30.8.2008

Auf der Hand liegende Selbstverständlichkeiten

Ein Beamter, der sich vor dem Betanken seines Dienstfahrzeugs nicht vergewissert, welcher Kraftstoff zu tanken ist und infolgedessen den falschen Kraftstoff tankt, hat den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies entschied das Verwaltungs­gericht Koblenz und wies die Klagen zweier Polizeibeamter ab.

Die Kläger beider Verfahren sind als Polizeibeamte im Dienste des beklagten Landes tätig. Beide betankten ihr Dienstfahrzeug versehentlich mit Super-Benzin anstatt mit Dieselkraftstoff. Die Kraftstofftanks mussten jeweils entleert und gereinigt werden, wodurch dem beklagten Land Kosten von mehreren hundert Euro entstanden. Diese verlangten sie von den Polizeibeamten im Wege des Schadensersatzes zurück. Hiergegen wandten sich die Kläger und beriefen sich im Wesentlichen darauf, nicht grob fahrlässig gehandelt zu haben, da sie unter erheblichem dienstlichen Belastungsdruck gestanden hätten und der Dienstherr zudem nicht die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen habe, um eine Falschbetankung zu verhindern. Auch seien sie es gewohnt, ihre privaten Fahrzeuge mit Super-Kraftstoff zu betanken. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhoben sie Klagen gegen den Kostenbescheide des beklagten Landes. Diese blieben aber ohne Erfolg.

Zu den Dienstpflichten des Beamten gehöre es, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen. Verletze er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig, so habe er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen habe, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so das VG Koblenz. Bei der Benutzung eines Dienstfahrzeuges, das aufgetankt werden müsse, handele ein Beamter angesichts der bekannten verschiedenen Kraftstoffsorten in der Regel grob fahrlässig, wenn er sich vor dem Tankvorgang nicht vergewissere, welcher Kraftstoff zu tanken sei. Ein minder schwerer Schuldvorwurf sei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Jedenfalls müsse es für jeden Beamten eine auf der Hand liegende Selbstverständ­lichkeit sein, vor Beginn des Tankens auf die für das konkrete Fahrzeug zulässige Kraftstoffsorte zu achten. Auch eine hohe Arbeitsbelastung könne den Beamten nicht davon befreien, offenkundig auf der Hand liegende und ohne Mühe einzuhaltende Selbstverständlichkeiten zu beachten.

Pressemitteilung des Gerichts / Quelle des Links

46 Kommentare zu “Auf der Hand liegende Selbstverständlichkeiten”

  1. Jürgen meint: (30.8.2008 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    Mit einem einfachen Schlauch hätte man doch den Kraftstoff absaugen können, bis der Tank fast leer gewesen wäre. Anschließend mit Diesel wieder auffüllen und gut ist.

    Aber wenn man schon soooo korrekt ist……

  2. Pascal meint: (30.8.2008 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Ging das nicht nur in eine Richtung? Also entweder versehentlich Diesel im Benziner oder versehentlich Benzin im Diesel. Bei der anderen Variante ist dann die Reinigung fällig..

    Finde ich aber toll, gegen was man alles klagen kann ;)

  3. Joachim meint: (30.8.2008 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    "…unter erheblichem dienstlichen Belastungsdruck[...] gestanden…"

    Was kann das sein? Vielleicht denke ich da ein wenig zu binär, aber ich kann mir nur vorstellen dass es nicht soviele Belastungsarten gibt ("wenig Belastung" / "Stress pur").
    Bei letzterem hätte man sich vermutlich einigen können, aber das war wohl eher weniger der Fall…

    Interessant wäre auch die Frage, wieviele unterschiedliche (nach Treibstoffart) Fahrzeuge es gibt / ob sie mit dem Wagen häufiger fuhren.

  4. Fincut meint: (30.8.2008 um 09:29) AntwortenReply to this comment

    Ich hasse Menschen, die verpeilt sind, Blödsinn machen und dann nicht dazu stehen, sondern noch krampfhaft versuchen Gott und die Welt verantwortlich zu machen.

    Was passiert denen als nächstes? Eigentlich wollten sie der Oma nur über die Straße helfen, haben aber den freundlichen Griff unter die Arme mit dem Kreuzfesselgriff verwechselt? Die Arbeitsbelastung war halt zu hoch?

  5. Kampfschmuser meint: (30.8.2008 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Diesel im Benziner ist aufgrund der Verengung im Stutzen nicht möglich.

    Weiterhin sind wie Mietfahrzeuge auch Dienstfahrzeuge u.a. im Tankdeckel mit dem richtigen Krafststoff gekennzeichnet. Es ist also anzunehmen, dass beide Beamte nicht lesen können. ;)

  6. Holger meint: (30.8.2008 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    Kaum ist Eigentum des Landes betroffen, müssen die Beamten zahlen. Wäre es das Eigentum eines Verdächtigen gewesen, so würde es niemanden interessieren – Kollateralschaden.

  7. Lurker meint: (30.8.2008 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    M.E.:

    Wer keinen entsprechenden Aufkleber oder sonstige Kennzeichnung an ein von einer Vielzahl von Personen benutztes Fahrzeug klebt, handelt selbst grob fahrlässig – insofern dürfte der Mitverschuldenseinwand hier nicht zu vernachlässigen sein.

  8. Frank Sommer meint: (30.8.2008 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Mir tun die beiden Beamten leid: So etwas kann passieren und tut es auch häufig. "Benzinkonsumenten" wird das prinzipbedingt seltener passieren als "Dieseltrinkern", die Begründung hat Kampfschmuser geliefert.

    @Fincut:
    So ist es! Deshalb bin ich auch für die Abschaffung sämtlicher Haftpflichtversicherungen.

    Was hätte in den Kommentaren gestanden wenn es keine keine "Beamte" sondern Angestellte gewesen wären?

    "grob fahrlässing": Zahlt da eigentlich noch die Privathaftpflicht ??

  9. Prozentrechner meint: (30.8.2008 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    Wie groß ist der Anteil an Dieselfahrzeugen bei Dienstwagen? 90%? Noch höher? Und was heißt "hohe Arbeitsbelastung"? Musste der Wagen schnellstmöglich aufgetankt werden, damit der flüchtende Bankräuber nicht zuviel Vorsprung gewinnt??

  10. InforX meint: (30.8.2008 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    "Auch seien sie es gewohnt, ihre privaten Fahrzeuge mit Super-Kraftstoff zu betanken."

    Inwiefern sollte das Private denn als Argument dienen? Wenn sie bei einer kleinen verbalen Auseinandersetzung einfach einem Beschuldigten ins Gesicht hauen können sie ja auch nicht anbringen, dies zu Hause (privat) mit ihrer Frau auch immer zu machen.

  11. akbwl meint: (30.8.2008 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    "Zu den Dienstpflichten des Beamten gehöre es, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen. Verletze er dies vorsätzlich oder grob fahrlässig, so habe er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen habe, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so das VG Koblenz." – Wieso gilt das nicht bei der Verschwendung von Steuergeldern?

  12. Oli meint: (30.8.2008 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    Hi,

    das die Pressemitteilung da so ein zu eins kopiert ist hätte man auch kenntlich machen können, dann hätte ich mri eienn klick gespart ;)

    Grüße
    Oli

  13. Thomas meint: (30.8.2008 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    Es wäre pädagogisch sinnvoller, den Falschtankern eine Handpumpe nebst Kanistern in die Hand zu drücken, mit der Maßgabe, die Sache selbst in Ordnung zu bringen.

    Das sollte die Wiederholungsgefahr gegen Null bringen.

  14. mez meint: (30.8.2008 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Ich tät mal so sagen: War ein Aufkleber am Tankdeckel – die Polizisten sind schuld. War kein Aufkleber dran – dann 50% / 50%.

    An ein Firmen oder Dienstfahrzeug keinen Aufkleber hinzumachen empfinde ich auch als ziemlich dämlich und fahrlässig, da ist sowas vorprogrammiert.

    Hätte auch schon beinahe falsch getankt. Lag aber mehr daran, dass die Mineralölhersteller die Bezeichnungen, Benzin, Diesel, Super zu einfach finden und es jetzt: V-Power Diesel, Super Diesel, Ultimate Dieselund ich weiss nicht was sonst noch gibt.

  15. Ma meint: (30.8.2008 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde das krank. Wenn Polizisten "versehentlich" jemand erschießen, ersticken lassen, grundlos verprügeln, dem falschen die Existenz ruinieren … dann müssen sie keine Konsequenzen fürchten. Aber wehe sie tanken den falschen Sprit, dann sind sie dran.

  16. PZK meint: (30.8.2008 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Nicht dass man als Autofahrer unterscheiden kann, ob ich Diesel oder Benzin braucht, allein schon vom Klang (Fahrstil vielleicht auch). Und warum wird Super getankt?

  17. Mischa meint: (30.8.2008 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    "Nicht dass man als Autofahrer unterscheiden kann, ob ich Diesel oder Benzin braucht, allein schon vom Klang (Fahrstil vielleicht auch)."

    Was fahren Sie denn für 'ne alte Rasselkiste? Moderne, gekapselte Diesel hört man nur noch Schnurren, sonst nix.

  18. n0ne meint: (30.8.2008 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    hallo Ich Bin beamter ich kan dum sein und mich dammit hafftungsreschtdlich entlassden !!1 binn besser als wie ir !

    BmbH = Beamter mit beschränkter Haftung

  19. Kai meint: (30.8.2008 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    BmbH könnte man auch als "Beamter mit beschränktem Hirn", "Haltung" oder "Handlung" interpretieren. Ob es im Einzelfall zutrifft ist eine andere Frage :p

    Wäre ne Idee für n T-Shirt. Gleich mal die Rechte sichern.

  20. hchris-unger@web.de meint: (30.8.2008 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @9 (Prozentrechner),

    der Anteil der Dienstwagen des Landes Sachsen-Anhalt würde ich auf 99,x% schätzen. Es gibt noch wenige, uralte Dienstwagen, die vor allem irgendwo in der Provinz umherfahren und die noch mit Benzin umherfahren. Neuwagen sind aber alle ausnahmslos Diesel, und das schon seit vielen vielen Jahren.

    Gefreut haben sich vor allem die Polizisten, die auf Autobahnen ihren Dienst verrichten. Zuerst wunderten sich, wie wenig Platz in einem so großem Auto wie dem Passat ist. Dann durften sie feststellen, dass die Turbolader bei Kaltstart und sofortiger starker Belastung sehr gerne mal ausfallen bis ganz zerstört werden.

    Wie das in anderen Ländern ist kann ich nicht beurteilen.

  21. Axel John meint: (30.8.2008 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @ 11: Wieso gilt das nicht bei der Verschwendung von Steuergeldern?
    Weil Steuergeld ein natürlich wachsender Rohstoff ist, der je nach Bedarf in beliebiger Menge geerntet werden kann.

    @ 15: Wenn Polizisten “versehentlich” jemand erschießen, ersticken lassen, grundlos verprügeln, dem falschen die Existenz ruinieren … dann müssen sie keine Konsequenzen fürchten.
    Warum auch? Aus der Sicht einer Behörde richten sie damit ja keinen Schaden an.

  22. Thomas meint: (30.8.2008 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Woah, Polizisten die für ihre Fehler einstehen müssen. DAS ist was neues.

  23. cobra11 meint: (30.8.2008 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @21

    Wenn die Kollegen im aktuellen Passat keinen Platz haben, dann vielleicht wieder Wartburg fahren?

    Die Aussagen zum Passat sind totaler Blödsinn!
    In NRW haben die Kollegen gejubelt, da das Land wieder Passat und keinen Opel (Vectra) bestellt hat.
    Mit dem aktuellen Vectra gab es nur Probleme.
    Der Passat ist im Dienst unauffällig.

  24. Kand.in.Sky meint: (30.8.2008 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    "erheblicher dienstlicher Belastungsdruck"

    Und der fiel den Herren erst ein als sie falsch getankt habe, oder warum hat es erst dazu kommen müssen?

    Ich finde die "Begründung" peinlicher als das Malheur selbst.

    #k.

  25. dk meint: (30.8.2008 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass es nicht der Diensthubschrauber war.

  26. Scharnold Warzenegger meint: (30.8.2008 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @14 mez

    Ich kann den Unsinn nicht mehr hören, wonach man immer jemand Anderem die Schuld anheften will. War kein Aufkleber dran, schon soll der Dienstherr Schuld sein. Demnächst heißt es dann, daß das Land Schuld ist, weil nirgendwo ein Aufkleber das Bremsen vor Hindernisen vorgeschrieben hat.

    Es ist eine Unsitte immer jemandem die eigene Schuld zuschieben zu wollen, mit der Begründung ein Anderer hätte vor dem Fehler warnen müssen. Das ist ja bald wie in Amerika, wo in der Bedienungsanleitung zur Kettensäge stehen muß, daß man da nicht reingreifen darf.

  27. Hans meint: (30.8.2008 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Polemik, die wie üblich folgt, wenn es um Beamte geht, ist schlichtweg überflüssig. Die einzig relevante Frage im vorliegenden Fall war, ob das grob fahrlässig oder fahrlässig war. Darüber kann man trefflich streiten, ist aber letztlich eher gefühlssache.

  28. Meerjungfraumann meint: (30.8.2008 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    @Mischa
    "Was fahren Sie denn für ‘ne alte Rasselkiste? Moderne, gekapselte Diesel hört man nur noch Schnurren, sonst nix."

    Bei einem Diesel ist das sog. Schnurgeräusch aber anders als das eines Benziners ;-)

  29. DG meint: (30.8.2008 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das offensichtliche Selbstveständnis der Bul öhm Beamten bemerkenswert: Na klar macht man mal Fehler, aber diese Herren scheinen sich selbst als dermaßen 'King of Popel' zu fühlen, dass sie lieber durch mehrere Instanzen klagen als zuzugeben, im 'Eifer des Gefechts' eine Fehlleistung begangen zu haben…
    Wenn sie auch so ermittlen: Gute Nacht, Marie.
    Übrigens kenne ich kein Auto, im dem nicht innen auf der Tankklappe der gewünschte Kraftstoff in mehreren Sprachen vermerkt ist. Und wie heißt es doch immer so schön: Wer lesen kann ist klar im Vorteil *ggg

  30. ex-Beamter meint: (30.8.2008 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    "Treu dienen" = da sein und nichts kaputt machen.
    Lernt man eigentlich immer zu Anfange der Beamtenlaufbahn und vergisst man nie!

  31. Stefan B. meint: (30.8.2008 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    @30 DG: Das ist keine spezifische Eigenschaft von Beamten. Bei dem Grossbetrieb, bei dem ich dereinst beschaeftigt war, gabs kaum was dass sich die Leute nicht vom Arbeitgeber ersetzen lassen wollten. Ein Schaden wie dieser waere ohne jede Rueckfrage uebernommen worden.

  32. Hoschi meint: (31.8.2008 um 06:26) AntwortenReply to this comment

    Wer dem "erheblichem dienstlichen Belastungsdruck" beim Tanken nicht standhält, sollte keine Waffe tragen dürfen.

    Das Argument, privat anders zu handeln, sit interessant. Damit könnte man einige Fälle sexueller Belästigung schnell abschließen. "Sorry, meiner Frau grapsche ich auch immer an den $Körperteil…"

  33. Christian Unger (h.c.) meint: (31.8.2008 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    @26 (dk),

    da VERGISST man das Tanken gerne mal und landet dann in der Elbe…

    *duck und weg*

  34. fdaw meint: (31.8.2008 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    @3: "belastungsdruck"… vielleicht waren sie ja grad mitten in ner verfolgungsjagd und ham nur zu nem boxenstop halt gemacht.
    kann ja mal passieren :-D

    warte ja nur drauf das der erste nen kopierer ersetzen muss weil es "auf der hand liegt" das man sich "vor inbetriebnahme vergewissert" ob das gerät überhaupt klarsichtfolien bedrucken kann…

  35. lord meint: (31.8.2008 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Wegen der paar Hundert Euro ne Klage mit Kosten von 1000€ zu führen, auf sowas können nur Beamte kommen. Es war doch vorauszusehen daß die nicht gewinnen.

  36. Uwe meint: (31.8.2008 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert mich an einen alten Tankstellen-Werbespot.

    "Super, Ingo!"

    "Hey, Ingo! Super!"

    "Super, Ingo – nich' Diesel!"

  37. Frauenversteher meint: (31.8.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde jetzt auf die Schnelle leider nichts dazu, ob es sich bei den Beamten um männliche oder weibliche gehandelt hat… Aber einen Verdacht habe ich ja schon. ;)

  38. fernetpunker meint: (31.8.2008 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    @36 (Uwe)

    LOL !

  39. Volker immer noch mit V meint: (31.8.2008 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    Also ich wollte gerade den beiden Beamten meine echte Anteilnahme aussprechen – bis ich Eintrag:
    "dk meint: (30.8.2008 um 16:28)
    Gut, dass es nicht der Diensthubschrauber war"
    gelesen habe. Der war echt gut :) !

  40. schaffi meint: (1.9.2008 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Hallo, das Urteil liegt etwas daneben. Denn einen Dieseltank der versehentlich mit Kraftstoff betankt wird muß man nicht reinigen. Nur andersrum.

  41. InforX meint: (1.9.2008 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @40: Seitwann ist Diesel kein Kraftstoff?

  42. Philipp meint: (1.9.2008 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Obwohl ich auch ein wenig schadenfroh bin:

    Es geht hier nicht um die Frage, ob sie zahlen müssen oder nicht, sondern, ob sie grob fahrlässig gehandelt haben oder nicht.

    Jeder macht Fehler. Auch im Job. Es wäre schlimm, wenn man alle Versehen aus eigener Tasche zahlen müsste. So lange es Versehen sind.

    Und genau das wurde entschieden: Es ist kein einfaches Versehen.

    Und das – nunja – man kennt vielleicht die Umständen nicht bzw wie sich die Herren vor Gericht angestellt haben.

  43. Klaus meint: (2.9.2008 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    @1 (Jürgen):
    Deine Old-School-Methode (absaugen) in allen Ehren – bei heutigen Dieselmotoren verursachst du aber leider schon durch kleinste Mengen Benzin einen Schaden von gerne mal 7.000 Euro.
    Falls es dich interessiert, schau' z.B. mal hier:
    http://www.motor-talk.de/forum/benzin-statt-diesel-getankt-t1540850.html
    oder hier
    http://www.motor-talk.de/forum/hilfe-benzin-statt-diesel-getankt-t1873916.html
    usw.

  44. meint: (2.9.2008 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    @8:mir nicht , wenn ich bei meinem privatauto so nen mist bau muß ich mich auch selbst drum kümmern…

    @16+17:auch bei neuen dieseln hört man einen unterschied zu benzinern , nur halt nicht den gewohnten unterschied…

  45. Stefan W. meint: (3.9.2008 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    bösartige Lesart: Sabotage eingeräumt: "Wir standen unter erheblichem dienstlichen Belastungsdruck, und haben aus Rache den falschen Kraftstoff eingefüllt". :)

  46. sleeve meint: (3.9.2008 um 05:17) AntwortenReply to this comment

    Könnte auch einfach permanente Ermüdung plus Zeitdruck gewesen sein. da passieren Fehler fast automatisch.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum