10.7.2008

Moderne Berufsbezeichnungen

29 Kommentare zu “Moderne Berufsbezeichnungen”

  1. Dr. Azrael Tod meint: (10.7.2008 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich ab wann die Leute anfangen mit "Harz4 – Empfänger" zu unterschreiben…

  2. Hans-Peter Schulz meint: (10.7.2008 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Besonders schön finde ich den Begriff "Taribeschäftigter", weil der nichts darüber aussagt ob der Unterzeichner arbeitet oder nur so tut.

  3. micha_s meint: (10.7.2008 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    Schon mal durch die Flure des LBA´s (LuftfahrtBundesAmt) geschlichen?
    Da steht an jeder Tür unter dem Namen: Tarifbeschäftigter bzw. Beamter.

  4. Andreas Klein meint: (10.7.2008 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Tarifbeschäftigter = anderes Wort für Angestellter

  5. JLloyd meint: (10.7.2008 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Wo ist das Problem ? Immerhin zahlt der Staat noch Tarif, was in der freien Wirtschaft eher die Ausnahme als die Regel zu werden droht.

  6. PeterPetersen meint: (10.7.2008 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Derartiges pimp my Behörde version 3.4 wurde doch von Gewerkschaftsseite als große Errungenschaft der Tarifverhandlungen gefeiert. Es soll ja schließlich keiner gedissed werden…

  7. keiner meint: (10.7.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    OT:

    Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum Gedankenverbrechen:

    http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E524B3CBF2E0C4B1890C16288DBD2A6C7~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Freiheit ist Sklaverei!

  8. Olray meint: (10.7.2008 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist das ja der Ein-Euro-Tarif und es handelt sich um einen Hilferuf?

  9. Patenter Anwalt meint: (10.7.2008 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Das ist nicht ganz unwichtig, da sich das Rechtsmittel/-behelf aus der Funktion des Unterzeichners bestimmt. Je nach dem ist Erinnerung (§64 MarkenG) oder Beschwerde (§66 MarkenG)
    das statthafte Rechtsmittel/-behelf.

    Sorry, wollte die Polemisierungsparty nicht unterbrechen.

  10. asaaki meint: (10.7.2008 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    sind die in der markenabteilung also schon weiter als im web. versionierung scheint ohnehin spaß zu machen.

    ach, sind dann eigentlich hartz4/alg2-empfänger nicht dann auch so etwas wie tarifbeschäftigte?

  11. DG meint: (10.7.2008 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    Bis vor kurzem gab es Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst.
    Diese Begriffe (ich glaube, es war letztes Jahr) wurden abgeschafft, statt Angestellte und Arbeiter heißt jetzt alles nur noch "Tarifbeschäftigter".

  12. Lionel Hutz meint: (10.7.2008 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    So richtig es ist, dass die Funktion des Unterzeichners auch eine Relevanz hat, sollte man nicht vergessen, wo das herkommt. Bei Beamten steht da ja normalerweise auch nicht "Beamter" sondern "Oberregierungsrat", "Justizsekretär", "Erster Polizeihauptkomissar" etc., was halt zutrifft. Insofern ist ein pauschales "Tarifangestellter" deutlich weniger aussagekräftig, denn vermutlich werden neben den operativ tätigen "Nichtbeamten" auch das Reinigungs- und Kantinenpersonal nach BAT bezahlt. Warum denn nicht "Sachbearbeiter" oder "Mitarbeiter der XYZ-Abteilung" – also halt etwas funktionales, denn es geht ja nicht um die arbeits-/dienstrechtliche Natur des Innenverhältnis zwischen Vater Staat und dem Unterzeichner, sondern um die Rolle die der Unterzeichner in der Behörde spielt.

  13. Siggi meint: (11.7.2008 um 07:04) AntwortenReply to this comment

    Angestellte und Arbeiter gibt es ja nicht mehr, daher "Beschäftigte". Früher mußtend ie Angestellten mit ihrer Vergütungsgruppe unterschreiben (zusätzlich zum Namen, natürlich). "Müller, Ang. VergGr VIb". Da ging es darum, ob man das abzeichnen durfte oder nicht.

  14. punkt meint: (11.7.2008 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    Als Außenstehender sehe ich das eher mit negativem Unterton. "Tarifbeschäftigter" legt für mich den Schwerpunkt auf die Bezahlung. "Ich werde nach Tarif bezahlt." Fehlt nur noch "Ich werde unter Tarif bezahlt", "ich werde über Tarif bezahlt".

  15. Euripides meint: (11.7.2008 um 08:08) AntwortenReply to this comment

    @15: Wirklich tragisch wird's dann, wenn dort steht "Ich werde bezahlt."

  16. TheDuke meint: (11.7.2008 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    Also bitte, das kann doch wohl nur ein Scherz sein, oder? :)
    Ich meine, wenn da "Angesteller" stüden, OK. Aber auch das ist doch völlig absurd…

  17. -thh meint: (11.7.2008 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    Nein, das ist kein Scherz, das ist durchaus so – zumindest bei Bundesbehörden unterzeichnen die Mitarbeiter mit Namen und "Tarifbeschäftigte(r)". Ich empfinde das durchaus als sehr gewöhnungsbedürftig; andererseits sind auch andere Dienst- oder Amtsbezeichnungen bei Licht betrachtet eigentlich seltsam – nur eben gewohnter.

  18. R.A. meint: (11.7.2008 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    > Früher mußtend ie Angestellten mit ihrer
    > Vergütungsgruppe unterschreiben (zusätzlich
    > zum Namen, natürlich). “Müller, Ang. VergGr
    > VIb”. Da ging es darum, ob man das
    > abzeichnen durfte oder nicht.
    Grundsätzlich sinnvoll. Und offenbar mit der neuen Bezeichnung nicht mehr möglich – damit ist dieser Zusatz sinnfrei (und klingt auch lächerlich).

    Was man eigentlich bräuchte wären Zusätze wie in der Wirtschaft Prokura oder Handlungsvollmacht die klarmachen, mit welcher Autorität ein Staatsbediensteter handelt.
    Da kann es ja nur ganz wenige Abstufungen geben – die vielen Tarifstufen oder Beschäftigungsverhältnisse sind doch eigentlich völlig irrelevant fürs Außenverhältnis.

  19. punkt meint: (11.7.2008 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Ich les dieses Wort immer wieder, und doch muss ich mir dabei jedes Mal an den Kopf fassen. Kommt man sich dabei nicht ziemlich blöd vor, zu unterschreiben mit "Name, der nach Tarif beschäftigt/bezahlt wird"? Das kann sich doch nur jemand einfallen lassen, der seit Jahren nicht mehr einen Schritt in die reale Welt gesetzt hat, sondern sein Leben in abgeschotteten Besprechungszimmern fristet.

  20. ro meint: (11.7.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    "Was man eigentlich bräuchte wären Zusätze wie in der Wirtschaft Prokura oder Handlungsvollmacht die klarmachen, mit welcher Autorität ein Staatsbediensteter handelt."

    –> gibt es und steht da auch, nur weiß das auch kaum jemand:
    i.A. –> im Auftrag: dann handelt es sich um die sachbearbeiterebene
    i.V. –> nicht wie in der Wirtschaft "in Vollmacht", sondern in bundesbehörden bedeutet das "in Vertretung". gemeint ist die "ständige vertretung" der behördenleitung, d.h. die nr. 2 in der hierarchie (eigentlich schon mehr als ein prokura, es sei denn es gibt in einem unternehmen nur einen prokuristen) und
    wenn dort nichts steht (weder i.A. noch i.V.) –> der behördenleiter persönlich hat unterschrieben.

  21. JoJo meint: (11.7.2008 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    "wenn dort nichts steht (weder i.A. noch i.V.) –> der behördenleiter persönlich hat unterschrieben"

    Soweit ich mich erinnern kann, kann man das auch an der Farbe der Unterschrift erkennen. So unterschreibt der Behördenleiter – glaub ich zumindest – mit grüner Farbe.

  22. schlüsselträger meint: (11.7.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    JoJo (11.7.2008 um 16:31)in anderen behörden unterschreibt der behördenleiter mit "rot".

  23. spam meint: (12.7.2008 um 03:30) AntwortenReply to this comment

    Nein, mit rot unterschreibt sein Stellvertreter im Amt.

  24. ro meint: (12.7.2008 um 08:07) AntwortenReply to this comment

    genau: grün unterschreibt der behördenleiter, rot (i.V.) die ständige vertretung, sachbearbeiter meist blau oder schwarz. je nach behördengeschäftsordnungen kann es noch zwischenstufen geben wie z.b. lila für abteilungsleiter, usw.

  25. A. K. meint: (12.7.2008 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Sinnvoller wäre es tatsächlich, den "Tarifbeschäftigten" noch zu konkretisieren, z. B. durch Tarifbeschäftigter i. g. D. (= im gehobenen Dienst). Sprachlich wäre das nicht schöner, aber rechtlich eindeutiger.

  26. ro meint: (13.7.2008 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    @26: der gehobene (sowie der mittlere und höhere Dienst) sind beamtenlaufbahnen. tarifbeschäftigte sind keine beamten.

  27. mc meint: (14.7.2008 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Bin ich eigentlich der einzige, der im ersten Anlauf "TarifbeschäDigter" las?

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum