1.9.2008

Beobachten, melden

Im hessischen Altenstadt gibt es jetzt “Nachbarn in Uniform”. Innenstaatssekretärin Oda Scheibelhuber hat den vier neuen Freiwilligen Polizeihelferinnen und -helfern die Dienstausweise überreicht. Sie werden künftig unter dem Motto „Präsenz zeigen, beobachten, melden” auf den Straßen und Plätzen patroullieren.

Eine der Aufgaben soll die “Verhinderung von Sachbeschädigungen” sein. Die Staatssekretärin ist voll des Lobes: „Die Polizeihelfer sind zusätzliche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Sie helfen durch ihre Präsenz, Tatangelegenheiten zu reduzieren und dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen.”

Bei den ehrenamtlichen Sicherheitskräften, die in Altenstadt ihren Dienst aufnehmen, handelt es sich um drei Polizeihelferinnen und einen Polizeihelfer im Alter von 39 bis 59 Jahren. Sie sind bis zu 20 Stunden pro Woche im Einsatz. Dem Freiwilligen Polizeidienst steht eine Reihe von Befugnissen zu. So dürfen sie zum Beispiel die Identität feststellen und Platzverweise erteilen.

Ich schwanke noch wegen der Überschrift. Blockwart reloaded gefällt mir auch.

Pressemitteilung

61 Kommentare zu “Beobachten, melden”

  1. MaxR meint: (1.9.2008 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Im schönen Bayern gibts das schon.
    Heißt dort Schutz-… äääh Sicherheitswacht. Die haben so Plastikschulterklappen wie die amerikanische Militärpolizei.

  2. Jo meint: (1.9.2008 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Wunderbar: Die Ehrenamtlichen sind nicht mal vereidigt, da kann also jeder – auch der kleine Dorf-Nazis mal Polizist spielen –

    Vielleicht sind die Hilfsshriffs ja so erfolgreich, dass normale Polizisten (sind ja auch viel zu teuer) nicht mehr so oft eingesetzt werdne müssen. Die Freiwilligen "bewähren" sich und bekommen mehr Rechte zugebilligt und können noch mehr Polizisten ersetzen.

    Ein Hoch auf den Erhalt des Rechtsstaates!

    (Geht diese Schnaps-Idee auf die Koch'sche CDU zurück oder haben das etwa ihre "Nachfolger" beschlossen?!)

  3. Christian Unger (h.c.) meint: (1.9.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Jetzt bekommen diese ungebildeten Hilfspolizisten nach 50 "Ausbildungsstunden" auch noch umfangreiche Befugnisse. Ein Platzverweis stellt eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte dar. Also wenn so eine……………… Person… etwas von mir möchte werde ich ihn selbstverständlich gepflegt ignorieren.

  4. martin meint: (1.9.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    das KÖNNTE man sich ja sogar gar-nicht-so-schlimm vorstellen. wenn es nicht immer genau die gleichen leute wären, die sich als für solche positionen geboren erachten.

    und zwar nicht nur jetzt, sondern seit jahrzehnten der gleiche schlag leute. von daher kommt die alternativ-überschrift im text vermutlich schon verdammt nah dran.

  5. Nepomuk meint: (1.9.2008 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    ich kenne das aus England – allerdings bekommt man da Uniformen und hat die gleichen Befugnisse, wie ein regulärer Polizist: http://www.thamesvalley.police.uk/recruiting/specials/special3.htm

    soweit ich weiß wird man dafür aber auch von einem regulären Polizisten begleitet.

  6. Martin Schneider meint: (1.9.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Solange die Bereichsbefugnisse der betreffenden Personen klar festgelegt sind (also nur Schadensprävention an öffentlichem Eigentum) finde ich das ok.

    Die Identitätsüberprüfung und der Platzverweis gehen aber zu weit. Im Bedarfsfall sollten die hauptamtlichen Kollegen gerufen werden.

  7. me meint: (1.9.2008 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    "im alter von 39 bis 59"

    das klingt jetzt zwar böse, aber irgendwie muss ich da so an die gelangweilte hausfrau denken, die sich ein neues hobby sucht… statt nachbarn beobachten jetzt auch von platz verweisen.

  8. Christian Unger (h.c.) meint: (1.9.2008 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    @7 (me),

    das klingt nicht böse, das ist so!

  9. Dr. Azrael Tod meint: (1.9.2008 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Ist das der 0€-Job als Alternative zum Polizeibeamten?
    Die bereits oft genannten Zielgruppenprobleme sind bestimmt überspitzt dargestellt… so 5-10 Nazis mehr mit polizeilichen Sonderrechten fallen sicher kaum auf

  10. RA JM meint: (1.9.2008 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Ekelhaft!

  11. jochenB meint: (1.9.2008 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wie läßt sich denn mal eben so einfach "städtisches Hausrecht" auf Hobbysherrifs übertragen?

  12. Torsten meint: (1.9.2008 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Den Satz "Sie helfen durch ihre Präsenz, Tatangelegenheiten zu reduzieren und dadurch die objektive Sicherheit zu erhöhen." verstehe ich nicht. Aber echt mal nicht.

    Was denn bitte sind Tatangelegenheiten und wie können die durch die Anwesenheit der freiwilligen Polizeihelfer reduziert werden?

  13. abc meint: (1.9.2008 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem ehrenamtlichen Polizeidienst in Hessen ist nichts Neues, das gibt es schon seit acht Jahren. (@2(Jo): Womit Ihre Frage wohl beantwortet wäre.)
    Es gibt in Hessen ca. 700 solcher Ehrenamtlicher, allein 90 davon in Frankfurt.

  14. schaffi meint: (1.9.2008 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Blockwart paßt schon. Bei uns werden massenhaft 1-Euro-Jobbler dazu eingesetzt. Stadt-Wacht heißt das dann. Die haben zwar keine Befugnisse, dürfen aber die richtigen bei jeder kleine Owi rufen. Und das machen die auch für liegen auf Wiesen, Fußballspielen auf Straßen und andere Sachen. Die spannenden Diskussionen mit den juristischen Laien incl. Nylonbeutel und wichtiger Jacke haben was sehr anstrengendes.

  15. abc meint: (1.9.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @12(Torsten): Was gibt es daran nicht zu verstehen, wenn halt so ein "Polizeihelfer irgendwo rumsteht", überlegt man es sich halt nochmal bevor man eine Straftat begeht.

    Die "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freiwilligen Polizeidienstes" dürfen übrigends nicht nur Platzverweise erteilen, sondern auch Gegenstände sicherstellen,"Zeichen und Weisungen" im Straßenverkehr erteilen und Ordnungswidrigkeiten "erforschen".
    http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84

  16. Christian Unger (h.c.) meint: (1.9.2008 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    @12 (Torsten),

    na man denkt sich wenn diese Personen anwesend sind würden die wohl mehrheitlich Jugendlichen Randalierer davon absehen, zu randalieren. Wenn sich die 40,50,60jährigen Hausfrauen mit Uniformen maskieren wird das die Jugendlichen natürlich schon sehr beeindrucken, vor allem nach dem die Polizeigewerkschaft sich beschwert dass es keinen Respekt mehr vor der Polizei gibt.

    Durch falsches Auftreten könnte aber auch das Gegenteil passieren, nämlich schwerere Straftaten. Aber nach der unglaublichen Ausbildung von satten 50 Stunden, also wahrscheinlich 2 Wochen, kann man das ja ziemlich ausschließen… *hust hust*

  17. Klarsteller meint: (1.9.2008 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn Sie bereits dieses CDU-Modell eines "IM light" an einen Blockwart denken läßt, als was werden Sie dann erst die Variante der von Ihnen favorisierten SPD und deren Koalitionspartnerin, die ja noch weiß, wie man die Sicherheitsorgane so richtig im Volk verankert (und umgekehrt), bezeichnen, Herr Vetter?

  18. Fincut meint: (1.9.2008 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    In München hat der Kontrolldienst in der U-Bahn einen .38er im Holster (oder war es gar ein .45er?). Das wäre doch auch noch ein Ansatz für den Blockwartdienst.

  19. jemand meint: (1.9.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    In meiner Stadt gibt es auch lustige Typen, die um einen See bei uns patrollieren um ein Flaschenverbot durchzusetzen. (Muss da mal was Übles mit Glasflaschen gegeben haben). Die haben das Recht Strafen in Höhe von 500€ zu verhängen, soweit ich weiß auch Platzverweise. Aber die gehen auch ihrer "Pflicht gerne mal mit einem TetraPack Sangria nach und baggern kleine Mädchen an….

  20. Peter Sansibar meint: (1.9.2008 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    "Die Auswahl der Helferinnen und Helfer erfolgt nach strengen Vorgaben. So müssen bestimmte Alters- und Bildungsvoraussetzungen erfüllt sein."
    (http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84)

    "Wir können Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, in den Freiwilligen Polizeidienst aufnehmen, wenn Sie…einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können…[und] die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen…"
    (http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/7df/7df70ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=eeb40f90-77e6-39f3-362d-61611142c388&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm)

    DAS sind also "strenge" Bildungsvoraussetzungen?!
    Oh je…

  21. aussenminister_fischer meint: (1.9.2008 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    wenn man nichts besseres mit seiner zeit anzufangen weiß, spott gewohnt ist, gerne auch mal rumschubst anstatt rumgeschubst zu werden und sich schon immer für ordnungsgemäßes verhalten in fußgängerzonen zu begeistern wusste – ja, der wírd sich dem ehrenvollen ruf des staates nicht verwehren und gern ein nachbar in uniform sein. hoffentlich ist diese auch stets korrekt gebügelt …

  22. Christian Unger (h.c.) meint: (1.9.2008 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @20 (Peter Sansibar),

    na immerhin. Wenn man mal vor 45 Jahren einen Hauptschulabschluß oder eine Ausbildung zum Helfershelfer gemacht hat kann man dort als 60jährige Hausfrau aufgenommen werden…

  23. c.b. meint: (1.9.2008 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    @12

    Natürlich hilft die Präsenz der Hilfssheriffs bei der Verhinderung von Straftaten!

    Jemand der sich beim Anblick der uniformierten Hausfrauen vor Lachem am Boden wälzt, ist wohl kaum in der Lage zu randalieren oder ensthaft Widerstand zu leisten ;-)

  24. Pressack meint: (1.9.2008 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    Diese Wichtigmacher gibt es in Bayern schon seit ein paar Jahren.
    Bei der Einführung wurden die neuen Hilfssheriffe von der lokalen Presse nach Ihrer Motivation gefragt. Mir gefiel am besten (sinngemäß):
    "Beim Altstadtfest trug ich meine historische Uniform, da hatten die Kinder und Jugendlichen echt Respekt. Da dachte ich mir, das könnte ich bei der Sicherheitswacht auch haben."

    Im selben Jahr wurden die Haushaltsmittel der Stadt für Kinder- und Jugendarbeit um 30% gekürzt und die Stelle eines Jugendpflegers von Voll- auf Teilzeit gesetzt.

  25. Jens meint: (1.9.2008 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    In Baden-Württemberg gibt es auch Polizeifreiwillige …

  26. Alex meint: (1.9.2008 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Mir scheint, viele Leute finden die Präsenz von Trägern staatlicher Hoheit beruhigend. Auf diese Weise sinkt nämlich der Druck, der auf ihnen lastet. In einer idealen Gesellschaft würden Straftaten, z.B. diese lästigen und kindischen Vandalismusfälle, sofort von anderen Mitbürgern vereitelt, der Täter zur Rede gestellt werden. Das ist aber schwierig und auch riskant. Daher haben solche "Semi-Autoritäten" Aufwind, sie sind bequem. Gefährlich finde ich es, denn grundrechtrelevantes Verhalten wird so potentiell in eine Grauzone zwischen privatem und öffentlichem Recht verlagert. Ich frage mich auch, ob diese Beobachter und Melder als Autorität anerkannt werden.

  27. Kai K. meint: (1.9.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Der "freiwillige Polizeidienst" in Hessen ist ein Etikettenschwindel.
    Die Leute kriegen nämlich eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 7,00 Euro pro Stunde.
    Aufgrund dessen gibt es reichlich Arbeitslose unter den freiwilligen Polizeihelfern. Es sind also (glücklicherweise) nicht unbedingt solche Leute vom Schlag eines "rechten für-Ordnung-Sorger-Typen".

    Die Tendenz dieser Einrichtung zeigt aber, dass die hessische Politik diese Leute einsetzt um den regulären Polizeidienst zu entlasten (z.B. Streifenfahrten), bzw. die eingesparten Stellen oder nach wie vor die (zu) knappe Personaldecke zu kompensieren. Auf die Idee, einfach mehr Polizisten (und bei der Gelegenheit auch mehr Richter und StAs) einzustellen kommt die CDU natürlich nicht. Das würde ja vielleicht die Sicherheit tatsächlich erhöhen und am Ende dazu führen, dass es keinen Grund mehr gibt, die CDU zu wählen.
    Deshalb lieber ein Placebos (auch in Form von Online-Durchsuchungen u.ä.) unters Volk streuen, um sagen zu können: "Wir tun was – es bleibt aber unsicher"….

    P.S. bei der Einführung war die FDP auch mit an der Regierung…..

  28. x meint: (1.9.2008 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    Euh.. ja und? Das gibt's in den Niederlanden schon seit Jahren! Und wir haben damit nur gute Erfahrungen, weil da auch nicht jeder eingestellt wird! Der Bürger kann neue Erfahrungen machen und die Polizei kann von den verschiedenen Spezialkenntnissen des Bürgers profitieren, zum Beispiel auf technischem Gebiet. Also eine win-win-Situation. Unsere freiwilligen Polizisten haben übrigens die gleichen Befugnisse (und auch die gleiche Ausbildung) wie alle anderen Polizisten, dürfen allerdings (weil das Training zu zeitaufwändig wäre) keine Schusswaffen mitführen.

  29. Kai K. meint: (1.9.2008 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Ich nenne diese Einrichtung daher treffener "Billig-Polizei".

  30. Furgublink meint: (1.9.2008 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @28 (x): Und wo ist dann der Unterschied zwischen diesen "freiwilligen" und den "richtigen" Polizisten? Nur die Schusswaffe? Alleine eine aehnliche Bezeichnung wie in .de macht es ja nicht gleich zur gleichen Sache – und der Unterschied hier scheint ja doch deutlich groesser zu sein als das Fehlen einer Schusswaffe …

  31. Volkswirt meint: (1.9.2008 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    ZItat aus der entsprechenden Webseite (http://www.hmdi.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=6a0ab4206e2d608b8ac4f8834a9b5f84):

    "Eingriffe in die Freiheit der Bürger und Durchsuchungen (Ausnahme „Jedermannsrechte“ und zum Zwecke der Identitätsfeststellung) dürfen sie allerdings nicht vornehmen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen nicht gestattet."

    Das heißt doch, faktisch kann man die einfach ignorieren? Angenommen, der will mir beispielsweise einen Platzverweis erteilen, und ich ignoriere das einfach – dann schätze ich mal, er ruft die Polizei. Wenn die mir dann auch einen Platverweis erteilt, muß ich dem natürlcih nachkommen, aber ich habe zumindest gezeigt, daß ich solchen Blockwarten nicht gehorche.

    Hätte ein solches Vorgehen meinerseits noch irgendwelche Konsequenzen für mich? Anders ausgedrückt, gibt es Strafen für zivilen Ungehorsam ggü. den Blockwarten?

  32. imbissbudenfreund meint: (1.9.2008 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    "Nazis" und "Blockwart", man muss in der Geschichte nicht so weit zurückgehen: In der DDR hießen diese Leute "Freiwilliger Helfer der Volkspolizei". Sie hatten zur Kennzeichnung ihres Status eine rote Armbinde zu tragen, daran erkannte man als Bürger den im Dienst befindlichen "Helfer". Freiwillige Helfer des Bürgers gab es dagegen nicht. Also: Die DDR ist noch lange nicht tot!

  33. hm meint: (1.9.2008 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Zu ihren Befugnissen gehören neben den „Jedermannsrechten“

    * die Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
    * die Platzverweisung
    * die Sicherstellung von Gegenständen
    * die Erteilung von Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr
    * die Erforschung von Ordnungswidrigkeiten

    Eingriffe in die Freiheit der Bürger und Durchsuchungen (Ausnahme „Jedermannsrechte“ und zum Zwecke der Identitätsfeststellung) dürfen sie allerdings nicht vornehmen. Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder durch Waffen ist ihnen nicht gestattet.

    * das Pfefferspray, das zur Ausstattung gehört, darf nur in Fällen der Notwehr und Nothilfe gebraucht werden.

  34. Hubert L. meint: (1.9.2008 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Platzverweis erteilen?
    Und dann kommt einer und sagt: "Gegen den Platzverweis lege ich Widerspruch ein"

    Und was machen die Anlernlinge dann?

  35. Leser meint: (1.9.2008 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    In Frankfurt heißen sie mitlerweile Ordnungspolizisten, wegen dem Respekt!(http://tinyurl.com/6cuaem)

    Der Begriff Ordnungspolizist bzw. Ordnungspolizei passt übrigens auch.(http://tinyurl.com/6kp9x2)

    In Baden-Württemberg dürfen sie soweit ich weiß Waffen tragen.

  36. Jürgen meint: (1.9.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Die Schuhe wegnehmen!

  37. Leser meint: (1.9.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment
  38. Jürgen meint: (1.9.2008 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @35 Die Schuhe wegnehmen!

  39. Leser meint: (1.9.2008 um 16:44) AntwortenReply to this comment
  40. Alexander meint: (1.9.2008 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Wir haben hier auch sowas. Das passt immer auf die Müllcontainer auf und springt auf wie eine wildgewordene Tarantel, wenn man eine Plastiktüte mit irgendwas drin in den Müllcontainer wirft.

  41. hat quasi überall Platzverweis meint: (1.9.2008 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @31:
    Nein, das läuft anders.

    Der Hilfspolizist erteilt dir einen Platzverweis, du ignorierst diesen, und dann ruft er die echten Schergen und die nehmen dich über Nacht in Gewahrsam, weil du den Platzverweis missachtet hast.

  42. Christian Unger meint: (1.9.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @31 (Volkswirt),

    ich würde sagen, da kann gar nix passieren. Jedenfalls fällt mir nix ein.

    Aber nur ignorieren würde ich die trotzdem nicht. Ich würde ihn wie erwähnt "gepflegt ignorieren". Also angrinsen, den Kopf nicken und dem weiter folgen, was man grad gemacht hat.

    Wenn man jemanden dabei hat würde ich noch einen sarkastischen Spruch machen. Kommt natürlich auf die Situation an.

  43. Kai K. meint: (1.9.2008 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    In Hessen haben die zwar die unter @33 genannten Befugnisse. Diese laufen aber ins Leere, da sie zur Durchsetzung der Befugnisse keine Zwangsmittel anwenden dürfen.

    Schlichtes Nichtbefolgen von Anweisungen, stellt -soweit ich weiß- nichtmal ne Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizei kann sich bei Nichtbefolgen natürlich der Zwangsmittel bedienen.

    Man kann also getrost auf das pfeiffen, was die einem sagen.

  44. x meint: (1.9.2008 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    @ 30: Der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem regulären niederländischen Polizisten besteht tatsächlich nur in der Bewaffnung. Beide haben die gleichen Rechte und auch dieselben Aus- und Fortbildungen. Naturgemäß werden sie allerdings nicht so schnell befördert, weil sie eben weniger arbeiten.
    Und ein anderer Unterschied ist, dass der reguläre Polizist "richtig" angestellt ist, dh er hat ein Festgehalt. Der freiwillige wird aufgerufen, wenn es zum Beispiel eine Katastrophe gibt, bei der besonders viel "blau" auf der Straße erwünscht ist, man dafür aber keine regulären Beamten abstellen will oder kann. Gleiches gilt für Fußballspiele, Popfeste etc. Nur für die tatsächlich gearbeiteten Stunden gibt's also Geld.
    Probleme haben wir hier damit keine, eigentlich nur Vorteile.

  45. JPCage meint: (1.9.2008 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich an "Police Academy 4: Citizens on Patrol".

  46. Sebl meint: (1.9.2008 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    wenn man nicht genug Kohle für richtige Polizisten hat, kommt sowas dabei raus. Schlimm finde ich es jetzt nciht, gerade in meiner Stadt würde ein bisschen mehr Polizeipräsenz in der Nacht so einige Überfälle und Sachbeschädigungen verhindern (Dortmund Nordstadt).

  47. Ulrich Brosa meint: (1.9.2008 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    Oda Scheibelhuber (CDU) ist schon bekannt. Sie ist eine der HeldInnen in

    "MEISSCHEIB lässt Polizeigeifer triefen"

    http://www.althand.de/meisscheib.html

    Scheibelhuber hat eine sehr … SEHR bedauerliche Rolle in der Wolfsangel-Affäre gespielt.
    http://www.althand.de/sskir.html
    http://www.althand.de/polnaz.html
    Seit Jahren hohes Ranking bei google.de.

    Ich glaube Scheibelhuber genauso wenig wie ihrem Chef Bouffier, dass sie sich für Sicherheit einsetzt.

  48. Verdachtsschöpferin meint: (1.9.2008 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Und ich dachte eigentlich, mit den "Pflege-Hartzies", also zwangsverpflichteten Ein-Euro-JobberInnen in "Behinderten"- und Altenanstalten, finge die Entwicklung erst an.

    Wann werden die Ein-Euro-Cops folgen?

  49. ralfflar meint: (1.9.2008 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Ich empfehle die Lektüre von "KOB contra MOB" aus "Invasion aus dem Alltag" von Gerhard Seyfried [Rotbuch Verlag, 1981].
    Sehr unterhaltsam…
    Ich glaube mit diesen Menschen kann man auch viel Spaß haben :-)

  50. Furgublink meint: (1.9.2008 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    @44 (x): Naja, das klingt doch schon nach was ganz anderem – der aehnliche Name ist also reiner Zufall und laesst wenig ueber die Namensaehnlichkeit hinausgehende Rueckschluesse zu.

  51. imbissbudenfreund meint: (1.9.2008 um 20:41) AntwortenReply to this comment

    @51: Der ABV war der Profischnüffler als Angehöriger der "Deutschen Volkspolizei". Bei der Wieder-Einführung alter und bewährter Elemente muss man schon auf Details achten. Sonst kommt da noch was durcheinander. Und das wolln wa ja nicht, oder?

  52. Ein Mensch meint: (1.9.2008 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Inwieweit ist ein Platzverweis denn kein Eingriff in die Grundrechte, insbesondere in das Recht aus Art. 11 GG?

    Es gibt übrigens auch noch folgende erheblich langwierigere Ausbildung: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachkraft_f%C3%BCr_Schutz_und_Sicherheit

  53. Hannes meint: (1.9.2008 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Freundschaft, Imbissbudenfreund!

    Ob ABV oder FH ist egal, da noch weiter in der Geschichte zurückgegangen wird. Demnächst gibt es eine Neuauflage des Reichssicherheitshauptamtes in Köln (momentan lautet der Arbeitstitel noch Bundes-Abhörzentrale). Wenn oben das RSHA neu entsteht, dann darf am unteren Ende der Blockleiter und Blockhelfer nicht fehlen.

  54. Lawlita meint: (2.9.2008 um 00:09) AntwortenReply to this comment

    @41

    Nein, das läuft anders.

    Der Hilfspolizist erteilt dir einen Platzverweis, du ignorierst diesen, und dann ruft er die echten Schergen und die nehmen dich über Nacht in Gewahrsam, weil du den Platzverweis missachtet hast.

    Dann kommen die echten Schergen und ich entschuldige mich ausdrücklich. Der Typ sähe ja aus wie jeder andere und bei der heutigen Sicherheitslage muss man doch misstrauisch sein. Die ganzen Terroristen und Kinderschänder. Der Typ könnte doch auch ein üblicher Verrückter sein oder einer von diesen Pennern die einen auf Zigaretten anschnorren. Ihnen, Herr xyz, sieht man immerhin an, was sie verkörpern.

  55. Ein Mensch meint: (2.9.2008 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    @54: Der Unterschied ist allerdings, dass es damals von oben angeordnet wurde, während es heute aufgrund knapper Kassen quasi durch die unsichtbare Hand des Marktes entsteht.

  56. Stefan meint: (2.9.2008 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    > die Erteilung von Zeichen und Weisungen im Straßenverkehr

    das finde ich ja mal sehr interessant. darf da etwa einer ohne Führerschein und ausbildung verkehr regeln?! und würde das nicht gefährlicher eingriff in den straßenverkehr sein?

  57. Andrea meint: (4.9.2008 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Viel schlimmer finde ich, dass anhand der Kommentare aus den Niederlanden erkennbar ist, dass andere Länder längst Lösungen gefunden haben! Wieso orientiert man sich nicht an den Erfahrungen aus den anderen Staaten – die ja offensichtlich hervorragend funktionieren – und baut wieder eine eigene Billig- Lösung, die Konflikte quasi schon eingebaut hat? Das ist wirklich typisch Deutschland!!!!!!!!!!! Zu den unterschiedlichen föderalen Handhabungen will ich gar nichts sagen, das Elend braucht man gar nicht mehr kommentieren.

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