Bayern lizenziert das Internet
Wer aus Bayern künftig live für mehr als 500 Nutzer im Netz senden will, braucht eine Lizenz der Bayerischen Landesanstalt für Neue Medien. Die Lizenz soll bei bundesweit relevantem Content, also vermutlich ab dem ersten Beitrag in hochdeutscher Sprache, 1.000 bis 10.000 Euro kosten, berichtet das Medienmagazin DWDL.de.
Erstaunlicherweise soll es für das Geld keine relevante Gegeneleistung geben. Denn für die Lizenz als solche existieren angebliche keine “weiteren Voraussetzungen”. Außer – seeeeeelbstverständlich! – die Medienwächter haben bei den Inhalten Bedenken. Klingt nach einer wunderbaren Möglichkeit, unliebsame “Sender” vor dem Start abzuschrecken oder wenigstens später abzuwürgen. Sei es über die Kosten, sei es über “Bedenken” bei den Inhalten.
Immerhin: Abrufinhalte, also Konserven, sollen weiter lizenzfrei bleiben.
Gibt es bei uns nicht dieses komische Recht, “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten”? Hoffentlich klagt ganz schnell jemand gegen diese größenwahnsinnigen Regulierer, damit so was nicht Schule macht. Sonst schalten wir besser gleich um. Nach Peking.
Dagegen braucht man nicht zu klagen. Die BLM muss mich verklagen, wenn sie Geld von mir möchte.
Was soll den da die Rechtsgrundlage sein? Wie bei der Rundfunkgebühr für PCs nur die Partikularmeinung einer (Quasi-)Behörde?
Ansonsten stimme ich zu, dass ist offensichtlichst gröbst verfassungswidrigst.
Aber was soll man von einem "Landesvater" erwarten, der selbst versucht den "permanenten Verfassungsbrecher" Schäuble rechts zu überholen?
Da kann man nur fassungslos sein.
Ja richtig hier haben wir dieses Gesetz, aber Bayern ist ja ein eigener (freier) Staat. Die leben außerhalb des Grundgesetzes…
… zumindest denken die das
Ähm… heute ist doch gar nicht 1. April! 8)
1/Thomas
Haben Sie dafür einen Belegt?
Es könnte nämlich auch sein, dass die BLM sich ihre eigenen vollstreckbaren Titel kreieren könnte.
Weiß jemand näheres?
Was heißt jetzt konkret "aus Bayern senden"? Ist da der Serverstandort maßgeblich, der von dem aus der Stream ins Netz eingespeist wird oder der Ort, an dem produziert wird?
Auf jeden Fall mal wieder ein Beispiel für idiotische Gesetze und ein weiterer Grund, Bayern schnellstmöglich den Rücken zu kehren.
@2 (az):
Vorsicht mit der Aussage "permanenter Verfassungsbrecher", Schäuble selbst nennt das ja Verleumdung…
Also ich distanziere mich jedenfalls ausdrücklich von der Aussage, Schäuble sei ein permanenter Verfassungsbrecher. Die Bezeichnung "Gelegenheits-Verfassungsbrecher" gefällt mir da schon besser – da kann nämlich jeder für sich selbst beurteilen, inwiefern irgendeine Gelegenheit ausgelassen wurde…
Das ist nicht spezifisch für Bayern. Alle Landesmedienanstalten halten sich für die Regulierung von rundfunkartigen Inhalten im Internet zuständig. Diese Regel (und insbesondere die Schwelle von 500 gleichzeitigen Nutzern) wurde schon vor Jahren in NRW eingeführt. Bayern und alle anderen Länder übernehmen sie gerade von dort im Rahmen der Neufassung ihrer Mediengesetze.
Die Frage, ob man zur Meinungsäußerung eine Lizenz braucht, stellt sich aber nicht erst seit dem Aufkommen des Internets. Da wird ja nur fortgeschrieben, was es schon lange gibt. In soweit entbehrt das nicht einer gewissen Logik. Für mich stellt sich allerdings die Frage, was da überhaupt "live" heißen soll. Reichen 10 Sekunden Verzögerung aus, damit es nicht mehr live ist? Damit werden sich diverse Gerichte noch beschäftigen müssen, fürchte ich.
Wie jetzt?
Brauche ich diese Lizenz auch wenn ich absolut freien Content sende?
Also einen von mir gesprochenen "Live-Podcast" ohne jeglicher Musik.
Verstehe die Aufregung nicht. Es geht nur um Livestreams. Leute, die einfach Videos, Podcasts etc. auf ihrer Webseite einstellen, sind (laut Artikel jedenfalls) überhaupt nicht betroffen. Das Gesetz betrifft also im Wesentlichen Rundfunk- und Fernsehsender, die ihr Programm auch ins Web streamen (wollen). Ich denke mal, hier wird eher eine Gesetzeslücke geschlossen (wer "klassisch" Rundfunk oder Fernsehen betreibt, braucht ja wohl auch eine Lizenz der Landesmedienanstalt). Wo das verfassungswidrig sein soll, ist mir nicht so ganz klar.
bei heise lese ich gerade, dass Inhalte ausgenommen sind, die "zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind.". Also entweder baut die bayerische Regierung jetzt einen Computer ohne Arbeitsspeicher und Festplatte, oder die können die regelung zumindest nicht auf Videostreams anwenden.
Ohne das zugehörige Gesetz und die Gesetzesbegründung ist es tatsächlich schwer, etwas darüber zu sagen.
Sollten aber fiskalische Aspekte die einzige Begründung sein, dann ist es doch eine arg extreme Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Schon der Regelungszweck ist mehr als fraglich. Aber selbst dann, wenn ein Regelungszweck gefunden wird (z.B. Registrierung und – jugendschutzorientierte – Überwachung), wäre die Höhe der Gebühr immer noch stark unverhältnismäßig.
Bei der Registrierung von Rundfunk- und Fernsehsendern kann man ja guten Gewissens noch mit der beschränkten Anzahl an Sendefrequenzen argumentieren. Die ist aber im Internet kein Problem (wenn der Spam nicht noch mehr zunimmt).
@Fant(12): Einen Beitrag weiter unten befindet sich ein Beispiel für einen Betroffenen: <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/14/links-zwei-sechs-sechs/" rel="nofollow">Links zwei-sechs-sechs</a>, der Beitrag über TruemanTV.
Die Rechtfertigung würde mich mal interessieren. Die für den Rundfunk, nämlich, dass nicht jeder auf allen Frequenzen nach Gutdünken herumsenden und stören soll, ist eingänglich. Das Internet funktioniert aber nicht in diesem Sinne als Broadcastingmedium – man fordert die Daten an und bekommt sie dann wunschgemäß geliefert. Es wird niemand und kein Dienst gestört, wenn er nicht gestört werden will.
Als Konsequenz müsste auch DHL eine solche Sendelizenz erwerben, sobald z.B. mehr als 500 Bundesliga-Live-Mittschnitte verschickt würden.
Als weitere Frage zur Umsetzbarkeit dieses Geniestreichs frage ich mich auch (wie #7), ob und inwiefern der Einspeiseort oder der Produktionsort, Firmenstandort, Haupwohnsitz des einspeisenden relevant ist. Das steuert eigentlich auch wieder auf die Errichtung von Filtern hin, die dann das bayerische Internet freihalten vom Schadgut "lizenzloser Störsender"…
@10 (Detlev T.):
Die Verzögerung ist völlig egal. Es geht nur um Inhalte, die nicht zeitunabhängig abgerufen werden können — also Livestreams. Wenn ich mich in einen Livestream 'reinhänge, kriege ich nur das, was gerade gestreamt wird. Wenn ich einen Podcast angeboten bekomme, kann ich den so lange 'runterladen und abdudeln, wie ich Lust habe und die Webseite die Datei vorhält — also zeitunabhängig.
@12: Und was ist mit kleineren, privaten Internetradio-Sender, die mit wenig Mitteln teilweise ganz schön viele Zuhörer bekommen und sich selbst bereits jetzt nur schwer überm Wasser halten können?
Um die wäre es richtig schade.
Was will man von diesem weltfremden Verein erwarten, der schon mit der Regulierung von Privat-TV überfordert ist. Hoffentlich klagt jemand öffentlichkeitswirksam gegen diesen ausgemachten Unsinn
Naja, aber die privaten Fernsehanstalten benötigen trotz Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes eine Lizenz, die ebenfalls Geld kostet. Aber mal sehen, was da kommt …
Wie schaut es mit Wetter-Webcams aus? Bei meiner kann man sich ein Livebild anschauen – es wird dank ADSL aber mit max. 1-2 fps übertragen. Und wieviele User die Kamera gleichzeitig abkann weiß ich nicht. Aber es scheint keine Grenze zu geben – jedoch würde die Framerate entsprechend einbrechen.
Daher die frage: Ab wann ist etwas ein Livestream.
@Schäuble-Zitat: Ich denke ein "potentieller permanenter Verfassungsbrecher" wäre rechtlich nicht zu beanstanden ;-)
@17: Ja, um die wäre es wirklich schade, weil die ja nicht nur die Lizenz bezahlen müssen, sondern auch noch an die GEMA abdrücken müssen.
Erstmal wäre es für die sicherlich ein Ausweg, ihre "Sendezentrale" außerhalb Bayerns zu haben und zu hoffen, dass andere Landesmedienanstalten nicht so schnell nachziehen. Oder auf Ausnahmeregelungen zu hoffen, aber da wäre ich nicht sehr optimistisch…
Diese Lizens ist aber nur wegen der Bandbreite.
Live kann alles Gesetzwidrige direkt gesendet werden.
Was mich, neben der zweifelhaften Verhältnismäßigkeit, irritiert, ist noch ein anderer Punkt: nämlich die Diskriminierung deutschsprachiger Live-Stream-Inhalte. Die – heftige – Gebühr soll ja dann zum Tragen kommen, wenn der gestreamt Inhalt "bundesweit relevant" ist. Was wohl, wie Udo zu Rechtannimmt, der Regelfall sein dürfte, es sei denn, es produziert jemand in einer anderen Sprache als Deutsch. Ausländer, die in Bayern ausländischen content zum Live-Stream einstellen, werden also allem Anschein nach Einheimischen gegenüber privilegiert. Frage an die BayLM: wie harmoniert das mit der, nicht selten gerade aus Bayern zu vernehmenden, Sorge um den Fortbestand der deutschen Sprache? Oder hat man so weit etwa nicht gedacht?
Außerdem irritiert mich (aber mein Ö-Recht ist lange her), dass, dem Bericht zufolge, die BayLM die neue Abgabe beschlossen haben soll. Wie ist das eigentlich mit der Regelungskompetenz (Stichwort: "Vorbehalt des Gesetzes")? Seit wann können Behörden (hier die BayLM), grundrechtseingreifende Regelungen erlassen ohne vorhergehende gesetzliche Ermächtigung durch die zuständige gesetzgebende Körperschaft (hier der Bay. Landtag)? Von der materiellen Rechtmäßigkeit einer solchen Verordnung mal ganz abgesehen. Fragen über Fragen also.
@ Matthias: Es macht ja schon einen Unterschied, wie ich die Webcam einsetze. Stelle ich lediglich eine Peer – to – Peer – Verbindung her oder setze ich einen Hyperlink ins Internet auf den jeder zugreifen kann? Bei Letzterem würde ich sagen, dass ein Livestream vorliegt, weil sich jeder reinhängen kann. Dieses Kriterium entfällt bei Ersterem.
Aber selbstverstaendlich kann man doch auch in Bayern immer noch seine Meinung in Wort und Bild verbreiten. Man muss halt nur dafuer blechen. Und sind 10kEUR nicht laecherlig wenig fuer dieses doch eigentlich unbezahlbare Privileg, fuer das Generationen um Generationen auf die Strasse gegangen sind?
(das ganze ohne Sarkasmus zu kommentieren fiele mir aussergewoehnlich schwer)
(Kurze Randbemerkung: Ich war am Samstag zur Dresdner Museumsnacht u.a. in einer Fuehrung durch die Stasi-Archive. Und hatte die ganze Zeit dieses gruselige Demnaechst-auch-bei-uns-Gefuehl …)
@ 28 Stasibemerkung: Man kann es auch übertreiben.
Das ist wahrscheinlich ein Aprilscherz für 2009.
Tano (25) hat einen interessanten Gesichtspunkt aufgeworfen. Allerdings unter europarechtlichen Gesichtspunkten. Es könnte nämlich eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung vorliegen.
Geht man vom eingesetzten Server aus, dürfte es recht einfach sein, der Gebühr zu entkommen. Geht man vom Empfangsbereich (wie beim fliegenden Gerichtsstand) aus, dann wird jeder europäische Livestream plötzlich zahlungsverpflichtet.
Geht man hingegen davon aus, dass die tatsächliche "Sendezentrale" gemeint ist, dann würde dies wohl bedeuten, dass die Bayern gegenüber so ziemlich allen anderen Sendern benachteiligt werden.
Nebenbei bemerkt:
Wenn wie Sendezentrale maßgeblich ist – davon gehe ich mal aus -, dann gibt es immer nur einen Empfänger: den Server. Denn erst über diesen wird vertrieben. Und wenn der zufällig in einem anderen Land steht, dann könnte diese Meinungsbildungsbehörde gar nicht erfassen, wieviele Leute auf den Stream zugreifen können.
@29, Peter III:
Oh, ist durch mein Ueberarbeiten vor Abschicken wieder unklar geworden: Das bezieht sich jetzt ausdruecklich nicht auf bayerischen Internetrundfunk, sondern auf das ganze Konglomerat aus BKA-Gesetz, Online-Durchsuchung, V-Leuten etc, war daher keinem einzelnen anderen Beitrag hier zuzuordnen. Also: OT, sorry.
@3.
Sogar ver-"fassungungslos"!
@27: Wenn man auf http://www.m-doell.de/webcam.php geht, dann ist das Bild verlinkt und ein Pop-Up mit Java-Applet öffnet sich, was sich dann direkt auf die Kamera verbindet.
Wieder ein Grund mehr, seine Dienste auf einer Südseeinsel zu hosten.
Na ja, wir können gut reden. Sitzen ja auch im preußischen Ausland. Unter König Edmund hätte es sowas nicht gegeben!
(Wir brauchen dringend Augenroll-Smileys!)
Spitzenmäßig. Da muss sich jetzt also irgendein armes Schwein durch die Instanzen klagen bis festgestellt wird das Meinungsfreiheit auch in Bayern gilt.
Wer ist denn da zuständig, wenn kann man denn da mit Beschwerden bombardieren?
@32: Europarechtlich ist es aber egal, wenn sich Deutsch- oder ein beliebiges anderes Land bzw. Splittergruppen hiervon selbst benachteiligen. Es dürfen nur nicht *andere* damit benachteiligt werden.
Anders ausgedrückt: Wir selbst dürfen uns beliebig oft in den Fuß schießen. Nur nicht anderen.
@41: Dann geh doch einfach von einem Beispiel aus, in dem ein österreichischer Stream-Anbieter einen Internet-Dienstleister aus München mit der Verbreitung seines Angebots beauftragt hat. Im Gegensatz zu seiner (österreichischen) Konkurrenz, die sich eines lokalen Internet-Dienstleisters bedient, wird dieser Anbieter nun benachteiligt.
Bis einer auf die Idee kam, war wohl nur eine Frage der Zeit.
Wenn es für einen Rundfunksender von der ihm zustehenden verfassungsrechtlichen Freiheit erfaßt wird, sein Programm auf das Internet auszudehnen (und dafür am besten noch Gebühren zu verlangen), muß es doch mit dem Teufel zugehen, wenn die Kontrollbehörde der Rundfunksender nicht gleich für das ganze Internet zuständig ist. Irgendwie stimmig, wenn auch natürlich etwas kleingeistig, da es ja auf irgendeine Weise an den bayrischen Staatsgrenzen mit der Kontrolle aufhören soll. Wie genau das nun gehen soll, ist wahrscheinlich Praktikermist, die große Vision ist erst mal da.
Es dauert dann wohl auch nicht mehr lange bis jeder Betreiber einer Homepage erst mal bei Zahlung eines entsprechenden Obulusses 18 Seiten Formulare in dreifacher Ausfertigung auszufüllen hat, damit hier alles seine Ordnung hat.
Im europarechtlichen schwebt mir hier noch der Begriff der erlaubten Inländerdiskriminierung durch den Kopf, ist aber auch bei mir eine gute Weile her, daß ich damit was zun hatte.
@41 (R.B.)
Danke, das meinte ich.
@42 (euro)
Richtig, die netztypischen Verknüpfungen in aller Herren Länder dürften dabei wohl zu beachten sein.
Auch Thomas Knüwer hat darüber recht interessant geschrieben…:
blog.handelsblatt.de/indi...etion/eintrag.php?id=1852
@37/Ein Mensch:
Du weisst, der Klimawandel ist da, wenn Südseeinseln nicht mehr zu Erholungszwecken gebraucht werden!
;-))
Konsequenterweise sollten die Bayern auch die Printmedien lizensieren. Wäre zumindes eine Alternative zur Spiegelaffäre (http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Aff%C3%A4re).
Lizenzen für öffentliche Reden, bei denen mehr als 500 Leute erreicht werden können. Die Reden verbrauchen immerhin den sog. Schallwellenraum! Das würde uns auch nervige Auftritte von Politikern ersparen, weil die ihr Geld sicherlich nicht noch zusätzlich zu ihrer Zeit für den Pöbel opfern ;)
@41: Jo, ich bin nicht unbedingt der größte Europarecht-Spezie, war mir des Problems der erlaubten Inländerdiskriminierung durchaus bewußt. Was aber, wenn ein Österreicher einen Sendewagen hat, von dem aus direkt gestreamt wird, und mit diesen in Bayern eine Reportage machen will?
Braucht man schon eine Lizenz für einen einzelnen Stream? Oder nur wenn man einen Internet Sender einrichtet der ein festes Programm hat?
@16(Fant): "Die Verzögerung ist völlig egal. Es geht nur um Inhalte, die nicht zeitunabhängig abgerufen werden können — also Livestreams."
Da wäre ich nicht so sicher. Meines Wissens beruht die Lizenzpflicht auf Folgendem: Grundsätzlich ist jeder für das verantwortlich, was er verbreitet. Ausnahme: Hat ein Sender einen Gast in einer Live-Sendung und spricht dieser eine Beleidigung aus, kann der Sender das ja nicht verhindern und ist raus aus der Sache. Damit Leute aber diese Haftungsfreistellung nicht ausnutzen, bekommen nur "seriöse" Anbieter die Erlaubnis zur Livesendung.
Sendet er aber verzögert, so dass man eingreifen könnte, ist er wieder in der Haftung und damit entfällt eigentlich auch die Notwendigkeit zur Lizenz. Ich denke, an diesem Punkt wird sich das juristisch entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BVerfG die jahrzehntelang übliche Lizenzpflicht gänzlich verwirft, nur weil jetzt eine andere Technologie zur Verbreitung eingesetzt wird.
@51
Die übliche Lizenzpflicht hat aber vor allem einen technischen Hintergrund: Nämlich die Begrenztheit der Übertragungsmöglichkeiten.
Vielleicht kann mal jemand der Live Streams anbietet anfragen was eine Lizenz für folgende Sendung kostet:
1. Verlesung des Artikel 5 des Grundgesetzes
2. Live Diskussion des folgenden Themas:
Meinungsfreiheit gegen Geld: Das gestörte Verhältnis der Landesmedienanstalten zum Grundgesetz.
So, die Chose ist also schon <a href="http://www.dr-bahr.com/news_det_20071118131631.html" rel="nofollow">älter</a>. Dr. Bahr informiert netterweise auch über die geplante <a href="http://www.dr-bahr.com/news_det_20080715010238.html" rel="nofollow">Änderung am RfStV</a>.
Ich frage mich doch, was die Ausklammerung der telekommunikationsgestützen Dienste in § 2 Abs. 1 RfStV anderes bewirken soll, als Internetliveinhalte zu privilegieren (vgl. § 3 Nr. 25 TKG). Naja, das wird für interessanten Gesprächsstoff sorgen, wenn die VB da ist – ich hoffe auf eine :)
Siehe auch in NRW: heise.de/newsticker/Medie...net–/meldung/110703
"[...] Seine Anstalt aber habe für die Presse im Internet etwa die Bestimmung aufgestellt, dass multimediale Angebote für einen Empfang für mehr als 500 potenziellen Nutzer als Rundfunk zu behandeln seien. Derartige Anbieter von Web-TV oder -Radio im Netz müssten sich folglich auch eine Lizenz zum Senden besorgen und sich etwa einen Jugendschutzbeauftragen halten [...]"
Wer mal ordentlich lachen will, sollte den Artikel ganz lesen. Es fehlt nur noch "jugendgefährdende Inhalte dürfen im Internet erst ab 23:00 gesendet werden".
Gruß,
Kristine
Der Witz ist ja das man gar nicht 500 Zuschauer haben muss. Es reicht die Möglichkeit. Bei den weiter sinkenden technischen Voraussetzungen ist als prinzipiell jeder Live Stream genehmigungspflichtig. Selbst wenn gar keiner zuschaut. Das ist doch absurd. Und eine durch nichts zu rechtfertigende Zensur über den Geldbeutel.
Hier ballt sich ja wieder mal die rundfunkrechtliche Kompetenz. Dabei wäre ein Seitenblick zu Telemedicus so einfach:
telemedicus.info/article/...cht-fuer-Internet-TV.html
Dort (und in den entsprechenden Links) wird (hoffentlich! Habe es jetzt nicht mehr genau nachgeprüft) dann auch erklärt, dass es sich bei der Lizenzpflicht nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit handelt, sondern um eine zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit. Diese besteht im Übrigen schon seit langem (§ 20 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag). Dass sie jetzt angewandt wird, überrascht also nur die Uninformierten.
Und, lieber Herr Vetter: Der Peking-Vergleich ist so dermaßen ausgelutscht und daneben, dass man ihn eigentlich schon gar nicht mehr kommentieren möchte.
Nichts wird so heiß gegessen… Der Vergleich mit der Rundfunkfreiheit hinkt erheblich, dieses Grundrecht ist etwas Besonderes, v.a. aufgrund der Sondersituation des Rundfunks, und obliegt der Ausgestaltung des Gesetzgebers. Bayern ist i.ü. auch mit seinem Privatfunksystem auf die Nase gefallen, das das Grundrecht der Rundfunkfreiheit exklusiv auf die BLM verlagern wollte. Das BVerfG hat verkürzt festgestellt: Wer Rundfunk macht, genießt auch das Recht der Rundfunkfreiheit. So wird es auch hier laufen. Traurig genug, dass zunächst erst mal jemand den ganzen Zinnober durch alle Instanzen tragen muss…
Wer live aus dem Internet senden will, ist ein Terrorist. Internet abschalten!
@1: Sie setzen einfach den Streitwert auf 5 Millionen fest. Dann lauf mal zum Rechtsanwalt. Der wird freudig die Hände reiben und in seine BRAGO Tabelle schauen.
Etwa 99% aller Klagen sind damit gelaufen – ich unterschreibe jedenfalls leider so ziemlich alle Unterlassungserklärungen.
56/ElGraf
Man kann natürlich auch mal zur Mindermeinung gehören und die Rundfunkrechtsprechung des BVerfG in gewissen Bereichen für absolut verfehlt halten. Tut auch gar nicht weh. ^^
"Hier ballt sich ja wieder mal die rundfunkrechtliche Kompetenz."
Etwas weniger Arroganz und die Kenntnisnahme, dass hier mehrere Juristen unterwegs sind – und gerne bin ich bereit, über die hier aufgeworfene Frage zu diskutieren. Dabei ist der Streit, ob man rundfunkrechtliche Regelungen auf Internet-Übertragungen anwendet (wie war das noch mit der Übertragung mittels elektromagnetischer Wellen?) alles andere als geklärt und wird (jedenfalls in der Literatur) regelmässig wieder aufgerollt. Nebenbei spielen hier presserechtliche Fragen ebenso eine Rolle wie die Meinungs(äusserungs)freiheit.
Daher mein Fazit: Ein fundierter juristischer Streit im Sinne fachlicher Diskussion ist immer wieder interessant. Dieses ständige Gehabe von wegen fehlender Kompetenz habe ich auf Abgeordnetenwatch schon zur Genüge, ein begabter Jurist kann sich das durchaus sparen und einfach direkt auf Argumente verweisen. Dann macht es wenigstens Spass zu Diskutieren.
ein pull-verfahren über tcp/ip so zu bewerten wie ein push-verfahren über funk, das ist so hirnrissig, da kann man schon ins grübeln kommen, worum es bei der regulierung eigentlich gehen soll.
ich finde da kaum einen vergleich übertrieben. in manchem system wurde schon papier rationiert, um meinungsvielfalt zu erschweren.
dieses gefasel von regulierungsvakuum, rechtsfreien räumen und anderen unsicherheiten (auch freiheiten genannt) geht mir langsam schwer auf den docht.
.~.
die frage sollte sein:
kann internet rundfunk sein?
.~.
@56: Ein Nachtrag zu meinem Kommentar, der hoffentlich zur Notwendigen Demut führt: In der Tat reicht ein Blick zu Telemedicus, leider nicht wie von dir gewünscht, denn dein Ausspruch "Dass sie jetzt angewandt wird, überrascht also nur die Uninformierten. " wird dort ad absurdum geführt.
Ich verweise auf
telemedicus.info/article/...qualitaet-von-Web-TV.html
und zitiere von dort:
"Einmal mehr zeigt sich in dieser Debatte, dass der derzeitige Rundfunk-Regelungsapparat kaum mehr mit den Gegebenheiten des Internets in Einklang zu bringen ist. Viele der vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Annahmen hinsichtlich der Gestaltung der Rundfunkfreiheit lassen sich auf den Onlinebereich nicht übertragen. [...]
Insgesamt fehlt es daher nach wie vor an allgemein nachvollziehbaren Kriterien für die Einstufung von Internetinhalten als Rundfunk."
Vieles von dem, was in diesem Bereich angeblich das BVerfG gesagt hat ist nur Auslegung oder Analogie von Urteilen, die eindeutig auf klaren Rundfunk (EM-Wellen) bezogen waren. Das gesamte Gebiet ist durchgängig Fragen unterworfen und mit zunehmender Ausdehnung der (für mich richtigen!) Rechtsprechung zum Rundfunk auf das Internet, werden alte Fragen nun neu definiert.
Die Lizenzierung von Internet-Inhalten, gerade da diese zunehmend ohne Probleme von "normalen Bürgern" erbracht werden können, ist ein interessantes Thema das uns zunehmend beschäftigen wird. Meinungsstreits gibt es hier noch und nöcher. Eine Diskussion hierzu kann durchaus Interessant sein, aber nur, wenn man sie auch ernsthaft betreiben möchte.
@56
Und sie haben sicherlich auch gesehen wer da was "erklärt". Nämlich Johannes Kors, Pressesprecher der BLM.
Und vor allem was die BLM nicht erklärt kann:
"Unklar ist zur Zeit, ob nur Live-Streams oder auch On-Demand-Inhalte betroffen sind. Auch ob der Serverstandort oder der Sitz des Betreibers für die Zuständigkeit der BLM entscheidend ist, konnte uns die BLM auf Anfrage nicht genau sagen."
Bevor man große Töne spuckt sollte man zumindest mal den Text auf den man sich bezieht gelesn haben.
61. Gerade die Arroganz, mit der vermeintlich kundige Juristen hier (und anderswo) bei jedem erdenklichen Thema auftreten, ohne sich auszukennen, nervt mich.
So, und nun bitte die "presserechtliche[n] Fragen" und die "Meinungsäußerungsfreiheit". Würde mich stark interessieren, inwiefern die betroffen sein sollen.
60. Stimmt. Mein Anliegen war es im Wesentlichen, hier auch einmal die herrschende Meinung zumindest ins Gespräch zu bringen. Dass vielen für diese das Verständnis (entweder intellektuell oder weil sie begründet für verfehlt gehalten wird) fehlt, nehme ich zur Kenntnis.
Und mal wieder ein Beweis dafür wie viel Angst die herrschende Klasse (angeblich frei gewählte Politiker) vor wirklicher freier Meinungsbildung haben.
Was die Alliierten mit Bomben (nach Provokation) nur knapp verfehlt haben, schafft die Regierung nun nachträglich mit Gesetzten. Dieses Land wieder in die Steinzeit zu Bomben!!!
Das Maß an Toleranz diese Ignoranten der Freiheit gegenüber ist schon lange überschritten.
Es wird endlich Zeit den Regierenden ihr verdientes Los zukommen zu lassen und sie mit allen rechtsstaatlichen und demokratischen Mitteln zu strafen.
Es ist ja nicht das erste Gesetz was diese Menschen gegen unsere Freiheit richten und unsere Grundrechte und das Grundgesetz bedrohen.
Haben nicht alle beim Bund mal geschworen diesen Staat (Republik -> http://de.wikipedia.org/wiki/Republik) und das Grundgesetz zu schützen und zu verteidigen. Also los haltet euch an euren Eid.
Wie kann man das denn überprüfen, was jemand im Internet "will"??? Oder meinen sie, wer mit mehr als 500 Nutzern Geschäftsbeziehungen aufgebaut hat??
Ein Blick auf die Webseite erleichtert die Rechtsfindung:
Es handelt sich um eine Änderung der Fernsehsatzung:
Hier der (alte) Volltext: blm.de/apps/documentbase/...rnsehsatzung_fss_2008.pdf
Die so definierten Streams werden nunmehr von dieser erfasst (§ 1 Anwendungsbereich) und die großen wohl auch den Regelungen zur Programmorganisiation unterworfen (§ 11).
Quelle: blm.de/inter/de/pub/aktue...il&prid=1263&
@65(cagruen):
live-streams _sind_ on-demand.
.~.
Der nächste Satz ist auch noch wichtig:
"Eine Zensur findet nicht statt."
Ja. Dieser Satz ist wichtig, allerdings nicht in diesem Zusammenhang.
Also ich als Bayer bin langsam echt am verzweifeln. Kann die denn niemand aufhalten?
Weil ganz ehrlich: dass hier mal die CSU abgewählt wird darauf braucht man wohl nicht zu warten….
eigentlich reicht, wenn man die überschrift liest und das silbenkollektiv "bayern" vorfindet.
ob die inhalte des berichts erschüttern und dem gesunden menschenverstand zuwiderlaufen, lässt sich dadurch schon mit einer wahrscheinlichkeit von 99,999% prognostizieren.
Ich sehe schon den als Informatikstudent gescheiterten, aber nun mit einem lebenslangen, hochdotierten Job versehenen Neffen eines CSU-Politikers im gesicherten Behörden-Keller eine vom Steuerzahler bezahlte PC-Farm aufstellen und testen, ob der Rechner der Initiative "Rettet-unsere-Dorfwiese-vor-den-Bürgermeister-Baggern" mehr als 500 downloads gleichzeitig liefern kann……..
@72: Doch, der Satz ist relevant, denn "Bedenken" = "Zensur".
Da kann man nur verfassungslos sein.
@ElGraf
Wegen meiner Inkompetenz bitte demütig ich um Entschuldigung. Auf den RfStV als gültige R'Grundlage der beschlossenen Regelung bin ich in der Tat nicht gekommen. Wahdankrscheinlich deshalb, weil ich es für eher fernliegend halte, die begrenzten technischen Voraussetzungen des Rundfunks mit seiner Kanallimitierung mit den unbegrenzten des Internets in Verbindung zu bringen. Die BayLM ist da weniger zimperlich, was freilich ein Verstoß gg. Art. 3 Abs. 1 GG darstellen könnte. Denn dss hier Ungleiches gleich behandelt werden soll, ist m.E. offenkundig.
Aber dank den Herren Ferner und gruebler wissen wir es nun beide besser: R'Grundlage ist nicht der RStV, sondern die FSS. Was alle Bedenken bezüglich der formellen R'mäßigkeit dieser neuen Gebühr freilich nur verfestigt, nicht entkräftet.
Wenigstens bin froh, dass ich mit meiner Inkompetenz nicht ganz allein dastehe.
@72
Wenn jemand ohne vernünftigen Grund Geld zahlen soll, für das Recht seine Meinung frei zu äußernd dann ist das sehr wohl eine Form der Zensur.
Und eine Grund ist hier nicht ersichtlich. Schließlich gibt es anders als bei herkömmlichen Rundfunklizenzen keine Frequenzen zu verwalten. Hier geht es einzig und allein darum Kontrolle über Programminhalte auszuüben und Geld ohne ersichtliche Gegenleistung zu kassieren.
@78: Rechtsgrundlage ist gerade nicht die Fernsehsatzung der BLM. Denn eine Satzung kann nur sehr begrenzt Außenwirkung entfalten. Die BLM konkretisiert lediglich den streitigen Rundfunkbegriff und gibt in der Satzung eine behördeninterne Ermessens- bzw. Auslegungsvorgabe. Der Streit ist ja absolut nichts Neues und dauert nun bald Jahre an. Und fernliegend ist diese Auslegung auch nicht, ich halte sie im Gegenteil sogar für konsequent. Auch wenn ich es im Ergebnis nicht für zweckmäßig halte, dass für Internetdienste dieselben Regelungen wie für den herkömmlichen Rundfunk gelten sollen.
Allerdings ist das keine Frage, die die BLM als Teil der Exekutive lösen kann, sondern hier ist der Gesetzgeber gefragt. Insofern finde ich es ganz gut, dass die BLM jetzt mal auf den Tisch gehauen hat und vollendete Tatsachen geschaffen hat. Es ist eben auch nicht Aufgabe der BLM zu fragen, ob eine Regelung sinnvoll ist, sondern sie hat geltendes Recht umzusetzen.
Und wenn sich dabei Streitfragen ergeben, muss eine Behörde – gerade wegen Art. 3 I GG – nunmal eine Entscheidung treffen, wie ein offener Rechtsbegriff auszulegen ist. Und da ist eine Satzung doch durchaus ein geeignetes Mittel.
Die FSS kann aber nicht über ihre Legitimationsgrundlage hinausgehen. Und diese dürfte doch wohl RfStV zu sehen sein, oder? Andernfalls würde die Satzung wohl gegen höherrangiges Recht verstoßen.
Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um eine verdeckte Sonderabgabe zur Regulierung des Internets.
@80, 81
Danke für die Hinweise. So ganz steige ich zwar immer noch nicht durch, aber gut.
"Allerdings ist das keine Frage, die die BLM als Teil der Exekutive lösen kann, sondern hier ist der Gesetzgeber gefragt." Das meine ich auch.
"Insofern finde ich es ganz gut, dass die BLM jetzt mal auf den Tisch gehauen hat und vollendete Tatsachen geschaffen hat." Da bin ich anderer Ansicht.
"Es ist eben auch nicht Aufgabe der BLM zu fragen, ob eine Regelung sinnvoll ist, sondern sie hat geltendes Recht umzusetzen." Ja, so ticken die.
http://trueman.tv/
Brauchen die jetzt auch ne Lizenz?
@82: Letztendlich ist die Sache ganz einfach. Es gibt mehrere Tatbestandsmerkmale für den Begriff des "Rundfunks". Sind diese erfüllt, liegt ein Rundfunkdienst vor und er unterliegt den entsprechenden Regeln des RStV. Oder sie sind nicht erfüllt, dann ist er im Zweifelsfall ein Telemediendienst. Nun ist man sich bei Internet-TV-Diensten nicht ganz sicher.
Für die Details kann ich nur nochmal den Artikel vom Kollegen Feidt empfehlen, wo die Probleme – wie ich finde – recht anschaulich erklärt werden:
telemedicus.info/article/...qualitaet-von-Web-TV.html
Jedenfalls musste die BLM nun eine Entscheidung treffen – allein schon wegen des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 I GG. Und diese Entscheidung hat sie in ihrer Satzung verankert.
Natürlich kann man die Position kritisieren, der sich die BLM angeschlossen hat. Zu Teilen schließe ich mich dieser Kritik ja auch an. Diese Kritik sollte man jedoch strikt trennen von der Tatsache, DASS sich die BLM entschieden hat. Und vor allem sollte man vorsichtig sein, wenn man mit großen Begriffen wie "Meinungsfreiheit" oder "Zensur" um sich wirft. Die haben nämlich mit dem eigentlichen Problem überhaupt nichts zu tun.
Großartig, was hier juristisch alles verbrochen wird:
"Aus meiner Sicht handelt es sich dabei um eine verdeckte Sonderabgabe zur Regulierung des Internets."
"der Satz ist relevant, denn “Bedenken” = “Zensur”."
"Die BayLM ist da weniger zimperlich, was freilich ein Verstoß gg. Art. 3 Abs. 1 GG darstellen könnte."
"R’Grundlage ist nicht der RStV, sondern die FSS."
Mehr davon, bitte!
Im Ernst: Natürlich kann man den teils nicht über juristische Spezialkenntnisse verfügenden Kommentatoren keinen Vorwurf machen. Die Sache ist kompliziert. Dass der Bloginhaber mit seinem zynischen Hinweis auf Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG jedoch Öl ins Feuer gegossen hat, ohne zumindest später klarzustellen, dass diese Vorschrift nach herrschender Ansicht so gut wie nichts mit dem Thema zu tun hat, ist indes erstaunlich.
OK. Adrian war schneller. Danke für die Klarstellungen.
@ElGraf
"Großartig, was hier juristisch alles verbrochen wird…"
Großartig finde ich nur, dass Sie anscheinend die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Im Ernst: wie alt sind Sie?
Alter schützt vor Torheit nicht. ;-)
@ElGraf @Adrian
Die juristische Lage in diesem Fall interessiert mich ehrlich gesagt einen feuchten Dreck. Dann ist es halt eine politische Frage. Na und? Und wieso soll man mit dem Begriff Zensur vorsichtig sein? Für mich ist das Zensur und wie das das Bundesverfassungsgericht oder ein Jurist sieht ist mir völlig egal.
@89: Ach, deswegen lesen Sie das LAWblog? Vorsichtig sein muss man mit Begriffen jenseits der Beleidigungs- und sonstiger Straftatbestände eher nicht. Man darf sich nur nicht wundern, wenn man darauf hingewiesen wird, dass man sich nicht der juristischen Fachsprache bedient. Dass Sie sich nicht für die juristische Lage interessieren, ist Ihre Einstellung, die wiederum die Juristen in der Regel nicht interessieren wird (Ausnahme: siehe oben).
@Jens Ferner: Ich warte immer noch auf eine Erklärung, inwieweit Meinungsfreiheits- und presserechtliche Fragen hier eine Rolle spielen.
Niemand wird gehindert “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten”. Nur wer einen Rundfunk im Netz betreiben will, muss sich den selben Regel unterwerfen wie alle anderen Rundfunkanstalten auch.
Warum soll der besser gestellt werden als z.B. der BAYERISCHE RUNDFUNK?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
@89: Mit dem Begriff der "Zensur" sollte man mE in diesem Zusammenhang vorsichtig sein, weil er einen Sachverhalt beschreibt, der hier ganz offensichtlich nicht vorliegt und das Problem an einer völlig anderen Stelle zu suchen ist. Insofern lohnt es sich auch, sich mit den juristischen Hintergründen zu befassen. Andererseits steht es Ihnen natürlich auch frei, sich sämtlichem Wissen zu verschließen und unqualifiziert beliebige Begriffe in den Raum zu werfen. Nur glaube ich nicht, dass das sonderlich produktiv ist.
Wenn jemand seine Meinung live über das Internet verbreiten will und wird daran gehindert weil er nicht über das nötige Kleingeld für eine Lizenz verfügt dann ist das eine Form von Zensur. Meinungsäußerungen von bestimmten Gesellschaftsschichten werden so ggf. unterdrückt. Insbesondere die willkürlich gewählte niedrige Schwelle von 500 potentiellen! – nicht tatsächlichen – Zuschauern spricht dafür. 500 potentielle Zuschauer sind gar nix, das schafft jeder Billigserver.
Beim herkömlichen Rundfunk handelt es sich um eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und den technischen Gegebenheiten: Es gibt nur eine bestimmte Anzahl von Sendefrequenzen, diese müssen verwaltet und regelmäßig neu ausgeschrieben werden. Das ist beim Internet nicht der Fall. Insofern ist das eine Form der Zensur. Und wieso soll hier jemand vorsichtig sein? Ist die Gedankenpolizei schon unterwegs?
Gegen gewisse staatliche Kontrollen ist auch im Bereich des Rundfunks prinzipiell nichts einzuwenden. Denn die Missbrauchsgefahr (9 Live) ist bei Massenmedien zu groß. Über die Gebührenhöhe lässt sich dann trefflich streiten. Der eigentliche Witz ist jedoch, dass die Kontrollbehörden uns durch 9 Live, durch AstroTV und andere Programme, die wettbewerbswidrig, dreist betrügerisch etc. arbeiten, nichts unternehmen.
@ 87: Wirklich toll, einen Diskutanten wegen seines vermeintlich geringen Alters anzugreifen. Bevor Sie meinen Beitrag zurecht abqualifizieren können, weil Sie frühgeboren sind: 30
@95: Woher wissen Sie denn, wie hoch die Gebühr für eine Lizenz sein wird? Ich habe dazu keine Informationen finden können.
Der herkömmliche Rundfunk wird ja nicht nur wegen der technischen Gegebenheiten reguliert, sondern – wie Nils richtig sagt – auch wegen der Missbrauchsgefahr (das BVerfG spricht von der "besonderen Suggestionskraft und Breitenwirkung").
Ich bin allerdings auch der Auffassung, dass es nicht sinnvoll ist, für Internet-TV-Dienste die selben Maßstäbe anzulegen, wie für den herkömmlichen Rundfunk. Zumindest ist eine Begrenzung auf die Breitenwirkung IMO zu kurz gegriffen. Und auch die Grenze der 500 *potentiellen* Zuschauer halte ich für bedenklich.
Nur ist das alles ja keine Erfindung der BLM. Mit dem 12. RÄStV werden aller Voraussicht nach genau diese Grenzen in den RStV übernommen. Und nach weit verbreiteter Auffassung ist auch das kein Novum, sondern nur eine Klarstellung des bereits jetzt geltenden Rundfunkbegriffs. Siehe zum Beispiel:
lfm-nrw.de/funkfenster/me...erung/netzwerklizenz.php3
Daran hat sich die BLM orientiert, als sie ihre Fernsehsatzung geändert hat. Den Inhalt kann man also mit guten Gründen kritisieren, aber Adressat der Kritik sollte vielmehr der Gesetzgeber sein, als die BLM, die ja als Teil Exekutive gar kein "neues Recht" schaffen kann.
Und was die Meinungsfreiheit betrifft: Wie wir wissen ist diese nicht schrankenlos gewährleistet, sondern kann durch "allgemeine Gesetze" eingeschränkt werden. Deshalb wehre ich mich auch gegen den Begriff der "Zensur", weil er impliziert, dass es sich beim RStV nicht um ein "allgemeines Gesetz" handelt, sondern dass er gezielt unerwünschte Meinungen unterdrücken soll, was natürlich Unfug ist.
@97
Steht doch oben und im verlinkten Artikel: Im Gespräch sind 500 und 2.500 Euro für regionale und 1.000 und 10.000 Euro für bundesweit relevante Inhalt.
Hartz IV TV dürfte es damit wohl im Internet auf absehbare Zeit nicht geben.
Warum live streams eine Sonderstellung einnehmen sollen und z.B. auf Abruf vorgehaltene Sendungen nicht betroffen sein sollen – und warum das ganze nur Bild und Ton, aber nicht Text betrifft – das ist willkürlich. Ein Interview per Live-Stream mit über 500 Zuschauern braucht eine Lizenz, eine Interview per Live Chat mit hundertausenden von Lesern keine.
Auch Zeitungen brauchen keine Lizenz – und irgendwelche negativen Auswirkungen auf die "Volksgesundheit" kann ich nicht feststellen.
E-Mail an info@blm.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
§ 10 Abs. 4 FSS lautet:
"Absatz 2 und 3 gelten entsprechend auch für lokale/regionale Internet-Fernsehangebote, die im Streaming-Verfahren (linearer Dienst) verbreitet werden und auf die mehr als 10.000 zeitgleiche Zugriffe möglich sind."
Leider ist mir nicht ganz verständlich, warum Sie in Ihrer Fernsehsatzung nicht auf die Gleichzeitigkeit der Zugriffe, sondern auf deren Zeitgleichheit abstellen. "10.000 gleichzeitige Zugriffe" erfolgen zur gleichen Zeit, wohingegen "10.000 zeitgleiche Zugriffe" lediglich die gleiche Länge aufweisen, jedoch nicht unbedingt zur geichen Zeit stattfinden müssen. (http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichzeitigkeit)
Ich bitte Sie, mir zu erklären, welche Bedeutung die BLM der Häufung gleicher Zugriffsdauern in diesem Zusammenhang beimisst und wie sie die Zugriffsdauern ermitteln möchte. Zumal sich dann die Frage stellt, welche Toleranz sie bei der Zeitmessung zugrundelegt, um die Zeitgleichheit der Zugriffe festzustellen. Gerade bei kleinen Internet-Fernsehangeboten dürfte das Zustandekommen von 10.000 zeitgleichen Zugriffen nur nach verhältnismäßig langer Zeit festgestellt werden. Wie gewährleistet die BLM die Speicherung der Länge der Zugriffe, um die Zahl zeitgleicher Zugriffe dennoch feststellen zu können? Hat die BLM das Recht, derartige Zugriffsdaten zu speichern und auszuwerten? Rechnet die BLM damit, dass es Internet-Fernsehangebote gibt, die in einem bestimmten, endlichen Zeitraum 10.000 zeitgleiche Zugriffe verzeichnen können?
Für eine zeitnahe Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
L.
Wir senden wöchentlich einen Audiocast im Netz. Immerhin haben wir wöchentliche Downloadzahlen von 300.000. Schon vor zwei Jahren wandten wir uns an die Landesmedienanstalt NRW, die für uns zuständig ist, mit einem einer Lizenznachfrage. Da wir aus dem Öffentlich Rechtlichen Umfeld kommen und unsere Sendung die Attribute einer ÖR Sendung enthält, baten wir um eine Lizenzierung unserer Ausstrahlungen.
Nach einigen Wochen bekamen wir Antwort von der Justiziarin der LMA. "Sie benötigen keine Lizenz, da Sie ja im Internet Ihre Sendung verbreiten. Doch eine genauere Untersuchung würde eine bundesweite Recherche bedeuten, bei der Kosten von 5.000 Euro bis 20.000 Euro auf Sie zu kämen."
Was heißt das jetzt für uns. Wir brauchen keine Lizenz, wie uns zugesprochen wurde. Sollten wir in Bayern zu hören sein, dann ist dies lediglich dem Internet zuzuschreiben, das ohne Genehmigung seine Landesgrenzen verlässt. Die Landesmedienanstalten spüren, dass sie überflüssig geworden sind und suchen nach irgendwelchen Strohhalmen. Doch die Lizenzierung im Internet innerhalb eines Bundeslandes ist wirklich der Hammer.
Ich denke immer ich lebe in Kassel in der Stadt der Schildbürger, aber Bayern als Bundesland gibt sich ja da reichlich Mühe, Kassel den Rang abzulaufen.