Wo fängt Willkür an?
Das Amtsgericht verhängt gegenüber einem nicht einschlägig vorbelasteten Beschuldigten per Strafbefehl 100 Tagessätze zu je 40,00 € für Drogenbesitz:
Sie verfügten unerlaubt über 0,7 g brutto Marihuana.
Es gab mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach sind die Strafvorschriften für weiche Drogen nur verfassungsgemäß, wenn die Verfahren beim Besitz geringer Mengen zum Eigengebrauch regelmäßig eingestellt werden. Als geringe Menge gelten – je nach Bundesland und immer inoffiziell – 4 bis 13 Gramm brutto.
Die Einstellung selbst liegt im Ermessen des Richters. Aber auch dieser ist an das Gesetz und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Im vorliegenden Fall kann man nur hoffen, dass der Richter vielleicht noch nicht so lange mit Strafsachen betraut ist. Oder aufgrund Arbeitsüberlastung blind jeden Strafbefehlsantrag abzeichnet, dem ihm verkniffene Staatsanwälte vorlegen.
Falls nicht, wäre das schlecht. Dann wäre nämlich die Frage zu stellen, wo Willkür anfängt. Weit entfernt scheint mir diese Entscheidung nicht zu liegen.
Fall ein Richter „aufgrund Arbeitsüberlastung blind jeden Strafbefehlsantrag abzeichnet, dem ihm verkniffene Staatsanwälte vorlegen", ist das genau so schlecht – ebenso schlecht wie die Aussichten des Delinquenten ohnehin:
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist ein Selbstgänger, die Strafe wird auch deutlich herabgesetzt bzw. das Verfahren eingestellt – wahrscheinlich aber nach § 153 a StPO, d.h. das Verteidigerhonorar von einige Hundert Teure zahlt der Mandant. Und das alles nur wegen einer eklatanten richterlichen Fehlleistung – aus welchen Gründen auch immer.
Die Willkür hat schon beim Verbot von Marihuana angefangen. Fortgesetzt wurde sie mit der Straffreiheit "geringer Mengen".
Gruß,
Kristine
P.S: Worin besteht bei Marihuana der Unterschied zwischen "brutto" und "netto" (bitte keine Antworten von Angela Merkel)
brutto: Pflanzenzeugs
netto: Wirkstoff
Drogenbesitz – auch in dieser kleinen Menge – ist immer sehr ernstzunehmen.
0,7 g. War das Dreck unterm Schuh?
@AlterEgo: Danke!
@cm: Warum?
Gruß,
Kristine
@cm
Denk daran wenn Du das nächste Mal ein Paket Kaffee – oder was auch immer Deine Droge sein mag – kaufst.
@2: Brutto ist mit Verpackung und netto ohne … denke ich zumindest. Eine Bestätigung von jemanden der da genau bescheid weis waehre schoen.
Durchaus ist Drogenbesitz, auch in geringen Mengen erntszunehmen. Zählt man Aklokolismus und Hanf zusammen dann kann man bestimmt von 35% unserer Bevölkerung ausgehen. Das ist kein Zustand! Wir müssen gesellschaftlich etwas ändern, damit die Leute sich beim Anblick dieser Welt nicht in den Rausch flüchten… das wolltest du doch sagen, oder!? Oder wolltest du alle Dealer einsperren und eine Revolution provozieren?
@Brutto&netto:
In de.soc.drogen gab es vor fünf Jahren folgendes Posting:
groups.google.com/group/d...ogen/msg/f1aab9109d968964
| Es differieren dort gerne Brutto- und Netto-Angaben,
| d.h. teilweise wird von der Polizei mit Verpackung
| gewogen, von der begutachtenden Stelle (wenn ein Btm-
| Gutachten angefertigt wird) aber netto, d.h. nur das
| Btm / der Btm-haltige Stoff.
Das heißt, die 0,7g sind in Wirklichkeit noch weniger.
Gruß,
Kristine
Revision?
@9: Realität ist was für Leute, die nicht mit Drogen umgehen können!
Inhaltlich sehe ich das recht gelassen.
Man könnte Hasch auch legalisieren – aber wenn es verboten bleibt, ist das eigentlich auch kein besonderes Problem.
Und wer es halt trotzdem nicht lassen kann, und sich dann erwischen läßt, kann sich über Strafe genauso wenig beschweren wie der Falschparker …
Was ich aber doch immer wieder erstaunlich finde, daß ist die gesetzgeberische Kreativität des Bundesverfassungsgerichts.
In meiner GG-Ausgabe steht kein Wort von Drogen oder Eigengebrauch – wie die sich solche "Verfassungswidrigkeiten" aus den Fingern saugen können ist schon beachtlich.
Und eigentlich ziemlich undemokratisch.
@13 (R.A): "Man könnte Hasch auch legalisieren – aber wenn es verboten bleibt, ist das eigentlich auch kein besonderes Problem."
Steht im Grundgesetz nicht was von "freie Entfaltung der Persönlichkeit"? Haschisch gefährdet wohl kaum die "verfassungsmäßige Ordnung", und das "Sittengesetz" wird doch eigentlich bloß bemüht, wenn es um eine sexuelle Orientierung geht, die der Pöbel, äh, das gesunde Volksempfinden, äh, die als "unmoralisch" usw. gilt.
Insofern ist das Aufrechterhalten des Verbots sehr wohl ein Problem.
Wie auch die Gummiformulierungen in (u.a.) Art. 2 GG.
Gruß,
Kristine
"…100 Tagessätze zu je 40,00 € für Drogenbesitz"
Bei dem ersten Durchlesen las ich 10 Tagessätze zu je 40 Euro und dacht mir "Oh Mann, die gehen aber hart ran!"
Mein kleiner Lesefehler fiel mir erst beim zweiten Mal auf, mir ist schlicht der Unterkiefer runtergeklappt.
Zu der Strafe selbst dürften ja wohl noch die bisher angefallenen Kosten der Justizbehörden dazukommen, das Anwaltshonorar macht da den Kohl auch nicht mehr fett.
"Dann wäre nämlich die Frage zu stellen, wo Willkür anfängt. Weit entfernt scheint mir diese Entscheidung nicht zu liegen."
Herr Vetter, meines Erachtens ist der Anfang hier schon weit hinter sich gelassen worden.
Ein wort an die Null-Toleranz-bei-Drogen-Fraktion, die Menge ist ein Witz, ein Kasten Bier richtet bedeutend mehr Schaden an!
Für mich riecht dieses Urteil nach einem Exempel *klopftdreimalaufsHolz*.
Freistaat Bayern?
@Kristine
Warum?
Da fällt mir nichts zu ein.
Ist man bei 100 Tagessätzen nicht vorbestraft? Oder war das erst bei 120? Eine Vorstrafe für etwas Grünzeug von der Menge einer Fingerkuppe?
0,7g brutto oder netto, wo ist dabei das Problem?
Solange jedes Jahr in München der jeweilige Ministerpräsident höchstpersönlich für hunderte von anschliessenden Alkoholleichen und Langzeitalkoholkranke "oazapft", ohne sich auch nur das Geringste dabei zu denken, ist solch ein Urteil eine Farce und als ausgesprochen oppotunistische Stilblüte in unserer Gesellschaft, auch kaum mehr zu überbieten.
Gabs in Dubai nicht einen der wegen 0,4g für ein paar Jahre einfahren durfte?
@cm
Die Frage nach dem warum ist keinesfalls albern, ich schließe mich Kristine da an. Man mag natürlich moralisch argumentieren, dass Drogen verboten und/oder gesundheitsschädlich sind und deshalb auch kleine Mengen nicht zu tolerieren sind. Der gesundheitliche Aspekt ist der, gegen den das Alkohol-Argument angebracht werden kann. Ein Alkoholrausch ist aus medizinischer Sicht weitaus schädlicher, als alles, was "0,7g brutto" Cannabis anrichten könnten.
Und juristisch ist der Fall auch nicht so einfach. Geringe Mengen Drogen sind ebenso wenig legal wie erhebliche Mengen, das mag Gesetz sein, aber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann hier nicht einfach ignoriert werden. Denn juristische Null-Toleranz ist schlichtweg Rechtsbeugung.
Vor Gericht und auf hoher See ist man wohl doch allein in Gottes Hand. (Auch wenn ersteres bei der zweiten Tübinger kriminalpolitischen Befragung von Jurastudierenden von 72,8% der Befragten eher oder ganz abgelehnt wurde.)
Wenn gewisse bekannte Ex-Richter mit der Aussage, "Negern" immer etwas mehr gegeben zu haben, in den Medien landen, gibt das doch auch zu denken…
@impuls2008
Derjenige, der "ozapft", ist der Oberbuergermeister, nicht der Ministerpraesident. Ansonsten stimme ich dir voll und ganz zu. Ich habe ja eh schon seit langem die Vermutung dass der Erfolg der CSU in Bayern primaer auf Freibierveranstaltungen in dunstigen Bierzelten in irgendwelchen Doerfern basiert.
bedauerlich ist folgendes: würde der beschuldigte nackt ausgezogen und in allen seinen öffnungen durchsucht, mit holzstöcken malträtiert, in u-haft missbraucht, zum krüppel geschlagen – was natürlich vertuscht würde – und seine existenz vernichtet…
…es würde kaum jemand auf die idee kommen, das sei unverhältnismäßig.
das ist leider deutschland. verkommen. ab-grund-tief.
daher hilft jegliche lebensnahe, treffsichere argumentation contra diverser verbotsgesetze – wie auch im btm bereich – bei diesem volk nichts.
"Ist man bei 100 Tagessätzen nicht vorbestraft? Oder war das erst bei 120? Eine Vorstrafe für etwas Grünzeug von der Menge einer Fingerkuppe?"
Wenn man verurteilt wird/den Strafbefehl nicht ablehnt, ist man vorbestraft. Unabhängig von der Höhe der Strafe. Jeder Richter im Strafprozess wird dies sehen und auch die Polizei (zumindest für diese gibt es Fristen).
Das "Vorbestraftsein" im Allgemeinen bezieht sich auf ein sauberes Führungszeugnis und da stehen idR erst ab 3 Monaten/90 Tage (Geld)Strafen drinnen.
@13 R.A.
> Und wer es halt trotzdem nicht lassen kann, und sich dann erwischen läßt, kann sich über Strafe genauso wenig beschweren wie der Falschparker …
Gewaltiger Unterschied: Es gibt gute Gründe für Parkverbote (z.B. Feuerwehrzufahrt). Nenne doch bitte ein paar gute Gründe gegen:
- Pflanzen einer bestimmten Sorte in meinem Garten
- Getrocknete Pflanzenteile in meiner Wohnung
- Getrocknete Pflanzenteile in meiner Zigarette
Das kann alles ohne irgendeine Fremdgefährdung ablaufen, genau wie ich mich in meiner Wohnung mit Wodka zudröhnen kann. Erst wenn das nicht mehr gegeben ist (z.B. Trunkenheitsfahrt), kann und darf der Gesetzgeber einschreiten.
Eigenschädigung kann kein Argument sein, ich kann mir völlig straffrei einen Finger abschneiden oder gar den Freitod wählen.
> 0,7 g. War das Dreck unterm Schuh?
Bei der Einreise in Saudi-Arabien muss man tatsächlich aufpassen, nicht irgendwo in einen Jointstummel getreten zu sein. DAS ist Null-Toleranz par exellence.
"Nenne doch bitte ein paar gute Gründe gegen:
- Pflanzen einer bestimmten Sorte in meinem Garten
- Getrocknete Pflanzenteile in meiner Wohnung
- Getrocknete Pflanzenteile in meiner Zigarette"
o Schaffung einer Nachfrage
o Förderung der organisierten Kriminalität
o Feinstaub
o Geruchsbelästigende Emissionen
o Suchtpotential
o fehlende soziale Anerkennung in der Gesellschaft
Außerdem…
15 € Verwarnung fürs Falschparken ist doch etwas weniger als eine völlig zerstörte Wohnung und 100 TS à 40 € (also 4000 €; man gilt, da mehr als 90 TS, als vorbestraft).
@28: "gute" gründe.
o Schaffung einer Nachfrage
nutten schaffen auch nachfrage. drei trillionen andere dinge schaffen auch nachfrage. na und?
o Förderung der organisierten Kriminalität
denkfehler. wäre es nicht vernunftwidrig illegal, kann es keine kriminalität geben.
o Feinstaub
*hust*
o Geruchsbelästigende Emissionen
*schnief*
o Suchtpotential
das ist nicht dein bier.
o fehlende soziale Anerkennung in der Gesellschaft
das ist auch nicht dein bier.
so. und jetzt zu den "guten" gründen. wir warten gespannt.
in der prognose sind wir uns aber jetzt schon einig.
Wer sich das Zeug reinpfeifen will soll es machen…
o Schaffung einer Nachfrage
-> Solange Alkohol legal ist: kein Thema.
o Förderung der organisierten Kriminalität
-> Wäre Cannabis legal gäbs auch keine organisierte Kriminialität um an das Zeug zu kommen. Beschaffungskriminalität fällt wegen der "relativ" geringen Suchtproblematik auch aus.
o Feinstaub
-> WTF? Istn Witz oder? Was wissen wir schon über Feinstaub? Wir wissen ja noch nichtmal ob aus den Laser-Druckern nicht sogar Feinstaub kommt der nur aus H2O besteht, geschweige denn ob der überhaupt schädlich ist..
o Geruchsbelästigende Emissionen
Uiuiui, da gibts aber mit normalen Zigaretten echt mehr Probleme in der Argumentation.
o Suchtpotential
-> Geringer als Alkohol/Nikotin, wahrscheinlich sogar geringer als neuartige Sachen wie Handysucht oder solch Geistergeschichten.
o fehlende soziale Anerkennung in der Gesellschaft
-> Nicht jeder macht alles nur um soziale Anerkennung zu bekommen. Außerdem darf man auf soziale Anerkennung verzichten, wenn man das möchte.
*SCNR*, die Auflistung hat mich einfach angesehen und gesagt: "Da musst du drauf eingehen!"… ;)
viele grüße
nils
@ Udo Vetter:
"und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden."
Das glaube ich nicht wirklich, auch das BVerfG hat die Weisheit nicht mit Löffeln gegessen. Und das Argument, dass die Entscheidung des kleinen AG Richters verfassungswidrig wäre, ist in Wahrheit keins, denn auch der AG Richter hat:
"Art 97 GG
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen."
hinter sich. Man bedenke: Legt der Verurteilte keine Rechtsmittel ein, hat auch der AG Richter RECHT gesprochen ;-)
Und das alle Juristen willkürlich handeln hat schon LJJ Wittgenstein in seinem Buch "philosophische Untersuchungen" gezeigt. Subsumtionen als solche gibt es nämlich in Wahrheit nicht ;-)
naja das suchtpotential sollte man heutzutage nicht mehr so kleinreden, da Cannabis nichts mehr gmein hat mit dem Zeug was in den 70igern geraucht wurde… das Argument was immer noch am besten ist, ist der Vergleich mit den Volksdrogen Nikotin und Alkohol. Wenigstens kommt keiner mehr hier mit dem Märchen das noch nie jemand von Cannabis gestorben ist… für 0,7 gramm vorbestraft zu sein ist allerdings unverhältnismäßig. Wenn da jemand einem nen Denkzettel verpassen wollte als erzieherische Maßnahme ist er damit weit am Ziel vorbei geschossen….
@21 Thomas R.
Ich verweise hiermit auf 31 h.c. (Thomas Unger)
Und die Nachfrage gibt es zudem immer. Mit dem Vorteil, dass wenn man es legalisiert man auch klare Vorschriften zur Qualität machen kann. Denn dass ist immer noch das größte Problem bei Marihuana.
@35 (cm)
THOMAS ??? oO
@21 Thomas R.
Das "Warum" von Kristine bezog sich darauf, daß auch kleine Mengen von Drogen ernstzunehmen sind. Und das sind sie. Von Alkohol habe ich gar nichts erwähnt.
@37 h.c.
'tschuldigung
hat jemand das urteil des BVerfG zur hand (bzw einen link) wodrin das mit der geringen menge festgestellt wurde?
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv090145.html
Diese Entscheidungssammlung ist übrigens sehr praktisch, wenn man mal relativ bekannte Entscheidungen des BVerfG sucht.
Irgendwie interessant, wieviele Leser sich hier als (regelmäßige?) Konsumenten offenbaren….
Mal so ein gutes Argument für zwischendurch. Allgemein gilt Marihuana als sog. "Einstiegsdroge". Soll heißen, dass es von dort u. U. nur noch ein kleiner Schritt zum wirklich harten Zeug ist (mit allen Folgen…) So entspannend der Joint zwischendurch für den ein oder anderen auch sein mag… Über kurz oder lang wird ein Suchtbedürfnis erzeugt, dass nach (härterem) Mehr schreit. Das ist übrigens imho auch der Unterschied zu Zigaretten und Alkohol.
selbstgefährdung ist von extremen abgesehen immernoch nicht sache eines freiheitlichen rechtsstaates.
im übrigen: der richter ist aber auch an recht und gesetz gebunden. und wenn sich das verhältnismäßigkeitsprinzip für sturköpfe vielleicht nicht explizit, aber defintiv aus der gesamtschau des gg ergibt, dann gilt das eben als gesetz. und wird sich daran nicht gehalten, dann werden hier ganz klar gewaltkompetenz und die grenzen eines rechtsstaates überschritten. und das ahnden solch evident geringer verstöße (wenn es denn überhaupt einer sein kann, s.o. "selbstgefährdung") ist doch mal absolut nicht verhältnismäßig. um das zu leugnen… also wirklich. bitte nicht noch lächerlicher machen.
so einfach muss das sein.
@34 / @ 41
es soll das letzte Mal sein, dass ich auf sowas eingehe …
ihr habt vom Thema schlicht keine Ahnung. Ihr plappert irgendetwas nach, was obrigkeitsmäßig als anzustrebender Konsens propagiert wird.
KINGU, deine IMHO ist absolut falsch. Und Slayer (!!), meinst du deine Äußerung ernst oder provozierst du nur? Richtige Märchen, die im Buch, haben mehr Wahrheitsgehalt als deine Ansichten über Cannabisprodukte.
wie gesagt … ich kann solchen hanebüchenen Unsinn einfach nicht ertragen. Auch Nichtkiffer dürfen gerne mal nichtblöd sein.
@41 (KINGU): Marihuana gilt (heutzutage) eher als Einstiegsdroge, weil man meist dort, wo man den Bobel oder das Gras erstehen kann, gerne auch weitaus härtere Drogen angeboten bekommt.
Ob das nun daher kommt, dass Marihuana gesetzlich gesehen (ganz generalisiert;) genau so verboten ist wie bspw. Heroin, mag sich jeder selbst fragen…
@ 40 asdf S.23 ff | @ 41 KiNGU S.19 ff
Das müsste es imho sein:
<a href="http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr103.pdf" rel="nofollow">BVerfGE 90/145 – Cannabis – Beschluß des Zweiten Senats vom 9. März 1994</a>
MfG
Ich vermute, Cannabis wurde (damals) deswegen verboten, weil es in unserer kapitalistischen Gesellschaft die Produktivität senkt. Heutzutage könnte man noch argumentieren, dass die Folgekosten von Lungenkrebs die Krankenkassen belasten. Ich weiß nicht, inwiefern das damals ein Thema war. Die Vermeidung von Sucht, des Glückes wegen, spielt für die Politik jedenfalls keine allzu große Rolle.
@41: Das ist – mit Verlaub – Humbug.
wochenendheld umschreibt das ganz gut. Das Problem ist, dass Marihuana – weil kriminalisiert – auch von den Leuten angeboten wird, die noch ganz andere Kaliber von Drogen verkaufen. Wenn dann am Wochenende der Dealer mal kein Marihuana hat, nimmt man halt was anderes.
Nicht dass ich das gutheissen würde, aber es entspricht leider der Realität. Ob eine Entkriminalisierung von Marihuana die Lösung sein kann, ist eine sehr komplexe Frage. Dennoch bin ich – da das jetzige System (Alkohol/Tabak legal, Marihuana nicht) schlicht Willkür ist – geneigt, es mal mit der Legalisierung zu versuchen.
@33 (Chris H.)
Nach § 31 Abs. 1 BVerfGG binden die Entscheidungen des BVerfG u. a. alle Gerichte. Ihr Verweis auf Art. 97 Abs. 1 GG geht insoweit meiner Ansicht nach in diesem Fall fehl.
@39 (cm),
passt schon. ;)
@41 (KiNGU),
ich konsumiere keinerlei Dinge, die derzeit illegal sind.
@46 (Jack),
das hatte andere Gründe…
@h.c.:
Aus welchem Grund wurde es denn verboten?
Es geht doch hier gar nicht um die Frage der Legalisierung von Cannabis. Darüber kann man zwar rechtspolitische Diskussionen führen, das Problem hier ist aber kein politisches.
Da hat sich einer im Strafmaß so vergriffen, dass das mit "strengen Tarifen" allein nicht mehr zu erklären ist. Und ein anderer hat es unterschrieben, der auch bei extremer Arbeitsüberlastung und nicht vorhandener Berufserfahrung mit einem Blick hätte sehen müssen, dass das so nicht läuft.
"Da hat sich einer im Strafmaß so vergriffen, dass das mit “strengen Tarifen” allein nicht mehr zu erklären ist. Und ein anderer hat es unterschrieben, der auch bei extremer Arbeitsüberlastung und nicht vorhandener Berufserfahrung mit einem Blick hätte sehen müssen, dass das so nicht läuft."
Du kennst ja nicht die Vorgeschichte, vielleicht schrammt da grad jemand am Widerruf seiner Bewährung vorbei? Vielleicht ein mehrmaliger Auffälliger?
Auch ist es ja nur ein Strafbefehl. Niemand muss den akzeptieren, Einspruch einlegen geht sehr fix und einfach. Dazu brauch man nicht mal einen Anwalt.
Sofern der Tagessatz richtig gewählt wurde, triffts wohl auch keinen armen Mitbürger.
…warum sollte in dieser Sache EINZIG der Tagessatz richtig gewählt sein??
41. KiNGU (25.7.2008 um 21:49)
[...]Mal so ein gutes Argument für zwischendurch. Allgemein gilt Marihuana als sog. “Einstiegsdroge”. Soll heißen, dass es von dort u. U. nur noch ein kleiner Schritt zum wirklich harten Zeug ist (mit allen Folgen…) [....]
Jetzt etwas provokant formuliert:
Es gibt kein wirklich hartes Zeug…die Einteilung in harte/weiche Drogen (egal ob legal oder illegal) kann man sich meinses Erachtens schenken….
Was es gibt das sind "harte" und "weiche" Konsummuster, die unterschiedliche Auswirkungen auf die soziale Verträglichkeit haben.
Z.B. ist bei einem 13/14-Jährigen (wie er in dem Pamphlet "Seuche Cannabis" beschrieben wurde) aus der vermeintlich weichen Droge C. einr recht harte geworden, weil derjenige nichts mehr auf die Reihe bekommt, umgekehrt gibt es mehrere Berichte die einen sozialverträglichen Umgang mit Opiaten u.a. Diacetylmorphin (Heroin)einer vermeintlich recht "harten" Droge beschreiben.
bombjack
@50 (jack),
weil sich viele Leute daran gestört haben.
@52 (AlterEgo),
Er wurde zuvor noch nie mit Drogen erwischt. Und auch ein Urteil muss niemand akzeptieren, es gibt immer noch die Möglichkeiten der Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde und Klage vor den europäischen Gerichten. (Und wenn es mit der volksparteilichen Strafrechtsphilosophie bald so weiter geht kann man noch die Flucht nach Mexiko hinzunehmen…)
Zudem ist es für eine Entscheidung unwichtig, wie viel Geld jemand verdient. Da gibt’s so einen Grundsatz: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Und ein Tagessatz von 40 € hört sich nicht sonderlich berauschend an.
@54 (bombjack),
man sollte schon von normalen Fällen ausgehen. Mancher hat sich auch schon an Schokolade tot gefressen, die verbietet nun auch niemand. (Na ja, wer weiß auf welche Ideen manch Politiker noch kommt…)
Das Wort "willkürlich" würde ich ersetzen durch "frei und unabhängig".
Die Antwort auf Udos Frage wäre dann: immer.
Wieder mal ein furchtbarer Fall schwerer Willkür, der aufgedeckt wird.
Der Knackpunkt dürfte ja sicher in dem "nicht einschlägig" vorbelastet liegen. Wenn jemand im BZR 20 Vorstrafen hat, kann natürlich auch die Strafe für eine Bagatelle relativ hoch ausfallen, auch wenn sie nicht einschlägig ist.
@h.c.: An Cannabis hat sich vor allem die Heroin- und Kokainindustrie gestört. Nicht die Bevölkerung. Es wurde zudem als Droge der Sklaven angesehen und deshalb in den USA geächtet – sachliche Hintergründe gibt es da kaum.
Der Tagessatz ist übrigens abhängig vom Einkommen des Verurteilten. Und letztlich ist genau das Gleichheit.
@58 (Malte S.),
Heroin und Kokain sind aber auch nicht bzw. nicht frei verkäuflich. (Abgesehen sehr eingeschränkter medizinischer Verwendungserlaubnisse). Die Heroin- und Kokainindustrie da also als Drahtzieher der Verschwörungstheorie zu sehen ist ziemlich… abstrakt.
Das Verbot resultiert ja auch aus den 20ern oder 30ern ;) Immerhin wurde synthetisches Heroin von der Firma Bayer patentiert und als Schmerzmittel verkauft. Und Kokain war ebenfalls als Medikament erhältlich.
Meiner Ansicht nach haben erst das Verbot und die vor- und nachgehenden Ächtungskampagnen so der heutigen Stigmatisierung geführt und nicht umgekehrt. Ohne das Verbot wäre Gras / Haschisch heute wohl kaum so verpönt (je nach Gesellschaftskreis – war immerhin am Ende mehr eine Droge der einfachen Menschen).
zur rechtlichen seite, insbesondere der verhältnismäßigkeit, habe ich mich schon geäußert.
nun mal etwas anderes: warum es ist, wie es ist? propaganda. und die entspringt meist nicht so leicht ersichtlichen "interessen".
in bezug auf cannabis: http://www.archive.org/details/reefer_madness1938
und die trägt sich bis heute durch irgendwelche internationalen abkommen, nationale blinde adaption, juristische überauslegung bis ins hirn von kevin-dustin und gina-jakkeline, die ihrerseits trotz ihrer miserablen vermögenslage wieder und wieder die cdu wählen werden.
propaganda ist eben nicht nur das, wovon man in der schule mal etwas gehört hat. nicht nur hitler und konsorten propagierten. nicht nur gegen cannabis und alkohol wurde propagiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Angela_Merkel
"Angela Merkel war während ihrer Zeit an der Akademie als Kreisleitungsmitglied und Sekretärin für Agitation und Propaganda bei der FDJ tätig…"
kennt noch jemand diesen klimahype von neulich? sieht man heute nicht mehr so viel von. woher das wohl kommt? propaganda.
woher kommt dieser obamahype in europa? wieso hat "das internet" komischerweise eine andere sichtweise als die 200.000 zombies in berlin oder die ard und zdf und wieso gibt/gab es seit 3 wochen täglich ca. 1.800 "obama news" in "google news"? propaganda.
wieso adaptiert die deutsche juristerei die mär vom 11. september in ihrer literatur, insbesondere polizeirechtlicher und strafrechtlicher natur, unhinterfragt? als jurist sollte man in erster linie beweisen verpflichtet sein und nicht meinungen von autoritäten und wenn sich beachtliche gegenstimmen auftun sollte man als jurist erst recht noch einmal genauer nachschauen. der status quo ist insofern eine schande für den berufsstand.
wer kann denn heute noch behaupten, er hätte eine eigene meinung? nur, weil jemand "einer meinung ist" muss es nicht "seine" meinung sein. und da hilft propaganda ganz gut, zu manipulieren, ohne dass der großteil es vielleicht merkt.
vieles lässt sich eben auf grundsätze zurückführen.
@33 (Chris H.), 48 (fernetpunker): fernetpunker, du zitierst lediglich Abs. 1 des einschlägigen Paragraphen im BVerfGG. Diese Entscheidungen sind nur inter pares, dh. im konkreten Fall bindend.
Wichtiger ist jedoch der Abs. 2 dieses §31. Chris H., dein Verweis auf Art. 97 GG ist durchaus richtig.
Betrachtest du aber o.g. zweiten Absatz des BVerfGG-Paragraphen, wirst du feststellen dass solche Urteile inter omnes (wie es das Grundsatzurteil zu "geringen Mengen" ist) gelten und wie Gesetze gelten. Das GG wird hier in seinem Sinn also nicht tangiert.
@34 slayer
"naja das suchtpotential sollte man heutzutage nicht mehr so kleinreden, da Cannabis nichts mehr gmein hat mit dem Zeug was in den 70igern geraucht wurde"
Bite klär mich auf, was möchtest Du sagen? Wer behauptet das? Der Wirkstoff THC ist ja wohl noch derselbe.
"Wenigstens kommt keiner mehr hier mit dem Märchen das noch nie jemand von Cannabis gestorben ist…"
Doch, ich. Ein "Märchen" ist es, etwas anderes zu behaupten. So aus dem Kopf hätte ich gesagt: Ein 70 kg Mensch muß 100g Haschisch innerhalb einer halben Stunde zu sich nehmen, um zu sterben. Das schafft keiner. Allerdings scheint die Menge Hasch eher noch zu niedrig zu sein. Frag mal Tante Google nach "THC und Toxizität", da kommen noch ganz andere Mengen, bevor es letal wird.
@42 KINGU
"Irgendwie interessant, wieviele Leser sich hier als (regelmäßige?) Konsumenten offenbaren…."
Irgendwie interessant, mit welchen Unterstellungen Du arbeitest. Aber was soll man auch schon machen, wenn es mit den Argumenten hapert, nicht wahr?
"Mal so ein gutes Argument für zwischendurch. Allgemein gilt Marihuana als sog. “Einstiegsdroge”. Soll heißen, dass es von dort u. U. nur noch ein kleiner Schritt zum wirklich harten Zeug ist (mit allen Folgen…)"
Ein wirklich bescheidenes Argument. Die "Einstiegsdroge" ist wohl eher die Zigarette, bzw. das enthaltene Nikotin.
Brutto 0,7?
Ich hab mal ne Grastüte auf ne Feinwaage gelegt, welches Netto soll da übrigbleiben? Staub oder Dämpfe?
Brutto bezieht sich demnach auf 0,7g Pflanzenteile und das ist ein Witz.
Für 2 Gramm Heroin (6% Gehalt) bekam eine Klientin von mir 6 Wochen Knast, eine andere für die selbe Menge (18%, aber im Haftraum sichergestellt) gab es 4 Monate auf Bewährung.
Beide mehrfach einschlägig vorbestraft.
Tatort: Leizig bzw. JVA DD
100TS – war das in Dubai?
@ 53: Ergänzend zu Nr.53: Das Strafmaß ist unabhängig von der Vorgeschichte krass überzogen. Zum Vergleich: Ich habe vor kurzem bei einem einschlägig vorbestraften Bewährungsbrecher, der mit einem Gramm Koks erwischt wurde, 120 TS beantragt. Vom Richter musste ich mir dann sagen lassen, das sei schon happig für die Menge, am Ende gab's dann 90 TS. Und das in einem LG-Bezirk, der auch nicht gerade als milde bekannt ist.
Zum Thema Anwalt: Wenn Du schon unterstellst, dass da gerade jemand knapp am Widerruf einer Bewährung der Bewährung vorbeischrammt, dann würde es auch nicht ohne Anwalt gehen.
Und auch sonst würde ich dem guten Mann empfehlen, Herrn Vetter mal besser mit zur Hauptverhandlung zu nehmen…
Ups, "ergänzend zu Nr. 56" sollte da oben stehen.
Vielleicht hat der Richter keinen Bock mehr auf seinen Job bei solchen "Aufgaben" und wehrt sich mit seinen Mittlen.
Auszug aus der BVerG-Entscheidung (Link #41)
"3. Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. —> In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben. <<—- "
Wobei der letzte Satz hier wohl vom Richter aber vollkommen ausser Acht gelassen wurde. Für diese 0,7 Gramm hätte es gar nichts geben dürfen. :-(
@ kaptunik: keine Ahnung was du von mir willst. Ich weiß jedenfalls wovon ich spreche. Der THC-Gehalt z.B. hat sich seit den 70iger Jahren mehr als verdreifacht (durch professionelleren Anbau und Kreuzungen verschiedener Sorten). Lag dieser in den 70igern noch bei 5% sinds heute durchschnittlich 15 %. Und ja es sind schon Leute an den Folgen des Cannabiskonsums gestorben (Autounfälle, Haluzinationen, Herzstillstände). Außerdem reicht ein Besuch einer psychatrischen Einrichtung deiner Wahl um zu zeigen, dass Cannabis nicht so harmlos ist wie manch einer glaubt… Versteh mich nicht falsch, ich habs selbst jahrelang konsumiert("gelegenheitskiffer") und mir ists egal ob sich jemand einen Joint raucht oder lieber trinkt. Beides(!) hat ähnliche Gefahren, sei es Suchtpotential oder bei der Wirkung.
Richtig. Und was soll das jetzt beweisen? Wieso wird Hanf dadurch gefährlicher? Bier kommt auch mit unterschiedlichem Alkoholgehalt daher. Ist der Alkohol im Doppelbock darum gefährlicher als der im Pils?
Die Gesundheitsgefährdung beim Rauchen geht vornehmlich von den Kondensaten aus, und da ist höherer Wirkstoffgehalt (THC) dann eher von Vorteil, weil man sich für die gleiche Wirkung weniger Rauch in die Lunge pumpen muss.
Halluzinationen kenne ich von Hanf nicht, auch Herzstillstände habe ich noch keine beobachtet – ist aber auch unerheblich, weil da ein Zusammenhang nur konstruiert werden soll. Ebenso könnte man eine Gefährlichkeit von Blowjobs unterstellen, dadurch gabs auch schon Verkehrsunfälle und Herzinfarkte.
Ich schliesse aus deiner Andeutung zur Psychiatrie, dass Du einige Zeit dort verbracht hast, warum auch immer. Wenn nicht – ich *war* dort, und habe vornehmlich Alkoholiker und Multitoxikomane erleben dürfen.
Drogen sind an und für sich weder schlecht noch gut, ebensowenig deren Wirkungen. Es ist unser Umgang mit ihnen.
*71 unterzeichne, allein schon, weil die logik überzeugt*
Wenn ich sehe/lese, dass mittlerweile die Kiddies sich Hortensienblüten reinfpeifen, die sie von Balkonen und Gärten klauen, wäre es nur eine Frage der Zeit bis man einfach alle Pflanzen ausser Tulpen und Gänseblümchen verbietet.
Dass die Pflanze Hanf eine altbekannte Heilpflanze ist und auch immer mehr Respekt verdient sieht man an dem Beispiel Kalifornien.
Genau die zugeknöpften "achsomoralischen" Amerikaner sind momentan das beste Beispiel, dass es auf Rezept geduldet werden kann. Und nein…ich selber konsumiere kein Cannabis/Hasch!
ABer Ihr Brennesselteetrinker da draussen müsst vielleicht schon in Zukunft acht geben Euch im neuen überreglementierten Europa strafbar zu machen!
@14, Kristine:
> Steht im Grundgesetz nicht was von “freie
> Entfaltung der Persönlichkeit”?
Na ja, wenn man das heranziehen würde, könnte man wohl zwei Drittel der deutschen Gesetze und Vorschriften in den Papierkorb geben.
Was nicht falsch sein muß …
Aber ich halte es für illusorisch, beim Thema Hasch mit einer Argumentation durchzukommen, die nirgendwo sonst greift.
@27, Wolfi:
> Es gibt gute Gründe für Parkverbote
> (z.B. Feuerwehrzufahrt).
Es gibt gute Gründe für manche Parkverbote.
Ansonsten kann man aber über die Güte von Gründen bei vielen dieser und anderer Verbote sehr geteilter Meinung sein.
> Nenne doch bitte ein paar gute Gründe
> gegen:
Nein.
Ich finde es hier müßig, inhaltlich pro oder contra Drogengebrauch zu argumentieren.
Es geht hier schlicht darum, daß es derzeit verboten ist, und man sich deswegen nicht über Strafen wundern oder gar beschweren kann, wenn man in voller Kenntnis gegen dieses Verbot verstößt.
Ist doch überall sonst bei Verboten genauso.
Die nur intern kontrollierte Entscheidungsmacht der Gerichte führt zu Selbstherrlichkeit und Willkür. Über Gesetze und Bundesverfassungsgericht wird hinweggegangen. Es gibt in der Praxis kaum erfolgreiche Ablehnungen parteilicher Richter gem. § 42 ZPO und Rechtsbeugung gem. § 339 StGB.
Beispiel: Das AG Rheinbach hat als Zeugen nur den Arbeiter des Klägers als Zeugen vernommen, den Mann der zweiten Kanalfirma, welche die von der ersten nicht erbrachten werkvertraglichen Leistungen nachholen mußte, aber nicht einmal geladen (Az.5 C 128/03). Dagegen hat das AG Kerpen in einer identischen Sache mit demselben Kläger auch die Zeugen des Beklagten geladen, was der Rheinbacher Richter bei einer Terminüberschneidung beider Fälle verheimlicht hat. Zur Verurteilung des Beklagten hat der Rheinbacher Richter zudem den Sachverhalt in realitätsferner und technisch unsinniger Weise frei ergänzt.
Die Einstellung nach § 31a BtMG hat verschiedene Voraussetzungen, u.a. den gelegentlichen Konsum (der regelmäßig bei mehrfacher Auffälligkeit, insbesondere in kürzeren Abständen, nicht mehr angenommen werden kann), und das fehlende öffentliche Interese an der Strafverfolgung sowie die geringen Schuld. Es ist daher natürlich nicht so, daß Ermittlungsverfahren wegen Kleinmengen von Cannabisprodukten immer und in jedem Fall einzustellen sind. Wenn kurz zuvor ein Verfahren eingestellt wurde, der Beschuldigte bereits – zeitnah – einschlägig vorbestraft ist oder unter Bewährung steht, wenn er in Bereichen angetroffen wurde, in denen Jugendliche verkehren, zum Beispiel vor Schulen oder Jugendzentren, oder wenn er selbst eine Vorbildfunktion für Jugendliche hat, bspw. als Lehrer oder Erzieher, kommt eine Einstellung regelmäßig nicht in Betracht.
Ein Strafmaß von 100 Tagessätzen ist allerdings ein Ausnahmefall, der tatsächlich zur Erklärung ganz besonderer Umstände bedürfte. Regelmäßig würde ich in solchen Fällen sonst mit 10-30 Tagessätzen rechnen.
@71 TabulaRasa
Danke, stimme zu. Erspart mir jetzt eine Menge Tipperei. Der Blowjobvergleich ist einfach köstlich.
@70 slayer
"…mir ists egal ob sich jemand einen Joint raucht oder lieber trinkt. Beides(!) hat ähnliche Gefahren, sei es Suchtpotential oder bei der Wirkung."
Leider wieder falsch. Noch nicht mal ähnlich. Bitte setze Dich, bei Gelegenheit, mit dem Unterschied zwischen psychischer und körperlicher Abhängigkeit auseinander. Körperliche Abhängigkeit wurde, meines Wissens, bei THC, im Gegensatz zu Alkohol, noch nie beobachtet. Sollte dem anders sein, informiere mich bitte. Und die Wirkung… Hast Du wirklich schonmal gekifft? Mir ist ein totaler Kontrollverlust, wie es ihn im Vollrausch unter Alkohol gibt, unter THC unbekannt.
Allerdings kann THC tatsächlich latente Psychosen zum Ausbruch bringen, ebenso wie eine Anzahl anderer psychoaktiver Substanzen auch. So what?
Hatte mal ein ähnliches Problem:
0,3 gramm Cannabis Tabak Gemisch (Joint)
Verurteilt wurde ich zu 500€ Bußgeld (Spende) und einer Anti-Drogen sitzung an 4 Tagen.
Da die meisten unaufgeklärten Argumente schon behandelt wurden habe ich nur noch eines anzufügen:
Im zusammenhang mit Rauschmittelkonsum wird immer von Missbrauch geredet. Das ein Missbrauch nur dort stattfinden kann wo auf ein Gebrauch stattfindet, scheint niemanden zu interessieren. Das ist überspitzt gesagt wie mit Cholesterinreicher Ernährung.
So wird anscheinend vorausgesetzt, dass jeder der Cannabis konsumiert einen Mißbrauch, d.h. ein Suchtverhalten betreibt. Das ist natürlich schlicht und ergreifend falsch.
@76 -thh:
10-30 Tagessätze wären bei 40 Euro zwar immer noch unverhältnismäßig, bei einer bekanntermaßen verbotenen Substanz allerdings wenigstens nachvollziehbar. Allgemein halte ich deinen Beitrag für den überzeugendsten, nicht befürwortenden Beitrag.
Da bereits mehrfach nach der Geschichte des Cannabisverbots gefragt (und wild spekuliert!) wurde, ein kurzer Abriss aus dem Gedächtnis.
Im Endeffekt waren es simple wirtschaftliche Interessen, die ein Verbot der "Wunderpflanze" Hanf interessierten Kreisen opportun erscheinen ließ.
Wenn man sich vor Augen führt, dass sich aus Hanf nicht nur "Knaster" oder "starker Tobak", wie der günstige Tabakersatz bspw. im Deutschland des 19. Jahrhundert bekannt war, sondern auch sehr wirtschaftlich Kleidung, Gebrauchsgüter und vor Allem Papier herstellen lässt, verwundert die Liste der Hanf-Widersacher nicht sehr.
In den USA nutzte William Randolph Hearst seine publizistische Hausmacht, um eigene und eng verflochtene wirtschaftliche Interessen der Papierindustrie vor der Konkurenz des schneller nachwachsenden und damit wirtschaftlicheren Hanfes zu schützen.
Auch die Baumwollindustrie der amerikanischen Südstaaten, sowie Teile der amerikanischen chemischen Industrie sahen ihre Interessen gefährdet, schließlich gab international gar das Beharren Ägyptens, in den 30ern noch eine der größten baumwollexportienden Nationen, auf einem Hanfverbot den Ausschlag.
Ich denke nicht, dass man Cannabiskonsument sein muss, um das ein wenig absonderlich zu finden und sich entsprechend hier zu Wort zu melden ;)
wer nicht raucht und auch nicht trinkt ist auf irgendeine andere weise mit dem teufel im bunde.