29.7.2008

Gericht: PCs im Anwaltsbüro sind nicht GEZ-pflichtig

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Rechtsanwalt in dem entschiedenen Fall verwendet in seiner Kanzlei den PC zu Schreib- und Recherche­arbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang auch zum Zugriff auf Rechtspre­chungs­datenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.

Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt seinen PC bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtl­ichen Rundfunkanstalten (GEZ) an. Im Verfahren teilte er mit, er habe in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC, den er jedoch nicht zum Rundfunkempfang nutze. Es sei deshalb verfassungswidrig, ihn zu Rundfunkgebühren heranzuziehen. Gleich­wohl verlangte die GEZ Rund­funkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen klagte der Anwalt erfolgreich.

Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunk­teilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen be­reithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sen­dungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung.

Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischer­weise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde.

Zudem gewährleiste das Grund­recht der Informationsfreiheit, sich aus allgemein zugänglichen Quellen unge­hindert zu unterrichten. Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Inter­net-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informations­quellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wider­spreche. Von daher gebiete auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“, dass der Rechtsanwalt keine Rundfunkgebühr für seinen ausschließlich beruflich genutzten PC entrichten müsse.

Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO)

44 Kommentare zu “Gericht: PCs im Anwaltsbüro sind nicht GEZ-pflichtig”

  1. AlterEgo meint: (29.7.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    Die Argumentation

    "Durch die Einführung einer Rundfunkgebühr für einen Inter­net-PC würde eine staatliche Zugangshürde errichtet, die mit den Informations­quellen nichts zu tun habe und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wider­spreche."

    würde dann aber auch für den normalen Nichtanwalt (Bürger) gelten.

  2. Kalle G meint: (29.7.2008 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Damit dürfte dann die ganze GEZ-Gebühr für PCs hinfällig sein. Ein PC wird regelmäßig nicht angeschafft, um Rundfunk zu hören, egal ob in einer Kanzlei oder in einem Privatheim.

    Ich fürchte nur, andere Gerichte werden das anders auslegen…

  3. FH meint: (29.7.2008 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    Und für Universitäten, Schulen etc. auch, oder nicht?

  4. Moxy meint: (29.7.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    …ausschliesslich beruflich genutzt…

    Da kommt mir doch dieser Schlager in den Sinn:
    Rechtsanwälte lügen nicht!

    ;-)

  5. Malte S. (Link) meint: (29.7.2008 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ja auf die Begründung gespannt, begrüße das Urteil aber auf jeden Fall. Diese unsinnige Gebühr für einen selbst erstellten (und zudem hoch strittigen) Markt sollte nicht extensiv, sondern restriktiv verstanden werden.
    Was Nichtanwälte angeht gibt es aber auch ein entsprechendes Urteil: redmark.de/firmenpraxis/n...=News&chorid=00511465

  6. ben meint: (29.7.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    "Gegen das Urteil ist Berufung möglich."

    Die Wahrscheinlichkeit, dass die GEZ in Berufung geht, dürfte seh hoch sein, weil es um eine grundsätzliche Frage geht.

  7. 4thmarch meint: (29.7.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    "auch eine verfassungskonforme Auslegung des Merkmals „zum Empfang bereithalten“,"

    Viel scheinen die Richter von dem Merkmal nicht zu halten.

  8. KiNGU (Link) meint: (29.7.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Und warum gilt das für einen RA, nicht aber für den Otto-Normalverbraucher? Ich meine, wer zur Hölle nutzt seinen PC vorrangig zum Rundfunkempfang?

  9. TheDoctor meint: (29.7.2008 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    AAAhh, das hat weh getan, liebe gierige Rundfunkanstalten :P

  10. sc0rpi0 meint: (29.7.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    So hab ich versucht mit dem Herrn von der GEZ zu argumentieren. "Interessiert nicht, sie KÖNNTEN es ja nutzen." Herricher Verein, ich krieg schon die Krätze, wenn ich nur dran denke.

  11. Kerstin meint: (29.7.2008 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    mal sehen, ob das bis zum Bundesverfassungsgericht genauso durchgeht. Wenn ja, wärs ziemlich klasse. Die Ohrfeige muss wehgetan haben.
    Gez. ein geschiedener Zwangskunde der es euch seit 6 Jahren nicht begreiflich machen kann, dass ich unter meinem jetzigen Namen zahle aber ihr immer noch fleissig eure Drückerkolonne vorbeischickt, die mir mit fiesen Drohnungen endlich die Anmeldung abschwatzen will…

  12. Klopfer (Link) meint: (29.7.2008 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Die Rundfunkanstalten werden den Richter sicherlich darüber belehren, dass er das Gesetz völlig falsch auslegt.

  13. Kristine meint: (29.7.2008 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @8 (KiNGU): "Und warum gilt das für einen RA, nicht aber für den Otto-Normalverbraucher?"

    Ich würde mal annehmen, weil hier ein Anwalt geklagt hat. Die Argumentation ist ja eher allgemein gehalten, sowohl was verschiedene Berufe als auch die Frage nach beruflich und privat genutztem PC anbelangt:

    "Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde."

    Gruß,
    Kristine

  14. Wolf-Dieter (Link) meint: (29.7.2008 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Die Formulierung im Staatsvertrag — "neuartige Empfangsgeräte" — ist sowieso beispielhaft butterweich bis blödsinnig.

  15. Chris H. meint: (29.7.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    L O L. Ach das tut gut. GESTERN habe ich einen Brief von der GEZ bekommen, ich solle bitte meine Geräte anmelden. Da ich keine in meiner Studentenwohnung habe und immer von der Uni aus schreibe, kann mir das ziemlich egal sein. Aber das krasseste. Ich habe gestern zu meiner Freundin beim Frühstück gesagt, dass ich nicht glaube das sowas verfassungskonform sein kann. Letztlich läuft das, wie in meinem Fall, darauf hinaus, dass wenn man sich noch aus allgemein zulässigen Quellen unterichten möchte und gleichzeitig der GEZ entgehen möchte (weil man es sich nicht leisten kann) allein auf die Zeitung angewiesen ist! Oder eben den Stammtisch. Ich sagte dann auch, dass das schwerlich mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit zu vereinbaren sei.

    Ferner glaube ich, dass die gesamte GEZ Begründungsmaschinerie verfassungswidrig ist. Denn es wird ja immer gesagt: Wir dürfen so eine wichtige Informationsquelle, wie das Fernsehen und das Radio nicht gänzlich den Privaten überlassen. Es muss ein mindestmaß an Infomationen zugänglich bleiben. Das aber läuft im Endeffekt darauf hinaus, dass das was die staatlichen Sender anbieten, nichts weiter ist, als die letzlich richtige Meinung. Klingt nach passiver Kontrolle ^^

  16. eco (Link) meint: (29.7.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Ich warte ja nur auf so einen GEZ-Drücker, der Geld von mir will. Meine Freundin ist gemeldet, ich nicht. Ist auch nicht nötig, da wir in Eheähnlichen Verhältnissen zusammen leben. Aber ob die GEZ das begreift? Ich wette, zumindest einmal kommt so einer vorbei. Der gehört mir dann ganz alleine zum spielen :-) *irreskichern*

  17. Robert (Link) meint: (29.7.2008 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    In eineinhalb Tagen stimmt der Link zur PM nicht mehr, ist nur die Übersichtsseite. Der hier ist besser: http://tinyurl.com/5slh4f

  18. Jan (Link) meint: (29.7.2008 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Der Verein ist einfach zum brechen.
    Eigentlich müsste man darüber nicht diskutieren. Demnächst zahle ich noch Gebühr auf meine Augen, weil die ÖffRechtl. anfangen, auf Außendisplays zu senden.

    Wie man sieht: Das Thema ist hochemotional ;) Ich habe auch ein Radio angemeldet, was anderes besitze ich nicht. Was ich hier im Internet und in meinem Blog ablasse, diktiere ich meinen Freunden telefonisch :P

  19. Kampfschmuser meint: (29.7.2008 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal ein Stück gefühlte Gerechtigkeit. Ein "Bravo" an das Verwaltungsgericht Koblenz und deren Richtern. Hoch sollen sie leben! ;)

    Davon ab => Die GEZ gehört verboten. Irgendwie erinnert mich die GEZ an die Wehrpflicht. Man versucht mit allen Mitteln den Swimmingpool dicht zu halten. Und wenn es mit unfairen Mitteln ist. Egal. Hauptsache keiner entkommt.

    Übrigens, ich warte schon seit Jahren auf GEZ-Besuch. Briefe kommen ab und zu, aber mein persönlicher Schmuse-GEZler hat sich bisher nicht vorgestellt. Wohl ein Feigling und traut sich nicht in die Höhle vom Kampfschmuser. Ich fühle mich ein wenig diskriminiert. ;)

  20. Kristine meint: (29.7.2008 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @20 (Kampfschmuser): "Übrigens, ich warte schon seit Jahren auf GEZ-Besuch."

    Du sendest einfach zu widersprüchliche Signale aus. Der Schmuse-GEZler ("Ich knuddel aus dem die Anmeldung heraus") liest "Kampf" und rennt weg. Der Kampf-GEZler wiederum ("Ich prügel aus dem die Anmeldung heraus") liest "Schmuser" und rennt ebenfalls weg.

    Das Problem kannst du aber ganz einfach lösen: Werde einfach Gebühreneintreiber bei der GEZ, dann kannst du bei dir selbst vorbeischauen.

    Gruß,
    Kristine

  21. Dominik meint: (29.7.2008 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    @20, 21: Muss man nicht inzwischen statt "Gebühreneintreiber" die Wörter "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter" schreiben?

  22. Kampfschmuser meint: (29.7.2008 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @21 (Kristine): Danke für den trotz Hitze aufheiternden Hinweis. :)

    Du hast vollkommen recht. Das könnte meinen PrivatGEZler total verwirren und zur vorzeitigen Aufgabe vorm Klingeln zwingen. Da habe ich also die passive GEZ-Verteidigungsmasche erfunden. *grübel* Ich bin ein Held. :D ;)

  23. Axel John (Link) meint: (29.7.2008 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Gutes Urteil.
    Ich bezweifle aber, dass es bei einem Arzt oder Informatiker ebenso ausgefallen wäre.

  24. me meint: (29.7.2008 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @22: Das macht daraus auch keinen ehrbaren Beruf.

  25. Joker meint: (29.7.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Es gibt in einem TCP/IP basierten Netzwerk kein "zum Empfang bereithalten", denn die Daten gibt es nur auf Anforderung, sie werden eben nicht brodcastet! Aus dieser Überlegung heraus ist auch die Frage, ob es nicht unverhältnismäßig ist, alle zur Kasse zu bitten, als einen einfach zu realisierenden Zugangsschutz einzurichten. Die öffentlich Rechtlichen versuchen hier Nutzungsgebühren für eine von Dritten erschaffene Lebensader zu erheben. Solche Wegelagerei muss mit Rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Der öffentlich Rundfunk ist nicht dazu da, Sprachrohr der Politik zu sein, sondern um die Menschen zu informieren. Soll sich die Politik eine eigene Finanzierung schaffen!

  26. reizzwecke (Link) meint: (29.7.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Darf ich denn als freiberuflicher – oder anders selbstständiger – NICHT-Anwalt diskreminiert werden? Gilt hier nicht dann das Antidiskeminierungsgesetz (oder wie das heißt)?
    Na, erst mal sehen, ob es eine Berufung gibt.

  27. n0ne meint: (29.7.2008 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    die gez, ihre mafiakumparsen und dieses verrottete system gehören ersatzlos gestrichen. die privaten werben schon genug und sind selten kritisch, aber wie parteiisch, kritiklos, unsachlich die staatlichen sind, ist ja nicht mehr auszuhalten. statt salesch läuft dort tatort. statt gzsz dieser ganze andere mist. von politischen themen und talks mal ganz, ganz doll zu schweigen! da muss der verstand kotzen bei solch verdorbenem und fehlgekennzeichneten input. also wer sich bei diesem krempel als "informiert" betrachtet, der ist verloren. früher war es halt der volksempfänger.

    einzige ausnahme: kabarettisten und beiträge mit solchen. das scheinen die einzigen zu sein, die in teilen nochwas blicken und im "rundfunk" einigermaßen vermitteln können. leider steht bei der empfängerschaft doch oft das lachen im vordergrund. der ernst der lage kommt nicht bei jedem an.

  28. runatthesun meint: (29.7.2008 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht verstehe, warum kein hochrangiger Politiker sich traut zu fordern diesen Wahnsinnsapparat von GEZ abzuschaffen und das "eintreiben" dem Finanzamt zu überlassen. Es gibt wohl keine "Behörde" die in der Neuzeit so unnötig ist. Haben die alle soviel Angst, dass Sie von den "freien" öffentlich-rechtlichen Medien so zerissen/ignoriert werden?

  29. anonym meint: (29.7.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Interessantes Urteil (falls es Bestand hat), selbst für Privatleute. Klingt für mich fast nach dem Ende der GEZ. Zumindest nach dem Ende des selbstherrlichen Deutens und Bestimmens der GEZ. Ich werde hier nicht das Göring-Zitat bringen, obwohl es gut zum Handeln der GEZ passen würde.

  30. Malte S. (Link) meint: (29.7.2008 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    An alle, die sich hier beschweren, dass Anwälte gesondert behandelt werden:
    Ich empfehle den von mir bereits oben (Nr. 5) gesetzten <a href="http://www.redmark.de/firmenpraxis/newsDetails?newsID=1216298744.64&Subarea=News&chorid=00511465" rel="nofollow">Link</a>. Zumindest das VG Braunschweig sieht auch Gewerbetreibende als befreit an. Also nicht so viel meckern und mehr lesen.

  31. hape (Link) meint: (29.7.2008 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Ich bin nun bestimmt kein Freund der GEZ, die haben mich lange genug auf dem Weg zum Verwaltungsgericht aufgehalten, da ich ebenfalls gegen die PC-Gebühr klage, aber: Die GEZ hat absolut nichts mit diesem Urteil zu tun, wie es viele Kommentatoren hier anzunehmen scheinen. Koblenz liegt im Herrschaftsbereich des SWR, dieser ist Klagegegner und wird sicher Berufung einlegen.

    Die GEZ wird allgemein überschätzt, sie ist nur das Symptom, nicht aber die Wurzel der Krankheit der sich immer weiter ausbreitenden Rundfunkgebühr. Dafür ist die Gier der Rundfunkanstalten verantwortlich. Die kriegen den Hals nicht voll und nun hat man ihnen zur Abwechslung mal eins derauf gegeben.

  32. Thomas M. meint: (29.7.2008 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    @34: In dem genannten anderen Urteil ging es um die Zweitgeräteregelung, nicht um die Gebührenpflichtigkeit als solche. Insofern sind die Urteile nicht zu vergleichen. Parallelwertungen für die hier bei RA Vetter in Rede stehenden Fallkonstellationen sind daher nicht möglich.

    @alle: Auch wenn es in Internet-Foren (leider oftmals auch hier) ein nahezu aussichtsloses Unterfangen ist, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (der im übrigen kein "Staatsrundfunk" ist) und insbesondere dessen GEZ zu verteidigen, sei mir (nein, ich arbeite nicht für die….) nur folgender Hinweis erlaubt: Nicht die Rundfunkanstalten oder gar die GEZ haben neuartige Rundfunkempfangsgeräte gebührenpflichtig gemacht. Das waren die Länder. Mag ja sein, daß die Rundfunkanstalten darüber nicht so unglücklich waren, wie sie es angesichts der zu erwartenden Entrüstung, die sich gegen sie richten würde, hätten sein müssen. Aber die (in der Tat verkorkste) staatsvertragliche Regelung haben die Länder zu verantworten. Beschwerdebriefe also zuvörderst an den heimischen Landtag, nicht die GEZ adressieren….

  33. Malte S. (Link) meint: (29.7.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @35: Die GEZ ist nie Klagegegner, sondern immer die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Natürlich kann man hier wunderbar auf Differenzierung drängen – aber warum denn, wenn die Landesrundfunkanstalten ein so wunderbares Feindbild wie die GEZ liefern?
    @36: Hm, ich würde mal gaaaaaaaaaaaanz stark wetten, dass die Länder das absolut nicht aufgrund der lobbyistischen Einflussnahme der Rundfunkanstalten gemacht haben, oder? ;)

  34. hape (Link) meint: (29.7.2008 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @36: das sagen die Anstalten auch: wir waren's nicht, die Politiker waren's. Dumm ist nur, dass das Internet selten was vergisst und so findet man unter servat.unibe.ch/law/lit/internetrundfunk.pdf einen Aufsatz von einen Rechtsprof, der u.a. auch die geschichtliche Entwicklung der PC-Gebühr darstellt. Danach haben die Anstalten bereits 1997 den Wunsch geäußert nach der Einbeziehung von PCs, die angeblich übers Internet Rundfunk empfangen, in die Rundfunkgebühr. Sie hatten sogar einen konkreten Gesetzesvorschlag(nicht in der Quelle erwähnt), der einen Rabatt für Unternehmen vorsah. Die endgültige Regelung ist nicht weit weg davon: Während die Anstalten den Rabatt nach Stückzahlen formulierten, hat der Gesetzgeber einen Grundstücksrabatt gewählt.

  35. hape (Link) meint: (29.7.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    @37: "aber warum denn, wenn die Landesrundfunkanstalten ein so wunderbares Feindbild wie die GEZ liefern?" Genau deshalb, weil die Anstalten das gerne haben, dass Rundfunkgebührenprobleme an der GEZ festgemacht werden und sie schön im Hintergrund bleiben.

  36. Thomas M. meint: (29.7.2008 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @37 und @38: Einflußnahme hin, Einflußnahme her – der Gesetzgeber hat dafür geradezustehen, was er normiert.

    @38: Ich habe doch gar nicht gesagt, daß die Anstalten in jeder Beziehung ihre Hände in Unschuld waschen könnten. Mein Einwand zielte dagegen, daß oftmals von "Selbstbedienung" der Anstalten die Rede ist. Natürlich hätten die den Sturm der Entrüstung vorhersehen müssen, den solch eine (in der Tat rechtspolitisch höchst fragwürdige) Regelung mit sich bringt, und lieber mal den Gesetzgeber davon abgehalten, das entsprechende Gebührenmoratorium aufzuheben. Aber die Regelungen sind nun einmal durch die Länder erlassen worden, während man bei mancher Diskussion hier den Eindruck gewinnen kann, die Rundfunkanstalten hätten nun mal wieder vermittelt durch die GEZ neue Gebührentatbestände in eigener Regie erfunden. Dagegen habe ich mich gewandt. Über die taktische Ungeschicktheiten der Rundfunkanstalten sind wir uns sicherlich einig.

  37. SvenC meint: (29.7.2008 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Tscha. Manche scheinen gleicher als gleich zu sein.

    Ob jemand in der IT Branche, der sich nun zu 100% mit PC-Kram beschäftigt (auch zu Recherche-Zwecken sich im I-Net bewegt) auch kein "Rundfunkempfänger" ist oder gilt das hier nicht? *rollauge*

  38. R.A. meint: (30.7.2008 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @36:
    > öffentlich-rechtlichen Rundfunk (der im
    > übrigen kein “Staatsrundfunk” ist)
    Ja, ja, und Raider ist kein Twixt.
    Die Fiktion mit "öffentlich-rechtlich" ist für die Praxis doch irrelevant.

    > Nicht die Rundfunkanstalten oder gar
    > die GEZ haben neuartige
    > Rundfunkempfangsgeräte gebührenpflichtig
    > gemacht.
    Wäre ja noch schöner, wenn die ihre Zangsbeiträge an den Parlamenten vorbei selber beschließen dürften …

    Schon klar, daß das von der Politik abgesegnet wurde. Aber eben auf Wunsch und Verlangen der Anstalten – die jetzt auch alles tun, um die gesetzlich eingeräumten neuen Abzock-Chancen zu nutzen.

  39. AlterEgo meint: (4.8.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    aus dem beck-ticker:

    VG Ansbach: Anwalt muss für Internet-PC im Büro Rundfunkgebühren zahlen

    Die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für einen internetfähigen PC in seiner Kanzlei seit dem 01.01.2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig (Urteil vom 10.07.2008, Az.: AN 5 K 08.00348).

    rsw.beck.de/rsw/shop/defa...%20Aktuell&from=HP.10

  40. Ben meint: (10.9.2008 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    Hier gibts den song "Die Sache mit der GEZ": vids.myspace.com/index.cf...dual&videoid=25294242

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