4.7.2008

Löschungsantrag gegen “law blog”

Gegen die Marke “law blog” ist ein Löschungsantrag gestellt worden. Übrigens nicht vom “Gegner” in dieser Sache, denn hier haben wir uns letztlich verständigt.

Antragsteller sind Patentanwälte. Ob diese sich ein wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhoffen oder im Auftrag eines Dritten handeln, weiß ich nicht. Den Antrag kann jedermann stellen. Wer Anwälte beauftragt, bleibt sogar anonym. Immerhin scheint es die andere Seite ernst zu meinen. Denn für den Antrag sind ein paar hundert Euro Gebühren eingezahlt worden.

Der Kollege Dominik Boecker aus der Kanzlei greyhills hat für mich Widerspruch eingelegt. Wir sind kampfeslustig. Müssen wir auch, denn schließlich wollen wir nicht, dass im Falle einer Löschung die Welt untergeht.

Das MarkenBlog merkt einiges zum Löschungsantrag an. Außerdem veröffentlicht das MarkenBlog das Ergebnis seiner Umfrage zur Marke law blog.

Nachtrag: Mich erreichen bereits freundliche Hiflsangebote, zum Beispiel auf kostenlose Überlassung der Domain “justizbus.de”. Danke. Aber selbst eine Löschung der Marke hätte keinen Einfluss auf den Titel dieses Blogs oder die Domains lawblog.de und lawblog.eu.

43 Kommentare zu “Löschungsantrag gegen “law blog””

  1. HamsterDesTodes meint: (4.7.2008 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Vincere aut mori! Dann mal viel Glück Herr Vetter, Attacke.

  2. kai meint: (4.7.2008 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Oder: Wenn Juristen Langeweile haben

  3. Udo Vetter meint: (4.7.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Wobei die Langeweile noch nicht mal preiswert ist. Seufz.

  4. Martina meint: (4.7.2008 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Die "Marke" Law Blog ist eng mit dir und deinem Engagement, Udo, verbunden. Ich wünsche dir deshalb viel Glück und Erfolg!!!

  5. keiner meint: (4.7.2008 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    …preiswert hoffentlich schon, nur nicht billig… Deckt das keine Versicherung?

  6. Peter von Frosta meint: (4.7.2008 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Wieso nimmt sich ein Anwalt eigentlich einen Anwalt?

  7. keiner meint: (4.7.2008 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Wieso geht ein Arzt zum Arzt?

  8. garvin meint: (4.7.2008 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    da steckt sicher die gesellschaft gegen denglischen sprachgebrauch dahinter, hättest dich halt lieber gesetzesblog nennen sollen!

  9. evologiq meint: (4.7.2008 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn der Löschungsantrag erfolgreich sein sollte, glaube ich nicht, dass die Welt wirklich untergeht. Lawblog ist doch einfach zu groß und bekannt, als dass die Trittbrettfahrer unter lawblog.subdomains da viel von haben.

    Und garvin: "Gesetzestagebuch" scheint mir noch deutscher als "Gesetzesblog" ;)

  10. Peter von Frosta meint: (4.7.2008 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    @7
    Weils bisken schwer ist sich selbst den Blinddarm zu operieren.

  11. martin meint: (4.7.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    bin ja mal gespannt wies aussieht und wünsche viel glück!

    die internet-beauftragten der Universität zu Köln haben da damals ziemlich glück gehabt oder haben besonders gut argumentiert, vielleicht wars auch in den frühzeiten des internet leichter: "dekanat.de" und "fachschaft.de" sind jedenfalls von "uns" besetzt und erfolgreich verteidigt worden!

  12. martin meint: (4.7.2008 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    ^ na gut, da gings auch eher um eine art legales domain-grabbing als um markenrechtliches. aber so ähnlich…

  13. anonym meint: (4.7.2008 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Der Lawblog hat einen derartigen Bekanntheitsgrad, daß er sicherlich auch unter einem anderen Namen komfortabel existieren könnte. Letztlich zählt der Inhalt, nicht der Name. Dennoch ist natürlich nicht einzusehen, warum gerade der Lawblog seinen Namen aufgeben sollte.

  14. Malte meint: (4.7.2008 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Ui. Dagegen war Apple ja richtig handzahm (im ggs. zu <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/04/17/apple-schon-immer-etwas-teurer/&quot; rel="nofollow">Deinen Erfahrungen</a>). Ich konnte mich bei meiner Marke (ohne anwaltliche Hilfe) auf eine (mich nicht einschränkende) Einschränkung im Dienstleistungsverzeichnis mit Apples Anwalt einigen.

  15. keiner meint: (4.7.2008 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    @Tiefkühlmann, Nr. 10: …und so ist das bei den Anwälten auch ;-)

  16. Stefan meint: (4.7.2008 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    "Wieso nimmt sich ein Anwalt eigentlich einen Anwalt?"

    Weil ein Anwalt, der sich vor Gericht selbst vertritt, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Idioten zum Mandanten hat…

  17. Auch_Ra meint: (4.7.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @ 16:

    lol, der war mal richtig gut….1a! Kompliment (Herr Kollege?)!

  18. TK meint: (4.7.2008 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Zur Not einfach wieder udoslive (oder life).
    P.S.: justizbus.de ist ja völlig falsch geschrieben, da fehlt das tz. :-D

  19. Udo Vetter meint: (4.7.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Udoslive war der Schreibfehler meines Lebens. Bislang.

  20. tr meint: (4.7.2008 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    #13 "Dennoch ist natürlich nicht einzusehen, warum gerade der Lawblog seinen Namen aufgeben sollte."

    das wird mit dem verfahren auch nicht angestrebt und wäre auch nicht die konsequenz daraus, falls die marke zu löschen wäre.

  21. Tobias Kläner meint: (4.7.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    Die Mühlen des DPMA mahlen sehr langsam. Es werden wohl 1-2 Jahre ins Land gehen, bis über die Löschung entschieden wird. Interessant nur zu erfahren, wer dahinter steckt und welcher Art die Interessen sind.

  22. McDough meint: (4.7.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich ein Fan dieses Blogs bin: Ich hoffe, dass dieser Löschungsantrag Erfolg hat.

  23. McDough meint: (4.7.2008 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe übrigens die ganzen Kommentare nicht, die befürchten, das Lawblog müsste bei einer erfolgreichen Löschung den Namen wechseln.
    Die Streichung der Marke hat auf die Seite keinen Einfluss, sie wirkt sich lediglich auf die Verwendungsmöglichkeit dieser Bezeichnung durch andere Personen aus. Würde die Marke erfolgreich gelöscht könnte jeder diesen Begriff verwenden. Dieses Blog würde also weiter existieren, aber Udo Müller aus Musterstadt könnte eben auch einen Blog einrichten und den lawblog nennen.

  24. Dr. Gonzo meint: (4.7.2008 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Gähn:

    Ich finde es albern Gegnern Profilierungssucht zu unterstellen. Das hört sich so nach Schäuble an. Es ist ja nicht so, dass man nicht selbst auch mal gern die ein oder andere Verfassungsbeschwerde erhebt.

  25. zf.8 meint: (4.7.2008 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht steckt der Lawlblog ja hinter der Aktion ;)

  26. Dominik Boecker meint: (4.7.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @5: es gibt seit dem 1. Februar 2008 eine Versicherung, die auch solche Streitigkeiten versichert: http://www.markenblog.de/2008/03/20/rechtsschutzversicherung-fur-markeninhaber/

    @23: ja, richtig (mit folgender Ergänzung: wenn da nicht noch der naheliegende Werktitelschutz wäre).

    Die Welt ginge sicherlich nicht unter und auch die Domain liefe weiterhin auf Kollegen Vetter, wenn die Marke gelöscht werden würde (insoweit stehe keine Namensänderung des Blogs zu befürchten), aber wie Udo schon schrieb: wir sind nicht nur kampfeslustig, sondern ich bin auch ausgesprochen zuversichtlich, dass die Marke Bestand haben wird.

    Unser Widerspruch gegen den Löschungsantrag ist beim DPMA eingegangen; die Antragsteller sind am Zug…

  27. Günter Frhr.v.Gravenreuth meint: (4.7.2008 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Ich war´s nicht!

    MfG

    Günter Frhr.v.Gravenreuth

  28. Dominik Boecker meint: (4.7.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Das kann ich bestätigen. :)

    MfkG aus K

  29. Malte meint: (4.7.2008 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Gerade durch Kommentar 28 erst drauf aufmerksam geworden: Ist es tatsächlich so, dass freiwillig ein Düsseldorfer einen Kölner beauftragt hat?

    Das ist ja fast wie in der Cola-Werbung…

  30. Hb meint: (4.7.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Malte, dann muß die Not wohl doch groß sein, wenn es soweit gekommen ist.

  31. Stefan K. meint: (4.7.2008 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @29

    In der Not nimmt der Düsseldorfer nicht die eigenen Leute, wäre ja auch schön …

  32. otaku meint: (4.7.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @10
    Nein ist es nicht und haben schon viele unter komischsten Bedingungen gemacht. Nicht das es empfehlenswert wäre…

    Have fun
    Otaku

  33. martin meint: (4.7.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    wie, anwalt sein und DEN spruch nicht kennen?
    original übrigens: der anwalt, der sich selbst verteidigt, ist schlecht beraten und hat einen narren als mandanten.

  34. Kai Fett meint: (4.7.2008 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja ein sehr großer Fan und regelmäßiger Leser von Udo Vetter und vom Lawblog.

    Aber trotzdem drücke ich hier einfach mal der Gegenseite alle verfügbaren Daumen.

    Und zwar weil ich ein absoluter Gegner von Trivial-Patenten und Trivial-Marken sind. Diese werden nämlich fast ausschließlich von Abzockern und Konkurrenz-Blockierern genutzt, und das gehört abgeschafft und bestraft.

    Mit dem Markenschutz für die superkreative Kreativleistung aus Law und Blog für ein Blog über Law reiht sich Udo hier unsympathisch in die Reihe aller Explorer-, Webspace-, One-Click-Buy- und Mangentafarbenes-T-Verteidiger ein.

    Warum eigentlich?

    Gruß
    Kai

  35. Max meint: (4.7.2008 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Stimme 34 zu, denn selbst unter der Domain http://www.safljdfogijosjvoisjgcosjcgosirjgopsidrcgjopsijrcgopsijrgopcsijrgcopsijrgopsirjgc.de
    wär hier noch genug los!

  36. Anonymous meint: (4.7.2008 um 22:33) AntwortenReply to this comment
  37. Toebi meint: (4.7.2008 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @ 34, 35.

    Diese Gedankengänge scheinen mir irgendwie abzugehen.

    Demnach würde jemand auf Löschung der Marke "lawblog" rein aus sagen wir mal übergeordneten moralischen Gründen klagen?

    Hat so etwas überhaupt Aussicht auf Erfolg? Ich kann da keinen erkennen, allenfalls ein "gewisses" nicht irdisch gegroundetes akademisches Interesse.

    Und zudem, hat nicht Verona Feldbusch-Pooth so was wie Rechte am Namen *blub* und das lässt sich ja wahrlisch schon mit dem entsprechenden Gemüt erklären….

    Grüße

    toebi

  38. RA Andreas Schwartmann meint: (4.7.2008 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    #36 kennt sich im Verklagen "aller" aus. Tanja lässt grüßen.

  39. desp meint: (5.7.2008 um 04:30) AntwortenReply to this comment

    "[...] eine zensur findet nicht statt."
    lol???
    man wird ihnen zusetzen, bis sie es leid sind und diese domain schlussendlich aufgeben. früher oder später.
    denn heute wird nicht zensiert, nein. heute wird kaputtgeklagt.

    willkommen in meiner welt.

  40. möp meint: (5.7.2008 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    http://www.lawblog.eu/
    >>>
    404 – Not Found

  41. markus meint: (9.7.2008 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    "lawblog" als Marke einzutragen halte ich auch für blödsinn. Die Domain ist doch registriert, und damit sicher. Marken-recht ist UNGE-recht.

  42. Dominik Boecker meint: (9.7.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Mit dem von der Rechtsprechung (bislang?) angenommenen so genannten Löschungsanspruch gegen Domains (den ich für so hochgradig bedenklich halte, dass ich ihm sogar Verfassungswidrigkeit attestiere), wenn diese zuvor einmal markenrechtswidrig benutzt wurden, ist a) die Domain alles andere sicher, wenn – wovon ich ausgehe – die Zeichenfolge für die beanspruchten W/D hinreichend unterscheidungskräftig ist und sich ein Dritter die Marke gesichert hätte und b) halte ich die Anmeldung des Zeichens durch Kollegen Vetter vor diesem Hintergrund für ausgesprochen sinnvoll.

  43. Dominik Boecker meint: (17.7.2008 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    @29 et al: Das mit der Köln – Düsseldorf-Connection scheint häufiger zu klappen: :-) http://praesenzen.datevstadt.de/19327a/display/showpage.jsp?PageID=352860&customer=23443

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