsmöglichkeiten immer auf die Ablehnung der Strafverteidiger treffen wird. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache.
In Bayern sind wir schon weiter :-(
http://www.heise.de/newsticker/Bayerischer-Landtag-setzt-den-Bayerntrojaner-frei–/meldung/110426
@7:
"Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist."
Herzlichen Glückwunsch Herr Herrmann. Hoffentlich bleiben
die Bayern es auch.
@7: “Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist.”
Jetzt ist auch klar, worum es geht: Wettbewerb. Wer demontiert Grundrechte am schnellsten?
Gruß,
Kristine
Und wieder einmal wünschte ich mir unsere Politiker wären wenigstens ehrlich und würden das BKA schon einmal vorauseilend in Reichsicherheitshauptamt umzubenennen. Da kommen sie her (Schenk, D.: "Auf dem rechten Auge blind. Die braunen Wurzeln des BKA" ISBN 3-462-03034-5), da wollen unsere Politiker sie wieder haben.
@4 Allein die Frage bleibt: Wie hätte man die verantwortlichen Attentäter damals schnell identifizieren können?
Ach nein, ich vergaß: Etwa fünf Minuten nach den Geschehnissen hatte man bereits herausgefunden, wer die Verantwortlichen waren. Oder waren es fünf Minuten vorher?
Aber alles egal, Kleinkram letztlich. Denn das Ziel wurde ja erreicht: Kriege führen ohne Ende, fremde Staaten besetzen und nahezu die gesamte Weltbevölkerung besser überwachen und unterjochen. Die deutsche Seite war dabei natürlich williger Helfer; man kann doch die Alliierten nicht im Stich lassen …
Hier der Link zur Online-Petition: http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=687 (ja, der Server ist wirklich in Schottland http://www2.tu-berlin.de/www/software/weblog2006-02.shtml )
Also, wenn jetzt noch jemand für 3 Klicks zu faul ist, dann darf Schäuble auch Diktator werden
@12: Die Zeichnungsfrist ist da bereits abgelaufen.
In den ganzen letzten Jahren haben sich doch die Anwälte gegen diese stetige Entwicklung gewehrt. Gebracht hats nicht. Aufgehoben werden solche Machwerke doch eh nur noch vom BVerfG. Der Bundestag ist in Sicherheitsfragen bereits gleichgeschaltet. Terrorgefahr rechtfertigt alles.
Hätte der DAV da nciht füher tätig werden können?
Ohne die Verschwörungstheorien meiner Vorposter zu unterstützen (merke: vermute keine Verschwörung wenn Dummheit als Grund ausreicht :-) )
Die Frage wo es denn in Deutschland(Amerika ?) Terrorismus gibt ist schon berechtigt. Wenn wir WIRKLICH ernsthaft von (organisierten nichtstaatlichen Kräften, die unser Staatswesen mit unterschiedsloser Gewalt zu Fall bringen wollen)aka Terroristen bedroht wären, hätte wir voll verloren.
Die Jungs von der IRA waren richtige Terroristen, die hätten sich über die heutigen Placebomassnahmen scheckig gelacht.
Da ist ja gerade das Problem: Die Bedrohung existiert so gut wie nicht, weswegen diverse Politiker völlig freidrehende Massnahmen abfahren können, die ihrer momentanen Agenda entsprechen.
Also wird ein Mischmasch aus Überwachung, Automatisierung, Stellenabbau der Polizeikräfte und Grundrechteinschränkungen durchgefahren, der gegen realen Terrorismus wirkungslos wäre, aber einer Funktionärs-"Elite" das durchregieren bequemer gestaltet.
Um als abschließend weiteren Vorpostern zu widersprechen: Nein es ist NICHT nutzlos das sich der DAV gegen diesen Unsinn auspricht, jede klardenkende Stimme ist wichtig um diesen organisierten Irrsinn zurückzudrängen und zu beenden.
@R.B (#4)
> 2001 gab es in den USA einen vorgeblichen,
> dafür sehr medienwirksamen Anschlag mit
> angeblich islamistischem Hintergrund und
> nachfolgendem Ölkrieg.
Der Ölkrieg war eigentlich noch Kindergarten, wenn man mal den Krieg gegen die Bevölkerung betrachtet.
> Davor gab es 1994 einen nicht ganz so
> medienwirksamen Anschlag mit ebenfalls
> islamistischem Hintergrund.
So die offizielle Version (wenn Du Oklahoma meinst). Mittlerweile dürfte aber allgemein bekannt sein, daß britische und US-amerikanische Gemeimdienste dahinter steckten. Damal gab es aber "leider" noch zu wenig Opfer, um den schon damals geplanten Abriß der Menschenrechte durchzusetzen.
2001 hat's dann richtig geklappt – besser noch als mit Pearl Habour, fast so schön wie beim II.Weltkrieg (oder ist es etwa jemanden entgangen, daß die NSDAP wesentlich vom Bush-Clan finanziert wurde ?!).
Es ist schon interessant, daß die USA seit der Installation des privaten Währungsmonopols (Fed.) ständig Kriege anzetteln.
> Offenkundig sind das derart schwerwiegende
> internationale Bedrohungen, daß man derer
> nur mit weltweiter Totalüberwachung und
> kollektiver Schuldvermutung begegnen kann.
Welche "Bedrohung" ganau soll das sein ?
> Allein die Frage bleibt, wie diese
> Maßnahmen 1994 und 2001 hätten verhindern
> können?
hmm, keine Schwerkriminellen in hohe Ämter wählen wäre vielleicht mal ein Anfang …
cu
-Der Anschlag in Bologna war nachweislich mit Wissen verschiedener Geheimdienste ausgeführt.
-Das "Celler Loch" von Geheimdienst ausgeführt.
-Vietnam : Kriegsanlass war Angriff auf amerikanisches Boot. Angriff war reine Erfindung.
-19. Jahrhundert Kriegsanlass gegen Spanien war explosion eines Dampfkessels auf U.S. Kriegsschiff in phillipinieschen Hafen. Philippinen gehörten zu Spanien.
-Kein Kriegsgrund:Abschuss eines Spionageflugzeuges über Sibirien.