11.8.2008

Mit einer üppigen Mahlzeit fängt es an

Diese eine Tasse Kaffee, da sind sich die Experten sicher, die führt noch nicht zum zweitälteltesten Gewerbe der Welt. Aber schon das Spendieren einer üppigen Mahlzeit kann der Anfang zur Korruption sein. Um darauf auch anonyme Hinweise zu bekommen, hat das Dezernat 15 des
nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes (LKA) vor vier Jahren ein Bürgertelefon eingerichtet,
die gebührenfreie „Hotline Korruption“. In diesen Tagen wird der insgesamt tausendste Tipp erwartet.

Die meisten davon, so Dezernats-Vizechef Franz-Josef Meuter (51), waren wertvoll für die Strafverfolgungsbehörden. Eine anonyme Anzeige war es, die im Herbst 2005 den Professoren-Skandal um veruntreute Fördergelder an der Fachhochschule Gelsenkirchen auslöste. Ähnlich wurden die
Ermittler auf eine dubiose Ausschreibung aufmerksam – es ging um Elektroarbeiten
zur Brandschutzsanierung des städtischen Theodor-Heuss-Gymnasiums in Hagen.

Dabei trickste sich ein Ingenierurbüro auf den ersten Platz und hätte so die Stadt – wäre es nicht rechtzeitig erwischt worden – um 38 000 Euro geschädigt. Immer geht es bei solchen Fällen um den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Diese Erklärung stammt von „Transparency International“, der weltweiten Antikorruptionsorganisation.

In der deutschen Abteilung ist Peter Hammacher, ein Rechtsanwalt in Frankfurt, zuständig für das
Thema Hinweise. Ohne die geht es nicht, sagt er. Und meint, dazu gehöre auch Zivilcourage. Denn wer etwa seinen Arbeitgeber verpetzt, dem droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Deswegen begrüßt der Jurist Hammacher, dass bald ein Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert wird.

Damit hätten Arbeitnehmer ein Recht auf Anzeigen, ohne Nachteile zu erleiden. „Wir wollen klare,
saubere Hinweise mit Personalien“, fordert LKA-Spezialist Meuter. Er bietet dafür unter dem kostenfreien Anschluss 0800 567 78 78 garantierte Anonymität. Die Telefonnummer eines Anrufers werde nicht angezeigt oder gespeichert, es gebe keine Fangschaltung.

Die bisherige Ausbeute lässt sich offenbar sehen. Aus den bislang 938 bearbeiteten Tipps waren nur bei 120 keine konkreten Straftaten zu erkennen. Anderseits: Es wurden 637 Vorgänge mit Anzeigen oder Vermerken an Staatsanwaltschaften oder andere Polzeibehörden weitergeleitet. Und noch
einmal 27 an andere Bundesländer oder an das Bundeskriminalamt geschickt. Das
macht unterm Strich eine vorläufige Erfolgsquote von 70,70 Prozent.

Nicht einmal dabei: Die persönlichen Anzeigeerstatter. „Über die genaue Zahl führen
wir keine Statistik“, sagt Meuters Kollege Marius Richter (41): „Wer aber erst einmal mit uns zu tun hat, zu dem bauen wir Vertrauen auf“. Selbstverständlich erwähnt er auch die Beratung und Zusammenarbeit von und mit Industrie- und Handelskammern: „Wir zeigen, wie andere was erkennen können“.

Wie das ganz einfach für den meist schleichenden Anfang von Bestechungen geht, da kennt
Peter Hammacher von Transparency International einen einfachen Test – und beantwortet mit dem auch die Frage zur Grenze der Korruption. Wer ein 5-Sterne-Menü spendiert bekommt oder ein sonst ungewöhnliches Geschenk erhält, sollte das im Freundes- und Bekanntenkreis – vielleicht auch während des Kegelns oder beim Tennisspiel – erzählen.

Wenn er dabei in ein Gesicht blickt, dessen Miene sich verzieht, „dann stimmt etwas nicht“. (pbd)

Hintergrund: Das vor vier Jahren beim Landeskriminalamt eingerichtete Dezernat 15 kümmert sich landesweit mit 25 Beamten um die Korruptions- und Umweltkrimalität. Bei
solchen Delikten kommt es zur ressortübergreifenden Ermittlungsführung besonders mit Steuerfahndern, Rechnungsprüfern und Zöllnern. Zu den Aufgaben gehört auch die Beratung und Unterstützung anderer Behörden und die Auswertung von Artikeln und Leserbriefen der Tageszeitungen sowie von Berichten der elektronischen Medien.

In einem Netzwerk arbeitet das Dezernat 15 u.a. mit dem Umweltministerium, dem Landesrechnungshof und dem Landeskartellamt zusammen. Es hat ständige Kontakte zu den Schwerpunktstaatsanwaltschaften und den örtlichen Spezialdienstellen der Kriminalpolizei in Bochum, Dortmund, Köln und Wuppertal. Von dort kommt auch ab und zu personelle und fachliche Unterstützung. (pbd)

13 Kommentare zu “Mit einer üppigen Mahlzeit fängt es an”

  1. Nechliudow meint: (11.8.2008 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Eine solche Regelung im BGB gibt es doch schon: § 612a.

  2. Volker meint: (11.8.2008 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    "Er bietet dafür unter dem kostenfreien Anschluss 0800 567 78 78 garantierte Anonymität. Die Telefonnummer eines Anrufers werde nicht angezeigt oder gespeichert, es gebe keine Fangschaltung."

    Auf die Angabe würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
    Vor ein paar Jahren hat eine Soko hier im Ruhrgebiet mal bei der Suche nach einem Serienvergewaltiger eine Telefonnummer in der Presse veröffentlichen lassen, unter der man angeblich die Stimme des Täters hören konnte. Die Bevölkerung wurde also, wie es immer heißt, um Mithilfe gebeten.
    Neugierig wie ich bin hab ich natürlich auch mal angerufen. 3 Tage später standen dann zwei Kripobeamte vor der Tür. Im Gespräch mit denen kam raus, dass sie wirklich ALLE Anrufer der Reihe nach abklappern, da ja auch der Täter darunter sein könnte.

  3. Udo Vetter meint: (11.8.2008 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Man braucht die Anruferdaten ja auch gar nicht gesondert festzustellen. Der Vorratsdatenspeicherung sei Dank.

  4. Torsten meint: (11.8.2008 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Warum gilt eine gestellte Strafanzeige schon als Erfolg? Die Lage sieht doch so aus: 30 Prozent der Anrufer hatten schlichtweg nichts, 70 Prozent irgendetwas. Und wenn die 38000 Euro – (Schadenssumme oder komplettes Auftragsvolumen) der größte vorzeignare Erfolg sind, müsste man doch mal nach den Kosten dieses Dezernats fragen.

  5. VincentVega meint: (11.8.2008 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @4

    Bei so einer Sache geht es nicht immer nur um den Kosten/Nutzen-Faktor, danach sollte keine Strafverfolgungsbehörde arbeiten. Es geht viel mehr um den Schutz der Rechtsordnung/Rechtsgüter, die Prävention und Abschreckung.

  6. Fincut meint: (11.8.2008 um 12:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn man realistisch peilt und etwa 95% aller Bundesbürger etwas "mit Steuern" zu tun haben, dann ist eine Erfolgsquote von 70% doch eher mau.

    Was ist denn mit den Tippgebern? Erhalten die einen Korb Südfrüchte für ihre Tätigkeiten?

  7. Hannes meint: (11.8.2008 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    > Diese Erklärung stammt von „Transparency International“, der
    > weltweiten Antikorruptionsorganisation.
    > In der deutschen Abteilung ist Peter Hammacher, ein
    > Rechtsanwalt in Frankfurt, zuständig für das
    > Thema Hinweise. Ohne die geht es nicht, sagt er. Und meint,
    > dazu gehöre auch Zivilcourage.

    So, so, Transparency International. Die so transparent waren einer Bloggerin einen Reinzumachen. Hmm, wer war nochmal der Anwalt der Bloggerin? Mal Nachdenken. Moooment, nichts verraten, ich komme gleich drauf! GLeich hab' ich's. Moooment. Ach ja

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/03/29/uble-nachrede/

  8. Peter meint: (11.8.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Hm… Was ist denn ein 5-Sterne-Menü?

    Die in der Gastronomie relevanten Sterne enden meines Wissens immer noch bei 3 :-)

  9. trillian meint: (11.8.2008 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    In NRW gibt es in jeder öffentlichen Verwaltung eine andere Richtschnur, wo "Vorteilsannahme" anfängt. Hier ist es so, dass ich pro Jahr und Kunden keine Leistungen über 10€ annehmen darf. Also nichtmal ne Messekarte für 15€ – die zahlt die Stadt dann lieber selber.

  10. DerDude meint: (11.8.2008 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    >> Der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant<<

  11. gefährder von schäubles gnaden meint: (11.8.2008 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    denunzianten aller länder vereinigt euch
    der denunziant = du bist deutschland
    ab morgen mit fang-prämie
    seht euch mal die einkommen der politiker an ich bin mir sicher das die trefferquote über 70% liegt…ne schon klar als volksvertreter hat man genug zeit um in x-beliebig vielen vorständen zu sein
    das hat mit korruption nichts aber auch garnichts zu tun das bißchen volksvertreten macht man halt so neben bei…

  12. anonym meint: (11.8.2008 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Bis ans Ende meiner Tage möchte ich nichts mit Transpiration interational zu tun haben. Und auch sonst würde ich nie auf die Idee kommen, einen von diesen selbsternannten Gerechtigkeitsfanatikern anzurufen, selbst wenn sie einem goldene Berge versprächen. Es gibt einfach Dinge, an die denkt man nicht einmal!

  13. Klaus meint: (13.8.2008 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    "Denn wer etwa seinen Arbeitgeber verpetzt, dem droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes."

    Da kenne ich ein anders lautendes Urteil des BVerG:

    Abs. 20: "Aber selbst bei dem vom Landesarbeitsgericht zu Grunde gelegten Sachverhalt, wonach der Beschwerdeführer 'freiwillig' zur Staatsanwaltschaft gegangen sei, dort Aussagen gemacht und aufgrund eigenen Antriebs Unterlagen übergeben habe, hätte es diesem verfassungsrechtlichen Aspekt Beachtung schenken müssen. Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten."
    aus: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20010702_1bvr204900.html

    Die Entscheidung ist sowieso lesenswert:

    Abs. 16: "Im tatsächlichen Bereich übergeht es entscheidende Teile der Beweisaufnahme oder verkehrt sie sogar in ihr Gegenteil."

    Die Verfassungsrichter stellen hier feststellen, dass das Landesarbeitsgericht offensichtlich Beweise, die vom Arbeitsgericht vorher ermittelt wurden einfach im Urteil in ihr Gegenteil verkehrt haben, ohne selbst andere Beweise ermittelt zu haben.
    Da fragt man sich als Bürger dann ernsthaft, welche Konsequenzen die betroffenen Richter denn zu befürchten haben, wenn ihre Urteile in solcher Klarheit vernichtend bewertet werden.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum