Ex-Terroristen dürfen schweigen
Die ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts müssen nicht in Beugehaft. Mit dieser Maßnahme wollte die Bundesanwaltschaft erzwingen, dass die verurteilten Terroristen über frühere Taten der RAF aussagen. Der Bundesgerichtshof gab heute den Beschwerden der Betroffenen statt und stellte fest, dass sie ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht haben.
Der Bundesgerichtshof will nicht ausschließen, dass sich Klar, Mohnhaupt und Folkerts bei einer eventuellen Aussage wegen anderer Straftaten belasten müssten, wegen derer sie noch nicht verurteilt sind.
Zur Pressemitteilung des Gerichts.
Beugehaft von Insassen. Sowieso etwas seltsam.
Im Endeffekt heißts wohl, dass da praktische Gründe wohl eher im Vordergrund standen. Man kann mit Beugehaft doch nur Menschen beeindrucken, die nicht das Gefängnis gewohnt sind.
Ob das jetzt wirklich sich mit evtl. neuen Straftatsbeständen erklären lassen kann? Ich finde die Begründung etwas schwach, denn da gibt es wohl keine Hinweise auf solche, die nicht verjährt sein dürften. In Betracht kommen wohl nur Beteiligungen bei Morden/Mordanschlägen.
Wenn man immer so weit das Auskunftsverweigerungsrecht auslegte, könnt man wohl keinen Zeugen mehr vernehmen…
Die Beugehaft wird nur nicht auf den Vollzug der Strafhaft angerechnet. Die Strafhaft verlängert sich also entsprechend.
Käme die Beugehaft denn vor oder nach der Strafhaft? Bei letzterem hätte man ja lebenslang Zeit sich das zu überlegen.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach könnte man keine zeitlich unbegrenzte Beugehaft verhängen. Sonst wäre man schnell bei reiner Willkür. Da schlägt dann doch positiv der Rechtsstaat durch …
Beugehaft darf höchstens auf sechs Monate festgesetzt werden. Dann ist Schluss.
Wieso man die nicht einfach im Knast sitzen läßt, verstehe ich nicht. Die ganzen Diskussionen über Gnadenentscheidungen etc. machen doch keinen Sinn – zumindest, wenn keinerlei Reue gezeigt und nicht einmal eine Entschuldigung an die Angehörigen der Opfer formuliert wird.
Die Beugehaft-Diskussionen kam ja nur deshalb auf, weil man nach der Entlassung von RAF-Mördern aufgrund von Gnadenentscheidungen keinen Anreiz mehr hat, die gewünschten Informationen zu erhalten.
Beugehaft gibt's max. 6 Monate. Nicht sehr beeindruckend für jemanden, der bereits das eine oder andere JahrZEHNT gesessen hat, oder?
Außerdem frage ich mich, was man mit dieser Maßnahme erreichen möchte? Eine Aussage wird man bekommen. Aber wird sie auch der Wahrheit entsprechen?
Als seinerzeit ein gewisser Helmut K. sich weigerte, Namen von Parteispendern zu nennen, weil er "sein Ehrenwort" gegeben hatte, nahm man von Beugehaft auch ganz schnell wieder Abstand. Aber bei Terroristen ist Beugehaft plötzlich das Allheilmittel?
@5 – Udo Vetter
Ich habe mal gehört, dass die Beugehaft mehrmals in der gleichen Sache verhängt werden kann, also mehrmals diese 6 Monate.
Stimmt das?
»Wieso man die nicht einfach im Knast sitzen läßt, verstehe ich nicht.«
Ich glaub, das hat was mit den Grundrechten zu tun. Müsste ich aber nochmal bei Wikipedia nachgucken… *grübel*
»Sind die Maßregeln erschöpft, so können sie in demselben oder in einem anderen Verfahren, das dieselbe Tat zum Gegenstand hat, nicht wiederholt werden.«
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__70.html
Ganz eherlich: Interessieren IRGENDWEN noch die terrositischen Sachen der RAF von damals? Ist doch sicherlich schon fast 20 Jahre her.
Terroristen von heute klauen Musik, tragen Bärte, beten zur falschen Relegion und besitzen politisch motiviert Kinderpornos.
Von mir aus können die alle frei kommen und nen vernümpftigen Job nachgehen.
Die Hinterbliebenen und die überlebenden Opfer sind sicherlich an einer Aufklärung interessiert. Ich bin das ohne jegliche Nähe zu Tätern oder Opfern ebenfalls.
@ 11: Vielleicht interessiert es die Angehörigen? Siehe im Fall Buback den Sohn.
@6: Die Terroristen sind unverhältnismäßig länger als andere Deutsche, die ähnliche Taten verübt haben. Aus dieser Sicht könnte man sie ohne weiteres als politische Gefangene bezeichnen! Die deutsche Justiz hat zwar immer wieder beteuert, daß es sich um ganz normale Gefangene handelt, aber die Entscheidungen waren eindeutig politisch motiviert.
Warum soll ich eine Tat bereuen? Wenn ich Reue zeige, gibt es zwei Möglichkeiten: geheuchelt und echte Reue. Wer kann das entscheiden?
Und gerade bei bei dem aufsässigen C. Klar zeigt unser Staat seine unzivilisierte Seite. Wer keine Einsicht zeigt, muß bestraft werden. Und natürlich kommt es darauf an, wer bedroht wurde. Ich habe einen interessanten Artikel im Stern dazu gelesen:
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Debatte-Christian-Klar-/585933.html?q=Wenn%20wir%20schon%20von%20Mord%20sprechne
Es gibt auch Leute, die es interessieren würde, dass öffntlich über die extremen Rechtsbrüche informiert würde, die nötig waren, um die RAF-ler so lange wegzusperren.
Die Urteile wurden nicht deshalb 30 Jahre unter Verschluss gehalten, weil sie nach rechtsstaatlichen Maßstäben so sauber sind: Es wurden die Frage von Rechtfertigungs- und Entschudligungsgründen einfach mit zwei Statements weggewischt:
1. Widerstand gegen die BRD kann niemals gerechtfertigt sein, weil die BRD demokratisch und rechtsstaatlich organisiertb und praktiziert ist.
2. Die RAF-fler sind gewöhnliche Verbrecher.
Die Urteile wurden nicht 30 Jahre unter Verschluss gehalten.
Eine etwas seltsame, wenn nicht geschmacklose Überschrift, finde ich.
Wann und wie wird aus einem Terrorist ein Ex-Terrorist?
Und wird aus einem Mörder irgendwann auch ein Ex-Mörder?
Die Urteile wurden wohl 30 Jahre unter Verschluss gehalten:
http://www.welt.de/politik/article1107936/Bundesanwaeltin_gibt_RAF-Urteile_frei.html
(1. Mein Fehler. U.V. 2. Ich habe keine Lust, ständig die Links aus Ihren Kommentaren zu nehmen. Bitte lassen Sie die Links weg. U.V.)
@12,13
auch in fällen, die nichts mit der raf zu tun haben, gibt es angehörige, die an aufklärungen interesse haben. wenn schon, denn schon.
Meine Frage an U.V.: Warum dürfen andere zumindest einen LINK zu ihrer Homepage angeben, ich aber nicht?
Welchen Sinn sehen Sie darin, mir LINKS zu Nachweisen staatlichen Unrechts zu verbieten?
Ich bin ein verständiger Mensch, der wahren Argumenten gegenüber aufgeschlossen ist, sich um Anstand und Fairness bemüht und selbstverständlich berechtigte Interessen anderer akzeptiert.
Über eine Antwort Ihrerseits, Sie haben ja auch meine Email-Addy, würde ich mich freuen.
Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen
@ 20: Einfach eigenen Blog aufziehen und dort nach den favorisierten Regeln diskutieren (lassen).
Im Internet herrscht Anarchie, die auch der (über-)eifrigste Staatsanwalt nicht in den Griff bekommt. Und das ist eigentlich auch ganz gut so. ;)
"Winfried Sobottka, der wahre Messias nach dem Verständnis der deutschen Anarchistinnen und Anarchisten"
Klingt das ("Messias" und "Anarchisten" in einem Satz) nur für mich wie ein Widerspruch?
Gruß,
Kristine
Herr Sobottka: Offensichtlich haben Sie sich in eine fixe Idee verrannt. Ich rate Ihnen, Vorwürfe von Mordkomplotten und ähnlichem besser zu unterlassen. Das könnte Ihnen durchaus noch strafrechtlichen Ärger einbringen.
Das nur als freundlicher Rat am Rande. Denn mit dem Blog hier hat das alles nichts zu tun.
Es mag in ihren Ohren so klingen, Christine, doch es ist keiner: Es gibt keinen Herrn oder Führer unter uns Anarchistinnen und Anarchisten, man könnte höchstens sagen, wir seien alle Herrinnen und Herren über uns selbst. Unter dem Begriff "Messias" verstehen wir den, der die höchste Botschaft verkündet, das wahre göttliche Gesetz für die Menschheit, dem alles andere unterzuordnen ist.
Das habe ich nach Überzeugung der Anarchistinnen und Anarchisten getan, es heißt:
"Die Menschheit richte sich nach dem, was die gerechten und vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle offenen Streites der Argumente wollen, im Kleinen, im Großen, in Allem!"
So einfach wird man der wahre Messias.
Die klugen männlichen Anarchisten haben sofort verstanden, dass es für sie nicht anders ist, als müssten sie sich mit ihren eigenen Müttern jeweils einig werden, und die Anarchistinnen sehen sich nicht imstande, zu dem Gesetz zu widersprechen.
Ich habe dazu natürlich mehr zu sagen, es entspricht tatsächlich auch dem Modell der Optimierung menschlicher Intelligenz, die in Wahrheit nicht als Individualintelligenz, sondern als Kollektivintelligenz konzipiert ist und dabei exakt nach dem Schema, das sich im ganzen Göttlichen Gesetz widerspiegelt, richten muss, wenn sie optimale Ergebnisse liefern soll.
Sie sehen also: Dass die Anarchistinnen und Anarchisten in mir den wahren Messias erkennen, bedeutet nicht, dass sie vor mir knieten und mich anbeteten, sondern, dass sie vor dem von mir verkündeten Gesetz knien und dieses anbeten. Und natürlich unsere wundervolle Göttin Anarchie, die Göttin der Schöpfung, der gerechtigkeit, der Liebe, des Friedens und des lebensglückes, die unser aller Mutter ist und in deren Auftrage ich das Gesetz verküpnden durfte.
Sehen Sie den Widerspruch als gelöst an, Christine?
Mit lieben anarchistischen Grüßen
Winfried
@25: "Sehen Sie den Widerspruch als gelöst an, Christine?"
Nein. Allerdings dürfte das daran liegen, daß ich keine Ahnung habe, wovon Sie sprechen.
Gruß,
Kristine
P.S: Eris ist die wundervolle Göttin, nicht Anarchie!
Sie behaupten nur, Christine, und wenn Sie meinen Worten keinen Sinn entnehmen konnten, wie Sie selbst im Grund sagen, so kann das nicht nur an meinen Worten, sondern auch an Ihrem Willen liegen.
Ich hätte nichts dagegen, hier einen religiösen Disput zu eröffnen, bezweifel aber, dass das von U.V. erwünscht ist. anmekrekn möchte ich nöch, dass Anarchie das in unseren Genen verankerte Grundschema menschlichen Verhaltens ist, nach dem alle echten Naturvölker sich auch verhalten, so dass es durchaus logisch ist, der schöpfenden Gottheit den NAmen Anarchie zu geben.
Ergänzen möchte ich noch, dass unsere wundervolle Götton Anarachie selbstverständlich auch die Göttin der Vernunft ist.
Dass Sie, Christine, die griechische Göttin der Zwietracht und des Streites am höchsten setzen, also im Grunde ein Bekenntnis zum Satanismus abliefern, brauche ich wohl nicht zu kommentieren.
Wesentlich wichtiger scheint mir die Frage zu sein, ob es in Deutschland nicht doch Anstand und Vernunft außerhalb der Kreise gebe, die sich schon jetzt eindeutig und klar zur Anarchie bekennen.
U.V. möge sich fragen, wer sich außer uns regen solle, wenn nicht solche Leute wie er. Um eine Antwort auf die in Kommentar gestellte Frage bitte ich nach wie vor.
Die Frage in Kommentar 20 war gemeint, zudem bitte ich um Verständnis für Flüchtigkeitsfehler, da ich derzeit sehr unter Zeitdruck stehe und alles nur noch in die Tasten hämmere.
Cool, ich bin Satanistin! Muß ich jetzt meinen Mitgliedsausweis bei den AA (Anarchistischen Agnostikern, nicht den Anonymen Alkoholikern) abgeben?
Gruß,
Kristine
"… dass Anarchie das in unseren Genen verankerte Grundschema menschlichen Verhaltens ist, nach dem alle echten Naturvölker sich auch verhalten …"
*pruuust* *lach*
Himmel, da hat aber jemand Ahnung von Soziologie, Genetik und Ethnologie :))
Mehr als leere beleidigende Worte hat mir offenbar nicht entgegenzusetzen:
Wer eine Göttin der Zwietracht und des Streites zur höchsten erklärt, erklärt das Böse zu dem höchsten, daran ist nichts zu rütteln.
Und mit *prusssT *lach* und der Behauptung, der andere habe keine Ahnung, führt man auch keine Diskussionen.
Hier entlarven sich einige Leute selbst.
Ich erinnere daran, dass auch Jesus es nicht wollte, dass irgendein Mensch über irgendeinem anderen stehe, und ich erinnere daran, dass "Führer" wie Hitler, Stalin, Napoleon und viele andere historisch hinreichend bewiesen haben, was Hierachie gleich welcher Art letztlich bedeutet: Menschliche Entgleisung in Irrsinn und Bösartigkeit.
Bei den echeten Naturvölkern herrscht tatsächlich Anarchie, nicht Befehlsgewalt,sondern gegenseitige Liebe ist der Motor organierten Gemeinschaftslebens.
Noch die Germanen zu Zeiten des Armin/Hermann waren Anarchisten, die Inidaner Nordamerikas auch: Zwar hatten sie ihre Häuptlinge für bestimmte Lagen, in denen schnelle Koordination nötig war, doch diese Häuptlinge konnten jederzeit abgesetzt werden und hatten letztlich nicht mehr zun sagen als alle anderen auch.
@28, 29: so, gudd jetz…
Zurück zum Thema, bitte. Wie soll ich hier sonst was lernen??
Ursprüngliches Thema war die Frage, ob Beugehaft bei den Terroristen von damals anzuwenden ist oder nicht.
Der BGH hat aus meiner Sicht die richtige Entscheidung getroffen. Soweit diese Menschen auch nur den Ansatz einer Selbstbezichtigung haben, kann sie keiner zwingen, sich selber zu belasten.
Allerdings stellt sich für mich die (rethorische) Frage, ob später bei einer Gnadenentscheidung über die (vorzeitige) Entlassung es eine Rolle spielen kann, wie sich die Täter im Laufe der Jahre ihrer Inhaftierung verhalten haben. Geständige und reumütige Täter erfahren schon bei ihrem ersten Urteil eine gewisse "Gnade", weil das strafmildernd berücksichtigt werden kann.
Aus meiner Sicht ist bei der Gnadenentscheidung es sehr wohl zu berücksichtigen. Und da mögen die Richter dann hart bleiben. Gleichwohl bleibt die Frage, ob es die Verurteilten trifft, wenn sie statt 24 Jahren 24,5 Jahre sitzen müssen. Wahrscheinlich nicht.
Die Beugehaft kann nur den freien Menschen hart treffen, einen Inhaftierten nie. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, die ungern von den Beteiligten angesprochen werden: das Zurückfahren der Vergünstigungen im Vollzug auf das Mindestmass der Menschenwürde. Ich persönlich meine, dass diese Instrumente in solchen Fällen auch mit Fingerspitzengefühl angewendet werden müssen.
In diesen Fällen bleibt aus meiner Sicht nur die philosophische Frage nach Gerechtigkeit, und wie diese definiert ist oder wird. Die Gerechtigkeit für den Täter, aber auch für die Opfer. Leider ist das differenzierte Bild anscheinend etwas verloren gegangen, da oft nur die Gerechtigkeit für die Täter eingefordert wird. Diese hat ihre Grenze da, wo die Gerechtigkeit für die Opfer beginnt. Diese Grenze ist nicht allgemeingültig zu ziehen, aber hier wird die Gnadenentscheidung eine wichtige Rolle im Verständnis der Bürger für das Pro oder Contra spielen.
»Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, die ungern von den Beteiligten angesprochen werden: das Zurückfahren der Vergünstigungen im Vollzug auf das Mindestmass der Menschenwürde.«
Unfug.
@ RA MJ #34
Bißchen substanzlos, Ihr Vortrag.
Die Frage nach der Wahrung der Menschwürde erübrigt sich in deutschen JVA wohl, wenn eine Gemeinschaftstoilette in der Gemeinschaftszelle untergebracht ist.
Das ist im Falle Klars nicht der Fall, doch dafür musste er über 20 Jahre lang Fußketten tragen, wenn seine Mutter ihn einmal pro Monat besuchen durfte.
Mir wird schlecht, wenn ich manche Beiträge hier lese.
Was U.V. angeht, will er seine Gründe dafür, mir, anders als anderen, keine Kinks zuzulassen, eindeutig für sich behalten. Das ist auch eine Antwort auf die von mir an ihn gerichtete Frage.
@36: Fußketten gibt es innerhalb keiner JVA, die gibt es nur bei Ausführungen zum Arzt oder Gericht. Immerhin sollen die eine Flucht ver- bzw. behindern. Fall Sie mal wieder in U-Haft sind und dann vor Gericht gezerrt werden merken sie das dann.
Zum Glück ist es eine .de-Domain, die wird bals offline sein.
Ich kann gut nachvollziehen warum SIE keine Links mehr schalten dürfen. Noch so ein Spinner, diesmal aber ein Linker.
ergänzung zu 38:
Also kein Rechter wie der "chemtrails"-Spasti (Name entfallen mit seinen dk und se-Domains….
@11 und 12:
20 Jahre danach? Es wird immer Hinterbliebene geben die irgendwas wissen wollen. Vom simplen Unfalltod bis zum Tod im Krieg.
Das Leben geht weiter!
@ Nr. 37: Christian Klar musste jahrelang Fußketten tragen, wenn et sein Mutter einmal im Monat IN DER JVA empfangen durfte, muss es möglicherweise jetzt noch.
Dass es dabei um Demütigung und Quälerei, nicht um Fluchtverhinderung geht, bedarf keiner Erläuterung.
@33: Mir ist klar, das Anwälte dieses Thema nicht gern hören. Ich bin sicher kein Verfechter der Wasser und Brot-Theorie. Allerdings frage ich mich manchmal, wenn ich höre was alles in den JVA´s möglich ist, ob das nicht mittelprächtige Hotels sind, in denen für die Gefangenen eigentlich alles vorhanden ist, ausser dem Schlüssel, um unbehelligt aus und ein gehen zu können.
Freiheitsentzug sollte Strafe darstellen. Jeder, der eine Straftat begeht, weiss was ihn erwartet. Ich finde es schon hanebüchen, das solche Menschen mehr erhalten, als möglicherweise objektiv betrachtet, nötig ist. Hotelservice mit Bedienung auf der Zelle ist da wohl kontraproduktiv.
Offene Toiletten in 2´er-Zellen sind sicher nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme. Das hängt sicher auch damit zusammen, das nicht genügend JVA´s gebaut werden. Wenn ich bedenke, dass eine Landesregierung längere Zeit den Bau von Jugendstraf- und Arrestanstalten stiefmütterlich behandelt hat, ist das kein Wunder. Der Sozialarbeitertouch war da unverkennbar. Wäre hier rechtzeitig und richtig agiert worden, wären solche Sachen wie Siegburg möglicherweise gar nicht erst passiert.
Dieser Touch ist ja auch oft in den Sitzungen zu spüren, wenn in manchen Fällen mit aller Gewalt in der Vita der Heranwachsenden nach Möglichkeiten gesucht wird, Milderungsgründe zu finden. Das wirkt manchmal lächerlich.
Das ist wie bei Rotlichtverstössen, wo der Richter bis zu 25 mal am Tag hört: Es war gelb.
Ich bin der Auffassung, das ein Aufenthalt in der JVA nicht als Jugendherbergsurlaub betrachtet werden darf. Gefangenen, die mitarbeiten und sich um die Aufarbeitung ihrer Tat bemühen, versuchen den Anschluss in die Gesellschaft auch durch "einen reinen Tisch" ihres Gewissens zu finden, belohnt werden sollten.
Wer das nicht tut, sondern resistent gegen die Bemühungen der Gesellschaft auf Reintegration bleibt, sollte auch die entsprechende Behandlung erfahren.
Letztlich sind Menschen auf Belohnungen programmiert und nur dadurch zu erreichen.
Meine Darstellung ist stark verkürzt, provokativ, und soll die Diskussion dazu anregen.
Auch meines Erachtens sollte die Strafe Vergeltungscharakter haben, seit über 30 Jahre ist das aber nicht mehr Strafzweck.
Nur: Diese Vergeltung findet eben nicht statt, wenn es Belohnung für die " Aufarbeigung" der Tat gibt. Diese Belohnung gibt es heute, und so kommen zwei Typen von Verbrechern gut durch den Vollzug: der Kaminefürst, belohnt mit offenem Vollzug und vorzeitiger Entlassung, und der Brutalo, der zwar seine Zeit absitzt, aber dabei recht angenehm lebt.Ein idealer Vollzug würde dagegen nur auf das Absitzen der Strafe abzielen. Diesen idealen Vollzug gibt es aber nicht, weil er echtes Engagement der Bediensteten verlangte. Und deshalb bleibt der Knast eine eigene Welt mit korrupten Beamten und verschlagenen und/oder brutalen Häftlingen.
Der Tonfall der Kommentare ärgert mich jetzt doch ein bisschen. Es gilt das Grundgesetz und das StVollzG. Ich darf zitieren:
»Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).« (§ 2 StVollzG)
Natürlich wird das Aufarbeiten der Tat belohnt, denn dies ist das gesetzliche Vollzugsziel.
»Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.« (§ 3 Abs. 1 u. 2 StVollzG)
Kerkerhaft bei Wasser und Brot ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar. ’nuff said.
"Kerkerhaft bei Wasser und Brot ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar. ’nuff said."
Welchen "Rechtsstaat" sollen wir denn angeblich haben?