Was machen eigentlich die Teletubbies?

Wer bis heute nicht wusste, dass der Bundestag eine Kinderkommission hat, ist schon mal einen Punkt schlauer. Dieses Gremium gibt es. Geklärt werden muss allerdings noch, ob in der Kinderkommission echte Abgeordnete tätig sind. Oder vielleicht die Teletubbies, über deren Verbleib man ja recht wenig weiß.

Diese Kinderkommission drängt nun mit Macht ins Vormittagsprogramm / Sommerloch: Sie möchte Überraschungseier verbieten. Diese sind nach ihrer Auffassung gefährlich. „Kinder unterscheiden nicht zwischen Spielzeug und Nahrungsmitteln“, zitiert die Welt die FDP-Politikerin (und Mutter) Miriam Gruß. Konkrete Erkenntnisse, wie viele Kinder schon an Überraschungseiern zu Schaden gekommen sind, konnte die Abgeordnete nach Angaben der Zeitung nicht liefern. Möglicherweise hat sich mal ihr Sohn verschluckt und etwas gehustet, aber danach hat die Zeitung leider nicht gefragt.

Trotzdem ist die Kinderkommission für eine strikte Trennung von Spielzeug und Nahrungsmitteln. Das wäre dann wohl auch das Ende für Gimmicks in Cornflakespackungen und Eisbechern, für Junior- und Wundertüten sowie Spaßkaugummis.

Wirklich? Mit der Begründung „Kinder können nicht unterscheiden“ wird man die Produkte nicht verbieten können. Das Überraschungsei gibt es dann vielleicht erst ab 16 Jahren. Oder gar nur unter dem Ladentisch bzw. per Einschreiben/Eigenhändig nach erfolgreichem Post-Ident. Jedenfalls wird man Erwachsenen das Recht aufs Überraschungsei kaum nehmen können, da vertrauen wir ganz fest auf die Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Deshalb muss die Kinderkommission unbedingt daran denken, die Abgabe dieser Produkte an Kinder unter Strafe zu stellen. Am besten führt man auch einen Paragrafen ein, der es ermöglicht, renitenten Eltern, welche die gefährlichen Produkte in die Hände ihrer Sprößlinge kommen lassen, das Sorgerecht zu entziehen.

Genau besehen, muss ich mich bei Tinky-Winky, Dipsy, Laa-Laa und Po entschuldigen. So blöd könnt ihr gar nicht sein.