Belehren, nicht durchsuchen
Vermerk eines Staatsanwalts. Er lehnt eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten ab. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine pornografische Filmdatei im Internet zum Upload bereitgestellt zu haben. Eine Hausdurchsuchung hält der Staatsanwalt für unverhältnismäßig. Das Verfahren werde eingestellt.
Vorher soll der Beschuldigte aber noch vernommen werden. Nicht so sehr, um ihm belastende Details zu entlocken. Nein, die Polizei soll ihm verdeutlichen, wie riskant Filesharing sein kann. Also eher Prävention statt Repression.
Woanders packt mit in solchen Fällen schon mal gern den Dampfhammer aus.
Der Name des Films ist diesmal offensichtlich nicht so lustig; Darum wird er auch nicht erwähnt.
Dann soll der Staatsanwalt aber auch die ermittelten Daten für sich behalten und nicht an den Abzocker-Anwalt weiterreichen, wenn es ihm sooo sehr darum geht, Prävention zu betreiben und den Beschuldigten vor den Risiken des Filesharing bewahren will.
Es gibt noch Staatsanwälte mit Augenmaß!?! Hurra, der Rechtsstaat ist wohl noch nicht ganz verloren …
Ich würde sagen, ein Anwaltschreiben mit Kostennote hat einen größeren erzieherischen Effekt als das Gespräch mit dem freundlichen Beamten.
Auch der präventive Effekt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte nicht unterschätzt werden. :D
@4 (RA MJ):
Wenn einige "Kollegen" da mit dem Streitwert nicht so launig umgehen würden, dann könnte ich dem zustimmen…
Durchsuchung = Arbeit
Zufallsfund = noch mehr Arbeit
Anklage = viel Arbeit
Einstellen = wenig Arbeit
Eigentlich liegt es auf der Hand…
@RA MJ:
Das ist aber auch nicht der Zweck einer Kostennote…
… und erst recht nicht der Zweck einer GoA. Aber dieses Fehlverständnis sei Ihnen verziehen – dem unterliegen sowohl gestandene Juristen wie auch der BGH in ständiger Rechtsprechung. :-)
Endlich mal ein Staatsanwalt, der ein wenig Zurückhaltung beim Einsatz der Hausdruchsuchung erkennen lässt…
Egal was gemacht wird, hier wird über den angeblich am Boden liegenden Rechtsstaat gestöhnt.
Darauf ein Snickers
@ 7: Bitte nachschlagen unter »Rechtsfortbildung«. :)
@11:
Die hier maßgeblichen Begriffe "contra legem", "Gewaltenteilung" und "Wesentlichkeitslehre" konnte ich an dieser Stelle leider nicht finden…. :-)
Amen! Eine Entscheidung von gesundem Menschenverstand: Die Staatsanwaltschaft hat weniger Arbeit und etwas länger Feierabend, das Gericht hat weniger Arbeit und etwas länger Feierabend (oder einfach Zeit sich um echte Fälle zu kümmern), das SEK kann 'ne Tasse Kaffee trinken und der Beschuldigte ist vor dem Ruin gewahrt. In dolce jubilo, oder wie würde ein Lateiner jetzt sagen lol
@5 / Rudi, wenn Sie das Problem mit den überzogenen Abmahngebühren meinen: Das dürfte dann ab 01.09.2008 wegen der Novelle des UrhG der Vergangenheit angehören.
So angenehm es ist, dass die Staatsanwaltschaft etwas mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz was anfangen kann: Prävention und Erziehung der Bevölkerung ist aber auch keine Aufgabe der Justiz! So nett das menschlich jetzt auch sein mag, aber eine Vernehmung, wenn die Einstellung bereits beschlossen ist, bewegt sich – vorsichtig ausgedrückt – wenigstens im rechtsfreien Raum. Unvorsichtig ausgedrückt: Die Staatsanwaltschaft agiert hier völlig außerhalb ihrer Kompetenz, wenn das das Ziel ist. Ist zwar besser, als wenn sie ihre Zeit mit der Ermittlung von IP Adressen für den Scheinfreiherrn verschwendet, trotzdem aber nicht okay!
@14: Da lach ich mir ins Hemd. Ist das denn ein "einfach gelagerter Fall"? Es handelt sich ja um einen Film und nicht nur um ein einfaches Bild… und, und, und… Ich würd erstmal normal abrechnen und der Dinge harren, die da kommen mögen…
Na dann, auf nach Karlsruhe, Nr. 12!
Das wird ein grandioser Sieg der Gerechtigkeit! :D