6.8.2008

Die dicke Wurst

Ich: Mein Mandant möchte seinen Porsche mitnehmen. Wo ist das Problem?

Porschehändler: Ihr Mandant hat eine dicke Wurst Bargeld dabei.

Ich: Und?

Porschehändler: Wir akzeptieren nur Überweisung oder bankbestätigten Scheck.

Ich: Warum nehmen Sie kein Bargeld?

Porschehändler: Das muss ich Ihnen als Anwalt doch nicht erklären.

Ich: Doch. Bar zahlen ist doch nicht verboten.

Porschehändler: Jetzt stellen Sie sich mal nicht dümmer als Sie sind.

Ich: Ernsthaft, viele meiner Mandanten zahlen bar. Wir schätzen das. Mit Schecks haben wir dagegen schon schlechte Erfahrungen gemacht. Können Sie nicht mal eine Ausnahme machen?

Porschehändler: Nein.

Ich: Dann könnte es aber sein, dass mein Mandant sauer wird. Er wird an Ort und Stelle vom Kaufvertrag zurücktreten, weil Sie ohne rechtlichen Grund die Lieferung verweigern. Ich mache das Fax dann gleich mal fertig.

Porschehändler: Was soll das denn jetzt?

Ich: Also mal ehrlich, ich hätte als Kunde jetzt das Vertrauen in Sie verloren. Aber Sie brauchen sich doch keine Sorgen zu machen. Sie können meinen Mandanten ja ganz einfach an seinem Erstwohnsitz in Südosteuropa verklagen. Außerdem stehen die Leute doch sicher Schlange, um Ihnen den Wagen aus den Händen zu reißen.

Porschehändler: Ich spreche noch mal mit dem Geschäftsführer.

Zehn Minuten später ruft mein Mandant an. Die Freisprecheinrichtung im Cayman funktioniert gut, sogar bei 210.

84 Kommentare zu “Die dicke Wurst”

  1. Frank meint: (6.8.2008 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Liechtensteiner KOnto musste zeitnah aufgelöst werden?

  2. Thorsten meint: (6.8.2008 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Merkwürdiges Verhalten. Wovor hat er Angst? Blüten? Verlust des Bargelds durch Raub, Diebstahl, …? In Wiesbaden werden sogar Grundstücksgeschäfte über siebenstellige Eurobeträge sehr häufig in bar abgewickelt!

  3. ben meint: (6.8.2008 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @ 2:

    Ich tippe mal auf Geldwäsche.

  4. Misstrauischer meint: (6.8.2008 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Morgen in allen Jurablogs: RA Vetter leistet Beihilfe zur Geldwäsche.

    Ich finde gut, dass es so wachsame Autohändler gibt.

  5. Philipp meint: (6.8.2008 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Genau wie der letzte Beitrag irgendwie nicht Udos Stil… Was ist los hier?

  6. Enn meint: (6.8.2008 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    Bargeld zaehlt doch als gesetzliches Zahlungsmittel und muss(!) deshalb akzeptiert werden…oder irre ich mich da?

  7. TinTin meint: (6.8.2008 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Welche schlechten Erfahrungen gibt es denn bei bankbestätigten Schecks?

  8. Brenrhad meint: (6.8.2008 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Ich versteh es auch nicht. Satire?

    Wenn ich sehe, was die Banken für einen Horror machen mit Geldwäscheverdachtsanzeigen…

  9. Matthias meint: (6.8.2008 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @5: Dieser Beitrag entspricht doch ganz Udos Stil. Wenigstens gibt's hier ne Pointe, die ich auch verstehe… :)

  10. Dominic meint: (6.8.2008 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    Wieso MUSS ich als Händler Geld annehmen? Ich MUSS gar nichts, ich KANN vieles. Als Händler kann ich mir ja aussuchen, mitz wem ich Geschäfte mache, da muss ich mich doch nciht rechrtfertigen. Und eine hohe Summe als Bargeld anzunehmen ist schon so eine Sache.

    Der größte Betrag, mit dem ich mal durch halb Münster City um halb eins nachts gelaufen bin waren 9.500 EUR. Einmal und nie wieder. Das ist halt viel Geld, und man bekommt automatisch "Angst", das was passiert… isdt doch menschlich.

    Also ich kann den Verkäufer schon verstehen. Und die Aussagen von UdoV. haben mich schon etwas erschreckt… harte Worte. Und wenn das mit Südosteuropa ernst gemeint ist, dann hätte ich sowieso schonmal extra nachgedacht… ist leider nunmal so…

  11. ich meint: (6.8.2008 um 17:51) AntwortenReply to this comment

    Wie wäre es denn mit Erpressung?

    "Wenn sie sich nicht auf den Barkauf einlassen, dann sehen sie in die Röhre…."

    Das ist ja der Hintergrund des ganzen. Ich hätte das hier nicht so breitgetreten. Aber jeder wie er mag…

  12. Andreas meint: (6.8.2008 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das Autohaus sehr gut verstehen. Mein erster Gedanke war nicht Geldwäsche, sondern was anderes: So ein Porsche Cayenne kostet ne Menge Geld. Ich denke, der Geschäftsführer hat keine Lust, so viel Geld bar in der Firma zu haben. Das ist logistisch eine ziemliche Herausforderung. Wo lagert man das Geld? Meistens ist Bargeld im Tresor bis um die 20'000 EUR versichert. Also fällt der Tresor weg. Ergo, das Geld muss schnell zur Bank. Welchen Mitarbeiter betraue ich mit der Kuriertätigkeit? Ich als Mitarbeiter würde mich glatt weigern, mit einem so dermassen hohen Bargeldbetrag zur nächsten Bankfiliale spazieren zu gehen. Die Verantwortung wäre mir zu gross. Auch hätte ich Angst um Leib und Wohl. Wer weiss, wer alles von dem Deal ezwas mitbekommen hat und weiss, dass mal eben 100'000 Eur oder mehr in bar da rumliegen. Geldtransporter der Bank kommen lassen? Kostet auch wieder Geld …
    Ich verstehe einfach nicht, warum man sich in diesem Fall nicht einfach an die Geschäftsbedingungen des Autohauses halten kann und auch mal deren Sichtweise zu respektieren. Aber wie Udo schon schrieb, der Mandant kommt aus Südosteuropa. Ich lebe jetzt schon lange hier in der Ukraine in Kiew. Ich kenne diese Klientel sehr gut, die in den letzten 18 Jahren so unanständig reich geworden sind, dass sie mal eben schnell einen Cayenne bar im vorbeigehen bezahlen. Davon gibt es hier in Kiew eine Menge. Respekt kann man von diesen Menschen nicht erwarten… :-(

  13. SoWhy meint: (6.8.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    @10: Wenn der Kaufvertrag schon bestanden hat, wo von ich bei dem Post ausgehe nach der art wie es beschrieben ist, dann muss der Händler das annehmen.

  14. Thomas R. meint: (6.8.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @10
    Das stimmt so nicht.
    Wenn du als Händler öffentlich ein Angebot bekannt machst,
    dann kannst du dir nicht mehr aussuchen, mit wem du Geschäfte machst.
    Dann kannst du dir nicht mal bestimmte gesetzliche Zahlungsmittel verbitten.

  15. Tagedieb meint: (6.8.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @10, klar kannst Du Bargeld ablehnen. Aber Bargeld ist ein langläufig anerkanntes Zahlungsmittel, und weshalb soll das auf einmal beim Kauf eines Autos nicht akzeptiert werden? Weil ich mir sorgen machen sollte, wer das Geld zur Bank trägt? Und ich wüsste nicht, dass es generellverboten ist, in bar auch größere Konsumgüter zu bezahlen?
    @11, in welchen Geschäftsbedingungen soll das denn drin stehen? Haben die neben der Eingangstür ein großes Schild: "Bargeldzahler unerwünscht!"? Und ich denke, dass dieses Schild dort nicht so lange hängen wird, weil dies ganz sicher nicht zulässig ist.
    Und wenn ich etwas verkaufe, muss ich dafür auch eine Leistung erbringen, und dazu gehört eben auch, Bargeld zu einer Bank zu bringen.

  16. erewrwerwerwr meint: (6.8.2008 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @13: Nicht, wenn im Kaufvertrag respektive den AGBs die Barzahlung ausgeschlossen war….

  17. Gerd meint: (6.8.2008 um 18:10) AntwortenReply to this comment
  18. Uli meint: (6.8.2008 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und muss angenommen werden, außer es wird im Kaufvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    Als Kompromiss kann man ja immer noch gemeinsam zur Bank gehen und das Geld auf das Konto des Händlers einzahlen. So wird direkt überprüft ob es echt ist (genau kann es natürlich nur die Bundesbank sagen, aber so ist man schon ziemlich auf der sicheren Seite) und man muss keine Angst vor Überfällen haben. Geldwäsche kann dem Händler doch ziemlich egal sein, woher soll eher wissen woher der Typ das Geld hat und bedingter Vorsatz ist hier auch eher nicht konstruierbar.

  19. corax meint: (6.8.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    <a href="http://bundesrecht.juris.de/bbankg/__14.html&quot; rel="nofollow">Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.</a>

  20. Malte S. meint: (6.8.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Soweit es vertraglich nicht explizit ausgeschlossen wurde ist die Zahlungsart doch Entscheidung des Schuldners (Palandt, § 270 Rn. 5). Daher dann bei Verweigerung der Annahme wohl auch ein Rücktrittsrecht.

    @Andreas: Verständlich mag das aus vielen Gründen sein. Aber der Gläubiger hat selbst für eine solche Sicherheit zu sorgen – im Zweifel kann er ja vertraglich die Barzahlung ausschließen. Nebenbei ist für mich nicht ersichtlich, dass ein Ausschluss in den AGBen des Autohauses vorlag – nur weil es bei denen betriebliche Übung ist, heißt das noch lange nicht, dass es Vertragsbestandteil wurde.

  21. Julian meint: (6.8.2008 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @15: 100% ACK. Wo ist das Problem. Da fährt man dann einfach mit dem Kunden in dem neuen Auto zur Bank und gut ist. In der Bank werden dann die Schlüssel übergeben. Entweder fährt einen dann der Kunde zurück zum Autohaus oder man läßt sich von der Azubine abholen. Manche stellen sich an…

  22. Malte S. meint: (6.8.2008 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Wenn du als Händler öffentlich ein Angebot bekannt machst, dann kannst du dir nicht mehr aussuchen, mit wem du Geschäfte machst.

    Naja, im Regelfall handelt es sich bei dem "öffentlichen Angebot" um eine invitatio ad offerendum. Sie beinhaltet dabei eben keinen Rechtsbindungswillen und ist auch nicht verbindlich. Der Kunde wird lediglich aufgefordert ein Angebot zu machen bzw. in Verhandlungen mit dem Verkäufer einzutreten. Dabei kann der Verkäufer durchaus Vertragsbedingungen stellen, die von den gesetzlichen Bedingungen abweichen – das ist schließlich der Sinn von AGBen.

  23. Julian meint: (6.8.2008 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    @16 Aha. Und was ist mit Münzen?

  24. blutwurst meint: (6.8.2008 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @20 Einfach mal ansehen. Auf meinen steht in recht gut leserlicher Schrift "Euro".

  25. blutwurst meint: (6.8.2008 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    Sorry – es war natürlich die 22 gemeint ;)

  26. Uli meint: (6.8.2008 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @22 dort gibt's eine gewisse Grenze, da hier die Zumutbarkeit überschritten (RGL wahrscheinlich §242 Treu und Glauben)

  27. corax meint: (6.8.2008 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    @Julian | Blutwurst

    sorry wenn das jetzt etwas schroff klingt,
    aber was ist an Banknoten und einzige unbeschränkte mißverständlich?
    Euromünzen sind halt beschränkt müssen also nur in kleinen Mengen angenommen werden, also kann ein Sack voll Kleingeld abgelehnt werden.

  28. scipio meint: (6.8.2008 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Kein Autohändler der bei Verstand ist, nimmt mehr als 15 T€ in bar an. Im Ernstfall bastelt jede Staatsanwaltschaft daraus mit links eine Beihilfe zur Geldwäsche. Also was soll der Artikel uns sagen? Eigentlich ist nur eine Erklärung logisch, nämlich: "Es gibt auch Osteuropäer, die für einen Porsche bezahlen, wenn auch nur in Bargeldrollen."

  29. errwe meint: (6.8.2008 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Der Autohändler ist nach GWG jedenfalls verpflichtet bei Beträgen von mehr als 15.000 € die Identität des zahlenden festzustellen und festzuhalten.

    Davon abgesehen ist es zulässig, die Bargeldzahlung vertraglich – durch AGBs oder individuell – zu beschränken. Das gesetzliche Zahlungsmittel hat also auch seine – vertraglichen – Grenzen.

  30. Malte S. meint: (6.8.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    @Corax: Das Bundesbankgesetz hat hier aber keine Relevanz, außer vielleicht, dass es die Gültigkeit von Euro als Währung deklariert. Relevant ist lediglich, dass es sich um eine Geldschuld handelt und die Art der Erfüllung dem Schuldner vorbehalten bleibt. Die Grenze bringt dort Treu und Glauben.

  31. x meint: (6.8.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    oje wenn da jemand mit 242 argumentiert…. muss nicht weiter kommentiert werden!

  32. Airfix meint: (6.8.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    mhhhh…
    Ein Porschehändler mit Bargeldaversion.
    Ob da nun Zumwinkel, Pierer oder ein Südosteuropäer einkaufen.
    Na und?
    Cayenne Turbo: 111.711,00€ incl. MwSt. (Unverb. Preisempfehlung)
    Wer sich über den Preis dieses Wagens gedanken macht, kann ihn sich sowieso nicht leisten.
    Nur weil sich hier im Blog nur arme Schlucker rumtreiben, muß doch nicht auf hart arbeitenden Ausländern rumgehackt werden, die sich mal was Gutes gönnen.
    Da frage ich mich doch, ob nicht die Anzahl der Wählerstimmen vom Bruttoeinkommen abhängig sein sollte.



    Sarkasmus aus.
    Bin weg.
    Bargeld zählen.

  33. RA J meint: (6.8.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    sach ma x, was soll denn der Kommentar. da oben in 25 und 22 geht's darum warum jemand nicht unbegrenzt Münzen annehmen muss und außer 242 fällt mir da auch keine RGL ein. Also entweder sach, watte willst oder halt Dich raus.

  34. Martin_mb meint: (6.8.2008 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @ So einige hier:

    Es wurde kein "Cayenne" gekauft, sondern ein "Cayman" (Coupe Version des Boxsters, steht in Udos Text), "Cayman" übrigens wie "Cayman Islands", die mit den Offshore-Banken und so.

    Honi soit qui mal y pense…

  35. rrrwe meint: (6.8.2008 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @RA J: Schau doch mal in EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3: maximal 50 Münzen….

    Bitte verwenden Sie bei Namen und E-Mail-Adresse keine unverständlichen Buchstabenkombinationen, sonst bleiben die Kommentare im Spamfilter. U.V.

  36. gerhardq meint: (6.8.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    Es geht hier übrigens um einen Porsche Cayman, das ist ein zweisitziger Sportwagen – übrigens ein richtig heißes Teil (für Porsche-Fans).

    Ich bezweifle, daß die AGBs die Barzahlung ausschließen können. Ich hatte mal einen Kunden, der hat sogar mit Überweisungen tricksen können. Will sagen, daß Geld war kurzzeitig auf meinem Konto und dann wieder weg. Ich weiß bis heute nicht, wie der das gemacht hat.

  37. Uwe meint: (6.8.2008 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ein Cayman-fahrender Kollege hat mir gerade folgendes zum Artikel mitgeteilt:

    also der bericht enthält wohl einige unwahrheiten:

    1. ein porsche-händler würde einen CAYMAN sogar mitgeben, wenn der kunde mit münzen zahlen will – hauptsache die karre ist vom hof.

    2. dass der kunde nach 10 minuten bereits losgefahren ist, mit 210 unterwegs und die freisprecheinrichtung verwendet halte ich für ein märchen. vielleicht ist das aber ja auch wie mit der mehrwertsteuer…

    Hehe.

  38. Udo Vetter meint: (6.8.2008 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    Und wir waren uns noch einig, dass man Autos heutzutage nicht mehr einfahren muss…

  39. McDough meint: (6.8.2008 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @35 (gerhardq):

    Entweder nicht per Überweisung oder die Bank hat einen Fehler gemacht. Ist das Geld einer Überweisung erstmal auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben darf die Bank daran nicht mehr herumbuchen wie sie will. Ein Überweisungsrückruf oder eine "geplatzte" Überweisung wegen mangelnder Kontodeckung gelten dann als Ausrede auch nicht, das ist nicht zulässig.

  40. corax meint: (6.8.2008 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @ Malte S. #29

    wenn das Gesetz hier keine(rlei) Relevanz hat, (AGB, und Kaufvertrag mal außen vor gelassen) dann weiß ich echt nicht wozu die dann noch verabschiedet und gedruckt und veröffentlicht werden.

    PS: Wenns geht mich bitte Kleinschreiben, ein Großgeschriebener turnt auf rechtslastigen Blogs rum, danke.

  41. Malte S. meint: (6.8.2008 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    Das Bundesbankgesetz ist öffentliches Recht und entfaltet regelt Errichtung, Organisation und Aufgaben der Bundesbank. Hier geht es dagegen nur um zivilrechtliche Ansprüche, die mE in diesem Maße nicht durch öffentliches Recht beeinflußt werden. Dass der Euro(schein) uneingeschränkte Währung ist, sollte innerhalb der Eurozone klar sein – und mehr ist auch nicht Aussage der Norm. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, ob man grundsätzlich Barzahlung akzeptieren muss.

    Merke mir ab jetzt, dass Du klein geschrieben wirst :)

  42. Stefan meint: (6.8.2008 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    @35 Empfängername und Knto Nr nicht übereinstimmend. In 90% der Fälle wird die Überweisung ausgeführt und erst bei der späteren Prüfung festgestellt das da was nicht stimmt. Dann wird die Überweisung innerhalb von ca 7-14 Tagen wieder "zurückgeholt".
    Sollte es bei der Überweisung und der Prüfung nicht auffallen kann man die Bank auch nachher drauf aufmerksam machen.
    Hatte den Fall vor ein paar Tagen als ich eh in der Bank war 2 Überweisungen auf die "alte Art" per Überweisungsträger gemacht und nachdem der Empfängername drauf war mich jeweils mit den KntoNr und Blz genau verdreht. Geld war erstmal weg weil Blz und KntNr ja stimmten, kam dann nach ner woche wieder weil empfänger nicht übereinstimmten. (1 Versicherung, 1 Privatperson). Der Bekannte hat das Geld aber trotzdem kurz auf seinem Konto angezeigt bekommen… Kann man bestimmt auch absichtlich konstruieren wenn man nur genug phantasie hat ;)

  43. gerhardq meint: (6.8.2008 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @41: Die Überprüfung fällt übrigens seit neuestem weg!

    Ich glaube, auf Grund eines Gesetzes zur Vereinfachung von Zahlungen.

  44. Markus meint: (6.8.2008 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Wo ist das Problem?
    Bei uns holen jeden Tag irgendwelche Händler Mobiltelefone ab und zahlen bar.
    Durchschnittliches Auftragsvolumen zwischen 15-40T.

    Wenn ich dem Kunde kein Bargeld abnehme, reisst mir mein Chef den Hintern ab.

  45. Michael meint: (6.8.2008 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    Was mich interessieren würde bei den ganzen Spekulationen ist, ob ein Ausschluss von Bargeld per AGB nicht eine überraschende Klausel wäre und damit per se nichtig.
    Ich persönlich fände sie jedenfalls sehr überraschend, weil ich davon ausgehen würde mit dem offiziellen Zahlungsmittel (Euro) eben auch bar zahlen zu können Oo

  46. Jens meint: (6.8.2008 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    "Zehn Minuten später ruft mein Mandant an. Die Freisprecheinrichtung im Cayman funktioniert gut, sogar bei 210." – Und der Mann ist /wirklich/ geeignez zum Führen eines Kfz?

  47. mez meint: (6.8.2008 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    Porsche Cayman… Wers braucht. Man kann sich seine Zigaretten auch aus 200 EUR Scheinen drehen.

  48. SvenR meint: (6.8.2008 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Eine Freundin verkauft BMWs bei einer Niederlassung in einer norddeutschen Landeshauptstadt und hat mir eben bestätigt dass Barzahlung bei nicht geleasten oder finanzierten Autos dort nach wie vor ein Volumen von über 20 % hat. Bei Gebrauchtwagen eher nahe 50 %. Rekordumsatz bei ihr bislang über € 200.000 an einem Tag.

  49. M.F. meint: (6.8.2008 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @36, Uwe:
    das halte ich aber absolut für möglich, wenn ich schon 2 min nach dem verlassen des hauses mit 160 auf der bahn fahren kann wird das jemand mit nem cayman mit 210 nach 10 min aber locker schaffen….

    @46, jens: und mal schnell fahren heißt doch nicht das man ständig zu schnell fährt… ich hab das "glück" und die auffahrt zur bahn ist direkt vor der tür, nen paar hundert meter lang und bergab…. und direkt auf der kreuzung noch nen netter buckel so das man noch leicht abhebt wenn man die kreuzung zu schnell überfährt… und nach 10 min 210 auffm tacho halte ich nicht für nichts sonderlich besonderes. wenn es der verkehr und das fahrzeug zulassen, why not?
    ich weis ja nicht wo du wohnst, aber hier ist noch ein größerer teil der autobahnen ohne geschwindigkeitslimit…
    rate mal weswegen hier so viele reiche nach deutschland zum autofahren kommen: no speedlimit, porsche, bmw und amg sind die stichworte die man diesem klientel entlockt.

  50. Bernhard meint: (6.8.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Ach, das ist doch Kokolores. Bargeld muß angenommen werden. Oder gibt es jetzt ernsthaft ein Gesetz, daß Barzahlung von Beträgen über 1.000 Euro verbietet? Kreditkarte kommt eh nicht infrage (Konto wird gesperrt, weil man im Ausland tankt, horrende Gebühren, 40 Millionen Kreditkartendaten geklaut (heute auf Heise) – nur bares ist wahres.

  51. Ivan meint: (6.8.2008 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Hoechst amuesant wieviel Annahmen Menschen in eine Situation hinein interpretieren, von der sie in wirklichkeit absolut keine genaueren Kenntnisse haben koennen, insbesondere die Sache mit dem Hauptwohnsitz in Suedeuropa.

    Geldwaesche, Falschgeld, Neureiche, was auch immer, die Furcht schaltet die Logik aus. Wohnsitz ist nicht gleich Nationalitaet, muss also nicht heissen das der Mensch dort aufgewachsen oder sozialisiert worden ist, kann genauso gut ein Mensch sein, der dorthin gezogen ist, aus welchen Grund auch immer. Kann auch ein Mensch sein, der dort geboren wurde, hart gearbeitet hat und Glueck hatte im Leben; manche die in ihren Leben zu Geld kommen koennen sich trotzdem noch benehmen, wer haette das jetzt gedacht?

    Suedeuropa, was ist das? Es besteht nicht nur aus Albanien, Montenegro, Serbien, Ukraine, sondern auch von anderen Laendern. Kleiner Hinweis: Griechenland gibts dort auch, ist seit ueber 20 Jahren in der EU, daher jeder EU Staatsbuerger kann sich dort legal mit Hauptwohnsitz niederlassen. Vielleicht handelt es sich auch um irgendeinen aus einem anderen EU Land, der dort seit 10 Jahren arbeitet und deshalb auch dort sein Hauptwohnsitz ist. EU Meldepflicht und so, der Hauptwohnsitz ist in jenem Land zu waehlen, in dem der Lebensmittelpunkt liegt. Gilt uebrigens auch fuer jene, die in den "neuen" EU Laendern arbeiten.

    Natuerlich sind das alles vollkommen erfundene Szenarien … genauso wie eure "Horrorvorstellungen". Vielleicht machen sich einige der Poster hier Gedanken darueber, wie sich solche Annahmen ohne jedwede Form der faktischen Basis nennen.

  52. Udo Vetter meint: (6.8.2008 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Ivan, danke. Danke. Danke.

  53. golfer meint: (6.8.2008 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Mir ist da so ein Cayenne mal auf der A8 von hinten aufgebrezelt… schön vom Gas und mit 118 km/h weiter… hihi

  54. Fabian meint: (6.8.2008 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @golfer: Ganz stark! Du kannst stolz auf die sein!

    (http://www.webgurus-community.com/forum/showthread.php?t=368)

  55. Ivan meint: (6.8.2008 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    Korrektur: Es sollte im Beitrag 52 natuerlich Suedosteuropa und nicht Suedeuropa heissen.

    UV: Gerne. :)

  56. pokito meint: (6.8.2008 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    Mich würde mal interessieren, wieso man zum Autokauf einen Anwalt mitnimmt. Kann mir das mal einer erklären?

  57. C.D. meint: (6.8.2008 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @10.
    Verpflichtung aus dem Kaufvertrag :).

    @14.
    Doch! Ein öffentliches Angebot (Werbung) = invitatio ad offerendum. Wenn es ein WIRKLICHES Angebot wäre, dann müsste er mit jedem der wollte kontrahieren bzw. LEISTEN. Der Käufer macht das Angebot!

    Hier aber bestand der KV schon!

    @13.
    Per AGB wäre es aller Wahrscheinlichkeit nach eine überraschende Klausel.

    Individualvereinbarungen beim Kfz-Kauf vom Vertragshändler sehr unwahrscheinlich.

  58. corax meint: (6.8.2008 um 22:32) AntwortenReply to this comment

    @ pokito

    Die letzten 2 Sätze nochmal lesen. ;–)

  59. Stefan B. meint: (6.8.2008 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @58 pokito: Telefon… vermutlich vom Handy des Mandanten aus ("Hier, ich geben ihnen mal schnell meinen Anwalt. Klaeren sie das mit ihm!")

  60. Der Jan meint: (6.8.2008 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    ich würde vermuten das UV per Telefon "dazugeholt" wurde.
    Ansonsten kamen mir beim LEsen so mancher Beiträge auch noch einige Gedanken. Aber die hat Ivan schon sehr gut ausgedrückt.
    Wobei ich noch dazusagen will… auch wenn der Mandant aus Albanien, Montenegro, Serbien oder der Ukraine kommt… gibt es keinen Grund sofort von einem kriminellen Hintergrund auszugehen.
    Es fallen mir ohne große Überlegung eine ganze Reihe legaler Gründe ein, lieber auf bargeld zu setzen. Andere lokale Gepflogenheiten sind wohl der einfachste.

  61. Kai K. meint: (6.8.2008 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Die meisten Autohändler geben bei Barkauf sogar Skonto! Es gibt nichts wahres aus bares…
    Das gilt nach wie vor. Insbesondere in Zeiten in denen sämtliche KOntobewegungen durch Suchalgorithmen geprüft werden und bei "verdächtigen" Transfers (Überweisung aus Südosteuropa z.B.) mal eben die Steuerprüfung o.ä. vorbei schaut.

    Der Porsche-Mensch scheint seine kaufmännische Ausbildung wohl in der DDR oder so gemacht haben.

    Im Übrigen hat Udo sogar im Interesse des Porsche-Händlers gehandelt. Was wäre denn gewesen, wenn der Käufer nen Scheck gegeben hätte, der geplatzt wäre und der Käufer zwischenzeitlich in Südosteuropa untergetaucht wäre…
    Es gibt letztlich keinen einzigen plausiblen Grund für das Verhalten des Verkäufers….
    Ausser vielleicht, dass die Geschäftsleitung Angst hat, dass bei Bargeschäften die Mitarbeiter ihre Finger nicht bei sich lassen können.

  62. Philipp meint: (6.8.2008 um 23:47) AntwortenReply to this comment

    @62. eben. Hab meine Moppeds bisher auch immer bar
    bezahlt. Und dabei auch immer noch "im Zuge der Zahlung"
    einen Schein extra-Skonto behalten koennen :)

    Alles Neider.

  63. texter meint: (7.8.2008 um 00:01) AntwortenReply to this comment

    Mein Vater pflegt zu sagen: "Pferde und Autos zahlt man immer bar." Er findet, das gehöre zum guten Ton. Weiss jemand, woher dieser Spruch kommt?

  64. gerd meint: (7.8.2008 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @43 markus
    …den kopf ab oder den hintern auf. :-/

  65. gb meint: (7.8.2008 um 02:27) AntwortenReply to this comment

    warum musste ich eben an Wurstblinker denken? ;)

    scnr…

  66. BonnerBuerger meint: (7.8.2008 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    Warum spekuliert Ihr über die Nationalität?
    Tatsache ist, der Mann beschäftigt einen Fachanwalt für Strafrecht. Also muss er ein Verbrecher sein.

    Die Welt ist so einfach mit der neuen Logik 2.0.

    :-)

    PS: Herr Vetter geben Sie's doch zu: Sie hatten ihn wegen Geldfälschung vertreten?! Und dann clever die Chance gewittert, sich mit diesem einen Telefonat einen lukrativen Folgeauftrag zu sichern?!
    (Jetzt weiß ich warum die Kommentatoren hier immer wild rumspekulieren: das macht Spaahaß…
    … da sind die Tatsachen garnicht so wichtig…)

  67. Dominic meint: (7.8.2008 um 09:45) AntwortenReply to this comment

    @14
    "Wenn du als Händler öffentlich ein Angebot bekannt machst,
    dann kannst du dir nicht mehr aussuchen, mit wem du Geschäfte machst. Dann kannst du dir nicht mal bestimmte gesetzliche Zahlungsmittel verbitten."

    Also wenn ich von an nem Schaufenster von nem SB Bäcker vorbeigehe, und dort wird ein "weltmeister-Brötchen" angeprioiesen, für asagen wir 20 Cent, und ich will das mit nem 100er bezahlen. Dann MUSS die Verkäuferin das geld annehmen? Wär mir neu.

    Und ich kann mir garantiert immer aussuchen, mit wem ich Geschäfte mache, solange nichts vertragliches (mündlich/schriftlich) vorliegt. Alles andere wäre ja willkür und Gegen der Geschäftsfreiheit. Wir leben in Dtld, nicht in einer Diktatur (auch wenn es manchmal anders rüberkommt, wenn ich mir ein paar Sachen hier und woanders anschaue)…

  68. zf.8 meint: (7.8.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    68/Dominic

    Zwar wird normalerweise gelehrt, sich nicht auf § 242 zu berufen, dies ist aber einer der Fälle, wo das durchaus zulässig ist. Ebenso wie der Fall wo man einen Betrag von 1,00 Euro mit 49 Münzen bezahlen möchte, oder um 02:00 Uhr klingelt um zu zahlen.

    Praktisch relevant ist Ihr Beispiel ohnehin weniger, da nach meiner Lebenserfahrung Bäcker regelmäßig eine "Keine Scheine über 50 Euro" AGB verwenden.

  69. Jens meint: (7.8.2008 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    "und nach 10 min 210 auffm tacho halte ich nicht für nichts sonderlich besonderes."

    Schon. Aber dabei telefoniert man dann nicht noch unbedingt …

  70. Fincut meint: (7.8.2008 um 10:50) AntwortenReply to this comment

    Ein Freund konnte an seinem 18ten Geburtstag über das Erbe seines V aters verfügen. Er wollte sich einen Wunsch erfüllen und sich einen 911er kaufen.

    Im Porschezentrum (ich sag jetzt nicht welches ;) ) guckten wir uns gemeinsam um – und wurden etwa 10 Minuten von einer jungen Angestellten beäugt, ohne angesprochen zu werden.

    Wir haben dann den ersten Schritt auf die Verkäuferin getan und unser Interesse an einem Fahrzeug bekundet. Sie lächelte, sagte "Moment" und verschwand.

    Nacsh wenigen Minuten kam sie zurück – in Begleitung eines Herren, der – auch grinsend – erklärte, es freue ihn, wenn sich auch schon junge Menschen für einen Porsche interessieren und wie gerne eingeladen sind, "wenn es so weit ist" wieder zu kommen.

    Wir wurden zur Tür gedrängt, welche sofort hinte runs geschlosssen wurde. Hinter der Glassscheibe stand der Mann und die Frau grinsend und schauten uns hinterher.

    Als wir uns umgedreht haben und den 745er BMW meines Freundes (na ja, eigentlich der seiner Mutter) eingestiegen sind, flog ratzfatz die Tür vom Porschezentrum auf und der Herr rannte wild gestikulierend hinter uns her.

    Haben ihn im Gummiabrieb stehen lassen.

  71. Justus meint: (7.8.2008 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @ 51 Bernhard

    " … Ach, das ist doch Kokolores. Bargeld muß angenommen werden. Oder gibt es jetzt ernsthaft ein Gesetz, daß Barzahlung von Beträgen über 1.000 Euro verbietet? …"

    Die aktuelle Fassung des Geldwäschegesetzes sollte man kennen; sie betrifft inzwischen auch größere Barkäufe bei z.B. Schmuck und Autos …

    Und was viele auch nicht wissen, sogar die Mitnahme von (legal erworbenen) Geldbeträgen ab 10.000,00 EUR über die Grenze hinweg ist inzwischen – bei Meidung von Strafen – anmeldepflichtig und erklärungsbedürftig!

  72. Justus meint: (7.8.2008 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @ 38 U.V.

    "Und wir waren uns noch einig, dass man Autos heutzutage nicht mehr einfahren muss…"

    Es empfiehlt sich gleichwohl einen Motor klassisch einzufahren; er hält deutlich länger. Werbung kann die Physik nicht außer Kraft setzen.

  73. flyingb meint: (7.8.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    natürlich war es ein verbrecher… nur die zahlen bar!!

    das mit den "grossen scheinen" haben wir doch hier geklärt http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/21/sein-verdammtes-recht/

    und bei "kleinen scheinen" handelt es sich doch eh um "dealertypische stückelung"

    also wie soll ein ehrlicher mensch denn bitte an bargeld kommen :D

  74. ths meint: (7.8.2008 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @73:
    physik ist nur eine bedingt sinnvolle Pauschalisierung für "bessere Fertigungstoleranzen".
    "Einfahren" bedeutete früher, daß die Materialungenauigkeiten z.B. zwischen Kolben und Zylinder oder am Pleuel sich aneinander abgerieben haben.

  75. Justus meint: (7.8.2008 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @75 (ths)

    Auch bei modernen Motoren treten ((geringe(re))Fertigungstoleranzen(als früher) mit Abrieb zwischen Kolben und Zylinder bei Inbetriebnahme auf, welche erst nach einer gewissen Einfahrzeit (mehr oder minder gut) eingeebnet werden. Die vorhandenen Grate nach dem Herstellungsprozess von Kolben und Zylinder kann man z.B. unter einem Elektronenmikroskop "bewundern".

  76. Udo Vetter meint: (7.8.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Ich handele nach dem Motto: In drei Jahren ist das Auto sowieso wieder weg. Sollen sich spätere Besitzer damit rumplagen, dass ich die ersten tausend Kilometer nicht mit 80 über die Autobahn geschlichen bin.

  77. Lars Heinz meint: (7.8.2008 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Es ist im Bereich der Industrie vollkommen üblich, dass Bar gezahlt wird (z.B. Lieferungen per LKW über Staatsgrenzen hinweg). Die Sekretärin geht dann eben mit der Plastiktüte und mehreren zehntausend EUR zur Bank. Seit Jahrzenten überhaupt kein Problem.

  78. Kaputnik meint: (7.8.2008 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @77 U.V.

    Ernsthaft? Enttäuschend und IMO boshaft.

    Da sollte man dann doch aber, ich bin natürlich juristischer Laie, diese Information an den Käufer des gebrauchten, gequälten Autos weitergeben, oder? Kann der Käufer denn grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass das Auto "ordnungsgemäß" behandelt wurde? Möglicherweise wird es sogar als scheckheftgepflegt angegeben?

  79. Udo Vetter meint: (7.8.2008 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Ich verweigere die Aussage. (Selbstanzeige ist raus.)

  80. flyingb meint: (7.8.2008 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    also in letzter zeit glaub ich ja echt das manchen die sonne nicht ganz so gut tut…

  81. scipio meint: (7.8.2008 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    @jens #70

    Ein anständiger Südosteuropäer fängt überhaut erst bei 200 an zu telefonieren. Aber der Einsatz der Freisprechanlage ist ein Fake, das ist was für Schlipsträger. Unser Mann hält das Handy natürlich locker in der rechten Hand.

  82. wio meint: (8.8.2008 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    oha, hoffentlich war der mandant kein 18-jähriger:

    "Düsseldorf – Schwerer Autounfall in Rath"
    Mit Porsche in den Gegenverkehr – Beifahrer tot

    http://www.express.de/nachrichten/region/duesseldorf/mit-porsche-in-den-gegenverkehr—beifahrer-tot_artikel_1217934495134.html

    óÒ

  83. vj meint: (14.8.2008 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    In Ohio ist man offenbar flexibler (siehe link)

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