Beamte träumen vom Schulterschluss mit Elitejuristen

Die deutschen Richter sorgen sich um den Nachwuchs, weil Berufsanfänger in Großkanzleien (Associates) wesentlich besser verdienen:

Insbesondere der Abstand zwischen den Bezügen auf der Ebene der Associates beziehungsweise der juristischen Führungskräfte der mittleren Ebene und der richterlichen Eingangsbesoldung bereitet den Richterverbänden Sorge. Auf dieser Gehaltsebene stiegen Berufsanfänger ein, um die der Staat mit der freien Wirtschaft konkurriere. Nur eine erhebliche Anhebung der Besoldung schaffe die Voraussetzung, dass die für den Richterdienst erforderlichen besonders qualifizierten Juristen gewonnen werden könnten, so DRB-Vorsitzender Christoph Frank.

Das soll neu sein? Schon immer gibt es genug Anwälte, die deutlich mehr, mitunter ein Vielfaches von dem verdienen, was ein Richter oder Staatsanwalt am Monatsende nach Hause bringt.

Eine Erscheinung übrigens, die auch für andere Sparten gilt. Niedergelassen Ärzte oder Apotheker machen regelmäßig auch mehr Geld als ihre Kollegen vom Gesundheitsamt oder der Amtsapotheke. Auch ein Amtsleiter oder Beigeordneter wird wissen, dass er in der freien Wirtschaft mehr verdienen kann – sofern er sich erfolgreich den dort herrschenden Bedingungen stellt.

Was den vermeintlich Bessergestellten aber abgeht, ist die berufliche Sicherheit. Im Gegensatz zu den lebenslang alimentierten und unkündbaren Richtern und Staatsanwälten können sie keineswegs sicher sein, in drei Monaten noch am Futtertrog zu sitzen. Dass diese Sicherheit heute mehr denn je ein Vorteil sein könnte, scheint den Beamtenvertretern nicht in den Sinn zu kommen. Sonderlich erwähnenswert ist es ihnen jedenfalls nicht.

Grotesk wird die Angelegenheit aber, wenn die Beamten sich wie selbstverständlich an den Mitarbeitern und Partnern von Großkanzleien messen lassen wollen. Oder an den Juristen in den Führungsetagen deutscher Unternehmen.

Voraussetzung für einen Schulterschluss mit der Elite wäre zumindest, dass die Beamten dann auch annähernd so hart und insbesondere so lange arbeiten. Davon sind wir, mit Verlaub, aber sehr weit entfernt.

Positionspapier der Richterverbände