Beware of the Stiefmutter
“Wir sollen dem Gericht innerhalb von drei Wochen Auskunft geben. Über das Vermögen des Sohnes, den mein Mann aus erster Ehe hat.” Ich verstand zuerst gar nicht, was die Mandantin mir am Telefon sagte. Familiengericht Düsseldorf. Fragebogen. Vermögensverzeichnis. Und was hatte das mit der zwei Jahre zurückliegenden Scheidung des Mannes zu tun, den sie vor einigen Monaten geheiratet hat?
Nun, der Staat ist eben fürsorglich und misstrauisch. Deswegen hat er Paragraf 1683 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingeführt. Zugegeben, ich hatte bislang von der Vorschrift nicht den blassesten Schimmer. Der kleine Rat in Familiensachen ist bei mir ja auch eher eine Serviceleistung am Rande. Aber der Paragraf ist so eindeutig, den verstehe sogar ich. Das Elternteil, das für die Vermögenssorge zuständig ist, muss bei einer beabsichtigten Wiederheirat dem Familiengericht das Vermögen des Kindes auflisten.
Offenbar ging man davon aus, dass Stiefkinder schon mal unter die Räder kommen. Sinn und Zweck der Vorschrift legt der Standardkommentar Palandt jedenfalls so dar:
Damit soll verhindert werden, dass die Vermögensverhältnisse des Kindes durch die Eheschließung unübersichtlich werden und Vermögensminderungen oder Vermögensvermischungen stattfinden.
Nun könnte man darüber nachdenken, ob das alles bei einem 17-Jährigen, der gerade eine Lehre macht und vermutlich bald in eine eigene Wohnung zieht, noch groß Sinn macht.
Muss man aber nicht. Der Abteilung 250 F des Amtsgerichts Düsseldorf ist nämlich schlicht und einfach noch nicht aufgefallen, dass der Paragraf just in diesem Monat ersatzlos gestrichen worden ist.
naja warum sollte es denen auch von alleine gewahr werden, wenn es doch freundliche Anwälte gibt (haha freundliche Anwälte ^^) die es gerne weitergeben ;)
Irgendwo gab es mal die schöne Anekdote des preußischen Justizministerialbeamten, der einen Dorfamtsrichter nach Einführung der Reichsjustizgesetze fragte, wie er denn mit der neuen Konkursordnung zurecht käme.
Antwort: Ach für mich tut's die alte noch ganz gut!
"Nun könnte man darüber nachdenken, ob das alles bei einem 17-Jährigen, der gerade eine Lehre macht und vermutlich bald in eine eigene Wohnung zieht, noch groß Sinn macht. "
Auf jeden Fall ergibt "Sinn machen" keinen Sinn.
:-)
wem ist das noch nicht passiert?
Im Gericht ist man doch oft froh, wenn die Texte mit denen gearbeitet wird, halbwegs aktuell sind, so aus den letzten 2 Jahren. Mehr gibt der schmale Bücherei – Titel oft nicht her!
@3
Unsinn aber. Denn kann man wenigstens machen.
Habt ihr kein Literaturforum für solche Fragen?
Hmm.. Kann das Familiengericht die Anlegung eines solchen Verzeichnisses nicht gem. § 1666 BGB n.F. trotzdem fordern?
§ 1666 BGB setzt eine Gefährdung voraus. Diese anzunehmen, dafür gibt es in diesem Fall aber keinen Anlass.
Die Aufforderung, das Vermögensverzeichnis vorzulegen, stützt das Gericht außerdem ausschließlich auf § 1683 BGB. Eine andere Vorschrift ist in dem Brief nicht erwähnt.
@3 (Rangar)
Bitte zur Lektüre:
http://www.iaas.uni-bremen.de/sprachblog/2007/10/01/sinnesfreuden-i/
(gefunden in einer ähnlichen Diskussion bei Herrn Niggemeier).
DER Elternteil bitte ;-)
Alles andere wäre merkwürdig bis gruselig.
http://tinyurl.com/5d8y78
wird jetzt das lawblog zum dudenblog oder was ?
(set Ironie:=True)
Die Familienrechts- und Unterhaltsreform ist ja auch völlig überraschend gekommen …
Elternteil? So ein Blödsinn!
Die Eltern (Mehrzahl) – ein Elt (Einzahl).
Elternteile könnten auch ein einzelner Arm oder ein Ohr
des Elts sein.
Es ist so einfach, klar zu formulieren.
@10,11&14:
Der Duden ist eine Bestandsaufnahme der deutschen Sprache zu einem bestimmten Zeitpunkt und kein Regelwerk. Sofern einfach nur genug Leute "Das Elterteil" sagen wirds auch irgendwann aufgenommen.
Hier schließen wir den Kreis und kommen zurück zur Juristerei. Sprache ist genau wie die Gesetzgebung eben nur eine Sache der Interpretation.
Und ich schreibe auch weiterhin "Das Elternteil".
Ein Elt? Heißt das nicht Elf?
Dennoch sollten gerade wir Juristen uns um eine gute Sprache bemühen. Wobei wir wieder beim (Ver-)säumnisurteil wären.
Von der (nicht mal so kleinen) Gesetzesänderung wusste ich. Weil die FamR-Klausur diesen Monat anstand. *seuftz*
Meine Frau wurde im Juni auch aufgefordert, ein solches Vermögensverzeichnis nach §1683 für ihren Filius (10) vorzulegen – wir haben im Mai zuvor geheiratet. Natürlich alles brav gemacht.
Heute kommt dafür die Rechnung der Justizkasse -
18,- € sollen wir zahlen :-( Stinkt mir irgendwie.