Mondpreise in der Abmahnbranche

Aus einer Abmahnung:

Für eine Lizenz, ein solches Filmwerk … anzubieten, wäre ein Betrag von mindestens 100.000,00 € zu zahlen.

Geht es um Indiana Jones oder The Dark Knight? Nein, es geht um den Pornofilm „Piss-Kiste“ aus dem Studio 666. Ich habe das gelesen und konnte nicht widerstehen, einen Mandanten anzurufen, der seit 35 Jahren Filmverleger ist. Nur um ihm zu sagen, dass er noch viele Millionen mehr haben könnte. Vorausgesetzt, er nimmt endlich mal vernünftige Preise für sein Sortiment.

Er hat sich, na ja, der Leser ahnt es – vor Lachen.

Fälschlicherweise gesperrt

„Hallo Udo,

vielen Dank für Ihre Anfrage an den Skype Kundendienst. Wir bitten um Entschuldigung dafür dass Ihr Konto fälschlicherweise gesperrt wurde. Das Problem war nur zeitweise und ist inzwischen gelöst. Sie können wieder weiter Anrufe tätigen.Wir bitten noch einmal um Entschuldigung

Mit freundlichen Grüßen,
Skype Kundenbetreuung“

Bisschen spät, aber immerhin.

Jugendtäterkartei

„Wilde Kerle“ war schon weg, deshalb nannten sie sich „Die Bande“. Eine Bekannte hat es hingekriegt, dass ihr Elfjähriger und einige Kinder aus der Nachbarschaft endlich mal nicht mehr nur vor dem Computer sitzen. Oder vor der Glotze.

Ganz langsam, sehr mit Hilfe der „Wilden Kerle“, konnte sie sie dafür begeistern, im nahe gelegenen Wald ein Baumhaus zu bauen, sich auch bei Nieselregen auf dem Bolzplatz zu treffen und mit ihren BMX-Rädern die Spielstraßen unsicher zu machen.

War fast damit zu rechnen, dass das manchem Nachbarn nicht gefällt. Der Besitzer eines großen Gartens rief sogar die Polizei, bloß weil die Bande über seinen Jägerzaun gehüpft war und eine Eiche als Aussichtsturm benutzte.

Einer der Polizisten soll den Kindern angedroht haben, dass sie beim nächsten „Hausfriedensbruch“ fotografiert werden und ihre Fingerabdrücke in eine Jugendtäterkartei kommen. Meine Bekannte überlegt langsam, ob Kinder heutzutage nicht vielleicht doch besser vor dem Fernseher aufgehoben sind

Hochwertige Analysetechnik

Was man so alles „zufällig“ bei Hausdurchsuchungen bei jungen Leuten finden kann. Zum Beispiel zwölf Minigriptüten, einen Gefrierbeutel und ein Folientütchen. Gefüllt mit weißem Pulver, getrocknetem Pilzmaterial, beigem klumpigen Pulver, grauem Pulver und diversen Tabletten mit Aufschriften wie Yin-Yang, Kangoroo, Mitsubishi und McDonald.

Zwar ist alles im Bereich der supergeringen Menge, aber trotzdem müssen die Funde sauber analysiert werden, zumindest nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts. Die sichergestellten Substanzen gehen also ans Landeskriminalamt. Obwohl diese Behörden ja bekanntermaßen überlastet sind, scheut sie auftragsgemäß vor keinem Aufwand zurück.

Für die Bestimmung von insgesamt 15 Proben investiert das Landeskriminalamt laut Rechnung „15 Stunden Untersuchungen mit hochwertiger Analysetechnik“. Die Stunde kostet 75 Euro. Dazu kommen noch mal 16 Stunden „schwierige spurenkundliche Untersuchungen“ sowie fünf Stunden für Untersuchungen „einfacher Art“. Nicht zu vergessen weitere acht Stunden „chemische, physikalische, technische und elektrotechnische Sachverständigentätigkeit“. Jede Stunde kostet zwischen 25 und 40 Euro. Dazu die Material- und Gerätekosten für die Gaschromatographie-Massenspektrometrie. Noch mal ein paar hundert Euro.

Insgesamt verballern die Experten des Landeskriminalamtes also 45 Stunden für die Analyse geringer Drogenmengen. Bevor dieser Aufwand betrieben wurde, hat weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei nachgefragt, ob der Beschuldigte vielleicht einräumt, dass es sich bei den Tabletten um Ecstasy-Tabletten handelt und bei den Pilzen um halluzinogene Pilze. Dann hätte man sich die Analyse sparen oder sich auf eine Stichprobe beschränken können.

Allein die Untersuchung kostet 2.800,00 Euro. Das Geld zahlen aller Voraussicht nach wir, die Steuerzahler. Der Beschuldigte ist nämlich Heranwachsender, und beim Jugendgericht wird regelmäßig davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§§ 109, 74 Jugendgerichtsgesetz).