10.9.2008

Nötigung durch Staatsanwältin?

Sie brachte Klaus Zumwinkel fast ins Gefängnis. Spätestens seitdem gilt Oberstaatsanwältin Margrit Lichtinghagen als harte Strafverfolgerin. Möglicherweise zu hart, denn ein Düsseldorfer Anwalt hat jetzt das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil Lichtinghagen ihn genötigt haben soll. Der Jurist saß wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft. Diesen Druck habe die Anklägerin bewusst ausgenutzt, um zwei Bürgschaften über 7,5 Millionen Euro für das Land zu erhalten. Dazu die Rheinische Post:

Der Anwalt behauptet: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen habe ihn bedroht, um die Bürgschaft zu bekommen. Nur wenn der Anwalt diese Zusatz-Bürgschaft für eine künftige Steuerschuld vorlege, könne er „binnen weniger Stunden frei“ kommen – sonst werde sie „alles daran setzen, dass er in Haft bleibt“.

Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt der Anwalt jetzt auf Herausgabe der zweiten Bürgschaft. Und er hat sogar Aussichten, Recht zu bekommen, wie die Rheinische Post weiter schreibt:

Die Staatsanwältin habe durch eine rechtswidrige Drohung mit verlängerter U-Haft den Anwalt tatsächlich illegal zur Zweit-Bürgschaft gedrängt – falls die Vorwürfe des Anwalts beweisbar sind. Zwar sei dem Fiskus ein „berechtigtes Interesse“ an einer solchen „Sicherungsbürgschaft“ nicht vorzuwerfen, so das Gericht. Aber: Das könne „nicht mit dem Mittel der Fortdauer der U-Haft erzwungen werden“. So sei Freiheitsentzug das „stärkste Mittel des Staates“ und dürfe nicht „zur Absicherung staatlicher Geldforderungen“ zweckentfremdet werden, so die Richter der 6. Zivilkammer.

Jetzt soll Margrit Lichtinghagen vernommen werden. Mit Sicherheit einer ihrer Auftritte, die sie weniger genießen wird.

12 Kommentare zu “Nötigung durch Staatsanwältin?”

  1. blindcoder meint: (10.9.2008 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Na, erstmal musses bewiesen werden, alles andere ist PR.

  2. verwundert meint: (10.9.2008 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Wieso laesst sich denn ein Anwalt mit der Androhung von rechtswidrig verlaengerter U-Haft zu dazu draengen, irgendwelche Buergschaften zu unterschreiben?

  3. Ralf meint: (10.9.2008 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte es dem Anwalt besser gehen wie dem Arbeitslosen der wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes in Erzwingungshaft kommt?

  4. Justus meint: (10.9.2008 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    Man sollte die Dame ins Archiv versetzen!

  5. Birgit meint: (10.9.2008 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Falls die Aussagen des Anwalts wahrheitsgemäß sein sollten:
    Da hätten wir mit Lichtinghagen wieder einen selbstgerechten Heuchler mehr, der genau das praktiziert, was er bei anderen schärfstens anprangern und gnadenlos ahnden würde.

  6. 4thmarch meint: (10.9.2008 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @2
    Weil er die Bürgschaft wiederbekommt, die Tage in Haft nicht.

  7. gerhardq meint: (10.9.2008 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Ist noch jemandem aufgefallen, daß es sich um eine Bürgschaft für "zukünftige" Forderungen handeln soll??

    Aber in Deutschland wird ja vermehrt die Unschuldsvermutung in eine Schuldsvermutung umgekehrt. Da die Justiz und Staatsanwaltschaft festen Glaubens sind, daß jemand schuldig ist, kann man ja schon mal im Interesse der Gescheinschaft verfassungsmäßige Rechte der Schuldigen ignorieren. Und wo geglaubt wird, braucht es keine Beweise mehr.

  8. Hobbyjurist meint: (10.9.2008 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    Diejenigen, die sich besonders als Saubermänner und Sauberfrauen hervortun, haben oft selbst den meisten Dreck am stecken. (Das will ich jetzt nicht auf eine bestimmte Person beziehen, sondern das ist lediglich die Wiedergabe meiner subjektiven Lebenserfahrung.)

  9. Horst meint: (10.9.2008 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Die Mentalität der Akteure in den Behörden nimmt sehr gefährliche Züge an.
    Auch in anderen Gerichtszweigen werden Annahmen/subjektive Einschätzungen
    zu bereits feststehenden Erkenntnissen. Ausführliche Sachverhaltsfeststellungen in jeder Eingangsinstanz wäre unverzichtbar, aber darauf hat man keinen Anspruch.
    Dies ist das eigentliche Problem !!!

  10. GodsBoss meint: (10.9.2008 um 20:19) AntwortenReply to this comment

    Liest sich für mich wie die alltägliche Arbeit der Justiz, warum ist das eine Meldung wert?

  11. Dominik Boecker meint: (10.9.2008 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Staatsanwälte, die zur Aufklärung von Straftaten Straftaten begehen, braucht kein Mensch – und erst Recht kein Rechtsstaat.

    Wenn der gegen die StAin erhobene Vorwurf wahr sein sollte – und sowas "alltägliche Arbeit der Justiz" sein soll, dann steht es um dieser Staat noch schlimmer, als ich ohnehin vermute…

  12. ralfi1 meint: (19.9.2008 um 08:04) AntwortenReply to this comment

    Aus sicherer Quelle ist mir bekannt, dass …

    (Text editiert. Das klingt zwar authentisch, ist aber nicht nachprüfbar. U.V.)

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