Unterschrift gegen Kopie

Polizeibeamte und Ermittlungsrichter haben eine schlechte Angewohnheit. Viele lehnen es ab, Beschuldigten (und auch Zeugen) eine Kopie des Vernehmungsprotokolls zu übergeben.

Wenn man nichts ausgesagt hat, ist das natürlich kein Beinbruch. Aber für den Fall, dass der Betreffende sich geäußert hat, wäre es für ihn meist sinnvoll, das Ergebnis des Termins mitnehmen zu können. Da kommt dann aber der Spruch: „Kopien gibt es nicht.“ Oder: „Das ist bei uns nicht üblich.“

Ich habe dagegen ein einfaches Rezept. Mein Mandant und ich weigern uns schlicht, das Protokoll gegenzulesen. Oder es gar zu unterschreiben. Lesen und unterschreiben mag zwar „üblich“ sein, verpflichtet dazu ist aber niemand.

Bisher haben wir dann immer eine Kopie des Protokolls erhalten, wenn auch oft nach unschöner Diskussion. Letztlich will offenbar kein Richter oder Polizist eine Aussage in die Akte heften, von der er stark annehmen darf, dass sie am Ende höchstens die Hälfte wert sein wird. Je größer die Erregung auf der Gegenseite, desto mehr achte ich übrigens darauf, die Kopie vor der Unterschrift in den Händen zu halten.