Radar und Laser waren gestern
Mein Mandant fuhr abends über die Autobahn. In einiger Entfernung sah er Reste eines Lkw-Reifens auf seiner Fahrspur. Nach rechts ausweichen konnte er nicht, die Spur war dicht. Hinter ihm fuhren auch Autos, anhalten war also riskant.
Mein Mandant entschied sich, mit mäßigem Tempo über die Reifenteile zu fahren. Dabei wurde die Stoßstange vorne beschädigt. Ein Anruf bei der Autobahnpolizei ergab, eine Streife hat tatsächlich den Lkw aufgeschrieben, der den Reifen verloren hatte. Die Adresse des Schädigers kriegte mein Mandant auf der Wache.
Außerdem eine Verwarnung über 35 Euro. Wegen “Geschwindigkeit”, wie es so nett auf dem Zahlschein heißt. Der Beamte hatte nur folgende Erklärung für meinen Mandanten übrig:
Wenn Sie nicht zu schnell gewesen wären, hätten Sie rechtzeitig vor dem Hindernis halten können.
So etwas lässt sich wohl nur damit erklären, dass auch der gemeine Polizist mittlerweile unter Umsatzdruck steht und seine Knöllchenziele erreichen muss. Falls es doch mit Logik zu tun hat, vertrauen mein Mandant und ich unerschütterlich auf die Fähigkeiten des zuständigen Amtsrichters. Wenn nicht sogar schon vorher dem Ordnungsamt auffällt, dass es nachts mal wieder kälter ist als draußen.
Dazu passend die Einleitung eines Gesprächs, das die taz mit Friedrich Küppersbusch geführt hat:
taz: Herr Küppersbusch, was war schlecht letzte Woche?
Friedrich Küppersbusch: Wurde hinter der Kölner Zoobrücke polizeilich rausgewunken, weil “der Kollege per Funk gemeldet hat, Sie hätten während der Fahrt auf Ihr Handy geguckt”.
taz: Was wird besser in dieser?
Friedrich Küppersbusch: Kölner Polizei geht dazu über, sich Knöllchen-Anlässe gleich zu Hause auszudenken oder gegen Aufpreis Verkehrskontrollen telefonisch durchzuführen. Natürlich nicht während der Fahrt.
Als Tipp für eine weitere Einnahmequelle durch Knöllchen: Autofahrer während der Fahrt anrufen und wer ran geht, bekommt ein Knöllchen wegen telefonieren am Steuer.
Ist Ihr Mandat wirklich gefahren?
Und welche Geschwindigkeit wäre akzeptabel?
35 EUR? Da würd ich mich lieber ärgern und zahlen, aber mit der Stoßstange ist das wohl mehr.
Nun ja, bei nicht angepasster Geschwindigkeit und einer daraus resultierenden Sachbeschädigung stehen im Bußgeldkatalog eben 35 Euro. Wenn er langsam genung gefahren wäre, hätte er es rechtzeitiger gesehen und hätte noch langsamer darüber fahren, sodass kein Schaden entsteht !?
Trotzdem eine Frechheit!
Das gefahrene Tempo war offenbar zu hoch, um die richtige Entscheidung (Warnblinker und anhalten) zu treffen. Wenn der Fahrer halt ein langsamer Denker ist, muss er sein Tempo diesem Umstand anpassen. So sieht es §3 StVO vor, mit "Umsatzdruck" hat das rein gar nichts zu tun.
Ist die eigene Stoßstange Sachbeschädigung?
(auch wenn die Argumentation erfolgreich, sollte man dann beim LKW Fahrer anders vorgehen)
Der Fahrer hat sich gegen das Anhalten entschieden. (hätte also halten können, so viel zur unangepassten Geschwindigkeit)
Ich hätte wegen ein paar Reifenteilen auch nicht auf der linken Spur angehalten.
Bin doch nicht lebensmüde – Warnblinker hin oder her.
@4 Thomas: Und wer bestimmt, welche die richtige Entscheidung ist. Meines Erachtens war drüberfahren nicht weniger richtig als Anhalten.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die Entscheidung nicht von Leuten getroffen wird, denen ein Auto im Stand schon zu schnell erscheint.
"Das gefahrene Tempo war offenbar zu hoch, um die richtige Entscheidung (Warnblinker und anhalten) zu treffen. Wenn der Fahrer halt ein langsamer Denker ist, muss er sein Tempo diesem Umstand anpassen. So sieht es §3 StVO vor, mit “Umsatzdruck” hat das rein gar nichts zu tun."
Wenn ich die Zusammenfassung richtig lese, hat der Fahrer nicht gehalten, weil die Fahrer *hinter* ihm ein Problem darstellten. Dies hat aber mit der von ihm gefahrenen Geschwindigkeit nichts zu tun, sondern mit dem Abstand den seine Hintermänner einzuhalten sich entschieden haben.
Auch bei korrektem Abstand der Hintermänner KÖNNTE das Nicht-Anhalten auf der rechten Spur einer Autobahn, zumals abends und offenbar bei einer ordentlichen Verkehrsdichte, die beste Entscheidung gewesen sein. Auch bei vorhandener Möglichkeit, rechtzeitig anzuhalten.
@5: Sachbeschädigung setzt zwingend die Fremdheit der Sache voraus. (Man lese §303 StGB)
Wo ist das Problem
Er ist auf die angemessene Geschwindigkeit abgebremst (angehalten und wieder angefahren/auf angemessene Geschwindigkeit beschleunigt?).
Er hat keine fremden Sachen beschädigt (Sachbeschädigung).
Als Nichtjurist würde ich den Beamten fragen, bei welcher Geschwindigkeit, seinem Fachwissen nach, keine Schäden entstanden wären.
Als Zusatzfrage darf er dann auch noch beantworten, ob diese Geschwindigkeit auf der BAB gefahren werden darf, und sie keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, oder zumindest einen §1-Verstoß, darstellt.
StVO §3.(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Leider steht die Argumentation der Polizei in Konflikt mit dem oben zitierten Absatz der StVO und der Praxis. Fahre ich nun mit 60 Km/h auf der Autobahn um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, dann gelte ich auf einmal als Verkehrshindernis. Dies, obwohl der "Logik" nach zu Urteilen Geschwindigkeiten über 100-130 Km/h nicht zulässig sein sollten.
Was aber wenn der Lkw nicht dem Fahrer sondern einer Spedition gehört? Oh Schreck, dann bleiben nur noch geschätzt 6 Wege ihn von der gar grausamen Strafverfolgung wegen Sachbeschädigung zu schützen! ^^
Anhalten? Auf der Autobahn? Abends bei Dämmerung? Vielleicht noch Sonnengegenlicht?
Manch ein Bulle macht sich nicht nur zum Ochsen sondern gleich zum Affen…
"Juristen erklären das Internet", heisst eine zum Haare raufen amüsante Zitatensammlung. Sowas sollte es auch über die engagierten Gesetzeshüter geben.
#k.
@ 4 Thomas:
Vorschriftsbüttel! Das ist der Stoff, aus dem weltfremde Urteile sind, wie z.B. OLG FfM vom 21.o6.1989: „Bei Fahren mit Abblendlicht ist eine Geschwindigkeit von 60 km/h und mehr als grobes Verschulden anzusehen" oder OLG Köln v. 11.10.2002: „Das Sichtfahrgebot des § 3 Abs. 1 StVO verletzt, wer bei Dunkelheit mit Abblendlicht auf gerader, regennasser Landstraße schneller als 40 km/h fährt."
I.Ü. s. § 18 Abs. VI StVO:
Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird
oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.
Auf der linken Spur womöglich mit Vollbremsung anhalten bei dicht folgendem rückwärtigen Verkehr? Achja, richtig – es kann ja gar nichts passieren, denn die folgenden PKWs müssen ja immer genau so fahren, dass sie jederzeit vor jedem sich bietenden Hinternis anhalten oder ausweichen können.
Wozu sich über "Blink-Muffel" aufregen? Ich muss ja damit rechnen, dass alle anderen Mist bauen und mich so verhalten, dass nie etwas passiert. Und wenn mit jemand in die Karre fäht, habe ich bestimmt etwas falsch gemacht. Gaarrrrr…
Wie war das noch mit Tieren, die man totfahren muss und welche vor denen man anhalten darf?
Aber nein, klaro – ein Stück Gummi auf der Fahrbahn, das der Fahrer trotz seiner Abwägungen sicherlich in seiner Schadwirkung etwas unterschätzt hatte, soll nun Anlass genug sein, auf der Autobahn-Überhaolspur(!) das Auto anzuhalten(!)?
Wie verantwortungslos kann man denn bitteschön sein? Überall wird einem eingebleut, man solle bloß nicht über die Autobahn-Fahrban laufen/rennen, weil man … sofort überfahren würde.
Also ich fasse es nicht. Der Mensch muss dringend geschult werden. So mutmaßlich ganz ohne Verkehrskenntnisse hätte er sich auch eigentlich gar nicht äußern sollen.
@4: irre. es gibt tatsächlich menschen die auf der überholspur einer dicht befahrenen autobahn abends ANHALTEN würden?? wer das macht gehört erschossen, aufgehängt und dann aus dem fenster geworfen – ach nee, momment, er ist ja schon vorher von der blechlawine zermatscht worden. von der gefährdung des gesamten restlichen verkehrs mal gar nicht zu reden.
Die Frage die ich mir stelle ist eher, wenn die Polizei den LKW der den Reifen verloren hat aufgeschrieben hat, wieso haben sie dann nicht den Reifen eingesammelt?
Stimme den Vorpostern zu: wenn ich (insbesondere auf einer Autobahn) jederzeit so fahren sollte, dass absolut nichts, nicht mal völlig abnormale und unvorhersehbare Ereignisse mich gefährden können, dann kann ich auch gleich zu Fuß gehen.
Aber es sei hier an dieser Stelle angemerkt: es gibt tatsächlich Kraftfahrer, die es fertig bringen bei strömendem Regen auf der Autobahn eine Vollbremsung hinzulegen, um auf eine abgesperrte Ausfahrt einzufahren – also um ihr Auto zwischen den etwa 5m auseinander stehenden Hütchen hindurch zu zwängen … natürlich ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr!
Bei solchen Fällen verweise ich immer nur auf §1 StVO (der eigentlich ohnehin für gut 90% aller Situationen im Straßenverkehr ausreichen würde).
Freie Fahrt für freie Bürger!? Es ist schon erstaunlich, mit welcher weltfremden Überheblichkeit hier nicht zum ersten Mal über den sog. "einfachen Beamten" geurteilt wird. Leider kehrt sich diese Anwaltsrethorik in ihr Gegenteil, sobald der eigene Mandant Opfer eines "unverantwortlich handelnden Verkehrsrowdys" geworden ist und auf Kosten der ahnungslosen Rechtsschutzversicherung der -zum Großteil selbst verursachte- Verkehrsunfallschaden eingeklagt wird. Aber so ist es nun mal.
@19: Vielleicht hatte die Polizei auch keine Lust, sich beim Reifenaufsammeln auf der linken Spur zermatschen zu lassen? ;-) Stimme der Mehrheit im Übrigen zu: Vollbremsung auf der linken Spur bei folgendem Verkehr und voller rechter Spur aus Angst vor einem Reifenteil dürfte an eine Straftat grenzen. Wenn man ja sogar bei "leichten" Rehen gerade draufhalten muss!
@21(Icke) In anderen Worten: Sie hätten also auf der Überholspur angehalten. Na dann…
@21: entschuldigung, aber wenn in diesem falle irgendwer weltfremd ist dann der beamte der ohne notwendigkeit ein knöllchen gibt, mit dem ein verhalten gefordert wird das eine unglaubliche gefährdung des straßenverkehrs mit sich bringen würde – wie oft hört man dass selbst auf gut kenntliche stauenden oder baustellen aufgefahren wird mit meist fatalen folgen, und da soll ernsthaft irgendwer im fliessenden autobahnverkehr auf der überholspur anhalten? wer sowas propagiert hat jeden vogelzeig redlich verdient, das hat nichts mit "freier fahrt" oder rowdytum zu tun sondern mit sinnfreier abkassiererei.
@23(Michael): Nein, hätte ich nicht, wär mir im Zweifel viel zu gefährlich. Aber darum geht es hier auch nur sekundär. Keiner der poster kann etwas zu dem konkreten Fall sagen, denn keiner hat ihn erlebt, nicht wahr? Auch der gemeine Polizist nicht, der unter Umsatzdruck steht und seine Knöllchenziele erreichen muss oder der von FK so nett beschriebene "Kollege", die waren alle nicht dabei. Übrigends: auch Udo Vetter war nicht dabei, als die rechte Spur so durchgehend befahren und die Autobahn so voll war und der eigene Mandant sich jedenfalls -wie immer- völlig verkehrsordnungsgemäß verhalten hat. Aber das ist Anwaltsschicksal.
@25(Icke)
Ich soll also ein ungerechtfertigtes Knöllchen bezahlen – aus Mitleid mit dem Beamten?
Nettes Erlebnis von vor ca. 20. Jahren:
Von einem Frankreichurlaub kommend fuhr ich nachts auf der Autobahn in der Nähe von Karlsruhe auf der rechten Spur, als plötzlich ein Junger Mann mit seinem Fahrzeug bei mir auffuhr.
Er war von Lissabon kommend in einem durchgefahren, da seine Beifahrer keine Führerscheine besaßen. Zum Glück entstand nuc Sachschaden, aber beide Fahrzeuge waren wirtschaftliche Totalschäden.
Einer der herbeigerufenen Polizisten erdreistete sich in seiner selbstherlichen Art, mir eine Verwahrnung i.H.v. DM 20,00 zu geben, da an meinem Fahrzeug dir rechte, durcht den Unfall beschädigte, Rückleuchte defekt war.
Selbst dieser Sachzusammenhang musste erst, nach mehrmaliger Korrespondenz von mir und meinem Anwalt an die entsprechende Behörde, durch ein Gericht zu meinen Gunsten klargestellt werden.
Ich glaube es nicht… Wenn wir hier schon italienische Verhältnisse bekommen, dann sollten wir auch das Wetter, das Essen und die Gelassenheit der Italiener haben.
Hallo, Ordnungsdienst! Ja, Sie! Da hinten fliegt das HB-Männchen gerade in die Luft, ohne Pilotenschein!
@5: Bei Unfällen im Straßenverkehr scheint nur die Tatsache relevant zu sein, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. Wem dieser Schaden entstanden ist egal.
Weiterhin ist es im Straßenverkehrsrecht auch so, dass der Anscheinsbeweis gilt. Soll heißen wenn man vor einem Hindernis nicht rechtzeitig zum stehen kommt, dann ist man mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren, dessen muss sich jeder bewusst sein, wenn er vorhat, das Autofahren zu erlernen.
@15: Danke für den Hinweis (daufaq.de)… wunderbar.
Befreiphone ist Befreiphone, bleibt Befreiphone
Wie ich das sehe, hatte der verwarnende Polizeibeamte einfach nur fachliche Defizite. Vom "Umsatz" hat er schließlich gar nichts, die Bußgelder fließen immer in die Kassen der Kommune oder des Landkreises.
Es kann sich eigentlich nur um diesen Tatbestand hier handeln:
103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG
§ 1 Abs. 2 meint jedoch die Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer. Dass dies in concreto nicht der Fall ist, hätte eigentlich dem Polizeibeamten, aber spätestens der Bußgeldstelle auffallen müssen.
Ich würde also die Verwarnung nicht annehmen und und Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass der Tatbestand schlichtweg nicht erfüllt ist.
@5, 10 und 11: was hat denn der § 303 StGB (Sachbeschädigung) mit einem Verkehrsunfall zu tun??? Es geht hier um die StVO, und die kennt nur die vermeidbare Belästigung, vermeidbare Behinderung, Gefährdung und Schädigung anderer (siehe § 1 Abs. 2 StVO). Davon abgesehen wäre nur eine vorsätzliche Sachbeschädigung strafbar, und Vorsatz kann man hier freilich nicht unterstellen …
@4 Thomas: Ja im Grunde richtig, nur eben mal mitten auf der Autobahn anzuhalten ist keine so schlaue Idee. Wenn es danach ginge, gäbe es auch nie Verkehrsunfälle oder jeder, der einen hat muss gleichzeitig verwarnt werden, weil er mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Wäre man nämlich nicht gefahren, dann wär der Unfall nicht passiert. Ergo ist eine marginal über 0 km/h liegende Geschwindigkeit schon unangepasst. Die Polizei hätte besser ihren Job machen sollen und die Beseitigung der Unfallquelle veranlassen sollen.
Nun ja, bei nicht angepasster Geschwindigkeit und einer daraus resultierenden Sachbeschädigung stehen im Bußgeldkatalog eben 35 Euro. Wenn er langsam genung gefahren wäre, hätte er es rechtzeitiger gesehen und hätte noch langsamer darüber fahren, sodass kein Schaden entsteht !?
Trotzdem eine Frechheit!