18.8.2008

Beamte träumen vom Schulterschluss mit Elitejuristen

Die deutschen Richter sorgen sich um den Nachwuchs, weil Berufsanfänger in Großkanzleien (Associates) wesentlich besser verdienen:

Insbesondere der Abstand zwischen den Bezügen auf der Ebene der Associates beziehungsweise der juristischen Führungskräfte der mittleren Ebene und der richterlichen Eingangsbesoldung bereitet den Richterverbänden Sorge. Auf dieser Gehaltsebene stiegen Berufsanfänger ein, um die der Staat mit der freien Wirtschaft konkurriere. Nur eine erhebliche Anhebung der Besoldung schaffe die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden könnten, so DRB-Vorsitzender Christoph Frank.

Das soll neu sein? Schon immer gibt es genug Anwälte, die deutlich mehr, mitunter ein Vielfaches von dem verdienen, was ein Richter oder Staatsanwalt am Monatsende nach Hause bringt.

Eine Erscheinung übrigens, die auch für andere Sparten gilt. Niedergelassen Ärzte oder Apotheker machen regelmäßig auch mehr Geld als ihre Kollegen vom Gesundheitsamt oder der Amtsapotheke. Auch ein Amtsleiter oder Beigeordneter wird wissen, dass er in der freien Wirtschaft mehr verdienen kann – sofern er sich erfolgreich den dort herrschenden Bedingungen stellt.

Was den vermeintlich Bessergestellten aber abgeht, ist die berufliche Sicherheit. Im Gegensatz zu den lebenslang alimentierten und unkündbaren Richtern und Staatsanwälten können sie keineswegs sicher sein, in drei Monaten noch am Futtertrog zu sitzen. Dass diese Sicherheit heute mehr denn je ein Vorteil sein könnte, scheint den Beamtenvertretern nicht in den Sinn zu kommen. Sonderlich erwähnenswert ist es ihnen jedenfalls nicht.

Grotesk wird die Angelegenheit aber, wenn die Beamten sich wie selbstverständlich an den Mitarbeitern und Partnern von Großkanzleien messen lassen wollen. Oder an den Juristen in den Führungsetagen deutscher Unternehmen.

Voraussetzung für einen Schulterschluss mit der Elite wäre zumindest, dass die Beamten dann auch annähernd so hart und insbesondere so lange arbeiten. Davon sind wir, mit Verlaub, aber sehr weit entfernt.

Positionspapier der Richterverbände

50 Kommentare zu “Beamte träumen vom Schulterschluss mit Elitejuristen”

  1. Herr Rossi meint: (18.8.2008 um 18:00) AntwortenReply to this comment

    Schade ist auch, daß es bei Beamten so große Leistungs"bandbreiten" gibt. Mein Ausbildungsrichter arbeitete nicht nur im System 40+x sondern regelmäßig auch spätabends zuhause, was sich an den Änderungsmarkierungen der Entwürfe und der Zeit, wann er seine E-Mail versandte, nachvollziehen ließ. Außerdem produzierte er gleichbleibend hohe Qualität bei kurzen Durchlaufzeiten. Und er beherrschte, was manche Proz.Bevollm. machmal etwas aus der Bahn warf, die Akten (immerhin schöne dicke Bauprozeß-Akten) nahezu auswendig. Die Referendarstation war keine Hängematte, und er hätte sich sicher in der Wirtschaft oder einer Kanzlei gut gemacht, aber er war mit Leib und Seele Richter (und ist es noch).

    Wer wirklich gern Richter ist, weil ihm diese Arbeit Spaß macht, dem würde ich genauso wenig raten, wegen des höheren Gehalts Anwalt zu werden, wie ich dem Juristen, der lieber im Staatsdienst arbeiten will, rate, Anwalt zu werden, weil es mit dem Staatsdienst nicht klappt. Wer nur deswegen in den Staatsdienst geht, weil er da glaubt, tun und lassen zu können, was er will (was auf Staatsanwälte sowieso nicht zutrifft), der ist sowieso an der falschen Stelle.

  2. Malte S. meint: (18.8.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    So radikal würde ich die Position der Richter nicht ablehnen. Es wird zwar immer gute Juristen geben, die gerne Richter werden und auf die finanziellen Vorzüge des (manchmal) hochdotierten Anwalts- oder Wirtschaftsberufs verzichten. Wenn aber die Anforderung an die Richter mit der gleichen Latte gemessen werden wie die der hochbezahlten Anwälte, dann hakt es schon ein wenig. Bei einer Diskrepanz von rund 50.000€/Jahr (wäre eh ein Extremfall), wird diese auch nicht mehr durch die lebenslange Absicherung ausgeglichen. Mal ganz davon abgesehen, dass diese auch nur pro forma sicher ist.
    Vor allem für die Berufseinsteiger dürfte der Blick auf das Geld die Entscheidung beeinflussen. Und wenn dann "nur" noch die 2. Garde zum Richteramt berufen wird, verschiebt sich das Gleichgewicht mE viel zu stark.
    Zugleich muss man natürlich sagen, dass Leute, die nur auf das Geld achten, eh keine Richter werden sollten. Insofern könnten die niedrigen Gehälter also auch einen Filtereffekt bewirken.
    Im Ergebnis würde ich aber einer Anpassung der Richtergehälter in begrenztem Rahmen voll und ganz zustimmen.

  3. Dr. Bär meint: (18.8.2008 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Die Bezüge der Richterschaft mögen zu niedrig sein, aber wenn der Richterbund deshalb gleich von Verfassungswidrigkeit spricht, könnte das für Bezieher sozialrechtlicher Regelsätze -deren Höhe vom BSG als verfassungsgemäß bezeichnet wurden- als zynisch empfunden werden.

  4. Leix meint: (18.8.2008 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter hat am Schluss auf den wichtigsten Punkt hingewiesen. Ältere Verbeamtete (und hier insbesondere Richter und Professoren), die immer wieder gerne ihre Besoldung mit den veröffentlichten Spitzsaälren aus der Wirtschaft in die Diskussion werfen und um Mitleid bitten, scheinen zu oft zu vergessen, dass

    a) die Arbeit in der Wirtschaft gepflastert ist mit Entbehrungen familiärer und sozialer Art;

    b) ihr Brutto nicht verglichen werden kann mit dem Brutto der Normalarbeitenden

    c) es diese Diskussion schon immer gab, früher vielleicht sogar mehr als heute. Die heute 55-60jährigen Beamten schein zu vergessen, dass es ihre Generation war, die jeden, der nicht bei drei auf den Bäumen war, habilitiert oder zum Richter ernannten. Die Mittelmäßigkeit dieser Generation ist Legion.

  5. AlterEgo meint: (18.8.2008 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Solange nur 2 Zahlen über die Einstellung in den Richterdienst entscheiden und keine anderen Qualifikationen, tut mir die so gebeultete Richterschaft wenig leid.

  6. vj meint: (18.8.2008 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Bei diesem Thema zitiere ich immer gern einen meiner Dozenten aus Speyer: "Den öffentlichen Dienst muss man sich leisten können."

  7. Volkswirt meint: (18.8.2008 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Zitat Malte (#2) "Zugleich muss man natürlich sagen, dass Leute, die nur auf das Geld achten, eh keine Richter werden sollten."

    Warum denn? Hat das was mit der beruflichen Qualfikation zu tun?

  8. j meint: (18.8.2008 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.

  9. Marlee meint: (18.8.2008 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Naja, bei aller Kritik daran, dass man natürlich als Richter andere Sicherheiten als ein Anwalt hat, die Realität ist doch aber trotzdem, dass sich trotz Juristenschwemme kaum geeignete Kandidaten für Richterstellen bewerben und die Anforderungen deswegen immer tiefer sinken. In Niedersachsen reichen z.B. zwei befriedigend, um sich für eine Richterlaufbahn bewerben zu können. Und trotzdem hört man aus den entsprechenden Kreisen, dass es nicht genug gute Bewerber gibt. Assessmentcenter gibt es inzwischen auch im öffentlichen Bereich. Nicht jeder mit den passenden Noten wird auch genommen.

    @ 4 Gerade um zu vermeiden, dass jetzt, wo in einigen Bundesländern händeringend Nachschub gesucht wird, wieder nur "Mittelmäßigkeit" für Jahrzehnte verfestigt wird, ist auch ein finanzieller Anreiz, passend zur sonstigen sozialen Sicherheit, nötig.

    Ganz nebenbei findet zur Zeit ja ein Wechsel der besonderen Art statt. Sind die meisten der älteren Richtergeneration noch männlich, so sind es bei den jüngeren immer mehr Frauen, die die Vorzüge des öffentlichen Dienstes für sich entdecken. Bald sitzen dann nur noch Frauen auf den Richterbänken. (Wenn sie nicht gerade in Elternzeit sind) ;-)

  10. Ralf meint: (18.8.2008 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Wer über sein Gehalt jammert, soll sich doch auf eine entsprechende Stelle bewerben.

  11. n0ne meint: (18.8.2008 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @10

    das ist wie mit den rauchern: die maßen sich auch an, über das hausrecht des gastwirtes entscheiden zu dürfen. wieso also sollten die richter nicht auch entscheiden dürfen, was andere ihnen zu zahlen haben? das machen abgeordnete doch schon lange.

    wenn es denn die haushaltskosten sprengt, werden halt sozialleistungen des wahlviechs gekürzt oder studenten zur kasse gebeten.

    das ist eben deutschland. das mindesthaltbarkeitsdatum ist abgelaufen.

  12. Kerstin meint: (18.8.2008 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Das System an sich ist schief. Die derzeitige Situation (be-)fördert die Leute in den öffentlichen Dienst, die Sicherheit vor Leistung schätzen, denen Entscheidungen zuwider sind und wenn sie sie mal treffen müssen, dann so wachsweich, dass man die nicht drauf festnageln kann. Die Kombination aus "nicht schlecht verdient" und "Jobsicherheit" spült den Bodensatz in den öffentlichen Dienst, der häufig genug wenig engagiert und dafür einfach nur Beförderungsgeil ist.

    Leider.
    Da muss dringend endlich ein Systemwechsel her. Und auch ich als Beamtin sage: Wir brauchen Beamte nur noch in sehr wenigen Bereichen, wenn überhaupt. Das können Angestellte genausogut regeln und bearbeiten. Es ist doch geradezu schizophren, wenn man einerseits sagt, dass einige Aufgaben hoheitlich sind und NUR von Beamten ausgeführt werden können und gleichzeitig hoheitliche Aufgaben an Fremdfirmen ausgelagert werden.

    Da stimmt einiges nicht, aber das liegt nicht an den Richtern sondern am mehr als bescheuerten System im öffentlichen Dienst hier.

  13. ralfnausk meint: (18.8.2008 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    @10 und 11: Das ist genau das Problem: Die so qualifizierten Juristen bewerben sich nicht mehr – wie früher – bei der Justiz.

    Insgesamt sollte man die Forderungen der Verbände einmal lesen, bevor man sie kritisiert: Da ist nicht davon die Rede, dass die Gehälter auf das exorbitante Niveau einiger Großkanzleien angehoben werden sollen, sondern es ist davon die Rede, dass die Richter (und auch Beamte – Richter sind keine solchen) seit Jahren von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppelt wurden. Es gab hier auf dieser Seite mal eine interessante Diskussion, als jemand die aktuelle Richterbesoldung gepostet hat, da war der Tenor: "Wie, mehr verdienen die nicht?" Anlass war der – schwachsinnige – Ausspruch "Ich hab R1, ich bleib R1, ich geh um eins". In nunmehr 14 Dienstjahren als Richter habe ich jedenfalls nur wenige Kolleginnen oder Kollegen getroffen, die bei voller Stelle mit weniger als 50 Stunden in der Woche auskommen. Bei einem jungen Richter kommen wir dann auf gerade mal 15 € pro Stunde.

    Dafür erwartet der Dienstherr "überobligatorischen" Einsatz und mindestens zwei Prädikatsexamen.

    Natürlich hat jeder vor der Bewerbung gewusst, dass man in der Justiz nicht reich wird. Was nicht stimmt ist dass der Abstand immer größer wird. Belief sich das Jahreseinkommen (einschließlich "Sonderzahlungen") eines fiktiven Bundesrichters der Besoldungsgruppe R1 (gibt es nur in den Ländern, nicht im Bund) 2002 (ledig, 37 Jahre) auf 48.131,59 € sind es bei sonst gleichen Bedingungen 2007: 47.821,05 €, also sogar nominal niedriger, während die Gehälter außerhalb des öffentlichen Dienstes durchweg gestiegen sind.

  14. Simon meint: (18.8.2008 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Wer sich mit Erfolg auf eine Richterstelle bewerben will, muss meist immer noch mehr als 9 Punkte in beiden Examen mitbringen. Wer solche Noten schreibt, muss keine Angst vor der Zukunft haben und sich auch nicht um einen sicheren Job sorgen. Da sind nicht nur Großkanzleien, die solche Absolventen vom Markt saugen (von betriebsbedingten Kündigungen hört man aus diesem Kreis eher selten) sondern auch Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Boutiquen und die Verwaltung.

    Ich bin selbst einer von den Kandidaten, die sich demnächst für eine Laufbahn entscheiden müssen, und mich reizt das Richteramt nicht. Geld spielt dabei eine Rolle, wenn auch keine große – vielmehr habe ich den Eindruck, dass der Richterberuf vor allem für Berufseinsteiger bei hohen Anforderungen sehr arbeitsintensiv ist, und das wird in keiner Weise kompensiert.

  15. n0ne meint: (18.8.2008 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @13

    "Insgesamt sollte man die Forderungen der Verbände einmal lesen, bevor man sie kritisiert…"

    "Da ist nicht davon die Rede, dass die Gehälter auf das exorbitante Niveau einiger Großkanzleien angehoben werden sollen…"

    nun in dem bericht steht folgendes:

    "Die Richterverbände fordern den Gesetzgeber auf, die Besoldung der Richter und Staatsanwälte insgesamt unter Einbeziehung eines Inflationsausgleichs für die vergangenen Jahre und unter Anpassung an die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes deutlich zu erhöhen."

    mit "vergleichbare berufsgruppe" wird wohl nicht der kleine hinterhofanwalt gemeint sein.

  16. ralfnausk meint: (18.8.2008 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    @15:
    Das steht: Anpassung an die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen außerhalb des öffentlichen Dienstes …

    Das heißt: an die Entwicklung, nicht an das Niveau. In der Tat würde ich den "kleinen Hinterhofanwalt" nicht mit einem Richter (oder Staatsanwalt) vergleichen. Mir ging es darum, dass die Entwicklung (vergleichbare Berufe: Steigerung – teilweise recht deutlich; Richter/Staatsanwälte: sogar nominal Senkung des Einkommens) auseinandergeht. Und das ist auch das, was bei den Richterverbänden steht: Eine Anpassung an die Entwicklung, nicht an die Höhe.

  17. JoDerBaer meint: (18.8.2008 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Das Beamte oft nicht mehr ganz von dieser Welt sind, belegt das Beispiel der (ca. 50-jährigen) Klassenlehrerin meiner Großen: Beim Elternabend wg. Schullandheim fragte ich, ob wir den Kindern die Versichertenkarte für Notfälle mitgeben sollen. Es stellte sich raus, daß die Frau weder wußte, was eine Versichertenkarte ist, noch wer sie wofür braucht! Als Lehrer ist man ja beihilfeberechtigt/privatversichert…

  18. n0ne meint: (18.8.2008 um 20:47) AntwortenReply to this comment

    @16

    wortwörtlich kann da "entwicklung" stehen. nur würde trotz dieser "entwicklung" in 10 jahren das "niveau" insgesamt immernoch bemitleidenswert dargestellt. denn so fett wird der brei nicht. so schnell kommt man von den 45k€/anno in 10 jahren auch nicht auf das, was angemessen sein soll mit einer "anpassung der einkommensentwicklung".

    da finde ich die deutung der entwicklung im sinne eines niveaus schon interessengerechter. das eigentliche interesse "mehr geld" des artikels hervorhebend.

    unterstützt wird diese deutung durch den artikel: es sollen inflationsausgleich einbezogen, einkommensentwicklung angepasst uuund: die besoldung deutlich erhöht werden. nach einem milden verlangen sieht das nicht aus.

  19. Lurker meint: (18.8.2008 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Sagen wir so:

    Wenn ich höre, was der Staat von seinen Absolventen immer noch – an sich zurecht – verlangt, wenn es um Richterstellen geht, muß ich über die staatlichen Gehaltsvorstellungen milde lächeln… es erfordert schon eine gehörige Portion Altruismus, für einen Bruchteil des sonst erreichbaren Gehalts zu einem Arbeitgeber zu gehen, der außer Sicherheit nichts (noch nicht einmal angemessene Arbeitsbedingungen) zu bieten hat.

  20. Lionel Hutz meint: (18.8.2008 um 21:24) AntwortenReply to this comment

    Das Gehalt ist ein Thema, aber – wenn der Richterbund das Thema schon aufbringt – bei weitem nicht das einzige.

    Ich gehöre zu dem Kreis derjenigen, deren "zwei Zahlen" so ausfielen, dass sie nicht nur zum Richteramt befähigt sind, sondern auch von der bayrischen Landesjustizverwaltung hinter einen Richtertisch gesetzt worden wären – wenn sie gewollt hätten! Und ich wäre – früher mal – wirklich sehr sehr gerne Richter geworden!

    Ich hatte auch ein Vorstellungsgespräch beim damaligen Personalreferenten des Landesjustizministeriums. Wie R1 aussieht und was das Potenzial für höhere Rs ist, war mir vorher klar. Was für ein unglaublich ineffizient organisierter, verkrusteter Laden die Justiz ist, größtenteils erst danach! War die Besoldung vorher nur ein Argument gegen eine Justizlaufbahn, habe ich der Sekretärin des Referenten 2 Tage später mitgeteilt, dass ich es mir anders überlegt hätte.

    Solange – und das ist jedenfalls in Bayern so – die Justizhierarchie fast komplett auf der Note des 2. Staatsexamens aufbaut und engagierte Richter ständig an die Grenzen des Apparates stoßen (seien das Geschäftsstellen oder Sachmittelthemen oder die Tatsache, dass man per Geschäftsverteilung Dinge aufgeladen bekommen kann, zu denen man keinerlei Neigung hat), ist das eine mindestens genauso große Abschreckung!

    Ich behaupte, dass jeder gute Jurist, der nicht total vergeistigt ist (also einer, der Jura nicht als Selbstzweck betreibt, sondern sich mit der Auswirkung seiner Tätigkeit auf die Gesellschaft beschäftigt und etwas "bewegen" will), woanders bessere Betätigungsmöglichkeiten findet und schon ein heilloser Idealist sein muss, um noch zur Justiz zu gehen. Selbst wenn er Millionenerbe wäre und sowieso nur arbeiten würde, damit ihm nicht langweilig wird.

    Und nur mit einer Erhöhung der Besoldung – obwohl aus meiner Sicht angemessen – zieht man damit zunächst die Leute an, die primär wegen des Geldes in die Kanzleien gegangen sind (und dort wahrscheinlich später scheitern, denn die Zeiten wo jeder irgendwann Partner wurde, sind auch in Deutschland vorbei). Die wirklichen "Juristenpersönlichkeiten" – wie man immer so schön sagt – gewinnt man nicht nur durch ein paar Euro mehr!

  21. Doc meint: (18.8.2008 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Ich bin einer derjenigen, der die entsprechenden Noten hatte, um in die Justiz zu gehen … und der aus auch gemacht hat. Ich bin aber gleichzeitig jemand, der auch entsprechende Angebote aus dem Anwaltsbereich hatte und der in der Anwaltschaft locker, ganz locker, das doppelte Brutto hätte haben können.

    Ich habe mich dennoch für die Justiz entschieden …
    … vor allem, weil der Richterberuf für mich ein Traum ist. Ich wollte immer Richter werden, jetzt bin ich Richter – für mich gibt es keinen schöneren Beruf in der Justiz.
    … sicher aber auch, weil ich die Sicherheit des Beamten-/Richtertums der Unsicherheit des freien Berufs und der Anstellung vorziehen
    … und auch, weil ich keine Lust hatte, mich den 70/80 Stunden in einer Großkanzlei hinzugeben.

    Ich bin auch gerne bereit, für die Sicherheit und die aus meiner Sicht humaneren Arbeitszeiten einen Abschlag beim Gehalt hinzunehmen. Das war schon immer so, dass wird (und sollte auch) immer so sein.
    Es geht aber dem Richterbund um etwas anderes … wenn man Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld einrechnet, die fehlende Kompensation von Mehrausgaben wie Märchensteuererhöhung und die sehr zurückhaltenden Gehaltserhöhungen (die nicht die Inflation ausgeglichen haben) – dann haben die Richter und Staatsanwälte (wie übrigens alle Beamte) nicht ganz unerhebliche Reallohnverluste erlitten … und das wird sich irgendwann (buw tut es jetzt schon) auf die Qualität des Nachwuchses für die Justiz auswirken.

  22. janson meint: (18.8.2008 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Man muss Herrn Vetter hier deutlich widersprechen. Natürlich kann es sein, dass die Arbeitsbelastung von Richtern und Staatsänwalten nicht bei 60 Wochenstunden liegt, wie dies bei Großkanzlei-Associates im Schnitt der Fall ist. Aber die Belastung dürfte auch nicht wesentlich unter 50 Wochenstunden liegen.

    Im Übrigen: Will man wirklich brilliante Bewerber an sich binden, dann muss das Gehalt schlicht und einfach erhöht werden, denn von guten Juristen in der Justiz profitiert auch und vor allem die Allgemeinheit, da ihre Anliegen von nur mittelmäßigen Juristen eben nicht in der bestmöglichen Form bearbeitet werden können.

  23. niels meint: (18.8.2008 um 22:51) AntwortenReply to this comment

    "Voraussetzung für einen Schulterschluss mit der Elite wäre zumindest, dass die Beamten dann auch annähernd so hart und insbesondere so lange arbeiten. Davon sind wir, mit Verlaub, aber sehr weit entfernt."

    Kann man so pauschal nicht sagen. Mein Ausbilder in der Zivilstation hatte ein ziemlich eklig mit uralten Bauhaftungssachen zugestopftes Dezernat und saß fast jeden Samstag in seinem Richterzimmer; werktags häufig bis in den späten Abend.

  24. Advokatenschreck meint: (18.8.2008 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    Lieber einmal in der Woche einen guten 153a StPO verantworten und eine arme Sau vor der Strafverfolgung "retten"…

    Einem Mandanten in der Großbude als "Mietmaul" in den Arsch kriechen, nur damit man "billen" kann, das brauche ich nicht, nee…

    Merke: Beruf kommt von Berufung…ein schlauer Mann hat mal gesagt: Ein echter Rebell wird Jurist – nur sollte man mal was entscheiden und verantworten können, gell?!

    P.S.: Lieber einer von 20.000 als einer von 200.000.

    P.P.S.: Was wohl übersehen wird: Für die BU-Absicherung kann man tatsächlich noch 400.- EUR zum Netto dazu rechnen.

  25. schaffi meint: (18.8.2008 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    warum werden denn hier immer durchschnittliche Richter mit Spitzenfachjuristen einer Großkanzlei verglichen. Habe ich den Zug verträumt, oder erwarten mich morgen qualitativ hochwertige Juristen. Wohl eher nicht

  26. schaffi meint: (18.8.2008 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    ich meinte zum schluß richter. z,b, Richter in einem Bußgeldverfahren die ein SV-Gutachten zur Ordnungsgemäßheit der Messung einholen. Ich wäre führe Nachschulung mit zwischenzeitlichem Gehaltsstopp. Nicht zu reden über die langarbeitenden Richter von Berufungskammern am Landgericht. Jeder Zurückweisungsbeschluß erspart eine Verhandlung und die kann man doch mit ablassenden Worten über RA bei einem schönen Kartenabend beenden. Aber es gibt noch einige Richter die diesen Beruf leben, und das macht es doch dann wieder schön.

  27. Lurker meint: (18.8.2008 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    @Schaffi:

    Daß in Großkanzleien grundsätzlich die besseren Juristen – verglichen mit dem Richterstand – arbeiten, halte ich für ein Gerücht – beiderorts findet man viel (durchaus gutes) Mittelmaß.

    Die Großkanzleien haben nur wesentlich bessere Ausgangsbedingungen – ein Back-Office ist nunmal besser als eine "Serviceeinheit".

  28. fadrio meint: (19.8.2008 um 00:34) AntwortenReply to this comment

    2 mir bekannte Anwälte sind jetzt Richter. Eine aus einer sehr bekannten und teuren Kanzlei.
    Da hat man also das Sicherheitsargument. Immer werden nur die niedrigen Einstiegsgehälter genannt.
    Was verdienen denn Landrichter mit 55 ?

  29. ckd meint: (19.8.2008 um 00:44) AntwortenReply to this comment

    Der Vergleich hinkt etwas, weil Associates in der Regel mit dem doppelten Einsteigen, was ein Richter nach Hause trägt und auch die Associates kein unternehmerisches Risiko eingehen.

  30. Subsumtionsautomat meint: (19.8.2008 um 00:55) AntwortenReply to this comment

    Nein, Udo, da hast Du aber etwas nicht richtig verstanden. Kritisiert wird, dass die Besoldungsentwicklung prozentual in keinster Weise mit der Entwicklung in vergleichbaren Bereichen mithält und effektiv sogar sinkt! Dass das Gehalt als solches niedriger ist, als in einer Großkanzlei, weil dafür die Jobsicherheit größer ist, ist eine völlig andere Frage. Natürlich nimmt man dafür auch Einbußen in Kauf. Aber die Besoldung sollte schon in gleichem Maße steigen, wie in vergleichbaren Berufen auch! Und das ist seit Jahren nicht der Fall!

  31. corax meint: (19.8.2008 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Aber die Besoldung sollte schon in gleichem Maße steigen, wie in vergleichbaren Berufen auch! Und das ist seit Jahren nicht der Fall!

    Wie im Bankensektor? Wo vor kurzem noch Umsatzrenditen von 15-40% wie selbstverständlich erwartet/gefordert wurden? Und wo jetzt gnadenlos aufgeräumt wird? Und massenhaft gutausgebildete Angestellte auf der Straße landen?

    Das Langzeitgedächtnis mancher Leute ist wirklich erschreckend.

  32. Subsumtionsautomat meint: (19.8.2008 um 01:57) AntwortenReply to this comment

    @32: Von 15-40% redet eigentlich niemand. Außerdem sind Prozentangaben bei Gehaltssteigerungen völlig witzlos, solange nicht auch Zeiträume angegeben werden! Fakt ist, dass die Besoldung gesunken ist, während die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Da geht es gar nicht um Utopien, sondern ums Schritthalten! Und darum, was eine ordentliche und gut funktionierende Justiz einem Staat wert ist.

    Auch die Differenzierung zwischen "Beamten" und Elitejuristen stimmt nicht ganz – bei der Mehrheit der Richter handelt es sich – nicht nur nach den Einstellungskriterien – um solche.

  33. corax meint: (19.8.2008 um 02:12) AntwortenReply to this comment

    @34
    Die 15-40% bezogen sich nicht auf Gehaltssteigerungen (die teilweise über 200% lagen/ innerhalb weniger Jahre) sondern auf die Rendite. Und zwar in einem einzelnen (privatwirtschaftlichem Sektor/Investmentbanking) der scheinbar "boomte" völlig losgelöst von allen anderen Lohnsektoren, was sich letztlich aber wiedermal bloß als "Bubble" herausstellte die gerade geplatzt ist.
    Deshalb auf "Löhne" von Juristen in "Großbuden" zu schielen ist genauso schwachsinnig. Man muss sich nicht immer mit anderen vergleichen die "außer Konkurenz" spielen, sondern mit der "eigenen Liga" sprich Gesamtdurchschnitt.
    Auf deutsch: mal auf dem Teppich bleiben.

    Und das mit den "Elitejuristen" halte ich eh für ne gefährliche Sprache.

  34. polizeijurist meint: (19.8.2008 um 07:30) AntwortenReply to this comment

    wenn richter, staatsanwälte und auch verwaltungsjuristen nicht reihenweise den öffenlichen dienst ob der vermeindlich besseren bedingungen in richtung großkanzleien verlassen, dann hat das sicher seine gründe in einer güterabwägung, die zugunsten des öffentlichen dienstes ausfällt.

    wahr ist allerdings auch, dass hier regelmäßig top-juristen ihren dienst verrichten. dass es allgemein zu wenig prädikatsjuristen gibt, betrifft alle rekruter gleichermaßen.

    wahr ist auch, dass das einkommen die letzten jahre nominal besonders stark gesunken ist, was zur folge hat, dass eine stetige abwärtsbewegung in richtung prekariat eingesetzt hat.

    pj

  35. juri meint: (19.8.2008 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    die gehälter sollen mal lieber so bleiben. vielleicht stellen die mich dann später auch ein, obwohl die 2 zahlen nicht "stimmen"…

  36. nica meint: (19.8.2008 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    "Berufsrichter stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis, sondern beim Bund oder einem Land in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, dem Richterverhältnis, das dem Dienstverhältnis eines Beamten ähnlich ist."

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Richter

    Richter sind also keine Beamte wie hier stets behauptet wird.

  37. Horst meint: (19.8.2008 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Sinnervoller wäre es erst einmal bessere Gesetze zu schafften, so daß Rechtsprechung vorhersehbar wird. Dann sollten die Verhandlungszeiten von morgens 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr
    stattfinden um die Gebäude auszulasten. Drittens sollten die Arbeitsplätze mit moderner
    Bürotechnik ausgestattet sein. Diktiersystem oder Schreibbüro, etc. .
    Sobald diese Maßnahmen erfüllt sind, dann könnte man anfangen über Gehalt nachzudenken.
    Für Personen mit besonderer Altervorsorge (dies wird in Zukunft immer wichtiger), Arbeitszeit mit freier Einteilung und sonstigen Vorteilen sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf.
    Die vielen wirklich schlecht begründeten Entscheidungen, die ich entgegennehmen mußte, sprechen nicht für Qualität. Es muß mehr Transparenz in die gesamten Justiz. Danach kann man über höhere Besoldung reden. Jedoch sehe ich nicht ein, für Personen zu zahlen, welche sich nicht an der Solidargemeinschaft der Kranken und Pflegebedürftigen beteiligen.
    Richter waren zu selten im Leben. Meist Abitur, Studium in der BRD, Richter. Das ist eindeutig zu wenig.

  38. Richter AG meint: (19.8.2008 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @Horst (37)
    Bei dem Beitrag musste ich doch etwas schmunzeln. Verhandlungszeiten bis 21:00 Uhr? Da werden sich die Protokollführer, Wachtmeister usw. aber bedanken. Ich (Richter am AG) wurde schon von der Justizverwaltung gebeten, doch bitte nicht länger als bis 17:00, Freitags bis 15:00 zu verhandeln – wegen der Angestellten im ö.D., für die Tarifverträge gelten.
    Übrigens haben auch diverse Anwälte (vor allem die älteren) mit Unverständnis auf Verhandlungstermine am Nachmittag reagiert, ich musste desöfteren erklären, dass das Pensum so bemessen ist, dass es anders einfach nicht geht.

    Im Übrigen war ich im Leben. Zivildienst in der Altenpflege, Jobs u.a. in der Nachtwache im Obdachlosenasyl, aber auch in einer Bank und diversen Anwaltskanzleien…viele, vor allem jüngere Kollegen waren vorher als Anwalt tätig.

    Dass Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind ist bei den Bruttobezügen bereits "eingepreist". Abschluss einer Pflegeversicherung ist verpflichtend. Soviel als Info.

    Erst informieren, dann meckern.

  39. TheDoctor meint: (19.8.2008 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    Zu hohen Gehältern im Generellen sollte man bedenken, das diese im Grunde nur noch die Knappheit des jeweiligen Fachwissen/der jeweiligen Fachgruppe beschreiben. Gehälter jenseits der 100.000 € in Jahr geben nicht mehr die Arbeitsleistung wieder, sondern wie viel ein Unternehmen bereit ist zu Zahlen um sich dieses Können zu sichern. Fällt die Knappheit weg, fallen die Preise sofort in sich zusammen.

  40. Hans meint: (19.8.2008 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Also das klappt bei uns doch immer wieder gut: partielles Wahrnehmen der Realität und Sozialneid jeder gegen jeden.
    Die Nachricht des Richterbundes ist – natürlich – nur auszugsweise wiedergegeben. Dass außer in Moldavien Richter in ganz Europa mehr verdienen als in Deutschland, wen interessierts. Beamter und will auch für seinen sicheren Arbeitsplatz noch Geld haben, wohl verrückt. Sachliche Diskussion über bestimmte Themen ist nicht möglich und hier in dem Blog – wie ja die tendenziell verkürzte Darstellung der Nachricht zeigt – wohl auch nicht gewünscht.

  41. Udo Vetter meint: (19.8.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    "Die Nachricht des Richterbundes ist – natürlich – nur auszugsweise wiedergegeben. … Sachliche Diskussion über bestimmte Themen ist nicht möglich und hier in dem Blog – wie ja die tendenziell verkürzte Darstellung der Nachricht zeigt – wohl auch nicht gewünscht."

    Vielleicht versuchen Sie mal den Link am Ende des Beitrags.

  42. Tommy meint: (19.8.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn klar ist, dass Richter keine Beamten sind – besonders nett finde ich "Beide Materien sind künftig außerhalb des Beamtenrechts zu regeln."

    Obwohl die in diesem Papier angesprochenen Kritikpunkte auch auf Beamte zutreffen, möchte sich unsere Elite hier bitte deutlich distanzieren. Oder anders gesagt: Bitte, bitte passt unsere Besoldung endlich vernünftig an – aber nur unsere, nicht die des gemeinen Fußvolkes…

    Und so schreitet sie fort, die Entsolidarisierung aller Beschäftigten.

    Tommy

  43. Markus Oliver meint: (19.8.2008 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Eine Frechheit! Wenn man sich mal die Amtsrichter anguckt, dann kann man dieses Positionspapier ja kaum glauben.

    Ich kenne welche die kommen Freitags gar nicht zu Gericht und Montags ab 11:00 Uhr, wenn überhaupt. Und die wollen sich mit der Arbeitsbelastung in einer Großkanzlei vergleichen? Haben die überhaupt eine Ahnung was da los ist?

    Die Richter haben aber wohl erkannt, dass die öffentlichen Haushalte bald vollends ruiniert sind und wollen sich schnell aus der Beamtenbesoldung verabschieden. Am liebsten wäre es ihnen vermutlich, wenn ihre Versorgung zukünftig aus der Rechtsanwaltskammer kommen würde, wegen des Eigentumsschutzes.

  44. Lionel Hutz meint: (19.8.2008 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    @40: Wann gibt denn ein Gehalt "die Arbeitsleistung" wieder? Bis EUR 99.999? Bitte mal im ganzen etwas volkswirtschaftlich denken: Absolut jedes Gehalt ist ein (mitunter durch Regulierung verschobener) Gleichgewichtspreis für Arbeit mit einem bestimmten Anforderungsprofil – selbst bei Stundenlöhen unterhalb von Mindestlohnschwellen. Kein Arbeitgeber zahlt nachhaltig mehr als er müsste, wenn ein Arbeitnehmer billiger austauschbar ist; kein Arbeitnehmer arbeitet nachhaltig für weniger als er anderswo mit äquivalenter Arbeit verdienen kann. Ob wir über niedrige fünfstellige oder siebenstellige Gehälter reden.

  45. Togo meint: (20.8.2008 um 00:47) AntwortenReply to this comment

    Ich habe knapp die erste Hälfte meines bislang rund 15 Jahre dauernden Berufslebens als nicht nur wirtschaftlich durchaus erfolgreicher Rechtsanwalt verbracht. Seither bin ich Sozialrichter und liebe diesen Beruf ein bisschen mehr als den davor. Gewechselt habe ich die Seiten ohne Not, nicht weil ich den Wettbewerb als Anwalt scheute, und die vielzitierte Arbeitsplatzsicherheit war hierfür höchstens in dritter Linie ausschlaggebend (nach der Begeisterung für das Sozialrecht als für Anwälte wenig lukratives Rechtsgebiet und nach der aus der Praxis gewonnenen Überzeugung, ein besserer Richter sein zu können als mancher der vorhandenen).

    Seit ich Richter bin, arbeite ich mehr als je zuvor. Deutlich mehr (und seit 2005 dank Hartz IV-Verfahren jedes Jahr noch ein bisschen mehr als im Vorjahr, obwohl ich mir kaum erklären kann, wie das noch geht; es geht überhaupt nur, weil meine Kinder älter werden und das schlechte Gewissen über die ihnen vorenthaltene Zeit abnimmt). Und ich verdiene weniger als vorher (es kommt mir jedes Jahr noch weniger vor, weil die einst mit mir auf Augenhöhe stehenden Anwaltskollegen meiner Generation ihren wirtschaftlichen Erfolg so steigern, wie ich es vielleicht auch tun könnte, wenn ich nicht…usw.) Das überrascht immer wieder meine Verwandten, Freunde, Bekannten, die natürlich alle die Vorstellung vom Richterberuf haben "gutes Geld für mäßig viel Arbeit".

    Trotzdem bereue ich meine Entscheidung nicht. Ich liebe den Job. Ich weiss es zu schätzen, dass ich mir meine viele Arbeit selbst einteilen kann und mich nicht nach Richtern oder Mandanten richten muss (wenn ich mir auch freiwillig aus Rücksicht auf das rechtssuchende Publikum die 1-2 Stunden wöchentlich zusätzliche Arbeit mache, alle Sitzungstermine mit Beteiligten und Zeugen abzusprechen). Ich finde es vor allem toll, weniger Pöbeleien von einzelnen hierzu neigenden Anwälten ertragen zu müssen, weil die sich gegenüber dem Richter nicht dasselbe herausnehmen wie gegenüber Kollegen.

    So weit also fast alles in Butter. Wenn sich dann noch mein Berufsverband für bessere Arbeitsbedingungen und z. B. eine einigermaßen leistungsgerechte Besoldung einsetzt, könnte die Welt kaum schöner sein.

    Was mir regelrecht stinkt: Wenn anwaltlicher Frust über die eigenen Arbeitsbedingungen kombiniert mit Unkenntnis des richterlichen Alltags Blüten produziert wie diesen Blogbeitrag. Keine Diskussion, natürlich gibt es Richter, die "sehr weit davon entfernt" sind, "so hart und lange" zu arbeiten wie Juristen in Großkanzleien. An meinem Gericht (und sicher nicht nur da) tun es dafür alle. Dass es das gibt, und sicher nicht als Ausnahme, kann man auch und gerade als Anwalt sicher mitbekommen.

    (P.S.: Ich bekomme ja heute als Richter auch mit, dass es nicht "die Anwälte" sind, die pöbeln, statt Verfahren sachlich zu betreiben oder die ihre Mandanten aus reinem Kosteninteresse in unsinnige Verfahren treiben; sondern eben einzelne. Ich gebe aber zu, manchem Kollegen ohne die eigene Berufserfahrung als Anwalt oder persönliche Kontakte in die Anwaltschaft muss man hin und wieder auf die Sprünge helfen, damit er anwaltliches Handeln nachvollziehen kann. Überhaupt wissen Rechtsanwälte und Richter erstaunlich wenig vom Beruf des jeweils anderen, was die Ursache für vieles ist, mit dem sie sich – oft ungewollt – gegenseitig das Leben schwermachen).

  46. horst meint: (20.8.2008 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @ Richter AG (39)
    - "Einpreisung" hat nichts damit zu tun. Eine Solidargemeinschaft besteht nur dann, wenn auch Beamte, insbesondere Richter, unter die gesetzlichen "Regelungen" – Gängelungen für Kassenpatienten fallen. Stichwort: freie Arztwahl. Die besteht nur für Beihilfeprivatversicherte, eigentlich ein Grundrecht.
    Diese Regelung würde umgehend von einem Richter als verfassungswidrig eingestuft werden, sofern er selbst davon betroffen wäre. Bsp.: …bessere aber teuere Medikamente, etc.

    - Die Ausrede mit öffentl. Tarifverträgen ist bekannt und muß schlicht geändert werden.
    Übrigens sollten solche Tarifverträge bei einem "unabhängigen" Richtern eigentlich verfassungwidrig sein. Ansonsten könnte ein Tarifvertrag beispielsweise nur Zeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr vorsehen und gerichtlichen Entscheidung auf Jahre hinausziehen.

    Leider habe ich fehlendes analytisches Denken auch vor Gericht erlebt. Akteninhalt war nicht bekannt und man solle sich doch vergleichen.

    Das Jurastudium ist auf Lernen und Befolgen ausgerichtet. (Neudeutsch: Bulimie-Learning)

    -ZIvildienst hat mit dem Leben zu tun ist, ist aber nicht das Leben, sondern eine zugeteilte Stelle, wieder etwas künstliches, vom Staat geschaffen.

    - Dass Sie in einer Anwaltkanzlei gearbeitet haben, ehrt Sie. (Ausnahme)

    Interessant wäre zu erfahren, warum Sie sich unter den jetzigen Bedingungen auf das Richteramt beworben haben.

  47. grauw meint: (20.8.2008 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Anwälte wissen zu wenig über Richter ?
    In Mittelstädten sind die doch auch privat zusammen.

  48. TheDoctor meint: (20.8.2008 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    @45 Lionel Hutz:
    Man kann IMHO für bestimmte Arbeiten schon eine vom Markt unabhängige Preisberechnung durchführen: Belastung, nötige Kreativität, Fachwissen.

    Meine Schwelle war natürlich willkürlich, wenn auch aus der eigenen Anschauung gewählt.

    Insofern gibt es einfach eine Sättigung oberhalb derer ein Gehalt nicht mehr objektiv aus der Arbeit heraus zu rechtfertigen ist.

    Beispiel Supermodel:
    Eine Frau entspricht einem Geschmack oder Trend und stellt diese als eine von wenigen ideal dar -> viel Kohle !

    Die gleiche Frau ein Jahr später trifft den Trend nicht mehr -> normales Durchschnittsmodelgehalt.

    Beispiel Flugingenieur für Flugzeuge mit Kolbenmotor: hoch qualifiziert, wäre auch in der Lage Düsentriebwerke kompetent zu überwachen, bloss macht das heute ein Stück Software, Bedarf bricht zusammen.

  49. Lionel Hutz meint: (21.8.2008 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    @49: Eine "vom Markt unabhängige Preisberechnung" ist ein Oxymoron. Man kann natürlich irgend etwas kalkulieren, das ist aber eine Preisvorstellung. Ein Preis wird es erst dann, wenn jemand das auch tatsächlich dafür bezahlen will. Und andernfalls bleibt es eine Wunschvorstellung. Keinen Menschen interessiert irgendeine marktunabhängige Preisberechnung, jeden interessiert nur, a) subjektiv ob er für die gebotenene Leistung soviel zu zahlen bereit ist (oder umgekehrt die Leistung für den Betrag erbringen möchte) und b) objektiv ob es vielleicht jemand anderen gibt, der das billiger macht (oder umgekehrt mehr zahlt).

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