Von Richtern gefickt
Wenn Strafgerichte auf Verurteilungskurs gehen, sind sie mitunter nicht zu bremsen. Auch nicht durch abenteuerlichen Schlussfolgerungen und Verdrehungen. Mit einem krassen Fall der Sprachauslegung musste sich jetzt der Bundesgerichtshof auseinandersetzen.
Es ging um den Gebrauch des Wortes “Ficken”:
Andere vom Landgericht angewendete Erfahrungssätze beruhen auf unzutreffenden Grundlagen. Das gilt etwa für die Auslegung einer Äußerung des M. gegenüber einem Zellengenossen, wonach die Polizeibeamten ihn bei einer Vernehmung durch Vorhalte von Ermittlungsergebnissen “gefickt” hätten.
Hierzu führt das Landgericht aus: “‘Gefickt’, d. h. überführt fühlt sich nur ein Täter, nicht aber ein Unschuldiger” (UA S. 52). Auch dieser Satz trifft selbst in der vom Landgericht angenommenen Deutung in dieser Allgemeinheit kaum zu; unzutreffend ist aber schon die zugrunde liegende Auslegung, denn der zitierte Begriff dürfte im vorliegenden Zusammenhang in den betroffenen sozialen Kreisen in der Regel im Sinne von “Hereinlegen”, “Betrügen”, “Aufs-Glatteis-Führen”, nicht aber im Sinne von “Überführen” gebraucht werden.
Auch sonst sprudelt aus dem Urteil vor Lebensweisheiten voller Banalität, die in ihrer Allgemeinheit nicht richtig sind und bei denen es schwer fällt anzunehmen, dass die Strafkammer eines Landgerichts wirklich an sie glaubt:
- “Wenn es um die Aufklärung der Todesumstände eines getöteten Menschen geht, lügt nur derjenige, der als Täter oder Gehilfe etwas zu verbergen hat oder der als so genannter Unbeteiligter ein plausibles Motiv hat, den bzw. die eigentlichen Täter zu decken.”
- Zweifelhaft ist auch die Erwägung, der Angeklagte sei “als so genannter ‘zufälliger Finder’ der Leiche des Getöteten ein hohes persönliches Risiko eingegangen, wegen der Tötung (…) strafrechtlich
verfolgt zu werden. Ein derart hohes Risiko geht (…) ein bloßer ‘unbeteiligter Zuschauer’ eines Tötungsverbrechens jedoch nur dann ein, wenn er dafür schwerwiegende besondere Gründe hat, z. B. Verwandtschaft (…)”.- Auch die Annahme, wer einem anderen einen “Denkzettel” verpassen wolle, tue dies nicht mittels eines Stromstoßes, sondern durch Verprügeln (vgl. UA S. 47), ist kaum geeignet, die Feststellung eines von vornherein gefassten Tötungsplans zu stützen.
- “Jemand, der bei der Aufklärung eines Tötungsverbrechens lügt, kann zwar Täter sein, zwingend ist dies jedoch nicht. Auch derjenige, der weniger strafrechtlich Relevantes zur Tötung … beigetragen hat, hat ein triftiges Motiv … zu lügen.”
Mit solchen Argumenten wird eine Gefängnisstrafe von neun Jahren gerechtfertigt. Man kann an den Formulierungen des Bundesgerichtshofs spüren, wie hoch der Gruselfaktor gewesen sein muss. Nicht wegen der Tat, sondern vor den eigenen Kollegen, die so ein Urteil in die Welt gesetzt haben.
Es lebe die "Bundes-Bananen-republik Deutschland"…..
Mit einem vorzüglichen Rechtstaat, garantierten Grundrechten und freiheitlichen Grundordnung…..
Evtl. hatte der Verdächtige ja auch ungewollten Geschlechtsverkehr mit dem Durchsuchungsbeamten.
Na wenigstens der BGH hats gemerkt – so klar ist das ja auch nicht…
Dieses Mal also umgekehrt: das Landgericht arbeitet unsauber, der BGH bügelt es aus – die bessere der beiden Varianten.
Bislang dachte ich, um Richter (LG) zu werden müsste man besonders qualifiziert sein.
Nun denke ich, dass das zutrifft – nur eben anders!
;-))
Pro Meta-Diskussionen in Gerichten!
META-DISKUSSION-EIN
(Angeklagter, Verteidiger) Entschuldigung, Herr Richter… Woah, also mal unter uns, das ist wirklich Bullshit, den Sie da verzapfen. Wollen Sie da nicht nochmal drüber nachdenken?
META-DISKUSSION-AUS
Es gibt auch Richter am Landgericht, die das Herausziehen eines Telefonkabels am Tatort sinngemäß so begründen:
"Der Angeklagte wollte gegenüber möglichen Anrufern der Eindruck erwecken, das Opfer telefoniere und sei wohlauf."
Aha. Was hört denn ein Anrufer, der bei jemandem anruft, dessen Telefonstecker nicht in der Buchse steckt? Das Freizeichen – nicht das Besetztzeichen. Einfach mal ausprobieren.
Insider
Das kommt davon, wenn Richter nicht nur unabhängig, sondern auch -faktisch- unantastbar sind.
Unterworfen nur dem Gesetz, welches auf sie nicht angewendet wird und ihrem Gewissen, sofern sie eines besitzen.
@7 (Insider)
Reagiert bei ISDN-Anschlüssen kein Endgerät binnen einer (kurzen) Zeitspanne, so bekommt der Anrufer eine entsprechende Meldung in seinem eigenen ISDN-Telefon. Erfolg der Anruf von einem analogen Anschluß aus, so gibt's ein Besetztzeichen.
Sehr geehrter Herr Vetter, auch wenn Sie es nicht fassen können. Richter glauben immer, was sie sagen. Einem Bonmot zufolge gehören sie damit zu einer ganz besonders ausgefallenen Spezie.
Wie kann man nur so einen Mist verzapfen. Mein Mitgefühl gilt nicht dur dem hier Verurteilten, sondern auch den vielen anderen, die vor dieser Kammer standen. Ob es denen besser ergangen ist?
"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-richts Gera vom 27. November 2007 mit den Feststellungen aufgehoben.
2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Schwurgerichts-kammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen."
Hehe, die Zurückverweisung an ein komplett anderes LG sagt schon viel aus über den Glauben der nicht kompetenten Verurteilung am LG Gera ;-)
Normalerweise wird ja einfach an dieselbe Kammer oder wenigstens an eine Kammer des selben LGs verwiesen.
Wie viele Unschuldige sitzen denn im Gefängnis ?
Die Angeklagten in den berühmten Wormser Prozessen hatten hauptsächlich Glück. Sie wären aller Wahrscheinlichkeit nach verurteilt worden.
Und dieser damals auf Seiten der Anklage tätige Heimleiter ist jetzt angeklagt, weil er beim Baden der Kinder Lust empfunden haben soll. Er hat sich nicht selber entblößt und auch nicht "gefummelt" oder ähnliches.
Über die Wormser Prozesse ist noch viel über Google zu finden.
Die Anklagen von damals klingen plausibel. Jedenfalls plausibler als jetzt die Anklagen gegen den Heimleiter.
@Nik (Nr. 9):
Das mag sein. Mein Fallbeispiel (= Anruf bei einer Person, deren Telefonkabel ausgesteckt ist) datiert aus dem Jahre 1993. Da ich von dieser im Jahre 1996 verfassten Urteilsbegründung betroffen war und sie vorausahnte, habe ich es schon im Jahre 1993 selbst ausprobiert, und es war damals so.
Insider
@ tutnichts (Nr. 13):
Zitat: "Wie viele Unschuldige sitzen denn im Gefängnis ?"
Das weiß niemand – außer den Betroffenen selbst.
Aus Erfahrung kann ich allerdings behaupten, dass der Großteil rechtskraftig verurteilter Strafgefangener behauptet, unschuldig zu sein. Manche Menschen stellen darüber sogar Homepages ins Netz: http://www.hardsabi.de
Insider
Amtssprache ist Deutsch
"Hehe, die Zurückverweisung an ein komplett anderes LG sagt schon viel aus über den Glauben der nicht kompetenten Verurteilung am LG Gera ;-)"
Stichwort "gesetzlicher Richter":
Gibt es für solche Fälle (also Rückverweisung an einen andere Spruchkörper desselben Gerichts oder gar eines anderen Gerichts) so was wie einen Gerichtsverteilungsplan? Oder nach welchen Kriterien verweist der BGH?
@14:
Das widerspricht nicht der Aussage
“Der Angeklagte wollte gegenüber möglichen Anrufern der Eindruck erwecken, das Opfer telefoniere und sei wohlauf.”
Oder hatte der Angeklagte es vorher ausprobiert?
@Moxy (#5): Nö, man muss nur etwas schnöseliger sein, als die Kollegen vom Amtsgericht.
"mit den Denkgesetzen nicht vereinbar"
das muss einem RA doch runtergehen wie Oel.
Was arbeiten denn am Landgericht Gera für Experten? Die Vorstellung von deren "Qualifikation" gruselt mich aber ziemlich.
Warum wird bei solchen Banalitäten eigentlich der BGH benötigt? Ein OLG hätte doch auch schon ausgereicht, oder?
Wie mal eine Strafrechtsdozentin gemeint hatte: Sozialwissenschafts-Kenntnisse sind im Strafrecht immer hilfreich.
Was muss man eigentlich für die Erkenntnisse des LG genommen, äh studiert haben?
"Kompetenz" und "Richter":
Wie wäre es mit einer Verlängerung der Probezeit?
Wie wäre es mit einer "leistungsorientierten Besoldung" bzw. für die Bildzeitung leichter verständlich "Leistungshonorare" (kurz: "Lelo" für Leistungslohn oder "LeGe" für -geld)?
Wovon hängt das ab, ob der BGH das Urteil an das selbe Gericht und die selbe Kammer, eine andere Kammer oder gar ein anderes Gericht zurückverweist?
Und ist die Verweisung an ein anderes Gericht wirklich so etwas wie eine schallende Ohrfeige oder gibt es sachliche Gründe dafür?
"Mit den Denkgesetzen nicht ereinbar"
Beim Bundesverwaltungsgericht ist ein Verstoss gegen Denkgesetze kein Revisionsgrund.
Wenn ich dieses Geblubber lese, werde ich zum Neger (vom schwarzägern)!
Sehr interessant ist die – zwar jederzeit aktuelle -, aber derzeit wieder sehr aggressiv ausgetragene, Diskussion über die Bindung des Richters an Recht und Gesetz, insbes. die Frage des Auslegungsziels (sog. subjektive ggü. sog. objektive Theorie). Bernd Rüthers hat dazu in der JZ jüngst einige schöne Aufsätze zu geschrieben und sich mit unseren obersten Richtern abgelegt, die auch mit deutlichen Worten zurück geschlagen haben. Sehr beängstigend fand ich teilweise die Ansicht oberster Richter, dass gar nicht nach dem historischen Sinn eines Gesetzes zu forschen sei. Vielmehr sei entscheidend, was der Gesetzgeber wohl an Tag der Auslegung für eine Entscheidung getroffen hätte. Mangels hinreichender Anhaltspunkte im Gesetz ist die sog. objektive Methode das Einfallstor für die Entwicklung zum Richterstaat – Gewaltenteilung ade. Wir brauchen wirklich dringend eine Methodendiskussion in Deutschland! Wenn ich mir anschaue, wie wenig Grundlagenkenntnisse einige meiner Kollegen haben, die sogar gute Examina haben, dann bekomme ich es mit der Angst zu tun.
@ 27 Karl
Meinen Sie "Reise in den Richterstaat" von Bernd Rüthers?
@ 28:
Ich meinte insbes. "Fortgesetzter Blindflug oder Methodendämmerung der Justiz? Zur Auslegungspraxis der obersten Bundesgerichte", in: JZ 2008, S. 446. In der ZRP war auch noch was. Und Erwiderung eines Richters, wer war es nochmal… ein ehemaliger Präsident des BGH, wenn ich mich nicht irre. Habe die Aufsätze leider im Büro liegen. Gruß!
@ 29 Karl
vielen Dank für die Hinweise.
Ein etwas älterter Artikel: "Reise in den Richterstaat-Verfassungswandel und Politisierung der Justiz" Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.04.2002, Nr. 87, S. 7
Der Artikel fußt auf einem Vortrag von Prof. Rüthers vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 10. April 2002.
Viele Grüße
interessierter Nichtjurist
Das mit den Richtern läuft so, dass halt diejenigen mit dollen, doolen Examina ins Amt kommen. Dafür muss man nicht lebenserfahren sein. Im Gegenteil: Es ist für´s Examen äußerst hilfreich, jung, ahnungslos, unterwürfig auf Belehrungen und Kritik zu sein. Meinen augenblicklichen Beobachtungen nach werden überiegend junge Damen eingestellt, die halt nichts besseres zu tun hatten als zu lernen, zu lernen und sich gegenüber der Ausbilder, naja, devot zu verhalten, damit die Beurteilungen stimmen. Und dann kommen halt irgendwann auch Urteile, als kämen sie grad aus dem Märchenland.
Übrigens auch die "harten" Urteile können von diesen Mädels kommen – denn nun – im Job angekommen – muss man sich ja auch mal kräftig beweisen. Empfinde nur ich diesen Trend? (Dann läge das Problem ja bei mir; ich mag gar nicht drüber nachdenken)…
zu 31#: Diesen Eindruck habe ich ebenfalls. Bestätigt hat mir diesen Eindruck auch ein Richter am LG Hamburg. Es werden massenweise neue Richterinnen und Richter beim LG HH berufen, welche nicht mehr den alten Kriterien entsprechen. Sie sind unerfahren und jung. Was das für die Rechtsprechung bedeutet, kann ich alklerdings nicht bewerten, denn die alten Richter scheinen nicht die hellsten Typen zu sein.
Das Problem in der Rechtsprechugn sind auch nicht die Richter, sondern die Anwälte mit ihren überzogenen (abgehobenen) Lebenshaltungsansprüchen und ihren abgekapselten EGO (Sonsderstatus).
Bei der Pressekammer Hamburg bestimmen inzwishcen zwei junge Richterinnen das Geschehen mit. Die Urteile scheinen jedoch insgesamt milder auszufallen. An diesem Freitag sprach sogar der Obermeister VorsRi beim LG Herr Buske bei einer Sache zur Höhe der Geldentschädigung: Wir sind unter uns zerstritten!
Anderes habe ich gerade diese Woche im Amtsgericht Tiergarten, Abteilung 259 erlebt. Dier junge Richterin schien darauf aus zu sein, eine Furie zu werden, falls sie das nicht schon ist. Die ältere Staatsanwältin war es schon. Möglicherweise das Vorbild für die junge Frau.
In die Zensurkammer in Berlin erlebte ich an diesem Donnerstag ebenfalls eine neue jüngere Richterin. Allerdings schwieg sie die ganze Zeit.
also ich hör das auch öfter …
anstatt wie ein US-ami fuck zu fluchen,
flucht man eben: "ficken"….
:-)