4.8.2008

E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht

Unser Mandant stritt mit einem Telekommunikationsunternehmen. Die Firma quälte ihn mit unerbetener Werbung. Vor dem Amtsgericht veklagt, ließ sie sich schließlich dazu herab, Auskunft über die Daten zu geben, die über unseren Mandanten gespeichert sind.

Die Auskunft gab der Anwalt des Unternehmens, und zwar per E-Mail. Der Streit drehte sich dann noch um die Kosten des Verfahrens. Die Beklagte stellte sich, kurz gefasst, auf den Standpunkt, sie habe die Auskunft ordnungsgemäß erteilt. Deshalb müsse der Kläger die Kosten tragen.

Dies sieht das Landgericht Düsseldorf anders. Und zwar mit einer bemerkenswerten Begründung:

… Der E-Mail des Beklagtenvertreters vom 27. November 2007 selbst ist zu entnehmen, dass die in dieser E-Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich ist. Darauf wird in der E-Mail ausdrücklich hingewiesen. Gehen aber die Vertreter der Beklagten selbst davon aus, dass diese in der E-Mail enthaltenen Informationen nicht rechtsverbindlich sind, so ist diese auch nicht geeignet, den Auskunftsanspruch zu erfüllen.

Vielleicht ist dies der erste Fall sein, in dem jemand einen Rechtsstreit wegen eines dämlichen Disclaimers verliert. Der Anwalt hatte nämlich unter seine “Auskunft” und die “freundlichen Grüße” nicht nur seine Signatur gesetzt. Sondern er verwendete noch folgende Klausel:

Aus Rechts- und Sicherheitsgründen ist die in dieser Mail gegebene Information nicht rechtsverbindlich. Eine rechtsverbindliche Bestätigung reichen wir Ihnen gerne auf Anforderung nach.

Jetzt wird er seiner Mandantin einiges erklären müssen.

(LG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juli 2008, 21 T 39/08)

31 Kommentare zu “E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht”

  1. Jan meint: (4.8.2008 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Was mich ja immer wieder wundert ist dass wenn Unternehmen oder öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaften erst nach Gang zum Anwalt oder gar Klageerhebung einlenken sie die angefallenen Kosten nicht erstatten müssen. Wie wäre das wohl in diesem Fall gewesen, wenn der Disclaimer nicht vorhanden gewesen wäre?

  2. reizzentrum (Link) meint: (4.8.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Ich schmeiss mich weg vor lachen. Sehr geniale Aktion!

  3. Fincut (Link) meint: (4.8.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Muhahaha, ich krieg mich nicht mehr ein :D

  4. Ta Lun meint: (4.8.2008 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Ich selber habe mich mit einem TK Unternehmen streiten dürfen. Der Grund war auch dauer Werbung. Selbst nachdem ich den Bundes Datenschutzbeauftragten eingeschaltet hatte dauerte das noch fast ein Jahr, bis ich die Daten hatte und die Werbung aufgehört hatte. Das lustige daran war nur, das der Datenschutzbeauftragte auch keine Informationen erhalten hatte.
    Es geht nur noch mit einem anwalt. Traurig aber wahr.

    Diese Aktion hier finde ich lustig aber mich würde auch interessieren, wie es ausgegangen wäre, wenn der disclaimer gefehlt hätte.

  5. L-Roy (Link) meint: (4.8.2008 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Ui, das ist schon selten dämlich. Eigentlich ist diese Begründung nur konsequent und logisch, aber vor allen Dingen vorhersehbar. Da hat jemand ganz gewaltig gepennt.

  6. D.A. meint: (4.8.2008 um 15:37) AntwortenReply to this comment

    Wundervoll.
    Wobei der Disclaimer, rein von einem sehr auf Informationssicherheit bedachtem Standpunkt betrachtet, sehr verständlich ist.
    Hoffentlich werden bald wieder zumindest für "wichtige" Sachen mehr Papier verwedendet (persönlich würde ich ja verschlüsselte Mails zumindest für Privatnutzer vorziehen, aber ich bin da etwas desillusioniert).

  7. Frank K. (Link) meint: (4.8.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    …war Ihr im Verfahren unterligender Kollege wohl einer dieser "Verlegenheitsanwälte", bei dennen sich Ihr Mittleid bekanntermaßen in Grenzen hält. :-D

  8. pl4yer meint: (4.8.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Natürlich ein peinlicher fehler aber ich denke das passiert schneller als man denkt da outlook etc. so einen disclaimer ja automatisch an die mail anhängen man ihn aber beim eigentlichen schreiben der email gar nicht sieht!

    Da kann man sowas schon mal vergessen denke ich!

    pech ;)

  9. Andreas meint: (4.8.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Was ich nicht so ganz verstehe: laut dem Text hat die Firma die Daten erst NACH der Klage vorm Amtsgericht die Daten rausgerückt. Damit ist doch ganz offensichtlich (zumindest verstehe ich den Text so), dass dies nur eine Folge des Verfahrens war, und es doch somit klar sein sollte, dass die Kosten desselben bei der beklagten Firma liegen sollten. Wenn ich jemandem Geld schulde, und mir erst nach der ersten Mahnung überlege zu zahlen, muss ich doch auch die Mahngebühren hinlegen.

  10. R.B. meint: (4.8.2008 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    Disclaimer sind ohnehin einfach nur lästig und werden von mir oft genug als das digitale Pendant zum sogenannten "Potenzrohr" an der tiefergelegten Prol-Schüssel empfunden, denn ungefähr genau so viel Aussagekraft besitzen sie meist.

    Da bekommt man 2 Zeilen Mail gefolgt von einem Roman, der besagt, daß die verschickte elektronische Postkarte auch wirklich nur vom Empfänger gelesen werden darf und hochwichtige Firmengeheimnisse enthalten könnte.

    Wenn sie so geheim sind, dann verschickt man sie zumindest verschlüsselt. Wenn sie nur den Empfänger erreichen soll, dann per Private/public-Key. Und ggf. nicht über öffentliche Server sondern ein VPN.

    Eventuell kommt dann noch der Hinweis, daß das ganze auch totaler Bockmist sein könnte und sich der Mailverfasser jedweder Verantwortung entzieht, sollte der Leser aufgrund dieser Mail irgendetwas tun, woraus ihm ein Nachteil erwächst.

    Sehr schön, daß dieser ganze Sermon nun einmal jemandem zum Nachteil gereicht…

  11. N.N. meint: (4.8.2008 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @#9:
    Outlook & Co. hängen definitiv von selbst überhaupt nichts an eine Mail, ohne dass die Programme vom Anwender so eingestellt wurden.

    Und das ist dann wohl persönliches Pech des Absenders, der vielleicht in die Gelben Seiten hätte sehen sollen ;-)

  12. Nelson meint: (4.8.2008 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Haahaa!

  13. RAW meint: (4.8.2008 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Versteh' ich nicht. Sie erklären für erledigt und der Gegner bekommt die Kosten, obwohl er nach Auffassung des Gerichtes (über die man streiten kann) NICHT geleistet hat? Freut mich ja vom Ergebnis betrachtet her, aber wenn es prozessual so gelaufen ist, würde ich mich erst freuen, wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist.

  14. gant meint: (4.8.2008 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    Sind die eingeforderten Informationen nicht eigentlich unentgeltlich zu entrichten?

    Unter'm Strich wird Auskunft kategorisch verweigert und dadurch die Klageerhebung erzwungen. Effektiv kommt diesem Vorgehen doch die Aufbürdung von Kosten im direkten Zusammenhang mit dem Auskunftsbegehren gleich.

    Als Laie verstehe ich nicht, dass der Kläger auf seinen Kosten sitzenbleibt, wenn der Beklagte offenbar bis zum Urteilsspruch noch die Forderungen erfüllt.

  15. Dominik Boecker (Link) meint: (4.8.2008 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    @15: nach meinem Kenntnisstand sind sie das.

    Die Kosten trägt – so der Kläger die prozessual richtigen Schlüsse zieht – der Beklagte.

  16. M.F. meint: (4.8.2008 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    @9: mein outlook hat schon immer die signatur outomatisch vor dem erstellen des textes eingefügt… alternativ die signatur ausschließlich bei auswahl eingefügt. und das seit der ersten version 97.

    grüße,

    M.F.

  17. ich meint: (4.8.2008 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Die Kosten wírd hier der Kläger tragen, da er nicht zuvor verbindlich außergerichtlich aufgefordert hat.

  18. ich meint: (4.8.2008 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Die Kosten wírd hier der Kläger tragen, da er zuvor nicht verbindlich außergerichtlich aufgefordert hat.

  19. ich meint: (4.8.2008 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  20. Oliver Causse meint: (4.8.2008 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    … irgendwie habe ich den Verdacht, dass das Gericht hier bereits eine Richtung hatte, in der es entscheiden wollte und den disclaimer als willkommenen Aufhänger benutzt hat. Muss nicht so sein, könnte aber so sein.

    Letztlich ist es aber widersprüchliches Verhalten, einerseits eine Aussage zu machen, dann aber am Ende der Aussage sich mit einem wohlformulierten davon zu distanzieren. Etwas unheimlich ist die Entscheidung schon, ich bin mal gespannt wo das noch hinführt.

  21. Kerstin (Link) meint: (5.8.2008 um 07:14) AntwortenReply to this comment

    zu disclaimern gibts nen feinen Link:
    http://angstklauseln.de/

    Da werden die Dinger sehr fein auseinandergenommen. Rechtlich mag ich das nicht bewerten, aber es liest sich wirklich witzig ;)

  22. ths meint: (5.8.2008 um 08:53) AntwortenReply to this comment

    @17:
    und woher kommt die "outomatische" Signatur? Die muß doch irgendwo irgendwann irgendjemand mal eingestellt haben. Darum ging's doch. Wenn man keine Signatur hat, kann auch keine angehängt werden.

  23. Hb (Link) meint: (5.8.2008 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    #9 pl4yer:

    Outlook fügt eine etwaige Signatur bereits vor dem Erstellen der E-Mail an. Sie wäre auch für Dich zu erkennen, wie hier bereits beschrieben.

    In Deinem Fall wird Euer interner E-Mailserver an jede Mail den fraglichen Text hängen, sozusagen zur Sicherheit.

  24. PR (Link) meint: (5.8.2008 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Was lernt man daraus? Am besten derartige Auskünfte doch in Papierform abgeben. Ist zwar vielleicht altmodisch, aber damit auch rechtsverbindlich und hätte dem Kollegen auf der Gegenseite wohl die Erklärungsnot erspart.

  25. TP meint: (5.8.2008 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @ 11:
    Full ACK!

    Schön wär's wenn statt ellenlanger Disclaimer Unternehmen endlich standard-mäßig Verschlüsselte Mails einführen.

  26. H.B. meint: (5.8.2008 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @Oliver Causse:

    Genauso sehe ich es auch. Ein neckischer Richter, der den Disclaimer als wilkommenen Anlaß genommen hat dem Beklagtenanwalt, der vollkommenen Stuss von sich gegeben hat, noch eine reinzuwürgen.

    Im Endeffekt dürfte die Sache durch Erledigung zu Ende gegangen sein und die Kosten nach § 91a ZPO so oder so der Beklagte aufzubürden sein, da die Beklagte eben VOR Klageerhebung keine Auskunft gegeben hat. Wenn dann solche Dinge kommen wie "Kläger muss die Kosten tragen weil wir haben ja -wenn auch zu spät- Auskunft gegeben" dann stell ich mir so richtig vor wie das Messer in der Tasche des Richters aufgeht und er nach einem Grund sucht nochmal drauf zu kloppen …… und da war doch noch so ein komischer Disclaimer… ;-)

  27. Matthias P (Link) meint: (10.8.2008 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Die Begründung des Urteils hört isch schlüssig an.

  28. ermi meint: (11.8.2008 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Beim Programm ELSTER steht auch, sie haften für keinerlei durch das Programm verursachte Schäden.
    Sie haften ausdrücklich nichtmal für Schäden an einer Atomanlage
    !
    Evtl. kann man deshalb die Benutzung des Programmes ablehnen ?

  29. Gerhard Kranz (Link) meint: (9.11.2008 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Es sollte uns zu denken geben, wenn das Hauptthema – nämlich die Unterlassung der unerbetenen Werbung – nun über den Nebenschauplatz des Kleingedruckten im Disclaimer ausgefochten wird.
    Warum muss es überhaupt so weit kommen, dass Menschen vor Gericht streiten müssen, um die lästige Werbung "ab zu bestellen"?

  30. Kai meint: (10.12.2009 um 09:11) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Firma die Auskunft nur per Email macht, dies aber nicht rechtlich verbindlich war, dann hat sie die Auskunft doch nie abgegeben.

    Dann hätte der Richter denen einen Strafe aufbürden sollen wegen fehlender Auskunft.

  31. fab meint: (27.1.2010 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    Großartige Entscheidung! Wissen Sie, wo ich den Beschluss finden kann? Bei Justiz NRW kann man ihn leider nicht abrufen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress, vollmar.net Server und Florian fh Holzhauer