15.7.2008

Aktion Himmel: Gericht erklärt Durchsuchung für rechtswidrig

Nach den überschwänglichen Erfolgsmeldungen war schnell klar, dass die “Aktion Himmel” ein Sturm im Wasserglas ist.

Nunmehr merken auch Gerichte, dass die dubiose Datenauswertung der Berliner Polizei in den meisten Fällen nicht mal für einen Anfangsverdacht reichte und die ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse rechtswidrig sind. So hebt das Landgericht Aachen mit Beschluss vom 8. Juli 2008 einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Aachen auf und ordnet an, dass die beschlagnahmten Computer unausgewertet zurückzugeben sind.

In dem vom Landgericht Aachen entschiedenen Fall konnte nur eine einzige Verbindung des Computers des Beschuldigten zu einem Webserver mit angeblich kinderpornografischem Material festgestellt werden. Diese Verbindung dauerte insgesamt 45 Sekunden. Während dieser 45 Sekunden sendete der Server 45 Bilder.

Zunächst korrigiert das Landgericht Aachen die Berliner Polizei dahingehend, dass längst nicht alle Bilder kinderpornografisch sind. 39 Bilder stuft das Landgericht Aachen als “Nacktbilder” ein, die nicht strafbar sind. Als kinderpornografisch bewertet das Gericht 6 Bilder; diese wurden alle nur als Thumbnails an den Rechner des Beschuldigten übermittelt.

Durch diese Datenübertragung allein kann nach Auffassung des Landgerichts Aachen kein Anfangsverdacht auf den Besitz kinderpornografischen Materials begründet werden. Dementsprechend sei auch eine Durchsuchung nicht zu rechtfertigen.

Das Gericht verweist auf die kurze Verbindungszeit und die Menge der in diesem Zeitraum übermittelten Bilder. Es sei schon vom äußeren Bild unwahrscheinlich, dass der Server gezielt aufgesucht und die Daten absichtlich heruntergeladen worden seien. Vielmehr sei es ebenso wahrscheinlich, dass es zum Übersenden der Bilddateien nur durch Verlinkung mit anderen pornografischen Webseiten oder durch Popups gekommen sei.

Ein Anfangsverdacht für eine eine Hausdurchsuchung müsse aber zumindest auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützt werden, die auf die (vorsätzliche) Begehung einer Straftat schließen lassen. Diese tatsächlichen Anhaltspunkte kann das Gericht in den Auswertungen der Berliner Polizei für den vorliegenden Fall nicht erkennen.

(Beschluss vom 8. Juli 2008; 68 Qs 56/08)

46 Kommentare zu “Aktion Himmel: Gericht erklärt Durchsuchung für rechtswidrig”

  1. daMax meint: (15.7.2008 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Na endlich mal eine gute Nachricht. Anscheinend gibt es DOCH noch vernünftige Richter…. wenn auch selten.

  2. keiner meint: (15.7.2008 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    @1 daMax: Du Einfaltspinsel, damit outest du dich gerade bei den Hallenser Profis für Kipo-Polizeiaktionen als Krimineller!

    Ich denke, dass sollte als Anfangsverdacht für eine kleine Hausdurchsuchung reichen! Herr Vetter, die IP bitte nach Halle faxen (haben die dort schon eMail?)…

  3. Kristine meint: (15.7.2008 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    Und nü? Kriegen die Opfer Entschädigung? Schließlich wurden ihre Grundrechte verletzt.

    Gruß,
    Kristine

  4. Marcel (Link) meint: (15.7.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    Nichts desto trotz sind sicher einige Familien ins Unglück gestoßen, Arbeitsplätze vernichtet, Ansehen zerstört worden.

  5. Uwe (Link) meint: (15.7.2008 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    @ 3:

    Das ist denkbar, siehe § 2 StrEG.

  6. Joachim meint: (15.7.2008 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @Uwe

    Folgende Frage zu unser aller Belustigung:

    Wieviel EUR gibt es den vom Staat für die illegale Hausdurchsuchung, das als Kinderficker darstehen mit all ihren privaten und beruflichen Konsequenzen und die Beschlagnahme des Rechners?

  7. Detlev T. (Link) meint: (15.7.2008 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Ich würde ja mitjubeln, wenn auch nur ein Fünkchen Hoffnung bestünde, dass dieses Urteil die Ermittler zum Überdenken ihrer Handlungsweise bringt. Nach dem Zitat des Magdeburgers Hauptkommissars sehe ich da jedoch schwarz.

    Zudem können, so weit ich weiß, nach dem zukünftigen Sexualstrafrecht auch Bilder vollbekleideter junger Frauen unter "Kinder- und Jugendpornografie" fallen, wenn ihr Posing sexuell aufreizend ist und sie zumindest so aussehen, als könnten sie noch unter 18 sein. Alte BRAVO-Hefte sollte man da besser nicht aufbewahren.

  8. M. meint: (15.7.2008 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @7: Und die alten Hamilton-Videos, die früher auf den Privaten rauf- und runterliefen sollte man schnellstmöglich entsorgen:

    amazon.de/Zärtliche-Cous...idenschaft/dp/B000PWQYCQ/

  9. L. meint: (15.7.2008 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @ 5:

    Ich bin leider kein Jurist. Wäre einer der anwesenden Juristen so nett § 2 StrEG für diesen speziellen Fall zu interpretieren.

    Mich würde auch interessieren welche Konsequenzen der Richter und die Polizeibeamten zu erwarten haben.

    Danke

  10. handyaner meint: (15.7.2008 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @9: Konsequenzen: keine

  11. Banane meint: (15.7.2008 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung festgestellt…
    Wird bei einer Privatperson "rechtswidriges" Verhalten im geschäftlichen Verkehr festgestellt setzt es Verfahren, Ermittlungen etc. pp…
    Die "Rächer der Enterbten" aus Halle werden dahingehend wohl eher (wie immer) nichts zu befürchten haben. Die Konsequenzlosigkeit vernachlässigter Sorgfaltspflichten (die für Ermittlungsrichter die Durchsuchungsbeschlüsse unterschreiben wohl auch gelten) produziert nur weitergehende Vernachlässigung selbiger Pflichten.

    Das sich da nichts ändern wird sieht man schon am lapidaren Kommentar der Kipojäger der mitnichten darauf hinweist das man nach einem Fehlschlag wie "Himmel" eingesehen hat das man übers Ziel hinausgeschossen ist und die recht spärlichen Erfolge durch sorgfältiger abgewogenes Vorgehen auch mit weniger Kollateralschäden hätte erreichen können. Wozu auch? Es ist ja nicht die eigene Existenz die man "gehimmelt" hat.

    Was das neue Sexualstrafrecht und die Bravoheftchen angeht ist es nur ein weiterer Mosaikstein der Praxis der letzten Jahre alles und jeden in einem juristischen Minenfeld auszusetzen um jederzeit die Möglichkeit zu haben jemand unliebsames zu kriminalisieren. Das da nun auch gegen Jugendliche ausgetreten wird, die weder die ausreichende Lebenserfahrung haben, noch die rechtlichen Kenntnisse, um die Konsequenzen ihres Handelns entsprechend weitreichend abschätzen zu können, zeigt nur wie pervertiert dieses ganze Rechtssystem mittlerweile ist und wie doppelzüngig die Politik gute Absichten ausschlachtet um obskure Absichten zu realisieren. Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, aber die Konsequenzlosigkeit mit der Leute wie die Hallenser sich im Namen "der guten Sache" aufführen dürfen wie Elefanten im Porzellanladen läßt sehr tief blicken betreffs des Respekts den unser "System" vor den Grundrechten hat und wie "lästig" diesem "Establishment" diese Grundrechte eigentlich sind.

  12. Uwe (Link) meint: (15.7.2008 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @ 9:

    Ich bin leider kein Jurist. Wäre einer der anwesenden Juristen so nett § 2 StrEG für diesen speziellen Fall zu interpretieren.

    Zunächst mal: Den Text des StrEG kann man ohne weiteres mit den gängigen Suchmaschinen finden. So schwer verständlich geschrieben ist es auch nicht. Nur Mut. ;-)

    Ich habe oben schon mit Bedacht von "denkbar" gesprochen.

    Ich kenne nämlich von dem konkreten Fall nur das, was in dem obigen Blogeintrag steht. Das ist zu wenig, um dazu etwas sinnvoll sagen zu können. Zum Beispiel ist aus obigem schon nicht bekannt, was mit dem Ermittlungsverfahren geschehen ist. Das müßte nämlich erst einmal eingestellt worden sein, damit eine Entschädigung beantragt werden kann.

    Deshalb und weil mir auch die Entscheidungspraxis der zuständigen Gerichte nicht geläufig ist, werde ich mich vor Mutmaßungen hüten.

    § 7 Abs. 1 besagt übrigens, daß der Entschädigungsanspruch auch einen solchen Schaden umfaßt, der kein Vermögensschaden ist. Dazu kann auch eine öffentliche Ehrabschneidung. Ob das jemand schonmal erstritten hat, weiß ich leider nicht.

    Aber vielleicht kann uns der Hausherr hier aufklären? ;-)

  13. anonym meint: (15.7.2008 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    Das Beste an dieser ganzen Aktion ist aber, daß man bereits damals, bei der allerersten Meldung in den Medien, ziemlich überzeugt sein konnte, daß alles in sich zusammenfallen würde wie ein Kartenhaus. Dies konnte man sagen, ohne nennenswerte juristische Erfahrung zu besitzen, einfach angesichts der in den Medien genannten irrsinnig hohen Zahl der angeblichen Fälle. Und die Leute, die sich beruflich damit beschäftigen, wie die Polizei, die konnten oder wollten es offenbar nicht sehen. Blind und gefährlich sind sie.

  14. Malte S. (Link) meint: (15.7.2008 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Ein kleiner Sieg, aber leider wie schon von anderen angemerkt, wird das keine Auswirkungen auf die Ermittelnden haben. Deshalb halte ich auch ein zweigliedriges Sanktionssystem für derart rechtswidrige Staatshandlungen für dringend erforderlich.
    Zum einen muss ein absolutes Beweisverwertungsverbot (meinetwegen mit extrem restriktiven Anwendungen der Abwägungslehre im Mord- / Totschlagbereich) gelten. Zum anderen müssen derartige Verstöße merkliche finanzielle Schäden für den Staat bedeuten. Dabei ist es mE unerheblich, ob diese später auf den Beamten übergeleitet werden, da der Staat ab einem gewissen Kostenrisiko seiner Beamten entsprechend instruieren wird.
    Dieses Kostenrisiko sollte eben nicht nur über eine verschuldensabhängige Schadensersatzhaftung laufen, sondern als Gefährdungshaftung ausgestaltet sein. Zudem müssen immaterielle Schäden entsprechend der Wertung des Grundgesetzes bedeutend höher entschädigt werden als es bisher der Fall ist. Der Verlust von Ansehen und Familie (Job kann unter Umständen ja schon ein materieller Schaden sein) ist sicherlich ein bedeutend größerer Schaden als der Verlust eines Computers. Auch das traumatische Erlebnis einer Hausdurchsuchung muss entschädigt werden.

  15. Axel John (Link) meint: (15.7.2008 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @ 15: [ ..... ]Auch das traumatische Erlebnis einer Hausdurchsuchung muss entschädigt werden.
    Alles richtig. Nur widerspricht es fundamental dem Rechtsverständnis der deutschen Justiz.
    Die handelt nach dem Grundsatz: Dem Tätet hilft die Justiz, dem Opfer (vielleicht) der Weiße Ring.
    Wenn man mal betrachtet, was an "Entschädigung" z.B. als Haftentschädigung für zu Unrecht Verurteilte, oder an dauerhaft behinderte Unfall- oder Gewaltopfer gezahlt wird, das ist nichtmal ein Almosen, das ist eine Beleidigung.

  16. n0ne meint: (15.7.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    da stimme ich malte (#15) zu.

    und ich begrüße, dass hier ein gericht eier gezeigt hat. eier, nach verstand zu handeln.

  17. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (15.7.2008 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @15(Malte S.)
    Wie soll das mit der Entschädigungszahlung denn gehen? Mit welcher Begründung? Handelt ein Ermittlungsbeamter fahrlässig, wenn er einen richterlichem Durchsuchungsbefehl ausführt? Musste er die Rechtswidrigkeit erkennen, wenn selbst die Gerichte sich in diesem Punkt nicht einig sind? Oder hatte der Amtsrichter den Freiraum seiner richterlichen Unabhängigkeit verletzt (Rechtsbeugung)? Müsste dann nicht in allen Fällen eine Entschädigung möglich sein, wenn eine höhere Instanz ein Urteil der Vorinstanz aufhebt?

    Und die letzte, große Frage: Sind wir als Volk nicht auch selbst schuld, dass wir eine (Bundes-) Regierung haben, bei denen jeder erst einmal verdächtig ist (Vorratsdatenspeicherung)? Kein Wunder, dass die Ermittler da nicht anders handeln.

  18. Malte S. (Link) meint: (15.7.2008 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Eine genaue Ausgestaltung ist natürlich weit aufwändiger als schöne plakative Sätze wie meine weiter oben ;)
    Die Frage der Fahrlässigkeit kann man bei einigen Beschlüssen schon als Laie beantworten. Grundsätzlich aber – und genau das habe ich ja gefordert – sollte es eine Gefährdungshaftung sein. Es kommt eben nicht auf den Grad des Verschuldens an, sondern nur darauf, dass der Staat eine grundsätzlich gefährliche Maßnahme vorgenommen hat. Gerade weil diese Maßnahmen ein extrem hohes Gefährdungspotential aufbringen, muss ihre unberechtigte Wahrnehmung zu einer verschuldensunabhängigen Haftung führen.

    In wie weit man dies ausstafiert ist eine andere Frage. Zu denken wäre beispielsweise an eine Unterscheidung von staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen (=höheres Risiko, da fehlende Richterkontrolle) und richterliche Maßnahmen (=theoretisch niedriges Risiko). Auch könnte man die Entschädigung selbst, nicht aber ihren Grund, an den Verschuldensmaßstab anlehnen. Das alles ist aber tatsächlich nur mit zukünftigem, nicht mit existierendem Recht möglich.

  19. movilista meint: (15.7.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Gibt's das Urteil schon online? Oder in einer Zeitschrift? Außer dieses Seite findet sich (noch) nix zu "8. Juli 2008 68 Qs 56/08" …

  20. Udo Vetter (Link) meint: (15.7.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Das ist gut möglich, weil mein Mandant und ich die ersten sein dürften, denen das Gericht den Beschluss zugeschickt hat.

  21. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (15.7.2008 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    In der Tagespresse wird die Operation "Himmel" übrigens immer noch als "bislang größter Schlag gegen Kinderporno-Konsumenten in Europa" bezeichnet. Trotz massenhafter Verfahrenseinstellungen und Urteilen wie diesem. Soviel zum Thema "dazu lernen".

    mt-online.de/mt/lokales/r...12ebaeda1&cnt=2449180
    welt.de/hamburg/article21...itarbeiter_entlassen.html

  22. n0ne meint: (15.7.2008 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    in der tagespresse werden die iren auch als deppen und europa als das neue himmelreich gepredigt.

  23. Banane meint: (15.7.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    @22:
    Das mag ja auch faktisch richtig sein. Wenn bei dieser Operation mehr tatsächliche KiPo Konsumenten als jemals zuvor erwischt wurden ist diese Berichterstattung doch richtig. Das Problem ist die Verzerrung die dadurch verursacht wird das in diesen Medienberichten das Mißverhältnis zwischen Geschädigten und tatsächlichen Straftätern verschwiegen wird. Das würde diesen "Erfolg" nämlich in ein realeres (aber deutlich miseres) Licht setzen.

  24. Thomas R. meint: (15.7.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Gefährdungshaftung für gesetzeswidrige Hausdurchsuchungen – das klingt für mich nach einer sinnvollen Idee. Denn vor der ausufernden Zahl dieser Maßnahmen kann man nicht mehr die Augen verschließen.

    Aber mal Ernst: Das glaubt doch niemand von euch wirklich ?
    Das wäre ja, als würde ein Polizist bestraft, der eine rechte Straftat nicht verfolgt. Oder als würde ein Top-Manager für Steuerhinterziehung eingesperrt. Oder als würde Beugehaft gegen Ex-Bundeskanzler mit schlechtem Gedächtnis angewandt.

    Nein, das ist hier nicht üblich.

  25. zf.8 meint: (15.7.2008 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    8/M.

    Früher? Die laufen immer noch, wenn Das Vierte mal nichts anderes mehr zu senden hat.

  26. Mario Arndt meint: (15.7.2008 um 19:30) AntwortenReply to this comment

    Ich bin schon hoch gespannt auf die Veröffentlichung des Urteils – insbesondere auf genauere Ausführungen zum Anfangstatverdacht.

    Es steht zu befürchten, dass wie bei der Operation 'Mikado' ein Anfangstatverdacht rein aus dem Vorhandensein einer Website und der damit verbundenen Möglichkeit, eine Straftat zu begehen konstruiert wurde. Oder wurde mal wieder mit der 'kriminalistischen Erfahrung' operiert?

  27. Hans meint: (15.7.2008 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung des LG Aachen ist interessant. Sie liegt ja offensichtlich auf der Linie, die auch eine ganze Reihe von Staatsanwaltschaften gezogen haben und von vorneherein keine Durchsuchungen beantragt haben.
    Die Berichterstattung, die unter Nr.20 verlinkt ist, entspricht vom Niveau der gesamten Berichterstattung in dieser Sache. Man darf an die Medien keine allzu großen Ansprüche stellen. Im übrigen ist logisch die Frage, ob bei der Durchsuchung bei einigen Beschuldigten Material gefunden wird, von der Frage nach dem Anfangsverdacht strikt zu trennen.
    Mit der Argumentation: Ladendiebe sind im Kaufhaus, also ist jeder Kaufhausbesucher ein potentieller Ladendieb, könnte man einfach mal sämtliche Besucher eines großen Kaufhauses durchsuchen. Natürlich fände man Ladendiebe. Trotzdem hätte natürlich kein Anfangsverdacht für eine Durchsuchung vorgelegen.

  28. Malte S. (Link) meint: (15.7.2008 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter: Steht denn zu erwarten, dass das Urteil irgendwo veröffentlicht wird? Ich würde mich nämlich sehr dafür interessieren.

  29. zf.8 meint: (15.7.2008 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    30/Malte S.

    NRWE hat den Beschluss noch nicht drin, ist aber vom Umfang bei neueren Entscheidungen den üblichen Verdächtigen juris, beck-online und LexisNexis durchaus ebenbürtig.

    Sollte keine Fachzeitschrift in den nächsten zwei, drei Wochen den Entschluss abgedruckt haben, so würde ich empfehlen unter http://www.nrwe.de zu schauen.

    Die sind nämlich gar nicht mal so langsam für eine öffentliche Einrichtung.

  30. Malte S. (Link) meint: (15.7.2008 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    @zf.8: Danke für den Link. Habs gleich mal "gebookmarked". BeckOnline hinkt bei uns in der Uni aktuell nur 2 Ausgaben der NJW (daran kann man die Aktualität aber scheinbar insgesamt messen) zurück, dann dürfte dieses Urteil also ca. in … drei bis vier Monaten online gestellt werden? Glücklicherweise gibts ja sonst auch Juris und nun NRWE.

  31. corax meint: (15.7.2008 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Interessant bei solchen Fällen dürfte demnächst auch der Umstand werden, dass Firefox 3 z.Bsp. standardmäßig auf sogenanntes „Prefatching“ eingestellt ist. Es werden also Daten automatisch von Seiten „vorgeladen“, die bloß verlinkt sind, dabei wird natürlich auch die eigene IP übermittelt.
    Man hinterlässt dabei also tatsächlich seine IP auf unzähligen Seiten, die man wirklich nie gesehen hat.
    Das würde demnächst jeden „kurzfristigen“ Besuch auf solchen Seiten, erklären können,
    könnte einem persönlich aber im Einzelfall eine Menge Ärger bereiten.

  32. zf.8 meint: (15.7.2008 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Selbst ohne Prefetching kann man Probleme bekommen, wenn man sich auf einer Pornoseite zum Beispiel mehrere Seiten vom Thumbail oder Titel her anschauen will und diese im Hintergrund (neues Tab) lädt und sich nach der Reihe anschaut.

    So wird ja für eine längere Zeit zugegriffen, obwohl man vielleicht nur kurz draufschaut und es dann sofort wieder schliesst, weil man zum Beispiel erkennt, dass sich zwischen die gewünschte legale Pornographie etwas eingegliedert hat, was man nicht will und was illegal ist.

  33. Rochus meint: (15.7.2008 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @35: Danke für den Hinweis.
    Habe in den offiziellen Einstellungen nichts derartiges gefunden,
    also mal etwas genauer gesucht und bin unter
    about:config
    network.prefetch-next
    fündig geworden, da kann man es auch abstellen.

  34. Na, BRAVO, aber.. meint: (15.7.2008 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    … wo bleiben die Schlagzeilen in der Presse/Medien über diesen Justizskandel????

    Bisher kann ich nur einen Artikel bei Heise-Online finden, der mich hier her geführt hat.

    Gruß Dieter Gieseking

  35. Phil meint: (16.7.2008 um 02:42) AntwortenReply to this comment

    Was ist der Richtervorbehalt noch wert, wenn der Richter im besten Fall 36, im schlechtesten Fall gar nur zwei Minuten zur Prüfung hat?

    Sinnlose Hausdurchsuchungen – Die Schnellschüsse der Justiz
    daserste.ndr.de/panorama/...2_typ-mshigh_loc-int.html

  36. TheDoctor meint: (16.7.2008 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    @12. Banane: Ich hätte es nicht besser schreiben können, schließe mich vollumfänglich an.

  37. Detlev T. (nochmal) (Link) meint: (16.7.2008 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    @39(Phil): "Was ist der Richtervorbehalt noch wert, wenn der Richter im besten Fall 36, im schlechtesten Fall gar nur zwei Minuten zur Prüfung hat?"

    Ist das nicht das Problem des Richters, der auf Grund seiner richterlichen Unabhängigkeit selbst entscheiden müsste, wie viel Wissen und Zeit er für seine Entscheidung braucht?

  38. HorstderHeld meint: (16.7.2008 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @35, 36:
    Lest mal hier, das ist genau der Grund, warum einige verlangen, IPs als personenbezogenes Datum einzustufen und die Übermittlung an Webseiten zu kontrollieren:
    datenschutzbeauftragter-o...-personenbezogenen-daten/

    Die Kommentare mitlesen!

  39. Banane meint: (16.7.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    @36: Die "Verweildauer" auf einer Website läßt sich ohne im "Hintergrund" arbeitende Flashplugins oder Javascripts die AJAX Aufrufe tätigen etc. nur aus Anzahl und Zeitraum der individuellen Zugriffe heraus feststellen. Wenn ich über eine Pornoseite surfe und dabei zehn Minuten lang auf 20 Links klicke kann aus den Logfiles nur ersehen werden das ich 20 Zugriffe verteilt über 20 Minuten getätigt habe. Öffne ich die Site in einem anderen Tab ,lasse sie 3h offen weil ich mir die ganzen Bildchen im Thumbnailformat ausführlich zu Gemüte führe und schließe sie dann OHNE einen weiteren Klick zu tätigen (immer unter der Vorraussetzung das keine Scripts laufen die im Hintergrund Zugriffe tätigen) bekommt niemand von den 3h was mit sondern es wird nur in den ersten Sekunden eine Anzahl von X Zugriffen registriert die erforderlich waren um die Bildchen und die Seite selbst zu laden.

    Das Problem liegt wie immer in der technischen (In)kompetenz der Ermittler die aus dem Log 12003 Zugriffe einer bestimmten IP rausgeholt haben, dabei aber vernachlässigen das sich auf 3 betrachteten Seiten jeweils 4000 Thumbnails befanden. Die Argumentation zur Verfahrenseinstellung wegen "nur die Vorschauen angeschaut" empfinde ich daher schon als nahezu technisch versiert.
    Nichtsdestotrotz schmälert dies nicht die Kritik an derartiger "Streubomben" Ermittlungstaktik ohne Rücksicht auf "Kollateralschäden".

  40. zf.8 meint: (16.7.2008 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    43/Banane

    Sie haben recht, was die Problematik der "Streubomben" anggeht.

    Ich ging jetzt aber stillschweigend davon aus, dass die Ermittlungsbehörden ihre Aussagen auf solche Skripte/Plugins stützen konnten und nicht einfach die Zeit zwischen den verschiedenen Zugriffen als Ausgangspunkt genutzt haben.

  41. Phil meint: (16.7.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @Detlev

    Ja, es liegt eigentlich auch an dem Richter, der sich so unter Druck setzen lässt und dieser ohne oder kaum Überprüfung das Begehren abnickt.

  42. Alle an die Wand meint: (17.7.2008 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    > Die Verfahrenskosten trägt der Staat.

    der Staat so so… na dann ist ja gut. ich dachte schon ich muesste das jetzt zahlen, lol.

    ich bin ja kein jurist und das ist ja auch gut so – aber

    wenn ich ein teil des staates bin (du bist deutschland)
    und ich jetzt fuer die fehler von einem staab von beamten
    zahlen soll. Kann ich dort irgendwo eine gesamt aufstellung der
    kosten verlangen ?

    fehler sind ja menschlich und man sollte ja bekanntlich nicht vorschnell "boese oder selbstverherlichende absichten" unterstellen wenn es sich auch mit dummheit erklaeren lassen koennte. im vorliegenden fall gehe ich jedoch von beidem aus!

    was passiert denn mit mir wenn ich auf der arbeit ein riessiges
    budged in den sand setzte ? (ueber welches ich ja quasi auch nur indirekt verfuegen koennte). es folgen personelle konsequenzen…

    also bitte…

    ps. kann mir jemand erklaeren was diese "juristische aufhebung" jetzt dem (fiktiven) beschuldigten familienvater bringt?
    Die Frau HAT sich schon scheiden lassen, er HAT das umgangsrecht mit den kindern bereits entzogen bekommen, der Arbeitgeber HAT ihn schon gekuendigt und sein 1000 seelen heimat- und geburts- dorf HAT ihn immernoch als kinderschaender im hinterkopf…

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