Newspick und eine alte Idee: Andere arbeiten lassen

Nur damit später niemand sagt, ich hätte es nicht im Guten probiert:

info@epublicon.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe das law blog, https://www.lawblog.de.

Auf Ihrer Seite „Newspick Recht“ veröffentlichen Sie die Inhalte meines Weblogs. Sie haben nicht nach meiner Zustimmung gefragt. Ich hätte sie auch nicht erteilt.

Die Veröffentlichung verletzt das Urheberrecht. Ich fordere Sie auf, bis Montag, 28. Juli 2008, 13 Uhr, sämtliche Inhalte des law blog von Ihrer Seite zu entfernen.

Ansonsten müssen Sie mit einer förmlichen Abmahnung rechnen. Außerdem behalte ich mir einen Strafantrag und Schadensersatzansprüche vor.

Wenn Sie meinen, Ihr Angebot sei rechtmäßig, fragen Sie bitte erst einen kompetenten Anwalt. Alles andere wird nur teuer und ärgerlich.

Abschließend weise ich darauf hin, dass auf dem law blog auch Inhalte der Nachrichtenagentur pbd veröffentlicht sind, welche Sie ebenfalls ohne Zustimmung 1:1 abkupfern. Ich gehe davon aus, dass Sie von dort ebenfalls noch Nachricht erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Hintergrund: RSS-Feeds sind kein Gemeingut

(Danke an Thomas Knüwer)