Nichts zu verbergen

Einer meiner Mandanten hatte eine Begegnung mit der Polizei:

Ich stünde nun im Verdacht, ich solle ihm die Wohnung zeigen, wenn ich nichts zu verbergen hätte, anderenfalls käme ich in Untersuchungshaft, bis er einen Durchsuchungsbeschluss hat, damit ich keine Beweise verschwinden lassen kann.

Der Mandant stimmte einer Durchsuchung nicht zu. Richtig. Wenn Polizeibeamte den Beschuldigten bitten, der Durchsuchung zuzustimmen, heißt das: Wir haben nicht genug in der Hand, um einen Richter zu überzeugen. Außerdem gibt es nichts, was eine Durchsuchung wegen „Gefahr im Verzug“ rechtfertigt.

Kurz darauf durfte der Mandant nach Hause. Seine Wohnung wurde nicht durchsucht.