11.7.2008

Schnappschuss

Bevor jemand aufschreit: Das Blaulicht ist an.

42 Kommentare zu “Schnappschuss”

  1. dompfaff meint: (11.7.2008 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Die bessere Frage, wie kommt Anwalt an sowas ran?
    Die Polizisten welche die Blitze leerten werden ja wohl kaum ein Ermittlungsverfahren gegen die eigenen Kollegen eingeleitet haben. Aber ihnen vielleicht als Souvenir zugeschickt haben?
    Also, was ist die Geschichte hinter dem Bild?

  2. Daniel Wladow meint: (11.7.2008 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Welche Geschwindigkeit ist dort denn erlaubt? Doch wohl hoffentlich nicht innerorts. Wenn doch, wurde wohl die notwendige Sorgfaltspflich außer Acht gelassen…

  3. Ulrich meint: (11.7.2008 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    wobei es irrelevant ist, ob das Blaulicht an ist oder nicht…. Sonderrechte sind an die Funktion geknüpft und nicht an Fahrzeuge oder Blaulicht (§35(1) StVO

  4. RA Munzinger (Link) meint: (11.7.2008 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Ob sich nicht die Tätigkeit auf den Fahrer des Transporters gerichtet hat ?

  5. Techniker meint: (11.7.2008 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Gibts das Bild auch in hoeherer Aufloesung? Ich kann nichtmal die Schrift oben lesen…

  6. sg meint: (11.7.2008 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    129 km/h ist ja jetzt nicht die Welt…

  7. RA JM (Link) meint: (11.7.2008 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @ 3: Nicht ganz, für Wegerecht gilt § 38 Abs. I StVO, also Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn erforderlich.

  8. heu meint: (11.7.2008 um 12:17) AntwortenReply to this comment

    Da steht irgendwie LT PKW 080 und LT LKW 080 und ORT.

    Könnte innerörtlich sein [sonst würde die Polizei wohl auch hier nicht rechts überholen], aber mit 80 Höchstgeschwindigkeit. Da wären die 129 wohl noch ok.

  9. Hans Müller meint: (11.7.2008 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @7: Hier geht es aber offensichtlich nicht um ein Wegerecht ("…freie Bahn zu schaffen…"), sondern um eine Befreiung von den Vorschriften der StVO. Also ist hier sehr wohl § 35 StVO einschlägig. Die Antwort von 3 trifft daher voll zu.

  10. Bronco meint: (11.7.2008 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Hab auch so ein Bild von mir mim Rettungswagen.
    War bei uns immer ein heiden Papierkram sowas. Das DRK wollte eine schriftliche Erklärung mit Begründung und Einsatznummer.
    Dabei hatten die schon eh immer alle benötigten Daten in der Einsatzleitstelle…
    So richtig Ärger gabs dann wenn einer der Kollegen auf dem Foto am winken war oder andere "Gesten" gemacht hat.

    @8 Das Polizeiauto scheint auch den rechten Blinker anzuhaben, ist also vielleicht auf einer Abbiegerspur gewesen…

    @7 hast recht, das Blaulicht ohne Horn sagt quasi garnichts aus. Auch ansonsten sind Sonderrechte in Deutschland keine richtigen Sonderrechte, sondern eben nur ein Wegerecht..

  11. gant meint: (11.7.2008 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @10 (Bronco)
    Das mit dem annen Blinker täuscht vermutlich – es wird eher eine Reflektion des Blitzlichts sein – die Frontscheibe zeigt bei gleicher Krümmung ja auch Reflektionen. Ansonsten könnte man auch meinen, da säße eine entkleidete Blondine auf dem Beifahrersitz…

  12. JLloyd meint: (11.7.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist: Waren sie hinter Dir oder Deinem Mandanten her ???

  13. Ulrich meint: (11.7.2008 um 12:55) AntwortenReply to this comment

    @7 und 10: Für das Wegerecht: Ja. Alldieweil es eine Anordnung ist: Alle Fahrzeuge haben freie Bahn zu schaffen – Inanspruchnahme von Hohheitsrechten. Ein Sonderrecht (wie z.B. fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, oder Einfahren in Kreuzungen bei Rotlicht) ist kein Wegerecht und ist weder an Blaulicht noch an Einsatzhorn gebunden und steht auch bspw. Feuerwehrangehörigen im Privat PKW auf dem Weg zum Gerätehaus zu. Ansonsten müssten ja alle Einsatzfahrzeuge im Einsatz zu jeder Tages und Nachtzeit mit Einsatzhorn fahren. Das Sonderrecht gilt auch nur für die Straßenverkehrsordnung und nicht für das Straßenverkehrsgesetz oder die Zulassungsordnung, sprich Trunkenheitsfahrten oder Fahren ohne Kennzeichen sind auch mit Blaulicht und Horn strafbar.

  14. CeKaDo (Link) meint: (11.7.2008 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Von mir gibt es auch ein paar solcher hübschen Fotos. Sogar eine Dreierserie aus Hannover, jedoch von "Starenkästen" an drei verschiedenen Ampeln.

    Allerdings ebenfalls aus einer Fahrt mit Sonderrechten und Sondersignalen. Selbstverständlich immer unter Wahrung der Sorgfaltspflichten und unter ständiger Abwägung der Dringlichkeit und Gefährdung. Sowas ist den Nutzern von Sonderrechten meist bewußt. Auch wenn das restliche Volk das etwas anders sieht.

  15. Marian meint: (11.7.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @11: Das hinter der Scheibe ist ein Mensch. Sieht man auch an dem schwarzen Balken über den Augen.

  16. JT meint: (11.7.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Na ja, solange Sie nicht so zum Pizzaholen fahren, ist es ja ok :-)

  17. Gerhard meint: (11.7.2008 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    Und wie sieht es aus wenn Feuerwehrangehörige auf dem Weg zum Gerätehaus mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachen?

  18. AlterEgo meint: (11.7.2008 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    "teht auch bspw. Feuerwehrangehörigen im Privat PKW auf dem Weg zum Gerätehaus zu."

    Außer § 16 OWiG fällt mir da keine Norm ein, die das erlauben sollte. Im Gegenteil gibt es ja so einige Urteile, wo übermotivierte FW-Angehörige entsprechend verurteilt wurde. Oder waren das nur Angehörige der freiw. Feuerwehr… hmmmm

    Ich wüsste aber nicht, womit es gerechtfertigt werden sollte, dass jemand bei jedem Alarm mit überhöhter Geschwindigkeit überall herumfahren dürfte, egal ob beim Spielplatz, Hauptverkehrsstraße, Kreuzungen, usw., oder gar rote Ampeln (mit Verkehr) überfahren dürfte… Jeweils ohne sichtbare Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Irgendwie fehlt bei einer Prüfung von § 16 OWiG ja auch die Kausalität zw. Übertretungshandlung und (abgewägten) Rechtsgutsgefährdung. Nur weil jemand schneller an der Wache ist, rettet er konkret nicht Leib & Leben eines anderen.

    Zudem müsste es ja eine Abwägung zugunsten des Einzelsgeben ("wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt."). Schwer machbar für den Regelfall und wenn man Hausbrand vs. Überschreiten der Geschwindigkeit im dichten Stadtverkehr oder Links-Überholen usw. annimmt, dann wohl unmöglich zu bejahen. Die einzig denkbaren Fälle sind leere Landstraßen, wo man statt 100 mal 130 oder so fährt (und geblitzt wird).

  19. martin meint: (11.7.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    "das blaulicht war an" – na super.
    was passiert, wenn das blaulich an war, aber nicht die sirene, sieht man hier: express.de/nachrichten/re...rtikel_1214743468369.html

  20. martin meint: (11.7.2008 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @19: jetzt steht in dem artikel plötzlich, die sirene war an. das wird aber wohl noch geklärt, mehrere zeugen behaupten nämlich das gegenteil.

  21. Ulrich meint: (11.7.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @ 18: Der Sonderrechtsparagraf spricht von Feuerwehr, nicht von Feuerwehrfahrzeugen. Es gibt auch diverse Urteile in dieser Richtung. Bsp: OLG S 4 Ss 71/02. Das Thema wurde übrigens in diversen Foren (feuwerwehr.de u.a.)zigmal durchgekaut, wird zigmal durchgekaut und wird auch in Zukunft sicher noch zigmal durchgekaut werden, weil schon alles gesagt wurde aber nicht von allen….

    Ich persönlich mache auch keinen Unterschied, ob ich mit meinem Privat PKW zum gerätehaus fahre oder von da ab mit nem 13 Tonner zur Einsatzstelle. Dem Fußgänger der nach einem Unfall drunterliegt ist das nämlich genauso wurscht…

    @ 17: genau das gleiche wie wenn er mit dem Einsatzfahrzeug einen Unfall baut. Er kriegt ein verfahren weil er bei den Sonderrechten die gebührende Sorgfaltspflicht nicht beachtet hat (§35 (8)). Für den Fremdschaden kommt die Haftpflicht auf, für den eigenen darf er sich mit seiner Gemeinde rumstreiten (wobei es Gemeinden gibt die hierfür eine Versicherung abgeschlossen haben).

  22. Tyrfing meint: (11.7.2008 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    @11: "[...] das mit dem annen Blinker [...]"
    Noch keinen Zwiebelfisch gelesen?
    spiegel.de/kultur/zwiebel...sch/0,1518,523009,00.html

    Und ich dachte schon, das hätte er sich ausgedacht. *g*

    Ist das Blaulicht nicht eigentich auch an eine Funktion (Dienstfahrt, eilig – wie auch immer) gebunden und insofern sollte es auch nur an sein, wenn Eile geboten ist?

  23. Tony (Link) meint: (11.7.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei wird im Allgemeinen bestimmt so oder so am meisten geblitzt. Sei es wegen der Geschwindigkeit oder an der Ampel.

  24. Bronco meint: (11.7.2008 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @22 die Polizei entscheidet in der Regel selbst, die Feuerwehr fährt eigentlich immer mit und der Rettungsdienst kriegt eigentlich immer die Sonderrechte in der Einsatzmeldung erlaubt. Am Ende der Einsatzmeldung im Funk heißt es dann: "… Sonderrechte frei."

  25. cosmo meint: (11.7.2008 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @22 (Tyrfing)
    Warum sollte irgendjemand den Zwiebelfisch lesen?
    Wer wie Bastian Sick meint, anderen vorschreiben zu müssen, wie sie zu reden haben und sich dem Sprachwandel mit aller Macht entgegenstellt, verdient kaum eine eigene Kolumne, geschweige denn Leser…

  26. dk (Link) meint: (11.7.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Seit ich gesehen habe, wie ein Polizeiauto mit Blaulicht (ohne Horn) vor einer Sparkasse in der höchst belebten Innenstadt einer rheinischen Millionenmetropole hielt, ein Polizist raussprang, in die Sparkasse eilte und alle Umstehenden von einem Banküberfall ausgingen (wobei irritierte, dass der Kollege im Fahrzeug sitzenblieb), der nette Polizist aber nur zum Geldautomaten sprintete, Geld holte und dann wieder losfuhr (ohne Blaulicht), habe ich den Glauben an Blaulichtfahrten etwas verloren. Da paßt auch das Erlebnis neulich in einer anderen rheinischen Metropole, in deren Hauptbahnhofsnähe viele Dönberbuden sind, die allerdings mit dem Auto schwer zu erreichen sind (Einbahnstraße). Die Polizei schaltete kurz Blaulicht an, fuhr gegen die Fahrtrichtung in die Straße und hielt vor einer der Buden. Polizist steigt aus, kommt nach drei Minuten mit ner vollen Tüte wieder, Polizeiauto dreht und fährt weg. Ohne Blaulicht. Man sollte Blaulicht und Signalhorn verdongeln, Freigabe nur nach Einsatzbefehl.

  27. achilles (Link) meint: (11.7.2008 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    ich war selber 2 Jahre bei der Polizei und eins hab ich dort gelernt: Niemand scheißt die Anscheißer an! Klingt hart, ist aber so. selbst wenn das Balulicht aus wäre… wo kein kläger, da kein richter, oder?

  28. RA JM (Link) meint: (11.7.2008 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @ 25 cosmo:
    1. Off Topic;
    2. Wer Sprachschlamperei mit "Sprachwandel" verwechselt, wird auch den Zwiebelfisch nicht verstehen.

  29. Christoph meint: (11.7.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @27: Und jetzt machst du in Immobilien? ;)

  30. tr meint: (11.7.2008 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    für mich setzt der lieferwagen zum überholen an.

  31. Ich meint: (11.7.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Da empfehle ich das Lied: Hans Söllner – Mit Blaulicht und Sirenen

  32. ui meint: (11.7.2008 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    Ihr verkennt alle die Situation, es geht um den Lieferwagen der den Streifenwagen mit Blaulicht überholt.
    Der Lieferwagen ist offensichtlich viel zu schnell. ^^

  33. Gerhard meint: (12.7.2008 um 02:01) AntwortenReply to this comment

    Gerade wer beruflich ständig mit Unfällen konfrontiert ist, sollte sich eigentlich der Gefahr bewusst sein und gerade in Stresssituationen besonders langsam und vorsichtig fahren.

  34. Jeeves meint: (12.7.2008 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Sorry, kann jemand helfen? = ich versteh' den "Witz" nicht bei dem kleinen dunklen Bildchen; oder anders: ich seh' und erkenn darauf nix was mir als erwähnenswert erscheint. Was isses?

  35. torschtl (Link) meint: (12.7.2008 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    @#13
    Es ist in der Tat so, dass man eigentlich zu jeder Tag- und Nachtzeit mit Beleuchtung und Horn fahren MÜSSTE. Das wird einfach aus den Gründen nicht praktiziert, weil es sowas von auf den Sack geht (habt ihr schonmal ne Notfallverlegung nach *200km entfernt* gefahren?) und weil man rücksicht auf die schlafende bevölkerung nimmt… das sind die einzigen gründe ansonsten ist auf der anfahrt die offizielle vorschrift, dass horn und licht an zu sein haben…

  36. Stefan (Link) meint: (12.7.2008 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Uns wurde auf der glorreichen Landesfeuerwehrschule erzählt, dass bei geschwindigkeitsübertretungen auf sosi-fahrten uns das wege- und sonderrecht nichts nutzt, wenn wir punkte bekommen würden. also bei mehr als 20 km/h drüber im ort und mehr als 30 außerorts.

    und das halte ich auch für richtig, denn den geringen geschwindigkeitsvorteil den man erhält, erkauft man sich mit dem extrem hohen risiko eines unfalls. denn wir als feuerwehr mit sondersignal sind nun mal die störer im straßenverkehr. wir lösen meistens verwirrung aus. es ist wirklich manchmal effektiver ohne sondersignal zu fahren. man ist da wirklich schneller. besonders bei dichtem verkehr.

  37. cosmo meint: (12.7.2008 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    @28 (RA JM)
    "Sprachschlamperei"? Ist das sowas wie "undeutscher Sprachgebrauch"? Sind sie ein bisschen ein Grammatiknazi? :)

  38. Ulrich meint: (12.7.2008 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    @35: Die offizielle Vorschrift wüsste ich gerne. Ist mir zumindest für die Feuerwehr in BaWü und Bay nicht bekannt. Vielleicht habe ich auch 20 Jahre nur gepennt…

  39. Staatsschützer meint: (13.7.2008 um 04:36) AntwortenReply to this comment

    @37: Wohl von der Blogantifa?

  40. RA JM (Link) meint: (13.7.2008 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @ 39: Eher nicht, einfach nur megapeinlich.

  41. mc meint: (14.7.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Bei der Funktionsweise der Blitzer wuerd ich drauf tippen, dass eins der beiden autos um die 130 hat, aber ich wuerde keinen wetteinsatz drauf legen, welches.

    naja.

  42. André meint: (14.7.2008 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Hallo zusammen

    bei mir is der Lehrgang Sonderrecht/Wegerecht noch nich so lange her, daher meine ich, das noch recht gut zu wissen (hab den Lehrer auch ziemlich gepiesakt, bis ichs endlich meinte verstanden zu haben):

    Sonderrecht hab ich in dem Moment, wo ich mich im (schriftlich erteilten) Auftrag einer entsprechend berechtigten Behörde (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, …) auf den Weg mache. Meines Wissens gilt bei Ehrenamtlichen (z.B. freiwillige Feuerwehr) allerdings die Anfahrt nicht als "im Auftrag" – mag sein, dass das bei den Beruflichen anders ist (und mag auch sein, das mancherorts die Polizei bei Ehrenamtlichen auch mal ein Auge zudrückt). Das Sonderrecht ist jedenfalls nicht an irgendwelche Autos/Signale gebunden und erlaubt mir so ziemlich alles, was nötig ist, um mein Einsatzziel zu erreichen (inkl. Einfahren in Fußgängerzonen, Parken im Parkverbot usw) – soweit nicht anders möglich (man soll nämlich auch immer ein Vorbild für die anderen sein!). Blaulicht ist dabei allerdings hilfreich, um auf sich aufmerksam zu machen.

    Wegerecht bekommt man unabhängig davon von der Leitstelle (mitunter auch "nach eigenem Ermessen") pro Einsatz freigegeben. Dabei gilt (wie viele andere schon gesagt haben), dass man zwar von der StVO entbunden wird, allerdings eine erhöhte Sorgfalt walten lassen muss (also langsam in Kreuzung einfahren usw.). Ich habe zum Beispiel von Krankenfahrern auch schon gehört, dass sie im Zweifelsfall lieber darauf verzichten, bei Rot in die Kreuzung einzufahren, wenn die Gefahr zu groß ist, dass dadurch ein Unfall verursacht wird, was ja wiederum dem Menschen hintendrin auch nicht dienlich ist. Will heißen: der Fahrer muss dann selbst entscheiden, was er riskieren kann und will, ob es sicher ist oder nicht. Erzwingen kann er sich das Wegerecht schon gleich garnicht (Bahnschranken z.B.).

    Hoffe das hilft denjenigen, die sich da nicht so auskennen (in der Fahrschule wird sowas ja niemandem mehr beigebracht, siehe "Fahren im geschlossenen Verband"). Zum Foto und den obigen Kommentaren: ich kann mir keinen Fall vorstellen, der es rechtfertigen würde, innerorts (?) derart die Geschwindigkeit zu übertreten, für den man nicht auch automatisch Wegerecht zugeteilt bekäme. Lässt man sich allerdings ohne Auftrag mit Blaulicht blitzen, dann wirds doppelt teuer (zu schnell fahren + "Mißbrauch von Sonderzeichen" oder wie das heißt, ggf. noch Disziplinarverfahren)! Von daher bleibt eigentlich nur die Frage: war der Kollege tatsächlich im Einsatz? (Oder warum das Foto hier?)

    André

    PS: bin selbst "nur" Ehrenamtlicher …

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