28.7.2008

Beware of the Stiefmutter

“Wir sollen dem Gericht innerhalb von drei Wochen Auskunft geben. Über das Vermögen des Sohnes, den mein Mann aus erster Ehe hat.” Ich verstand zuerst gar nicht, was die Mandantin mir am Telefon sagte. Familiengericht Düsseldorf. Fragebogen. Vermögensverzeichnis. Und was hatte das mit der zwei Jahre zurückliegenden Scheidung des Mannes zu tun, den sie vor einigen Monaten geheiratet hat?

Nun, der Staat ist eben fürsorglich und misstrauisch. Deswegen hat er Paragraf 1683 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeführt. Zugegeben, ich hatte bislang von der Vorschrift nicht den blassesten Schimmer. Der kleine Rat in Familiensachen ist bei mir ja auch eher eine Serviceleistung am Rande. Aber der Paragraf ist so eindeutig, den verstehe sogar ich. Das Elternteil, das für die Vermögenssorge zuständig ist, muss bei einer beabsichtigten Wiederheirat dem Familiengericht das Vermögen des Kindes auflisten.

Offenbar ging man davon aus, dass Stiefkinder schon mal unter die Räder kommen. Sinn und Zweck der Vorschrift legt der Standardkommentar Palandt jedenfalls so dar:

Damit soll verhindert werden, dass die Vermögensverhältnisse des Kindes durch die Eheschließung unübersichtlich werden und Vermögensminderungen oder Vermögensvermischungen stattfinden.

Nun könnte man darüber nachdenken, ob das alles bei einem 17-Jährigen, der gerade eine Lehre macht und vermutlich bald in eine eigene Wohnung zieht, noch groß Sinn macht.

Muss man aber nicht. Der Abteilung 250 F des Amtsgerichts Düsseldorf ist nämlich schlicht und einfach noch nicht aufgefallen, dass der Paragraf just in diesem Monat ersatzlos gestrichen worden ist.

19 Kommentare zu “Beware of the Stiefmutter”

  1. theblackflash meint: (28.7.2008 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    naja warum sollte es denen auch von alleine gewahr werden, wenn es doch freundliche Anwälte gibt (haha freundliche Anwälte ^^) die es gerne weitergeben ;)

  2. Lionel Hutz meint: (28.7.2008 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    Irgendwo gab es mal die schöne Anekdote des preußischen Justizministerialbeamten, der einen Dorfamtsrichter nach Einführung der Reichsjustizgesetze fragte, wie er denn mit der neuen Konkursordnung zurecht käme.

    Antwort: Ach für mich tut's die alte noch ganz gut!

  3. Rangar meint: (28.7.2008 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    "Nun könnte man darüber nachdenken, ob das alles bei einem 17-Jährigen, der gerade eine Lehre macht und vermutlich bald in eine eigene Wohnung zieht, noch groß Sinn macht. "

    Auf jeden Fall ergibt "Sinn machen" keinen Sinn.

    :-)

  4. volker meint: (28.7.2008 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    wem ist das noch nicht passiert?

    Im Gericht ist man doch oft froh, wenn die Texte mit denen gearbeitet wird, halbwegs aktuell sind, so aus den letzten 2 Jahren. Mehr gibt der schmale Bücherei – Titel oft nicht her!

  5. Martin meint: (28.7.2008 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @3
    Unsinn aber. Denn kann man wenigstens machen.

  6. Kinch meint: (28.7.2008 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Habt ihr kein Literaturforum für solche Fragen?

  7. Rpfl… meint: (28.7.2008 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Hmm.. Kann das Familiengericht die Anlegung eines solchen Verzeichnisses nicht gem. § 1666 BGB n.F. trotzdem fordern?

  8. Udo Vetter meint: (28.7.2008 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    § 1666 BGB setzt eine Gefährdung voraus. Diese anzunehmen, dafür gibt es in diesem Fall aber keinen Anlass.

    Die Aufforderung, das Vermögensverzeichnis vorzulegen, stützt das Gericht außerdem ausschließlich auf § 1683 BGB. Eine andere Vorschrift ist in dem Brief nicht erwähnt.

  9. tmp meint: (28.7.2008 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @3 (Rangar)

    Bitte zur Lektüre:
    http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2007/10/01/sinnesfreuden-i/

    (gefunden in einer ähnlichen Diskussion bei Herrn Niggemeier).

  10. MeWa meint: (28.7.2008 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    DER Elternteil bitte ;-)

    Alles andere wäre merkwürdig bis gruselig.

  11. assddfdfgfghhnjjkkllöä meint: (28.7.2008 um 19:40) AntwortenReply to this comment
  12. flyingb meint: (28.7.2008 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    wird jetzt das lawblog zum dudenblog oder was ?

  13. Darkstalker meint: (28.7.2008 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    (set Ironie:=True)

    Die Familienrechts- und Unterhaltsreform ist ja auch völlig überraschend gekommen …

  14. Hacky meint: (29.7.2008 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    Elternteil? So ein Blödsinn!
    Die Eltern (Mehrzahl) – ein Elt (Einzahl).
    Elternteile könnten auch ein einzelner Arm oder ein Ohr
    des Elts sein.
    Es ist so einfach, klar zu formulieren.

  15. Peter von Frosta meint: (29.7.2008 um 08:54) AntwortenReply to this comment

    @10,11&14:
    Der Duden ist eine Bestandsaufnahme der deutschen Sprache zu einem bestimmten Zeitpunkt und kein Regelwerk. Sofern einfach nur genug Leute "Das Elterteil" sagen wirds auch irgendwann aufgenommen.

    Hier schließen wir den Kreis und kommen zurück zur Juristerei. Sprache ist genau wie die Gesetzgebung eben nur eine Sache der Interpretation.

    Und ich schreibe auch weiterhin "Das Elternteil".

  16. Nechliudow meint: (29.7.2008 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Ein Elt? Heißt das nicht Elf?

  17. Fürst Myschkin meint: (29.7.2008 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    Dennoch sollten gerade wir Juristen uns um eine gute Sprache bemühen. Wobei wir wieder beim (Ver-)säumnisurteil wären.

  18. A.N. meint: (30.7.2008 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Von der (nicht mal so kleinen) Gesetzesänderung wusste ich. Weil die FamR-Klausur diesen Monat anstand. *seuftz*

  19. AG meint: (7.8.2008 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Meine Frau wurde im Juni auch aufgefordert, ein solches Vermögensverzeichnis nach §1683 für ihren Filius (10) vorzulegen – wir haben im Mai zuvor geheiratet. Natürlich alles brav gemacht.
    Heute kommt dafür die Rechnung der Justizkasse -
    18,- € sollen wir zahlen :-( Stinkt mir irgendwie.

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