Ab heute Beschuldigter
Über manche Strafanzeigen kann man nur den Kopf schütteln.
Da schreibt zum Beispiel der Anwalt einer, nun ja, dubiosen Firma an die Staatsanwaltschaft. Er erzählt zusammengefasst folgendes: Ein gewisser Peter Müller (geändert) habe im Internet geschrieben, die Firma rufe arglose Bürger an und überbringe die freudige Nachricht, der Angerufene habe eine Pauschalreise gewonnen. Um die Reise antreten zu können, müsse er aber zunächst 60 € Bearbeitungsgebühr überweisen. Dann werde die Bankverbindung abgefragt und der Betrag abgebucht.
Dem Schreiben legt der Anwalt einen Ausdruck von etwas bei, das aussieht wie der Kommentar in einem Internetforum. Als Seite, auf welcher der Kommentar veröffentlicht worden sein soll, nennt der Anwalt eine Preisausschreiben-Seite aus dem Firmenkonglomerat seiner Mandantin. Dort gibt es überhaupt kein Forum. Auf dem Ausdruck ist eine URL nicht ersichtlich. Es gibt auch sonst nichts, woraus sich schließen lässt, wo der Text im Internet zu finden sein könnte.
Dem Staatsanwalt fallen solche Dinge nicht auf. Ebenso wenig macht er sich Gedanken zu der Frage, wieso der in der Anzeige genannte Peter Müller jener Peter Müller sein soll, der den angeblichen Beitrag verfasst haben soll. Zum betreffenden Allerweltsnamen findet alleine die Telekom-Auskunft 649 Einträge. In der Anzeige selbst steht kein Wort darüber, wie die Firma und der Anwalt auf den betreffenden Peter Müller kommen, dessen Adresse sie angeben.
Der Staatsanwalt überlegt sich überdies nicht, dass man in Internetforen (und danach sieht der Ausdruck aus) sehr häufig anonym oder unter beliebig gewählten Namen kommentieren kann. Es könnte also auch ein Tobias Stein sich als Peter Müller eintragen. Sogar der Geschäftsführer der Anzeigenerstatterin käme als Autor in Betracht. Wie eigentlich jeder Bürger dieser Erde, der Zugang zum Internet hat.
Letztlich könnte der Staatsanwalt auch ein ein wenig googeln. Wenn er den Namen der Firma eingäbe, stieße er er auf unzählige Erfahrungsberichte, die genau das als richtig bestätigen, was Peter Müller geschrieben haben soll. Er würde sogar auf Einträge stoßen, die zu Verbraucherzentralen führen. Die haben nämlich auch schon davor gewarnt, sich von den “Gewinnen” der Firma blenden zu lassen.
Aber der Staatsanwalt schreibt dem Anwalt nicht zurück, dass die Anzeige nicht nachvollziehbar ist und insbesondere jeder Anknüpfungspunkt dafür fehlt, wieso ausgerechnet der genannte Peter Müller Autor des angeblichen Beitrags sein soll. Er fordert den Anwalt nicht auf, nachzubessern.
Ebenso wenig kommt er auf die Idee, das Verfahren gleich einzustellen oder die Anzeigenerstatterin auf den Privatklageweg zu verweisen.
Der Staatsanwalt ordnet lieber an, dass Peter Müller bei der Kriminalpolizei erscheinen soll. Dort soll er aussagen.
Peter Müller ist jetzt offiziell Beschuldigter in einem Strafverfahren und hat künftig einen Eintrag im Behördencomputer. Über die blöde Firma schüttelt er nur den Kopf. Vom betriebsblinden Staatsanwalt ist er allerdings entsetzt.
Hm, und wenn man nun Aufgrund der Anschuldigungen nur zur Polizei mit seinem eigenen Anwalt geht – wer zahlt den dann?
Ich vermute man selbst ohne Chance das Geld (von wem?) zurückzubekommen, oder?
ich
Wie jetzt? In unserem Rechtsstaat, der in tausenden und nicht mehr zählbaren Gesetzen versucht, es jedem Dahergelaufen "recht" zu machen, kann man sich nach so einem Dumpfsinn nicht mehr "reinwaschen"?
Das Frage von "ich"(1) würde mich auch brennend interessieren.
Wenn sich Peter Müller jetzt einen Anwalt nimmt, und das Verfahren eingestellt wird, dann bleibt er auf den Kosten sitzen, oder?
Wenn ich das so lese, dann erinnert mich das an etwas. Wenn ich nur wüsste, an was.
So ein Eintrag im Behördencomputer kann verheerende Auswirkungen haben. Ist Peter Müller z.B. ein Ausländer, der gerade seine Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen möchte, dann muss er in der Regel den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abwarten, bevor er den neuen Aufenthaltstitel bekommt. §76 (2) AufenthG.
es fehlt der Smilie, der mit dem kopf gegen die Wand schlägt.
obwohl der eigentlich noch zu harmlos ist.
darf man eigentlich so eine Seite machen, wo Staatsanwälte gelistet sind, schön mit bild und so, die so einen Mist verzapfen ?
Also Quasi : Staatsanwalt / Richter XY (Bild) hat abc an scheisse zu verantworten…
Schade, dass Peter Müller nicht der Ralname des Beschuldigten ist. Sonst könnte man ja mal drauf bestehen dass der saarländische Ministerpräsident ebenfalls als Beschuldigter vernommen werden soll ;-)
"Unterstelle niemals Vorsatz, wenn Dummheit ausreicht, menschliches Verhalten zu erklären." Ob dieser Satz auch in diesem Fall zutrifft?
Ich hoffe, die Kollegen des betreffenden Staatsanwaltes lesen hier mit und werden den Kollegen dann mal entsprechend 'nachschulen'.
In welchen Datenbanken ist dann Peter Müller auf wie viele Jahre als Beschuldigter?
Nun ja, vielleicht hat der Anwalt die Daten des Peter Müllers vom Betreiber des Forums. Ich erhalte auch mindestens 1x im Quartal die Aufforderung von Privatpersonen oder Anwälten die Anmelde- und Realdaten einiger meiner Forumsmitglieder rauszurücken, damit sie wegen irgendwelcher Beiträge gegen die vorgehen können.
Der Herr Staatsanwalt verhält sich doch nur so wie viele Strafverfolger und Konsorten : Erst mal sind ALLE schuldig wenn nicht wird sich das ja schon irgendwie rausstellen.
Ich schlage zukünftig zur Wahrung des Stramm Rechts Staates vor das man erst mal ALLE einlocht.
Mit dem Bauen von Mauern und Zäunen hat der Deutsche ja Erfahrung.
Wer DANN beweisen kann das er bei welchem beliebigen Tatvorwurf auch immer unschuldig ist, darf wieder aus.
Wo immer Raus dann auch sein mag….
Have fun
Otaku
Übrigens, ich bin Peter Müller.
Ich muss mich in meinem Job ständig weiterbilden (IT), sonst bin ich weg vom Fenster.
Sind Richter und Staatsanwälte dazu nicht verpflichtet?
@Peter Müller (12): Und Deine Frau ist auch Peter Müller?
Was wäre eigentlich, wenn hier ein befreiphone verlost worden wäre? Wäre das eher angemessen?
aber – halb im Ernst – @1: Wenn Du unschuldig bist, brauchst Du ja keinen Anwalt, das wird die Staatsanwaltschaft ja ermitteln. Sie ermittelt ja ergebnisoffen und muss auch entlastende Beweise suchen und sichern.
@16 (spaetburgunder): darauf würde ich mir hier nicht verlassen wollen, du verstehst schon warum… xD
Herzlich willkommen zum Seminar "Diskreditieren für Profis": Lektion 1, im Namen der ungeliebten Person strafbare Foren-Kommentare schreiben, der Staatsanwalt schaut eh nicht so genau hin !
Liebe Indonesier, nehmt euch ein Beispiel daran, dann braucht ihr euch keine komplizierten Homo-Sex-Geschichten mehr ausdenken um die Opposition loszuwerden.
:P
Alle echtem kriminellen können sich heutzutage beruhigt zurücklehnen.eine Mischung aus inkonpetenz,gleichgültikeit und beförderungsehrgeiz sorgt zuverlässig für eine beschäftigung der Justiz mit unschuldigen oder bagatellschuldigen.
Wahrscheinlich hat der Staatsanwalt gesagt: "Das Arschloch laden wir erst mal vor!"
@1: Wurde die Strafanzeige in Schädigungsabsicht gestellt, so dürfte der Anzeigeerstatter dafür nach § 826, ggf. auch § 823 II BGB, 186, 187 StGB haften. Keine Ahnung, wie der Nachweis laufen soll… und ggf. halt n Staatshaftungsanspruch wegen grober Fahrlässigkeit des StA.
Schade, dass Dummheit nicht wehtut.
Das sieht doch mal nach einem Fall aus, in dem eine Dienstaufsichtsbeschwerde ausnahmsweise sinnvoll ist. Und den Beitrag kann man fast 1:1 als DAB verwenden.
es kann doch nicht sein, dass ein staatsanwalt der so ungalublich offensichtliche fehler macht und sich anscheinend absolut nicht nachdenkt was er macht keine konsequenzen zu erwarten hat. gibts gegen solche juristen im staatsdienst keine handhabe, von mir aus sowas wie "grobe verletzung der dienstsorgfaltspflicht" oder ähnliches?
Lohnt es, eine negative Feststellungsklage einzureichen, man habe jenen Kommentar / jenes Posting nicht verfasst bzw man habe damit keinen Rechtsverstoß begangen?
Ich möchte hiermit klarstellen, dass ich nicht derjenige bin, gegen den ermittelt wird. Es ist einer der 648 anderen.
Ich bin es auch nicht.
Strafanzeige und Strafantrag w/ Verleumdung oder üblicher Nachrede,
Abmahnung, danach eV, und darauf folgend Klage aus 826 un d 253 BGB.
Mit Rechtsschutzversicherung freut sich jeder Anwalt über so ein gmähtes Wiesle.
Natürlich warst Du es, wer denn sonst?
Ich gehöre überhaupt nicht zu diesen 649, und ein Befreiphone habe ich schon mal gar nicht.
@1 (ich): Man braucht doch keinen Anwalt, um (als Beschuldigter) zur Polizei zu gehen. Man geht hin, sagt seine Personaldaten auf und verweigert jede weitere Aussage. Das kann man auch ohne Anwalt.
Ist man überhaupt verpflichtet zur Polizei zu gehen, wenn die Staatsanwaltschaft das anordnet? Oder muß man nur zur Staatsanwaltschaft selbst gehen?
Ich habe auch eine Gegen-Anzeige wegen "übler Nachrede/Verleumdung" (weiß ich nicht mehr so genau) erhalten, weil ich jemanden anzeigte (und zu Recht, wie meine dicke Lippe anschaulich verdeutlichte). Das eingestellte Verfahren wurde mir bei einer Sicherheitsüberprüfung des MAD wieder vorgehalten…
Ach ja, RA-Gebühren sind alle schön selbst zu tragen…
Die nächste Aktion kommt dann im kommenden Jahr. Derselbe Herr wird behaupten, M. habe ihm gegenüber mit KoPo geprahlt. Daraufhin wird die Kripo den Eintrag von diesem Jahr finden und daraus "eingestellt wegen unzureichender Beweise" interpretieren und umgehend die Hausdurchsuchung bei M. beantragen.
Wir kennen doch aus früheren Berichten und Kommentaren zu genüge, daß bei sowas nicht lange gefackelt wird.
ich bin es auch nicht, denn ich stehe nicht im Telefonbuch ;-)
Normale Plizeiarbeit halt. Terry Pratchett formulier das so:
"Doch Mumm sah das alles aus der Perspektive des Polizisten. Niemand führte ein vollkommen untadeliges Leben. Wenn man irgendwo ganz still in einem Keller lag, konnte man vielleicht einen ganzen Tag verbringen, ohne ein Verbrechen zu begehen. Aber mit ziemlicher Sicherheit machte man sich auch dann zumindest des Herumlungerns schuldig."
Und ohne Anwalt kommt die normale Polizeitaktik zum Tragen:
"Seine Art von Polizeiarbeit ist weit verbreitet: Er schreit die Leute zornig an, bis sie schließlich alles zugeben. Er ist nur deshalb keine Ein-Troll-Schreckensherrschaft, weil man ihn ganz einfach durcheinanderbringen kann – man muß nur beharrlich leugnen, für ein Verbrechen verantwortlich zu sein.
»Ich wissen, daß ihr alle seid schuldig!« rief er.
»Wenn der Schuldige nicht gesteht sofort, so ihr alle – und das ich meine ernst – kommt in den Knast, und außerdem wir wegwerfen den Schlüssel!« Er zeigte auf eine füllige Küchenmagd. »Du es gewesen bist, gib zu es!«
»Nein.«
Detritus zögerte kurz. »Wo du gewesen bist in der vergangenen
Nacht? Gib's zu!«
»Im Bett.«
»Aha, und das soll glauben ich, gib's zu, du nachts immer bist im Bett?«
»Natürlich.«
»Aha, gib's zu, und du hast Zeugen dafür?«
»Das geht zu weit!«
»Ah, du also hast keine Zeugen, du es gewesen bist, gib's zu!«
»Nein!«
»Oh…«"
Alles aus dem Roman "Hohle Köpfe", wenn das jemand nachlesen mag. Alles wie im richtigen Leben …
Ich glaube schon, daß sie den richtigen Peter Müller im Visier haben:
Da es ja der Anwalt der betrügerischen Firma ist, wird er wohl wissen, wen sie da um 60 Euro geprellt haben.
In der heutigen Zeit bringt sowas einen Staatsanwalt vermutlich eher auf die Beförderungsliste statt auf die Nachschulungsliste. Grundsätzlich ist der Bürger verdächtig, wenn nicht gar automatisch schuldig, während Unternehmen grundsätzlich außerhalb der Gesetze operieren dürfen. Ein Staatsanwalt, der dies verinnerlicht hat, hat vermutlich gute Karrierechancen.
@36
[...]Bernhard Müller meint: (10.9.2008 um 17:14)
Die nächste Aktion kommt dann im kommenden Jahr. Derselbe Herr wird behaupten, M. habe ihm gegenüber mit KoPo geprahlt. Daraufhin wird die Kripo den Eintrag von diesem Jahr finden und daraus “eingestellt wegen unzureichender Beweise” interpretieren und umgehend die Hausdurchsuchung bei M. beantragen.[....]
Ne, das mußt Du korrigieren:
…..die Hausdurchsuchung bei M. beantragen, die dann durch geführt wird. Dort werden dann diverse Aufnahmen im Sinne des §184c StgB (Jugendpornographie) gefunden, da sich Herr M. halt ab und zu Pornographie anschaut, zusätzlich werden Bücher vpn Jock Sturges, David Hamilton, Sally Mann und anderen Photographen beschlagnahmt.
Das gnaze wird dann als großer Schlag gegen einen Kinderschänder verkauft und die Unterscheidung bzw. der Unterschied zwischen dem §184b und §184c bei den Zahlen nicht erwähnt, natürlich verbunden mit der Forderung die Überwachung und Gesetze zu verschärfen….
bombjack
Was wird hier wieder an Zeit verbraten – der Staatsanwalt hat sich Zeit genommen, eine Einladung verschicken zu lassen, womöglich führt noch ein Polizist eine Vernehmung.
Und später heißt es wieder, die Justiz sei so schrecklich überlastet.
Ich frage mich, was wäre denn passiert, wenn die Sache von der StA eingestellt worden wäre? Wäre man dann auch in einer Datei gelandet?
Und hat man irgendwo auskunftsanspruch auf solche Daten? Das zB irgendwann mal gegen einen ermittelt wurde, aber das wegen irgendwas eingestellt wurde?
Der arme Peter.. da hat sich der Tobias aber einen üblen Scherz erlaubt!
Kann man eich ggn Unfähigkeit klagen 0o
@44: Ja, man landet auf jeden Fall in einer Datei, egal ob man Anzeige erstattet, Zeuge einer Anzeige ist oder irgendwann mal wegen eines Pupses gegen einen ermittelt wurde. Selbst eine Einstellung nach §170 bleibt an Dir kleben. Manchmal wird auch gegen Dich ermittelt ohne daß Du davon weist, einen Einstellungvermerk bekommst Du nicht und erst bei ner Sicherheitsüberprüfung kommt sowas ans Tageslicht.
Hatte nämlich dieser Tage genau so ein Erlebnis, und da wollte ich nur in ein Gefängnis….
Kümmert doch den Staatsanwalt nicht.
Und dann legt er das dem Richter vor, der unterschreibt den Strafbefehl und es kümmert ihn auch nicht.
Da hat doch keiner was zu befürchten, also schauen sie, dass sie das vom Tisch bekommen, bei der Überlastung! So einfach sehe ich das.
ICH WARS! ich geb alles zu, verhaftet mich bitte!
harter tobak, langsam aber sicher bekomm ich angst mal in die mühlen der deutschen justiz zu geraten…
gibt es überhaupt logisch denkende staatsanwälte und richter in DE?
(abgesehn von Udo Vetter natürlich der über jeden verdacht unlogisch sein zu könn erhaben ist xD)
@46:
Gegen das ZStV kann man wohl tatsächlich wenig machen. Dort ist eine Löschung wegen erwiesener Unschuld nicht vorgesehen. Anders in der Regel in den Polizeigesätzen der Länder. Leider klappt die Mitteilung der erwiesenen Unschuld durch die Staatsanwaltschaft nicht immer und die Löschung der Daten aus der Vorgangsverwaltung wird gerne selbst unter dieser Voraussetzung von der Polizei gerne mal abgelehnt. In solchen Fällen empfiehlt den Landesbeauftragten für Datenschutz einzuschalten, dann geht das nach meiner Erfahrung häufig sehr schnell. Bei vermutetem politischen Hintergrund oder ED-Behandlungen sollte man allerdings nach der Löschung noch Auskunft beim BKA beantragen, beim Löschen wird nämlich gerne die Datei "Innere Sicherheit" vergessen und ansonsten findet halt das BKA von Zeit zu Zeit, dass es Mitbesitz an den Daten der einstellenden Landespolizei annehmen sollte.
Was Sicherheitsüberprüfungen oder Einstellung in den Polizeidienst betrifft, so empfiehlt sich bei Landespolizei und BKA vorher über die gespeicherten Daten zu erkundigen. Kostet nur das eigene Porto.
Peter Müller mag unschuldig sein, und das wissen die Anzeigenden und der krankhafte Anwalt der dubiösen Firma.
Peter Müller findet die Anzeige lustig, und kennt nicht die deutsche Rechtssprechung, etabliert in jahrelanger Arbeit durch krankhafte Anwälte und armselige Richter.
Peter Müller veröffetlicht die Strafanzeige des kranken Anwalts im Internet.
Sechstellige Kostenfallen sind ihm nun sicher, aus denen kommt er nicht mehr raus. Er hat das Persönlichkeitsrecht des kranken Juristen missachtet. Das ist eine Straftat, welche geahndet werden muss durch eine strafbewehrte Unterlassungerklärung mit einem Streitwert von mindestesn 20.000,00 Euro. Kostet natürlich Geld, welches Peter Müller zu zahlen hat. Nimmt Peter Müller dafür einen Ahwalt, weil er an diesen Unsinn nicht glauben kann, dann verdoppeln sich seine Kosten.
Dass Peter Müller bestraft werden muss wegen mangelnder Einsicht und der Psönichkeitsrechtverletzng weines Porgans der Rechtspflege, sind sich alle Juristen einig, auch die gesunden. Unser lieber Udo bestimmt ebenfalls.
ich glaube, Peter Mueller ist schuldig.
Ich war's.
Aber in Foren gebe ich mich meistens als Mann aus, damit ich nicht ständig anzügliche Bemerkungen bekomme.
PM
Ich warte drauf, dass Erika Mustermann vorgeladen wird.
Übrigens – ICH wars!
@38: pterry ist auf englisch viel lustiger
@42
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/115759
da wird sich noch viel mehr als nicht nur plausibel konstruieren lassen…
Staatsanwalt soll googlen? Träum weiter! Meine Staatsanwaltsfreundinnen aus Berlin weinen sich gerne aus: Nicht mal Internetzugang haben sie. Unglaublich, eigentlich! Wie soll da tatsächlich zeitgemäß recherchiert werden. Im Übrigen: Schlichtweg lächerlich, womit sich im vorliegenden Fall der Staatsanwalt beschäftigt hat.