2.9.2008

Unbeantwortet

Die AWO-Schuldnerberatung “erinnert” mich daran, zu einem Schuldenbereinigungsplan Stellung zu nehmen. Ich habe aber schon mitgeteilt, dass ich frühestens etwas sage, wenn ich die neue Adresse des Betreffenden erfahre. Der ist ein früherer Mandant und versteckt sich seit Jahren vor mir. Andere Gläubiger wird er nicht netter behandeln.

Zu meinem Wunsch verliert die Schuldnerberatung kein Wort. Ich habe keine Lust, Karussell zu fahren. Das Schreiben wandert unbeantwortet in die Akte.

21 Kommentare zu “Unbeantwortet”

  1. möp meint: (2.9.2008 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    Ich mag Karusselfahren!
    Und ich mag auch Udo Vetter!
    Wie soll ich nun beides vereinbaren?

  2. bloek meint: (2.9.2008 um 19:31) AntwortenReply to this comment

    ich mag anwaelte ueberhaupt nicht und verarsche selbige (als schuldner) genauso seit jahren.

    derzeit frohlocken einige, weil sie nun im persoenlichen telefonat meine neue adresse erfahren haben. halten mich fuer daemlich, wissen ja nicht, dass sie in kuerze v. (m)einer kanzlei selbigen schuldenbereinigungsplan erhalten … *hehe*

  3. Max meint: (2.9.2008 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    bloek: Du verarschst Anwälte, arbeitest jetzt für den Schuldenbereinigungsplan aber mit einer Kanzlei zusammen? Das ist widersprüchlich…

  4. Kampfschmuser meint: (2.9.2008 um 19:39) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,
    um der ganzen Sache wieder etwas Fahrt zu geben, teile ich ihnen hiermit die Anschrift des Ex-Mandanten mit:
    Name und Vorname (wie ihnen bekannt)
    Av Nsa Sra Copacabana 799/501
    22050-000 Rio de Janeiro RJ

    mfg,
    Ihr Kampfschmuser

  5. philipp meint: (2.9.2008 um 19:57) AntwortenReply to this comment
  6. nobody meint: (2.9.2008 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    Wenn ihr keine Awälte mögt, dann lest doch keine Lawblogs :-)

    Die AWO scheint teilweise recht merkwürdige Vorstellungen zu haben. Ich hatte letztens einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsvorschlag auf den Schreibtisch, wo es hieß: "hat 2o.ooo Schulden und bietet einmalige Abgeltung i.H.v. x an". Kein Wort zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, keine Gläubigerliste – nix. Ich hab denen mal ein Formular für eine Schuldnerselbstauskunft zurückgeschickt. Weil sie offenbar selbst sowas nicht haben oder sich ausdenken können.

  7. bloek meint: (2.9.2008 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @ 3 – max
    das ganze leben ist ein widerspruch.

    und das ich trotz meiner aversion gegen diese wesen in eigener sache gut zurande komme, bzw. "es" geht, siehst/liest du ja.

  8. Knäcke meint: (2.9.2008 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Das gewünschte Ziel ist vermutlich schon längst vorbestimmt:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinsolvenz
    "Wird dieser Plan von mindestens einem Gläubiger abgelehnt oder betreibt nach der Ankündigung des Schuldenbereinigungsplans ein Gläubiger weiter die Zwangsvollstreckung, so gilt der Plan als gescheitert. Sobald eine Bescheinigung einer anerkannten Stelle zur Insolvenzberatung (Rechtsanwalt oder Insolvenzberatungsstelle ggf. angesiedelt bei einer Schuldnerberatungsstelle, siehe auch Schuldnerberatung) über das Scheitern des außergerichtlichen Planes vorliegt, kann der Insolvenzeröffnungsantrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden."

  9. Sebastian Salzgeber meint: (3.9.2008 um 06:43) AntwortenReply to this comment

    @6/nobody
    "lest doch keine Lawblogs"

    Es gibt nur einen Lawblog. Ic fänd es gut wenn man sagen könnte "Lawblogs" allerdings verbietet Herr Vetter dies ja damit, dass er sich die Marke Lawblog hat sichern lassen.

    Man kann ja auch nicht sagen trink Vittels oder Schau Sonys.

  10. Sebastian Salzgeber meint: (3.9.2008 um 06:51) AntwortenReply to this comment

    Bzgl. des Links von oben "Die renitente Rechtsanwältin", wo findet man da den richtigen Namen raus? Der würde mich in so fern Interessieren als dass ich gerne ein Bild von ihr mal sehen würde. Ich habe eine gewisse Vorstellung wie sie sicherlich ist und suche nach bestätigung.

  11. Senior meint: (3.9.2008 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @9: Kann mann denn sagen: "Schau Sony" ? Hab ich so noch nie gehört…

  12. Hondo meint: (3.9.2008 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    @9
    Solche Sachen gibt es durchaus. Tempo hat sich als Begriff für Taschentücher in den deutschen Sprachgebrauch eingebracht. Zewa erreichte das gleiche für Küchenpapier. Und zu "schau Sony" ist zu sagen, dass der Begriff Walkman ein Markenname von Sony ist.

  13. CK meint: (3.9.2008 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Die außergerichtliche Schuldenbereinigung ist Voraussetzung für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Sofern ein Gläubiger auf eine diesbzgl. Anfrage nicht antwortet wird dies als Ablehnung gewertet.

    Freu dich einfach schonmal darauf, dass du bald die Adresse von seinem Treuhänder bekommen wirst ;-)

  14. M. meint: (3.9.2008 um 09:26) AntwortenReply to this comment

    @12: Es gibt einige weitere: "Weck-Gläser" (Synonym für Einmachgläser), "Flex" (Trennschleifer), "Hilti" (Große Bohrmaschine), "Faudi" (Kugelgelenk). Allerdings ist da überall ein entliehener Name oder ein Familienname drin. Lawblog ist schon sehr beschreibend.

  15. Sebastian Salzgeber meint: (3.9.2008 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Ich gebe zu dass ihr mich Überzeugt habt. Ich nehme alle einwände zurück.

  16. tshalina meint: (3.9.2008 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe nur, dass die Akte dann nicht irgendwann platzt! Von den Schreiben folgen bestimmt noch weitere.

  17. nobody meint: (3.9.2008 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @8 Eine außergerichtliche Einigung hat auch ihre Vor- und Nachteile.

    Vorteil ist, daß der Betreffende nicht als Insolvenzler in entsprechenden Datensammlungen auftaucht nicht nach Restschuldbefreiung noch mit der Rückzahlung eventuell bestundeter Verfahrenskosten belastet wird. Ein Treuhänder wird eher Anfechtungstatbestände prüfen als ein Gläubiger, dem bereits die Informationen dafür fehlen. In folgedessen ist m.E. üblich, daß das außergerichtliche Angebot etwas besser ist, als der Gläubiger bei einer voraussichtlichen Verfahrensdurchfühung stehen würde.

    Nachteil ist, daß nur Forderungen von einem außergerichtlichen Vergleich erfaßt sind, die teilnehmen, daß die Vergleiche oft Verfallsklauseln haben und eben es auch Gläubiger gibt, die keine Vergleiche wollen.

  18. Lexi meint: (4.9.2008 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    @17
    > Vorteil ist, daß der Betreffende nicht als Insolvenzler in entsprechenden Datensammlungen auftaucht

    Das sehe ich nicht als Vorteil. Denn wenn es schon mal so weit ist, steht er sicher schon mit Einträgen wie "Haftbefehl", "EV" usw. in diesen Datensammlungen.

    Wenn dann als nächstes als Merkmal "Insolvenzverfahren" auftaucht, ist das ja eigentlich schon eine Verbesserung.

  19. alex meint: (5.9.2008 um 11:29) AntwortenReply to this comment

    @18 Wieso soll wer, der eine Insolvenz betreibt auch mit dem Merkmal "Haftbefehl" drinnen stehen? Das wäre maximal die Wunschvorstellung von ein paar Gläubiger-Lobbys…

  20. Fred meint: (9.9.2008 um 04:23) AntwortenReply to this comment

    @9: Meines Wissens ist die generische Bezeichnung für rechtsbezogene Blogs "Blawgs" — ob man das toll oder eher seltsam findet, sei jedem selbst überlassen.

  21. Falk D. meint: (12.9.2008 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    @19: Wenn man zum vom Gerichtsvollzieher anberaumten Termin nicht erscheint oder erscheinen kann, schickt der einen Brief mit nem knallroten Blatt drin. Dieser Eintrag EV, HB hat, soweit ich weiß, lebenslange Wirkung in der Schufa-Score-Berechnung, auch wenn die Sache länger als 3 Jahre erledigt ist. Tja wenn man eine Bank überfällt bekommt man 7 Jahre, bei Mord 15. Wer pleite ist, hat lebenslänglich.

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