Genug Zeugen
Mein Mandant hat es nicht leicht. Er ist ein lieber Kerl, sagt er. Aber man kann halt nicht in Frieden leben, wenn es der böse Nachbar nicht will. Der Nachbar schwärzt meinen Mandanten überall an. Bei der Polizei, beim Wohnungsamt und dem Kioskbesitzer. Um nur einige Beispiele zu nennen.
Beim Diktat des Schreibens, mit dem wir den Herrn zur Unterlassung auffordern, haben wir kurz überlegt: Reicht es, mit dem Gericht zu drohen? Oder sollten vielleicht auch die Worte Amtsarzt und psychiatrischer Dienst fallen?
Wir haben uns für letzteres entschieden. Immerhin gibt es ja genug Zeugen. Sogar die Ehefrau des Betreffenden entschuldigt sich gerne damit, ihr Mann sei nicht ganz dicht.
Das kennt man doch irgendwoher…..
Geht aber alles noch, hier oben droht mancher ( die Ausnahme nicht die Regel ) gleich mit Schusswaffengebrauch…
Übrigens der Vollständigkeit halber, ist mir ja noch nie passiert : Erster ;-))
Have fun
Otaku
Jemandem, der "nicht ganz dicht" ist, mit dem psychiatrischen Dienst zu drohen, ist ein typisches <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Catch-22" rel="nofollow">Catch-22</a>.
Eine Drohung setzt ja voraus, dass der Empfänger der Drohung rational reagiert und sein Verhalten entsprechend ändert. Einer, der "nicht ganz dicht" ist, handelt aber per Definition nicht rational. Damit ist die Drohung wirkungslos, eben ein Catch-22.
Nicht drohen, machen.
Dank an Thomas für den guten Hinweis. Film und Buch sollte ich vielleicht mal im Hinterkopf behalten.
Wenn die beschriebene Drohung auf Freiheitsentziehung in der Psychiatrie hinauslaufen soll, wäre diese Drohung sowieso leer, weil der Mann nach der Schilderung (bloße Verbalien) weder für sich noch für andere eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. (PsychKG)
Nun ist es auch so, dass sich solche womöglich Kranke Menschen überhaupt nicht krank oder unnormal fühlen. Insofern wird es ihn relativ kalt lassen. Ob da die Frau dann noch Einfluß hat?
Der Übergang von der Drohung zur Tat kann – insbesondere bei sich entwickelnder Demenz – ganz schnell gehen. Die Gefahr für Leib und Leben ist dann plötzlich sehr akut.
Wenn es drauf ankommt muß aber die Ehefrau auch wirklich zu der Aussage stehen.
Kann dann alles ganz spannend werden. Ich war für einen solchen – letztlich Kranken – mal Pflichtverteidiger und nachher im Auftrag der Familie mit Betreuung befasst.
Nachdem ich im Strafverfahren mit Gutachten die Demenz feststellen ließ war die Hauptsorge des Amtsgerichtes das doch jetzt nicht alle anderen Verfahren wegen Drohung, Sachbeschädigung usw. aufgerollt bzw. so weit abgeschlossen Wideraufnahmeverfahren kommen würden …
Schwierige Situation – grenzt an Stalking. Noch schwerer zu beweisen, ob die Ehefrau als Zeugin eine sichere Bank ist, mag ich bezweifeln.
Hatten kürzlich den Fall, dass sich zwei Azubis gegen eine Dritte verbündet hatten, und ihr gedroht hatten, sie auf dem Weg von und zur Arbeit abzufangen und zu verprügeln. Wäre (fast) unmöglich gewesen, juristisch dagegen anzugehen, ohne massive Kollateralschäden im Kollegenkreis.
Hat sich dann anders gelöst: massives Auftreten der Vorgesetzten, Einschalten der Schule und die Drohung, dass bei der geringsten Tätlichkeit sofortige massivste Reaktionen. Hat gewirkt!
Wie war das mit dem Drohen und der Nötigung?
"Der Nachbar schwärzt meinen Mandanten überall an. Bei der Polizei, beim Wohnungsamt und dem Kioskbesitzer."
So ganz & gar grundlos? Wirklich?
Ihren Mandanten stellen Sie natürlich als völlig unschuldig hin. Das ist ja wohl auch Ihr Job – leider wollen Sie dabei genau das tun, was sie dem "Denunzianten" vorwerfen: ihn anschwärzen, und nicht etwa harmlos "beim Kioskbesitzer" (Kioskbesitzer?!?) sondern massiv beim "psych. Dienst" etc.
@10, Jeeves
Das ist das, was ein Anwalt für gewöhnlich tut.
Und wenn die Beschuldigung unbegründet ist, kann sich der Beschuldigte auf dem gleichen, legalen Weg wehren.
Was wäre denn die Alternative?
Nicht ganz dicht? Dann droht halt mit dem Klempner, das ist bestimmt, wie soll ich sagen – juristisch wasserdicht? ABCDEFGHIJ…… das K lauert! ;)
Na, was für ein Anwalt wäre Herr Vetter denn, wenn er nicht erstmal das Wohl seines Mandanten im Sinne hat? Also wenn man gleich mal davon ausgeht, dass sein eigener Mandat der Übeltäter ist, und deswegen nichts unternimmt, dann ist bei der Jobauswahl irgendwas schiefgelaufen, und man hätte lieber Gutmensch werden sollen.
Also ich würde von meinem Anwalt genau das erwarten. Das und nichts andres. Sonst würd ich mir einen andren Anwalt suchen. Mich an die eigene Nase fassen kann ich auch ohne dafür ein Honorar zu zahlen.
"Ich sehe, dass Sie geisteskrank sind"
Psychiatrie-Professor erklärt Kunsthändler ohne Untersuchung für verrückt. Nun wird dieser mit 5000 Euro Schmerzensgeld entschädigt.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/164/307119/text/
Auf Initiative seiner Ehefrau sollte ein Münchner Kunsthändler für verrückt erklärt und in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das dazu notwendige Attest erstellte Hans-Jürgen Möller, Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität – praktisch ohne Untersuchung.
@ 14 das Thema hatten wir hier vor Jahren (hach man wird alt) doch mit der alten Dame aus dem Hamburger Speckgürtel. Wurde von der Stadt entmündigt und ihr Grundstück Wert 700 000 Euro kaufte die gleiche Stadt für 100 000 – wurde – wenn ich richtig informiert bin – alles rückabgewickelt.
Auch dort reichten ein Paar Fragen eines Sachverständigen zwischen Altpapier- und Altglascontainer.
Wenn mich an so einem heimeligen Ort einer blöd von der Seite anquatscht…..
…. wär ich wohl auch entmündigt…..
@14: der Fall zeigt, was man von der psychiatrischen "Wissenschaft" halten sollte, nämlich nichts. Siehe auch http://www.gert-postel.de .Das Einschalten der Psychiatrie kann übrigens hilfreich sein, muß es aber nicht. Ein im Umgang mit den Jungs geübter Mensch schafft es leicht, beim Psychiater gut auszusehen, vielleicht aber den Mandanten des Herrn Vetter schlecht aussehen zu lassen.
„Hochstapler unter Hochstaplern“
„Es lässt sich in der Psychiatrie alles, aber auch alles plausibel begründen, das Gegenteil und auch das Gegenteil vom Gegenteil. Wer die psychiatrische Sprache beherrscht, der kann grenzenlos jeden Schwachsinn formulieren und ihn in das Gewand des Akademischen stecken. Psychiatrie kann man auch einer dressierten Ziege beibringen.“
Gert Postel
Postel war übrigens auch mal stellvertretender Amtsarzt in Flensburg. In der Zeit gab es über 80% weniger Zwangseinweisungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gert_Postel
Das ist schon Nötigung und nicht nur Drohen.