Flucht- und Rettungswege
Der Eigentümer eines Einfamlienhauses in Kirchhundem (Kreis Olpe) konnte offenbar nichts wegwerfen. Kartons voller Papier waren überall gestapelt. Schon der Eingang des Einfamilienhauses war fast verstellt. Schränke waren nur über schmale Pfade erreichbar. Das Kinderzimmer war kaum begehbar.
Polizeibeamte, die durchsuchen wollten, sprachen später von einem „Papierlager“. Deswegen verurteilte das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt den Eigentümer dazu, sein Haus gefälligst aufzuräumen (AZ: 3 L 547/08) und so zumindest Flucht- und Rettungswege freizumachen (pbd).
Nur Papier?
Zeitungen, Werbung etc?
Ist das eine Art Papiermessi?
Die Rechtsgrundlage(n) für diese Entscheidung würden mich sehr interessieren. "Öffentliche Sicherheit und Ordnung" im eigenen Haus?
Vermutlich, damit immer sichergestellt ist, dass ein etwaiges polizeiliches Durchsuchungskommando nicht so viel Mitnehmen muss. Wäre ja schlimm, wenn die sich unnötig einen Bruch hebten…
@2 Ja, wieso nicht. Wer viel leicht Enflammbares in seinem Haus lagert, provoziert unter Umständen, das ein Brand bei ihm zu Haus schneller auf andere Gebäude übergreift, weil die Rettungskräfte nicht so schnell reagieren können.
Bin kein Jurist aber denkbar wäre es wohl.
ich find die entscheidung völlig korrekt. zumindest die kinder sollten im brandfalle zu retten sein.
Brandgefahr, steht doch im Link ;)
Zur Begründung führt das Gericht u.a. aus:
Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe und der Zustand nicht weiter hingenommen werden könne. Das in außerordentlich großer Menge gesammelte Papier sei leicht entflammbar und könne so zur schnellen Ausbreitung eines Brandes im gesamten Haus beitragen. Außerdem seien durch das gelagerte Papier im Falle eines Brandes das gesamte Treppenhaus wie auch die einzelnen Zimmer nur sehr eingeschränkt begehbar – wie durch bei der Durchsuchung gefertigte Fotoaufnahmen dokumentiert werde -, so dass Rettungskräfte unter Einsatzbedingungen kaum effektiv Gefahren abwehren könnten. Gerade der minderjährige Sohn der Hausbesitzer sei aber im Brand- oder sonstigen Rettungsfall auf eine tatsächlich vorhandene und rasche Fluchtmöglichkeit oder Hilfe angewiesen.
Gefahr für die Öffentliche Sicherheit im Sinne von Gefahr für Rechtsgüter Dritter, hier der Kinder. Interessant dürfte die Begründung des Gefahrengrads gewesen sein. Möglicherweise sind auch landesrechtliche Sondernormen einschlägig.
Fahrenheit 451 anyone?
"Die Behörde habe zu Recht angenommen, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe und der Zustand nicht weiter hingenommen werden könne. Das in außerordentlich großer Menge gesammelte Papier sei leicht entflammbar und könne so zur schnellen Ausbreitung eines Brandes im gesamten Haus beitragen."
…dass jeder daheim machen dürfen soll, was er mag. Wo der Staat einem das Aufräumen befiehlt, endet die Freiheit. Macht der "(Ueber-)Fürsorgestaat" so weiter, provoziert er "archaisch-männliche" Gegenbewegungen, die leider meist nicht-demokratisch daherkommen.
@Wir haben zu viel Staat: Jein. Natürlich sollte jeder zu Haus prinzipiell machen dürfen, was er mag. Wenn das aber tatsächlich eine Gefahr für andere darstellt (und hier sehe ich das durchaus als gegeben – siehe das minderjährige Kind) hört diese Freiheit dann eben auf.
Ergänzung: Ganz abgesehen davon finde ich es eine Unmöglichkeit, dass dem Kind im Kinderzimmer gerade mal noch das Bett und ein kleiner Durchgang geblieben ist. Das ist doch unmenschlich, welche Eltern tun ihrem Kind sowas an?
Daraus folgt, daß, wenn kein Kind im Haus wäre, sondern z. B. nur der Eigentümer selbst, das Gericht nichts hätte fordern dürfen. Aber auch so bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Ein guter Anwalt würde wohl scharf nachfragen.
Die Tendenz ist aber offenbar, das wurde hier schon bemerkt, daß sich der Staat immer mehr in private Belange einmischt. Das ist wohl kein bloßer Zufall. In der Spätzeit der DDR entstand das Buch "Der vormundschaftliche Staat" (1989).
@2 sowas heißt Bauordnung und hat jedes Bundesland.
Allgemein ist der Hausflur als 1. Flucht- und Rettungsweg beschrieben, ergo Nachvollziehbare Entscheidung.
Wie kommt man denn eigentlich auf den Gedanken, riesige Papierstapel seien leicht brennbar?
Die Freiheit eines Menschen (sowohl für Meinungsäußerung, als auch eben in seinem Heim machen zu können, was man will) endet nun mal dort, wo sie die Rechte und Sicherheit (und damit meine ich NICHT den Pseudoterrorismus) einschränkt. Ich finde das Urteil berechtigt.
@ 13 Nur eben hat ein EINFAMILIENhaus oft überhaupt keinen Hausflur. Wozu auch? Die unterste Form des Einfamilienhauses wäre wohl die amerikanische shotgun shack.
@KarlAuer: Sie haben natürlich recht, riesige Stapel aus Papier sind so gut wie nicht entflammbar. Deswegen haben auch Bücherverbrennungen immer so ewig lang gedauert…
@17: Na ja, es wurde damals wohl ziemlich exensiv mit Brandbeschleunigern gearbeitet. Kompakt gelagertes Papier ist wohl wirklich nicht leicht entzündlich, brennt aber durchaus sehr gut, wenn entflammt. Tun andere Dinge aber auch…
Abgesehen davon war iirc nicht die erhöhte Brandgefahr, sondern Freihalten von Rettungswegen.
Hm, vielleicht kann ich ja meinen Sohn mit so einer Drohung beeindrucken, wenn er sein Zimmer mal wieder nicht aufräumen will…
Bevormundende staatliche Geisteshaltungen greifen offenbar nicht nur beim Gesetzgeber um sich. Erstaunlich finde ich auch, dass man selbst Betreuten, die im Bett rauchen, dies nicht verbieten darf. Aber das ist ja wieder was ganz anderes.
@6 Ich fragte nach Rechtsgrundlagen. Darunter versteht man im allgemeinen Gesetze, die hierzulande glücklicherweise nicht von Gerichten per Urteil/Dekret erlassen werden können.
Was ist eine "nicht übliche Menge Papier"? Was, wenn jemand zuviele Bücher hat? Sehr verdächtig! :-)
@19 Treffend auf den Punkt gebracht.
Könnte man nicht auch mal den FreiGraf Dörr zu Fallobst und zu Reuth nicht mal dazu "zwingen", seine Akten in Schuss zu halten?
Meine Tankstelle lagert so viel "brennbares Zeug" das mit Übel wird. Ich stelle mir grade vor wenn das mal brennt! Weg mit den Tankstellen aus Wohngebieten!
Ich kann's net verstehen. Das Haus gehört den Leuten, dann sollten sie da drin auch aufräumen können, wann sie wollen. Und wenn das eben nie der Fall ist, dann ist das halt so.
Wenn das Kindeswohl gefährdet wäre, müsste man doch eher das Jugendamt einschalten, statt eine Entrümpelung zu erzwingen, oder?
Ich besitze sehr, sehr viele Bücher und räume auch sehr ungern auf. Allerdings habe ich auch kein Kind. ;)
@ 22 (horstilein):
Bingo! Und, oh Wunder, das steht bereits so in der Baunutzungsverordnung. In reinen Wohngebieten sind Tankstellen verboten, in sogenannten "allgemeinen Wohngebieten" (da sind neben Wohngebäuden auch Läden, kleine Handwerksbetriebe und Wirtschaften drin) nur ausnahmsweise zulässig.
Na, dann siehts nach der Hausdurchsuchung wenigstens nicht schlimmer aus als vorher.
@ 20 Eine gute Idee, das mit den Büchern. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht, dabei wäre ich dann selbst betroffen. Was wären zu viele Bücher? Sicherlich eine vierstellige Zahl?
Und wenn was passiert, ist der große Aufschrei da, dass das Jugendamt nichts gegen die Verwahlosung im Haus des Jugendlichen unternommen hat. Wenn bei Unfällen immer nach Schuldigen gesucht wird und im Zweifelsfall nach entsprechenden gesetzlichen Regelungen, dann ist es nur konsequent, dass Richter in solchen Fällen auch solche Urteile fällen.
Feuerwehr und Rettungsdienst danken es einem in der Regel, wenn sie sich nicht stundenlang durch Papierstapel wuehlen und dabei womoeglich noch Gefahr laufen muessen, sich darunter begraben zu lassen.
Wer jetzt vorlaute Kommentare in den Raum werfen moechte, versuche sich einmal bei Nullsicht in seiner _nicht_ vollgestellten Wohnung auf allen vieren bis zur Eingangstuere vorzuarbeiten.
@22.
Ich hole das "brennbare Zeug" auch kostenlos ab.
@23.
Schon mal daran gedacht, ob das eine das andere bedingt?
@28.
Japp, und wie weiter?…
@28
Und genau das geht meinen Staat einen Scheißendreck an.
Das ist mein Haus.
Und da stapele ich Papier – so hoch wie ich will. Und so viel wie ich will. Und wo ich will. Egal wieviel Brandlast das dann bringt.
Rettungswege in meinem Einfamilienhaus, staatlich verordnet:
Ich glaub ja es piept.
Ich habe weder eine RPG (Flak) noch Hasch noch KiPo im Haus.
Ich halte keine Menschen gefangen.
Die Heizung ist entsprechend der Gesetze, die Abwasserentsorgung auch.
Was sonst in meinem Haus ist -und seien es drei Tonnen Papier- geht meinen Staat einen Scheißendreck an.
@30
Ebensowenig wie es ihren Staat einen Scheißendreck angeht, sollten sie ihre Kinder in ihrem Haus prügeln, geht es ihren Staat einen Scheißendreck an, wenn sie ihr Haus in eine Todesfalle für ihre Kinder verwandeln.
Mal wieder viel Aufregung um Nichts im Blog. Wann kommt der erste Kommentar, der auch noch Schäuble ins Spiel bringt?
@ .. Kinder
Volker Pispers merkt dazu an: …. Ach Männer, die können ruhig drauf gehen ….
Immer die Betroffenheit bezüglich Frauen und Kinder.
Es gibt das Rechtgut: Leben Dies wäre eine Argument – alles andere Betroffenheitschwadronierung.
Interessant ist es aber, wenn das Bauamt ein Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus genehmigt hat, dass potentielle Gefahren birgt.
Dann haftet der Staat für die "fehlerhafte" Genehmigung nicht, obwohl auch daraus Gefahren für die Sciherheit und Ordnung entstehen bzw. entstanden sind. – Dauergefahr-
Das Leben beinhaltet Risiko !!!!!
@ 29: Jetzt schon… Verdammt…
Herr Schäuble möchte alle Zeitungen aus jenem Haus lesen lassen! Es könnten IP-Adressen darunter sein!
Papier interessiert doch heut keinen mehr… Ihr müsst alte PCs, Festplatten, Magnetbänder und dergleichen stapeln. Mit möglichst vielen verschiedenen Schnittstellen, Aufzeichnungsformaten und Verschlüsselungsmethoden.
Bei dem Eintrag fällt mir auf, dass ich auch mal wieder meinen Schreibtisch aufräumen könnte.