5.8.2008

Wenn man mal die Wahrheit sagt

In Koblenz gibt es raubeinige Staatsanwältinnen. Mit einer hatte ich heute am Landgericht zu tun. Das Gericht hätte nichts gegen eine Einstellung des Verfahrens gehabt. Mein Mandant, der Angeklagte, auch nicht. Er hätte sogar eine Auflage erfüllt, sich das Ganze also was kosten lassen.

Aber die Staatsanwältin verweigerte sich. Ohne jede Begründung, wie man das so kennt. Ich erläuterte dem Gericht eingehend, was in der ersten Instanz, die meinen Mandanten verurteilt hat, schief gelaufen ist. Damals war ich noch nicht Verteidiger. Unter anderem ist ein entlastendes Dokument schlicht und einfach nicht berücksichtigt worden. Wenn dieses Dokument echt ist, das meint nun auch das Landgericht, ist der Tatvorwurf entkräftet.

Jetzt müssen einige kriminaltechnische Untersuchungen erfolgen, insbesondere muss das Dokument richtig lesbar gemacht werden. Es handelt sich leider um eine extrem schlechte Kopie. Allerdings spricht nun rein gar nichts für eine Fälschung, so dass ich guter Dinge bin.

Die Staatsanwältin gefiel sich nach diesem für sie überraschenden Ergebnis darin, eine Diskussion darüber anzufangen, ob der Ehefrau meines Mandanten Zeugenentschädgung zusteht. Dabei legte sie mir dann irgendwelche Worte in den Mund und unterstellte, ich würde meinem Mandanten dabei helfen, das Gericht um ein paar Euro zu betrügen.

Mir blieb dann nur die Anmerkung, dass die Kosten des weiteren Verfahrens ohnehin den Steuerzahler hart treffen werden. Und dass alle Kosten, die ab heute entstehen, der Starrsinnigkeit der Anklagevertreterin geschuldet sind. Das Wort Starrsinnigkeit fasste sie natürlich gleich als Beleidigung auf und bat mich, es zu wiederholen. Habe ich dann auch gerne gemacht.

Vermutlich kriege ich in Kürze einen Anhörungsbogen der Kripo. Wegen Beleidigung zu Lasten der Frau Staatsanwältin. Auf mein freundliches “Auf Wiedersehen” hat sie jedenfalls nur geschnaubt und weggeguckt.

Schlechtes Benehmen kommt also noch hinzu. Ich bin guter Dinge, wegen beider Punkte den Wahrheitsbeweis antreten zu können.

40 Kommentare zu “Wenn man mal die Wahrheit sagt”

  1. x meint: (5.8.2008 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich war sie gerade in "anderen Umständen".. meine Freundin ist dann auch immer starsinnig, schart mit den Hufen und schnauben tut sie auch..

  2. andi meint: (5.8.2008 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    oder kronisch unterzuckert ;)

  3. Agent Smith meint: (5.8.2008 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    Anhörungsbogen? Hausdurchsuchung… natürlich nur um entlastende Beweise zu finden ;)

  4. anonym meint: (5.8.2008 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @1 und 2 Es tut zwar überhaupt nichts zur Sache, dennoch kann ich nicht verhehlen, wie fasziniert ich (hier öfter) bin, daß man in zwei kurzen Kommentaren derartige sinnentstellende Fehler unterbringen kann. Kompliment!

  5. Kerstin meint: (5.8.2008 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Das ist falsch geschrieben, das heißt StaatsanwältInnen. *g*

    Und bitte reicht mir mal jemand die SalzstreuerIn rüber? ;)

  6. n0ne meint: (5.8.2008 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    hausdurchsuchung ist gar nicht mal so abwegig. als anwalt sicherlich gelegentlich mit filesharern zu tun. da liegt es nach kriminalistischer empirie nahe, dass dort wegen des offensichtlichen interesses an der thematik (nachweise im blog) bestimmt auch die eine oder andere raubmordkopiertekinderschändermusikdatei und zwei pigmente haschspritzgift gefunden werden. das öffentliche interesse, da die stain die öffentlichkeit vollends repräsentiert, wird schwupps bejaht. :D

    zu beleidigungstatbeständen fällt mir immer ein: wenn eine person nach den umständen die definition eines vermeintlichen ausdrucks der beleidigung erfüllt, dann ist das ein fakt und kann schwer eine beleidigung darstellen. wenn sich also eine nachvollziehbare definition von "starrsinnigkeit" finden lässt, liegt es ja nicht mehr in der obhut anderer, dass jemand den tatbestand der starrsinnigkeit erfüllt. man weist sie nur darauf hin, dass sie es tun.

  7. RA JM meint: (5.8.2008 um 13:52) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich mich wiederhole: Staatsanwältin eben.

  8. Maik Braun meint: (5.8.2008 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    na all den ungeheuerlichkeiten, die hier tag für tag zum vorschein kommen, endlich mal wieder was zum schmunzeln ;)

  9. Matthias Sch. meint: (5.8.2008 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    oder kronisch unterzuckert ;)

    -> hmm, färbt Kron-zuckers Kosmos jetzt schon ab?!

  10. Birgit meint: (5.8.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @# 7
    Böser RA JM! :D

    "Das Wort Starrsinnigkeit fasste sie natürlich gleich als Beleidigung auf und bat mich, es zu wiederholen. Habe ich dann auch gerne gemacht."
    *gacker*

    "Auf mein freundliches “Auf Wiedersehen” hat sie jedenfalls nur geschnaubt und weggeguckt. Schlechtes Benehmen kommt also noch hinzu. "
    Kann gar nicht sein, StaatsanwältInnen tun sowas nicht! Die ist doch bestimmt nicht rauhbeinig – eventuell sanft schwerhörig?

  11. Frank K. meint: (5.8.2008 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Scheinbach gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Koblenz sog. "Verlegenheitsjuristen". :-D

    Wenn es den noch bei der Kripo einen "Verlegenheitskriminalbeamten" gibt, der Sie anruft, statt einen Anhörungsbogen zu schicken, sollten Sie besser schweigen, schnell auflegen und sich schnellstens. in die öffendlichkeit begeben um zumindest ein Alibi zu haben. :-P

  12. Gandhi meint: (5.8.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Hm…. Aus eigener Erfahrung sage ich nur eins: typisch Koblenzer.

  13. Martin_mb meint: (5.8.2008 um 14:30) AntwortenReply to this comment

    Sie liebt Dich…

  14. BG meint: (5.8.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Sie wollte bestimmt nur ins Blog.

  15. Moxy meint: (5.8.2008 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @13:

    Dich liebt sich nicht…
    ;-)

  16. abzählen hilft…. meint: (5.8.2008 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    Sie liebt ihn… Sie liebt ihn nicht… Sie liebt ihn…

    Beziehungen zu Frauen, die einen am Anfang hassen, sind später die besten.

  17. Kampf-Schmuser meint: (5.8.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Haben Frauen nicht so einen Zyklus? *grübel* ;)

  18. otaku meint: (5.8.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @16
    Stimmt exakt.
    Leider nur bis Sie dich für nen anderen sitzen lassen….

    Have fun
    Otaku

  19. Birgit meint: (5.8.2008 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    "Was kaum einer weiß: In Wahrheit ist es die zarte Seele des Mannes, die ihn in den Ruin treibt."

    Oder diese Weiber!!!

  20. otaku meint: (5.8.2008 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @18
    Zwar völlig OT aber nun ja hier stehe ich und kann nicht anders ;-)) :

    Korrekt.
    Aber wir Männer sind selber schuld, den neben unseren 3 historischen Fehlern ( Frauen zu erlauben das Haus zu verlassen, Frauen erlauben ungefragt den Mund aufzumachen und als Gipfel Ihnen auch noch das Wahlrecht zu gewähren )
    fallen wir immer wieder auf Sie rein.

    Anstand konsequent jede einsam vor der Tür stehen zu lassen die auch nur andeutungsweise irgendwelche Zicken macht, gibt es riesengroße Rosensträuße ect.

    Dabei, einmal konsequent für 1 Jahr gemeinsam durchgezogen und Ruhe wäre an der dekadenten "Emanzipations"front.

    Den letztendlich brauchen uns die Damen wesentlich mehr als wir Sie. Erwiesenermaßen.

    Nur "denken" wir Herren leider all zu oft mit dem falschen Körperteil….

    Have fun
    Otaku

  21. bombjack meint: (5.8.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    Kann es sein, daß die Dame die Einstellung des Verfahrens persönlich nimmt und es als Niederlage betrachtet?
    Wenn ja wie schaut es mit dem "Grundsatz" aus, daß Staatsanwälte egal ob weiblich oder männlich auch verpflichtet sind zur Entlastung des Angeklagten beizutragen?
    Desweiteren stellt sich die Frage, wie befangen ist die Frau Staatsanwältin?

    So ein Verhalten erinnert mich an zwei Prozesse in den USA und einen in Deutschland…der erste war ein vermeintlicher "Kinderschänderring" der in einem Kindergarten stattfand; nachträglich zeigte sich daß die Kids massivst von der Staatsanwaltschaft beeinflußt wurden….der zweite ist der Fall eines Deutschen dem in Forida zur Last gelegt worden ist, seine Freundin erschossen zu haben, da wollte eine Staatsanwältin unbedingt eine Verurteilung erreichen und unterschlug sogar entlastende Beweise….
    Der Fall in De. sind die sog. "Wormser Prozesse" http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse wo wenn ich mich erinnere auch die Staatsanwälte eine treibende Rolle gespielt haben….denn auch die sind meiner Meinung nach verplichtet sich zu Fragen ob es denn sein kann, das es anders gelaufen, der Angeklagte unschuldig ist usw.
    Scheuklappen waren noch nie eine gute Lösung…..

    bombjack

  22. danielj meint: (5.8.2008 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @otaku

    Den letztendlich brauchen uns die Damen wesentlich mehr als wir Sie. Erwiesenermaßen.

    Ah ja. Wofür? Und wo finde ich den Beweis?

  23. Tell Mars to Stop Deadly Animal Tests meint: (5.8.2008 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    Ja am Besten alle Klagen gleich einstellen, daß spart Steuern.
    Die bösen Staatsanwälte verschwenden mit ihren Anklagen nur unsere sauer eingezahlten Gelder, und am Ende macht ein Staatsanwalt auch noch dem Blogbetreiber das Leben schwer.

    Und dann natürlich gleich noch Vorurteile gegen Frauen bedienen, weil es so schön ist.

  24. ra kuemmerle meint: (6.8.2008 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich jetzt schreiben würde, was für einen Begriff ich für eine derartige Spezies regelmäßig benutze. DAS wäre eine Beleidigung :o)

  25. Dirk Becker meint: (6.8.2008 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so am Rande: Warum lautet der Titel eigentlich "Wenn man mal die Wahrheit sagt" ? Hat es der Udo sonst nicht so mit dieser ;-) ?

  26. Bastian meint: (6.8.2008 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Aha. Die Zweifel an der Echtheit einer nicht zu entziffernden Kopie nennt man also Starrsinn. Interessant. Ich frage mich, warum überhaupt noch eine Beweisaufnahme stattfinden muss, wenn der Verteidiger doch sagt, dass der Angeklagte unschuldig ist. Daran sind wohl die starrsinnigen RichterInnen und StaatsanwältInnen schuld.

  27. MH meint: (6.8.2008 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Etwas offtopic… Was soll eigntlich dieses lächerliche RA ? Soll damit suggeriert werden, ''Rechstanwalt'' wäre ein Titel, so wie Dr. odr gar Prof.? Ist ein Metzger dann ein ME?

  28. streitberg meint: (6.8.2008 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @26: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Nicht nur steht da: "Das Gericht hätte nichts gegen eine Einstellung des Verfahrens gehabt." sondern auch: "Unter anderem ist ein entlastendes Dokument schlicht und einfach nicht berücksichtigt worden." Unter anderem, gell? Also, das nächste Mal, vor Bashing erst mal denken, sonst kommt man schnell in den Ruf eines Trolls.

  29. keiner meint: (6.8.2008 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    @ Begger Dirk, 26:

    Reden ist schweigen, silber ist gold! Sagte schon meine Großmutter….

  30. Katja meint: (6.8.2008 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Unglaublich, was hier für ein Chauvinismus herrscht. Solch´ große Übereinstimmung in den Kommentaren findet man sonst nur, wenn´s um Online-Überwachung geht. Shame on you, meine Herren!

  31. Bastian meint: (6.8.2008 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @28: Und was ist Ihrer Meinung nach die Folge von dem Fehler, dass das Dokument nicht berücksichtigt wurde? Genau, dafür gibts die Berufungsinstanz. Also kann das Dokument doch jetzt Berücksichtigung finden, oder nicht? Aber vielleicht gestatten Sie noch eine diesbezügliche Beweisaufnahme. Wo liegt das Problem, wenn die Sitzungsvertretung Zweifel an der Echtheit des Dokuments hat und darüber Beweis erhoben wird.
    Ihre Trollandeutung lasse ich gerne unkommentiert.

  32. keiner meint: (6.8.2008 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage:

    "Er hätte sogar eine Auflage erfüllt, sich das Ganze also was kosten lassen."

    Wenn man unschuldig ist bezahlt man dann trotzdem 'was, nur um die Justiz vom Hals zu bekommen???

  33. Malte S. meint: (6.8.2008 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @27: Jeder Metzger kann sich Matzger XY nennen. Für Rechtsanwalt ist RA nunmal eine geläufige Abkürzung – deren Mißbrauch zudem strafbewährt ist (§ 132a StGB). Gerade bei jur. Diskussionen kann es zudem dabei helfen einen – im Regelfall – praktisch erfahrenen Diskussionsteilnehmer von einem Laien bzw. jemandem dazwischen abzugrenzen. Letzteres mag zwar nicht immer stimmen, gibt aber doch meist gute Indizien. Außerdem: Warum sollte man nicht einen Titel verwenden, wenn man ihn hat?

  34. MH meint: (6.8.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    weil es bei so einem niedrigem Titel peinlich ist… der mensch beginnt sprichwörtlich erst beim dr

  35. Hans meint: (6.8.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Na ja, vielleicht war die Staatsanwältin ja im Recht – ich weiss, das ist schwer vorstellbar, soll aber gelegentlich sogar vorkommen. Und jemanden, der sich der eigenen Ansicht nicht anschließt, den unschuldign Mandanten nur eine Geldauflage aufzuerlegen, als starrsinnig zu bezeichnen, könnte man doch vielleicht auch als schlechtes Benehmen werten. Vielleicht hat die Dame den freundlichen Gruß da als Veräppelung gewertet.

  36. Max meint: (6.8.2008 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Wahrnehmung berechtigter Interessen?

  37. Kein RA meint: (6.8.2008 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @33, Malte S.

    Tststs. Seit wann ist die GESCHÜTZTE BERUFSBEZEICHNUNG "Rechtsanwalt" ein Titel???

  38. Malte S. meint: (6.8.2008 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @MH: Und das Diplom soll man dann auch nicht tragen (ist ja noch niedriger)? Auch nicht in Fachdiskussionen bzw. Teilfachdiskussionen? Um das RA zu bekommen hat man schon einiges tun müssen, also soll man sich auch damit schmücken dürfen.

    @kein RA: Titel im weiteren Sinne meiner Ansicht nach ja. Titel im Sinne einer akademischen Würde oder eines Adelstitels natürlich nicht. Auch kein vom Bundespräsident verliehener Titel.
    Ich muss mich auch nicht groß darüber streiten, ob es ein Titel ist und deshalb nur von Titelträgern verwendet werden darf oder aber eine geschützte Berufsbezeichnung. In jedem Fall ist es eine – wenngleich nicht allzu aussagekräftige – Qualifikationsbestätigung. Wenn ich berechtig bin, eine solche zu tragen, warum sollte ich das nicht tun?

  39. ETBI meint: (8.8.2008 um 00:37) AntwortenReply to this comment

    Die StA Koblenz klagt sowieso grundsätzlich alles an. Ich wohne in der Nähe und konnte das sowohl als Zeuge wie auch als Praktikant aus der Nähe erfahren. In dem Prozess, zu dem ich als Zeuge geladen war dachte ich nach Erhalt der Ladung erstmal, die Täter hätten wohl gestanden. Als ich auf dem Flur des zuständigen Gerichts das Gegenteil erfuhr schwante mit schon Übles. Naja, es dauerte dann auch nur sechs Stunden, bis alle wertlosen Zeugenaussagen durch waren und die Angeklagten gehen konnten. Als Praktikant war es dann in etwa dasselbe. Bis heute verstehe ich nicht, warum bei so dürftiger Beweislage überhaupt Verfahren eröffnet werden. Und dann die ganzen angeblichen Betrugsfälle, bei denen es in Wirklichkeit um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geht…

  40. noch einer meint: (8.8.2008 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Da lese ich im angegebenen Link zu den Wormser Prozessen:
    "Kinder waren zu angeblichen Tatzeiten noch nicht geboren"

    Da hatten die Angeklagten aber einen schlechten Anwalt !

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