17.7.2008

Der Richter und das Recht

Ein Düsseldorfer Amtsrichter hat seine ganz eigene Meinung zur Heizkostenerfassung. In einem Hinweisbeschluss schreibt er:

Die Beklagte mag bei der von ihr angestrebten Abrechnung berücksichtigen, dass diese die Heizkosten generell erhöht. Die Verbrauchserfassung veranlasst Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Die durch die Verbrauchserfassung ermittelten Werte geben den tatsächlichen Verbrauch ebenso wie die Erfassung nach dem Flächenmaßstab nicht korrekt wieder. Sie sind ebenfalls lediglich angenäherte Werte.

In erster Linie nützt die Verbrauchserfassung den Firmen, die damit ihr Geld verdienen und von den Wohnungsnutzern bezahlt werden müssen. Insgesamt wird das Wohnen durch die Verbrauchserfassung teurer. Die Beklagte mag deshalb im eigenen Interesse überlegen, ob sie eine Erfassung der Heizkosten nach dem Flächenmaßstab nicht generell tolerieren will.

Sicherlich kann man das alles so sehen. Aber die Heizkostenverordnung ist nun mal geltendes Recht. Sie verpflichtet in § 4 Vermieter dazu, die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Selbst vertraglich können Vermieter und Mieter hierauf nicht verzichten (§ 2).

Ein kleines Beispiel dafür, wie egal das geltende Recht manchen Richtern sein kann, wenn es nicht mit ihren persönlichen Ansichten übereinstimmt.

19 Kommentare zu “Der Richter und das Recht”

  1. Moxy meint: (17.7.2008 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Wieso nur Richtern?

    Geht es nicht allen immer mal wieder so, zB nachts um zwei an einer einsamen, roten Ampel?

  2. whisperer meint: (17.7.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    hmm, irgendwie bietet dieser beitrag wenig grundlage zum flame-war :-/

    der scharrenden comment-horde werfe ich daher folgende buzzwords entgegen:

    kindesmissbrauch
    nazi
    dieter bohlen
    mp3
    Günter Werner Dörr!!!
    benzinerhöhung
    ausländer
    neger

    und OFF

  3. Banane meint: (17.7.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn eine Benzinerhöhung? Ein Beschluß des Innenministers das ab 1.9.2008 alle Autos 5% mehr Benzin zu verbrauchen hätten um aus der resultierenden Mehreinnahme über die Mineralölsteuer den Kampf gegen Regimekri… verzeihung Terroristen… finanzieren zu können?
    In diesem Fall müßte ich Verfassungsbeschwerde einreichen weil DIESELfahrer nicht betroffen wären und demzufolge eine unvertretbare Ungleichbehandlung vorliegt.

    Oder habe ich was verpasst und es gab eine Währungsreform bei der BENZIN zur allgemein gültigen Währung erhoben wurde und ich daher zu meinem Arbeitgeber gehen sollte um eine "Benzinerhöhung" zu verlangen?

    scnr

  4. Nobody meint: (17.7.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    In der Sache hat der Richter doch recht. Klar ist die Rechtslage so, aber überlegen Sie sich, ob sie ihre Rechte in Anspruch nehmen wollen. Ist nicht immer sinnvoll.

    Und die Beklagte wird dann entgegnen, daß ihr die Einsparungen bei der konkreten Abrechnung mehr wert sind, als den Schaden, den sie für die Gesamtheit ihrer Mitmieter und sich selbst anrichtet.

    Nun, so sei es, wird der Richter sagen. Ihr bekommt ein Urteil, werdet glücklich damit.

  5. Stefan B. meint: (17.7.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Wenn das wirklich zwingend ist, dann macht aber Absatz (4) "Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen" wenig Sinn.

  6. Jimmy meint: (17.7.2008 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Langsam lerne ich Blogs zu schätzen, die Kommentare nur nach Prüfung freischalten…

  7. Jimmy meint: (17.7.2008 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Entschuldigung, mein vorangegangener Kommentar war etwas vorschnell geschrieben.

  8. Malte S. meint: (17.7.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Außerdem würden dann Mieter, die mit niedrigen Temperaturen im Winter auskommen, das "Hochheizen" anderer Mieter finanzieren. Das ist ja aufgrund der anteiligen Einbeziehung des Flächenmaßstabs (§ 7) eh schon teilweise der Fall. In wie weit allerdings hochpreisige Ablesedienste tatsächlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen kann ja hier dahingestellt bleiben…

  9. Erster meint: (17.7.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    @6: Wieso macht die Passivlegitimation wenig Sinn?

  10. Stefan B. meint: (17.7.2008 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @10 Erster: Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, die auch Vertraegen gegenueber in jedem Fall Vorrang hat, warum muss ich dann noch jemandem separat das Recht einraeumen, die Erfuellung zu verlangen? Das ist etwas was sich mir als Nicht-Jurist (was eventuell das eigentliche Problem darstellt) nicht erschliesst.

  11. rgehth meint: (17.7.2008 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @ 11

    glaube mir, als NICHT-jurist bist du die loesung des problems … ;-)

  12. TheDoctor meint: (17.7.2008 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Wohnt da ein Richter zur Miete, hat es gern mollig und hat einen klitzekleinen Streit mit seinem Vermieter und/oder Techem&Co ?

    Natürlich sind die blöden Verdunster eher Mutmaßer als Messgeräte, insbesondere können sie praktisch nicht Null anzeigen (wenn man wirklich das ganze Jahr nicht geheizt hat)

    Da man in diesem Fall aber die Wärme sozusagen von den anderen Wohnungen bezogen hat ist auch dieser Sokelbetrag nicht wirklich ungerecht.
    Ansonsten verteilt die Ablesung aber nur die tatsächlichen Heizkosten prozentual auf, und das ist schon Ok.

  13. TheDoctor meint: (17.7.2008 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    …grr, SOCKELbetrag

  14. C.D. meint: (17.7.2008 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Besonders schön ist es doch erst, wenn im Sommer bei 30 Grad oder im Bad aufgrund der hohen Temperaturen des Wassers (kleines Bad ohne Fenster) der Verdunstungsmesser an der Heizung einen Verbrauch anzeigt, der nicht durch die Heizung zustande gekommen ist. Und für Warmwasser zahl ich schon extra.

    Herrlich ;)

  15. TheDoctor meint: (17.7.2008 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Durchflussmesser mit Temperaturaufsummierung wären schon deutlich teuerer.

    Für Techem&Co ist es halt ne Pfründe, sowas gibts schon länger…

  16. TK meint: (17.7.2008 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @ U.V.: Geht es in dem Rechtsstreit denn um eine bereits vorhandene HK-Abrechnung, die allein nach Wohnfläche berechnet wurde?

    Wenn ja, dann ist der Hinweis des Richters doch Kokolores. Wie soll denn jetzt (nachträglich) noch der Verbrauch erfasst werden? Mal schön 15 % gem. § 12 I HeizkostenV abziehen und fertig.

    Erinnert mich an manche Richter, die bei Mietstreitigkeiten (auch Kleinigkeiten) versuchen, den Mietern einen Vergleich aufzuschwatzen, dass sie mal lieber gleich ausziehen.

    Oder geht es um was anderes?

  17. ru meint: (17.7.2008 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    Wieso hat eine Verordnung Gesetzesrang ?

  18. Malte S. meint: (17.7.2008 um 22:04) AntwortenReply to this comment

    Weil der Bundesregierung in § 556 Abs. 1 BGB die Ermächtigung dazu gegeben wurde. Im Übrigen sind Verordnungen materiell Gesetze, nur nicht formell.
    Gleiches auch bei der StVO ;)

  19. ezprezzo meint: (18.7.2008 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Ahh, ein Richter mit Hirn. Ich habe selbst mal Kontakt mit "Wärmemengenzählern" gehabt: Excel anwerfen, Anschaffungs- und periodische Wiederbeschaffungskosten einwerfen, bisschen mit der lustigen 50/50-Regel verknüpfen (Verbrauchsumlage hälftig nach Quadratmetern und Messwerten – eben *weil* die WMZ ungenau sind UND bauliche Gegebenheiten einzelne Mieter bei reiner WMZ-Abrechnung ungerechtfertigt benachteiligen), und was kommt heraus? WMZ rechnen sich nur für den sparsamsten Mieter. Wenn er nicht heizt, sondern Wärme in die Heizkörper einspeist. In allen anderen Situationen verlieren *alle* Mieter.

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