7.8.2008

Links zwei – sieben – fünf

Das Toto & Harry – Problem

“Ich verkaufe den Leuten ein Spiel. Das ist alles”

Ice: BGH will geringe Menge neu definieren

Immer mehr Computerspiele werden beschlagnahmt

Was Knackis und Schließer verbindet

Mutter muss echten Vater nennen, sonst droht Haft

50 Kommentare zu “Links zwei – sieben – fünf”

  1. 4thmarch meint: (7.8.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Zu Toto und Harry:

    >Problem bei der Sache: Der aus der Slowakei stammende Kläger war – wie sich noch während des Drehs herausstellte – nicht der gesuchte Schuldner. Gesendet wurde trotzdem.

    Hat das irgendeine Relevanz?

  2. Sebl meint: (7.8.2008 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Tja, der Herr Milski ist ehrlicher als ich dachte.

  3. Name (erforderlich) meint: (7.8.2008 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Zu Toto und Harry:

    Die 5000€ werden dem Sender bestimmt sehr wehtun und daher wir der Sender um solche riesigen Summen in Zukunft zu vermeiden bestimmt seine Vorgehensweise überprüfen.

  4. Hein meint: (7.8.2008 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Wie das Geschäftsmodell von 9Live aussieht hat Jüüüüüürgen aber scheinbar noch nicht verstanden.

  5. n0ne meint: (7.8.2008 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    @ Das Toto & Harry – Problem

    ich sag es immer wieder: schmerzensgeld in deutschland ist ein witz. in einem werbeblock werden knapp 1 mio euro eingenommen. und für eine uneingewilligte unterhosenszene gibt es 5.000 euro. das ist ein witz.

    @ Mutter muss echten Vater nennen, sonst droht Haft

    kuckuckskinder sind . und die weiber, die das unterstützen, sind .

    (Text editiert. U.V.)

  6. Frank K. meint: (7.8.2008 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    zu: Mutter muss echten Vater nennen, sonst droht Haft

    Sagt die Junge Mutter zum Richter: "Also euer Ehren, wenn Sie eine Dose Bohnen gegessen haben, wissen Sie auch nicht welche der Bohnne die Flatuenz bei Ihnen ausgelößt hat." :-D

  7. DonDino meint: (7.8.2008 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @toto @ harry
    deshalb es nur so machen wie Jürgen – Filmaufnahmen nur gegen Honorar. Immerhin müsste Jürgen für 5000.- EUR knapp 45 Minuten lang auftreten.

  8. Avantgarde meint: (7.8.2008 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    Wer das "Geschäftsmodell" von 9live beim Namen nennt, wird abgemahnt.

  9. Frank K. meint: (7.8.2008 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    @5 nOne:

    Das Kuckuckskinder ekelig sein sollen, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, da die Kinder am wenigsten Einfluss darauf haben, wer den nun die leiblichen Eltern sind.
    Insofern ist Deine Aussage ekelig und zeigt darüber hinaus den Stand Deiner Sozialisation. :-(

    Hinsichtlich des Status der Mütter, die dies Verschweigen sind die, die dies aus wirtschaftlichen Gründen heraus tuen, sicherlich nicht tolerierbar. Aber es wird garantiert genug Gründe abseits eines wirtschaftlichen Intresses geben, den kindesvater nicht zu benennen.

  10. Nepomuk meint: (7.8.2008 um 20:07) AntwortenReply to this comment

    @ 9

    welche denn? mir fällt partout keiner ein. für mich, als nicht-juristen, ist in so einem fall kein unterschied zu einem ganz gewöhnlichen betrugsdelikt zu erkennen. und ich finde das verhalten ekelig – nicht das kind.

  11. n0ne meint: (7.8.2008 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @9
    stand meiner sozialisation? hier wird ein vermeintlich eigenes kind untergeschoben. vielleicht helfen da praktische erfahrungen besser beim verständnis?

  12. Reinhard meint: (7.8.2008 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, irgendwie … je populärer Ihr Blog wird, desto mehr verbitterte Wirrköpfe und Trolle mit Aufmerksamkeitsdefizit kommen hier vorbei. Aber das ist wohl der Preis, den man zahlen muss :)

  13. Lifeguard meint: (7.8.2008 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Naja, jeder der sich über 9 Live aufregt, sollte sich mal Gedanken machen, wie die Privaten Sender finanziert werden.
    Der Werbepreis ist ziemlich eingebrochen. Und 3€ im Monat ist wohl keiner bereit, dafür zu zahlen, die Privaten mit Werbung zu schauen. Zumindest wurde es zaghaft versucht, hat sich aber nie durchgesetzt.
    Also müßen andere Geschäftsmodelle her. Und jeder der Private schaut, profitiert von denen, die bei diesen Sendern über die 0137 Nummern die Kassen klingeln lassen.

  14. Sanníe meint: (7.8.2008 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Jaja! Böses Weib.

    Glauben Sie eigentlich, daß der Kuckuck die Kuckuckskinder bringt?

  15. Paule meint: (7.8.2008 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Ich fühl mich so elendig spießig dabei..
    Aber ein Bindestrich soll nun mal verbinden. D.h. vor und nach dem Bindestrich kommen keine Leerzeichen.

    "Toto & Harry-Problem"

    Und um die Frage nochmal aufzugreifen:
    Wenn der Mann in Unterhose der Schuldner gewesen wäre, wäre die Vorgehensweise dann OK gewesen? So könnte man es zumindest verstehen, wenn man den Text liest.

  16. Avantgarde meint: (7.8.2008 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    @13

    9Live blockiert lediglich einen Kanal im Kabelnetz. Das ist kein TV, sondern (folgendes eine Meinungsäußerung) über TV übertragenes Glücksspiel mit dubiosen Regeln.

    Wann kriegen Online-Casinos ihren eigenen TV-Kanal?

    Was Toto & Harry betrifft: Sollte ein TV-Team ohne Erlaubnis in meinen Wohnung eindringen, gäbe es verdammt viel Ärger.

  17. Putze meint: (7.8.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    "Mutter muss echten Vater nennen"

    Da frage ich mich: Wie soll das praktisch durchgesetzt werden, wenn sie behauptet, keine Ahnung zu haben (die Möglichkeit besteht schließlich immer). Und zweitens ist das Ganze für beide Väter eine Zumutung: Der falsche hat jahrelang umsonst gezahlt, und der richtige, der 20 Jahre gar nichts von seinem Glück wusste, darf jetzt für diese Zeit nachzahlen, was ihn womöglich in den Ruin treibt.

  18. Ein besorgter Bürger meint: (7.8.2008 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Mutter muss echten Vater nennen – im Zweifel sogar mit Haft
    Das ist echt "krass".
    Ich denke, die Frau kann maximal dazu gezwungen werden, das Unterhaltsgeld zurück zu zahlen.
    Das sie den Vater nenne MUSS finde ich ungeheuerlich.
    Sie kennt ihn nämlich gar nicht, war ein Urlaubsflirt, ein One-Night-Stand. Und nun?
    "Beweise" mal, das sie den wahren Vater kennt.
    Ab in den Bau? Für immer? Oder wie?
    Ist ja fast wie bei Engländern. Wenn du dein "vergessenes" Passwort nicht herausrückst, gehts in den Knast.

  19. Kampfschmuser meint: (7.8.2008 um 23:07) AntwortenReply to this comment

    @TotoHarry-Problem:
    5TEUR Schmerzensgeld sind ok. Aber da hätten noch 100.000 Euro für einen guten Zweck nachgeschoben werden müssen.

    @Kuckuckskinder:
    Mutter: "Ich war vor 20 Jahren im Swingerclub und hab mich ordentlich bedienen lassen. Das wollte ich dem vermeintlichen Vater damals nicht sagen. Ich habe mich geschämt". Und dann? Aus die Maus.

    @Jürgen-Milski:
    Ich mochte ihn nie. Aber das Gespräch kam ehrlich rüber. Da muss ich ein wenig meinen Hut vor ziehen, da ich ihn anders eingeschätzt habe. Seine 9Live-Einstellung kotzt mich aber trotzdem an. :)

  20. nils meint: (7.8.2008 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    bitte? für 5k€ kann die presse hier vorbeischauen und meine wohnung inklusive besitzer in nakt filmen? und was kann ich dagegen tun?

    morgens gar nicht erst aufmachen? dann treten sie die tür ein.
    mich wehren? gegen polizisten? wohl kaum.
    nein sagen? kostet sicher auch nur 5k wenn sie kein einverständis haben.

    wie abartig. warum werden solche strafen nicht im verhältnis zum schaden UND zum wirtschaftlichen niveau des senders verhängt?
    nils

  21. Henrik meint: (8.8.2008 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    Der Jürgen Milski ist irgendwie seltsam. Einerseits hat er zwar einige durchaus richtige Erkenntnisse erlangt, allerdings würde ich es nicht als "gut mit Geld umgehen" nennen, wenn ich einen siebenstelligen Betrag meiner Bank auf ein Sparkonto schiebe und dafür nur lächerliche 4,5% bekommen würde. Da gibt es risikolose Geldanlagen, die mehr Geld bringen. Nur gibt es sowas in der Regel eben nicht bei der Bank, schon mal gar nicht bei der Hausbank.

  22. Jens meint: (8.8.2008 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    @16 (Putze):
    Der "falsche" Vater muss gewiss seine Zahlungen zurück erhalten – aber das Nachzahlen betrachte ich nicht als Zumutung, sondern als gerecht, denn immerhin dürfte das ja auch den "falschen" Vater ordentlich belastet haben und möglicherweise bedeutete es ja für ihn, dass er sehr bodenständig bleiben musste, obwohl er eigentlich andere Schritte hätte einschlagen können. Disclaimer: Wobei ich natürlich über die einzelne finanzielle Lage nicht informiert bin.
    Hierzu eine Frage (IANAL): Bemisst sich die Höhe der Unterhaltszahlungen am Einkommen des Vaters oder ist es nur eine Art "Existenzminimum"?

    Schmerzensgeld in Deutschland:
    Richtig ist, dass das Opfer nicht zu viel kriegen soll (gut, das zu bemessen maße ich mir nicht an), um nicht diese Zustände, wie man sie aus jedem zweiten Amerika-Klischee kennt hierzulande einzuführen: Zu blöd zum ***, kein gesunder Menschenverstand – verklag jemanden!
    Und da muss ich 18 und anderen Recht geben – da gehört eine richtig saftige Strafzahlung für einen guten Zweck zu. Im Wiederholungsfalle von mir aus Privathaftung der einzelnen Personen, optional (als letztes Mittel) Zerschlagung der Firma.

  23. N.M. meint: (8.8.2008 um 00:16) AntwortenReply to this comment

    zu Milksi:

    > SZ: Haben Sie ihn verklagt?
    >
    > Milski: In Köln wird das auf andere Weise geregelt.

    Köln …

  24. flyingb meint: (8.8.2008 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    @21 jens

    die höhe des unterhalts bemisst sich an dem einkommen, dazu wird meist (immer?) die "düsseldorfer tabelle" als berechnungsgrundlage genommen.

    @17 ein besorgter Bürger

    naja wie sagt man so schön "schon mal nem nackten mann in die tasche gegriffen?" auch wenns ne frau ist. in dem Text steht doch extra: "Als bei ihr kein Geld zu holen war ".. wo oder wie soll der gute herr jetzt an seine sagen wir mal 70k€ kommen ?

    ich finde es richtig das ein gericht dort mal ordentlich durchgreift. schliesslich passiert sowas viel zu oft…

    "Frauen lieben ihre Kinder mehr , als Väter das tun , weil sie sicher sein können das es ihre sind."(Aristoteles)

  25. Sebastian meint: (8.8.2008 um 02:20) AntwortenReply to this comment

    @"Ice: BGH will geringe Menge neu definieren":
    15 Jahre Haft für den BESITZ einer Droge – ganz gleich wie gefährlich diese auch sein mag – sind einfach nur pervers. Welches Recht hat der Staat, seinen Bürgern vorzuschreiben was sie mit ihren eigenen Körpern machen?

    @"Immer mehr Computerspiele werden beschlagnahmt":
    Auch das ist exemplarisch für den Bevormundungsstaat Deutschland. Erwachsenen vorzuschreiben, welche Medien sie konsumieren dürfen, hat in meinen Augen nichts mit Demokratie – oder gar "Freier Entfaltung der Persönlichkeit" – zu tun.

  26. gerhardq meint: (8.8.2008 um 08:06) AntwortenReply to this comment

    @Kuckuckskinder:
    Wer ein Kind als Vater anerkannt hat, ist der Vater – ganz einfach.
    Und zwar unabhängig von der genetischen Abstammung. Ich persönlich halte nichts von DNA-Tests in dieser Sache, die sorgen nur für Unsicherheit.

  27. keiner meint: (8.8.2008 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    @24:
    Der Staat hat die Arbeits-, Wehr- und Konsumfähigkeit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wer soll ansonsten die Steuern bezahlen?

  28. riot meint: (8.8.2008 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @24 ”Immer mehr Computerspiele werden beschlagnahmt”:

    Ich bin selber ein sog. "Killerspieler" und finde die Regelung zur Beschlagnahmung von Spielen die derart abartig wie "Manhunt" sind durchaus für Sinnvoll. Ein Spiel, welches als das bis dato "brutalste Spiel auf dem Markt" beworben wurde, sollte keine Daseinsberechtigung haben. Ich kann Ihre Gründe gegen diese Maßnahme durchaus nachvollziehen, doch das Problem ist, dass es Minderjährigen, welche nicht mit diesen Inhalten umgehen können, leichter in die Hände fällt. Manhunt ist selbst in den großen Netzwerken, im Vergleich zu nicht-beschlagnahmten Titeln, selten zu finden. D.h. schliesse ich daraus, dass dies das Resultat aus der Beschlagnahmung ist.
    Allerdings kann ich nicht nachvollziehen was am Herausfinden der möglichst brutalen Art jemanden umzubringen mit der “Freien Entfaltung der Persönlichkeit” zu tun hat.

  29. Axel John meint: (8.8.2008 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    @ 25: Wer ein Kind als Vater anerkannt hat, ist der Vater – ganz einfach.
    Das ist nicht nur im biologischen- sondern auch im rechtlichen Sinne Unsinn.
    Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass Väter, die sich vor dem Unterhalt drücken wollen, nur die Vaterschaft abstreiten müssten, denn dann wären sie ja nicht Väter.

    Ich persönlich halte nichts von DNA-Tests in dieser Sache, die sorgen nur für Unsicherheit.
    Im Gegenteil. Sie beseitigen die Unsicherheit klären die Vaterschaft.

  30. Anders meint: (8.8.2008 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    @25
    "Ich persönlich halte nichts von DNA-Tests in dieser Sache, die sorgen nur für Unsicherheit."

    Das hat mir wirklich den Morgen versüßt. Aber es passt zum Zeitgeist. Auch der Gesetzgeber macht immer mehr Gesetze in dem nur ein Verantwortlicher benannt wird, damit niemand mehr nach dem Täter suchen muss.

    Es wird wohl Zeit für ein Plädoyer nach mehr Unsicherheit. In allen Bereichen.

    Grüße
    Anders

  31. Kristine meint: (8.8.2008 um 10:01) AntwortenReply to this comment

    @24 (Sebastian): "Erwachsenen vorzuschreiben, welche Medien sie konsumieren dürfen"

    Ja, aber … das ist doch entart, äh, das ist keine Kunst! Das muß verboten werden!!!1

    @27 (riot): "Ich bin selber ein sog. “Killerspieler” und finde die Regelung zur Beschlagnahmung von Spielen die derart abartig"

    "Abartig" ist ein willkürlicher Begriff und damit in einem freien Land (als das sich die BRD bezeichnet) als Begründung für Verbote nicht ausreichend.

    "wie “Manhunt” sind durchaus für Sinnvoll. Ein Spiel, welches als das bis dato “brutalste Spiel auf dem Markt” beworben wurde, sollte keine Daseinsberechtigung haben."

    Warum nicht?

    "Ich kann Ihre Gründe gegen diese Maßnahme durchaus nachvollziehen, doch das Problem ist, dass es Minderjährigen, welche nicht mit diesen Inhalten umgehen können, leichter in die Hände fällt."

    Ist nachgewiesen, daß diese Spiele für Minderjährige gefährlich sind? (Quelle) Wenn nicht, dann ist auch Jugendschutz an der Stelle nicht nötig. Und schon gar nicht, wenn auch Erwachsene betroffen sind.

    "Manhunt ist selbst in den großen Netzwerken, im Vergleich zu nicht-beschlagnahmten Titeln, selten zu finden. D.h. schliesse ich daraus, dass dies das Resultat aus der Beschlagnahmung ist."

    *lach* Die Beschlagnahmung gilt nur für Deutschland. Andere Länder sind da wesentlich freizügiger.

    "Allerdings kann ich nicht nachvollziehen was am Herausfinden der möglichst brutalen Art jemanden umzubringen mit der “Freien Entfaltung der Persönlichkeit” zu tun hat."

    Brauchst du auch nicht. Menschen sind verschieden. Du mußt nur anderen ihren Spaß lassen.

    Gruß,
    Kristine

  32. 16blech meint: (8.8.2008 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    Das Toto & Harry – Problem

    Wenn man die Schmerzensgelder vergleicht, die deutsche Gerichte Hamburg) den Promis zuspricht, dann kann man durchaus von 2-Klassen-Justiz sprechen.

    http://www.fotorecht.de/publikationen/schmerzen.html

  33. Sir Richfield meint: (8.8.2008 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Dass es nicht an einschlägigen Orten zu finden ist, zeugt eher davon, dass es einfach nur ein schlechtes Spiel ist, das auch seine Gewalt nicht rettet. (Im Gegensatz zu Mortal Kombat damals)
    Dies zeigt eigentlich deutlich, dass der gemeine Spieler durchaus selber dazu in der Lage ist, zu beurteilen was er spielen möchte.
    Mit einer Beschlagnahmung in Deutschland haben internationale Netzwerke nicht wirklich viel zu tun.
    Eigentlich wäre das ein weiterer Grund für die Verbreitung in nicht mehr grauen Kanälen, dies scheint aber nicht der Fall zu sein und wenn etwas die "wahre" Popularität eines Spieles beschreibt, dann ist es seine Vertreitung ausserhalb des Handels.

    Zum Spiel an sich kann ich nichts sagen, ich habe mir den ersten Teil angesehen und festgestellt, dass so gut wie kein Gameplay vorhanden ist, so dass ich gar nicht erst in Versuchung kam, mich für den Nachfolger zu interessieren.
    Und Gewaltinhalte – ich mag rote Pixel wie der nächste Spieler, schließlich waren Monitor und Grafikkarte teuer genug, die können die GANZE Palette darstellen. Aber als Selbstzweck und einziger Inhalt eines Spieles (bzw. Filmes wie SAW) ist sie langweilig. Da braucht es keine Indizierung, das regelt der Markt eigentlich selber.

    Grenzwertiger finde ich da Fälle wie Scarface.
    Habe leider nicht die Gelegenheit gehabt, es mir anzusehen und bin generell nicht der Fan von GTA typischen Spielen (Gameplay, nicht Optik!), aber ich glaube eine Beschlagnahmung führt in dem Falle zu weit.

  34. jj meint: (8.8.2008 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    @28/ajohn:
    § 1592:
    Vater eines Kindes ist der Mann,
    1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
    2.der die Vaterschaft ANERKANNT hat oder
    3…

    soviel zum unsinn im rechtlichen sinne.

  35. Kristine meint: (8.8.2008 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Erinnert sich noch jemand an Syndicate? An die Mission, wo man den Politiker (in der dt. Version ein Wissenschaftler) bei der Parade umbringen mußte? Da mit vier Agenten rein, Miniguns raus und alles über den Haufen ballern …

    Scarface erscheint mir nach dem Schnittbericht zu heftig für meinen Geschmack. Aber Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden.

    Gruß,
    Kristine

  36. riot meint: (8.8.2008 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    @30
    Da habe ich bei vielen Punkten zu kurz gedacht. Da stimme ich Ihnen zu.

    Allerdings meinte ich nicht Jugendliche im Allgemeinen, sondern solche die Probleme psychischer Art haben. Damit meine ich die ganze Palette von Stress mit den Eltern bis Versagens in der Schule und etc…
    Sie würden mir doch zustimmen, wenn ich behaupte, dass es Jugendliche gibt, die sowas nicht Verarbeiten können? Es existiert sogar ein aktueller Fall: http://www.netzeitung.de/internet/1115377.html
    Ein Verbot scheint bei genauerer Betrachtung allerdings keine Lösung zu sein, denn dann müsste man auch z.B. diese ganzen Wrestlingshows verbieten(oder eine Vielzahl von Filmen), da diese auch in vielen Fällen zur Nachahmung verleiten, welche durchaus in schweren Verletzungen enden kann. So komme ich nun zu dem Ergebniss eine allgemeine bessere Unterstützung durch die Schule, in Form von Schulpsychologen, bzw. besser Ausgebildeten Lehrern, gut zu heissen.

  37. Name (erforderlich) meint: (8.8.2008 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Zu den Kukuckskindern:

    Nehmen wir mal an, der vermeintliche Vater hat ein vernünftiges Einkommen und hat der Mutter jahrelang Geld gezahlt. Der echte Vater hingegen, hat die ganze Zeit so wenig verdient, dass er nie hätte Unterhalt zahlen müssen (Arbeitslos oder einfach ein superniedriges Einkommen). Nehmen wir weiter an, der echte Vater wusste nichts (und weiß evtl noch immer nichts) von seiner Vaterschaft und wäre insofern am Betrug (wenn man das so nennen mag) nicht beteiligt.
    Dann müsst nach meinem Rechtsverständnis lediglich die Mutter das Geld zurückzahlen. Aber wenn ich das richtig verstehe kann der vermeintliche Vater trotzdem den echten Vater in regress nehmen, oder sehe ich das falsch.

  38. Axel John meint: (8.8.2008 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    @ 32: § 1592:
    Vater eines Kindes ist der Mann,

    Nur, weil man es in ein Gesetz schreibt, muss es noch lange nicht sachlich richtig sein.
    Natürlich kann man mit dem Begriff "Vater" auch semantische Haarspalterei betreiben. Würde man ihn so definieren, dass mit "Vater" nicht der Erzeuger- sondern der jeweils Unterhalt leistende des Kindes gemeint ist, wäre es richtig.

  39. jj meint: (8.8.2008 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @36/ajohn:
    nach § 1592 Nr. 3 ist auch die gerichtliche feststellung möglich (mittels dna od. blutgruppe), um zur vaterschaft im rechtlichen sinne zu gelangen. ansonsten ist ratio der norm, der männlichen bezugsperson des kindes im haushalt auch rechtlich die mittel an die hand zu geben, mit dem kind umzugehen. und da gibt es schlechtere gesetze. ansonsten haben sie natürlich recht mit ihrer aussage "Nur, weil man es in ein Gesetz schreibt, muss es noch lange nicht sachlich richtig sein". allerindgs: nur weil es in einem gesetz steht, muss es auch nicht sachlich falsch sein.

  40. Kristine meint: (8.8.2008 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @34 (riot): Sicherlich gibt es Jugendliche, die Gewaltdarstellungen nicht verarbeiten können (wobei der Täter im Link 18, also nach dt. Recht kein Jugendlicher mehr war). Aber das begründet kein Generalverbot für alle, inklusive Erwachsene.

    "So komme ich nun zu dem Ergebniss eine allgemeine bessere Unterstützung durch die Schule, in Form von Schulpsychologen, bzw. besser Ausgebildeten Lehrern, gut zu heissen."

    In Emsdetten war IIRC laut Aussage des Schülers u.a. Mobbing durch Mitschüler Auslöser für die Schießerei. Wenn da ein Schulpsychologe (dem z.B. ich nebenbei bemerkt durch seine Nähe zur Schule nicht vertrauen würde, Schweigepflicht hin oder her) das Opfer betreut, gleichzeitig aber nichts gegen die Täter unternommen wird, wird bloß an den Symptomen, nicht aber den Ursachen herumgedoktort.

    Gruß,
    Kristine

  41. zf.8 meint: (8.8.2008 um 11:42) AntwortenReply to this comment

    33/Kristine

    Syndicate mangelte es allerdings an Grafikleistung, dass man das alles als so spektakulär ansah. Außerdem waren damalls die Gutmenschenradaranlagen noch nicht so stark auf Computerspiele geeicht.

    Ich persönlich warte eher darauf, dass Civilization IV beschlagnahmt wird, weil man als Araber die heilige Stadt der Juden mit Raketen bestreichen kann.

  42. Kristine meint: (8.8.2008 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @39 (zf.8): Aber es war sehr detailverliebt gemacht. Fackel einen Passanten mit dem Flammenwerfer ab, und du siehst ihn als brennende Fackel herumrennen, bis er zum Skelett verbrannt ist und nach einem letzten Aufschrei zusammensinkt (in der englischen Fassung; die deutsche ist da entschärft).

    Die Missionsbeschreibungen haben auch kein Blatt vor den Mund genommen: "The nearby city is infected with enemy syndicate scum …"

    Aber klar, Computerspiele waren da noch nicht so im Fokus der üblichen Verdächtigen; die waren noch mit TV und Metalmusik usw. beschäftigt.

    Was Civ4 anbelangt: Das ist ja richtig antisemitisch!!!1

    Gruß,
    Kristine

  43. keiner meint: (8.8.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @zf.8:

    Was bitte ist die "heilige Stadt der Juden"?

    Jerusalem? Das ist die "heilige Stadt" aller 3 großen monotheistischen Weltreligion. Bevor man sein umfassendes Unwissen zur Schau stellt, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen…

  44. 4thmarch meint: (8.8.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @Mutter muss echten Vater nennen, sonst droht Haft

    Muß nicht erstmal die Mutter haften? (Wenn bei Ihr doch Geld zu holen wär)

  45. Rudi meint: (8.8.2008 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @19: Das ist in den USA so. Dort soll das Schmerzensgeld dem Verursacher "weh tun". Dann regt man sich in DE auf, daß jemand von McD ein paar Mio. bekommt… In DE soll Schmerzensgeld "immaterielle Schäden" ersetzen; mehr nicht. Ist leider so…

    Insgesamt finde ich Toto und Harry gelegentlich etwas zu robust vorgehen, aber ich bin kein Strafrechtler…

  46. zf.8 meint: (8.8.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    41/keiner

    Die heilige Stadt der Juden ist eine zufällige Stadt ohne Palast der Zivilisation, die als erste die Technologie "Code of Laws" entdeckt und somit das Judentum begründet. Das ergibt sich übrigens aus dem Handbuch zu dem Spiel "Civilization IV", von dem ich gesprochen habe.

    Was sich zumindest für Sie nicht zu ergeben scheint, ist die Möglichkeit, dass die von mir angeführte Begründung ein Spiel zu verbieten nicht etwa meine eigene Ansicht, sondern eine zynische Projektion hin zur Argumentation der zuständigen Verbotsstellen seien könnte.

    Unter Berücksichtigung dieser beiden Tatsachen und Ihrer Forderung einfach mal die Finger ruhen zu lassen, wenn man keine Ahnung hat empfehle ich Ihnen sich vielleicht mal über das zu informieren, worauf andere Leute sich beziehen, bevor Sie selbst versuchen mit umfassenden Unwissen zu argumentieren. Das kann nämlich ziemlich schnell nach hinten losgehen.

  47. keiner meint: (8.8.2008 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    Bestätigt nur meine Meinung, dass Menschen, die sich mit solchen Spielen beschäftigen eklatante geistige Defizite haben.

    Ende und over.

  48. Sebastian meint: (8.8.2008 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @48 (keiner):
    Mit Kommentaren über "geistige Defizite" würde ich mich an deiner Stelle nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da du selbst nicht unerhebliche Symptome eben solcher an den Tag legst.
    Was sind eigentlich "solche Spiele"? Spiele wie Civilization 4? also hochkomplexe Strategiespiele die Geschichtswissen vermitteln, und in Deutschland "Ab 12" freigegeben sind?
    Die dürften Leute mit "eklatanten geistigen Defiziten" doch deutlich überfordern.

  49. Putze meint: (8.8.2008 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    @22 (Jens)

    "das Nachzahlen betrachte ich nicht als Zumutung, sondern als gerecht"

    Was ist daran gerecht, wenn jemand jahrelang über seine Vaterschaft im Unklaren gelassen wird und irgendwann Zigtausende nachzahlen soll, die er aus mangelnder Kenntnis nicht angespart hat?

    Es ist nicht gerecht, maximal ein notwendiges Übel, denn jemand muss den Zaster ja lockermachen. Wie immer man es dreht: Mindestens einer ist angeschmiert.

  50. Sir Richfield meint: (9.8.2008 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    @41 – zum Thema Gutmenschenradar bei älteren Videospielen nenne ich nur den Namen "River Raid"…

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